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Bitte, jeder der hier nichts zu Thema beitragen kann sollte die jeweilige Diskussion bitte mit dem anderen per PN erledigen. Danke Gruß Jörg
Da kann ich dir nur Recht geben, da werden erfahrene Gutachter angegriffen, ect. Mensch Leute kommt mal wieder runter, was hat euch denn getroffen :?: So wollte mal den aktuellen Stand melden. Gestern habe ich den Kostenvoranschlag über 35000€ an die Versicherung gesendet. Heute dort angerufen wie es jetzt weiter geht. Dort verstand man erstmal nicht warum der KV 360€ kostet. Tja sage ich, arbeiten sie stundenlang kostenlos? Antwort; Gut soll ja nicht ihr Problem sein. Was nun? Die Versicherung schickt mir einen Gutachter raus der den KV bzw. den Schaden prüft, sollte alles eindeutig sein wollen die die Freigabe erteilen. Bin gespannt und melde mich wie es weiter geht. Gruß Jörg Hallo Jörg, ärgerlich das ganze. Ich habe mit meinem Rollerteam auch im Sommer bei Regen rückwärts eine grünen Poller vor grünen Hintergrund getroffen, war alleine unterwegs, in der Kamera sah man nicht viel und im Rückspiegel war zum Gebüsch noch Platz. Bei mir ist aber nur die Stoßstange gerissen und ein Rücklicht gebrochen. Rücklicht gab's für kleines Geld neu, dank Hella Standartteil, Stoßstange mit weißem Klebeband getarnt. Rückwand ist in Ordnung. Magst du mir dem Preis für die Stoßstange nennen, der im KV genannt wurde, mein Händler meint, den möchte ich gar nicht wissen. Habe dann auch nicht mehr nachgehakt. Wollte die Stoßstange reparieren, gibt da mittlerweile einige Lösungen. Wegen einem Riss, wollte ich nicht gleich alles entsorgen. Zu deiner Rückwand, ich hätte bedenken die Isolation von der GFK Haut abzubekommen ohne diese zu beschädigen. Eventuell geht dies mit Lösungsmittel, habe da aber keine Erfahrung.
Hallo Olli, natürlich kann ich dir den Preis nennen. Kostet 158,16€ +Mwst Gruß Jörg
Hallo Jörg, Danke, das wäre ja ein Schnäppchen! ÄOlli Genau das habe ich mir auch gedacht. So, der Gutachter war nun da. Das Gutachten habe ich auch bekommen, liegt 300€ unter dem Kostenvoranschlag. Restwert wird mit 49900€ angegeben. Heute habe ich dann auch die Freigabe von der Versicherung bekommen, dafür musste ich 2 mal dort anrufen damit die das mal bearbeiten. gratuliere somit kannst du jetzt die reparatur starten - das wird dann zeitgerecht zum saisonstart fertig
Das ist garnicht gut wenn der Restwert so Hoch ist wie ist den der Wiederbeschafungs Wert. Da kann ja was nicht Passen bitte nicht falsch verstehen ,Der liegt ja über dem Damaliegen Neupreis. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen, der Wiederbeschaffungswert ist 49900€
Das habe ich mir Schon gedacht . Da kann mann mal sehen wie Wertstabiel mache Wohnmobile sind. :mrgreen: Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Das habe ich mir auch gedacht, muss daran liegen das es nur ein BilligMobil ist ;-) So Auftrag ist der Werkstatt zur Instandsetzung ist erteilt worden. Jetzt heißt es warten auf die Ersatzteile. In der Zeit ist das Fahrzeug in die Ford Werkstatt gegangen zum vorsorglichen Tausch der Einspritzdüsen. Tja, dort war das Tor zur Werkstatt wohl zu niedrig, zu Hause bemerkte ich Schleifspuren auf dem Gehäuse der Klimaanlage. Habe das sofort der Werkstatt mitgeteilt, 2 Tage später wurde das von 2 Meister der Werkstatt begutachtet. Zum Zeitpunkt der Begutachtung hieß es von beiden Meistern das es wohl dort passiert ist. Die Torhöhe wurde vermessen, 4 cm zu niedrig. Man wolle sich mit dem Chef beratschlagen wie die Sache beglichen wird. 2 Tage später kam die Info das ja nicht wirklich etwas ersichtlich ist an Schaden, dabei hatte ich denen ein Schreiben von Truma vorgelegt das bei Druck von oben auf das Gehäuse dieses ausgebaut und eingeschickt werden muss zum überprüfen. Tja, als Kunde ist man echt am Arsch. Rechtsanwalt wurde eingeschaltet, dieser fragte mich ob ich beweisen kann das der Schaden vorher nicht war? Sowas kann man nur beweisen indem man vor dem Besuch der Werkstatt praktisch bei denen auf dem Gelände mit einer Leiter Bilder macht zum Zustand vorher. Ganz ehrlich, wer macht sowas??? Falls der Anwalt nun mit der Firma nicht zurecht kommt das man die Haftpflichtversicherung rausrückt, wird der evtl. Schaden über die Vollkasko abgewickelt. Und die will natürlich nach dem Hergang ihr Geld von der Werkstatt haben. Bin gespannt wie das ausgeht, Rechtschutz mit Verkehrsrechtschutz ist vorhanden. ...das ist alles sehr bedauerlich, quasi eine Kette von Unglücken, aber verantwortlich ist immer der Fahrzeugführer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Rechtsstreit die Werkstatt für den Schaden an der Klimaanlage herangezogen wird, es sei denn, ein Mitarbeiter der Werkstatt hat das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren. Mit freundlichen Grüßen aus Angelsdorf Hans-Theo
Wer sollte denn sonst das Fahrzeug da reingefahren haben? Der Besitzer war es ja offensichtlich nicht.
...steht das irgendwo geschrieben? Und weil es nicht deutlich ist, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hat, habe ich beide möglichen Varianten bewertet. Gruß Hans-Theo ... gibt es noch Werkstätten in die man selbst reinfahren darf? 8) 8) 8)
Bestens die Aussage der Meister
kleiner Tipp, der Schädiger (Werkstatt)muss den eventuellen Vorschaden beweisen,der Anwalt sollte dir besser zuhören, besonders wenn die Tatsache erwähnt wird dass die Halleneinfahrt gemessen 4 cm zu niedrig ist.
Der Besitzer schreibt, daß er erst später Zuhause Schleifspuren an der Klima entdeckt hatte und deshalb nachgeforscht habe. Von daher gehe ich davon aus, daß er den Wagen nicht selber gegen das Hallentor gefahren hat - das hätte er ja deutlich merken müssen.
Ja, ich fahre meistens mein WoMo bei MB Lueg auf die Grube, bei kurzen reparaturen fahre ich es auch wieder raus. Sind allerdings auch LKW Hallentore. So einen ähnlichen Dachschaden hatte ich auch schon mal mit unserem Vorgänger, RA meinte, Kratzer so weit wir möglich reparieren. Beweislage sehr dürftig, jeder Fahrzeugführer müsse rechtlich sein Fahrzeug übergeben, macht er es nicht, dann steht Aussage gegen Aussage. In deinem Fall würde ein Rechstverdreher fragen, warum schaust du nach Werkstattbesuch auf dein Dach :?: Kannst doch nicht sagen, ich hatte inneres Gefühl.
Warum :?: Die Werkstattmitarbeiter habe es auch nicht gemerkt, bei 4 cm Anschlag müßten es ganz schön gekracht haben oder das Tor hatte noch Gummilippe dran, die meistens um die 5-6 cm ist, dann dürfte nicht viel passiert sein.
Nichts gemerkt oder wohl doch eher nichts gesagt? Waren ja "nur" Kratzer auf der Klimaanlage, und wer merkt das schon.... oder so ähnlich :? Aber das ist ja alles Spekulatius, der Schmiddi wird selber schon am besten wissen ob er gefahren ist oder nicht :)
In einer Werkstatt gibt es immer Geräusche, irgendwas knallt und die mitarbeiter sidn abgestumpft gegen derartige Geräusche. Sicherlich hat er nicht mit Aufbau auf dem Dach gerechnet und hat dies somit nicht als Aufprall wargenommen. Aus meiner SIcht ein Fall für die Werkstattversicherung, dafür haben die eine Haftpflicht. Ich würde mir die Daten der Haftpflicht nennen lassen, die Firmen müssen eine haben, vieleicht hat er keine ? Parallel dazu fragen bzw. gucken, ob der in der Innung ist. Wenn ja gibt es dort ein Schiedmann usw. ( der kümmert sich kostenfrei um die Angelegenheit ) Mich wundert ob der Höhenverhältnisse dass überhaupt insbesondere ohne Einweiser jemand in die Halle gefahren ist.
Dann würde dein „Rechtsverdreher“ sicher vortragen, das sein Mandat das Fahrzeug umgehend gewaschen hat um es von dem Werkstattdreck zu befreien. Sicherlich hat er nicht mit Aufbau auf dem Dach gerechnet und hat dies somit nicht als Aufprall wargenommen. Aus meiner SIcht ein Fall für die Werkstattversicherung, dafür haben die eine Haftpflicht. Ich würde mir die Daten der Haftpflicht nennen lassen, die Firmen müssen eine haben, vieleicht hat er keine ? Parallel dazu fragen bzw. gucken, ob der in der Innung ist. Wenn ja gibt es dort ein Schiedmann usw. ( der kümmert sich kostenfrei um die Angelegenheit )[/quote] Korrekt dafür sollte eine Handel- Handwerksversicherung (auch die roten Schilder werden darüber versichert) vorhanden sein, in der Regel mit einer SB von 300€ bis > ? nach oben offen. diese Versicherung ist aber keine Pflicht. Es muss jedes Jahr eine Meldung über die Anzahl der Mitarbeiter, über Umsatz, über die Tätigkeiten(Ob die erweitert wurden oder ob da etwas weggefallen ist) abgegeben werden. Hatte bis dato selbst zwei Fälle im Betrieb, ob ein Mitarbeiter ein Fahrzeug beschädigt hat, nun in fast 30J. Selbstständigkeit mit einer Lackiererei, ist das OK. Aber ich hatte letztes Jahr ein Gutachtenfall, da hat der Mitarbeiter das Wohnmobil aus der Halle gefahren und ist hinten links mit der Seitenwand hängen geblieben, Seitenwand neu, etc., Schadenvolumen ca.25t€, wurde auch über die Handel- Handwerk abgerechnet bis auf ca. 3T€ vermutlich war das die SB der Werkstatt. Ob sich die Innung bzw. der Schiedsmann da reinhängt, möchte ich mal bezweifeln, weil es nichts mit der Reparaturleistung und der Rechnung zu tuen hat. Am ende geht es immer um die Beweise das der Schaden nicht vor der Reparatur vorhanden war und das die Werkstatt den Schaden verursacht hat. Als Werkstattinhaber hätte ich Dir gleich die Reparatur verkauft und dies dann mit meiner Versicherung abgerechnet. Dann wären alle zufrieden gewesen, gut außer die Versicherung, aber die ist zweitrangig. gruß Rainer Rossrucker
Der Ansicht bin ich nicht. Ich bin der Ansicht es geht darum ob der Werkstatt Mitarbeiter den Unfall verschuldet hat oder nicht. Unfall ist jede Berührung des Fahrzeug mit einem Gegenstand bei dem es zu einem Schaden gekommen ist. Dies ist hier der Fall. Ein Gutachter wird möglicherweise das Fahrzeug vorsichtig an das Tor anfahren und feststellen ob beim einfahren ein Unfall möglich bzw. unausweichlich war. Wenn letzteres ist der Fall klar. Ob sich der Schiedmann der Innung der Sache annimmt oder nicht bleibt diesem überlassen. Grundsätzlich soll er streiterein kostenlos schlichten so das ein schlechter Ruf und Kosten vermieden werden. Ich gehe mal davon aus, dass er sich der Sache annimmt und genauso vorgeht wie ein Gutachter und dann der Werkstatt sagt, dass die den Schaden begleichen müssen. Warum sollte der kollege diesen Weg nicht gehn, kostet nichts und geht sehr schnell.
Das ist die Theorie, die Praxis sieht da schon anders aus. Da muß ich schon SVRossrucker Recht geben, denn so sind das auch meine persönlichen Erfahrungen in den letzten 32 Jahren. Leute, spekuliert doch nicht ins Blaue……wird Zeit, das die Saison so richtig losgeht. :D :D :D |
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