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CoC Ausfuhr nach Spanien


atooni am 12 Jul 2023 14:25:06

Hallo,

nach etwas Wartezeit haben wir nun unser Wohnmobil bekommen. Als deutsche Auswanderer haben wir in Deutschland gekauft und nun geht es um die Anmeldung an unserem Wohnort in Spanien.
Wir haben eine entsprechende Uebereinstimmunserklaerung (CoC) bekommen und sie dem spanischen ITV (TUEV) vorgelegt. Dieser ueberprueft nun, ob das Auto und die CoC uebereinstimmen.
Erst dann kann die "Permiso de Circulacion" erteilt werden, mit der man dann ein spanisches Nummernschild beantragen kann.

Fuer einen Katenwagencamper gibt es eine CoC fuer das Auto an sich und eine fuer den Ausbau. Soweit, so gut.

Hierbei stellt sich heraus, dass die CoC fuer den Ausbau NICHT die ab Werk verbaute Markise und Trittstufe enthaelt, daher auch die "Permiso de Circulacion" nicht ausgestellt werden kann.

Die Nachfrage beim Haendler ergab nur Unverstaendnis (Die Anbauten sind nicht eintragungspflichtig, hatten wir noch nie Probleme ...). Die Nachfrage beim Ausbauer laeuft.

Hat einer von euch schon aehnliches erlebt ? - Wie habt ihr es geloest (wenn ueberhaupt)

Im Moment haben wir die Wahl:
- Zulassung durch Vorfuehrung bei einem Sachverstaendigen - also Einzelzulassung
- Rueckbau der nicht im CoC enthaltenen Sonderausstattung - nicht wirklich befriedigend
- Hersteller stellt uns ein erweitertes CoC aus - erste Reaktion nicht sehr vielversprechend
- Rueckabwicklung ? - Das Fz ist schon mit einem Ueberfuehrungskennzeichen in Spanien angekommen

Vll. faellt euch ja noch was ein.

Vieln Dank und Gruesse
Andreas

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ManfredK am 12 Jul 2023 15:08:51

Markise wird in DE zur Ladung gerechnet - daher keine ABE und keine Eintragung in der CoC
Trittstufe benötigt als starre/feste Trittstufe eine ABE
Bei einer klappbaren Trittstufe mit elektrischer/elektronischer Steuerung müsste durch den Hersteller ein Nachweis über Einhaltung der EMV Verträglichkeit nach ECE erfolgen

atooni am 12 Jul 2023 15:14:33

ManfredK hat geschrieben:Markise wird in DE zur Ladung gerechnet - daher keine ABE und keine Eintragung in der CoC
Trittstufe benötigt als starre/feste Trittstufe eine ABE
Bei einer klappbaren Trittstufe mit elektrischer/elektronischer Steuerung müsste durch den Hersteller ein Nachweis über Einhaltung der EMV Verträglichkeit nach ECE erfolgen


Vielen Dank fuer die Antwort, leider soll das Fahrzeug in Spanien zugelassen werden und der spanische TUEV verlangt fuer beides eine Herstellerbescheinigung.
Andreas

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supcamper am 12 Jul 2023 15:52:12

Beides abbauen und zulassen.
Danach wieder anbauen.

atooni am 12 Jul 2023 15:57:54

supcamper hat geschrieben:Beides abbauen und zulassen.
Danach wieder anbauen.


Das ist im Moment der vielversprechendste Plan...

Jojo1950 am 12 Jul 2023 16:11:19

Hallo Andreas,
Ähnliches haben wir vor kurzem mit unserem PKW erlebt: abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplung von Nisssan-Händler an unseren Juke vor Auslieferung in 2012 angebaut, Papiere von Westfalia dabei. ITV (spanischer TüV) hat das nicht interessiert: komplett incl. Stromversorgung abbauen, neu vorführen nach Abbau, sonst kein permiso de circulación. Danach bei Neuenbau in spanischer Nissan Werkstatt würde bei Wiedervorführung und Vorlage der spanischen Einbaurechnung die AHK eingetragen. Da fasst man sich nur an den Kopf. M.E. europarechtswidrig, aber hilft nicht weiter.
Die Deutschen Vorschriften interessieren die herzlich wenig. Bleibt also wohl nur abbauen und ggf. später wieder anbauen oder Einzelabnahme.
Oder mal bei einem spanischen Händler Deiner Marke nachfragen?
Berichte mal, wie es bei Dir ausgeht.
Viel Erfolg, Gruß
Jürgen

atooni am 12 Jul 2023 16:19:59

Jojo1950 hat geschrieben:Hallo Andreas,
Ähnliches haben wir vor kurzem mit unserem PKW erlebt: abnehmbare Westfalia-Anhängerkupplung von Nisssan-Händler an unseren Juke vor
...

Berichte mal, wie es bei Dir ausgeht.
Viel Erfolg, Gruß
Jürgen


Vielen Dank - so wird es bei uns ggf. auch ausgehen. Wir sind mit einem Haendler in Spanien in Kontakt. Maximal Variante ist abbauen, zulassen, anbauen - fertig. Minimal Variante ist Techniker in Spanien schaut es an, sagt ok und unterschreibt.

Wir haben bei Buerstner nach einer Bescheinigung gefragt, dass diese Dinge ab Werk kommen. Damit waere die ITV wohl zufrieden.

Tinduck am 12 Jul 2023 20:31:57

Auto in D anmelden und danach nach Spanien überführen und ummelden.

Wenn Fahrzeuge innerhalb der EU schon mal angemeldet waren, gibts meist kaum Probleme, wenn die Papiere vorhanden sind.

bis denn,

Uwe

atooni am 13 Jul 2023 08:37:17

Tinduck hat geschrieben:Auto in D anmelden und danach nach Spanien überführen und ummelden.

Wenn Fahrzeuge innerhalb der EU schon mal angemeldet waren, gibts meist kaum Probleme, wenn die Papiere vorhanden sind.

bis denn,

Uwe


Vielen Dank fuer den Vorschlag - scheidet leider aus mangels Wohnsitz in D.

Jojo1950 am 13 Jul 2023 08:53:58

Zulassung in D würde auch nichts bringen: ich hatte den ITV-Chefingenieur gefragt, ob die AHK dranbleiben und im span.permiso de circulación eingetragen würde, wenn sie in der deutschen Zulassungsbescheinigung ("Kfz-Schein") amtlich vermerkt sei. Antwort:No, nur CoC oder Fahrzeugherstellerbescheinigung über werksseitigen Einbau.
Gruß, Jürgen

Gast am 13 Jul 2023 09:07:53

atooni hat geschrieben:
Vielen Dank - so wird es bei uns ggf. auch ausgehen. Wir sind mit einem Haendler in Spanien in Kontakt. Maximal Variante ist abbauen, zulassen, anbauen - fertig. Minimal Variante ist Techniker in Spanien schaut es an, sagt ok und unterschreibt.


Wenn es so klappt ist es die beste Variante, die spanischen Vorschriften für An-Umbauten an Womos haben sich letztes Jahre geändert. Jeder musste seine Solaranlage, Markisen und Trittstufen nachträglich in die Papier eintragen lassen, auch wenn diese schon seit Jahren montiert waren. Für neue Anbauten gilt jetzt Rechnung einer Fachfirma oder Gutachten, wenn es nicht in den Papieren eingetragen ist gibt es beim nächsten Besuch der ITV Probleme.

Die spanische Zulassung ist nicht nur heute ein Problem, wenn nicht alles exakt stimmt. Wir hatten damals 2005 Probleme mit unserem alten Dethleffs Bj 1990 Probleme weil ein Achsmass nicht auf den mm genau richtig eingetragen war, mussten damals auch eine Einzelabnahme machen.
Spanien tickt in so einigen Dinge anders als der Rest von Europa.

atooni am 13 Jul 2023 09:19:12

christiancastro hat geschrieben:...
Spanien tickt in so einigen Dinge anders als der Rest von Europa.


Ja, wir sind nach 10 Jahren im Land immer noch manchmal ueberrascht.

Gast am 13 Jul 2023 19:33:18

atooni hat geschrieben:
Ja, wir sind nach 10 Jahren im Land immer noch manchmal ueberrascht.


Und mir geht es nach fast 20 Jahren auch noch immer so.

andwein am 14 Jul 2023 11:43:26

christiancastro hat geschrieben:......die spanischen Vorschriften für An-Umbauten an Womos haben sich letztes Jahre geändert. Jeder musste seine Solaranlage, Markisen und Trittstufen nachträglich in die Papier eintragen lassen, auch wenn diese schon seit Jahren montiert waren. Spanien tickt in so einigen Dinge anders als der Rest von Europa.

Nein, Deutschland tickt anders als Spanien!!
Fest verbaute Teile sind keine Ladung sondern Teile des Fahrzeuges und unterliegen deshalb den Prüfobliegenheiten des TÜV.
Ich habe seit Jahren in einigen Beiträgen darauf hingewiesen und auch gesagt: irgendwann reagiert der TÜV. Bei Gasanlagen ist es jetzt soweit, Solar sehen die meisten nicht, aber bei Markisen und Treppen werden u.U die Außenmaße verändert und bei Treppen der Fussgängerschutz.
Gut finde ich das alles nicht, aber nachvollziehbar, Gruß Andreas

Tinduck am 15 Jul 2023 22:18:52

Ich kenne kein Womo, bei dem die aussen montierte Markise auf die Fahrzeugbreite addiert wird. Ob man das braucht - ich weiss ja nicht…

bis denn,

Uwe

andwein am 16 Jul 2023 11:21:27

Tinduck hat geschrieben:Ich kenne kein Womo, bei dem die aussen montierte Markise auf die Fahrzeugbreite addiert wird. Ob man das braucht - ich weiss ja nicht…Uwe

Braucht man wirklich nicht!
Ich schreibe aber nur den Unterschied zwischen fest angebauten Teilen und Ladung. Und eine Markise ist keine Ladung!!
Der TÜV und andere Prüforganisationen sehen das unter dem Aspekt Sicherheit und Abmessungen.
Übrigens: Für einen Einbau einer Trittstufe gilt die Norm EN 1646-1 (Reisemobile) und EN 1645-1 (Caravans). Dem entsprechend darf die erste Stufe eine Höhe von 40 cm, gemessen vom Boden aus, nicht überschreiten. Eine weitere Stufe muss eine Höhe von 25 cm haben.
Grinsend, das darf man alles nicht so eng sehen, Andreas

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