mafrige hat geschrieben:...
das hier im Forum solche Diskussionen stattfinden liegt an Google. :lol:
Sprichst Du da aus eigener Erfahrung?
mafrige hat geschrieben:...Also per Handschlag ist ein befristeter Mietvertrag nicht gültig...
Das ist schlicht und ergreifend FALSCH!
Selbst im Immobilienbereich ist ein mündlich geschlossener Mietvertrag für beide Seiten bindend! Lediglich die Befristung ist bei mündlich abgeschlossenen Verträgen hinfällig. D.h. ein mündlich abgeschlossener, befristeter Mietvertrag für z.B. eine Wohnung wird automatisch zu einem unbefristeten Vertrag. Da gleiche gilt übrigens sinngemäß auch für mündlich abgeschlossene, befristete Arbeitsverträge.
HIER geht es aber um die Anmietung eines Fahrzeugs.
Und damit kann man pauschal auch nicht nicht mehr von dem Sonderfall eines zeitlich befristeten Vertrages sprechen sondern man müsste davon ausgehen das Fahrzeuge immer nur für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. ( Es gibt da gesetzliche Zeiträume im Hinblick auf mieten, leasen oder erwerben -> Stichwort Mietkauf ).
ABER es bleibt dabei: das einzig vernünftige was man der TE raten kann ist das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
Falls das nicht zum gewünschten Ergebnis führt kann man immer noch überlegen was man machen könnte.
Grüße
Dirk