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Sitzbank längs zur Fahrtrichtung- Einbau Sicherheitsgurte?


hamburg am 18 Feb 2013 16:24:36

Sitzbank längs zur Fahrtrichtung

Hallo zusammen,

wir überlegen ob wir einen alten Hymer der leider nur zwei Sitzbänke längs zur Fahrtrichtung hat kaufen.
Da wir zwei Kinder haben, bewegt uns die entscheiden Frage, lassen sich hier irgendwelche Sicherheitsgurte nachträglich einbauen?
Trotz der fehlenden Sicherheitsgurte sind 5 Sitzplätze eingetragen.

Über ein paar Tipps würde ich mich freuen.

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falk6700 am 18 Feb 2013 16:49:35

Hallo "Hamburg",
ich habe eine L-Sitzgruppe, welche 2-Sitzplätze mit 3-Punktgurten hat, auf dem Teil quer zur Fahrtrichtung. Also grob gesagt muss Gesicht oder Rücken immer in Fahrtrichtung zeigen. Auf der "Längsbank" wollte ich auch noch Plätze mit Gurten nach rüsten, was nicht erlaubt wurde. So die Aussage des Tüvs. Bei einer 4er Dinette wäre das kein Problem. Dieses würde ich vor dem Kauf abklären. Auch wenn 5-Plätze eingetragen sind, darfst du so , meiner Meinung nach, hinten drin niemanden mitnehmen. Vermutlich waren die Bänke früher anders eingebaut. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, auch wenn du letzendlich vom Kauf absehen musst, oder die Bänke wieder anders einbauen musst. Vielleicht ist das ja mit ein Paar Handgriffen wieder rückgängig zu machen.
falk

Acki am 18 Feb 2013 16:51:36

Ich denke, den solltest Du mit Kindern vergessen.
Selbst wenn es einen Gurt - und dann wohl auch nur Beckengurt - hätte, wären die Kinder damit nicht genügend gesichert.
Dies geht nur in Fahrtrichtung, bzw mit Rücken gegen die Fahrtrichtung!

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starmic am 18 Feb 2013 17:14:09

Es darf nur in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung gesessen werden. Stellt euch mal einen Unfall vor welche Kräfte da frei werden. Wenn der Körper in Folge eines Aufpralles seitlich derart beschleunigt wird endet das bei höherer Geschwindigkeit sicher tödlich.

hamburg am 18 Feb 2013 17:30:15

vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Wir werden dann lieber nach einer anderen und sicheren Variante suchen.

dani4camper am 18 Feb 2013 19:37:48

Kann da der TÜV oder ADAC (techn. Dienst) nicht Antwort erteilen?

roomer am 18 Feb 2013 19:40:17

Acki hat geschrieben:Ich denke, den solltest Du mit Kindern vergessen.
Selbst wenn es einen Gurt - und dann wohl auch nur Beckengurt - hätte, wären die Kinder damit nicht genügend gesichert.
Dies geht nur in Fahrtrichtung, bzw mit Rücken gegen die Fahrtrichtung!


Und gegen die Fahrtrichtung würde ich nicht auf Kopfstützen verzichten wollen!!!!!!!!!!

Gast am 18 Feb 2013 19:41:01

Acki hat geschrieben:Ich denke, den solltest Du mit Kindern vergessen.
Selbst wenn es einen Gurt - und dann wohl auch nur Beckengurt - hätte, wären die Kinder damit nicht genügend gesichert.
Dies geht nur in Fahrtrichtung, bzw mit Rücken gegen die Fahrtrichtung!

Finde ich auch , vergiss das Mobil ganz schnell :wink:

fantom am 19 Feb 2013 11:33:21

Sicher ist ein anderes Fahrzeug die bessere Wahl,

aber bei den alten Baujahren ist das erlaubt. Also bitte keine Aussagen wie "Darf nicht" und "verboten". Die Sitze sind eingetragen und der alte Hymer hat Bestandsschutz. Man kann evtl. noch einen Gurtblock nachrüsten, wenn das Angebot stimmt.

Frank

bachi am 19 Feb 2013 12:07:38

Eine ähnliche Anordnung von Sitzen hat Hymer noch bis in die B-Klasse auf Basis Duc 250 gebaut (B 674, Längssitz hinter dem Fahrer).
Zwei Sitzplätze in Fahrtrichtung und ein dritter Platz hinter dem Fahrer quer.
Hier ist praktisch eine stabile Seitenlehne im Bereich des Oberkörpers angebaut, sodass die Kräfte im Fall eines Unfalls einigermassen aufgenommen werden sollen.
Für uns war das der Grund, so ein Fahrzeug nicht zu kaufen!
Trotzem war diese Sitzanordnung bis vor kurzem noch erlaubt (ob Hymer das heute noch baut ist mir nicht bekannt).
Bei mob....de ist ein B 674 Bj. 2007 (49... €) mit dieser Sitzanordnung.

Bachi

hamburg am 28 Jun 2013 09:14:49

Guten Morgen,

vielen Dank nochmal für eure Tipps!
Wir haben in unserem Hymer B 694 den wir seit April unser eigen nennen, die eine Längssitzbank in eine Bank mit 3 Punktgurt in Fahrtrichtung umbauen lassen.
Die Tüv-Abnahme und Eintragung in den Fahrzeugschein hat problemlos funktioniert.

Anbei ein paar Bilder

Liebe aus Hamburg

hamburg am 28 Jun 2013 09:29:02

Ups hier nun die Bilder:

Vorher



Nachher



Befestigung am Unterboden


ahd250 am 28 Jun 2013 19:40:59

Halloundso,


sieht gut aus, saubere Arbeit. :daumen2:

Gast am 28 Jun 2013 22:52:32

hamburg hat geschrieben:Ups hier nun die Bilder:

Vorher



Nachher



Befestigung am Unterboden



Hallo,
das war aber nur möglich, wenn dein WoMo Baujahr vor dem 01.01.1992 war.
Danach sind nur noch geprüfte Verankerungspunkte möglich.

hamburg am 02 Jul 2013 09:21:37

Das Wohnmobil ist EZ 08/94 und der Prüfer hat vor dem Umbau genaue Vorgaben für die Befestigung des Gurtbocks gemacht.

WoMoEnzo am 21 Jun 2015 21:31:52

Hallo,

Wir haben jetzt ein ähnliches Problem.
Wo habt Ihr das so fachmännisch machen lassen? Wir wohnen auch in HH.

Freu mich über Antwort:)
Viele

WoMoEnzo am 22 Jun 2015 21:20:55

Hallo,
Wo habt Ihr das machen lassen?
Wir stehen vor einer ähnlichen Situation..

Schrauber71 am 22 Jun 2015 23:18:51

Das Datum 1.1.1992 beschreibt wirklich einen Wendepunkt hinsichtlich verschiedener Vorschriften zu den Sitzplätzen, Gurtpflich etc.
In meinem T3 Bj. 91 habe ich auch einen Längssitzplatz ohne Gurt! Habe ich beim Umbau ordentlich nach Rücksprache mit TÜV eintragen lassen- gibt ein Datenblatt dazu! Sitzplatz mit Rücken zur Fahrtrichtung ebenso Gurtpflichtfrei- wohlgemerkt Bj 91, also vor 1992!

In meinem Womo Bj. 2005 habe ich auch einen eingetragenen Sitzplatz in Längsrichtung mit Beckengurt. Wichtiges Kriterium ist hier eine "ausreichende Stütze" in Fahrtrichtung, bei mir eine Seitenwand an die man sich seitlich lehnen könnte.
Welchen Sinn ein solcher Platz bei einem Unfall hätte...darüber möchte ich nicht nachdenken müssen.
Aber der Sinn war ja auch nicht die Ursprungsfrage.

Manfred

OlliGarch am 16 Aug 2016 09:07:50

Moinsen liebe Gemeinde!

Puh! Ich wühl mich jetzt schon ne Weile durch diverse Foreneinträge zum Thema "Gurt- und Anschnallpflicht" auf den hinteren Plätzen.

Mein Problem ist folgendes: Unser Pössl Duett L Bj. 2003 (auf Peugeot Boxer 2,8 also eigentlich ein Ducato 244) hat 4 eingetragene Sitzplätze. Wir haben das Fahrzeug vor einem Jahr gebraucht gekauft. Im hinteren Bereich (Rundsitzgruppe, kann zum Bett umgebaut werden) sind keine Gurte vorhanden, auch sind keine "Spuren" auf entfernte Gurte erkennbar.

1) Wo kann man nachlesen, was erlaubt ist (ich wollte nicht die ganze STVO oder sonst was nachlesen)?
2) Habt ihr eigene Erfahrungswerte? Darf man OHNE Gurt fahren (Stichwort "Notsitz")?
3) Falls nicht: Was muss nachgerüstet werden? Nur Beckengurte? Oder 3-Punkt?

Ich weiß: Fragen über Fragen! Ich freu ich über jede Antwort!

Beste Grüße!

andwein am 16 Aug 2016 16:02:36

Hier eine kleine Zusammenstellung:
Gurten, bzw. Gurtpflicht im Wohnmobil sind eine sehr auslegungsbedürftige Regelung. Für vor 1992 zugelassene Wohnmobile möchte ich Ihnen die Anforderungen unterschlagen da diese von kaum jemanden noch umgebaut werden.
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Wohnmobile gelten:
• Dreipunktgurte für die Außensitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe. Beckengurte für alle anderen Sitze, auch für die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil.
Ab 01.10.1999 wurden die Anforderungen wieder geändert.
• 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
• 3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
• bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
Mit Erstzulassung ab 01.01.2004 wurden erforderlich
• Automatik-Dreipunktgurte für alle Sitze; (gilt nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind
Mit Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt:
• Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind nicht mehr zulässig.
Für alle alten Fahrzeuge gilt ein Bestandsschutz, bei einem Umbau gelten aber die heutigen Regelungen.
Die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ist zu beachten und muss nicht unbedingt mit der Anzahl der montierten Sicherheitsgurten übereinstimmen. Im Zweifelsfall sollte man mit dem TÜV Rücksprache halten.
In der Schweiz werden ab 2015 die eingetragenen Sitzplätze im Heck bei der nächsten HU gestrichen, wenn dort keine 3P-Gurten installiert sind.

Für Rückhaltesysteme (Gurt + Gurtbock) im Wohnraum von Reisemobilen gilt ab 2015 die neue ECE 17.
Alle festen Einbauten von Geräten, Gurtböcken, Gastankflaschen, autom. Sat-Antenne etc in Kfzs müssen so eingebaut sein, dass sie einer negative Beschleunigung von 20g in Längsrichtung und 8g in Querrichtung standhalten.

Gruß Andreas

OlliGarch am 16 Aug 2016 16:13:07

Danke Andreas! Bin tief beeindruckt! Demnach ist der Begrif "Notsitz" wohl nicht mehr angebracht (hatte ich in einem anderen Forum gelesen).

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