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Guten Morgen, ich hab in meinem Führerschein diesen Zusatz stehen: Führerschein CE mit Zusatz C1E > 12000 kg, L <= 3 Darf ich damit Wohnmobile bis 12 t fahren, weiß das wer? Gruß
Z.B. der Adac weiß das.. --> Link Du darfst Fahrzeuge bis 7,5 To fahren zuzüglich Anhänger bis zu einem max. Gesamtzuggewicht von 12 To Hallo, schau mal im Internet nach Merkblatt CE 79. So wie ich das lese, ist das die Umschreibung der alten Klasse 3 auf C1E. Zugfahrzeug mit max 7,5 Tonnen und Anhänger zusammen max 12 Tonnen. z.B. hier: --> Link Gruß Dirk
Nein, das darfst Du nicht. Du darfst ein KFZ bis zGG 7,5t fahren und einen Anhänger dranhängen, der zGG 4,5t hat, somit ein Zuggesamtgewicht von 12t. Gruß Axel
Wobei das Gespann aber auch nicht mehr als drei Achsen haben darf! ( wobei Doppelachsen bis 1m Mittenabstand als eine Achse gelten ). Grüße Dirk
Hm, --> Link Auszug : Mit der alten Klasse 3 durften folgende Fahrzeuge geführt werden: - Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t - dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t - Kleinkrafträder bis 50 ccm - Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war) Folgende neue Klassen werden beim Umtausch erteilt: B, BE, C1, C1E, M, L Es dürfen also wie vorher Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden. Grüße Ralf. wegen der achsanzahl war ich extra mal bei der polizei. die haben mir nach eingehender recherche mitgeteilt, dasz durch die umschreibung die begrenzung auf 3 achsen aufgehoben sei. "sie dürfen auch einen drehschemelanhänger mitführen!" allesbleibtgut hartmut
Das gilt nach der Umschreibung nicht mehr. Die Achsenbegrenzung fällt weg, dafür darf man nur noch bis zZGG 12t fahren. Bisher waren es 14t bei max. 3 Achsen und altem FS, wenn ich es noch richtig weiß. Gruß Axel Privat darfst Du selbstverständlich fahren! Nur wenn Du gewerblich unterwegs bist braucht’s die Module. Moin Ich denke es kommt drauf an....wann gemacht ich habe die C1E > 12 000 kg, L ≤ 3 beschränkung nicht eingetragen. Sondern nur 79.06 bei BE C1E ohne eintrag in spalte 12 demnach dürfte ich auch Drehschemelanhänger mitführen? Gruß HP
Und was bedeutet dann das "L<=3"?? ( nach dem Umschreiben!! ) Grüße Dirk
Das ist alles nicht richtig. Der CE79 ist eine Fahrerlaubnis der Klasse CE und nicht C1E. Allerdings ist dieser CE der Fahrerlaubnisinhaber der "alten" Klasse 3 beschränkt auf Züge der Klasse C1E, die dann aber eine zGM von mehr als 12t haben dürfen, wenn sie nicht mehr als 3 Achsen haben. So etwas war mal eine Zeit lang der Hit bei den Speditionen, weil sie " billige" Fahrer mit der Klasse 3 mit 7,5t Zugfahrzeug und einen Tandemachsanhänger auf die Reise schicken konnten.
Das ist genau die alte Klasse 3. Dort waren Zugfahrzeuge bis 7,5t und Anhänger ohne Massenbeschränkung (aus der Fahrerlaubnis) möglich. Die einzige Einschränkung war damals die Beschränkung des Zuges auf 3 Achsen (Tandem-Achsen zählen als eine Achse, Achsabstand kleiner 1m => Tandemachse, Achsabstand kleiner 2 m => Doppelachse (für Klasse 3 nicht relevant) ). Das wurde aber früher bei der Führerscheinausbildung alles gelehrt. - Schon vergessen? Damit dürfte die Frage beantwortet sein. Bei der ganzen Diskussion frage ich mich immer wieder, ob es nicht angebracht wäre bei dem Führerscheinumtausch eine Theorieprüfung zur Pflicht zu machen. Mal eine Frage dazu, weil's passt: Wenn ich jetzt meinen alten "Klasse 3" umschreiben lasse, habe ich dann die Wahl zwischen den beiden Alternativen: * Zugfahrzeug bis 7,5t und Anhänger, keine Beschränkung der Anzahl Achsen, Zug-Gesamtgewicht max 12t (neue Regelung) * Zugfahrzeug bis 7,5t und Anhänger ohne führerscheinrechtliche Massenbeschränkung, max. 3 Achsen ? Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Bei der Umstellung von alt Klasse 3 gibt es nach FeV Anlage 3: vor dem 1.4.80 erteilt: automatisch: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L auf Antrag: T altersabhängig: CE Schlüsselzahlen: C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 erteilt: automatisch: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L, auf Antrag: T altersabhängig: CE Schlüsselzahlen: C1 171, L 174, 175,A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) nach dem 31.12.88 erteilt: automatisch: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L auf Antrag: T altersabhängig: CE Schlüsselzahlen: C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06, CE 79 (C1E > 12 000 kg, L≤ 3) Warum schreibt man hier seitenlang Beiträge, die teilweise sogar falsch sind, wenn man auf dutzenden Seiten das Ganze im Internet problemlos nachlesen kann? Da gibt es tolle Tabellen mit Erklärungen, die wirklich jeder verstehen kann. Besser als alle Vereinsnachrichten (der ADAC ist nur ein Verein) sind offizielle Quellen: FeV--> Link
Sollte nicht jeder Fahrerlaubnisinhaber wissen, welche Fahrzeuge er führen darf?
So war es zumindest früher der Fall. Aber da gab es ja noch kein Internet, wo man alles fragen/hinterfragen kann :lol:
Kommt drauf an, was du so für Fahrzeuge auf dem Hof stehen hast... Alte Klasse 3 ging mit 7,5 Tonner + 11 Tonnen Anhänger (maximale Anhängelast der damaligen 7,5-Tonner), aber nur bis 3 Achsen, daher kamen die lustigen Konstrukte mit hingewürgter Doppelachse am Anhänger und quasi endloser Deichsel, ein Alptraum bei Seitenwind, aber einfacher zu rangieren. Die neue Regelung limitiert den Anhänger auf 4,5 Tonnen, aber dafür echte Zweiachser erlaubt (Drehschemelanhänger) - mit denen aber wahrscheinlich 0,001% der ausschliesslich-Klasse-3-Inhaber noch rückwärts fahren können. Wähle weise :-) bis denn, Uwe
Ich habe als Studi immer einen 7,5 Tonner mit 10t Doppelachser gefahren, das ging eigentlich nicht schlecht :D Allerdings habe ich immer noch nicht 100% verstanden, ob ich bei der Umschreibung überhaupt die Wahl habe. Lt. Beitrag von Fomo bekäme ich ja automatisch die "CE 79" (Klasse 3 Bestandsschutzregelung) und nicht die "C1E" (neue Klasse bis 12t Zug-Gesamtgewicht, dafür > 3 Achsen). mir gehts wie uwe... :ja: hartmut
Wenn das so einfach und eine Frage im Forum so überflüssig ist, kannst du mir dann eine der dutzenden Seiten verlinken, auf der meine Frage ("ist eine Umschreibung des alten Klasse 3 auf CE 79 oder aktuelle C1E wahlweise möglich") abschließend dargelegt wird?
Heute wird bei einem Umtasuch des Führerscheins (den man ja auch zukünftig machen muss, Zeitpunkt hängt vom Ausstellungsdatum des Führerscheins und/oder Alter des Inhabers ab) auf CE79 umgeschrieben (sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen). CE79 schliesst C1E ein und ist eine Erweiterung der zul. Gesamtmasse bei Begrenzung der Achsenzahl. Bleibe ich unter 12,0t Gesamtmasse, dann gilt die Einschränkung der 3 Achsen nicht (Fahrerlaubnis C1E). Möchte ich einen größeren Anhänger (max. 11,0t) mitführen und komme dabei auf mehr als 12,0t, dann ist dieses Gespann auf 3 Achsen beschränkt (Fahrerlaubnis CE79). Thomas Danke euch, das stellt einiges klar :)
Ach du wirst noch nach mehr gefragt. Du kannst auch 12t beantragen, dann musst du aber ab 65 zur Gesundheitsprüfung. Jedenfalls kam diese Frage bei mir, allerdings war das schon im jahre ano domini 2000. Gruß Andreas
Bei mir auch - habe mich damals überreden lassen darauf zu verzichten .. :( Würde ich heute anders entscheiden ! Gesundheitsprüfung ab 50 für über 12 Tonnen.
Kannst du immer noch, vor paar Jahren wwurde die Bestimmung geändert, dein großer LKW schein ruht nur, so wie du die Gesundheitsprüfung gemacht hast, kannst du ihn wieder aktivieren lassen. So hat es mir die Verkehrbehörde im LRA mitgeteilt, deshalb lasse ich ihn auch ruhen.
:eek: DAS wäre ja ein Rohr ... :gut: Muß ich mich nächste Woche gleich mal drum kümmern .. :) Merci ! ich hab ja bei mir 12 Tonnen eingetragen, weil ich im Rahmen der Landwirtschaft hier nachweisen konnte, dass ich vor der Umschreibung auch Arbeitsgeräte bis 12 Tonnen gefahren habe. Somit stelle ich schon die Frage - wieso sollte mein 12 Tonnen Führerschein nur bis 7,5 t fürs Wohnmobil gelten? Und es ist auch eingetragen, dass ich mit 50 Jahren zur Untersuchung muss. Gruß Ach ja, das 79 steht hinten bei der Bemerkung mit dabei Achso nur nebenbei ich war jetzt in der Fahrschule wegen Module machen. Fahre gelegentlich noch nebenbei als Renter gewerblich Betonmischer. Da sagte der Fahrlehrer das ab nächstes Jahr das mit den Polen Rumänen unsw. Sprinter 3,5 Tonnen aufhört bei 2,9 Tonnen ist Schluss. Ab 3,5 Tonnen müssen sie einen Fahrtenschreiber haben plus Module wenn sie gewerblich fahren.
Woher kommt diese Altersgrenze? Oder meintest Du "50" ? Ich kann nur bzw. kenne nur die Grenze ab 50 Jahren bei über 12t Gesamtzuggewicht. Ab da regelmäßig alle 5 Jahre zur Gesundheitsprüfung.
Weil beim CE mit 79, so wie bei Dir, die 12t nur für einen Anhängerzug gelten. Das Zugfahrzeug solo darf immer nur bis 7,5t haben!
Da ändert sich garnichts. Ab 2,8t bis maximal 3,5t müssen die schon lange ein Lkw-Fahrtenbuch führen. Es besteht Aufzeichnungspflicht auch für gewerbliche Ausländer! Oder digitaler Fahrtenschreiber. Ab 3,5t bei Gewerbe ist digitaler Fahrtenschreiber Pflicht. Die üblichen Module ab 2,8t müssen auch ausländische gewerbliche Fahrer beeits heute nachweisen. (haben sie aber praktisch alle nicht) |
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