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Rücktritt vor Unterschrift des Vertrages 1, 2


HOfoe am 18 Sep 2023 11:34:25

Pogona76 hat geschrieben:Im Grunde ist es bisher nur mündlich. Aber oft gilt ja auch ein mündlicher Vertrag. In der Email heißt es ja auch, vielen Dank für Ihre Buchung.

Die zugedsandten Unterlagen sind vermutlich auch nicht zu unterschreiben, sondern sind ausschließlich die schriftliche Bestätigung.
Ich denke, das gehört zu einem guten Service.

Die halbseidenen Vorschläge, um aus dem Vertrag heraus zu kommen, stammten auch nicht vom TE. Dieser hat einfach nachgefragt, weil er unsicher ist.

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mafrige am 18 Sep 2023 12:28:46

Pogona76 hat geschrieben:Hi!
Wir haben uns heute wohnmobile angeschaut zwecks mieten.
Wir haben uns vorort dazu entschieden und die Unterlagen dazu per Email erhalten. Vorort haben wir noch keinerlei Unterschriften o.ä. getätigt.
Die Frage ist, können wir noch davon zurück treten ohne das Kosten entstehen? Wir haben ja noch nichts unterschrieben ...
Gruß Tanja

Hallo Tanja,
das hier im Forum solche Diskussionen stattfinden liegt an Google. :lol:

Also per Handschlag ist ein befristeter Mietvertrag nicht gültig.
Weil ja einiges zu klären ist,
- wer ist für den verkehrssicheren Zustand vor Übergabe und während der Mietzeit verantwortlich.
- tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, wer muss die anfallenden Reparaturkosten zahlen;
- auch Versicherungen und Haftungen müssen geregelt sein.
Denn wer kennt die AGB, wie wurden sie mitgeteilt, war euch das alles klar?
Das alles war euch beim Abschluss nicht bewusst und jetzt begründet ihr euren Widerruf genau damit.
Die meisten seriösen Firmen räumen ein Widerruf und regeln ein Rücktrittsrecht !

Pechvogel am 18 Sep 2023 14:39:08

mafrige hat geschrieben:...
das hier im Forum solche Diskussionen stattfinden liegt an Google. :lol:

Sprichst Du da aus eigener Erfahrung?

mafrige hat geschrieben:...Also per Handschlag ist ein befristeter Mietvertrag nicht gültig...

Das ist schlicht und ergreifend FALSCH!
Selbst im Immobilienbereich ist ein mündlich geschlossener Mietvertrag für beide Seiten bindend! Lediglich die Befristung ist bei mündlich abgeschlossenen Verträgen hinfällig. D.h. ein mündlich abgeschlossener, befristeter Mietvertrag für z.B. eine Wohnung wird automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Da gleiche gilt übrigens sinngemäß auch für mündlich abgeschlossene, befristete Arbeitsverträge.

HIER geht es aber um die Anmietung eines Fahrzeugs.
Und damit kann man pauschal auch nicht nicht mehr von dem Sonderfall eines zeitlich befristeten Vertrages sprechen sondern man müsste davon ausgehen das Fahrzeuge immer nur für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. ( Es gibt da gesetzliche Zeiträume im Hinblick auf mieten, leasen oder erwerben -> Stichwort Mietkauf ).

ABER es bleibt dabei: das einzig vernünftige was man der TE raten kann ist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Falls das nicht zum gewünschten Ergebnis führt kann man immer noch überlegen was man machen könnte.



Grüße
Dirk

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Pogona76 am 19 Sep 2023 09:27:32

Guten morgen!
Na, da habe ich ja was losgetreten...
Als erstes möchte ich mich bedanken, für die ernsthaften und hilfreichen Antworten!
Gerade WEIL ich nicht einfach so mein Wort brechen wollte und es mir nicht egal ist, wollte ich mich vorab hier erkundigen.
Allerdings finde ich z.b. eine Aussage wie von Russell " ein fass aufmachen ", schon ziemlich frech!
Da ich durchaus über Anstand verfügen und auch den Arsch in der Hose habe, zu meinen Fehlern zu stehen, habe ich dem Vermieter geschrieben und die Reservierung wurde ohne Probleme und ohne Kosten wieder storniert.
Nochmals danke an die hilfreichen Antworten !
Aber so manch einer sollte tatsächlich etwas mehr auf die Netiquette in so einem Forum achten. Immerhin steht hinter jedem anonymen Namen ein tatsächlicher Mensch! Gruß Tanja

Russel am 19 Sep 2023 09:49:26

Pogona76 hat geschrieben:Allerdings finde ich z.b. eine Aussage wie von Russell " ein fass aufmachen ", schon ziemlich frech!
habe ich dem Vermieter geschrieben und die Reservierung wurde ohne Probleme und ohne Kosten wieder storniert.


Hiermit Entschuldigung wenn du das persönlich genommen hast.
Wie aber schon geschrieben hätte und hat ein Anruf beim Vermieter genügt, Probleme kann man ja erst klären wenn es welche gibt.

fomo am 19 Sep 2023 09:52:28

Warum muss ich bei solchen Threads immer an "Die Geschichte mit dem Hammer" von Watzlawick denken?

Russel am 19 Sep 2023 10:22:23

fomo hat geschrieben:Warum muss ich bei solchen Threads immer an "Die Geschichte mit dem Hammer" von Watzlawick denken?


Ja, so ist das eben wenn man Problemlösungen sucht für Probleme die es nicht gibt.
Die Geschichte trifft aber den Kopf des Nagel und den Zahn der Zeit.

Pogona76 am 19 Sep 2023 11:09:53

Russel hat geschrieben:
Hiermit Entschuldigung wenn du das persönlich genommen hast.
Wie aber schon geschrieben hätte und hat ein Anruf beim Vermieter genügt, Probleme kann man ja erst klären wenn es welche gibt.


DAS finde ich sehr nett und nehme diese gerne an!

OpasGarage am 19 Sep 2023 22:39:48

Hallo Tanja,
Danke für deine Rückmeldung.
Es freut mich, das du dein Thema mit dem Wohnmobilvermieter
so einfach und zufriedenstellend klären konntest.
Wie im täglichen Leben trift man auch in Foren
den Querschnitt unserer Gesellschaft.
Manchmal hilft es einem weiter,
Und manchmal ist es nur interessant
Viele Grüße

Russel am 20 Sep 2023 06:53:53

OpasGarage hat geschrieben:Es freut mich, das du dein Thema mit dem Wohnmobilvermieter
so einfach und zufriedenstellend klären konntest.


So ist es, das meinte ich mit "es kann auch einfach sein" und trotzdem zufriedenstellend.
Oder in der Sozial Media Forum Welt: 1 Anruf ersetzt oft sehr viele Nachrichten.

Luppo am 20 Sep 2023 08:29:40

Für mich ist der Strang ein Paradebeispiel, wie es meist läuft.
Ein paar knappe Infos am Anfang und dann gehts los.
Jeder interpretiert was anderes hinein, Mutmaßungen werden aufgestellt.
Dann kommt das gefährliche Halbwissen von Google und das Viertelwissen vom Schwager des Arbeitskollegen.
Das wird alles schön durchgemischt, dann die üblichen Animositäten, Beleidigungen und Streitereien, wer denn nur recht hat und wer auf keinen Fall.
Zum Schluß Frieden schließen, Wunden lecken, Krönchen richten und mit großem Glück kommt noch ein kleines Feedback des TE, falls er mitgelesen hat.
Völlig affig, reiner Kindergarten, aber so läuft es nun mal. Kann man in jedem zweiten Strang verfolgen.
Davon abgesehen, der TE wird es mir verzeihen, der ganze Strang was für den A…, weil selbst ohne großen Menschenverstand ist klar, dass man einfach den Vertragspartner kontaktiert und das Ganze bespricht. Dazu braucht es hier keine Empfehlung.

launig am 20 Sep 2023 09:26:34

Davon lebt ein Forum, ist ja aber auch interessant so manche Meinungen zu lesen.

Und nun darfst auch Du Dein Krönchen wieder richten, Luppo, nachdem Du ein
Schlusswort im A-Strang gelegt hast. :wink: :bia:
.

AndyAmmer am 20 Sep 2023 11:23:19

Pogona76 hat geschrieben:Wir haben ja noch nichts unterschrieben.

Wenn der Vermieter auf schriftlichen Mietverträgen besteht, dafür sprechen ja die zugesandten Vertragsunterlagen, dann wollte er sich wohl auf einen (grundsätzlich möglichen) mündlichen Mietvertrag nicht verlassen. Es spricht viel dafür, dass es ohne den schriftlichen Vertragsschluss in so einem Fall nicht zu einem wirksamen Vertrag kommt. Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille ist das oft übersehene sog. "vorvertragliche Vertrauensverhältnis". Grob gesagt muss die eine Partei einen Schaden ersetzen, den die andere Partei im Vertrauen auf einen künftigen Vertragsschluss erlitten hat. Das könnten in der Zwischenzeit abgesagte Vermietungen usw. sein. Es würde aber zu weit führen, das episch hier auszuwalzen.
Daher die Empfehlung, schnell beim Vermieter (und vor allem nachweisbar!) mitteilen, dass man kein Interesse mehr habe und doch nicht mieten wolle. Angesichts des noch langen Zeitraums dürfte er keinen Schaden erleiden, den müsste er auch ohnehin nachweisen.

Andy

wolfherm am 20 Sep 2023 11:59:00

Andy,

das Thema ist durch. Schau mal weiter oben.

Gast am 20 Sep 2023 13:46:12

wolfherm hat geschrieben:das Thema ist durch. Schau mal weiter oben.

…. besonders nachdem der Herr Launig als moralische Instanz das Schlusswort zum Schlusswort abgegeben hat! :D

launig am 20 Sep 2023 13:53:26

Du magst mich nicht, Thomas .!?
Schade
.

Gast am 20 Sep 2023 13:57:22

Wie viele :D :D :D :D soll ich denn machen!? :mrgreen:

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