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Neuer Camper undicht MALIBU VAN 640


erle02 am 18 Jun 2023 17:29:11

Hallo in die Runde,
ich habe vor ca. 4 Wochen einen nagelneuen Kastenwagen gekauft, Basis Ducato; Länge 6,36.
Nach dem letzten Regen musste ich feststellen, dass das Fahrzeug nicht dicht ist. Wassereinbruch an der Schiebetür. Der Teppich im EIngangsbereich ist nass (Zone ca. 30x30 cm), Nässe an den Türflanken (wo Tür und Fahrzeugrahmen qausi zusammenliegen und außerdem Tropfen am dachseitigen Möbelbau (da wo die ganzen Anzeigeinstrumente drin sind (dies liegt ja hinter der Türdichtung). Man kann sich vorstellen, wie groß die Begeisterung ist. Der Preis des Fahrzeugs ist >100 k... (wir haben das Auto ziemlich "vollgepackt"). Jetzt muss ich das Auto natürlich zum Händler bringen. Entfernung: 350 km (wir haben vor der Haustür leider nichts passendes gefunden). Für die Anfahrt und Rückkehr geht ein Urlaub drauf, das gleiche dann nochmal bei der Abholung. Außerdem für kommende Woche schon Stellplatz gebucht und bezahlt (das ist zwar kein Weltuntergang, aber natürlich ärgerlich, die Zeit bekommt man ja nicht zurück...).
Nun meine Frage. Kennst sich jemand rechtlich aus? Was ist in so einem Fall zu tun? Muss der Händler mir den Urlaub und den gebuchten Platz erstatten? Auf was muss ich jetzt hier achten? Total zum ko....en das alles. Vor allem weiß man ja gar nicht, wie lange das da schon einregnet, schließlich steht das Fahrzeug ja bis zur Übergabe beim Händler bestimmt mehrere Monate unter freiem Himmel. Bin total verunsichert.
Weiß jemand fachlichen Rat?

Danke im voraus
Grüße
Frank

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akany am 18 Jun 2023 17:49:43

Spontan denke ich mal, dass Du 3 Möglichkeiten hast:

-entweder Du stehst vor einem langen Weg des "da sind Sie der Erste", "das hatten wir noch nie", "das liegt nicht an uns sonder an X"... etc. Also Schuss vor den Bug, denn das darf nicht sein.

-oder Du schlägst in Liebe und in Freundschaft dem Händler vor, mit einem Ersatzfahrzeug ZU DIR zu kommen, es da zu lassen bis er Dein neues Fahrzeug, mit dem er zur Mängelbeseitigung zurückfährt, zuverlässig und sicher innerhalb seiner Gruppe oder selbst repariert hat (mein Favorit)

-oder Du setzt Frist und strebst sofortige Wandlung an. Denke aber nicht, dass "das bisschen Regen" dazu reicht, ohne dem VK Chance zur Mängelbeseitigung zu geben.


btw, ich habe schon zwei Mal ein Fahrzeug beim Händler im Händler im Hof stehen lassen, weil bei der Abnahme Mängel waren. Da hat auch die drin liegende Flasche Champagner nichts dran geändert. Sogar 3 Mal, wenn ich eine Reparatur miteinrechne, wo ich mein Fahrzeug dann in der Werkstall liess...

Beide Male habe ich gewonnen, und zwar sehr schnell...

ManfredK am 18 Jun 2023 17:57:25

erle02 hat geschrieben:.... Entfernung: 350 km (wir haben vor der Haustür leider nichts passendes gefunden). Für die Anfahrt und Rückkehr geht ein Urlaub drauf, das gleiche dann nochmal bei der Abholung.
Danke im voraus
Grüße
Frank


Wenn du den Lieferhändler im Sinne des BGB wegen Nacherfüllung in Anspruch nimmst, kannst du gem. § 635 BGB den Lieferhändler wegen Ersatz von Wegekosten in Anspruch nehmen. Der Lieferhändler kann natürlich auch einen anderen fachlich geeigneten Unternehmer beauftragen die Nacherfüllung ortsnah durchzuführen. Also mit dem Lieferhändler vorher sprechen!

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Tolar am 18 Jun 2023 18:21:01

Die km bekommst Du erstattet, mehr nicht. Aber: Ich würde erst einmal einen Gartenschlauch nehmen, eine Person ins Fahrzeug, von außen beregnen und schauen, wo es reinkommt. Seite sprechen für eine inkorrekt anliegende Dichtung. Oben ist bei KNAUS zB extra verdichtet. Den Abdruck der Tür kann man simpel einstellen. Gibt es im Netz viele Anleitungen. Also vielleicht Sache von 15 Minuten. Mit etwas Glück. Drücke die Daumen.

hampshire am 18 Jun 2023 18:24:42

Hallo Frank,
hoffentlich ist es nur eine Kleinigkeit.
Natürlich kannst Du von Beginn an alle Geschütze auffahren. Ob man ein "Fahrzeug beim Händler lassen" mit "gewinnen" bezeichnen kann finde ich fraglich - "gewinnen" hieße für mich, dass ich das Ding ohne Einschränkung bald nutzen kann statt ein anderes suchen zu müssen.
Wichtig ist immer die zeitnahe, präzise und schriftliche Anzeige des Mangels mit einer Fristsetzung.
Der Händler ist erst Dein Gegner wenn Du anfängst ihn so zu behandeln oder er beginnt gegen Dich zu agieren. Davor hast Du Raum für gute Lösungen und es selbst in der Hand mit welchem Ton die Gespräche geführt werden. Den Rechtsrahmen zu kennen ist dabei hilfreich. Da kann Dir ein Jurist mit Kenntnis der Aktenlage helfen und eher kein Forist.
Der von Manfred genannte §635BGB hat auch einen Absatz 3. Der bezieht sich dann auf §275 Absatz 2 und 3 - und aus Absatz 2 Ziffer 2 könnte man folgern, dass der Händler ja nichts dafür kann, dass der Kunde 350km entfernt wohnt. Demnach ist das ein Leistungshindernis, welches in Deiner Verantwortubg stünde und es gäbe keine Aufwandsentschädigung.
Da kann Dir ein Jurist mit Kenntnis der Aktenlage helfen und eher kein Forist. So eindeutig ist das eben nicht.

§ 635
Nacherfüllung
(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
(2) 1 - Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. 2 - Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.

Malibu640 am 18 Jun 2023 19:46:59

Ich würde vorgängig abklären, ob allenfalls FIAT dafür zuständig ist. Schiebetür ist eher ein Fahrzeug- als ein Ausbauproblem ( Einstellung und Dichtung ). Ich gehe davon aus, dass eine FIAT Werkstatt näher zu finden ist.
Zuerst aber auf jeden Fall den Händler kontaktieren.

MarioKlein am 19 Jun 2023 10:08:19

Ich verstehe nicht, warum man immer sofort nach Rechtsberatung schreit und dann auch noch in einem Forum. Erwartest du hier Anwälte? Ich hätte den Urlaub gemacht, wie geplant und mich dann in Ruhe mit meinem Händler oder einer Fiat Professional Wertkstatt in Verbindung gesetzt. Wegen ein wenig Nässe im Türbereich wird ein Kastenwagen nicht sofort einen Totalschaden erleiden. Und ich denke nicht, dass für die Hin- und Rückfahrt von jeweils 350 km ein Urlaub draufgeht sondern jeweils ein Tag. Ist zwar auch ärgerlich aber die Erfahrung sagt, dass alles in Ruhe erledigen, ohne gleich einen Anwalt einzuschalten, meistens eher und auch schneller zum Erfolg führt. Ist aber nur meine Meinung. Und ich kann deinen Ärger durchaus verstehen, denn mein neues WoMo hatte damals auch einige, nicht unerhebliche Mängel, was mich bei einem Neufahrzeug total angek... hat. Habe dann aber alles in Ruhe beheben lassen und gut war es.

Gruß Mario

Tinduck am 19 Jun 2023 11:33:28

Ich würde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und mit ihm klären, dass du die Schiebetür bei einer lokalen Fiat-Professional-Werkstatt auf seine Kosten untersuchen/einstellen lässt. Das wird ihm wahrscheinlich lieber sein als mit dir über Fahrtkosten zu diskutieren.

Wenn er sich sperrig gibt, kann man immer noch zum Rechtsanwalt gehen oder diese Kleinigkeit (wenn es nur eine schlecht eingestellte Schiebetür ist) selber bezahlen. Das ist nicht illegal, und Nerven sind mit Geld nicht aufzuwiegen :)

bis denn,

Uwe

Ahorne7500 am 19 Jun 2023 15:30:20

Hallo,
Dumme Sache.

Hat es während der Fahrt rein geregnet, oder im Stand?
Hast du elektr. Zuziehhilfe?

Wenn das Seitenfenster der Beifahrertür zB 1cm auf ist,
und eine Dachluke oder ein anderes Fenster hinten etwas auf ist,
kann es passieren, dass das Regenwasser durch die offene Seitenscheibe ins Fz kommt.

Hast du schon versucht, die undichte Stelle zu finden?
Z.B. mit Wasserschlauch oder Eimer.

Es könnte deinen Werkstattbesuch verkürzen, wenn du den Wassereinbruch vorführen kannst.
Die Schrauber müssen evtl lange suchen.
.

chrisc4 am 19 Jun 2023 15:45:29

Gelöscht weil doppelt!

chrisc4 am 19 Jun 2023 15:50:39

Der Wohnmobilhändler ist dein Vertragspartner, bei dem musst du reklamieren. Der kann jedoch den Auftrag an eine Fiat Werkstatt weiter geben. Wie schon geschrieben, wenn eine Fiat Professional Werkstatt in Nähe ist, dann kannst du mit Rücksprache vom Wohnmobil Händler dort hingehen.
Aus Erfahrung hält sich die Begeisterung vom Fiat in Grenzen, da der Wohnmobilhändler das Geschäft mit dem Neufahzeug gemacht hat und er jetzt die Arbeit hat, die von Fiat auch noch schlecht bezahlt wird. Im schlimmsten Fall wird sich keiner für Zuständig halten, Fiat wird an den Aufbauhersteller verweisen und umgekehrt.

Ruedi1952 am 19 Jun 2023 16:10:35

Aber der Händler kann seinen Lieferanten in Regress nehmen.
Die EU Gewährleistung wird durchgereicht.
Kunde dem Händler der seinen Lieferanten usw.
So mache ich es auch.
Läuft bei mir meist über einen Großhändler und landet dann bei dem Hersteller.

erle02 am 19 Jun 2023 19:53:00

Vielen Dank für eure Antworten.
In erster Linie will ich eigentlich bloß ein intaktes Auto und keinen Streit mit dem Händler, es gibt genug Unfrieden auf diesem Planeten. Ich wollte im Vorfeld mal abklopfen, welche Erfahrungen einzelne von euch mit ähnlichen Fällen gemacht haben und ob es den einen oder anderen Rat gibt, worauf man in so einer Situation achten muss. Ich habe mit solchen Themen nämlich noch nichts zu tun gehabt.
Der Händler ist gleichzeitig auch FIAT-Partner und kann deshalb beide Bereiche abdecken, Fahrzeug und Aufbau. Jetzt damit zu einem "fremden" Händler zu gehen, sehe ich etwas skeptisch. Nachher gibt es dann vielleicht noch gegenseitige Schuldzuweisungen...
Ich habe vorhin mal mit dem Schlauch den Bereich der Tür ordentlich gewässert. Da war nichts zu erkennen, demzufolge muss sich die Eintrittstelle woanders befinden. Optisch ist auf dem Dach nichts zu lokalisieren. Aber das hat bei Wasser ja rein gar nichts zu bedeuten. Allerdings sind die Kabeleinführungen der Solarkabel und der SAT-Antenne sowohl auf dem Obergurt als auch auf dem Untergurt verklebt. Somit aus meiner Sicht eine Behinderung des Wasserablaufes, das werde ich ansprechen.

So wie ich es verstanden habe, müssen die Fahrtkosten (Bahnticket) erstattet werden?

Ich werde hier berichten, wie es ausging.
Danke nochmals und einen schönen Abend allen.

Trollo am 19 Jun 2023 20:04:10

Die gefahrenen Kilometer (Hin- und Zurück) werden auf Antrag erstattet. Aber auch da gibt es Händler, die es nur unter Protest bezahlen.
Beim letzten Fall habe ich ein Dreivierteljahr auf die Erstattung trotz mehrfachen Nachfragen gewartet.

Gruß
Michael

erle02 am 25 Jun 2023 11:35:25

Moinsen. Der aktuelle Stand.
Der Händler hat mich informiert, dass die Schadstelle gefunden wurde. Eine durch den Händler verbaute Solar-Durchführung war nicht richtig eingeklebt. Als "Aufwandsentschädigung" hat man mir die Erstinspektion für den Aufbau und die Klemmung der Trittstufe auf Zündungsplus ohne Berechnung angeboten. Von den Zugtickets und den Treibstoffkosten (750 km) keine Rede. Wäre doch aber das mindeste, was man erwarten kann, -oder?

Schönen Sonntag euch.

Ruedi1952 am 25 Jun 2023 13:09:54

Sage ihm verzichtest auf das Angebot möchtest Zugticket und Spritgeld haben.

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