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Gurtpflicht in Womo


Gamer am 16 Sep 2023 14:35:46

Also
Wir haben uns ein Eura Mobil Terrestra 570A zugelegt.
Fahrer und Beifahrer Sitz mit Dreipunktgurt.
Im hinteren Bereich ist eine Sitzgruppe.
Alles ohne Gurte.
In der Zulassung sind 4 Sitze eingetragen.
Im COC Bericht stehen auch vier Sitze drin.
Mit Ausnahmeregelung.
Die beiden Sitzplätze sind die quer zu Fahrtrichtung.
Darf dort jemand während der Fahrt sitzen?
Das Womo ist BJ.2009 und hat Gesamtgewicht 3.5t.
Bitte helft mir.
Der Händler sagt was im COC Bericht steht ist das ausschlaggebende.

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Labrador am 16 Sep 2023 15:24:04

Gamer hat geschrieben:Im hinteren Bereich ist eine Sitzgruppe.
Alles ohne Gurte....

....Darf dort jemand während der Fahrt sitzen?



Ohne Sicherheitsgurte sicher nicht

Tinduck am 16 Sep 2023 15:27:19

Labrador hat geschrieben:
Ohne Sicherheitsgurte sicher nicht


Das ist so nicht richtig.

Wenn die Sitzplätze zum Zeitpunkt der Zulassung so (ohne Gurte) freigegeben waren, sind sie das immer noch. Bestandsschutz.

Ob man sie so benutzen will, ist die andere Frage.

bis denn,

Uwe

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ChristianF am 16 Sep 2023 15:45:43

Hast Du mal geschaut, ob da wirklich keine Gurte sind oder sie evtl. einfach nur "nach hinten" gefallen sind? Ein Sitzplatz mit Gurt erfordert ja auch einen fest mit der Karosse verbundenen Gurtbock. Wenn sowas nicht da ist, würde ich schon skeptisch werden.
Anderer Ansatz: bist Du Erstbesitzer oder Gebrauchtkäufer? Evtl. hat ein Vorbesitzer mal was verändert?
Noch ne andere Idee: Eura ist ja ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Sprendlingen. Dementsprechend müsste es auch eine deutsche Homologation geben. Frag doch mal im Werk an, wie die sich das gedacht haben?

Ich habe in einem alten P-M Artikel gesehen, dass die Hecksitzplätze (Gurt und Kopfstützen) wohl mal aufpreispflichtig waren, evtl. wurde das Extra einfach nicht mit gekauft? Darf ich hier leider nicht verlinken, da "unerwünschter Inhalt" (WTF?).

Labrador am 16 Sep 2023 16:15:51

Tinduck hat geschrieben:
Wenn die Sitzplätze zum Zeitpunkt der Zulassung so (ohne Gurte) freigegeben waren, sind sie das immer noch. Bestandsschutz.



Bei einem Baujahr von 2009 :gruebel:

Tinduck am 16 Sep 2023 16:49:33

Quer zur Fahrtrichtung reicht eine ‚geeignete Abstützung‘, meist eine Querwand mit einem Polster. Das gab es auch 2009 noch, wenn ich das richtig gelesen habe.

bis denn,

Uwe

bernds2 am 16 Sep 2023 16:53:07

Gamer hat geschrieben:...
Im COC Bericht stehen auch vier Sitze drin.
Mit Ausnahmeregelung.


Der Händler sagt was im COC Bericht steht ist das ausschlaggebende.

Was steht denn als Ausnahme drin? Genauer Wortlaut!
Und hast Du bei der Zulassung aufgrund der in den COC-Papieren aufgeführten Ausnahme eine Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle erhalten?? (steht dann abgekürzt im Fahrzeugschein)

pwglobe am 16 Sep 2023 18:01:44

Hallo, unser Karmann Ontario war aus dem gleichen Haus und hatte in Fahrtrichtung 3 Punktgurte und gegen die Fahrtrichtung Beckengurte.
Ich kenne es vom Landrover Bj. 1990 der musste auch auf den Seitensitzbänken Beckengurte haben.
Ich glaube nicht an eine Ausnahme im Jahr 2009.
Ich denke die Gurtpflicht gilt auf allen Sitzplätzen.

Bergbewohner1 am 16 Sep 2023 18:08:36

Doch, die Ausnahmegenehmigungen sind rechtens, bei meinem Hymer war es auch so, galt nur wenn der Bügel hinter Fahrersitz auf Sitzbank auch eingesteckt war.

Uwe1961 am 16 Sep 2023 23:57:11

...unser 2000er Missouri hat auch zwei ohne Gurte genehmigte Quersitze, jeweils die vorderen der Hecksitzgruppe, deren Anprallbereiche mit Anprallpolstern entschärft sind. Die jeweils hinteren dürfen nur mit Beckengurt benutzt werden.
Die Befestigungen der Beckengurte sitzen dann in an die Wand geschraubten Profil-Schienen. Diese Sitzplätze nutzen wir hin und wieder...haben natürlich nicht die Wirkung wie spielfreie Gurte in Fahrtrichtung, bei denen der Angeschnallte wie heute üblich, im Crashfall quasi gemeinsam mit dem Fahrzeug verzögert und damit dessen Knautschzone ausnutzt um Geschwindigkeit abzubauen.
Die Quer-Beckengurte sind bessere Haltegurte, die verhindern, dass man bei Fahrtrichtungsänderungen oder Bremsmanövern haltlos durch's Fahrzeug fliegt...im Crashfall sicher besser als ganz ohne Gurt...aber von dem was man heute geläufig als Sicherheitsgurt versteht, doch weit entfernt.
Also legal...womit der Fahrer entscheiden darf/muß ob er einen Mitfahrer so "geschützt" mit auf Reisen nimmt.

Gruß, Uwe.

purplenew am 17 Sep 2023 00:58:32

Das Thema wurde schon hier im Forum (2016) erörtert:

--> Link

Der Andreas (andwein) hat im vorletzten Post auf die heute noch geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

Beste Grüße
Thomas

bernds2 am 17 Sep 2023 08:23:46

purplenew hat geschrieben:--> Link

Um das, was Andreas dort locker zusammen gefasst hat, geht es hier aber garnicht.

Es geht hier um die genehmigten Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen.
Die sind sehrwohl möglich.

Entscheidend ist in erster Linie, was unter Pkt. "S1" in den Fahrzeugpapieren steht.
Steht dort die Zahl 4, dann sind neben Fahrer- und Beifahrersitz zwei weitere Sitzmöglichkeiten während der Fahrt für Passagiere nutzbar.

Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, gelten die Angaben in den COC-Papieren.

purplenew am 17 Sep 2023 23:22:26

bernds2 hat geschrieben:Es geht hier um die genehmigten Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen.


Wo und in welchen Verordnungen/Vorschriften/Gesetze finde ich diese Ausnahmen. Mir ist da nichts bekannt und ich würde mich freuen, wenn Du mir da helfen könntest. Auch was Deine Anmerkung zu den COC-Papieren betrifft.
Ich kenne nämlich nur die Regelungen aus StVO und StVZO.

Vielen Dank und beste Grüße
Thomas

bernds2 am 18 Sep 2023 09:16:03

purplenew hat geschrieben:... Ich kenne nämlich nur die Regelungen aus ... StVZO.

Dann kennst Du ja auch §70 StVZO.

Seit vielen Jahren einer der wichtigsten Paragraphen für die Zulassung eine Autos, auch heute noch. - Kaum ein Neuwagen läuft heute vom Band, der nicht in irgendeinem Punkt von den Vorschriften abweicht und deshalb via KBA eine Ausnahmegenehmigung dafür hat. Das betrifft alle Bereiche von KFZ und wird beantragt und genehmigt, ohne das der Endverbraucher es bemerkt. Mal ein uraltes Beispiel dazu: das hintere Nummernschild des VW Bus T3 hatte (serienmäßig) eine Ausnahmegenehmigung für die Befestigung auf der abklappbaren Serviceklappe, was nach der StVZO eigentlich nicht erlaubt wäre.
Je komplexer und detailierter die heutigen Vorschriften werden, desto mehr Ausnahmeanträge gibt es von den Herstellern.
Solche Ausnahmegenehmigungen, die vom Bundesministerium oder dem KBA erteilt werden, stehen nicht mehr extra in den Fahrzeugpapieren. Diejenigen, die nach §70,Abs.1,1 erteilt werden bekommen die Einzelgenehmigung entweder eingetragen oder schriftlich von der Zulasungsstelle und müssen das Papier dann auch mitführen.
Es gibt zB. praktisch kein US-Fahrzeug, egal ob nagelneu oder Oldtimer, das hier in Deutschland ohne solche (oft viele) Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden könnte. Die meisten davon betreffen die Beleuchtung, Bremsen, Scheiben, Rückhaltesysteme und Sitze.

Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist die nach EU-Recht. Das ist weit weniger kompliziert und sehr viel lieberaler, so das einige Punkte nicht extra genehmigt werden müssen. Die Fahrzeuge bekommen dann COC-Papiere, mit denen sie zugelassen werden können. Auch nach EU-Recht gibt es für einige Bauvorschriften Ausnahmegenehmigungen. Die sind dann in den COC Unterlagen vermerkt.

Ruedi1952 am 18 Sep 2023 12:02:20

Bei uns steht auch 8 Sitzplätze im KFZ Schein hat aber nur sechs Gurtplätze.

UrbanCosmonaut am 18 Sep 2023 13:32:12

Ruedi1952 hat geschrieben:Bei uns steht auch 8 Sitzplätze im KFZ Schein hat aber nur sechs Gurtplätze.
Wenn ich das von hier --> Link richtig interpretiere, darfst Du aber wegen der Anschnallpflicht nur die Sitzplätze mit vorhandenem Gurt nutzen. Scheinbar gibt es keine Ausnahme von der Anschnallpflicht (außer den bekannten Ausnahmen wie Bj. vor 1992, Schrittgeschwindigkeit, ...). Willst Du die zwei weiteren Sitze auch nutzen, müsstest Du Gurte wohl nachrüsten. Ich kann auch nirgends eine Erwähnung finden, dass man quer zur Fahrtrichtung keine Gurte bräuchte (was hier auch schon irgendwo erwähnt wurde), hier unterscheidet der Gesetzgeber in §35a StVZO --> Link nicht - obwohl er Wohnmobile ausdrücklich erwähnt.
Aber: ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine Interpretation. Und völlig unabhängig davon gäbe es bei mir keine nicht angeschnallten Mitfahrer.

Ruedi1952 am 18 Sep 2023 13:45:53

Es sind auch nur 6 Sitzplätze vorhanden.
Ich vermute Fiat hat eine allgemeine Freigabe für die Fahrzeuge, unabhängig von dem Ausbau.
Bei unseren Lodgy steht auch drinnen sieben Personen.
Da die letzte Sitzbank nicht mitgeordert wurde gibt es nur fünf Sitzplätze.

Bergbewohner1 am 18 Sep 2023 17:03:17

UrbanCosmonaut hat geschrieben:
ich bin kein Anwalt, daher ist das nur meine Interpretation. Und völlig unabhängig davon gäbe es bei mir keine nicht angeschnallten Mitfahrer.

Da kannst du interpretieren wie du willst, die Ausnahmegenehmigungen gibt es nun einmal, quer zur Fahrrichtung mit gepolsterten Bügel ohne Gurte.

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