|
Moin, das sehe ich nicht so. Die Geschäftsmodelle sind halt unterschiedlich. Bei diesem komplexen Thema sind Kanzleien mit viel Erfahrung in dem Bereich sicher die 1. Wahl (Für mich). Grüße aus NI Und ich hätte nicht geglaubt, dass man nach dem Dieselskandal immer noch neue Fahrzeuge mit einer veralteten Abgasnorm kauft und sich dann beschwert, der Ducato kommt ja Konstruktionsbedingt aus der Zeit des Skandals. Alle anderen setzten auf AdBlue, nur Fiat kennt den Trick, darauf zu verzichten. Ist jetzt hart formuliert, aber man sollte sich auch als Käufer ein wenig Gedanken machen, vor dem Kauf. Ich hoffe das alle Besitzer der Fahrzeuge, die Klagen, diese nicht mehr bewegen, um den Betrug an die Umwelt nicht noch wissentlich zu verschlimmern. Wenn Fiat bei der Zulassung gemogelt hat ist das zu Verurteilen, aber man muß auch sehen, das es die Gesetze hergaben, Temperaturfenster zu benutzen. Diese wurden erst mit dem Skandal durch die Gesetzgebung geschärft und anschließend durch Gerichte verboten. Das Thema ist nicht so einseitig wie es scheint. Dies alles ist aber meine Persönliche Meinung und muss nicht geteilt werden.
Servus Meine Rechtsschutzversicherung sitzt in den Startlöchern. Wenn es, für mich, nachteilige Fakten gibt, schreitet sie ein. Schaun ma moi Gruß Die sich betrogen fühlen und klagen....die sollten, das es ja um die Umwelt geht, eine Entschädigung erhalten....mit Abzug für die Nutzung bis zur Klage...und das betreffende Mobil im Sinne und Erhalt der Umwelt fachgerecht entsorgt werden....durch dem Hersteller. Es geht ja schließlich nur um die Umwelt und deren Schutz.
Fiat hat bis zum Modelljahr 2020 auf eine bewährte technische Lösung der Abgasreinigung gesetzt, die sich jedoch am Markt nicht durchgesetzt hat. Die Stickoxidreduktion mittels SCR mit AdBlue Einspritzung war bis Dato beim Fiatducatowohnmobilbasisfahrzeug nicht wählbar. Es bedarf profunder physikalischer Kentnisse, um ein valides Urteil über die von Fiat bevorzugten Katalysator abgeben zu können. Bei vielen selbsternannten Umwelttugendbolden findet man nur gerüttelt Maß Chuzpe, statt fundertem Abgasreinigungtechnikwissen. Irre ich mich, dass dieses Thema nur in Deutschland mit seiner Anwaltsbesessenheit interessiert? Für die geschädigten Nutzer stellen sich noch folgende Fragen: Beispiel: Ich habe mein in 2018 neu erworbenes Fahrzeug während der Klagezeit verkauft. Wie wird jetzt die Entschädigung berechnet? Muss ich die evtl. erhaltene Summe an den nächsten Besitzer weiterleiten und was passiert mit den während dem Prozess entstandenen Gerichtskosten des Klägers? Kann der z. B. 2 Besitzer eines Womo auf FIAT-Basis, gekauft von Privat, auch Klage einreichen, wenn der Erstbesitzer nicht geklagt hat? Gruß duelken50
woanders gibt es auch nicht sowas wie die Deutsche Umwelthilfe
Dann Frage ich mich warum sie Tricksen mussten bei der Abgasprüfung, wenn die Technik so gut war. Wahrscheinlich ist die AdBlue Lösung günstiger und einfacher händelbar für die Hersteller und Fiat hat zu lange auf ihre Technik gesetzt. Da würde ich gerne etwas drüber lesen, hast du eine Quelle. Das es zu dem Zeitpunk keinen Ducato mit AdBlue gab ist mir bekannt. VW hat auch lange am TDI festgehalten und gesagt sie kommen ohne Feinstaubfilter zurecht, sind dann aber doch zur CR Dieseln gewechselt.
Dann steht doch fest, welcher Schaden entstanden ist. Die Differenz aus dem normalerweise zu der Zeit üblichen Preis und dem Betrag, den du erhalten hast.
Warum ,der hat das Fahrzeug doch billiger bekommen.
Bewährt war diese Lösung vielleicht noch bei Euro 4. Ausserdem ging es nicht um den Kat, sondern um das Niederdruck-AGR-System. Fiat hat da einfach versucht, Kosten zu sparen, und wie so oft, wenn Kosten eine höhere Rolle spielen als Funktionalität, ist das nach hinten losgegangen. Natürlich haben viele Hersteller versucht, zu tricksen, aber die mit Adblue-Abgasreinigung konnten wenigstens per Softwareupgrade nachlegen - zum Preis eines höheren Adblue-Verbrauchs. Das wird Fiat nicht gelingen, weil das AGR technisch ausgeknautscht ist und bei zu hohen AGR-Raten alle paar tausend km das AGR-Ventil verkokt. Schon als Fiat mit dem Niederdruck-AGR um die Ecke kam, haben sich viele Leute gefragt, wie das klappen soll und warum das kein anderer kann. Kein Hersteller baut freiwillig teure, unnötige Lösungen ein - Fiat hat schlicht die Möglichkeiten ihrer Lösung überbewertet und musste dann auf Tricksereien zurückgreifen, um die Abgaswerte zu schaffen. Sowas passiert, wenn unfähiges Management den Ingenieuren sagt, wie es zu laufen hat. bis denn, Uwe Sowas passiert auch wenn Gesetzte geschrieben werden bei denn dann die entsprechenden Lobbys mit schreiben.
Genau das aber bleibt zu befürchten. Selbst VW, die den Kundenbetrug offiziell bestätigt haben, haben den Kopf durch ein Softwareupdate aus der Schlinge gezogen. Die Folgeschäden gehen zu Lasten der Eigner. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob bei den betroffenen Fahrzeugen die Stickoxidreduktion mittels Nachrüstung eines SCR mit AdBlue Einspritzung möglich ist. Fiat wird alle Hebel in Bewegung setzen, um derartig kostspielige Lösungen zu vermeiden. Den Schlamassel werden Besitzer eines Wohnmobils mit Fiatmotor dann später haben, das ist bereits heute klar. Falls es dazu kommt.
Das ist meiner Meinung nach ein Zitat der Webseite, der ganze Satz: Dazu zählen z.B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall, die Geltendmachung vonSchadenersatz, Bußszlig;geld oder Streit nach einem Fahrzeugkauf. Das ist also anscheinend kein Auszug aus den AGBs. Man beachte das Bussgeld. Einer Web Seite glaube ich soweit meine Frau werfen kann und das ist nicht sehr weit! Gruß Andreas
Offensichtlich decken die Rechtschutzversicherungen Risiken nicht in gleichem Umfang ab. Die HUK übernimmt bei einem gewissen Selbstbehalt die Kosten für Verfahren und Rechtsvertretung in obiger Sache. Allerdings hat man keine freie Kanzleiwahl. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten bei anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen, sollte man einige Versprechungen besser einer kritischen Bewertung unterziehen. Da Fiat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Vorsatz nachzuweisen sein wird, bleibt nur die Höhe des sogenannten "Differenzschaden" strittig. Nach höchstrichterlicher Entscheidung liegt dieser zwischen 5- 15% des Anschaffungswertes vom Camper. Trotzdem rollt aufgrund der BGH-Entscheidung eine Klagewelle auf die Gerichte zu. Selbst wenn Verfahren zu Gunsten der Eigner positiv beschiedenen werden sollten, übersteigen in der Mehrzahl der Fälle Anwalts- und Gerichtskosten die Entschädigungssummen.
Wozu soll das Ganze dann gut sein? Nur damit die Gerichte was zu tun haben? Ich denke die kommen ganz gut auch ohne Wohnmobilfahrer aus.
Woraus leitest Du denn die Erfahrung ab? An der Lautstärke der Werbung? Die vertriebsorientierten Kanzleien haben genau eine Strategie. Sie verlieren lieber als dass sie abweichen. Das Geld wird mit einem Standard verdient - egal ob für einen Mandanten dabei etwas herauskommt oder nicht. Wo ist bitte da die Erfahrung? Dazu kommt, dass es im Verhältnis zur angeblichen Erfolgsquote so gut wie keine positiven Kundenstimmen gibt - und glaube mir, diese würden maximal prominent in einem solchen Vertriebssystem präsentiert. Ich gehe zu keiner Kanzlei, bei der ich vermuten muss, dass sie sich nur für das Geld meiner Versicherung interessiert und nicht für meine Sache. Am Ende verdient die Kanzlei auch wenn ich verliere. Das ist im System sehr aktiv einkalkuliert.
Und die wohnmobilfahrer schädigen die Umwelt wissentlich weiter. wer klagt, sollte auch soviel Arsch in der hose haben die Erhaltene Summe zu investieren um ein Zulassungsfähiges Fahrzeug auf der Strasse zu haben. Geld einsacken, weiter fahren, ist nicht besser als Fiat, also darauf achten wenn man den Zeigefinger erhebt. Würden Gerichte entscheiden das die Entschädigung in ein Fahrezeug zur Umrüstung investiert werden muss, würden die wenigsten noch klagen. en meisten klagenden gehts doch nur darum im Nachgang selbst noch Kasse zu machen, um die nächsten Urlaube zu finanzieren, denen ist die Umwelt genauso Scheißegal wie den Autoherstellern.
Ich zitiere mich Mal selber....und jürgen dafür einen guten !! Solange hier in Bremen das Stahlwerk für fast 50% der verseuchten Luft verantwortlich ist, habe ich keine probs meinen 4er Duci von 2010 weiter zu fahren. Zuerst sollten mal die Staatskarossen, die öffentlichen Gebäude, der öffentliche Verkehr "sauber" gemacht werden. Das Gelaber es kostet zu viel, ist nicht finanzierbar, gilt für ALLE, also auch für mich! Wer Forderungen ans Volk stellt sollte mit "Gutem Beispiel" vorangehen, aber bei unserer Pampel klaptt ja NIX! Genau, sollen erstmal die anderen machen! Bevor die in China nicht mustergültig sind, sollten wir hier nicht anfangen. Du kapierst es nicht, nicht die "anderen". Derjenige der von mir verlangt mich einzuschränken oder Änderungen mit zu tragen MUSS vorangehen mit gutem Beispiel! Aber unser Olaf labert nur, vergisst was er mal sagte............aber nun ist es gut, gehört hier nicht her.
Wenn das Ironie ist, finde ich den Beitrag gut.
Das war meine Intention. :-)
Es sind nicht Olaf und Greta, die das von Dir verlangen, sondern Deine Mitbürger, die mit den begrenzten Ressourcen und dem Klimaauswirkungen etwas länger als Du zurecht kommen müssen. Der TE hat im ersten Beitrag ja ausgeführt das die sache von Fiat als "illegal" eingestuft wird. Soweit sind eigentlich alle hier einig. Lange zeit war ich auch der meinung : Was wollen die Fiatfahrer eigentlich ? Geld kassieren wo sie doch eigentlich gar keinen schaden hatten ? Die Kiste läuft , ist relativ sparsam und braucht kein Adblue-gedöns. Problem dabei - (meine meinung) Fiat hat aus profitgründen beschissen. Mit voller absicht. Wie auch VW und andere. Das die Konkurenz da nicht klagt ist zu verstehen - die sind keinen deut besser und man würde gerne so weitermachen, hauptsache soviel Umsatz und Gewinn wie möglich. So wie es die Amis bei VW gemacht haben (ja, USA haut EU-Unternehmen aufs Auge) ist es genau richtig. Es ist immer das gleich. Die kapieren es erst bzw. sind bereit was zu tun wenn sie ordentlich auf die Mütze kriegen. Zum Schluss bezahlt aber der Endverbraucher, also wir, die Rechnung. Ihr tut euch also mit eurer Empörung und Forderung nach Strafe keinen Gefallen.
Das mag - rein finanziell gesehen - stimmen. Aber die rechtsauffasung erstaunt mich. Man soll also den Konzern nicht bestrafen weil es "uns" geld kostet ? Die Verantwortlichen nicht in Haft nehmen ? Von mir aus sollen die Verantwortlichen ruhig bestrafen. Mich dürfen sie aber gerne in Ruhe lassen. Jetzt habe ich mir den Thread schon ein paar Tage lang angetan und habe eines dabei gelernt: - Habgier kennt keine Grenzen - Heuchelei kennt keine Grenzen - Selbstbetrug steht bei vielen vorne an Was mich wundert: Wenn die sich betrogenen fühlenden EURO5 Kutscher sich so elend fühlen, dass sie einer Klage nicht aus dem Weg gehen WARUM fahren sie ihre das Gewissen so malträtierenden Fahrzeuge noch weiter? Sollten Sie diese nicht aus Gewissensgründen SOFORT stilllegen, abmelden und für, nach dem Urteilstermin, die Endverschrottung anmelden? :?: Aber .... siehe oben :ja:
Darum geht es nicht, denn der ist kein Straftatbestand.
Der Ironie Emoji Smiley fehlt.
Das muss man sich leisten können. Ich könnte es mir nicht leisten eins "stillzulegen" und ein anderes zu kaufen.
Dann nimmt man sich einen schönen großen Kredit auf, währe ja alles für die Umwelt :roll: :versteck:
Ist nicht schön, das zu lesen, aber ich denke da ist was dran. Ich möchte es gerne ergänzen: Es ist menschlich, sich nicht durchgehend konsequent zu verhalten. Es ist unmenschlich heiligengleiche Konsequenz von sich und anderen zu fordern.
So ist es , der Hersteller sollte bestraft werden...ohne Frage... alle die sich betrogen fühlen ... Schadensersatz auszahlen lassen ...und die Karre verschrotten durch den Hersteller. Das hilft der Umwelt und dem schlechten Gewissen. Und schon ist das klimaziel fast erreicht....das blöde ist nur ein Euro 6 und besser schmeißt eigentlich genauso viel CO2 raus wie ein Euro 5 Fahrzeug....da werden ja nur die Stickoxide reduziert.
Du willst also die Verantwortlichen in den Knast schicken, aber du selbst willst eine Entschädigung und dann den "Stinker" trotzdem weiterfahren. Dann bist du doch keinen Deut besser. Was für eine Heuchelei.
Besser wäre es doch wohl, wenn FIAT eine funktionierende Abgasreinigung nachliefern würde.
Falsch. Tut mir leid für Dich. Wo habe ich geschrieben das ich ( ich eh nicht, hab keinen Fiat) entschädigung will und dann so weiterfahre. Nirgends. Also , danke für die Heuchelei. :respekt: Für dieter2 Einen Kredit ? Könnte man. Aber ich will gar nicht wissen wieviel den ersten noch abzahlen. :lol: Und was ist, wenn ich das Fahrzeug weiterverkauft habe, ohne die Problematik anzugeben. Die Preise waren in den letzten Jahren ja sehr gut um ein Fahrzeug zu verkaufen.
Solange es keinen verpflichtenden Rückrufruf für Dein Fahrzeug gibt, brauchst Du beim Verkauf nichts von den Fiat-Ducato-Diesel-Reinigungs-Problemen anzugeben. Sowie vom KBA ein zwingendes Update gefordert wird, ist dem nachzukommen und bei zwischenzeitlicher Veräußerung zu deklarieren. Nach der belegbaren Durchführung der "Verschlimmbesserung" sind diesbezügliche Nachfragen des Interessenten wahrheitsgemäß zu beantworten. Vermutlich wird sich die Begeisterung für betroffene Fiat, nach einer Deaktivierung verbotener Software bei gleichzeitig massiver Erhöhung der AGR-Raten, in engen Grenzen halten. Als ob sich die Problematik der Folgen einer Nachgebesserung von Abgaswerten nicht schon längst herum gesprochen hätte.
Verkürzung ist ein beliebtes Spiel, bei dem logische Zusammenhänge verloren gehen. Wer sich auf dieser Grundlage ein Urteil bildet, liegt oft daneben.
:D Klasse formuliert :D Und damit ist es erklärt :ja: Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Also ich mach mir mit meinem 2018 Ducato da keine Gedanken. Fiat hat bis jetzt kein Problem, denn es gibt kein Nachweis einer verbotenen Abschaltung. Es gibt nur ein Temperaturfenster-Abschaltung, für den sicheren Betrieb des Motors und der war vom KBA in Italien und Deutschland genehmigt. Rechtsgültig ist das italienische Amt! Durch das EuGH Urteil von 2021 wurden zwar alle Abschaltungen der Abgasreinigung verboten, ab 2021 darf also keine Abschaltung mehr zugelassen werden. Urteile sind nur bei nachgewiesenen Betrug rückwirkend gültig! Dieser Betrug muss durch Zeugen, Software oder wie bei VW, durch beschlagnahmte e-mail, nachgewiesen werden. Solch ein Nachweis habe ich noch nicht gefunden, vielleicht hat jemand sowas gefunden, dann bitte die Quelle!
Das ist selbstverständlich eine individuelle Entscheidung. Alle anderen Aussagen sind einfach falsch. Faktisches, wie das Vorhandensein eines illegalen Thermofenster oder einer verbotenen Abschalteinrichtung, kann man natürlich als nicht bewiesen abtun. Die verpflichende Aufforderung nach Vorgaben des KBA, in der Vertragswerkstatt ein Stickstoffoxid-Emissionen-Reduktions-Update durchführen zu lassen, ist nicht zu ignoriert. Die Entwicklung der Rechtssprechung und das Insistieren von DUH, ADAC u.a. sprechen dafür, dass es dazu kommt. |
Anzeige
|