Energiemacher hat geschrieben:Wenn ich noch alles wüsste, .....
Grüße
Ich bin mir ganz sicher, dass du die wesentlichen Inhalte deiner Ausbildung heute noch sehr gut beherrscht...
Ich bin mir ganz sicher, dass du die wesentlichen Inhalte deiner Ausbildung heute noch sehr gut beherrscht...
Das sollte wohl an mich gerichtet sein. :oops: Ich wollte niemanden als Person abwerten; sorry, falls das so rüberkam. Mein Hintergedanke war, die Substanz solcher Qualifikationen in Frage zu stellen. Zumal eine abgeschlossene Ausbildung ja keine Voraussetzung ist: "Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen." In dem Fall dürfte sicher ein Schreiben des Arbeitgebers genügen....
Ne, normal. Ist ja "abgeschlossen" und von unseren Politkern hören wir immer "wir müssen jetzt nach vorne blicken". Also eigentlich nur konsequent, oder! nicht ganz ernst gemeint, aber schon ein bisschen, Gruß Andreas
Soweit ich weiß geht das nicht. Der Meister muss zur vollen Arbeitskraft im Betrieb sein. Das mit den 20 Std. ist ein Märchen. Doch das geht, Bekannter von mir hat selbst keinen Meister/ Befähigungsnachweis. Er hat einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Dieser ist Lehrer und zu 20h in seinem Betrieb. Quelle: --> Link).html Welche Position muss der gewerberechtliche Geschäftsführer im Unternehmen bekleiden? Bei reglementierten Gewerben gilt je nach Rechtsform Folgendes: Einzelunternehmen: Ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Gesellschaft oder sonstige juristische Person: Entweder Vertretungsbefugnis (z.B. im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer) oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. In D gibt es die Kategorien A und B. Bei A ist es meines Wissens nicht möglich einen Teilzeitmeister zu beschäftigen. Vorallem weil der ja mit einem Bein ständig im Grab steht als technischer Betriebsleiter. Gibt es überhaupt einen Ausbildungsberuf für WoMo Werkstätten? Die letzte Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber ich denke das ist ein Mix aus KFZ Mechaniker, Lackierer, Elektriker und Universalgenie. Aus eben deinen genannten Gründen der Verantwortung würde ich meine Konzession auch nicht verkaufen. Würde sich zwar rechnen aber ich muss mir nicht unbedingt zusätzliches Kopfweh bereiten. Wenn was ist steht auch der Konzessionär vor dem Richter, auf so was kann ich verzichten. Aber ich denke mit Kursen und einem der genannten Berufe kann man schon was anfangen Richtung Womo- Techniker.
Leider noch nicht... es gibt eine Weiterbildung: --> Link... wobei die laut Aussage eines Teilnehmenden auch mehr eine Werbeveranstaltung diverser Hersteller war. Ich sehe täglich immer wieder, was sogenannte Profis in den Händlerwerkstätten verzapfen... es ist halt nicht so einfach, der noch nicht existierende Beruf des "Caravantechnikers" ist eine Mischung aus KFZ-Elektriker (12V), Elektroinstallateur (230V), Gasfachkraft, Karosseriebauer (Dachluken und Fenster), Klempner (Wasser und Abwasser) und Tischler (Möbelbau)... da hilft derzeit nur jahrelange Erfahrung! LG Peter
Volle Zustimmung, Peter.
So ist es, wie in vermutlich jedem Beruf. Soweit mir bekannt ist soll aktuell eine neue Regelung in Arbeit sein wonach solche Betriebe nur von einen fachlich geeigneten Menschennbetrieben werden, also "Meisterzwang" ähnlich wie in anderen Handwerksbetrieben. Es gibt ja jetzt auch den neuen Ausbildungsberuf zum Caravantechniker. Bisher darf man aber auf alle Fälle keine 230 Volt Installationen ohne Zulassung / Meisterbrief im Betrieb durchführen. Dieser sicherheitsrelevante Bereich ist also gesetzlich geregelt.
Du meinst also eine Werkstatt, die einen gelernten, „normalen“ Elektriker beschäftigt, dürfte die 230V-Installation nicht machen? :gruebel: Grüße Dirk Steckerfertig schon aber speziell konfigurierte Anlagen nicht. Zumindest braucht man in Österreich dafür einen Konzessionär. Ob das immer so gehandhabt wird ist ein anderes Thema. Es gibt aber "kleinere" Prüfungen wo z.B. ein Installateur die 230V der Heizungspumpe anklemmen darf. Ist aber auch immer die Frage in welche Sparte fällt der Betrieb. Wenn ein KFZ Meisterbetrieb Wohnmobile verkauft dann sind da schon andere Rechte da als wenn ein Tischler Ausbauten macht. Bezüglich dem ganzen Vanlife-Selbstausbauern hat sich ja bei uns auch einiges geändert. Manche Prüfstellen verlangen ein Elektroprotokoll über die Anlage. Habe einige in letzter Zeit geprüft. Nun last doch langsam mal die "Kirche m Dorf", wir sind in D und davon handelt auch die Anfrage vom TE.
So ist es!! Aber die gibt es leider nicht für 50€/Std Gruß Andreas Das mit der Erfahrung stimmt. Aber vielen genügt halt ein 15 minütiges YouTube Video. Ob das dann von Haus aus passt oder andere Leistungen oder Querschnitte verwendet werden ist dann Nebensache. Normalerweise nein, die Elektrofachkraft muss einen Elektromeister oder Elektrotechniker als Vorgesetzten haben. Aber wo kein Kläger .....oder Anfrage bei der zuständigen Handwerkskammer ....
Warum sollte das so sein? Kannst du dein "normalerweise" belegen? Eine Elektrofachkraft kann auch als VEFK benannt werden. Ob das Sinn macht und evtl. eine EF überfordert steht auf einem anderen Blatt. Aber zulässig ist es. Ein Vorgesetzer als elektrischer Laie ist dann aber eben nur der disziplinarische aber nicht fachlicher Vorgesetzter.
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Nach § 1 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) ist der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nur den in der Handwerksrolle eingetragenen Personen erlaubt. Welche Handwerke zulassungspflichtig sind, kann der Anlage A der HwO entnommen werden. Dort ist unter Nr. 25 der Elektrotechniker aufgeführt. Daher handelt es sich beim Elektrotechniker-Handwerk um ein zulassungspflichtiges Handwerk. In die Handwerksrolle kann eingetragen werden, wer die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese sind in § 7 ff. HwO nachzulesen. Neben der allgemein als Eintragungsvoraussetzung bekannten Meisterprüfung (Abs. 1a) können auch Ingenieure und Absolventen von Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik mit dem Handwerk eingetragen werden, welches dem Studien- oder Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht (Abs. 2). Der Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik führt zur Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ (SGT) bzw. „Staatlich anerkannter Techniker“ (SAT). Damit können Techniker, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen, in die Handwerksrolle eingetragen werden. Ohne Eintragung in die Handwerksrolle darf das Elektrotechnikerhandwerk in keiner Ausprägung ausgeübt werden. Daher ist die Eintragung in die Handwerksrolle eine notwendige Bedingung Teilweise zitiert aus --> Link Ja! Wir reden hier aber nicht über Netzanlagen. :nixweiss: ICH würde daher auch keine E-Meisterpflicht in einer Womo-Werkstatt sehen. Aber vllt. irre ich mich da auch. Grüße Nachtrag: Dein Zitat unter "Mögliche Aufgaben" Grüße
Gebe dir Recht Analog zu anderen Handwerken (z.B. KFZ-Hochvolt oder Motorgeräte) genügt es a) mit dem Haupthandwerk (z.b. KFZ-Mechatronik) in der Handwerksrolle eingetragen zu sein und b) die erforderliche erfolgreiche Zusatzprüfung z.B. Hochvolt bzw. "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" mit einem der Mitarbeiter bestanden zu haben.
So ist es!!, egal was ihr meint!! Das gilt auch für eine zusätzlich verlegte Steckdose in der Garage. Und wenn das Womo eine CEE Steckdose für Landstromanschluss hat, gilt dies für alle weiteren Ausbauarbeiten!! Nur wenn ein Kfz keine Anschlussmöglichkeit an Landstrom hat und damit nicht bei einem Netzbetreiber angeschlossen ist gilt das nicht. Im Kastenwagen mit WR kann jeder Werkeln und Pfuschen, dann gelten nur die Regeln und Normen der VDE. Sorry, aber so ist es halt, Gruß Andreas
Andreas, darüber würde ich aber dann doch noch diskutieren und lernen wollen. :mrgreen: Du meinst also, dass eine Womo-Werkstatt sich mit einem Meister beim Netztbetreiber einschreiben muss? Wozu zählt denn eigentlich das Fahrzeug mit der 230V-Verteilung? Ortsveränderlich oder Ortsfest? Egal wie, ich kann und darf doch auch an meinem Betonmischer nach der Anschlussdose noch "pfuschen" was und wie ich will....auch ohne Eintragung beim Netzbetreiber. Ich bin der Meinung an der CEE-Dose endet das ganze spätestens. Mich würde das tatsächlich interessieren, aber die Aussage "das ist so" ist leider wenig zielführend. Grüße
Du müsstest das doch eigentlich genau Wissen, so als Selbstständiger der auch E-Installationen aller Art im Womo macht. Kannst du da mal ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern, insbesondere im Hinblick auf Meister und Eintragung beim VNB? Grüße Hallo, wieder einmal viel Meinung und sonst nicht viel. Wie beschrieben gibt die Handwerksordnung einiges her(Ausnahmen bzw. Stellvertretter). Die Realität sieht öfters anders aus. Die Fachkraft für Caravantechnik ist eine Weiterbildung mit Prüfung durch eine Handwerkskammer. Inwieweit hier zusätzlich fachlich geschult wird kann ich nicht beurteilen und will auch nicht spekulieren. Laut der Beschreibung - nein, ich will nicht meinen!!! Gruß Jan
Also ich kann nur von mir ausgehen... 1978-1981 habe ich Elektroinstallateur gelernt, hatte das Glück, in einer PGH zu lernen (Für die User aus den "gebrauchten Ländern": Produktionsgenossenschaft des Handwerks, wie die LPG entstanden aus vielen kleinen Betrieben, die die Wahl hatten, in eine Genossenschaft zu gehen oder enteignet zu werden...). Unsere PGH Elektrotechnik war entstanden aus sieben kleinen Betrieben, nahm jedes Jahr sieben Lehrlinge und wir wechselten alle Vierteljahre in die Betriebsteile... ich habe Lautsprecherboxen für das DDR-Fernsehen gebaut, Radios und Fernseher, Waschmaschinen und Haartrockner repariert, Blitzschutz aufgebaut und natürlich normale Elektroinstallationen ausgeführt. In unserer Klasse in der Berufsschule hatten wir 3 Elektriker, die im Stahlwerk Riesa lernten, die kannte nur die Maschinen dort, die sie zu warten hatten... und auch einen Angolaner, der mit uns seinen Abschluß als Elektronistallateur machte, super deutsch gelernt hatte und nach dem Abschluß zurück nach Angola ging, um sein Land aufzubauen! Danach habe ich gedient und anschließend in einem Betrieb, der für die NVA tätig war, gearbeitet, dort vor allem mit Videoüberwachung und Alarmanlagen zu tun gehabt. Nach der Eingemeindung 1990 habe ich Satanlagen aufgebaut, vor allem Mehrteilnehmeranlagen oder Anlagen mit Kopfstation und Einspeisung in Kabelnetze, ab 1994 haben wir dann Mobilfunk mit ins Programm genommen, Freisprechanlagen usw... 1997 hat der Chef wegen Reichtum die Firma geschlossen und ich habe bei einem großen Wohnmobilhändler in Dresden gearbeitet. Für den Start in die Selbstständigkeit 2015 brauchte ich dann die Eintragung in die Handwerksrolle, da ich über 50 war, verzichtete die Handwerkskammer Dresden auf einen Meisterlehrgang und erteilte nach Vorlage von Nachweisen über die Sachkenntnisse, u.a. hatte ich den Gaslehrgang beim Europäischen Vertrieb für Arbeitssicherheit und Gefahrgutmanagement absolviert, die Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Unter 50 hätte ich noch den Meisterlehrgang machen müssen. Beim Wechsel zur Handwerkskammer Rostock 2019 wurden die Unterlagen aus Dresden anerkannt. Mit dem VNB habe ich nichts zu tun, da es sich bei Wohnmobilen und Wohnwagen ja gewissermaßen um "steckerfertige" Geräte handelt, die nicht fest mit dem Netz verbunden werden. LG Peter
Laut Aussage eines Teilnehmers handelt es sich eher um eine Werbeveranstaltung, bei der Firmen wie Truma, Schaudt usw. ihre Produkte vorstellen und anpreisen... LG Peter Um mal wieder weg von der reinen Elektrik hin zu der Frage des TE ( Anhängerkupplung, Luftfeder,... ) zu kommen: es wird unterschieden ob ein Betrieb von Reparaturen lebt ob die Werkstatt nur "ein notwendiges Übel" für ein ansonsten auf KFZ-Handel ausgelegtes Unternhmen ist. Die KFZ-Werkstatt, die vielleicht auch ab und an mal ein Fahrzeug verkauft aber hauptsächlich von Reparaturen und Umbauten lebt braucht einen Meister. Ein KFZ-Händler, der vor allem an den eigenen Fahrzeugen Reparaturen oder Umbauten vornimmt, braucht dazu keinen Meister und braucht noch nicht mal in der Handwerksrolle eingetragen zu sein: --> Link Kauft man also z.B. ein Womo bei einem Händler und handelt da noch eine AHK oder eine Luftfeder mit aus, dann zählt die angeschlossene Werkstatt als sog. "Hilfsbetrieb". Grüße Dirk Interessant. Das erklärt, warum die "Original"-Werkstätten der Autohäuser gern mit einer Wagenwäsche überfordert sind, während freie Werkstätten odt gute Arbeit machen. Gruss Manfred |
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