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Guten Abend liebes Forum, ich würde mich sehr über Anregungen und Tipps freuen: Letzen Freitag auf der Rückfahrt von Royan nach Hause hat unser Motor (Mercedes Sprinter 519 mit ca 8.000 Km, zugelassen im Mai 2024) merkwürdige Geräusche gemacht. Die Kommunikation mit dem Mercedes Pannenservice hat einigermassen funktioniert und es wurde vereinbart das Wohnmobil am Montag zu Mercedes Pro (Truckservice) nach Orleans zu Transportieren. Der Abschleppwagen kam Pünktlich und hat uns in die Werkstatt transportiert. Die Diagnose kam schnell, Motor muss getauscht werden da Metallsplitter im Ölfilter. Wir haben dann mit der Werkstatt vereinbart dass der Austausch in Frankreich gemacht werden soll. Anschließend ging es (erstmal auf eigene Kosten) mit dem Taxi und Zug nach Hause. Seitdem ist die Kommunikation zwischen uns, der Werkstatt und Mercedes Assistance (haben Mobilitätsgarantie) leider sehr schleppend. Im Grunde haben wir jeden Tag bei Mercedes Assistance angerufen, um zu erfahren was der Stand ist. Man versprach, sich zu erkundigen, nach zwei Tagen ohne Rückruf dann erneut die Anfrage von uns. Am Freitag dann endlich ein proaktiver Rückruf, die Werkstatt in Frankreich wolle gerne wissen wie es weitergeht. Dass wir die Reparatur in F machen lassen wollen, haben wir bereits am Montag sowohl der Werkstals auch Mercedes mitgeteilt! Also schon mal 5 Tage verstrichen. Unser Plan ist es am Montag die Rechtsberatung des ADAC in Anspruch zu dann gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten. Hat jemand ähnliches erlebt und kann uns Tipps geben, worauf wir achten müssen. Wie kriegen wir da etwas mehr Geschwindigkeit drauf? Wann kann es sinnvoll sein, runter zu fahren und das Auto zumindest mal leer zu räumen und wer zahlt das? Lieber Rückführung auf Tieflader (da >3,5 Tonnen und ca 3,40 m Höhe) oder selbst abholen? Danke und liebe Grüße Matthias
Immer alles schriftlich machen !
Wir hatten ähnlichen "Spaß" --> Link nach einem für uns unabwendbaren Unfall unseres geparkten Wohnmobil. Zig Werkstätten angefragt, niemand wollte was machen, Verständigungsprobleme usw. Wir hatten glücklicherweise einen Schutzbrief ( nicht ADAC ) und in Absprache das Mobil auf einen "Langzeitparkplatz" geparkt bis er vom Tieflader abgeholt wurde und uns nach Hause gebracht wurde. Hat einen knappen Monat gedauert und ca. 4 tsd € gekostet, der vom Schutzbriefanbieter voll getragen wurden. Die anderen Kosten waren gedeckelt, so das wir einiges selbst tragen mussten. Ich kann nur dringend raten einen guten Schutzbrief zu haben, wir haben den sogenannten “Kfz Schutzbrief Plus mit Auslandsversicherung” .bei der KRAVAG Hier wird sofort nach einem unverschuldeten Auslandsunfall von der eigenen Versicherung nach den Leistungen des deutschen Schadensersatzrecht abgewickelt . Wenn man bedenkt das der Unfallgegener keien Versicherung hat oder wie z.B. in Spanien und Frankreich üblich Wertminderung, Tagegeld usw. nicht bezahlt werden eine gute Idee. Mein Tipp Unbedingt so schnell wie möglich einen Fachanwalt einschalten um keine teuren Fehler zu machen. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung! Euch bleiben ja erstmal zwei generelle Optionen, 1) reparieren in Frankreich und dann repariert heim holen. (Habe verstanden das ist /war der Plan) könnt ihr sprachlich direkt mit der Werkstatt kommunizieren (sprich sprecht ihr gut genug französisch)? Dann würd ich das soweit wie möglich direkt mit der Werkstatt klären. Mercedes braucht ihr da „nur“ für die Zusage der kompletten Kostenübernahme. Wenn Ihr da sprachlich nicht fit seid ADAC fragen, ob er da den Mittler machen kann. So etwas haben die m.W. in ihren Leistungen drin. Wenn das alles nicht geht. Den Versuch, es über den Mercedessupport zu lösen,… da würd ich mich nicht drauf verlassen. Nach meiner Erfahrung mit dem Mercedessupport (hab in vier Jahren den dritten Fall mit denen) können die vor allem eins, langsam. Ich hab da nur einen Hebel gefunden, Eskalation per Email an den Vorstand. Wenn ihr das Französichthema nicht lösen könnt und ihr nicht an den Vorstand eskalieren wollt bleibt m.E. 2) Transfer des defekten Fahrzeugs nach D. Problem hier sind aus meiner Sicht die Kosten. ADAC hat das für Wohnmobile über 3,2 m Höhe nicht in seinen Leistungen drin. Sprich selbst zahlen und organisieren. Das durften bestimmt einige tausend Euro sein. Von daher, wenn keine Lösung für 2) braucht ihr jemanden, der die Kommunikation mit der Werkstatt in französisch abwickeln kann… Oder halt Kontakt mit Vorstand… Drücke Euch auf jeden Fall die Daumen! Natürlich nichts unterschrieben was du nicht komplett verstanden hast. Im schlimmsten Fall könnte man versuchen dir die Schuld vom Motorschaden unterzujubeln. Hallo Matthias, stelle unbedingt noch einen Kulanzantrag bei Mercedes, da sollte doch eine Unterstützung von Seiten Mercedes kommen, Ich bekam bei Ford 70%. Mein Rat, hol dir dein WOMO heim und lass es zuhause reparieren. Viel Glück Hans
Da wird Dir wohl erstmal niemand was drauf raten können! Hast Du das bei „deinem“ Händler im Zuge der Sachmängelhaftung reklamiert oder wird das Fahrzeug über eine Mercedes-Garantie repariert?? Das sind schonmal zwei riesen Unterschiede! Der Rat kann nur sein: such Dir einen guten ( Fach- ) Anwalt und lass alles über den laufen! Selbst wenn Du jetzt Kontakt zu der französischen Werkstatt aufnimmst und denen sagst / unterschreibst das die den Motor tauschen sollen so stehst erstmal Du in der Verantwortung ( die Rechnung zu bezahlen )! :eek: Du bräuchtest da also erstmal eine Kostenübernahmeerklärung! Am besten von dem Händler bei dem Du gekauft hast ( Sachmängelhaftung steht über Garantie ). Aber so wird das nix! Such Dir einen Anwalt! Grüße Dirk Das Fahrzeug hat noch volle Werksgarantie...da brauche ich keine Kulanz Der Hersteller muss sich mit der Werkstatt in Verbindungs setzen und klären wie und was gemacht werden muss und gegebenfalls wo. Da es zweifelsfrei der Motor ist ...ist dein Ansprechpartner die Mercedes-Benz Group. Die müssen sich erklären ob sie die Kosten übernehmen...und das hängt davon ab ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Erstmal hat der Käufer keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Hersteller, hier Mercedes, sondern nur gegen den ( gewerblichen ) Verkäufer. Mercedes gewährt zwar eine Neuwagengarantie, die bei Mercedes ausdrücklich „eingeschränkte Neuwagengarantie“ heißt und gegen Aufpreis…. Was aber bei der Garantie wie versichert ist müsste man in deren Bedingungen erstmal nachgucken. Daher nochmal: ohne ( Fach- ) Anwalt wird das nix! Grüße Dirk
Aus der Rechtsprechung: "Der Bundesgerichtshof geht folglich davon aus, dass die Nachbesserung bei Ihrem Verkäufer zu erfolgen hat und Sie Ihr mangelhaftes Auto dorthin bringen müssen. Alleine die Aufforderung an Ihren Verkäufer, er könne sich den von Ihnen geltend gemachten Mangel an Ihrem (Wohn-)Sitz ansehen und beheben, ist dementsprechend nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 19.12.2012, VIII ZR 96/12)." Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigte, zu berücksichtigen sind. Auszug aus Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Gegner der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen in dem vom Bundesgerichtshof geforderten Rücktransport der mangelhaften Kaufsache zum Verkäufer eine genau solche „erhebliche Unannehmlichkeit“ für den Verbraucher. Der Bundesgerichtshof und sämtliche Oberlandesgerichte weisen das jedoch weiterhin geschlossen zurück und qualifizieren die Pflicht zum Rücktransport zwecks Nachbesserung nicht als „erhebliche Unannehmlichkeit“. Danach muss bei einem Sachmängelanspruch der Kaufgegenstand durch den Käufer zum Standort des Verkäufers verbracht werden. aber Positiv für den Autokäufer: Händler muss Transportkosten zahlen Zur Begründung der Verneinung erheblicher Unannehmlichkeiten aufseiten des Verbrauchers verweist der Bundesgerichtshof in all seinen Entscheidungen auf eine Norm, die in erster Linie finanziellen Sorgen in Anbetracht des notwendigen Rücktransports des Autos zum Verkäufer zumindest teilweise lindern wird: § 439 Abs. 2 BGB. Danach hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen und der Autohändler muss die Transportkosten vorschießen. Ich würde daher empfehlen, dass unabhängig von den Verhandlungen mit dem Hersteller unverzüglich der Verkäufer über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und dort der Mangel reklamiert wird (Nachbesserung einfordern). Es ist dann Sache des Verkäufers, wie er sich mit dem Hersteller in der Kostenfrage einigt. Auch wenn ich mich wiederhole: Ansprechpartner ist in dieser Sache der Verkäufer!
Die rechtliche Lage sieht nach meiner Einschätzung anders aus. Der Verkäufer muss sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise absprechen. Thomas Hallo Zusammen, schon mal vielen lieben Dank für die vielen und hilfreichen Beiträge bisher. Wir werden morgen einen Fachanwalt hinzuziehen. Dann sehen wir weiter. Beste Grüße Matthias Hi, einen ähnlichen Fall hatte ich bereits 2011 auch schon. An meinem Zuggespann (mit WoWa) hatte mein Geschäfts-Touran (1 Jahr alt) einen kapitalen Motorschaden, etliche Telefonate vom Campingplatz aus gingen ins Leere, Anfangs hieß es ... ja wird getauscht, dann wieder nicht....zum Schluß musste ich lernen, das deutsche Garantieansprüche nur in Deutschland zählen. Mit der Mobilitätsgarantie wurde sicher gestellt, dass der WoWa noch vollens auf dem Campingplatz (bei Bordeaux) gezogen wurde, dann war aber Schicht. Während ich Tagelang im Vorzelt mit VW Germany und der Werkstatt telefonierte, war der Rest meiner Fam. am Strand und versuchte das Beste draus zu machen. Am Ende wurde das Auto mit dem Abschlepper von F nach D (hinter die Grenze zu einem VW Vertragshändler) gebracht, dort der Motor usw. getauscht und mir dann nach ca. 9 Wochen mit einem weiteren Abschleppwagen repariert vor das Haus gestellt. Seither mache ich immer zig Kreuze, wenn ich wieder (mittlerweile mit WoMo) aus dem Ausland nach D reinfahre... Ich dachte auch immer, das Ding hat Garantie und die zählt überall...... hätte ich das früher gewusst, hätte ich mich eher auf meine/unsere Heimreise gekümmert. Wünsche Euch viel Glück, evtl. hat sich ja was in Sachen Garantie geändert, oder Mercedes macht da was anderes.....
Auch ich habe jetzt erst verstanden, dass es offenbar um ein Neufahrzeug geht. Ja dann ist Ansprechpartner der Fahrzeugverkäufer, der auch ohne Anwalt angesprochen werden kann. Er muss entscheiden, wie jetzt der Ablauf ist ob er das Fahrzeug in seine Werkstatt will oder nicht. Die Kosten für den Transport des Fahrzeug muss er bezahlen, wenn er dies wünscht. Also ehrlich, ich verstehe den schnellen Ruf nach einem Anwalt nicht - den man im Übrigen in einem solchen Fall auch schnell zahlen darf. Es ist ein Neufahrzeug, Mercedes gibt eine 2-jährige europaweite Garantie, die Diagnose (Metall im Öl) ist eindeutig. Bisher gab es nur ein paar Tage Zeitverlust wegen Kommunikationsschwierigkeiten. Der Wagen steht nicht auf einem Hinterhof in Absurdistan, sondern bei einer Mercedes-Nutzfahrzeugwerkstatt in Frankreich. Daher gehe ich erst einmal davon aus, dass die den Motor fachgerecht tauschen können, wenn alles geregelt ist. Weder Mercedes in Deutschland noch die Werkstatt in Frankreich werden schneller arbeiten, nur weil ein Anwalt einen Brief schreibt. Ich würde - neben den Kontakt mit MB direkt - Robel ansprechen, damit die als MB-Großkunde ihre Kontakte nutzen.
Hallo Matthias, ich würde so etwas nicht eigenständig und ohne Zustimmung des Kostenträgers vereinbaren. Könnte nämlich auch als Reparaturauftrag ausgelegt werden, den man dann selbst in Auftrag gegeben hat. Und wer bestellt, der zahlt dann auch. Wie ich schon zuvor geschrieben habe, Du hast eine deutlich bessere Position, wenn Du die gesetzliche Sachmängelhaftung in Anspruch nimmst und bei Deinem Händler vorsprichst. Der wird das Fahrzeug vermutlich nach D holen und Du musst nicht immer wieder nach F fahren. Garantie ist eine freiwillige Leistung, Sachmängelhaftung ist gesetzlich geregelt. Und einen Anwalt brauchst Du nach meiner Meinung jetzt noch nicht. Ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt könnte möglicherweise die Fronten verhärten. Und sei geduldig, die Reparatur wird wohl einige Zeit in Anspruch nehmen. Thomas
Das Schadensereignis liegt jetzt etwa 1,5 Wochen zurück. Das Fahrzeug steht in Frankreich bei einem Händler und der TE hat diesem und der MB-Hotline, zumindest mündlich, mitgeteilt das diese Werkstatt einen neuen Motor einbauen soll. Wer für die Kosten aufkommt ist aber nicht geklärt! Es sind jetzt schon, sicher nicht unerhebliche, Kosten angefallen ( Abschleppunternehmer, Werkstatt-Diagnose, Heimreise,… ). Und der TE hat bis jetzt noch mit keinem Satz erwähnt was der Händler, der ihm das Fahrzeug verkauft hat, dazu sagt. Vielleicht weiß der auch noch von garnix?? Da ist jetzt schon so viel falsch gelaufen und so viele Kosten entstanden das da, meiner Meinung nach, anwaltliche Hilfe angeraten zu sein scheint! Was wenn der Händler das Fahrzeug zu sich schleppen lässt und es dann repariert. Wer zahlt dann die Abschleppkosten zum französischen Händler? Wer zahlt die Arbeit der französischen Werkstatt? Was wenn der TE das Fahrzeug in Frankreich über die MB-Garantie reparieren lassen will. Was beinhaltet diese Garantie? Auch die Abschleppkosten? Die Heimfahrt? Das Abholen / Bringen des reparierten Fahrzeugs?? Kann man gleichzeitig die Garantie über die französische Werkstatt und die Sachmängelhaftung des deutschen Verkäufers in anspruch nehmen? Wie läuft das mit der Sachmängelhaftung des reparierten / ausgetauschten Motors? Durch den französischen Betrieb?? Was wenn nach 5.000km die Kupplung Probleme macht? Die MB-Garantie wird eher nicht greifen. Die Sachmängelhaftung des deutschen Händlers steht für die Reparatur nicht zur Verfügung. Die französische Werkstatt ist nicht nur weit weg, die haben ja auch „nur“ den Motor gemacht…. Aber klar, geht auch ohne anwaltliche Beratung. Grüße Dirk Mann Mann Mann, wollt Ihr Mathias helfen oder einfach nur mal was schreiben? Mal lesen vorm antworten hilft oft, zumindest dem, der gefragt hat. Mathias ist mit einem nicht mal 6 Monate alten Robel Wohnmobil auf Sprinter Basis mit Motorschaden liegen geblieben. Hat dann den Mercedes Mobilitätsservuce angerufen. Die haben das Abschleppen in die Werkstatt organisiert. Da Robel den Sprinter von Mercedes bekommen hat, am Motor / Antrieb nix verändert hat greift hier ohne Zweifel die Mercedes Mobilitätsgarantie. Die Diskussion über „Risiko Abschlepposten“ und Kulanz könnt ihr also mal gepflegt unterlassen. Sind hier sinnfrei. Genau dafür ist die Mobilitätsgarantie ja da. Wenn man das Thema Zeit außer Acht lässt ist hier nur sicher zu stellen, dass Mercedes die Reparatur auf Garantie ohne Kosten für Mathias zusagt, bevor die Werkstatt aktiv wird. Das hat bei meinem Sprinter in der Garantiezeit von zwei Jahren nie Probleme bereitet. Da braucht’s weder Anwalt noch andere Magie, das ist das normale Geschäft der Werkstätten. Meine Garantiefälle am Sprinter habe ich nie über den Verkäufer (Firma Bocklet ) sondern immer mit meiner Mercedes Werkstatt vor Ort abgewickelt. Nie ein Problem gehabt. Schwierig hier ist m.E. die Kommunikation mit der Werkstatt aufgrund der Sprache. Da gilt es aufzupassen, dass da jeder jeden richtig versteht, und, wenn telefoniert wurde danach noch ne Mail mit einer Zusammenfassung des Gesprächs zu schicken. (Und klar, vor dem unterschreiben von Aufträgen zu gucken, dass das mit den Kosten geklärt ist) Und nen Rat vom ADAC Anwalt schadet da auch nix, und kostet auch nix. Frage war, wie beschleunigen,….
Zunächst einmal finde ich Deinen Beitrag gut, jedoch habe ich Anmerkungen dazu. Es gibt den schönen Spruch, wer eine gute Antwort will muss gut fragen. Der TE hätte schreiben können, Neufahrzeug. Ebenso Verkäufer des Wohnmobil kontaktiert und der hat gesagt / geschrieben .... Die Frage nach der Beschleunigung ist in mehreren Fragen verpackt und aus meiner Sicht relativ unrelevant. Relevant ist, dass man bei einem größeren Schaden, der unwiederlegbar vorliegt, immer den Verkäufer des Mobil informiert und auffordert den Mangel zu beseitigen. Denn nur dann kann man wenn öfters etwas mit dem Mobil ist eine Rückabwicklung durchführen. Wenn man selbstständlig vom Fahrzeughersteller die GARANTIE in Anspruch nimmt nicht. Nur der Verkäufer hat die gesetzliche Gewährleistung zu leisten.
Ohne vorher den Verkäufer zu kontaktieren, bringt es aber auch nichts. Lieber eine Stellungnahme / Angebot des Verkäufers einholen und wenn dies nicht ausreichend erscheint dann die einmalige Beratung in Anspruch nehmen. Guten Morgen, danke für die guten Hinweise. Hier noch ein paar Updates -Robel ist informiert -das Abschleppen und die Werkstatt hat Mercedes beauftragt -Mercedes hat bisher nur angefragt ob Reparatur in F oder D -unsere Kosren für die Heimfahrt sind mit 160€ für Taxi und 400€ für den Zug zugesagt (reicht aber leider nicht) -mit der französischen Werkstatt hatten wir heute Kontakt, sie warten auf die Freigabe von Mercedes. Sprachbarrieren gibt es nicht -neuester Stand seitens Mercedes von heute (wir haben dort angerufen). Freigabe soll heute erfolgen, dann können die Teile bestellt werden. Sollte die Ersatzteil Lieferung länger als 3 Tage dauern wird das Fahrzeug nach Deutschland gebracht in die Werkstatt unserer Wahl (Mercedes Nutzfahrzeuge Frankfurt) Bin gespannt, Die französische Werkstatt ruft an sobald sie die Freigabe hat. Beste Grüße Matthias ich weiß gar nicht wieso da einige sofort mit Anwalt oder so kommen. Das ist doch eine eindeutige Rechtslage...war es schon im Eröffnungspost. Eine bessere Mobilitätsgarantie wie die bei Mercedes kannst du nicht bekommen...das war schon immer so. Da der Schaden in Frankreich aufgetreten ist ...hat sich das halt etwas verzögert.
Nur mal so nebenbei :rolleyes:
Was ist denn das für ein Fahrzeug ![]() Ne alte Möhre oder was ![]()
Bei der der TE jetzt schon auf Teilen seiner Kosten sitzen bleibt!?! Grüße Dirk
Das Wort Erstzulassung / Neufahrzeug hätte es deutlich gemacht und hätte Mißverständnisse vermieden. Klar habe ich und andere nicht sorgfältig gelesen, jedoch muss man jeden Anfangsbeitrag auf die Goldwaage legen um herauszufiltern was nun genau gemeint ist ?
Na ja. Wenn da steht 'zugelassen 2024', dann ist das schon eine relevante Information und bestimmt nicht Schuld des TE, wenn mans ignoriert oder überliest.... Ist mir auch schon passiert, dann passt halt die Antwort oft nicht so richtig. Aber dran Schuld ist man selber, niemand sonst. bis denn, Uwe So. Jetzt mal wieder beim Thema bleiben. Der TE kann nichts dafür, wenn hier einige nicht richtig lesen oder das gelesene nicht richtig verstehen. Es reicht mit euren ewigen Mäkeleien……
Nun, ohne dieses sorgfältig zu tun, kann/sollte man sich im Grunde jedwede Äußerung/Antwort ganz pauschal sparen, weil zumeist eben nicht darauf bezogen :roll: Ist im Übrigen auch gar nicht so verkehrt bei manch anderen Dingen im Leben - vermeidet schon mal hier und dort Komplikationen aufgrund falscher Annahmen…. Wobei ich selber dann auch leider nichts an Hilfestellung für den TE leisten kann…. Wieder zwei sehr wertvolle Beiträge für den TO. Es reicht jetzt. :thema:
und schon wieder schreibst du Grütze ...du solltest dich mal mit der Mobiltätsklauseln von Mercedes auseinander setzen bevor !! du dazu meinst was schreiben zu müssen. pro Person werden max. 400€ an anfallenden Kosten für Übernachtung oder Rückreise übernommen. Und bei der Summe ist der TE noch nicht...das wird auch zum Schluss abgerechnet durch Nachweise von geleisteten vorauszahlungen.
Und der TE ist schon wieder zu Hause. Netter Ton übrigens. Grüße Dirk Ich bin mir nicht sicher, ob bei einer korrekten Reklamation über den Händler diese Kosten von diesem übernommen würden. Normalerweise haften Händler nicht für Folgekosten durch Schäden am verkauften Produkt. Um Bergung und Reisekosten wieder rein zu bekommen, ist also wohl sowieso ein Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie nötig. Nur die Rückführung des Fahrzeugs zum Händler (oder zu dessen beauftragter Werkstatt) würde auf dessen Kosten gehen, wenn er es denn so machen will. Er kann aber genausogut der Werkstatt in Frankreich den Auftrag zur Reparatur erteilen und das dann über die Mercedes-Garantie abwickeln. Die Abholung in Frankreich wäre dann wohl wieder der Privatspass des Käufers oder durch dessen Schutzbrief oder Mobilitätsgarantie gedeckt... Kann sein, dass ich mich da irre, aber so habe ich das auch erlebt, als meine Schwiegereltern direkt nach der Abholung liegengeblieben sind. Hat alles Fiat Assistance erledigt, der Händler hält sich da fein raus. Den haben wir aber als erstes angerufen, so sollte man das immer machen, wenn noch Sachmängelhaftung besteht. bis denn, Uwe Guten Abend, Wenn die 400€ für unsere Rückfahrt pro Person ist kommen wir knapp 1000€ fast hin: Da wir unsere 2 Hunde dabei hatten haben wir von Orleans nach Paris ein Taxi genommen und im Zug nach Frankfurt erste Klasse gebucht damit wir etwas mehr Platz hatten. Ein Bild von dem Abschleppwagen möchte euch nicht vorenthalten, der Fahrer war bei Brücken ziemlich angespannt. Beste Grüße Matthias Hallo, das freut mich für euch, dass es doch so gut läuft. Und dass 1. Klasse im Zug nicht ganz erstattet wird, das ist für mich verständlich. Hoffentlich geht alles weiter so gut! Gruß Klaus Hallo Matthias, Würde mich freuen, wenn Du uns / mich auf dem laufenden hältst, wie es weiter bzw. Letztlich ausgegangen ist. Liebe Grüße und viel Glück vom Markenkollegen. ...mich würde interessieren was die Ursache für den Schaden ist...
Eine Ursache findest du hier, war bei mir der Fall, ich durfte 13.000,- Euro an Mercedes überweisen. --> Link Gruß Harald Die Ursache war ein Brand? Dafür sieht das Womo aber noch gut aus :D War wohl der falsche Link? bis denn, Uwe
Muss nicht sein, bei mir wurde durch den defekten Kolbenboden das Öl herausgedrückt hat aber nicht Feuer gefangen. Gruß Harald Moin, ob wir und Matthias jemals erfahren werden was die genaue Ursache von Schaden ist ? wage ich zu bezweifeln. Da aber Späne im Filter gefunden wurde kann man von irgendeinen Lagerschaden oder ähnliches ausgehen . Am ende ist es aber auch pups egal wichtiger ist das die Kiste wieder flott wird . ät Mattihas das der Fahrer bei Brücken ein wenig angespannt war kann ich mir denken :) . Wäre klasse wenn Du weiter berichten würdest . Danke Hallo zusammen, Wie versprochen jetzt ein Update: Nachdem in Frankreich nach annähernd 4 Wochen nichts passiert ist hat unser Mobil am Freitag den Rücktransport nach Frankfurt begonnen (im Auftrag und auf Kosten von Mercedes) Beste Grüße Matthias
Na immerhin bin mal gespannt wie es weiter geht . Danke für das Update :gut: :gut: :gut:
Auch von mir ein DANKE für die nette Info, auch von uns ein herzliches Beileid, auch wir haben schreckliche Angst vor so einem Ablauf. Wie ich bereits geschrieben habe, muss man immer mit so etwas rechnen, Unfall, Fahrzeugausfall, schwere Erkrankung .... Wir drücken Euch die Daumen und würden uns freuen, wie der weitere Ablauf ist. Guten Abend, Gestern konnten wir endlich das Mobil checken und ausräumen (wir sind ja am letzten Tag nach 3 Wochen Urlaub gestrandet) Die Aufbaubatterie hatte 69%, der Gastank noch 15% und der Kühlschrank lief. Alle nach über 4 Wochen autarkie. Am Mobil konnten wir keine Transportschäden feststellen. Laut Aussage vom unserem Bearbeiter wurde noch direkt ein neuer Motor bestellt. Bin gespannt Beste Grüße Matthias |
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