Enola hat geschrieben:in Anbetracht dessen, dass sie am 11.23 in Untersuchungshaft kamen und nach verlinktem Zeitungsbericht nach dem Urteil gleich wieder in U-Haft gesteckt wurden, frag ich mich, wie sich das mit den 6 Monaten maximaler U-Haft in D verhält oder der Zeitungsbericht mal wieder vor Fehler strotzt.
Die verhängte U-Haft wird nach 6 Monaten überprüft - von max. Länge steht da nix!
Der Wirecard-Boss Braun sitzt seit 2020 in U-Haft ein ...
Dauer der Untersuchungshaft:
Die Untersuchungshaft darf nur so lange dauern, wie sie zur Sicherung des Verfahrens erforderlich ist.
Sie wird spätestens nach sechs Monaten durch das Oberlandesgericht überprüft.
Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei besonders umfangreichen oder komplexen Fällen.
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