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Womo Händler sicherheitsrelevante Teile ohne Meister einbaue 1, 2


jonny007 am 08 Mär 2023 17:33:44

Hallo Forum,
mal eine Frage in die Runde:
Darf ein Womo Händler in ein neues Fahrzeug sicherheitsrelevante Teile wie AHK und Luftfahrwerk
ohne Meisterbrief einbauen?

Wie ist Eure Meinung dazu?

Freue mich auf Antwort.
Gruß Jonny

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MilesandMore am 08 Mär 2023 17:48:12

Meines Wissens darfst du AHKs sogar selber einbauen wenn sie TÜV zertifiziert sind - wo soll da das Problem sein?

Du darfst sogar deine Räder selber wechseln oder die Bremsen und die sind doch sehr sicherheitsrelevant.

Beste Gruesse Bernd

sammy116 am 08 Mär 2023 17:51:33

Sehe ich genauso

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Bergbewohner1 am 08 Mär 2023 18:38:04

Naja, zwischen privat und geschäftlich ist schon noch ein kleiner Unterschied.
Die vom TE angesprochenen Teile sind nur bedingt Sicherheitsrelevant und dürften deshalb ohn KFZ.Meisterbrief eingebaut werden.
Auszug:Wann ein Kfz-Bauteil sicherheitsrelevant ist

Generell sind alle Bestandteile von Kraftfahrzeugen als sicherheitsrelevant einzustufen, die für eine reibungslose Fahrt und Funktion sorgen, unterstützend und im Sinne des Autofahrers eingreifen oder im Ernstfall für ein Mehr an Schutz für Insassen und Außenstehende sorgen.

Elgeba am 08 Mär 2023 18:44:57

Es gibt in Werkstätten keine Meisterpflicht mehr,also können die auch alles einbauen ,solange es fachlich richtig gemacht wird und den Vorschriften entspricht.


Gruß Bernd

hampshire am 08 Mär 2023 18:48:42

jonny007 hat geschrieben:Wie ist Eure Meinung dazu?

Die Frage hat mich interessiert und da habe ich mal gegoogelt. Wenn ich mir das von der IHK Chemnitz so durchlese und interpretiere, dürfte die Montage einer AHK für einen Wohnmobilhändler ohne Meister im Betrieb durchaus gestattet sein. --> Link

WoMoNK19 am 08 Mär 2023 20:14:53

Hallo,

Elgeba hat geschrieben:Es gibt in Werkstätten keine Meisterpflicht mehr,also können die auch alles einbauen ,solange es fachlich richtig gemacht wird und den Vorschriften entspricht.


das stimmt so pauschal nicht.

Ohne Meister muss man
- einen Gesellenbrief haben (= erfolgreich die Abschlussprüfung bestanden haben)
- mindestens 6 Jahre lang in leitender Position tätig gewesen sein,
- oder Aufgrund der sogenannten Nachsichtregelung gemäß §28 GwO

Sonst sind ohne Meisterbrief nur einfache Servicetätigkeiten erlaubt.

So mein Kenntnisstand.

WoMo NK 19

Pechvogel am 08 Mär 2023 21:03:31

MilesandMore hat geschrieben:Meines Wissens darfst du AHKs sogar selber einbauen wenn sie TÜV zertifiziert sind - wo soll da das Problem sein?…

Und bei so einer Luftfeder kontrolliert nachher ein studierter Ingeniör beim Tüv ob sie ordnungsgemäß eingebaut wurde.




Grüße
Dirk

Marsu123 am 09 Mär 2023 07:29:29

jonny007 hat geschrieben:....
Darf ein Womo Händler in ein neues Fahrzeug sicherheitsrelevante Teile wie AHK und Luftfahrwerk
ohne Meisterbrief einbauen?...

Gruß Jonny


Moin Jonny,

ja darf er.

Grüße Ralf.

andwein am 09 Mär 2023 12:56:09

Marsu123 hat geschrieben:"jonny007"....
Darf ein Womo Händler in ein neues Fahrzeug sicherheitsrelevante Teile wie AHK und Luftfahrwerk ohne Meisterbrief einbauen?...
ja darf er. Grüße Ralf.

Hast du eigentlich die Antwort von "WoMoNK19" gelesen?? Ich habe sie nochmals zitiert:
das stimmt so pauschal nicht.
Ohne Meister muss man
- einen Gesellenbrief haben (= erfolgreich die Abschlussprüfung bestanden haben)
- mindestens 6 Jahre lang in leitender Position tätig gewesen sein,
- oder Aufgrund der sogenannten Nachsichtregelung gemäß §28 GwO

oder kurz gesagt: Man muss eine einsprechende Fachausbildung als Kfz Mechatroniker erfolgreich abgeschlossen haben und mindestens 6 Jahre als Geselle in diesem Beruf gearbeitet haben.
Das mit der "leitenden Stelle" ist Auslegungssache der Handwerkskammern.
Auch ich brauche bei bestimmten Arbeiten an der Hauselektrik einen Elektromeister für die Abnahme. So ist die Vorschrift!!
Gruß Andreas

Marsu123 am 09 Mär 2023 13:42:38

Hallo Andreas,

oder kurz gesagt, ja darf er.

Grüße Ralf.

Marsu123 am 09 Mär 2023 14:01:38

--> Link
Auszug :

KFZ-Reparaturen ohne Meisterbrief möglich?

Kfz-Reparaturen für Dritte im Rahmen eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes :
Der Schwerpunkt des Betriebes liegt z.B. auf dem Handel. Als Unerheblichkeitsgrenze bei den handwerklichen Tätigkeiten nimmt man die durchschnittliche Arbeitszeit eines Vollzeit-Mitarbeiters (ca. 1664 Stunden pro Jahr). Tankstellenbetreiber dürfen daher im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze auch Kfz-Reparaturen ausüben.

Kfz-Reparaturen im Rahmen eines handwerksrollenfreien Hilfsbetriebes innerhalb eines Gebrauchtwagenhandelsbetriebes :
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 1 C 3.84) zur Ausführung von Kfz-Reparaturen im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenhandel darf ein solcher Betrieb an aufgekauften Fahrzeugen Reparatur- und Lackierarbeiten ausführen und diese Fahrzeuge veräußern, ohne in die Handwerksrolle eingetragen sein zu müssen. Voraussetzung ist auch hier, dass der Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen nach den erzielten Umsätzen überwiegt.

topolino666 am 09 Mär 2023 14:42:26

... oder das Pferd von hinten aufzäumen: In vielen WoMo-Betrieben arbeiten "Fachkräfte für Caravan-Technik", hier sind wohl die Anforderung von Bundesland zu Bundesland und dann nochmal von IHK zu IHK nicht eindeutig geregelt, aber wenn man hier im --> Link mal die Ausbildung dazu ansieht, ist man (bin ich) schon erstaunt was man in so kurzer Zeit (mit vergleichsweise wenig Vorausetzungen) kann und darf. :eek:

andwein am 09 Mär 2023 17:58:23

Marsu123 hat geschrieben:Hallo Andreas, oder kurz gesagt, ja darf er. Grüße Ralf.

Ich wiederhole nochmals die Eingangsfrage: Darf ein Womo Händler in ein neues Fahrzeug sicherheitsrelevante Teile wie AHK und Luftfahrwerk
Ich habe nicht von Blinker- oder Batteriewechsel geredet. Und ich rede auch nie über "was jemand macht" sondern immer wer für die "ordnungsgemäße Durchführung" im Sinne einer Versicherung oder sonstiger rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatzansprüche machen darf.
Aber man kann durchaus anderer Ansicht sein, letztendlich entscheidet im Rechtsfall das Gericht. Was du als Link/Begründung geschrieben hast ist meiner Meinung nach stark auslegungsfähig. Aus eigenem Beispiel: Ich habe von einem Lada Händler einen 4x4 Lada gekauft, mit Anhängerkupplung!. Die war nicht eingetragen und durfte nur als "Zugkupplung" nicht als "Tragekupplung" benutzt werden. Ich würde mir von einem "nicht autorisierten Händler" jedenfalls eine Bestätigung geben lassen, dass der Einbauer dafür eine Schulung erhalten hat und welche Zug- und Tragebelastung die Befestigung standhält.
Aber das sind halt so Erfahrungen in einem Womo/Pkw Leben, Gruß Andreas

Energiemacher am 09 Mär 2023 18:23:08

andwein hat geschrieben:Ich würde mir von einem "nicht autorisierten Händler" jedenfalls eine Bestätigung geben lassen, dass der Einbauer dafür eine Schulung erhalten hat und welche Zug- und Tragebelastung die Befestigung standhält.

Wie würdest du das denn dann bei einem Privatkauf machen, wenn der vorherige Eigner die Kupplung eingebaut hat und vom TÜV hat eintragen lassen? :roll:
Muss der Verkäufer dir dann eine Abschrift seiner Befähigung in Form einer notariell beglaubigten Kopie mitgeben? (Die er natürlich nicht hat, da der Anbau der AHK keiner besonderen Ausbildung bedarf.)


Grüße

andwein am 10 Mär 2023 12:22:25

Energiemacher hat geschrieben:"andwein" Ich würde mir von einem "nicht autorisierten Händler" jedenfalls eine Bestätigung geben lassen,
Wie würdest du das denn dann bei einem Privatkauf machen, wenn der vorherige Eigner die Kupplung eingebaut hat und vom TÜV hat eintragen lassen? Grüße

Tja, schlechte Karten. Das sind halt die Risiken beim Privat- Einbau und Kauf!!
Ich habe auch einen Lada gekauft der nur ziehen durfte, aber kein E Bike tragen. Ich habe mir den Einbau angeschaut und verstanden!! Dumm gelaufen, aber habe daraus gelernt.
Gruß Andreas

Energiemacher am 10 Mär 2023 12:34:42

andwein hat geschrieben:Ich habe auch einen Lada gekauft der nur ziehen durfte, aber kein E Bike tragen. Ich habe mir den Einbau angeschaut und verstanden!! Dumm gelaufen, aber habe daraus gelernt.
Gruß Andreas


Na dann rück doch mal raus, was du genau gelernt hast.
Eine AHK hat ja auch eine entsprechende Stützlast in den technischen Daten.
Warum sollte hier kein E-Bike drauf dürfen, sofern die Stützlast nicht überschritten wird?

Was aber mal nichts mit dem Einbau durch einen Meister oder anderen zutun hat sondern mit den Fahrzeugspezifischen bzw. AHK Daten.

Grüße

Marsu123 am 10 Mär 2023 13:17:29

andwein hat geschrieben: ..einen 4x4 Lada gekauft, mit Anhängerkupplung!. Die war nicht eingetragen und durfte nur als "Zugkupplung" nicht als "Tragekupplung" benutzt werden. Gruß Andreas


Hallo Andreas,

bist du sicher dass es genau so war ?
Es gibt meist diesen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung : "anhängerkupplung nur für rangier zwecke"
Heißt, du darfst sie montiert haben, aber auf der Straße nicht für Anhänger oder Träger nutzen.
Ist meist bei Offroadern so, die bauen sich die Teile dran, um aus Schlammlöchern geborgen werden zu können.
Manche haben sie auch an der vorderen Stoßstange um Bootstrailer besser ins Wasser zu bekommen.
Würde aber auch nichts an der(erlaubten) Montage durch einen Womohändler ohne Meister ändern ;D

Grüße Ralf.

rolf51 am 11 Mär 2023 10:14:44

Hallo,
am KFZ darf ich privat alle Reparaturen auf eigene Gefahr selbst durchführen. Sonst dürfte man nicht einmal ein Rad wechseln. Wenn die Schrauben nicht ordnungsgemäß angezogen werden, könnte es für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden, für mich auch sicherheitsrelevant.

pwglobe am 11 Mär 2023 10:42:44

Hallo, den Meister gibt es nur in Deutschland, persönlich finde ich dies ok, da damit, in der Regel, auch ein gewisser Qualitätsstandard einhergeht.
Ich war viele Jahre im Ausland, in vielen Ländern kann jeder der sich dazu berufen fühlt eine Werkstatt oder ein Geschäft eröffnen, da ist man selbst gefordert zu beurteilen ob man die gewünschte Qualität bekommt.
Bei Technik sehe ich den Meister als sinnvoll, bei Malerarbeiten oder ähnlichem eher nicht.
Bei den reinen Wohnmobilwerkstätten oder Händlern gibt es oft keinen Meister und auch nicht überall Fachkräfte, dies musste ich selbst schon beim Karmann feststellen.
Man kann auch den ordnungsgemäßen Anbau einer Anhängerkupplung beim TÜV überprüfen lassen, wenn man unsicher ist.

bert am 11 Mär 2023 10:53:40

Den Meister oder die Befähigungsprüfung gibt es auch in Österreich.
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch die Nachsichtsregelung.
Wird aber bei reglementiertem Gewerbe immer schwieriger die zu bekommen.

Interessant wird es wenn ein Gewährleistungsfall eintritt.
Aber es gibt ja auch die Serviceboxen wo ein Dachdecker dann KFZ Service machen darf.

andwein am 11 Mär 2023 11:34:34

Marsu123 hat geschrieben:......bist du sicher dass es genau so war ?
Es gibt meist diesen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung : "anhängerkupplung nur für rangier zwecke" Grüße Ralf.

Ja, es war so! Und die AHK war nicht eingetragen! Und die AHK war am Bodenblech befestigt und nicht am Rahmen!! Der Lada war eine Langversion.
at "Energiemacher"
Na dann rück doch mal raus, was du genau gelernt hast.
Eine AHK hat ja auch eine entsprechende Stützlast in den technischen Daten.
Ja, da hast du recht!! Aber halt nicht wenn sie nicht ordnungsgemäß angebaut ist!!
Und genau das ist das Problem, nicht die AHK sondern der unsachgemäße Anbau. Ich habe gelernt nachzufragen und nachzuschauen!!
Aber OK, ich habe die AHK und andere Nachrüstungen umsonst bekommen. Trotzdem war das Ding unsachgemäß eingebaut.
Alles klar jetzt? Gruß Andreas

rumtreiberalbertingrid am 11 Mär 2023 11:46:32

Hallo Andreas,
was muss man als Wohnmobil Techniker gelernt haben ?
Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?

topolino666 am 11 Mär 2023 12:44:40

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Andreas,
was muss man als Wohnmobil Techniker gelernt haben ?
Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?


Ich hatte schon ein paar Beiträge vorher diesen --> Link angeführt, evtl hilft der weiter. ;-)

Energiemacher am 11 Mär 2023 13:21:04

andwein hat geschrieben:Trotzdem war das Ding unsachgemäß eingebaut.
Alles klar jetzt? Gruß Andreas


Ahhh, jetzt wird ein Schuh daraus. :top:

Trotzdem erschließt sich mir der Zusammenhang mit dem Meister(pflicht) nicht.

Mal ganz abgesehen davon, auch Meister pfuschen an und an mal. :mrgreen:

Grüße

Beduin am 11 Mär 2023 13:47:48

Ich hatte ja mal in einer Womowerkstatt gearbeitet und da gab es vor 4-5 Jahren mal riesigen Zoff, bis hin zur Androhung die Werkstatt zu schließen. Weil wir wohl alles machen konnte, aber als der alte Meister>Schreiner in Rente ging, gab keinen anderen.
Es wäre jetzt egal gewesen welche Sorte Meister>KFZ, Schreiner; Gas-Wasser wir gehabt hätte, es hätte halt einer sein müssen.
Haben dann noch einen gefunden, war damals in BW

Kresimir am 11 Mär 2023 15:05:18

Marsu123 hat geschrieben:Hallo Andreas,

oder kurz gesagt, ja darf er.

Grüße Ralf.

Marsu123 am 12 Mär 2023 00:38:46

Marsu123 hat geschrieben:......bist du sicher dass es genau so war ?
Es gibt meist diesen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung : "anhängerkupplung nur für rangier zwecke" Grüße Ralf.

andwein hat geschrieben:Ja, es war so! Und die AHK war nicht eingetragen! ..
Gruß Andreas


andwein hat geschrieben: Ich habe von einem Lada Händler einen 4x4 Lada gekauft, mit Anhängerkupplung!. Die war nicht eingetragen und durfte nur als "Zugkupplung" nicht als "Tragekupplung" benutzt werden.


Woher weißt du dann das die AHK nur als Zugkupplung genutzt werden darf ?
Eine Eintragung gibt es ja nicht.
Wie soll das gehen ?


Grüße Ralf.

andwein am 12 Mär 2023 12:32:12

Marsu123 hat geschrieben:.....Woher weißt du dann das die AHK nur als Zugkupplung genutzt werden darf ?
Eine Eintragung gibt es ja nicht...Wie soll das gehen ? Grüße Ralf.

Du machst es aber kompliziert! Weil der Händler es ausdrücklich sagte!!!
Ich bin ja nicht betrogen worden, ich wollte mit diesen Beiträgen nur darauf hinweisen, dass das mit dem AHK Anbau so eine Sache ist. Die AHK war bei der Langversion am Bodenblech befestigt. Die AHK war auf Lada 4x4 zugelassen, aber nicht auf die Langversion.
Die AHK war nicht eingetragen, das war das Unsachgemäße, die mech. Befestigung war sicherlich OK und ordentlich ausgeführt.
In den Fahrzeugunterlagen waren keinerlei Hinweise auf die Beschränkung, das war unsachgemäß. Ein Stützlastschild gab es nicht, das war unsachgemäß.
Habe ich jetzt noch was vergessen??
Gruß Andreas

Energiemacher am 12 Mär 2023 13:07:19

andwein hat geschrieben:Habe ich jetzt noch was vergessen??
Gruß Andreas


Ja, den Zusammenhang zum eigentlichen Thema.....Meistereinbau oder eben nicht? :mrgreen:


Grüße

Olli2305 am 12 Mär 2023 13:53:34

andwein hat geschrieben:Ja, es war so! Und die AHK war nicht eingetragen! Und die AHK war am Bodenblech befestigt und nicht am Rahmen!! Der Lada war eine Langversion.

Moin,
Der Niva hat im eigentlichen Sinne keinen Rahmen, er hat eine selbsttragende Karosserie, war damals sehr Fortschrittlich. Also wird die Kupplung wie bei jedem PKW an der Bodengruppe geschraubt. Dein Problem war, das die Kupplung in D nicht für die Langversion zugelassen war. Eine Einzelabnahme beim TÜV wäre aber möglich gewesen. Habe mal bei einem Lada Händler ausgeholfen. ( Ich war jung und bräuchte das Geld :D )

Knaus650MEG am 12 Mär 2023 16:34:55

andwein hat geschrieben:Habe ich jetzt noch was vergessen??
Gruß Andreas

Wer deine Beträge bis vor diesem aufmerksam gelesen hat, hatte schon davor keine Zweifel an deiner Aussage.

WomoTechnikService am 12 Mär 2023 17:22:57

Mal zurück zum Thema und ein kurzer Bericht aus eigener Erfahrung...

Als ich vor fast 8 Jahren meine Firma gründen wollte, informierte ich mich beim Gewerbeordnungsamt Dresden. Zur Eröffnung eines Handwerksbetriebes in Deutschland muss man in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dabei sind die Handwerkskammern wohl ziemlich frei in ihren Bedingungen. Die Handwerkskammer Dresden verlangt bis 50 Jahre immer einen Meisterbrief, über 50 Jahre kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu muss man einen technischen Beruf erlernt und in diesem gearbeitet haben, branchenspezifische Kenntnisse nachweisen und ein Führungszeugnis und irgendeine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorlegen. Ich hatte ja Elektroinstallateur gelernt, viele Jahre in dem Beruf gearbeitet und letztendlich auch als Angestellter in einem Wohnmobilbetrieb in Dresden. Dazu hatte ich bei der EVAG (Europäischer Vertrieb für Arbeitssicherheit und Gefahrgutmanagement) den Gaslehrgang (500,-€) mit Zertifikat abgeschlossen. Dann prüft die Handwerkskammer und erteilt eine Ausnahmegenehmigung (200,-€). Mit dieser beantragt man dann die Eintragung in die Handwerksrolle (100,-€) und erhält die Handwerkskarte. Dann geht es aufs Gewerbeordnungsamt und man beantragt die Gewerbeerlaubnis (50,-€). Dann darf man anfangen zu arbeiten... der Wechsel nach Rostock 2019 war dann unkompliziert, weil die Handwerkskammer in Rostock die Unterlagen von Dresden anerkannt hat.

LG Peter

kamann am 12 Mär 2023 21:31:17

Hallo;
Zu meiner Werkstattzeit da hatten wir einen alten Lackiermeister der die Gebrauchtwagen aufbereitete; Seinen Meisterbrief hatte er aber in einer anderen Lackiererei hängen, weil die vor der Handwerkskammer einen Meister nachweisen mußten, brachte ihm 500 DM im Monat!!
So long KH

bert am 12 Mär 2023 22:15:09

Das ist ja heute auch noch legal möglich.
Nur musst du mind. 20h in dem Betrieb gemeldet sein.
Geht aber nicht unendlich oft.

rumtreiberalbertingrid am 13 Mär 2023 11:50:04

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Andreas,
was muss man als Wohnmobil Techniker gelernt haben ?
Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?



Hallo Andreas, warum beantwortest Du nicht meine Frage ?
Finde die Frage doch sehr Interessant, oder ?

Energiemacher am 13 Mär 2023 11:51:43

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:
Hallo Andreas, warum beantwortest Du nicht meine Frage ?
Finde die Frage doch sehr Interessant, oder ?


Immer ruhig bleiben.
Es soll auch noch Menschen geben die nicht rund um die Uhr am PC sitzen und sonst keine Hobbys haben.

Grüße

purplenew am 13 Mär 2023 12:28:27

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Andreas,
was muss man als Wohnmobil Techniker gelernt haben ?
Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?


Hallo Albert,

Der erste Teil Deiner Frage wurde doch schon beantwortet:
topolino666 hat geschrieben:Ich hatte schon ein paar Beiträge vorher diesen --> Link angeführt, evtl hilft der weiter. ;-)


Den zweiten Teil Deiner Frage finde ich provokant und hat für mich nichts mit einer sachlichen Diskussion des Themas zu tun. Prüfungen sind nicht zwingend ein Indiz für eine Qualifikation und ich hätte Dir die Frage "Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?" auch nicht beantwortet.

Thomas

andwein am 13 Mär 2023 12:55:17

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Andreas, was muss man als Wohnmobil Techniker gelernt haben ?
Hast Du irgendeine Prüfung abgelegt ?

Viele Fragen auf einmal, damit Ruhe ist: R&F Techniker, Elektriker, mit Prüfung, Ausbildunjg in Schweißen und Materialkunde, Mess-Kalibriertechniker für Rhode & Schwarz, SPS Progr. mit Zertifikat, EDV Techniker IBM Mainframe und PC Glump, Leiter Logistik, Leiter Kundendienst, wirtschalftl. Führung eines Handwerksbetriebs, Projektleitung (vorher Auswahlverfahren), Technikerschulung. Aber nicht nur lernen und Titel sondern auch Arbeiten in den verschiedenen Arbeitsgebieten.
Ich hab bestimmt noch einiges vergessen was man anführen könnte.
Aber zurück zum Thema:
Jeder Trottel mit Bohrmaschine kann eine AHK einbauen. Ob er aber den Rahmen falsch angebohrt hat oder die Splints/Schrauben in einer Rahmenverlängerung falsch gesetzt/ausgewählt und der Abstand zum Boden reicht hat steht auf einem andern Blatt.
Das ist ein Hobbyforum und kein Expertenforum! Und hier lesen/schreiben viele, die wirklich keine Ahnung haben wenns tiefer in die Materie geht. Und da sollte man ab und zu eine mahnende Stimme erheben. Ob jetzt Meister oder Bachelor oder Fernuni, wichtig ist nicht der Titel sondern das erworbene/gelernte Verständnis für die Zusammenhänge.
Da die meisten ja nicht einmal die BA oder die Einbauinstruktions lesen sondern sich die Dinge in YT "selbst beibringen" inklusive der dargestellten Fehler, war das aus meiner Sicht mal nötig!
Und jetzt einen schönen Montag, Gruß Andreas

HalbvetteVenus am 13 Mär 2023 15:17:51

Meine Erfahrung als Kunde: ich würde nur Handwerks-Betriebe beauftragen, die einen Eintrag in die Handwerksrolle nachweisen können.

Meine Erfahrung als Arbeitnehmer: ich würde nur Arbeiten ausführen, für die ich meine Qualifikation im Ernstfall nachweisen kann. Im Zweifelsfall steht nämlich auch immer das "letzte Glied" in der Kette vor Gericht.... Und da genügt es nicht, wenn der (angelernte ) Mechaniker sich darauf beruft, dass sein Chef ihn angewiesen habe.

ManfredK am 13 Mär 2023 15:40:48

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Andreas, warum beantwortest Du nicht meine Frage ?
Finde die Frage doch sehr Interessant, oder ?


Man findet die Lösung in den Zugangsvoraussetzungen der Ausbildungsstätten z.B. --> Link

HalbvetteVenus am 13 Mär 2023 16:14:56

ManfredK hat geschrieben:
Man findet die Lösung in den Zugangsvoraussetzungen der Ausbildungsstätten z.B. --> Link

Interessanter Ansatz. Allerdings weiß ich nicht, wie detailliert der Lehrplan sein kann, wenn man nur 7 Wochen zur Verfügung hat...

Meine Nichte war mal mit einem "Caravan-Techniker" (auch in Schweinfurt ausgebildet) liiert. Dessen Schilderungen über seine Qualifikation waren eher ernüchternd.... Truma, Knott und Dometic-Produktschulungen (den Begriff "Werbeveranstaltung" vermeide ich bewusst) mit anschließender "Prüfung" (Durchfallquote 0 %, da sonst die Betriebe, welche den Kurs bezahlen, rebelliert hätten).
Als ich mich mal mit ihm über Wechselrichter unterhalten wollte, kannte er nicht einmal die Formel P= I x U....

rumtreiberalbertingrid am 13 Mär 2023 18:08:15

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.




Hast Du eine Ahnung, wir sind hier in Deutschland, und da sind und waren Prüfungen
sehr wichtig.

ManfredK am 13 Mär 2023 18:42:06

HalbvetteVenus hat geschrieben:.....kannte er nicht einmal die Formel P= I x U....


Da er ja eine abgeschlossene Berufsausbildung im fahrzeugtechnischen Bereich hat, konnte er sich also nicht an das ursprünglich gelernte erinnern..... Schon schwach.... :-)

Energiemacher am 13 Mär 2023 18:53:25

ManfredK hat geschrieben: konnte er sich also nicht an das ursprünglich gelernte erinnern.....


Wenn ich noch alles wüsste, was ich schon vergessen habe, wäre ich ein gemachter Mann!

Aber über andere abwertend urteilen, ohne die Person zu kennen, ist ja absolut modern.

Grüße

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