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Hi! Wir haben uns heute wohnmobile angeschaut zwecks mieten. Wir haben uns vorort dazu entschieden und die Unterlagen dazu per Email erhalten. Vorort haben wir noch keinerlei Unterschriften o.ä. getätigt. Die Frage ist, können wir noch davon zurück treten ohne das Kosten entstehen? Wir haben ja noch nichts unterschrieben. Die Reise wäre nächstes Jahr im Mai. Ich sag schonmal danke im voraus! Gruß Tanja Hallo, verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn ihr nichts unterschrieben habt, gibt es auch keinen Vertrag, von dem man zurücktreten müßte. Hi! Genau darum geht es. Im Grunde ist es bisher nur mündlich. Aber oft gilt ja auch ein mündlicher Vertrag. In der Email heißt es ja auch, vielen Dank für Ihre Buchung. Möchte da einfach auf der sicheren Seite sein. Lg Tanja Habt ihr jetzt verbindlich gebucht oder nicht?
Sollte man "vor Ort" mündlich zugesagt hat, ist wohl schon ein Vertrag zustande gekommen, auch ohne Unterschrift. Ein Vertrag wird in Deutschland geschlossen, wenn sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Inhalte einig sind und diesen zugestimmt haben. Dazu braucht es nicht unbedingt etwas auf Papier. Es kommt also darauf an...........: Grüße
So is‘ das! Verträge kann man auch mündlich schließen. Ruf den Vermieter an und sag‘ ihm das Du kein Interesse mehr hast. Dann hörst Du wie er reagiert! Grüße Dirk
oder man sagt ,man hätte gar nichts vereinbart und warum man denn einen Vertrag zugeschickt bekömmen hätte - ist dann halt eine Frage der Anzahl von Zeugen :D Besser aber vorher aufpassen. Grüße Ich behaupte mal, nur unter Vollkaufleuten ist ein mündlicher Vertrag ("Handschlag") bindend. Beim, :roll: oupss, fahrenden Fussvolk :mrgreen: ist das zwar vielleicht unschön eine mündliche Abmachung nicht einzuhalten, aber ohne juristische Konsequenzen. Denn um die Sache "fest" zu machen, wurden ja die zu unterschreibenden Vertragsunterlagen mitgegeben und wurden per Retour erwartet. Und der/die TE hat ganz klar das Recht den VK zu informieren, dass man es sich anders überlegt habe. Also, keine Panik, wenn auch per Internet oder so keine Häkchen gesetzt wurden, dann sollte die Sache ohne Spuren bleiben. Ich jedenfalls würde einem Prozess seelenruhig entgegensehen...
...... dann dürftest Du beim Bäcker keine Semmeln bekommen! Vermtlich werden mehr als 95% der geschlossenen Verträge mündlich abgeschlossen (Einkaufen, Frisör, Gastro, .....) die Schriftform wird wohl die Ausnahme sein. ;-)
Sorry aber das ist vollkommener Quatsch! Beste Beispiele sind z.B. der Gebrauchtwagen (ver-) kauf. Und es ist auch egal ob der Vertrag unter privaten Partnern oder gemischt privat / gewerblich abgeschlossen wird. Wenn ich mir einen neuen Reifen auf mein Womo aufziehen lasse unterschreibe ich auch nur in den seltensten Fällen vorher schon einen Auftrag. Oder beim tanken: nachdem der Tank voll gemacht wurde und vor dem Bezahlen fällt mir ein dass ich ja gar keinen Vertrag unterschrieben habe?!? :eek: Hier mal was zum nachlesen: --> Link Grüße Dirk
Da könntest du aber Pech haben. Vertrag ist Vertrag. Aber mündlich abgeschlossene Verträge müssen beweisbar sein und ob da noch jemand (Zeuge) dabei war, sagt der OP nicht. So verschieden wird die Gesetzeslage zwiscxhen D und CH nicht sein: siehe: --> Link Ich habe in meinem Leben schon viele Autos per Handschlag verkauft und dem Kunden dann aber später die schriftlichen Unterlage zugeschickt zur nochmaligen Unterschrift. Nur in diesen Schriftstücken (AGB's) ist das "Kleingedruckte" lesbar. . Wie zB AGB wirksam sind, bei einem mündlichen Vertrag, weiss ich im Moment auch nicht
Genau! :mrgreen:
Bist Du Kaufmann? Ein Kaufvertrag kommt nach dem BGB durch zwei übereinstimmenden Willenserklärungen(Angebot und Annahme) zustande. Diese können formlos erfolgen. Das bedeutet, dass er auch mündlich geschlossen werden kann. Wenn der Käufer im Beisein von unbeteiligten Zeugen zum Verkäufer sagt, ich kaufe dieses konkrete WOMO zum Preis von x Euro und der Verkäufer willigt ein, kann der Verkäufer die Erfüllung des Kaufvertrages auf rechtlichen Weg einfordern. Punkt! Ob er es macht, ist eine andere Sache.
Hallo Tanja, dafür gibt es die Widerrufsfrist von 14 Tage. Diese Frist beginnt, wenn der Verkäufer/Vertragspartner euch über das Widerrufsrecht informiert und die Widerrufsbelehrung vorliegt. Also muss in der Email/Anhang eine Widerrufsbelehrung beiliegen. Da steht wohin der Widerruf gesendet werden muss. Da ihr keine Leistung in Anspruch genommen habt, ist das Ganze kostenlos für euch. Dieses Widerrufsrecht gilt aber nur bei fernmündlich, Online oder „auf der Strasse“ („Haustürverträge“) geschlossenen Verträgen.
Genau: --> Link Grüße Dirk
Sie haben ja vor Ort nichts unterschrieben, haben den Vertrag per Email zugesendet bekommen und damit steht ein Widerrufrecht zu.
Wenn sie „vor Ort“ mit dem Vermieter handelseinig geworden sind dann haben sie mit ihm einen gültigen Vertrag geschlossen. Alles was danach an schriftlicher Bestätigung gekommen ist war nur noch die Aufragsbestätigung des zuvor abgeschlossenen Vertrages. Was wäre denn eigentlich wenn in dem schriftlichen Vertrag jetzt ein höherer Preis stehen würde als vorher vereinbart? Da würde jeder Käufer / Mieter auf den zuvor vereinbarten, niedrigeren Preis bestehen!?! Grüße Dirk Bei dieser zweistufigen Vorgehensweise würde ich auch davon ausgehen, dass ohne Unterschrift unter den Vertrag kein bindendes Geschäft zustande gekommen ist, sonst hätte man ja keinen zusätzlichen Vertrag gebraucht. Umgekehrt könnte der Mieter wohl kaum auf einen zustandegekommenen Vertrag plädieren, wenn er die Unterlagen nicht unterschrieben zurückschickt. Das sollte dann wohl für beide Seiten gelten. Beste Vorgehensweise wäre wohl, mit dem Vermieter zu sprechen. Der wird das Ding in der Zeit schon noch an jemand anderen vermieten können. bis denn, Uwe Manche Meinungen von manchen Usern hier bestätigen mich immer wieder, dass es immer weniger Anstand und Ehre gibt. Erkennbar daran, dass mündliche Absprachen und ein Handschlag nix mehr wert sind. Hallo Tanja, Dein Reisestart wäre im nächsten Jahr geplant. Ich würde den Vermieter kontaktieren und ihm mitteilen, dass du die Pläne geändert hast und das WoMo nicht mehr mieten möchtest und von der mündlich Vereinbarung zurücktreten möchtest. Bei der noch langen Zeit bis zum Reisestart kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter Stornogebühren erheben will oder gar durchsetzen kann. Offen in das Gespräch mit dem Vermieter gehen. Es gibt immer Lösungsmöglichkeiten. Grüße
Volle Zustimmung: EIn Mann, ein Wort! Statt juristisch zu argumentieren würde ich in diesem Fall mit offenen Karten spielen und das direkte Gespräch suchen. Gruß Klaus
Das nennt sich Feigheit vor dem Feind. Nachher lautet die Argumentation: Ich habe mich schließlich im Forum informiert. :mrgreen: Scheint wohl ein echt übler Vermieter sein, dass man ihn nicht direkt kontaktiert und auf kurzem Weg klärt. Wenn dabei keine Einigung zustande kommt, kann man sich ja immer noch informieren und Rat einholen..... Grüße Einen Vertrag kann man (theoretisch) auch mündlich schließen, nur muss dir dann auch der Händler die AGB zugänglich machen, was in der Praxis nur schwer möglich ist. Ich würde dem Händler schreiben, dass ich die Unterlagen per e-mail erhalten habe, aber an seinem Angebot kein Interesse mehr habe. Dann siehst du schon wie der Händler reagiert. Einen Prozeß wird dieser sicher nicht riskieren.
Bist du auch einer ohne Anstand und Ehre? Dein Wort ist also auch nix wert? Erstens schreibt doch der Gesetzgeber vor, was da drinzustehen hat und nur wenn der Händler davon legal abweicht, muss er dir das extra sagen. Und zweitens hängen die AGB doch entweder an der Wand im Laden und/oder liegen auf dem Tresen.
Nein, aber als ehemaliger Geschäftsmann achte ich auch auf die Verbraucherrechte. Und AGB bedürfen immer der schriftlichen Vereinbarung, das ist sein gesetzliches Recht. Werden diese AGB nicht schriftlich vereinbart, dann gilt das BGB und da wird der Händler wenig Interesse daran haben. AGB die irgendwo im Betrieb ausgehängt wurden sind vor Gericht wertlos und das Gericht wird in einem Streitfall dann immer das BGB zugrunde legen. Der Schilderung nach ist ein rechtswirksamer Mietvertrag entstanden. Ein Widerrufsrecht oder eine Rücktrittsklausel sieht das Gesetz nicht vor. Somit sind beide Parteien an den Vertrag gebunden. Dass eine Partei das ganze schriftlich machen will, ist dabei nicht relevant. Wenn jetzt einer von beiden vom Vertrag zurück treten möchte, muss verhandelt werden. Sollte der Vermieter sich mit einem Rücktritt einverstanden erklären, wird er vermutlich eine Abstandszahlung fordern.
Ohne genaue Kenntnis der Umstände sind solche Unterstellungen einfach nur oberpeinlich. Beitrag gemeldet und als störend markiert. bis denn, Uwe
So sehe ich das eigentlich auch. Außerdem fragt die TE im Eröffnungspost:
D.h. doch die TE selber geht auch davon aus dass sie einen Vertrag abgeschlossen hat / haben. Wenn ICH in der Situation den Vertrag doch nicht erfüllen möchte, aus welchen Gründen auch immer, dann würde ICH erstmal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen. Am Besten noch genauso persönlich wie beim ersten Mal. Und da es ja noch lange hin ist bis zum Termin, und wenn man vielleicht auch „vernünftige“ Gründe vorweisen kann, dann würde ich erstmal die Reaktion des Vermieters abwarten! Klar, braucht „‘n Arsch in der Hose“! Über die rechtliche Situation kann man sich im Zweifel immer noch Gedanken machen. Grüße Dirk Wäre ja auch mal interessant zu erfahren, um welche zugesandten Unterlagen es sich genau handelt und welche Mietkonditionen vor Ort genau besprochen wurden. Wenn ich erst aus den Bedingungen der E-Mail erfahre, dass die Mietkonditionen für den Mieter eventuell nachteilig sind, dann halte ich einen Rücktritt vom mündlichen Vertrag für durchaus legitim. ich glaube nicht, dass eine der zwei Parteien klagen würde bei einem Vertrag der mündlich ohne Unterschrift geschlossen wurde.
Exakt aus diesem Grund schiebt der Vermieter einen Vertrag hinterher, um das zu fixieren, was mündlich besprochen wurde. Damit man später nicht klagen muss.
Das wäre nur dann eine Unterstellung, wenn es nicht stimmen würde, aber ich glaube, dass es stimmt. Denn wenn einer seine mündliche Zusicherung als wertlos erachtet, weil es nix Schriftliches gibt, dann bedeutet das doch, dass sein Wort nix wert ist und er keine Ehre hat.
Wie erbärmlich ist das denn? Und mich bitte deswegen nicht sperren, sondern gleich rauswerfen. :roll:
So ein Quatsch. Das sind keine Freunde die sich was versprochen haben, es geht um einen,eventuellen, Vertrag zwischen einer Privatperson und Geschäftsmann. Und Verträge kann man halt auch kündigen, ob mündlich oder schriftlich. Was dabei rauskommt steht auf einen anderen Blatt.
Was hat denn ein gegebenes Wort damit zu tun, wem man es gegeben hat? Klar, kann man jeden Vertrag kündigen, aber nicht mit der faulen Ausrede: Er gilt nicht, da ich nichts unterschreiben habe. Ätsch. Es gibt scheinbar wirklich keinen Anstand mehr. Also bei uns kommen zu 99% mündliche Verträge zustande. Diese gelten genau so wie schriftliche. Warum der TE so ein Fass öffnet anstatt den Vermieter anzurufen ist mir schleierhaft. Die Themen sind schon manchmal sehr kuriose, helfen kann hier eh niemand. Mal schauen wann gefragt wird welcher Schuh zuerst gebunden werden soll….. Rechtlich besteht ein mündlicher Vertrag, und Vertrag kommt von vertragen, egal ob mündlich oder schriftlichWenn der Vermieter evtl. noch Zeugen hat….
Wegen Kunden ohne Anstand war ich auch schon einige mal vor Gericht. Ich habe alle Fälle gewonnen, auch ohne schriftlichen Vertrag.
Ich finde, dass Du Rosinante hier über Gebühr strapazierst. "Anstand und Ehre". Anstand ist auch, einem TE nicht als ehrloses Gesindel darzustellen, nur weil er/sie/es es sich aus Dir nicht dargelegten Gründen anders überlegt hat! Was weisst Du über die Gründe? Vielleicht sollte es ein letzter Urlaub für Oma werden und sie ist verstorben? Vielleicht ist das Geld durch plötzliche Arbeitslosigkeit nicht mehr da? Vielleicht gab es Krach und die Scheidung steht ins Haus? Muss man jetzt in einem Forum alles offenlegen, nur um nicht als ehr- und anstandslos verunglimpft zu werden? In dubio pro reo... Ich gebe Dir gerne auch 2 Beispiele aus Autokäufen, wo ich mit Geld angereist bin und trotz fester Zusage abgesprungen bin: Es waren ganz einfach, sagen wir mal, "sehr gelungene Aufnahmen" gemacht worden und wesentliche Schäden wurden verschwiegen. Sollte ich jetzt mit der Hand auf dem Herzen der Ehre tapfer den Schrott kaufen? Beide Verkäufer haben mir sogar Unkosten ersetzt... wenn ich mich betrogen fühle, kann ich ganz dunkel gucken... :lach: Ich kann auch ein Beispiel beifügen, wo ich ein Gerichtsverfahren verloren habe gegen jemanden, der falsche Angaben gemacht hat. Der Richter meinte: "Sie sind Kaufmann, Sie hätten müssen besser aufpassen". Das ist die Klatsche dann retour. Noch Fragen? Bist Du Kaufmann? Also, lass Rosinante wieder weiterschlafen und erlaube einen Vorbehalt bei Verträgen. Und was ich von der Situation der TE halte, habe ich oben geschrieben. Und genau so wird es laufen. Keep cool.
Ohne Information über den Gegenstand des Verkaufs und wer (Status) Deine Kunden sind, ist diese Info nix wert, sorry.
Handwerk, Dienstleistung. Bei uns läuft fast alles telefonisch, schriftlich in den seltensten Fällen. Was machst du den wenn der Kunde plötzlich behauptet dich nicht beauftragt zu haben? Im einem Forum fragen oder reden? Wer im Recht ist, ist ja geklärt. Die Gründe sind ja erstmal relativ egal (rechtlich oder kaufmännisch)
Nun, bei Handel und Dienstleistung habe ich auch alle Fälle gewonnen, in denen meine Kunden glaubten, abspringen zu können. Denn ich bin natürlich auch auf der anderen Seite tätig, als Verkäufer von Leistungen. Was somit beweist, dass es auf das Gewerbe und auch den Einzelfall und die Situation ankommt. Es gibt nicht die für alle Verträge gültige Pauschal-Antwort für Verträge, die auch auf die Frage des TE gültig ist. In ihrem Fall kommt sie raus. "imho", natürlich.
Das ist zweitrangig. Es geht doch nicht darum, dass man von einem Vertrag zurücktreten will, sondern dass man meint, ohne eine Unterschrift, wäre ein mündlicher Vertrag nicht bindend. Damit bestätigt er doch, dass sein gegebenes Wort nix wert ist. Und was soll denn die ständige Frage, ob ich Kaufmann bin? Ja, bin ich, bzw. war ich.
Wo hat er behauptet das ein mündlicher Vertrag nicht bindend ist ? Er fragt lediglich wie oder ob er aus den Vertrag kommt. Du unterstellst ihn das sein Wort nichts wert ist.
Also gilt der Vertrag als geschlossen. Wenn der Händler hier mitliest hat er es auch dokumentiert. |
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