topolino666 am 12 Jun 2023 09:07:50 Hallo! Wir haben uns über das lange WE einen (aus unserer Sicht) kleinen Hagelschaden eingefangen. :cry: Unterwegs auf der Bundesstraße, sind zuerst einzelne Körner vom Himmel gefallen, wir sofort rechts ab in den nächsten Waldweg und "Unterstand" gesucht. Die Hagelkörner waren ca. 15 mm groß und sind dann leider durch die Bäume durchgeschlagen. Von der Fahrt haben wir jetzt vorne im Alkoven ca. 3 Dellen, auf dem Dach sind es ca. 100 Dellen, keine weiteren Beschädigungen, Seitenwände, Motorhaube nicht betroffen. Also in der Summe ein eher kleiner Schaden. Unser WoMo ist 13 Jahre alt, normale Aluhaut, steht in einer Halle, 2 x Solar auf dem Dach. Was nun tun? Den Schaden melden (RMV - Kravag), bei Nichtreparatur erhalten wir eine Pauschale pro m2 und werden dann mit ca. 3000 Euro plus rausgehen. (Werden eigentlich die Solarflächen rausgerechnet????) Reparieren wollten wir jetzt eigentlich nicht, dafür ist der Schaden (für uns) zu klein und steht somit (für uns) in keinem Verhältniss zum Reparaturaufwand. Problem dass wir sehen: sollten wir noch einmal in einen (Mega-)Hagel kommen, so ist unser Dach schon als unrepariertes Hageldach gemeldet und ein dann (ggf. größerer) Schaden kann nicht mehr abgerechnet werden. Was tun? Danke für möglichen Input! :D Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen.
chrisc4 am 12 Jun 2023 09:25:38 Bei einem weiteren Schaden wirst du gefragt, ob es Vorschäden gab. Eventuell wird ein Gutachter geschickt der dann Vorschäden feststellt. Dann wird es unangenehm :)
Trollo am 12 Jun 2023 09:31:35 Moin
Ich würde so vorgehen:
Erstmal schnell den Schaden melden und begutachten lassen, dann das Geld auszahlen lassen und nicht reparieren.
Wer sagt denn, dass ein zweiter, erheblicher Hagelschaden nicht übernommen wird? Er muss nur vom ersten Schaden klar abgegrenzt werden.
Gruß Michael
WomoToureu am 12 Jun 2023 09:35:02 Trollo hat geschrieben:Wer sagt denn, dass ein zweiter, erheblicher Hagelschaden nicht übernommen wird? Er muss nur vom ersten Schaden klar abgegrenzt werden.
Selbstverständlich wird ein einmal abgerechnetes Dach nach Hagelschaden, welches unrepariert bleibt nicht nochmals abgerechnet. Allerdings würden bei einem weiteren Hagelschaden zum Beispiel ein zerschlagenes Rücklicht abgerechnet werden.
Gast am 12 Jun 2023 09:40:07 Trollo hat geschrieben:.... Wer sagt denn, dass ein zweiter, erheblicher Hagelschaden nicht übernommen wird? Er muss nur vom ersten Schaden klar abgegrenzt werden. Gruß Michael
Das ist nicht richtig: Wenn man sich nun den Hagelschaden auszahlen lässt, dann ist das Dach hiermit komplett "saniert". Ein neuer Hagelschaden, der dann vielleicht repariert werden muss, weil es Löcher gibt, die zur Undichtigkeit führen, wird dann nicht mehr bezahlt. Lediglich Dachfenster werden bezahlt, wenn diese beim 2. Mal kaputt gehen, denn diese sind beim ersten Schaden nicht mit angerechnet worden, wenn sie intakt sind. Zudem muss man den abgerechneten Hagelschaden beim Verkauf mit angeben, denn der neue Besitzer wird auch nichts mehr von seiner Versicherung bekommen. Kleine Hagelschäden würde ich darum nicht abrechnen. Wer weiß, was noch kommt. Gruß Axel
hampshire am 12 Jun 2023 09:57:04 Ich würde vermutlich die offenbar großzügige Pauschale annehmen, eher aber noch den Schaden reparieren und direkt mit der Versicherung abrechnen lassen. Bei Nicht-Reparatur wird natürlich nicht ein zweites Mal reguliert, was ja auch fair ist. Ob das nur für die optischen Schäden oder auchg für neue technische Schäden (Glasbruch, Undichtigkeit) bei einem erneuten Hagelvorfall gilt würde ich erfragen.
Trollo am 12 Jun 2023 10:35:07 ….dann hatte ich wohl einfach nur Glück.
Bei mir wurde ein zweiter (schwerer) Hagelschaden übernommen, abzüglich der Erstattung (Auszahlung) des ersten. Ging alles ohne Probleme und Diskussionen.
Allerdings konnte der 2. Schaden sehr gut vom ersten abgegrenzt werden.
Gruß Michael
Tinduck am 12 Jun 2023 10:43:57 Wenn der erste Schaden gut dokumentiert ist und der zweite wesentlich schlimmer ist und die Schäden des ersten übersteigt, sollte eigentlich auch ein zweites Mal reguliet werden, natürlich abzüglich der ersten Zahlung.
Eigentlich kann die Versicherung sich dann glücklich schätzen - ein zweiter Schaden nach einem reparierten ersten Schaden (was ja anstandslos gezahlt würde) kommt wesentlich teurer. Durch die fiktive Abrechnung im ersten Schadensfall spart ja auch die Versicherung ordentlich Geld.
bis denn,
Uwe
Bergbewohner1 am 12 Jun 2023 17:11:44 Wie WomoToureu schon schrieb, ein 2. Schaden wird nicht bezahlt, wenn der Erste kassiert wurde. Es ist nicht so einfach festzustellen welche Delle zu erst da war. Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht, wenn ich Kasko habe, dann lasse ich es reparieren. Es gibt Firmen die tragen eine hagelresistente Beschichtung auf und dann kann so gut wie nix mehr passieren, so wie auch noch bessere Versicherungkonditionen dadurch. Aber das muß jeder selbst für sich entscheiden, denke nicht das das Forum es entscheiden kann.
Gogolo am 12 Jun 2023 17:25:50 Ich würde mir das Geld auszahlen lassen und davon die beschädigten Dachstellen mit Solarplatten abdecken (lassen). Strom kann man nie genug haben...
Habe die Ehre
Gogoloü
input am 12 Jun 2023 17:29:12 Wir hatten vor ca. 1 Jahr auch einen Hagelschaden. Für uns erst sichtbar nachdem das Wohnmobil nach 2 Tagen abgetrocknet war. Rechte Seite sahen wir dann im "ungünstigen" Licht ca. 20 "Einschläge". Mmmm - überlegt - klar melden. In den Urlaub gefahren und danach war der Termin beim Gutachter. Er rief zurück nachdem der Bericht und Fotos erstellt waren >> Halten sie sich fest, sagte er: Der Wert des Wohnmobils 49000,- >> Schaden 25500,- :eek: Es müßte das komplette Dach, beide Seitenwände, Motorhaube und beide Kotflügel komplett neu gemacht werden - also alles raus. ( Wir hatten tatsächlich nicht wirklich etwas entdeckt :( ) Nein danke - haben wir dann letztendlich auszahlen lassen. Und ja - beim nächsten Hagel sind wir im ..... Aber bei aller Liebe - unseren Libby komplett auseinanderschneiden lassen - das konnten wir ihm nicht antun und ich behaupte das bekommt man auch nicht wieder so hin wie ab Werk. Aber dies ist Ansichtssache - denke ich mal. Gruß Ralf
fomo am 16 Jul 2024 13:16:31 Ich klinke mich hier nochmal ein. Bisher wird immer angenommen, dass zu einem nicht reparierten Hagelschaden ein weiterer Hagelschaden hinzukommt. Das ist soweit aus allen Richtungen betrachtet. Was passiert aber bei einem nicht reparierten Hagelschaden, wenn es dann zu einem (fremdverschuldeten) Unfall kommt? Dann kann die Versicherung sich zu recht auf den Standpunkt stellen, dass z.B. die Seitenwand kaputt war und hätte erneuert werden müssen. Auch wenn der Hagelschaden nur ein kosmetisches Problem war und nun die stärker beschädigte Seitenwand durch den Unfall erneuert werden muss. Da könnte ein nicht rechtzeitig gemeldeter Hagelschaden später zum Problem werden. Die eigene Kaskoversicherung wird aller Voraussicht nach nicht nachträglich den Teil "Hagelschaden" übernehmen.
fomo am 16 Jul 2024 13:23:19 input hat geschrieben:Der Wert des Wohnmobils 49000,- >> Schaden 25500,- Es müßte das komplette Dach, beide Seitenwände, Motorhaube und beide Kotflügel komplett neu gemacht werden - also alles raus.
Dafür sind 25.500 € aber ein Schnäppchenpreis. Ich erinnere mich an Rückwand, Seitenwand, Staukasten hinten erneuern => Kosten 34.000 €. Und das war vor 6 Jahren.
Kuhtreiber am 16 Jul 2024 14:02:25 Und was man auch berücksichtigen muss, wenn der Schaden mehr als 50% vom Wert des Fahrzeuges ist, wird das Wohnmobil in der Datenbank der Versicherer als Totalschaden gelistet. Und das muss man beim Verkauf auch angeben.
Camper510 am 16 Jul 2024 14:11:40 Kuhtreiber hat geschrieben:..als Totalschaden gelistet. Und das muss man beim Verkauf auch angeben.
Sofern man das auch weiß oder mitgeteilt bekommt.
Pechvogel am 16 Jul 2024 14:27:14 fomo hat geschrieben:...Was passiert aber bei einem nicht reparierten Hagelschaden, wenn es dann zu einem (fremdverschuldeten) Unfall kommt? ... Da könnte ein nicht rechtzeitig gemeldeter Hagelschaden später zum Problem werden. Die eigene Kaskoversicherung wird aller Voraussicht nach nicht nachträglich den Teil "Hagelschaden" übernehmen.
Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls hast Du ein Recht darauf das das Fahrzeug wieder auf den Stand wie vor dem Unfall gesetzt wird. Man dürfte Dir also eine Seitenwand einbauen die auch einen ähnlich großen Hagelschaden hat. Die dürfte man aber in der Regel wohl eher nicht finden. Und nach Austausch der Seitenwand wird wohl auch kein Versicherungsgutachter rauskommen und die "gleichen Beulen" in die neue Wand schlagen. :D Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschaden geht um die Wiederbeschaffungskosten und den Restwert aus der Börse. In der Börse ist der Hagelschaden eher nebensächlich. Und bei der Wiederbeschaffung wird mal wohl kaum ein Fahrzeug finden das keinen Hagelschaden hat. Und wenn der "nur" auf dem Dach ist. So krass sehe ICH das mit dem nicht reparierten Hagelschaden also nicht. Und die eigene Versicherung zahlt sofern während der Versicherungsdauer ein Schadenereignis eingetreten ist. Ich habe mal bei einem PKW, den ich als Neufahrzeug gekauft hatte, kurz bevor er an einen Unfallaufkäufer ( eben einer aus der Börse ) gegangen ist, einen Steinschlag in der Windschutzscheibe bei meiner Versicherung gemeldet und nach Kostenvoranschlag abgerechnet. Da ging es nur darum das es einen Steinschlag gab. Das dieser während der Versicherungslaufzeit eingetreten ist, war unstrittig ( vom Tag der 1. Zulassung bei der gleichen Versicherung und ununterbrochen ). Wann und wo war relativ egal. Es wurde dann ein Protokoll für den Schaden bei der Versicherung eingereicht auf dem sinngemäß stand "irgendwann, irgendwo auf der Autobahn ....". Und das war nichtmal gelogen. Grüße Dirk
fomo am 16 Jul 2024 14:36:34 Pechvogel hat geschrieben:Es wurde dann ein Protokoll für den Schaden bei der Versicherung eingereicht auf dem sinngemäß stand "irgendwann, irgendwo auf der Autobahn ....". Und das war nichtmal gelogen.
Hier geht es aber um Hagelschäden. Die treten nun mal nicht "irgendwann, irgendwo, ..." auf. Da wird schon geprüft, ob es dieses Naturereignis auch in der entsprechenden Form gegeben hat.
HollandSued am 16 Jul 2024 14:38:07 Anmelden, abrechnen, Geld einstreichen und Beulen lassen ;) Bei den Wetterkapriolen kann man eh pauschal damit rechnen, wann es einen wieder erwischt.
13 Jahre altes WoMo….. nur mal abchecken, ob man ggf nicht in den wirtschaftlichen Totalschaden schlittert. Wenn Schaden > Restwert, dann gibts nur noch diesen. So wars in 2015 bei uns mit einem 11 Jahre alten Mobil. War (mit Wohlwollen des Gutachters) knapp im -für uns- grünen Bereich.
babenhausen am 16 Jul 2024 14:46:00 Diese Firma hat mit Sicherheit gute Kenntnisse in der Schadensabrechnung mit der Versicherung. --> Linkdenn das ist nicht der erste Hagelschaden ,selbst Netze haben nichts genutzt. wer ein Fahrzeug such könnte fündig werden
Russel am 16 Jul 2024 15:30:27 Oha?
Also wenn ich einen Hagelschaden habe und es reparieren lasse ist das Dach bis zur Verschrottung bei der Versicherung raus?? Oder ist das nur der Fall wenn ich nicht repariere und die Kohle einstecke?
Pechvogel am 16 Jul 2024 17:36:35 Russel hat geschrieben:..Also wenn ich einen Hagelschaden habe und es reparieren lasse ist das Dach bis zur Verschrottung bei der Versicherung raus?? Oder ist das nur der Fall wenn ich nicht repariere und die Kohle einstecke?
Weder noch! Wenn Du einen KFZ-Vollkaskoschaden hast, den Kotflügel gegen einen neuen tauschen lässt, dann kannst Du ja wieder einen Unfall haben bei dem das repariert wird. Also: wenn der Schaden repariert wurde, dann greift die Versicherung auf das "neue Dach" wieder ganz normal. Wenn Du Hageldellen auf dem Dach hast und "nur die Kohle einsteckst", also ohne Reparatur, der nächste Hagelschauer Dir aber auch die Dachhaube einschlägt, dann würdest Du den "neuen Schaden", also die Dachhaube ersetzt bekommen. Die Beuelen im Dach aber kein zweites Mal! :D Und ganz schwierig wird es natürlich wenn die Hageldellen im Dach beim 1. Mal nur 1cm groß waren, im 2. Schaden aber 3cm groß.... :D Grüße Dirk
WomoToureu am 16 Jul 2024 17:57:44 Pechvogel hat geschrieben:Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls hast Du ein Recht darauf das das Fahrzeug wieder auf den Stand wie vor dem Unfall gesetzt wird. Und nach Austausch der Seitenwand wird wohl auch kein Versicherungsgutachter rauskommen und die "gleichen Beulen" in die neue Wand schlagen. :D
Wenn nach einm fiktiven Verkehrsunfall ein Bauteil erneuert wird, dass bereits erhebliche Vorschäden hatte, dann zieht die leistende Versicherung einen hohen Anteil "Neu für Alt" ab.
rkopka am 29 Jul 2024 14:59:04 fomo hat geschrieben:Hier geht es aber um Hagelschäden. Die treten nun mal nicht "irgendwann, irgendwo, ..." auf. Da wird schon geprüft, ob es dieses Naturereignis auch in der entsprechenden Form gegeben hat.
Das Wo geht ja noch, das Wann dagegen ist schwerer. Wenn das Womo zuhause steht und man bei der Arbeit ist, weiß man vielleicht gar nicht, daß es einen Hagel gab und sieht das erst später mal. Genauso, wenn man mal 3 Wochen (ohne Womo) im Urlaub ist. RK
Jagstcamp-Widdern am 29 Jul 2024 15:06:51 "paszende" hagelereignisze finden sich nach uhrzeit und ort auch online... :idea:
allesbleibtgut hartmut
fomo am 29 Jul 2024 16:41:55 Hagelschäden werden naturgemäß auf zwei Arten bewertet:
a) Wenn ein Auto verkauft werden soll, ist sind 100 leichte Dellen von 5 cm Durchmesser und 1 cm Tiefe nur leichte Gebrauchsspuren. b) Wenn ein Auto gekauft werden soll, ist ein Einschlag von 5 mm Durchmesser und kaum messbarer Tiefe natürlich ein Totalschaden.
Warum können Käufer/Verkäufer diesen selbstverständlichen Sachverhalt nicht so akzeptieren?
groovy am 29 Jul 2024 16:45:18 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:"paszende" hagelereignisze finden sich nach uhrzeit und ort auch online... :idea:
allesbleibtgut hartmut
Du empfiehlst hier öffentlich einen Versicherungsbetrug. Ganz schön dreist. Gruss Volker
Jagstcamp-Widdern am 29 Jul 2024 17:10:56 welcher betrug? der hagelschaden bleibt unverändert - egal wo! allesbleibtgut hartmut
Russel am 30 Jul 2024 07:19:48 groovy hat geschrieben:Du empfiehlst hier öffentlich einen Versicherungsbetrug. Ganz schön dreist. Gruss Volker
Warum, verstehe deine Aussage nicht? Was hat das mit Versicherungsbetrug zu tun wenn ich nachweisen kann das ein Hagel/ Unwetter war?
fomo am 19 Nov 2024 11:14:56 Wohl aufgrund der aktuellen, noch verrückten Gebrauchtfahrzeugpreise kommt es zu seltsamen Effekten: Hagelschaden-Reparaturkosten laut Gutachten: 13500 € netto / 16000 € brutto Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert laut Gutachten: 29000 € netto / 34500 € brutto Angebot eines Aufkäufers laut Versicherung: 30000 € Da der mögliche Verkaufserlös höher wäre, als die Netto-Reparaturkosten, wird bei einer fiktiven Abrechnung von der Versicherung nichts ausgezahlt. AKB der Versicherung Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
Somit ist für mich die fiktive Abrechnung raus. Die vollständige Reparatur ist die einzige verbliebene Option.
fomo am 20 Nov 2024 07:36:34 Korrektur: Da der mögliche Verkaufserlös höher wäre, als der Netto-Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert, wird bei einer fiktiven Abrechnung von der Versicherung nichts ausgezahlt.
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