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Rechnung für Unfall am gemieteten WohnMobil


RADO12 am 21 Dez 2022 21:13:13

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich sind 2021 auf die Idee gekommen und mit einem Wohnmobil in den Urlaub zu fahren.
Über PaulCamper haben wir uns ein WoMo ausgesucht und sind die Ostseeküste entlang gefahren.
Da hat uns super gefallen, sodass wir diese Jahr erneut ein WoMo geliehen haben.
Gefunden haben wir den Vermieter auch über PaulCamper, haben aber dann direkt kontaktiert, da der gewünschte Zeitraum nicht über PaulCamper zu buchen war.
Verträge wurden abgeschlossen, Selbstbeteiligung von €1500.- wurden bei der Übergabe bezahlt. Der Vermieter hatte betreibt ein Gewerbe und hat eine kleine Auswahl an Wohnmobilen.
Wir sind dann auch die Reise angetreten, alles super. Dänemark Westküste hoch und Ostküste wieder runter. Ein bis dato sehr schöner Urlaub.
Leider passierte dann am vorletzten Urlaubstag ein dummer Unfall, der von mir auf einem Parkplatz verursacht wurde.
Es wurde alles aufgenommen und Fahrt fortgesetzt.
Das WoMo wurde dann dem Vermieter übergeben und die Kaution wurde komplett einbehalten, obwohl nur eine Kasko Selbstbeteiligung von €1000.- gab.
Das haben wir dann so erstmal hingenommen. Mehrere Monate passierte nichts, da das WoMo weiterhin vermietet war.
Nach 4 Monaten bekam ich dann endlich den Kostenvorschlag, sodass ich dies an meine Reise Versicherung zur Minderung des Selbstbehalts auf €250.- weiterreichen konnte.
Zusätzlich schrieb mir der Vermieter eine Rechnung für Fahrtkost und Zeitaufwand zur Verbringung des Fahrzeuges zur Werkstatt.
2x Anfahrtskosten 70km (Hin und Zurück) je €65.- = €130.-
5x Zeitaufwand je €41,65 = €208,25
inkl. MwSt.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter das wegbringen und Abholen des Wohnmobils in Rechnung stellen?
Im Vertrag finde ich dazu nichts.

Vielen Dank im Voraus für die Konstruktiven Antworten.

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Labrador am 21 Dez 2022 21:58:03

RADO12 hat geschrieben:Nach 4 Monaten bekam ich dann endlich den Kostenvorschlag.....


Schwer zu sagen, welche Vermietvereinbarungen du getroffen hast. Aber wurde denn der Schaden überhaupt repariert oder möchte der "Vermieter" auf KV Basis mit dir abrechnen?
Eine Zahlung über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus ist zumindest nicht üblich.

RADO12 am 21 Dez 2022 22:12:37

Labrador:

Ob der Schaden repariert wurde, weiß ich nicht.
Da hat er aber den Selbstbehalt von €1000.- bekommen.
Nur finde ich es komisch, dass er mir das Bringen und Abholen des WoMo in Rechnung stellt.

Gruß Ralf

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Energiemacher am 21 Dez 2022 23:02:14

RADO12 hat geschrieben:Labrador:

Ob der Schaden repariert wurde, weiß ich nicht.
Da hat er aber den Selbstbehalt von €1000.- bekommen.
Nur finde ich es komisch, dass er mir das Bringen und Abholen des WoMo in Rechnung stellt.

Gruß Ralf


Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Dann lass dich entsprechend beraten. Dann hast du Gewissheit.
Ein Forum kann dir diesbezüglich nicht besonders weiterhelfen.

Ich verstehe auch nicht, warum du nicht einfach das Gespräch mit dem Vermieter suchst und dich erkundigst auf welcher Grundlage er dir diese Rechnung zuschickt.

Grüße

RADO12 am 21 Dez 2022 23:22:40

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Ich habe mich mit dem Vermieter diesbezüglich schon unterhalten.
Er ist ja der Meinung, dass das richtig ist, dass ich die Kosten tragen soll.

chrisc4 am 21 Dez 2022 23:32:37

RADO12 hat geschrieben:Labrador:

Ob der Schaden repariert wurde, weiß ich nicht.
Da hat er aber den Selbstbehalt von €1000.- bekommen.
Nur finde ich es komisch, dass er mir das Bringen und Abholen des WoMo in Rechnung stellt.

Gruß Ralf


Dass die Kosten entstanden sind, kann er nachweisen?
Weitere Frage ist, kann er die Kosten für bringen und abholen mit der Versicherung abrechnen oder nicht?
Ich habe auch gerade einen ähnlichen Fall, durch unverschuldeten Auffahrunfall, die Versicherung der Unfallverursacherin übernimmt die Kosten für den Transport zur Werkstatt und zurück. Das ist allerdings ein Haftpflichtschaden. Bei einer Kaskoversicherung kann das anders sein.

Energiemacher am 21 Dez 2022 23:39:02

RADO12 hat geschrieben:Ich habe mich mit dem Vermieter diesbezüglich schon unterhalten.
Er ist ja der Meinung, dass das richtig ist, dass ich die Kosten tragen soll.


Und wenn hier nun der ein oder andere sagt, dass du diese Kosten nicht bezahlen musst?......

So kommst du nicht weiter.


Grüße

Trollo am 21 Dez 2022 23:41:14

Moin

Wie Du schreibst, hast Du doch Deinen Teil erfüllt, nämlich 1000 EUR SB bezahlt.

Damit bist Du raus. Weitere entstandene Kosten kann sich der Vermieter von der Versicherung holen.

Wenn er auf Zahlung von zusätzlichen Kosten besteht würde ich einen Anwalt einschalten.

Gruß und viel Glück

Michael

Labrador am 21 Dez 2022 23:44:36

Energiemacher hat geschrieben:Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Dann lass dich entsprechend beraten. Dann hast du Gewissheit.......


Den Rat würde ich dir auch geben.
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass deine zu leistende Zahlungsverpflicht über den im Mietvertrag vereinbarten Eigenanteil (Selbstbeteiligung) hinausgehen kann. Dann bräuchte man ja gleich keine Grenze der Selbstbeteiligung vereinbaren. Aber letztendlich kann das vermutlich nur ein Rechtsanwalt für dich klären, wenn dieser die Mietbedingungen liest.

chrisc4 am 21 Dez 2022 23:53:21

Trollo hat geschrieben:Moin

Wie Du schreibst, hast Du doch Deinen Teil erfüllt, nämlich 1000 EUR SB bezahlt.

Damit bist Du raus. Weitere entstandene Kosten kann sich der Vermieter von der Versicherung holen.

Wenn er auf Zahlung von zusätzlichen Kosten besteht würde ich einen Anwalt einschalten.

Gruß und viel Glück

Michael


Ich würde es genau umgekehrt machen, ich würde ihm mitteilen dass ich das nicht zahle und fertig, der Vermieter soll dann reagieren mit Mahnung. Erst bei einer Mahnung musst du reagieren evtl einen Anwalt einschalten etc. Das wird er sich sicherlich zweimal überlegen, :)

HerrKalle am 22 Dez 2022 00:51:19

chrisc4 hat geschrieben:Ich würde es genau umgekehrt machen, ich würde ihm mitteilen dass ich das nicht zahle und fertig, der Vermieter soll dann reagieren mit Mahnung. Erst bei einer Mahnung musst du reagieren evtl einen Anwalt einschalten etc. Das wird er sich sicherlich zweimal überlegen, :)



Wenn ich jemandem mitteile, das ich nicht zahlen werde reagiere ich nicht auf eine Mahnung, sondern erhebe erst gegen einen eventuellen Mahnbescheid Einspruch. Dann muß er klagen und erst dann schaltet man seinen Anwalt ein.

Marsu123 am 22 Dez 2022 07:42:41

RADO12 hat geschrieben: Selbstbeteiligung €1500.-bezahlt.
.. eine Kasko Selbstbeteiligung von €1000.- gab.
..meine Reise Versicherung zur Minderung des Selbstbehalts auf €250.- weiterreichen konnte.
2x Anfahrtskosten = €130.-
5x Zeitaufwand €208,25
.


Moin,
du hast also 1500,- Euro Kaution gezahlt.
Wovon der Vermieter 1000,- Selbstbeteiligung + 130,- Fahrtkosten + 208,- Zeitaufwand (Insg. 1308,-) abzog .
Er hat dir also 162,- Euro erstattet.
Deine eigene Versicherung hat von der Kaution 1250 Euro übernommen.
Du hast unterm Strich 162,- Euro vom Vermieter erstattet bekommen und 250,- Euro an deine eigene Versicherung gezahlt.
Das macht eine Summe von 88,- Euro die dich der "Spass" gekostet hat.

Warum Reden wir hier überhaupt ? :gruebel:
Buch die 88,- Euro als Lebenserfahrung ab und gut ist es.
Sich über sowas zu Ärgern versaut einem nur die Lebensfreude. :wink:

Grüße Ralf.

BURAN am 22 Dez 2022 09:05:07

Ich würde das auch mal aus Sicht des Vermieters sehen wollen.. es gibt immer 2 Seiten einer Medaille

Der hatte natürlich Ärger und Arbeit durch den Unfall ..und einen Ausfall wegen nicht vermieteter Zeit , und ich sehe es daher als legitim an , dass er dafür aufgewandte Zeit und Reparaturkosten in Rechnung stellt .. ich hätte vermutlich noch die Wertminderung in Ansatz gebracht , weil das Womo nun nicht mehr unfallfrei zu verkaufen ist

Denke es ist für dich dank deiner Kautionsversicherung ohnehin günstig ausgegangen

RADO12 am 22 Dez 2022 09:17:48

Marsu hat geschrieben:Das macht eine Summe von 88,- Euro die dich der "Spass" gekostet hat.
Grüße Ralf.


Ich habe €750.- von der Versicherung bekommen und €162.- von meinem Vermieter.
Bei €88.- würde ich mich nicht drüber aufregen. Aber €338.- ist nicht Grad wenig.

Gruß Ralf

RADO12 am 22 Dez 2022 09:20:35

chrisc4 hat geschrieben:Ich würde es genau umgekehrt machen, ich würde ihm mitteilen dass ich das nicht zahle und fertig, der Vermieter soll dann reagieren mit Mahnung. Erst bei einer Mahnung musst du reagieren evtl einen Anwalt einschalten etc. Das wird er sich sicherlich zweimal überlegen, :)


Die Kohle hat er ja schon evon den €1500.- einbehalten.

Gruß Ralf

Pechvogel am 22 Dez 2022 09:38:48

RADO12 hat geschrieben:...Zusätzlich schrieb mir der Vermieter eine Rechnung für Fahrtkost und Zeitaufwand zur Verbringung des Fahrzeuges zur Werkstatt.
2x Anfahrtskosten 70km (Hin und Zurück) je €65.- = €130.-
5x Zeitaufwand je €41,65 = €208,25
inkl. MwSt.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter das wegbringen und Abholen des Wohnmobils in Rechnung stellen?...


Du hast bei dem Vermieter ein Fahrzeug gemietet und hast einen Schaden zu Lasten des Vermieters verursacht, für den Du bzw Deine Versicherung zahlen soll.
Der finanzielle Schaden besteht aber nicht nur daraus dass der Vermieter eine neue Stoßstange und ein Rücklicht kaufen muss sondern irgendwie muss das Fahrzeug ja auch in die Werkstatt und später wieder zurück.
D.h. entweder schickt der Vermieter einen Mitarbeiter der das Womo in die Werkstatt bringt und einen zweiten Mitarbeiter der den ersten wieder abholt bzw ein Taxi oder die Werkstatt schickt jemanden der das Womo beim Vermieter abholt ( auch hier wieder mit 2. Mann*inn :mrgreen: oder Taxi ).
Da die Mitarbeiter aber die Arbeitszeit bezahlt haben wollen und auch Taxis nicht aus "Lust und Liebe" unterwegs sind, entstehen da auch nochmal Kosten. Und diese Kosten gehören für den Vermieter mit zum Schaden!
Soweit also gut.

Was ICH nicht verstehe:
1.500,- Euro Kaution
- 162,- Euro Erstattung durch den Vermieter
- 750,- Euro durch die eigene Versicherung
------------------------------------------------------
588,- Euro eigener Schaden?!? :gruebel:


Erstmal war der Schaden am Womo ( 1.500,- Euro minus 162,- Euro ) 1.338,- Euro.
Ging Deine Versicherung "nur" bis max. 1.000,- Euro bzw abzgl. Selbstbehalt dann max. 750,- Euro?

Da die Verbringung des Womos in die Werkstatt aber zum eigentlichen Unfallereignis zählt müsste Deine Versicherung dafür eigentlich auch aufkommen, sofern die nicht bei 1.000,- gedeckelt war!?!
Hast Du die mal gefragt??

Und dann wäre da noch die Frage: muss der Vermieter seine Vollkasko in Anspruch nehmen wenn Deine Versicherung nur bis 1.000,- Euro ging?
Und wenn "ja" wird die Vollkasko teurer ( höher gestuft ) und der dadurch entstandene Schaden wäre auch von Dir zu bezahlen.
( Das ist das wenn die Versicherungen schreiben: "Schaden bis XX Euro besser selber bezahlen" )




Grüße
Dirk

WomoToureu am 22 Dez 2022 09:56:28

RADO12 hat geschrieben:Verträge wurden abgeschlossen, Selbstbeteiligung von €1500.- wurden bei der Übergabe bezahlt. Der Vermieter hatte betreibt ein Gewerbe und hat eine kleine Auswahl an Wohnmobilen..

Wenn Vertraglich vereinbart war, dass im Schadensfall die Selbstbeteiligung maximal 1.500 € beträgt, dann ist doch alles gesagt.

Ich würde hinschreiben, dass Dir unklar ist auf welcher Rechtsgrundlage Du weitere Kosten targen sollst und bis zur Klärung nichts bezahlst.

Pechvogel am 22 Dez 2022 09:58:47

WomoToureu hat geschrieben:...Wenn Vertraglich vereinbart war, dass im Schadensfall die Selbstbeteiligung maximal 1.500 € beträgt, dann ist doch alles gesagt.

Ich würde hinschreiben, dass Dir unklar ist auf welcher Rechtsgrundlage Du weitere Kosten targen sollst und bis zur Klärung nichts bezahlst.

Aber dann diskutiert man auch "nur noch" über 176,- Euro!?!





Grüße
Dirk

Energiemacher am 22 Dez 2022 10:00:35

Pechvogel hat geschrieben:Aber dann diskutiert man auch "nur noch" über 176,- Euro!?!



Wenn das für dich keine Diskussionsgrundlage ist, kannst du dem TE doch etwas entgegenkommen und ein paar EUR überweisen.


Dir tut es ja nicht weh, weil du genug hast und dem TE ist geholfen.

Pechvogel am 22 Dez 2022 10:01:16

RADO12 hat geschrieben:...Der Vermieter hatte betreibt ein Gewerbe und hat eine kleine Auswahl an Wohnmobilen..

Nur um das mal erwähnt zu haben:
die Rechnungen sind alle ohne Umsatzsteuer?
Wenn der Vermieter ein Gewerbe unterhält ist diese ja nicht angefallen und es muss daher ohne gerechnet werden!
Schadenersatz ist grundsätzlich ohne ( in diesem Falle ) Mehrwertsteuer.




Grüße
Dirk

Pechvogel am 22 Dez 2022 10:03:28

Energiemacher hat geschrieben:Wenn das für dich keine Diskussionsgrundlage ist, kannst du dem TE doch etwas entgegenkommen und ein paar EUR überweisen....

Das wollte ich damit nicht gesagt haben! :mrgreen:
Es ging mir lediglich darum dass man dann nicht über 332,- Euro spricht sondern nur noch über knapp "die Hälfte".




Grüße
Dirk

Tinduck am 22 Dez 2022 10:31:26

Der Drops ist eh gelutscht, da der Vermieter seine Forderungen von der Kaution einbehalten hat.

Ob man jetzt für 100, 200 oder 300 Euro vor Gericht ziehen will? Wäre mir meine Lebenszeit zu schade für.

Darüber hinaus finde ich die Kosten OK dafür, schliesslich war der Unfall ja selber verursacht - da sollte der Vermieter nicht auf Kosten sitzen bleiben. Allerdings dünkt mich etwas mehrkwürdig, dass der Anspruch für die Kosten der Fahrzeugverbringung zur Reparatur dem Mieter und nicht der Versicherung, die die Reparatur bezahlt, in Rechnung gestellt werden. Könnte daran liegen, dass gar nicht repariert wird :D

bis denn,

Uwe

wolfherm am 22 Dez 2022 10:35:43

Zahlt denn die Kasko-Versicherung solche Kosten?

bernds2 am 22 Dez 2022 10:38:11

Einigen ist offensichtlich der Unterschied zwischen Kaution und Kaskoversicherung nicht klar.

Aus der Zeit, wo ich noch regelmäßig Mobile vemietet habe,immer von größeren Firmen, weiß die Problematik noch sehr genau.

Die Kaution, hier 1500 €, ist zunächst einmal der Topf, aus dem der Vermieter seine Ansprüche begleichen kann, solange noch etwas drin ist.
Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung ist davon völlig unabhängig, wird aber aus dem Kautionstopf bezahlt.
Bleiben in diesem Falle noch 500€ von der Kaution übrig.
Davon kann der Vermieter alle Kosten abziehen, die ihm sonst noch durch den nicht sachgemäßen Gebrauch des Mobils entstanden sind.

Dazu gehört auch der Aufwand, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und wieder abzuholen. Dieser Aufwand ist in der Regel NICHT Bestandteil der Kaskoversicherung!

Aus meiner Sicht hat also der Vermieter völlig korrekt abgerechnet!

Man muss außerdem beachten, daß der Kautionsbetrag in der Regel KEIN garantierter Maximalwert ist!!
Wären dem Vermieter zB. weitere Kosten durch Rückholung aus dem Ausland entstanden, dann hätte er Dir auch die noch in Rechnung stellen können!!

bernds2 am 22 Dez 2022 10:40:27

wolfherm hat geschrieben:Zahlt denn die Kasko-Versicherung solche Kosten?

Nein, zahlt die Kasko nicht!

Deswegen kann eine ADAC Mitgliedschaft als Mieter sehr sinnvoll sein.

Pechvogel am 22 Dez 2022 11:03:03

bernds2 hat geschrieben:...Nein, zahlt die Kasko nicht!...

Meine Vollkasko beim PKW hat die Verbringungs-Kosten damals anstandslos übernommen.
Kosten für Leihfahrzeuge werden allerdings wohl, von der eigenen Versicherung, grundsätzlich nicht übernommen.




Grüße
Dirk

Campingbusreisende am 22 Dez 2022 11:13:03

Um wieder auf die Ursprungsfage zurückzukommen:
RADO12 hat geschrieben:Nun meine Frage: Kann der Vermieter das wegbringen und Abholen des Wohnmobils in Rechnung stellen?
Im Vertrag finde ich dazu nichts.

Das ist recht einfach zu beantworten, wenn man sich selbst folgende Frage stellt: "Würde ich meine eigene berufliche Tätigkeit ohne Lohn, ohne Vergütung zu erhalten, durchführen?"

bernds2 am 22 Dez 2022 11:40:18

Pechvogel hat geschrieben:Meine Vollkasko beim PKW hat die Verbringungs-Kosten damals anstandslos übernommen.


Bitte nicht Âpfel mit Birnen vergleichen !

Selbst innerhalb der Leistungskataloge von Vollkaskoversicherungen für Privatwagen gibt es bereits solche Unterschiede.
Mit den Leistungen für zB. Miet-Wohnmobile haben die nicht viel gemein.

Marsu123 am 22 Dez 2022 12:36:45

RADO12 hat geschrieben:Nun meine Frage: Kann der Vermieter das wegbringen und Abholen des Wohnmobils in Rechnung stellen?
Im Vertrag finde ich dazu nichts.


Campingbusreisende hat geschrieben:Das ist recht einfach zu beantworten, wenn man sich selbst folgende Frage stellt: "Würde ich meine eigene berufliche Tätigkeit ohne Lohn, ohne Vergütung zu erhalten, durchführen?"


So einfach ist das nu auch nicht.
Warum rechnet der Vermieter diese Kosten nicht auch über seine Versicherung ab ?
Warum soll das der Mieter zahlen ?


.

bernds2 am 22 Dez 2022 12:44:09

Marsu123 hat geschrieben:Warum rechnet der Vermieter diese Kosten nicht auch über seine Versicherung ab ?
.


Weil sie im Leistungsumfang nicht enthalten sind.

Marsu123 am 22 Dez 2022 12:58:15

Marsu123 hat geschrieben:Warum rechnet der Vermieter diese Kosten nicht auch über seine Versicherung ab ?
.


bernds2 hat geschrieben:
Weil sie im Leistungsumfang nicht enthalten sind.


Bei 1000,- Euro Selbstbeteiligung kann man aber bestimmt mit dem Versicherungsvertreter was aushandeln.
Zumal dort mehr als nur 1 Fahrzeug versichert werden.


.

wolfherm am 22 Dez 2022 13:16:18

Was hilft das jetzt dem TE? Natürlich kann man alles mögliche aushandeln. Aber darum geht es hier nicht.

Und warum sollte eine Versicherung mehr zahlen, als sie muß? Und ein Versicherungsvertreter ist bei der Schadensabrechnung nur eine ganz kleine Kerze auf der Torte.

bernds2 am 22 Dez 2022 13:20:19

Du verkennst die Härte dieses Geschäfts. Das sind knallharte Konditionen, bis auf den letzten Cent ausgehandelt.
Das Bittebitteichbindocheingroßerlieberkunde erzeugt da nur ein müdes lächeln. "Vertreter" machen so ein Geschäft eh nicht mehr, das geht wohl mehr direkt.

Unser Wohnmobilverleiher hier vor Ort, wo auch ich früher gemietet habe, hatte zeitweise über 140 Fahrzeuge gleichzeitig im Verleih.
Kein Fahrzeug älter als zwei Jahre.
Nach seinen Aussagen kommt jedes dritte Auto pro Reise beschädigt zurück.........
Noch Fragen?

Marsu123 am 22 Dez 2022 14:29:44

wolfherm hat geschrieben:Was hilft das jetzt dem TE? Natürlich kann man alles mögliche aushandeln. Aber darum geht es hier nicht.

Und warum sollte eine Versicherung mehr zahlen, als sie muß? Und ein Versicherungsvertreter ist bei der Schadensabrechnung nur eine ganz kleine Kerze auf der Torte.


Wenn ich ein Wohnmobil leihe, ich den Verleiher frage was ich zahlen muss wenn ich einen Unfall verursache, der Vermieter sagt : 1000,- Euro.
Macht mein Nachfragen schon Sinn.....

Übrigens hilft der ganze Thread dem TE nicht.....


.

bernds2 am 22 Dez 2022 15:47:55

bernds2 hat geschrieben:Du verkennst .... Fragen?


(das war eine Antwort zum Einwand von marsu , nicht zu Wolfgangs Antwort)

SVRossrucker am 24 Dez 2022 11:51:05

Meine Vollkasko beim PKW hat die Verbringungs-Kosten damals anstandslos übernommen.







Moin , das waren die Verbringungskosten zur Lackiererei oder zum Vermessen, ja die gehören zum Schaden. Die Verbringungskosten des Vermieters zur Werkstatt gehören nicht dazu, dieser Aufwand wird gesonderst berechnet, weil der auch nicht über Allgemeine Kraftfahrbedingungen (AKB) abgedeckt ist.

Gruss Rainer

Pechvogel am 24 Dez 2022 12:11:39

SVRossrucker hat geschrieben:Moin , das waren die Verbringungskosten zur Lackiererei oder zum Vermessen, ja die gehören zum Schaden. Die Verbringungskosten des Vermieters zur Werkstatt gehören nicht dazu, dieser Aufwand wird gesonderst berechnet, weil der auch nicht über Allgemeine Kraftfahrbedingungen (AKB) abgedeckt ist.

In was ist mit Abschlepp- und Bergekosten?

Grüße
Dirk

SVRossrucker am 26 Dez 2022 12:04:37

In was ist mit Abschlepp- und Bergekosten?

Abschleppen heißt rollfähig an oder auf der Straße, kommt auf die AKB an, kann enthalten sein, kann auch nicht enthalten, deswegen immer separat einen Schutzbrief abschließen, auch hier sollte man die Vertragsbedingungen genau lesen.

Bergekosten ist immer abseits der Straße und in der Regel nicht immer rollfähig, hat auch meisten eine andere Deckungshöhe.

Dies kann in der Vollkasko enthalten sein, muss es aber nicht, auch hier ist wieder die AKB ausschlaggebend.

Bei fremdverursachten Schäden geht dies beides zulasten des Schädiger.

gruss Rainer

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