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Wohnmobil Auflastung Gesetzesänderung


grivel am 22 Dez 2022 13:09:33

Hallo, lt. meinen Informationen gibt es einen EU Antrag bzgl. der Erhöhung des Gewichtslimits auf 4,25t für die Lenkerberechtigungsklasse B.
Hat jemand dbzgl. nähere Infos, ob und bis wann man einer dem entsprechenden Novelierung rechnen kann?
Vielen Dank!
Beste Grüße
grivel

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wolfherm am 22 Dez 2022 13:14:15

Meinst du diese Thematik? --> Link

grivel am 22 Dez 2022 13:49:57

wolfherm hat geschrieben:Meinst du diese Thematik? --> Link

Teilweise Wolfgang, was mich interessieren würde, ob es seitens des Gesetzgebers schon Informationen dazu gibt. ;)

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grivel am 22 Dez 2022 13:53:12

wolfherm hat geschrieben:Meinst du diese Thematik? --> Link


--> Link

jetzt hab ich die gwünschten Infos gefunden!
Vielen Dank!

Navigatore am 22 Dez 2022 14:08:29

Umfang und Inhalt der Novellierung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sind weiterhin noch offen. Im April und im Mai diesen Jahres hat die zuständige EU-Kommission in der gesamten EU zu einer Meinungsumfrage aufgerufen. Dafür konnte man ein Formular anfordern. Die Beteiligung war ernüchternd. Es gab nur etwas mehr als 7.500 gültige Rückmeldungen, gut die Hälfte davon auch noch aus Deutschland.

Das ist der Sachstand. Den Antrag der CDU/CSU auf eine Gleichstellung der Wohnmobile über 3,5t mit Kraftomnibussen beim Überholverbot hat der Bundestag übrigens im November mehrheitlich abgelehnt.

mv4 am 22 Dez 2022 14:32:01

die Threat Überschrift ist irreführend...es geht um die Erweiterung der Gewichtsbeschränkung Führerschein Klasse B auf 4,25t ...was in Hinblick auf die E Mobilität auch Sinn macht.

mit Wohnmobil Auflastung hat das erstmal nix zu tun.

malefiz am 24 Dez 2022 00:46:36

Der Titel "Wohnmobil Auflastung ..." führt etwas in die Irre. :tannenbaum:

grivel am 02 Apr 2023 14:20:51

Ok, ich glaube ich bin da einem Irrtum aufgelegen. Sorry!
Der FS ist bei mir nicht das Problem, habe alle Klassen! ABER:
Wenn ich ein Wohnmobil auf 4,25 t auflaste, ist es dann automatisch
ein LKW und somit GOBox pflichtig.
Oder kann man ein Wohnmobil nach erfolgter Auflastung auch als M1 typisieren?
Danke!
Schöne Grüße
grivel

MilesandMore am 02 Apr 2023 14:27:54

Ja ist es.
Alles ab 3,5to ist in Austria Autobahn nur mit GoBox machbar - hab selbst eine drin.
Nette Preise haben unsere Nachbarn.

Malibu640 am 02 Apr 2023 15:21:11

MilesandMore hat geschrieben:Nette Preise haben unsere Nachbarn.


Dafür sind die Autobahnen in einem besseren Zustand als in Deutschland.

PapaHeinrich am 11 Mai 2023 15:29:26

Hallo,

§6 Abs. 3b der FeV. Die Ausnahme gibt es heute schon, beschränkt auf Nutzungsart und sonstige Dinge:
4,25t zul. GG mit Klasse B, sofern Antrieb ganz oder teilweise durch Strom, Wasserstoff, Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas CNG) und flüssig (Flüssigerdgas LNG), Flüssiggas (LPG) oder mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger eingesetzt, sofern die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.

Betrifft uns also erstmal nicht.

Gruß
Heinrich

babenhausen am 11 Mai 2023 21:36:51

Vorsicht,
diese Ausnahme ist nationales Recht. Im Ausland ist es Fahren ohne Führerschein

--> Link

(3b) Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Fahrer diese mindstens seit 2 Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit

a) Strom,
b) Wasserstoff,
c) Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas – CNG) und flüssig (Flüssigerdgas – LNG),
d) Flüssiggas (LPG),
e) mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme,

alternativ angetrieben werden,

fun0815 am 14 Jun 2023 12:25:54

grivel hat geschrieben:Ok, ich glaube ich bin da einem Irrtum aufgelegen. Sorry!
Der FS ist bei mir nicht das Problem, habe alle Klassen! ABER:
Wenn ich ein Wohnmobil auf 4,25 t auflaste, ist es dann automatisch
ein LKW und somit GOBox pflichtig.
Oder kann man ein Wohnmobil nach erfolgter Auflastung auch als M1 typisieren?
Danke!
Schöne Grüße
grivel


Auch nach einer Auflastung bleibt es im Fahrzeugschein ein Wohnmobil Typ M1 - nur mit höherem zul. GG und somit Maut (go) Box pflichtig...

Tinduck am 14 Jun 2023 13:01:37

Bei der diskutierten Änderung geht es AUSSCHLIESSLICH um die Fahrerlaubnis, mit der ein 4,25 Tonnen Womo dann bewegt werden darf.

Alle anderen Regelungen bei ü3,5T bleiben, wie sie sind.

bis denn,

Uwe

fomo am 14 Jun 2023 15:17:58

– mit einer Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg,
– für die Güterbeförderung und
ohne Anhänger,


Das ist dann vom Gewicht wie mit einem ungebremsten 750 kg Anhänger. Denn ein Anhänger darf dann nicht mehr angehängt werden.

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