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Knaus sky wave 650 ablasten auf 3500 kg 1, 2


schorsch3 am 04 Apr 2023 11:54:23

So, nun ist es bald soweit. Im April/Mai soll das neue Wohnmobil beim Händler stehen. Ausgeliefert wird es mit 3650 KG (war nur so mit 4 Sitzplätzen bestellbar).
Nun möchte ich das Fahrzeug vor der Erstanmeldung auf 3500 kg ablasten. Das reicht für uns aus, da fast nur zu zweit unterwegs.
Es ist ein Knaus Sky Wave 650, Ducato 8 .

Wie gehe ich am besten vor, die Ablastung hinzubekommen ? ( Beim Kauf 2021 war er noch mit 3500 kg bestellbar)
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pmak am 04 Apr 2023 12:04:39

Zu Dekra, TÜV, GTü mit dem Fz.
Und Gutachten zum Ablasten ohne technische Änderung erstellen.
Mit diesem dann das neue zGG bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.

babenhausen am 04 Apr 2023 12:17:58

ein Wohnmobilhersteller hat hier die Berechnungsgrundlagen für das Gewicht zusammengestellt: --> Link.

Ob du nun diese Grenzen mit 3,5 To erreichen kannst kommt auf dein tatsächliches Gewicht(Thema Sonderausstattung) an, also auf die Waage. Hilfreich ist die Austragung von den zwei Sitzplätzen dazu den TÜV befragen

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Gast am 04 Apr 2023 12:30:43

babenhausen hat geschrieben:.... Hilfreich ist die Austragung von den zwei Sitzplätzen dazu den TÜV befragen


D.h. aber auch, dass künftig nur mit 2 Personen gefahren werden darf. Kommt man in eine Kontrolle, wird es a) teuer und b) dürfen die Personen 3+4 ein Taxi nehmen.

Gruß Axel

Gast am 04 Apr 2023 12:33:35

schorsch3 hat geschrieben:So, nun ist es bald soweit. Im April/Mai soll das neue Wohnmobil beim Händler stehen. Ausgeliefert wird es mit 3650 KG (war nur so mit 4 Sitzplätzen bestellbar).


Dann wirst Du es nicht hinbekommen, bei einer Ablastung weiterhin die 4 Sitzplätze zu behalten. Diese werden Dir dann gestrichen, dann darf künftig aber auch nur mit 2 Personen gefahren werden.

Gruß Axel

purplenew am 04 Apr 2023 12:38:26

schorsch3 hat geschrieben:Nun möchte ich das Fahrzeug vor der Erstanmeldung auf 3500 kg ablasten. Das reicht für uns aus, da fast nur zu zweit unterwegs.
Es ist ein Knaus Sky Wave 650, Ducato 8 .


Du hast ja selbst geschrieben, dass das Fahrzeug als 4-Sitzer nur mit 3650Kg bestellbar gewesen ist (Bedingung).

Eine Ablastung wird wohl nur unter Streichung von 2 Sitzplätzen (normal wird eine Person mit 75Kg gerechnet) möglich. Dann wird aus Deinem Wohnmobil ein 2-Sitzer und Du darfst keine weiteren Personen mitnehmen. Ich glaube nicht, dass Du es unter Beibehaltung der 4 Sitze abgelastet bekommst.
Du wirst somit wohl beim TÜV vorfahren müssen. Dort wird das Fahrzeug gewogen und dahingehend überprüft, inwieweit nach einer Ablastung die übrige Zuladung mit der Anzahl der Sitze und Betten vereinbar ist.

Thomas

Navigatore am 04 Apr 2023 12:44:32

Trikeflieger hat geschrieben:D.h. aber auch, dass künftig nur mit 2 Personen gefahren werden darf. Kommt man in eine Kontrolle, wird es a) teuer und b) dürfen die Personen 3+4 ein Taxi nehmen.

Das ist nicht richtig. Es dürfen so viele Personen mitfahren , wie vorschriftsmäßige (35a StVZO) Gurte vorhanden sind (21a StVO). Die Anzahl der "eingetragenen" Sitzplätze spielt keine Rolle bzw. die Mitnahme von mehr Personen ist nicht konsequenzenbehaftet, solange die o.a. Paragraphen beachtet werden.

Bleiben also die Gurte im Fahrzeug, können weiterhin 4 Personrn mitfahren, solange die zul. Gesamtmasse oder Achslast nicht überschritten wird.
Bei einer Kontrolle werden die Achslasten so verwogen, wie die Personen zum Zeitpunkt des Antreffens gesessen haben.

siusebem am 04 Apr 2023 12:45:30

Ist das jetzt üblich, bei 4 Sitzplätzen automatisch mit 3650Kg zuzulassen, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Navigatore am 04 Apr 2023 12:49:15

siusebem hat geschrieben:Ist das jetzt üblich, bei 4 Sitzplätzen automatisch mit 3650Kg zuzulassen, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Nein, solange das Verhältnis der gesetzmäßig errechneten Leermasse zur zul. Gesamtmasse einen bestimmten Wert nicht unterschreitet.

Gast am 04 Apr 2023 13:16:01

Navigatore hat geschrieben: Die Anzahl der "eingetragenen" Sitzplätze spielt keine Rolle bzw. die Mitnahme von mehr Personen ist nicht konsequenzenbehaftet, solange die o.a. Paragraphen beachtet werden.


Das möchte ich mal anzweifeln. Was aber genau gilt, wird einem evtl. der TÜV sagen können oder die Polizei.

Aber wenn es so egal wäre, wie Du schreibst, dann würde sicherlich kein Womohersteller eine Gewichtserhöhung vorschreiben, um die DIN einzuhalten, wenn man danach machen kann, was man möchte.

Gruß Axel

Gast am 04 Apr 2023 13:36:27

Navigatore hat geschrieben:Nein, solange das Verhältnis der gesetzmäßig errechneten Leermasse zur zul. Gesamtmasse einen bestimmten Wert nicht unterschreitet.


Du meinst evtl. das Richtige, schreibst es aber nicht. Es geht nicht um ein Verhältnis, sondern die Differenz Leermasse (fahrfertig) zum zGG muss den nach DIN 1646-2 erforderlichen Wert aufweisen. Der ist unabhängig vom zGG.
D.h. jeder Mitfahrer wird mit 75kg gerechnet. Bei 3 weiteren Personen also 225kg. Zusätzlich kommen je Meter des Fahrzeugs nochmal 10kg dazu + je Sitzplatz nochmal 10kg. Bei einem Womo mit 7m und 4 Sitzplätzen also nochmal 110kg. Macht zusammen 335kg. Dann kommt noch pauschal 30kg Zusatzausrüstung dazu. Letzeres bin ich mir aber nicht sicher, ob das noch so ist.

Ein Womo mit zGG von 3500kg darf also nur ein fahrfertiges Leergewicht haben von 3135kg. Liegt diese darüber, kann das Womo nicht mit 4 Sitzplätzen zugelassen werden.

babenhausen am 04 Apr 2023 13:53:27

Trikeflieger hat geschrieben:
Du meinst evtl. .......
Ein Womo mit zGG von 3500kg darf also nur ein fahrfertiges Leergewicht haben von 3135kg. Liegt diese darüber, kann das Womo nicht mit 4 Sitzplätzen zugelassen werden.


Du hast bei deiner Musterrechnung leider noch die zulässige Gewichtstoleranz von ca.5 % bei der Herstellung vergessen.Dies reduziert die Nutzlast weiter.Daher Fahrzeug wiegen

UweHD am 04 Apr 2023 13:54:59

Trikeflieger hat geschrieben: ...Aber wenn es so egal wäre, wie Du schreibst, dann würde sicherlich kein Womohersteller eine Gewichtserhöhung vorschreiben, um die DIN einzuhalten, wenn man danach machen kann, was man möchte....

Doch, Navigatore hat schon Recht und er ist ja auch vom Fach :)

Zulassung und Fahrbetrieb sind zwei getrennte Paar Schuhe. Wenn du in einer Kontrolle die 3.500kg tatsächlich einhältst, obwohl 4 Personen auf Sitzplätzen mit StVZO-gerechter Sicherheitsausrüstung sitzen, dann ist das keine Ordnungswidrigkeit. Da kommt es eben auf das tatsächliche Gewicht an, nicht auf einen theoretischen Wert aus Leergewicht + 75kg pro Person etc. Wenn es sich bei den Mitfahrern z.B. um drei Kinder mit je 30-40kg handelt, wäre das ja auch nicht besonders realitätsfremd.
Der Hersteller hat hingegen sicherzustellen, daß bei 4 eingetragenen Sitzplätzen auch theoretisch 4 erwachsene Personen mitfahren könnten, ohne daß man das zGG zwangsläufig überschreitet. Dafür gelten dann diese Standardgewichte... wie sollte man das auch sonst machen?

Gast am 04 Apr 2023 14:19:37

UweHD hat geschrieben:Zulassung und Fahrbetrieb sind zwei getrennte Paar Schuhe. Wenn du in einer Kontrolle die 3.500kg tatsächlich einhältst, obwohl 4 Personen auf Sitzplätzen mit StVZO-gerechter Sicherheitsausrüstung sitzen, dann ist das keine Ordnungswidrigkeit. ...


Wir reden glaub' von versch. Dingen. Mir geht es nicht um das Gewicht, sondern: Wenn das obige Womo nun abgelastet wird und der TÜV 2 Sitzplätze streicht, somit im Schein nur noch 2 Sitzplätze drin stehen, dann dürfen meiner Meinung nach im Fahrbetrieb auch nur 2 Personen an Bord sein. Navigatore ist aber der Meinung, dass die Eintragung im Schein uninteressant ist, sondern dass weiterhin 4 Personen befördert werden können, weil ja weiterhin 4 Sitzplätze vorhanden sind.

Gruß Axel

Teamavanti am 04 Apr 2023 14:30:42

Hallo,

hat schon jemand bei Knaus gefragt ob und warum das so ist?

Gruß Andi

Gast am 04 Apr 2023 14:42:36

Ich hab das Thema ablasten erst vor kurzem von 4To. auf 3,5To. durch.

1. Der TÜV bei uns konnte nicht selbst wiegen, also hat er mich zum nächsten Getreidehändler geschickt zum wiegen, mit Wiegeschein.
Nach sehr langem rechnen hat der Prüfer mir mitgeteilt wenn er alles rechnet, geht es nur mit Streichung von 2 Sitzplätzen, das habe ich abgelehnt, und gesagt dann lass ich es so. und bin wieder gegangen.

2. Am nächsten Tag zur Dekra, der Prüfer hat selbst gewogen, und etwas nachdenklich gerechnet, doch diesmal war ich schlauer, als am Tag zuvor ich hab ihm einige Dinge erklärt, da hat er gerechnet, und gesagt in dem Fall passt es natürlich auf jeden Fall, er hat mir das gutachten gemacht ich hab um die 120€ bezahlt, am nächsten _Tag bei der Zulassungsstelle eingetragen.

Ja das war so meine Erfahrung dabei, man muss nur etwas schlauer sein dann gehts schon

babenhausen am 04 Apr 2023 15:01:37

als am Tag zuvor ich hab ihm einige Dinge erklärt, da hat er gerechnet, und gesagt in dem Fall passt es natürlich auf jeden Fall, er hat mir das gutachten gemach



Was hast du ihm erklärt ? Dieses Wissen könnte vielen helfen!
Was hast du als tatsächliches Leergewicht?

Tinduck am 04 Apr 2023 15:03:39

Wenn man dem Prüfer einen vom Pferd erzählt und der das mitmacht (Sondernutzungsfall oder wassweissich), dann ist das ja schön - eigentlich kann er das aber trotzdem nicht verantworten und müsste sich an die Norm halten (75 Kg pro Sitzplatz etc. pp.). Was ist denn, wenn du dein Fahrzeug mal weiterverkaufst?

bis denn,

Uwe

WalRos am 04 Apr 2023 15:08:19

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.




Moin Moin, . Also bist du, mit einem so nicht zulassungsfähigem Fahrzeug, unterwegs.
Wer haftet im Unfallfall? Deine Versicherung? Auch bei grob fahrlässigen Aussagen.
Ich zweifele an eurem …….

MilesandMore am 04 Apr 2023 15:11:46

schorsch3 hat geschrieben:So, nun ist es bald soweit. Im April/Mai soll das neue Wohnmobil beim Händler stehen. Ausgeliefert wird es mit 3650 KG (war nur so mit 4 Sitzplätzen bestellbar).


Ich lese das so, daß du 4 Sitzplätze haben WILLST und deswegen so bestellt hast.

Knaus wird mit Sicherheit "nur" die Mindestanforderung lt. TÜV vom Gewicht kalkuliert haben, die machen das Fahrzeug nicht freiwillig schwerer in der Kalkulation als lt. Gesetz.

Wenn Knaus es also nicht schafft unter die 3500kg zu kommen mit Ihrer Kalkulation wird es auch der TÜV Prüfer nicht schaffen.

Warum willst du unter 3500kg hast du keinen Führerschein für 3650kg?

Beste Grüße Bernd

Gast am 04 Apr 2023 15:13:01

Tinduck hat geschrieben:Wenn man dem Prüfer einen vom Pferd erzählt und der das mitmacht (Sondernutzungsfall oder wassweissich), dann ist das ja schön - eigentlich kann er das aber trotzdem nicht verantworten und müsste sich an die Norm halten (75 Kg pro Sitzplatz etc. pp.). Was ist denn, wenn du dein Fahrzeug mal weiterverkaufst?

bis denn,

Uwe


wir kommen zu zweit beladen für 2 Wochen Urlaub, mit 2 E-Bikes auf dem Heckträger vollem Dieseltank auf exakt 3420KG. Urlaubsbeladung, da wir nur zu zweit unterwegs sind, reicht uns das.
Und zur Frage Weiterverkauf, das Womo kann jederzeit wieder auf 4 To. problemlos aufgelastet werden für die denen keine 3500KG ausreichen.

Gast am 04 Apr 2023 15:21:46

Was hast du ihm erklärt ? Dieses Wissen könnte vielen helfen!


Wenn ich ich nur so losfahre, mit 20l. Frischwasser 90% Diesel würde es auch mit Einsparungen mit 4 belgten Sitzplätzen gehen, Aber nicht mit E-MTB hinten drauf vollem Wassertank usw. das wäre unmöglich mit 4 Personen.
Ich habe dem Prüfer gesagt mein Frischwassertank, ist voll mit 120l. der Abwassertank voll mit 90l. um beim wiegen das maximum auszutesten. :razz: :razz: :razz: :razz:

Marsu123 am 04 Apr 2023 15:22:58

schorsch3 hat geschrieben: möchte ich das Fahrzeug ..auf 3500 kg ablasten.

Wie gehe ich am besten vor, die Ablastung hinzubekommen ? ( Beim Kauf 2021 war er noch mit 3500 kg bestellbar)




pmak hat geschrieben:Zu Dekra, TÜV, GTü mit dem Fz.
Und Gutachten zum Ablasten ohne technische Änderung erstellen.
Mit diesem dann das neue zGG bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.


Genau so.
Lass dich hier nicht Irre machen.

Grüße Ralf.

Gast am 04 Apr 2023 15:38:17

WalRos hat geschrieben:Moin Moin, . Also bist du, mit einem so nicht zulassungsfähigem Fahrzeug, unterwegs.
Wer haftet im Unfallfall? Deine Versicherung? Auch bei grob fahrlässigen Aussagen.
Ich zweifele an eurem …….


1. Steht es dir nicht zu am.......... anderer User zu zweifeln
2. bist du der, der beurteilen kann ob andere Fahrzeuge zulassungsfähig sind?

Gast am 04 Apr 2023 15:46:14

Es gibt auchmal die situation das man mit den Ekeln ohne Gepäck usw. nur an den See fahren möchte um einen schönen Tag zu verbringen, da ist es dann nicht sonderlich zielführend nur 2 eingetragene Sitzplätze zu haben.

wenn man mit 4 Pers. ohne Gepäck nur mal wohin fahren möchte und man kommt nicht über das eingetragene zGGw. wo ist das Problem?

Oder man ist mit Gepäck nur zu zwiet unterwegs und hält seine Beladung ein?

Oder oder, es gibt vielfältige Möglichkeiten trotz 5,5 To. 4 eingetragene Sitzplätze haben zu wollen, da muss man nicht gleich mit Raketen auf Spatzen schiessen, oder gar am ........ von anderen zu zweifeln, oder oder oder

Navigatore am 04 Apr 2023 16:01:50

Trikeflieger hat geschrieben:Wenn das obige Womo nun abgelastet wird und der TÜV 2 Sitzplätze streicht, somit im Schein nur noch 2 Sitzplätze drin stehen, dann dürfen meiner Meinung nach im Fahrbetrieb auch nur 2 Personen an Bord sein. Navigatore ist aber der Meinung, dass die Eintragung im Schein uninteressant ist, sondern dass weiterhin 4 Personen befördert werden können, weil ja weiterhin 4 Sitzplätze vorhanden sind.

Meine Meinung ist da eher von untergeordneter Relevanz. Ganz im Gegenteil bin ich sogar der Meinung, dass man Grauzonen nicht ausreizen sollte. Ich habe daher nur die einschlägigen Paragraphen zitiert.

MilesandMore am 04 Apr 2023 16:27:45

Für mich bleibt immer noch die Frage warum der TE das Mobil unbedingt - vor der Zulassung - ablasten will.
Evtl. wg. des Führerscheins?

bg

Kuhtreiber am 04 Apr 2023 16:45:04

MilesandMore hat geschrieben:Für mich bleibt immer noch die Frage warum der TE das Mobil unbedingt - vor der Zulassung - ablasten will.
Evtl. wg. des Führerscheins?

bg


Vermutlich weil er wegen 150kg, die er nicht unbedingt braucht, die Nachteile von 3,5> in Kauf nehmen will.

schorsch3 am 04 Apr 2023 17:10:24

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Genau so ist das.... Ich will die Nachteile von >3,5 t nicht haben.

Und, ich will das vor der Erstzulassung geregelt haben, um eine 2. Eintragung zu vermeiden.

Pechvogel am 04 Apr 2023 17:13:26

schorsch3 hat geschrieben:Genau so ist das.... Ich will die Nachteile von >3,5 t nicht haben.

Was sind das denn für Nachteile?? :nixweiss:

schorsch3 hat geschrieben:Und, ich will das vor der Erstzulassung geregelt haben, um eine 2. Eintragung zu vermeiden.

Es gibt keine 2. Eintragung sondern einen neuen KFZ-Schein ( Zulassungsbesch.... ) in dem der Eintrag anders drin steht.



Grüße
Dirk

Jagstcamp-Widdern am 04 Apr 2023 17:19:24

die nachteile sollten doch egt bekannt sein!
speedlimit, überholverbot, gobox, zufahrtsbeschränkungen, parkverbote, eder kkann die karre fahren..... :mrgreen:

ihr kennt alle nicht das "freiheitsgefühl", wenn man nach 10 jahren 5-tonner zum 3,5tonner downgraded! 8)

allesbleibtgut
hartmut

Burkhard185 am 04 Apr 2023 17:28:39

rebell213 hat geschrieben:Ich habe dem Prüfer gesagt mein Frischwassertank, ist voll mit 120l. der Abwassertank voll mit 90l. um beim wiegen das maximum auszutesten. :razz: :razz: :razz: :razz:

Welcher Prüfer glaubt diesen Erzählungen?

schorsch3 am 04 Apr 2023 18:13:19

Nun ja, die Meinungen gehen sehr auseinander....
Ich will auf 3500kg ablasten. Nach meiner Recherche muss das Fz. ca. 3130kg Leergewicht mit Fahrer haben, um die 335kg Zuladung zu gewährleisten.
Ist das Fzg. schwerer, könnte ich bestimmte Sachen ausbauen/abmontieren. Was kann raus, wie gehe ich vor? Wie läuft so eine Prüfung ab ?

Jagstcamp-Widdern am 04 Apr 2023 18:25:37

es kann (für 2 personen) der hintere gurtbock raus, spart 20kg und bringt 400.-€
sollte schon reichen, 2 pers + 20kg = 170 kg
reserverad?
markise?
alugas

allesbleibtgut
hartmut

babenhausen am 04 Apr 2023 18:49:55

schorsch3 hat geschrieben:Nun ja, die Meinungen gehen sehr auseinander....
Ich will auf 3500kg ablasten. Nach meiner Recherche muss das Fz. ca. 3130kg Leergewicht mit Fahrer haben, um die 335kg Zuladung zu gewährleisten.
Ist das Fzg. schwerer, könnte ich bestimmte Sachen ausbauen/abmontieren. Was kann raus, wie gehe ich vor? Wie läuft so eine Prüfung ab ?


Du kannst den z.B.Kühlschrank :twisted: ausbauen,und auf die Matratzen verzichten auch die komplette Dusche/Toilette ist kein muss in einem Womo. Auch die Markise kann weg soweit vorhanden ebenso Sat Schüssel, es kommt einfach auch darauf an was du an Sonderwünschen geordert hast (und teuer bezahlt) verzichten kannst.Du darfst auch ohne Ersatzrad und mit Pannenset unterwegs sein.Statt 2 11kg Gasflaschen muss eben eine 5 kg Alugas reichen.Oft ist Gewichtseinsparung eine Frage des Komforts
Das alles ist erst wirklich akut wenn du dein Tatsächliches und nicht das Ergebnis deines Theorie kennst,denn die Hersteller haben eine Toleranz von max 5 % nach oben das können also rund 150 kg sein...

siusebem am 04 Apr 2023 19:28:17

Ich frage mich jetzt, nach den ganzen Postings und Aussagen, warum kauft man ein Womo mit 3650Kg, wenn man nur 3500Kg braucht/will?
Der Sky Wave 650 hat ja nun kein Alleinstellungsmerkmal, was Größe und Ausstattung angeht. Vergleichbare Modelle gibt es ja nun etliche, die nicht eine offensichtliche Eingrenzung von 3650Kg/4Sitzplätze haben. Das weiß ich doch vor dem Kauf, warum mach ich mir also den Stress, nun nach dem Kauf das wieder auszugleichen, ist mir völlig unverständlich.

Pechvogel am 04 Apr 2023 19:34:30

Vermutlich hat der TE mit 3,5t bestellt aber Knaus liefert 2023 nur noch als 3,65t aus.
Gab ja, auch hier im Forum, genug Käufer denen im Nachhinein aufgefallen ist dass man nicht mehr genug „Gerödel“ mitnehmen kann und dann geklagt haben.




Grüße
Dirk

babenhausen am 04 Apr 2023 19:46:37

das war dieser --> Link

purplenew am 04 Apr 2023 19:47:40

Trikeflieger hat geschrieben:Wenn das obige Womo nun abgelastet wird und der TÜV 2 Sitzplätze streicht, somit im Schein nur noch 2 Sitzplätze drin stehen, dann dürfen meiner Meinung nach im Fahrbetrieb auch nur 2 Personen an Bord sein. Navigatore ist aber der Meinung, dass die Eintragung im Schein uninteressant ist, sondern dass weiterhin 4 Personen befördert werden können, weil ja weiterhin 4 Sitzplätze vorhanden sind.


Das ist auch richtig so. Unabhängig von der eingetragenen Sitzplatzzahl dürfen so viele Personen befördert werden, wie

-Sitzplätze mit Sicherheitsgurt vorhanden sind
-die Gewichte eingehalten werden
-ein sicheres Führen des Fahrzeuges weiterhin möglich ist und der Fahrer nicht beeinträchtigt wird.

Das Thema ist schon mehrfach diskutiert worden und entsprechende Urteile von Obergerichten haben das so bestätigt.

Im Falle einer Ablastung durch Reduzierung auf 2 Sitzplätze wird der TÜV auch einen entsprechenden Rückbau / Ausbau der hinteren Sicherheitsgurte verfügen und prüfen, wenn nur durch diese Maßnahme eine Ablastung möglich ist.
Sicherlich könnte man nach dem Ablastungsverfahren die Gurte wieder einbauen, aber..... Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Thomas

Joachim170 am 04 Apr 2023 19:57:06

Sicherlich könnte man nach dem Ablastungsverfahren die Gurte wieder einbauen, aber..... Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Das ist die Frage aller Fragen, ich mußte, allerdings vor ca. 30 Jahren, die entsprechenden Sicherheitsgurtschraubenaufnahmen unbrauchbar machen.

Gruß Joachim

MilesandMore am 04 Apr 2023 20:12:59

siusebem hat geschrieben:Ich frage mich jetzt, nach den ganzen Postings und Aussagen, warum kauft man ein Womo mit 3650Kg, wenn man nur 3500Kg braucht/will?


Na weil er einfach clever ist.
Er bestellt 4 Sitzplätze - die braucht er - nun hat die Kiste 3,65to - aber schlau wie er ist lastet er ab und schwupps hat er alles was er sich - vorstellt.

Vielleicht findet er einen Prüfer der das macht OHNE vorher zu wiegen.
Wenn Knaus 150kg mehr macht dann hat das seinen Grund - die schießen sich doch nicht ins Knie und machen das aus Jux und Dollerei wenn es gehen würde.

Seit dem Hymer Skandal mit zZG ist die Branche zu Recht vorsichtig geworden.

Beste Grüße Bernd

pepe27 am 04 Apr 2023 20:41:41

Das Problem ist doch, dass der Händler den Wagen mit dem Leergewicht gemäß der EU-Durchführungsrichtlinie mit 4 Sitzplätzen nicht als 3,5 to verkaufen darf, weil die fiktiven Zuladungen von Personen und Gepäck gemäß der Richtlinie eben 3500 kg überschreiten!

rebell213 hat geschrieben:
....Nach sehr langem rechnen hat der Prüfer mir mitgeteilt wenn er alles rechnet, geht es nur mit Streichung von 2 Sitzplätzen....


Der TÜV Prüfer hat hier konsequent die Richtlinie mit den vorgegebenen Gewichtsannahmen umgesetzt, d.h. im COC des Herstellers sind die 4 Sitzplätze zu reduzieren.

Mein Hymer ist wahlweise von 3,5 bis 4,4 to zu haben. Wir haben uns für die 3,5 to Variante entschieden, demzufolge sind in der Hymerzulassung (COC) anstelle 4 nur 3 Sitzplätze eingetragen. Ein Rückbau des 4 Sitzes ist nicht erforderlich, geht es ja nicht um tatsächliche sondern nur um fiktive Gewichte.

Im Schein steht übrigens "bis zu 8 Sitzplätze "

Pechvogel am 04 Apr 2023 22:26:30

pepe27 hat geschrieben:…Im Schein steht übrigens "bis zu 8 Sitzplätze "

Das hat dann aber grundsätzlich mit der Fahrzeugkategorie zu tun:
bis zu 8 Sitzplätze darf man mit Führerscheinklasse B ( alte 3 ) fahren,
über 8 Sitzplätze bräuchte man dann Klasse D.



Grüße
Dirk

Teamavanti am 05 Apr 2023 07:54:01

schorsch3 hat geschrieben:Was kann raus?


Hallo Klaus,

wenn Du kein Ersatzrad hast brauchst Du den Wagenheber nicht. Ein Pannenset arbeitet ohne.

Gruß Andi

Pechvogel am 05 Apr 2023 08:52:18

Teamavanti hat geschrieben:...wenn Du kein Ersatzrad hast brauchst Du den Wagenheber nicht. Ein Pannenset arbeitet ohne.

Und wenn er ein Ersatzrad hat kann selbiges raus, dazu noch Wagenheber, Radkreuz und Co., ...
Wird sich auf dem Weg zum TÜV schon nicht gleich einen Platfuß einhandeln!?!



Grüße
Dirk

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