gucki53 am 25 Apr 2023 11:48:19 Hallo an die erfahrenen Mobilisten Wir beabsichtigen ein Wohnmobil zu mieten, dabei habe ich in den AGBs gelesen : 5.5 Entsteht dem Vermieter durch einen vom Mieter verursachten Schaden ein Mietausfall, so hat der Mieter diesen in voller Höhe zu tragen. Meine Frage ist das ein üblicher Passus ? Kann mir vorstellen, das heutzutage eine Reparatur Wochen dauern kann und somit der Schaden ernorm wäre oder trägt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Schon einmal vielen Dank für Eure sachdienlichen Anregungen Gucki
hopfabaua am 25 Apr 2023 12:47:02 Servus
Oder bei Totalschaden, wenn das Neue 2 Jahre Lieferzeit.. :eek: :eek:
Bin gespannt ob da Jemand Erfahrung hat, denn die Erfahrenen habe Alle selber ein Womo, und mieten nicht.
Gruß
Koblenzo am 25 Apr 2023 13:09:31 gucki53 hat geschrieben:- in den AGBs gelesen : "Entsteht dem Vermieter durch einen vom Mieter verursachten Schaden ein Mietausfall, so hat der Mieter diesen in voller Höhe zu tragen."
Dazu schreibt in einem ähnlichen Fall ein Anwalt - und bezieht sich dabei auf ein BGH-Urteil -: "Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass ein entsprechender Vollkaskoschutz auch einen Mietausfall umfasst, so dass ein Mietausfallschaden demzufolge nur schwer durchsetzbar erscheint" Und in allen Einzelheiten ist auch hier --> Link etwas zu lesen. Also keine Bedenken! Das Gesetz steht über AGBs
Tinduck am 25 Apr 2023 13:27:27 Ich würde den Mietausfall durch einen wie auch immer gearteten Ausfall des Fahrzeugs im Geschäftsrisiko des Verleihers verorten. Das wäre eigentlich ein Nutzungsausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs. Bei einem Fremdschaden zahlt das die Haftpflicht des Unfallverursachers, ob es in der Vollkasko des Mobils abgedeckt ist, hängt wohl von der Vertragsgestaltung ab.
Solche AGBs hab ich bei normalen Mietwagen noch nie gesehen; wenn man das durchsetzen könnte, würden es die Verleihfirmen sicher tun. Leichter könnte man ja kein Geld verdienen, der Wagen steht in der Werkstatt und der Rubel rollt trotzdem...
bis denn,
Uwe
Gast am 25 Apr 2023 14:09:13 Ich kenne das von den Charterfirmen (Segelboote) so, dass es hierfür eine Versicherung gibt, die dann für den Mietausfall aufkommt. Sowas müsste es doch auch für Mietfahrzeuge geben.
Gruß Axel
Derek am 25 Apr 2023 14:12:27 Hallo, interessant ist ja, wo die Beweispflicht liegt. Erstens: Ist ja wohl, wenn überhaupt nur der entgangene Gewinn anzusetzen und nicht der Umsatz der Vermietung und zweitens: Wie ist nachzuweisen, dass genau dieses Fahrzeug wieder vermietet wird.
akany am 25 Apr 2023 14:19:39 Nun, wenn ich auf der Strasse von einem anderen Fahrzeug "abgeschossen" werde, dann zahlt die Versicherung ja auch einen Ersatzwagen in der Zeit der Reparatur und nicht nur die Reparatur. Nutzungsausfall eben. Genau so ist es dann auch zu werten, wenn wegen eines Schadens am ver/gemieteten Mobil dieses den nächsten Vertrag nicht honorieren kann. Wenn man selbst dieser nächste Mieter wäre und es hiesse, "is nich, Karre is kaputt", würde man auch einen Ersatz verlangen.
Also ja, dass der (schuldige) Mieter bzw dessen Versicherung für (nachgewiesenen) Mietausfall aufkommen müssen, halte ich für normal. Die einschlägige Rechtsprechung übrigens auch, in gewissem Rahmen.
chrisc4 am 25 Apr 2023 17:25:20 akany hat geschrieben:... dann zahlt die Versicherung ja auch einen Ersatzwagen in der Zeit der Reparatur und nicht nur die Reparatur. Nutzungsausfall eben. .., wenn wegen eines Schadens am ver/gemieteten Mobil dieses den nächsten Vertrag Also ja, dass der (schuldige) Mieter bzw dessen Versicherung für (nachgewiesenen) Mietausfall aufkommen müssen, halte ich für normal. .
Bei Wohnmobilen gibt's (in der Regel) keinen Cent für den Nutzungsausfall. So ist leider die Rechtsprechung :)
akany am 25 Apr 2023 17:31:24 chrisc4 hat geschrieben:...
Bei Wohnmobilen gibt's (in der Regel) keinen Cent für den Nutzungsausfall. So ist leider die Rechtsprechung :)
Lies nochmal die Frage des TE und dann die Antwort... es geht um ein Mietfahrzeug.
chrisc4 am 25 Apr 2023 18:24:55 akany hat geschrieben:
Lies nochmal die Frage des TE und dann die Antwort... es geht um ein Mietfahrzeug.
Trotzdem, die Kasko zahlt das nicht, du musst dich selbst versichern, mit einer Mitausfallversicherung z.B. Kravag Zitat "Mietausfall-Versicherung: Diese deckt die Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter, wenn der entstandene Schaden eine Folgevermietung unmöglich macht und dem Vermieter so Einnahmen entgehen bzw. Kosten entstehen."
ChristianF am 21 Jul 2023 08:48:59 Aus eigener Erfahrung als ehemaliger Vermieter: Derek hat geschrieben:interessant ist ja, wo die Beweispflicht liegt.
Das ist ganz einfach: ein Schaden ist zu belegen. Pauschaler Schadensersatz ist in DE schlecht bis gar nicht durchsetzbar. Derek hat geschrieben:Erstens: Ist ja wohl, wenn überhaupt nur der entgangene Gewinn anzusetzen und nicht der Umsatz der Vermietung
Das liegt sehr nah beieinander. Da die lfd. Kosten eines WoMos (abgesehen von der Kaufpreisfinanzierung) überschaubar sind, liegt der Vermietumsatz recht nah am Gewinn, wenn man die ganzen Gemeinkosten wie Standortmiete, Personal usw. nicht berücksichtigt. Hat der Vermieter nur dieses eine WoMo, wird das eher ein Thema als wenn da eine Flotte >10 Autos läuft. Derek hat geschrieben:zweitens: Wie ist nachzuweisen, dass genau dieses Fahrzeug wieder vermietet wird.
Oh, das geht ganz schnell. In den letzten zwei Jahren sind die meisten Fahrzeuge gut gebucht gewesen, z.T. schon über ein Jahr im Voraus. 120-150 Vermiettage sind auf gefragten Autos in entsprechenden Lagen wie z.B. Großstädten nichts Ungewöhnliches. Abgesehen davon würde es vermutlich sogar schon reichen wenn der Vermieter die eingehenden Anfragen sammeln würde, die er aufgrund des Ausfalls nicht bedienen kann. chrisc4 hat geschrieben:Bei Wohnmobilen gibt's (in der Regel) keinen Cent für den Nutzungsausfall. So ist leider die Rechtsprechung :)
Das stimmt nur für private Fahrzeuge. Hier muss unterschieden werden zwischen dem NUTZUNGSausfall bei Privatpersonen und dem MIETausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (und nichts anderes ist die Vermietung). Hier sieht die Welt anders aus, da diese Fzg vom Halter eben nicht gehalten werden um damit selbst Urlaub zu machen, sondern um damit Geld zu verdienen. Der MIETausfall ist eine zivilrechtliche Geschichte zwischen Mieter und Vermieter, bei dem die Fahrzeugversicherung nichts hilft. chrisc4 hat geschrieben:Trotzdem, die Kasko zahlt das nicht, du musst dich selbst versichern, mit einer Mitausfallversicherung z.B. Kravag Zitat "Mietausfall-Versicherung: Diese deckt die Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter, wenn der entstandene Schaden eine Folgevermietung unmöglich macht und dem Vermieter so Einnahmen entgehen bzw. Kosten entstehen."
Genau deswegen haben wir den Mietern auch immer empfohlen, eines der üblichen Zusatzversicherungspakete abzuschließen. Ich kenne auch Vermieter, die dem Mieter bei Abschluss der Zusatzversicherung einen Mietnachlass geben, weil die Zusatzversicherung auch dem VERmieter das Leben leichter macht.
Camper510 am 21 Jul 2023 09:12:47 Tinduck hat geschrieben:Leichter könnte man ja kein Geld verdienen, der Wagen steht in der Werkstatt und der Rubel rollt trotzdem..
Und umgekehrt hat der Vermieter aber doch trotzdem die Finanzierung und sonstige Kosten zu tragen, ohne dass er was verdient.
MountainBiker am 21 Jul 2023 09:47:33 Hallo, hier werden doch Probleme eines gewerblichen Vermieters (dazu zähle ich auch Privatfahrzeuge die über Plattformen zur Vermietung angeboten werden) auf den Kunden abgewälzt. Bei einer PKW-Vermietung mache ich mir auch keine Gedanken darüber, ob bei einem Unfall (auch unverschuldet) Kosten in Form von fiktiven oder realen Mietausfällen entstehen. Jeder Anbieter muß eine entsprechende Versicherung für sein Fahrzeug abschließen, wenn er dies abgedeckt haben will (unternehmerisches Risiko). Übrigens Folgeschäden (z.B. Mietausfall) sind in der Regel von der Haftung ausgeschlossen. Ob ein Mietfahrzeug finanziert ist oder nicht interessiert hier auch nicht, denn diese täglichen Kosten sind bei gewerblichen Fahrzeugen in den Abschreibungskosten enthalten! Und diese sind dem Mieteinnahmen entgegenzurechen. Bei den großen gewerblichen Wohnmobilvermietern ist dies übrigens, wie bei PKW-Autovermietungen geregelt. Die Versicherungszusatzpakete sind hier nur für die eigenen direkten Kosten in Folge eines verschuldeten Unfalls (Reduzierung der Selbstbeteiligung) oder einer Beschädigung durch die Nutzung (Kautionsersatz...). Meine Meinung dazu!
hampshire am 21 Jul 2023 10:12:46 gucki53 hat geschrieben:Wir beabsichtigen ein Wohnmobil zu mieten, dabei habe ich in den AGBs gelesen : 5.5 Entsteht dem Vermieter durch einen vom Mieter verursachten Schaden ein Mietausfall, so hat der Mieter diesen in voller Höhe zu tragen.
Gegen diesen Punkt würde ich mich versichern - ggfs. ist das bereits in der vom Vermieter angebotenen Vollkasko enthalten. Unabhängig von den Mutmaßungen was durchsetzbar wäre und was nicht würde mich so eine Auseinandersetzung in einer Weise emotional beschäftigen, auf die ich gerne verzichten kann - selbst wenn ich sicher wäre "zu gewinnen". gucki53 hat geschrieben:Meine Frage ist das ein üblicher Passus ?
Ob dieser Passus üblich ist, weiß ich nicht - ich würde die Bedingungen der ADAC Wohnmobilvermietung einfach mal als Referenz danebenlegen und vergleichen.
Pechvogel am 21 Jul 2023 10:13:18 Der Mieter hat den Schaden zu ersetzen der dem Vermieter durch sein Handeln / durch z.B. einen Unfall entsteht. Dazu gehören selbstverständlich auch Kosten wegen nicht vereinnahmter weiterer Vermietungen während der Reparatur. Das ist auch der Grund warum es bei Haftpflichtschäden im KFZ-Bereich eine Nutzungsausfall-Entschädigung bzw den Leihwagen ( oder auch die Wertminderung ) gibt. Das sind zusätzliche Kosten die dem Geschädigten dadurch entstehen dass er sein Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen kann.
Was ist denn im Übrigen wenn der Mieter unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Dann kann der Vermieter bei dem Schadenverursacher ( bzw. dessen Versicherung ) den Mietausfall selbstverständlich geltend machen? Und wenn der Mieter den Unfall verursacht nicht? Dem Vermieter kann doch eigentlich egal sein wer den Schaden zu verantworten hat?!!
In den sog. ( Voll- )Kaskoversicherungen ist diese erweiterte Schadenabgeltung in der Regel nicht enthalten! D.h. bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt einem, zumindest die Vollkasko-Versicherung, keinen Leihwagen. Die ( Voll- ) Kaskoversicherungen versichern also in der Regel nur den Gegenstand / das Fahrzeug ( von Besonderheiten wie "GAP-Deckung" mal abgesehen ). Aber selbst wenn der Vermieter den Nutzungsausfall über seine Vollkasko abrechnen könnte würde er ja von dieser Versicherung höher eingestuft / verliert er "schadenfreie Jahre" und dadurch würde ihm auch wieder ein Schaden entstehen...
Grüße Dirk
MountainBiker am 21 Jul 2023 10:32:09 Hallo Das ist auch der Grund warum es bei Haftpflichtschäden im KFZ-Bereich eine Nutzungsausfall-Entschädigung bzw den Leihwagen
Nutzungsausfall, ist der Schaden der durch die nicht mögliche eigene Nutzung entsteht. Fremdnutzung wird nicht ersetzt. Außerdem ist dieser auch sehr enge Grenzen gesetzt, so dass bei einen Wohnmobil als Zweitfahrzeug der Nutzungsausfall in der Regel nicht gewährt wird. Entgangene Mieteinnahmen sind in erster Linie ein unternehmerisches Risiko, deshalb ist dies durch den Vermieter selbst zu versichern! Wo will der Vermieter bei einen unverschuldeten Unfalls des Mieters den Schaden einklagen? Die gegnerische Haftpflicht wird dies nicht übernehmen und der Mieter ist nicht der Schadensverursacher! Ich würde in so einem Fall durch "alle Instanzen" gehen!
Pechvogel am 21 Jul 2023 10:47:40 MountainBiker hat geschrieben:...Die gegnerische Haftpflicht wird dies nicht übernehmen und der Mieter ist nicht der Schadensverursacher!...
Selbstverständlich übernimmt, im Falle eines Haftpflichtschaden, die Versicherung auch die Folgekosten. Und wenn der Mieter den Unfall verursacht hat dann ist er auch Schadenverursacher!! MountainBiker hat geschrieben:Ich würde in so einem Fall durch "alle Instanzen" gehen!
Du würdest gar nicht mehr zugelassen! Grüße Dirk
ziczac am 21 Jul 2023 11:15:31 Ätt Pechvogel: Du zitierst außerhalb vom Kontext und drehst es so, dass es für dich passt. Es ging im Post eindeutig darum, wie es sich verhält, wenn der Mieter NICHT der Schadensverursacher ist - siehe unten. MountainBiker hat geschrieben:Entgangene Mieteinnahmen sind in erster Linie ein unternehmerisches Risiko, deshalb ist dies durch den Vermieter selbst zu versichern! Wo will der Vermieter bei einen unverschuldeten Unfalls des Mieters den Schaden einklagen? Die gegnerische Haftpflicht wird dies nicht übernehmen und der Mieter ist nicht der Schadensverursacher!
Pechvogel am 21 Jul 2023 14:27:11 ziczac hat geschrieben:...Es ging im Post eindeutig darum, wie es sich verhält, wenn der Mieter NICHT der Schadensverursacher ist ...
Achso, entschuldige bitte. Ich dachte es ging um gucki53 hat geschrieben:...dabei habe ich in den AGBs gelesen : 5.5 Entsteht dem Vermieter durch einen vom Mieter verursachten Schaden ein Mietausfall, so hat der Mieter diesen in voller Höhe zu tragen...
Wenn der Mieter aber natürlich einen Schaden verursacht bei dem er nicht der Schadenverursacher ist :gruebel: , ist das natürlich ganz anders! Grüße Dirk
ziczac am 21 Jul 2023 14:36:44 ja nee, is klar ....
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