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Druckregelanlagen Tausch Empfehlung oder Pflicht?


akany am 26 Apr 2023 14:19:24

Moin liebe Freunde der gepflegten Verwahrlosung

Mal eine Frage zur Gasinstallation. Dabei spreche ich nicht von Gasflaschen und Leitungen, sondern von Festinstallation eines sog. Brennstofftanks (85 Liter, für LPG mit mehr oder weniger Butan und Propan aus der Tankstelle) und fest verlegten Leitungen. Das Ganze mit 30 mbar.

Nun geistern Fristen durch das Netz, dass die Druckregelanlage nach 10 Jahren gewechselt werden muss… sollte… vielleicht… je nachdem… oder auch nicht…

Ich habe versucht, mich in dem Arbeitsblatt DVGW G 607 schlauzumachen, aber da steht nix von verbindlichen Austauschfristen. Jeder cm Leitung und Radius, aber nix von Nutzungsdauer einer Druckregelanlage... die ja bekanntermassen auch sehr exponiert installiert sein kann - was bei mir nicht der Fall ist. Auch bei GOK und deren Blog wird nur von „Empfehlungen“ gesprochen, aber nirgendwo von einer verbindlichen Frist.

Was zählt nun?
Wer kann mir bitte eine belastbare Quelle nennen?
„Belastbar“ zählt dabei für mich nicht ein Link zu irgendeiner Aussage in einem Forum oder Blog oder "ich weiss das aber", sondern eine gesetzliche Regelung. Hier konnte ich nur Begriffe wie „ordnungsgemässer Zustand“ oder „Sichtpfüfung“ etc finden mit, allenfalls dem Hinweis des „ggf. Auswechseln“.

Also, es kommt mir nicht auf den doch recht begrenzten Betrag eines Reglers an, aber ich handle gerne nach dem Grundsatz „never touch a running system“. Und wenn ich heute eine Druckregelanlage für 30 mbar im Netz zum Austausch suche, dann erscheinen mir das Spielzeuge aus China-Trompeten-Blech, dort wo bei mir fest und sauber und trocken im extra Zwischendeck-Gaskasten ein GOK-Regler (qn=6kg/h) ohne jegliche Alterserscheinung hervorragend sauber und dicht montiert ist. Da würde ich ungerne dran rumfingern lassen, nur auf Vermutungen hin...

Wer kann mir belastbar helfen? Sind die auch im GOK Blog als Empfehlung genannten 10 Jahre nun Empfehlung oder Pflicht?

Vielen Dank schon im Voraus!

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bernds2 am 26 Apr 2023 15:28:04

akany hat geschrieben:Wer kann mir bitte eine belastbare Quelle nennen? ...
eine gesetzliche Regelung.


Wenn der Austausch NICHT verpflichtend ist, wirst Du dazu natürlich auch keine "belastbare Quelle" in deinem Sinn finden.

Man beachte den Umkehrschluss!

andwein am 26 Apr 2023 15:53:28

akany hat geschrieben: Dabei spreche von Festinstallation eines sog. Brennstofftanks (85 Liter, für LPG mit mehr oder weniger Butan und Propan aus der Tankstelle) und fest verlegten Leitungen. Das Ganze mit 30 mbar.
Nun geistern Fristen durch das Netz, dass die Druckregelanlage nach 10 Jahren gewechselt werden muss… sollte… vielleicht… je nachdem… oder auch nicht…

Explizit für Kfz Unterflur montierte Festgastanks zu Heizzwecken kann ich dir keine Antwort geben.
Für fest installierte Hausgastanks zu Heizwecken gibt es keine Austauschplicht nach 10 Jahren oder mehr. Es gibt aber für die gesamte Anlage eine Überprüfungsfrist alle 10 Jahre. Dabei werden die Füllstopventile geprüft und Druckminderer mit Lecksuchspray überprüft. Laut Aussage des Technikers ist es bei Unterflur Kfz Anlagen die gleiche Prozedur.
Gruß Andreas

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akany am 26 Apr 2023 16:01:40

andwein hat geschrieben:... Es gibt aber für die gesamte Anlage eine Überprüfungsfrist alle 10 Jahre. Dabei werden die Füllstopventile geprüft und Druckminderer mit Lecksuchspray überprüft. Laut Aussage des Technikers ist es bei Unterflur Kfz Anlagen die gleiche Prozedur.
...



Ja, vielen Dank, so hatte ich es eben auch rausgelesen und interpretiert... dass er die Druckregelanlage nach eigenem Ermessen "gut" finden darf... aber meine Eigeninterpretation überzeugt vielleicht keinen Prüfer? Ausserdem habe ich immer rausgelesen, dass das alles für die Anlagen bis 1,5 kg/h zählt... bei mir ist qn=6kg/h. Da sind ja vielleicht solidere (rein aus der Sicht scheint mir das so) Teile verbaut?
Da hätte ich eben lieber irgend einen Text...

Marsu123 am 26 Apr 2023 16:02:39

Moin,

Text vom ADAC :

.....
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind, was rund 150 Euro kostet.
....


Frag einfach beim TÜV oder beim ADAC nach wie es mit deiner Gasanlage ausschaut.
Das wird zielführender sein als alle Spekulationen hier.

Grüße Ralf.

akany am 26 Apr 2023 16:08:24

Marsu123 hat geschrieben:...
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das heißt, dass ältere Tanks, die noch gemäß Druckbehälterverordnung genehmigt wurden, nach zehn Jahren gesondert zu überprüfen sind, was rund 150 Euro kostet.
...



Es geht nicht um den Tank, der braucht keine Prüfung. Es geht um die Druckregelanlage.

Und ADAC schreibt keine Gesetzestexte und die HU-Vereine wenden sie nur an.

...und "ADAC"? Mag ich, als Club, zur Pannenhilfe. Echt super.
Aber die Anzahl der Gimmiks die die schon sonst so veröffentlicht haben und die in Wirklichkeit eher eine persönliche Ansicht des Werksstudenten-Redakteurs waren, sind Legion... :roll:
Aber hier nicht Thema. Und zwischen den Aussagen der verschiedenen HU-Prüfer liegen auch (Interpretations-)Welten. Wer zu "TÜV" geht muss irgendwie Maso sein, imho...

Navigatore am 26 Apr 2023 17:56:29

Marsu123 hat geschrieben:Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Gasanlagen-Tank nicht nach ECE R-67 genehmigt ist, gilt § 41a StVZO .....

... wenn es um eine Gasanlage im Antriebssystem eines Kraftfahrzeuges geht. Der 41a StVZO ist nicht auf die Gasanlage zum Heizen, Kochen etc. anwendbar :!:

fahrer57 am 26 Apr 2023 19:18:01

Servus
Habe vor kurzem meinen Druckregler ausgetauscht auf dem regler ist ein Aufdruck wie lange dieser ihm Betrieb sein darf.Bei einer gasprüfung muß dieser noch gültig sein Gültigkeit einer druchregelanlage 10jahre.Und Es gibt Produkte von deinen bevorzugten Anbietern
K.H

akany am 26 Apr 2023 20:12:21

fahrer57 hat geschrieben:...auf dem regler ist ein Aufdruck wie lange dieser ihm Betrieb sein darf....



Also meines Wissens (und auch so zu sehen auf dem Etikett von meinem Regler) ist da Herstellungsmonat und -Jahr angegeben. Und eben keine Art von Haltbarkeitsdatum... und, wie schon weiter oben geschrieben, es geht auch nicht um die Regler am Schlauch für die Flasche, sondern um einen fest eingebauten Regler neben dem Tank. Der Regler ist auch für 6 kg/h und nicht für die üblichen 1,5 kg/h, so das Schild.

Marsu123 am 27 Apr 2023 06:52:45

akany hat geschrieben:Es geht nicht um den Tank, der braucht keine Prüfung. Es geht um die Druckregelanlage.
...


Moin,

du hast eine "selbst" zusammengefrickelte Gasanlage.
DVGW G 607, trifft nicht zu da der Regler für 6 kg/h ausgelegt ist.
§ 41a StVZO, trifft nicht zu da es sich nicht um eine Gasanlage für das Antriebssystem handelt.

Wie soll dir jetzt Jemand belastbare Quellen für eine Prüfung oder eben nicht Prüfung dieses Eigenbaus nennen ?
Das geht nur nach ermessen des Prüfers.

Grüße Ralf.

Trouw am 27 Apr 2023 07:53:11

Marsu123 hat geschrieben:Das geht nur nach ermessen des Prüfers.



...ja, aber auch das muss ja irgendwo geregelt sein, nämlich dass das im Ermessen des Prüfers liegt.
Ich versteh schon den TE, es geht hier glasklar um eine gesetzliche Regelung und nicht um´s "Hörensagen".
Natürlich, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, kann man auch keine finden. Dann soll man sich hier auch
keine Regelungen aus den Rippen schneiden.
Das Forum hat bisher keine solche aktuellen Regelungen finden können, was nicht bedeutet, dass es sie nicht gibt. D.h. für den TE, sich an anderer Stelle zu erkundigen.
Das könnte der TÜV sein.

Freundliche Grüße aus Angelsdorf

Hans-Theo

Sloty am 27 Apr 2023 08:38:31

Moin,
unabhängig von Gesetzen fliegen sicherheitsrelevante Bauteile der Gasanlage bei mir nach 10 Jahren raus. Mag ja sein das das kleinlich ist es gibt mir aber ein gutes Gefühl. Ich verfahre ebenso bei meinen Reifen max. 6 Jahre und Zahnriemen 4 Jahre (nach Hersteller Vorgabe).
Deswegen verstehe ich die Frage nach dem gültigen Gesetz nicht.

Danke&Gruß
Christian

bernds2 am 27 Apr 2023 08:43:47

Ob Du etwas verstehst oder nicht, war nicht die Frage (des TE).

Sloty am 27 Apr 2023 09:10:57

bernds2 hat geschrieben:Ob Du etwas verstehst oder nicht, war nicht die Frage (des TE).


Dein Beitrag auch nicht......

Marsu123 am 27 Apr 2023 09:18:33

Marsu123 hat geschrieben:Das geht nur nach ermessen des Prüfers.



Trouw hat geschrieben:
Das Forum hat bisher keine solche aktuellen Regelungen finden können, was nicht bedeutet, dass es sie nicht gibt. D.h. für den TE, sich an anderer Stelle zu erkundigen.
Das könnte der TÜV sein.

Hans-Theo


Hm, ob das dem TE gefällt ;-)

akany hat geschrieben:. Und zwischen den Aussagen der verschiedenen HU-Prüfer liegen auch (Interpretations-)Welten. Wer zu "TÜV" geht muss irgendwie Maso sein, imho...




.

andwein am 27 Apr 2023 09:32:47

akany hat geschrieben:Aber hier nicht Thema. Und zwischen den Aussagen der verschiedenen HU-Prüfer liegen auch (Interpretations-)Welten. Wer zu "TÜV" geht muss irgendwie Maso sein, imho...

Mach dir nichts draus, ich habe ein halbes Jahr mit Telefonrecherche verbracht vom TÜV bis zum Gaslieferanten wer den eigentlich für die 10 jährige Überprüfung meiner Hausgasanlage (Heizzweck) zuständig ist und diese durchführt.
Bisheriger Status (in Bayern):
Der TÜV ist zuständig, macht es aber nicht!!!!!
Gemacht hat es dann eine Firma STD in BW, die Mitarbeiter durch ganz Deutschland fahren lässt um Gasanlagen / Gastanks zu überprüfen und mit Prüfsiegel zu versehen. Übrigens das gleiche Beberl, das auch der TÜV/der Heizungstechniker und alle anderen Berechtigten bei der Gasprüfung Wohnmobil verwenden.
Das ganze Thema ist ein Irrgarten von Zuständigkeiten, Durchführenden und "nach welchen Kriterien prüfe ich was"
Gruß Andreas

akany am 27 Apr 2023 11:36:48

Sloty hat geschrieben:...
Deswegen verstehe ich die Frage nach dem gültigen Gesetz nicht.

Danke&Gruß
Christian



Nun, ich gehöre zu den Leuten, die auch als es "nicht mehr vorgeschrieben" war, ihre Gasprüfung gemacht haben! So weit zu "gültigem Gesetz"...

Aber meinen aktuellen Beweggrund habe ich oben ausführlich beschrieben: ich will nicht ein hervorragendes und sich im Neuzustand befindliches, fest eingebautes, professionelles Teil 6 kg/h gegen ein Stück Trompetenblech 1,5 kg/h tauschen. Es wird ja auch einen Grund dafür geben, dass es nur eine Empfehlung ist.
Es ist imho ein Unterschied zwischen einem "Gasschlauch mit Druckminderer für eine Gasflasche" und einer Druckregelanlage eines fest eingebauten Brennstofftanks.

Man könnte jetzt auch in den whatabout... verfallen und Dachpfannen bei Häusern oder Stahlkaskos bei Yachten einwerfen mit dem Hinweis, die einen reissen und die anderen rosten und man könne doch, schliesslich gäbe es doch, und die Schäden und so. Oder das Recyceln Alter :roll: :roll: :roll:

Ich bin eben ein Anhänger des gesunden Menschenverstandes. Und da gehört für mich vernünftiges Ermessen dazu... nicht aber platt auf dem Bauch, in vorauseilendem Gehorsam.

akany am 28 Apr 2023 08:28:07

Sollte das Schwarmwissen diesmal versagen?
Kein Text, nirgendwo?

Es muss doch irgendwo einen verlässlichen Gesetzestext geben? Ich lese allerdings auch egal wo, nur davon, dass die Regelungen in der Diskussion sind. Und bei den alten Regelungen gibt es auch nichts und Querverweise auf EU-Richtlinien sind auch nicht hilfreich, da in den angegebenen Quellen auch nur nebulöser Quark steht, aber kein Klartext.

Also müsste doch ein erwachsener, erfahrener, verantwortungsvoller und fachlich kompetenter Prüfer hier sagen können "hier ist dein Aufkleber"?!


andwein hat geschrieben:...
Gemacht hat es dann eine Firma STD in BW, die Mitarbeiter durch ganz Deutschland fahren lässt um Gasanlagen / Gastanks zu überprüfen und mit Prüfsiegel zu versehen. Übrigens das gleiche Beberl, das auch der TÜV/der Heizungstechniker und alle anderen Berechtigten bei der Gasprüfung Wohnmobil verwenden.
...


Ich find' da keine Firma STD... haben die auch Leute in SH rumfahren? Wenn ja wäre ich für einen Link dankbar, telefonieren und anfragen kost ja nix.

Oder ich lass es halt wirklich liegen bis zum HU-Termin. Da gibt es sicherlich verantwortungsvolle Fachleute.

Tinduck am 28 Apr 2023 08:36:36

akany hat geschrieben:Es ist imho ein Unterschied zwischen einem "Gasschlauch mit Druckminderer für eine Gasflasche" und einer Druckregelanlage eines fest eingebauten Brennstofftanks.


An einer Stelle nicht, das ist die Membran des Gasreglers - eigentlich das einzige bewegte (und damit Verschleiss-)Teil in dem fest installierten System.

Dürfte auch der Grund für die 'Empfehlungen' sein, den Regler alle 10 Jahre zu tauschen. Versprödung usw.; insofern könnte der Trompetenblechregler aus Asien tatsächlich sicherer sein als ein Heavy-Duty-Marken-Regler mit überalterter Membran.

Bin mal gespannt, ob der Thread noch was Substanzielles zutage fördert. Die Aussagen von Pseudo-Autoritäten wie ADAC und Gasverbände haben ja keinen bindenden Charakter bzw. riechen stark nach Eigeninteressen.

bis denn,

Uwe

mv4 am 28 Apr 2023 08:46:17

gelöscht ,....

Marsu123 am 28 Apr 2023 09:07:41

akany hat geschrieben:
Oder ich lass es halt wirklich liegen bis zum HU-Termin. Da gibt es sicherlich verantwortungsvolle Fachleute.


Verstehe ich jetzt nicht.
Für die HU vom Fahrzeug brauchst du keine Gasprüfung (Solange die Gasanlage nicht für den Antrieb des Fahrzeugs ist)

--> Link

Aktueller Hinweis zur Streichung des DVGW-Arbeitsblatts G 607 zur
Wohnmobilprüfung aus der HU-Richtlinie –
Neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen in
Vorbereitung
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) werden u. a. die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Bauvorschriften eines
Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers geprüft. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen an der konkretisierenden Richtlinie für die Durchführung
von Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an
Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HU-Richtlinie) vorgenommen. Diese
haben im Zusammenhang mit den bei der letzten Anpassung Anfang 2020 vorgenommenen
Änderungen vereinzelt zu Irritationen unter G 607-Sachkundigen geführt.
Was hat sich konkret geändert?
Im Januar 2020 hat der DVFG gemeinsam mit weiteren Verbänden darauf hingewiesen,
dass die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 bis zum
01.01.2023 ausgesetzt wurde, diese Prüfung also nicht mehr als eigenständige Teilprüfung
zur Hauptuntersuchung zu werten ist und keinen Einfluss auf das Bestehen der HU nimmt.
Mit der aktuellen Änderung der HU-Richtlinie (VkBl 24/2021 Nr. 232, S. 1175) wird nun die
entsprechende Position „G 607-Püfung“ (Nummer 6.1.3 b der HU-Prüftabelle) komplett aus
der HU-Richtlinie gestrichen. Diese Änderung tritt zum 01.04.2022 in Kraft.......

akany am 28 Apr 2023 09:20:58

Tinduck hat geschrieben:...

Dürfte auch der Grund für die 'Empfehlungen' sein, den Regler alle 10 Jahre zu tauschen. Versprödung usw.; insofern könnte der Trompetenblechregler aus Asien tatsächlich sicherer sein als ein Heavy-Duty-Marken-Regler mit überalterter Membran.

...




Ich such ja jetzt schon seit Tagen alle Texte im Internet ab. Auch der Text der in einigen Abhandlungen mit der 10-Jahres Empfehlung genannten EU-Regelung gibt nix her.
Aber es steht überall, dass es eine "Empfehlung" ist, dass die sich (dort, wo es steht) auf die mobilen Regler der 1,5 kg/h Klasse bezieht und dass feste Installationen auf Funktion, Aussehen etc geprüft und für gut befunden werden können. Aber eben nirgendwo ein Text. Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 steht nirgendwo was von dieser Austauschpflicht nach 10 Jahren und diese Regelung bezieht sich explizit auf Regler bis 1,5kg!

Und ich habe ja nun extra vom Hersteller des Mobils einen Regler bis 6 kg/h fest eingebaut bekommen. Das ist ein anderes Teil.

Es geht ja nicht um die 100 € von so nem Regler, sondern darum, dass ich ungerne ein perfekt funktionierendes System auseinanderreissen lasse, um einen China-Kracher einzubauen. Und eben weil ich Sicherheit will: Fest verlegte Stahl-Gasleitungen sind nicht dazu gemacht, dauernd auf- und zugedreht zu werden. "Never touch a running system". Und wenn bei mir ein 6 kg/h Teil eingebaut ist, dann hat das sicherlich einen Sinn.

Und ja, ich weiss, die Friedhöfe sind voll von Leuten, denen es am Tag vorher noch prächtig ging.

akany am 28 Apr 2023 09:26:03

akany hat geschrieben:
Oder ich lass es halt wirklich liegen bis zum HU-Termin. Da gibt es sicherlich verantwortungsvolle Fachleute.



Marsu123 hat geschrieben:...
Verstehe ich jetzt nicht.
Für die HU vom Fahrzeug brauchst du keine Gasprüfung (Solange die Gasanlage nicht für den Antrieb des Fahrzeugs ist)

--> Link

.....



Ich weiss, dass ich es nicht mehr "brauche". Ich WILL aber eine Prüfung machen lassen, wegen meiner Sicherheit. Aber dabei möchte ich eben nicht eine Schwachstelle einbauen, sondern ein gutes System überprüfen lassen. Und das von Fachleuten mit Entscheidungskompetenz, wenn schon kein Gesetzestext zu den 10 Jahren zu finden ist.

bernds2 am 28 Apr 2023 09:32:20

akany hat geschrieben:Kein Text, nirgendwo?

Es muss doch irgendwo einen verlässlichen Gesetzestext geben?


Sorry, aber wie ich weit oben schonmal schrieb, ist diese Annahme völliger Quatsch.
Wenn etwas in unserem Rechtssystem nicht ausdrücklich verboten oder vorgeschrieben ist, dann hat der Gesetzgeber daran auch kein (Regelungs-) Interesse und folglich gibt es dafür/dazu logischerweise auch KEIN Gesetz !!


Ein Tip, wo Du nachfragen könntest hab ich noch, die Firma "Wynen-Gas GmbH" in Viersen. - Den ollen Gasmann gibt es schon seit Jahrzehnten und Du wirst, zumindest im Norddeutschen Raum, mit Sicherheit keine kompetentere Firma für u.a. mobile Gasanlagen finden.

--> Link

Marsu123 am 28 Apr 2023 09:33:07

akany hat geschrieben:einen Regler bis 6 kg/h fest eingebaut bekommen
Fest verlegte Stahl-Gasleitungen sind nicht dazu gemacht, dauernd auf- und zugedreht zu werden
.


Dann besorg dir diesen 6Kg Regler in neu, tausch ihn aus und gut ist es.
Die Ermetoverschraubungen können tausende male auf und zu geschraubt werden, das macht denen gar nix aus.
Das ist Industriequalität.

supcamper am 28 Apr 2023 09:33:44

Dann lass den Regler doch drin.
Wenn es keine gültige Regelung gibt, das was zu tauschen ist, obliegt es Deiner eigenverantwortlichen Entscheidung, was Du machst.

Vielleicht macht eine regelmäßige Druckprüfung Sinn, dann weisst Du, ob die Membran porös ist.

Blöd ist hat, dass das Thema so unübersichtlich ist und einige Interessengruppen das ausnutzen um Geschäft zu machen.
Man muß sich halt überlegen, ob man die Zeit investieren möchte, sich schlau zu machen und nur das nötigste erneuert oder lieber der Empfehlung einer anerkannten Prüforganisation folgt und Geld dafür bezahlt, dass man als technischer Laie seiner Sorgfaltspflicht als Betreiber der Anlage genüge getan hat.

andwein am 28 Apr 2023 11:10:26

akany hat geschrieben:Ich find' da keine Firma STD... haben die auch Leute in SH rumfahren? Wenn ja wäre ich für einen Link dankbar, telefonieren und anfragen kost ja nix.

Na ich habe mal für dich gesucht, Ergebnis:
--> Link
Du sagst es selber einfach anrufen und fragen. Wo die überall rumfahren weiß ich nicht, auf jeden Fall BW und Bayern.
Gruß Andreas

akany am 28 Apr 2023 11:48:06

andwein hat geschrieben:...
Na ich habe mal für dich gesucht, Ergebnis:
--> Link
...



Danke!


Edit & Ergebnis, ein Telefongespräch weiter:
Die machen keine Wohnmobile :( und bei einer Anlage wie meiner sagte man mir, das sei richtig, das mache ein Sachverständiger nach eigenem Gutdenken.

So, wo isser, der Sachverständige? Die konnten mir niemand spontan nennen, sondern auch nur die üblichen Verdächtigen.

Jetzt bleibt mir noch der Rückruf von Wynen. Mal sehen.
Vielleicht hat sonst noch jemand einen Tip?

Navigatore am 28 Apr 2023 20:28:51

Marsu123 hat geschrieben:
Verstehe ich jetzt nicht.
Für die HU vom Fahrzeug brauchst du keine Gasprüfung .... Diese Änderung tritt zum 01.04.2022 in Kraft.......

.... bis zur Inkraftsetzung der neuen StVZO (vermutlich in einigen Monaten). Dann wird die Gasprüfung nach G607 Pflicht (Par 5 Abs 1 StVZO neu) und ist bußgeldbewehrt.

bernds2 am 28 Apr 2023 21:39:10

Navigatore hat geschrieben:... Par 5 Abs 1 StVZO neu....


Sosoo, was hat die ZO mit der turnusmäßigen Gasprüfung zu tun? und ausgerechnet §5 ??

Aber Du hast sicher einen belastbaren Link für uns, nicht wahr?

Navigatore am 28 Apr 2023 22:25:43

Lass dich überraschen, nur noch ein klein bisschen Geduld :wink:

andwein am 29 Apr 2023 11:16:57

akany hat geschrieben:...... und bei einer Anlage wie meiner sagte man mir, das sei richtig, das mache ein Sachverständiger nach eigenem Gutdenken. So, wo isser, der Sachverständige? Die konnten mir niemand spontan nennen, sondern auch nur die üblichen Verdächtigen.

Ich sagte doch schon, mit Gastanks ist das ist ein Chaos Irrgarten!! Willkommen im Club.
Aber ich kann dir mal sagen was mein Sachverständiger von STD an meiner Hausgasanlage (2700l Tank, im Garten vergraben mit 10m Rohrleitung zur Heizanlage) geprüft hat:
Deckel des Inspektionsschachts geöffnet (Durchm. 55cm), reingeschaut, fehlenden Hinweiseaufkleber auf Gasanlage moniert, neuen angebracht (30 €). Dann Druckregler inspiziert, Gasleckspray gesprüht, alles OK, Füllstopschalter kann nicht geprüft werden, Gastank selbst kann weder auf Rostspuren oder Schwachstellen überprüft werden da vergraben. Isolationsprüfung Tank zu Erdreich durchgeführt, alles OK. Wenn zu hoher Leckstrom fließt muss Tank leergepumpt werden und ggf. Ausgegraben werden. Dichtprüfung der Leitung Gastank zu Heizung wurde nicht durchgeführt, Lecks möglich, muss der Gasinstallateur durchführen!
Bitte fragt nicht warum ich den Schei.. habe machen lassen? Ich habe ein Haus gekauft und wollte auf Nr. Sicher gehen und außerdem ist das vorgeschrieben!! Vom TÜV!!!!!!, nicht von einem Gasverein!!
Kostenpunkt der Prüfung (allerdings mit Gutachten und Plakette) knapp 700 € inkl. Anfahrt.
Gruß Andreas

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