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Ducato Light Fahrwerk mit 16 Zoll fahren 1, 2


berndbe am 27 Okt 2025 17:00:13

Olli2305 hat geschrieben:Moin, ich kenne nur die Software von PSA, da konnte man die vom Werk zugelassen Radgrößen einfach per Klick einstellen. Stand glaube ich unter Auslieferungszustand ganz am Anfang des Menü. Habe ich öfters genutzt, da Winterreifen in 15 Zoll und Sommer in 16 Zoll, dann passte auch wieder der Tacho.


Diese simple Einstellmöglichkeit gibt es in der aktuellen Software eben nicht mehr. War vermutlich zu einfach.

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Tatico am 27 Okt 2025 17:20:56

Danke erstmal für die rege Beteiligung. Ich war jetzt beim TÜV. Wie ich lese, haben einige ihr Womo von 15" auf 16" umgerüstet z. B. Kuhtreiber, Himan,.... Mich würde interessieren, wie Ihr es gemacht habt. Mein Plan ist es bei "Klein..." gebrauchte 16" Fiatfelgen Alu mit entspr. Reifen die noch gutes Profil und nicht zu alt sind zu kaufen. 225/75 R16 habe ich näher ins Auge gefasst. Mit dem Prüfing. vom TÜV habe ich gesprochen. Er mein, es könnte passen wenn der Ducatotacho entsprechend zu viel anzeigen würde. Bei einer Testfahrt habe ich Google Maps mit der Tachoanzeige verglichen. Folgende Ergebnisse konnte ich abgelesen (s. Bild). Ich glaube es könnte ohne einer Tachoangleichung funktionieren, oder? Aber was ist mit dem Radkasten? Laut einem "Reifenrechner" im Internet hat das vorh. 15" Rad einen Durchmesser von 69,9cm. das 16" Rad 74,4 cm. Ist das nicht einwenig eng im hinteren Radkasten oder gibt es je nach Wohnmobilaufbau Unterschiede? Ich habe einen LMC Cruiser 671 Bj. 2015. Würde mich über eine Info freuen. Gruß Tatico

amino am 27 Okt 2025 17:51:18

Das sage ich doch schon zig Jahre, bei 110 tacho fährt er um die echten 100kmh

Das passt nachher Haar genau mit gps und tacho :D
20251027_164503.jpg



Hab noch kein wohnmobill schleifen sehen , bei mir sind oben noch 25cm Luft....

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Tatico am 27 Okt 2025 18:31:51

amino hat geschrieben:Das sage ich doch schon zig Jahre, bei 110 tacho fährt er um die echten 100kmh

Das passt nachher Haar genau mit gps und tacho :D
20251027_164503.jpg



Hab noch kein wohnmobill schleifen sehen , bei mir sind oben noch 25cm Luft....


Hallo Torsten, Du meinst wohl 25mm Luft, oder?

amino am 27 Okt 2025 19:02:26

Nene 25cm

Das geht ja innen noch weiter , wäre zwar oben das ganze gummi weg , aber platz ist genug , da schleift lange nichts

mv4 am 27 Okt 2025 19:08:04

Die Radkästen sind bei jeden Mobil anders..aber da ist mit Sicherheit noch genug Platz für 225/75R16 ...wenn du Original Fiat Felgen kaufst hast du schon mal die selbe Einpresstiefe wie die Stahlfelgen...

Ob du genug Platz hättest kannst du leicht selber herausfinden...das Wohnmobil voll beladen ...und messen wie viel Platz noch bei den 15 Zoll Reifen zu den Radkästen und Radläufen ist. Wie viel die 16 Reifen größer sind weißt du ja schon..

amino am 27 Okt 2025 20:04:00

Hier bei dem Händler ist es auch gut erklärt.......


Der schreibt auch das es bei allen mit 15 Zoll Bereifung klappt .

Alle die Umbauen möchte, sollen das mal lesen

--> Link

MichaV4 am 27 Okt 2025 20:42:37

amino hat geschrieben:Der schreibt auch das es bei allen mit 15 Zoll Bereifung klappt .

--> Link

Auch da funktioniert es nur, wenn die 225/75-16 schon im COC eingetragen sind, ansonsten bieten sie nur die 225/65-16 als Alternative an.

amino am 27 Okt 2025 21:40:14

Das steht da aber nicht ,
Sondern
Code: --> Link
    Als Bereifung sollte 225/65 R16 verwendet werden. Der Querschnitt 65 ist dabei entscheidend. Die Reifengröße liegt innerhalb der Toleranz und somit ist keine Einzelabnahme mit Tachoangleichung beim TÜV notwendig   


Heisst nicht das es mit 75 nicht geht ( wenn doch schon der Tacho 10kmh vor geht)

Es ist halt nur unkomplizierter mit 65

PeVe am 18 Nov 2025 13:40:27

Von mir kurz eine Ergänzung, um denen Mut zu machen welche auch umrüsten möchten.
Wir haben ein La Strada WoMo von 2008 auf Basis Jumper 2.2 HDI 120 PS. Eine COC Bescheinigung zum Fahrzeug haben wir nicht. Ich habe von der originalen Bereifung 215 70 15 umgerüstet auf die 225 75 16 von Fiat. Light Fahrwerk, also 118 Lochkreis. Die Räder waren neu von einem hier in der Gegend der sein neues WoMo auf eine andere Größe umgerüstet hat. Damit dann zu unserem TÜV, der Chef dort darf alle Arten von Gutachten im KFZ Bereich machen. Der ist mal um den Block um festzustellen, dass der Tacho gleich bzw. über Ist-Geschwindigkeit anzeigt (anhand des GPS am Navi). Vorher hatte er schon in seinem Computern geschaut, was an dem Fahrzeug alles möglich ist. Die ganze Sache war in etwa 30 Minuten erledigt, er hat alle zulässigen Radgrößen in seinem Gutachten eingetragen und damit musste ich noch zur Zulassungsstelle. Kann nun verschiedenste Kombinatuonen fahren, da eingetragen.
Eine Tachoangleichung war bei mir nicht notwendig, einzig der Wegstreckenzähler läuft nun nach. Daran arbeite ich noch.
Im NBC ist es durchaus möglich den Reifenumfang zu ändern. Das geht an sich relativ einfach mit dem richtigen Gerät. Allerdings, nicht bei allen Fahrzeugen. Bei unserem nimmt er bisher keine anderen Größen an und auch bei neueren Fahrzeugen ist dazu wieder was Spezielles notwendig. Aber jedenfalls benötigt man nicht diese sündteueren CAN Umwandler.
Also, vieles geht. Voraussetzung ist ein williger und fähiger TÜV Gutachter und ggf. ein bisschen Hard- und Software.
Viel Erfolg denen, die noch umrüsten wollen.
Peter

Tatico am 14 Jan 2026 16:18:37

Hallo, ich möchte nochmal dieses Thema aufgreifen. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem bekannten Reifenhändler, der viel Umrüstüngen u.a. auf 18" macht. Er bietet z.Zt. auch gebrauchte 16" Original Fiat an. Auf meine Anfrage von 15" Stahl auf diese 16" incl. neuer Reifen von denen, incl. TÜV, da dieser auch für andere Umbauten öfters bei denen im Haus ist, wurde gesagt das das nicht möglich sei, da "Unser Prüfer macht es nicht auf Grund des zu großen Abrollumfangs (mehr als 8% größer als die 15er),
hier wäre normalerweise ein neues Abgasgutachten erforderlich." Ist euch so eine Aussage bekannt?

Tatico am 14 Jan 2026 16:38:38

Kleine Ergänzung: 225/65 R16 ginge, aber nicht 225 / 75 R16. Da mehr als 10% Abrollumpfang! Als ich dann sagte, das der Fiat-Tacho entsprechend voreilt und mein TÜV-Mann das mit GPS überprüft, sagte er, s sei eine andere Sage. Ein neues Abgasgutachten wäre notwendig!

WoMoNK19 am 14 Jan 2026 16:54:09

Hallo,

Zitat Tatico:
Hallo, ich möchte nochmal dieses Thema aufgreifen. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem bekannten Reifenhändler, der viel Umrüstüngen u.a. auf 18" macht. Er bietet z.Zt. auch gebrauchte 16" Original Fiat an. Auf meine Anfrage von 15" Stahl auf diese 16" incl. neuer Reifen von denen, incl. TÜV, da dieser auch für andere Umbauten öfters bei denen im Haus ist, wurde gesagt das das nicht möglich sei, da "Unser Prüfer macht es nicht auf Grund des zu großen Abrollumfangs (mehr als 8% größer als die 15er),
hier wäre normalerweise ein neues Abgasgutachten erforderlich." Ist euch so eine Aussage bekannt?

a)
Was hat ein Abgasgutachten mit dem Wechsel von 15er zu 16er Rädern zu tun?
Ist da was bei "drag-and-drop" schiefgelaufen?

b)
Um eine vernüftige Antwort zu bekommen ist es immer hilfreich:
Fahrzeug-Typ - bei Dir wohl ein Ducato Typ 250 ?
und das Baujahr (den Ducato gibt es seit 1981 ...)
zu nennen.

Grundsätzlich gilt:
Ändert sich der Abrollumfang um 3% gegenüber der Serienbereifung bzw. der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1 )
eingetragenen Bereifung, so muss die neue Rad-/Reifen Kombination vom TÜV / GTÜ / ... abgenommen und eingetragen werden.

Nun ist es aber so, dass Fiat für mache Baujahre auch Abrollumfänge von + 9% grundsätzlich hat genehmigen und freigeben lassen
(+9 % beträgt in etwa der Unterschied 15er zu 16er Rädern incl. der richtigen Bereifung)
und die der TÜV / GTÜ etc. genehmigen und dadruch zur Eintragung in die Papiere freigeben kann.

Hierzu ist natürlich eine Begutachtung gemäß §19 (2) STVZo notwendig.
Dies ist aber eine reine Formalie, die dann "nur" das Geld für das Gutachten durch TüV / GTÜ kostet, sowie die Gebühr bei der
Zulassungsstelle für die Eintragung in den Fahrzeugschein.

Und bevor jetzt jemand die Tachoabweichung auf Grund des geänderten Abroll - Umfangs anspricht:

EINE ANPASSUNG DES TACHOMETERS
(auf Grund des geänderten Abrollumfagns) IST DAFÜR NICHT ERFORDERLICH
UND WIRD AUF DER ENTSPRECHENDEN SEITE DES KBA (wo diese ganzen Sachen hinterlegt sind) ZU DIESER SACHE AUCH
AUSDRÜCKLICH NICHT GEFORDERT!!!!!!



WoMo NK19

Tatico am 14 Jan 2026 16:59:04

WoMoNK19 hat geschrieben:Hallo,

Zitat Tatico:
Hallo, ich möchte nochmal dieses Thema aufgreifen. Heute hatte ich ein Gespräch mit einem bekannten Reifenhändler, der viel Umrüstüngen u.a. auf 18" macht. Er bietet z.Zt. auch gebrauchte 16" Original Fiat an. Auf meine Anfrage von 15" Stahl auf diese 16" incl. neuer Reifen von denen, incl. TÜV, da dieser auch für andere Umbauten öfters bei denen im Haus ist, wurde gesagt das das nicht möglich sei, da "Unser Prüfer macht es nicht auf Grund des zu großen Abrollumfangs (mehr als 8% größer als die 15er),
hier wäre normalerweise ein neues Abgasgutachten erforderlich." Ist euch so eine Aussage bekannt?

a)
Was hat ein Abgasgutachten mit dem Wechsel von 15er zu 16er Rädern zu tun?
Ist da was bei "drag-and-drop" schiefgelaufen?

b)
Um eine vernüftige Antwort zu bekommen ist es immer hilfreich:
Fahrzeug-Typ - bei Dir wohl ein Ducato Typ 250 ?
und das Baujahr (den Ducato gibt es seit 1981 ...)
zu nennen.

Grundsätzlich gilt:
Ändert sich der Abrollumfang um 3% gegenüber der Serienbereifung bzw. der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1 )
eingetragenen Bereifung, so muss die neue Rad-/Reifen Kombination vom TÜV / GTÜ / ... abgenommen und eingetragen werden.

Nun ist es aber so, dass Fiat für mache Baujahre auch Abrollumfänge von + 9% grundsätzlich hat genehmigen und freigeben lassen
(+9 % beträgt in etwa der Unterschied 15er zu 16er Rädern incl. der richtigen Bereifung)
und die der TÜV / GTÜ etc. genehmigen und dadruch zur Eintragung in die Papiere freigeben kann.

Hierzu ist natürlich eine Begutachtung gemäß §19 (2) STVZo notwendig.
Dies ist aber eine reine Formalie, die dann "nur" das Geld für das Gutachten durch TüV / GTÜ kostet, sowie die Gebühr bei der
Zulassungsstelle für die Eintragung in den Fahrzeugschein.

Und bevor jetzt jemand die Tachoabweichung auf Grund des geänderten Abroll - Umfangs anspricht:

EINE ANPASSUNG DES TACHOMETERS
(auf Grund des geänderten Abrollumfagns) IST DAFÜR NICHT ERFORDERLICH
UND WIRD AUF DER ENTSPRECHENDEN SEITE DES KBA (wo diese ganzen Sachen hinterlegt sind) ZU DIESER SACHE AUCH
AUSDRÜCKLICH NICHT GEFORDERT!!!!!!



WoMo NK19


"a)
Was hat ein Abgasgutachten mit dem Wechsel von 15er zu 16er Rädern zu tun?
Ist da was bei "drag-and-drop" schiefgelaufen?" genau das frage ich mich auch!

Tatico am 14 Jan 2026 17:00:30

Wenn er die gebrauchten Felgen nicht selber anbieten würde, könnte ich mir vorstellen, das er dieses behaubtet weil er neue 18" mit TÜV verkaufen will.

WoMoNK19 am 14 Jan 2026 17:08:23

Hallo,

Tatico hat geschrieben:Kleine Ergänzung: 225/65 R16 ginge, aber nicht 225 / 75 R16. Da mehr als 10% Abrollumpfang! Als ich dann sagte, das der Fiat-Tacho entsprechend voreilt und mein TÜV-Mann das mit GPS überprüft, sagte er, s sei eine andere Sage. Ein neues Abgasgutachten wäre notwendig!


also entweder hat Dein Reifenhändler keine Ahnung oder / und der TüV-Inschniör hat genau NULL Durchblick.

a)
für die 16er Räder werden im allgemeinen 225/75/R16 Rad-Reifen Kombinationen gefahren.

b)
der Abrollumfang sind ziemlich genau 9% und nicht 10% 225/75/R16er.

c)
Ich würde mir einen anderen Reifenhändler und einen anderer TÜVler suchen, die mit so etwas vertraut sind
und die Angelegenheit zur Eintragung bringen.
Weil so wie das aktuell läuft, wird das in 100 Jahren nix, wenn die Typen in dem Bereich keine Ahnung haben
und nur dummes Zeug reden.

WoMo NK19

Tatico am 14 Jan 2026 17:20:36

Um eine vernüftige Antwort zu bekommen ist es immer hilfreich:
Fahrzeug-Typ - bei Dir wohl ein Ducato Typ 250 ?
und das Baujahr (den Ducato gibt es seit 1981 ...)
zu nennen.
ja Typ 250 light Chassis Bj. 2014

Das er keine Ahnung hat, kann ich gar nicht glauben. Ich schicke dir eine Kurznachricht.

hampshire am 14 Jan 2026 17:57:09

Das Thema ist juristisch einfach. Wenn Du eine Rad-Reifenkombination vom TÜV eingetragen bekommst und die Eintragung nicht ausdrücklich mit einer Tachoanpassung verbunden ist, bist Du auf der sicheren Seite.
Ob eine Tachoanpassung verlangt wird oder nicht ist nach meiner Information nicht einheitlich gelöst.
Bei unserem Ducato Kasten (2016) mit light Fahrwerk sind 255/55R18 ohne Auflage zur Tachoanpassung eingetragen. Lediglich musste an den vorderen Radkästen eine Blende angebracht werden.
Die neuen Räder haben 8% mehr Reifenumfang. Der Tacho verhält sich zur GPS Messung mit dem Handy 1-2 km/h weniger an als das Handy. Da das Handy nicht geeicht ist, kann ich das nur als Richtungswert nehmen und kümmere mich nicht weiter darum, außer, dass ich bei Radarfallen nicht mehr die gewohnten „10% Tacho drüber“ fahre.
Die 225/75R16 haben einen 9% größeren Reifenumfang. Damit dürfte der Tacho voreilen, wenn man das mit geeichten Geräten messen würde. Aber auch das ist kein Problem, wenn der TÜV die ohne eine Anpassung zu fordern einträgt.

RudiRadlos am 14 Jan 2026 18:55:52

WoMoNK19 hat geschrieben:Was hat ein Abgasgutachten mit dem Wechsel von 15er zu 16er Rädern zu tun?


Hallo,

Unabhänging von der angezeigten Geschwindigkeit, - die Abgasmessung erfolgt immer unter Berücksichtigung von Fahrgeschwindigkeit und Motordrehzahl, - und nicht nur in mg pro gefahrene Kilometer.

Wenn FIAT da ein breites Reifengrößenspektrum anbietet (weil irgendwie zertifiziert), dann kann's klappen. Außerhalb der zugesicherten Größen wird u.U. ein gesondertes Abgasgutachten verlangt. Für den Einzelfall lohnt sich das meist nicht,- für einen großen Reifen/Felgenhändler vielleicht schon.

Gruß,

Rüdiger

WoMoNK19 am 15 Jan 2026 14:19:32

Hallo,

hampshire hat geschrieben:.....
Die 225/75R16 haben einen 9% größeren Reifenumfang. Damit dürfte der Tacho voreilen, wenn man das mit geeichten Geräten messen würde. Aber auch das ist kein Problem, wenn der TÜV die ohne eine Anpassung zu fordern einträgt.


Meiner eigenen Messung nach stimmt mit den 16er Rädern nun die Tachoanzeige sehr genau.
Mit den 15er Rädern hat der Tacho - wie das so üblich ist - immer ein bisschen mehr angezeigt als
die tatsächliche Geschwindigkeit. "Gemessen / Geprüft" habe ich beides mit der GPS Messung
meiner Navigations-Software.

Insofern:
Bei einem bestimmte Fahrzeugtyp des Ducato ist der Tausch von 15er Rädern zu 16er Rädern problemlos
gültig.

Hinweis am Rande:
Mein Reifenhändler hat mir vor dem Wechsel auf meine Frage "..geht das ? ..."
gesagt ".. bei Ihrem Wohnmobil von 15er auf 16er zu wechseln - das geht problemlos..."

Als dann der GTÜler zur Abnahme kam hat mein Reifenhändler zu ihm gesagt:
"... Schau bitte in deinen Unterlagen auf die Seite "4711" - dort steht das ganz genau drin. ..."

Der GTÜler macht die Seite im Computer auf und sagt: "... ja klar, prima, das hätte ich jetzt
auswendig nicht gewußt. Das ist ja gar kein Problem, weil das von Seiten Fiat schon mit einer
Abnahme belegt ist und auch eine Tachonapassung bei 9% mehr Umfang nicht notwendig werden
wird. Auch das ist hier in meinen Unterlagen von Fiat schon mit einer Abnahme belegt..."

Worauf mein Reifenhändler sagt: "... das zu wissen, dafür bin ich ja da, weil das mein tägliches
Geschäft ist. Ich muss das wissen, sonst sollte ich besser Zeitungen austragen gehen..."

WoMo NK19

Frank882 am 23 Jan 2026 22:50:16

Ich habe mir, leider aus Unwissenheit, die 225/75/16 bei Kleinanzeigen gekauft um dann später feststellen zu müssen, dass diese original gar nicht ans Fahrzeug dürfen.

Nach Info bei der Dekra wurden diese dann aber nach einer von mir durchgeführten Vergleichsfahrt relativ problemlos eingetragen. (Tacho 90, GPS 89, Tacho geht immer ca.1kmh vor, davor war das eher ein Schätzeisen)
Einzig Schneeketten darf ich nun nicht mehr nutzen. Ich frage mich aber, ob der Maxi mit diesen Felgen als Originalausstattung größere Radhäuser hat. :?

Fahrzeug ist ein 3.0er Boxer von 2012 mit Light Fahrwerk 5x118 und nun 225/75/16er Zubehörrädern :D


Gruß Frank

WoMoNK19 am 24 Jan 2026 00:18:03

Hallo,

RudiRadlos hat geschrieben:...
Wenn FIAT da ein breites Reifengrößenspektrum anbietet (weil irgendwie zertifiziert), dann kann's klappen. Außerhalb der zugesicherten Größen wird u.U. ein gesondertes Abgasgutachten verlangt. Für den Einzelfall lohnt sich das meist nicht,- für einen großen Reifen/Felgenhändler vielleicht schon.

Gruß,

Rüdiger


also ich habe schon mehr als einmal bei einem Fahrzeug (Motorrad und PkW) andere Reifengrößen eintragen lassen, teils mit
und teils ohne vorgeschriebene Tachoangleichung.

Aber das eine Abgasmessung notwendig werden sollte für eine Änderung der Bereifung, das wurde vom TüV / GTÜ etc auch noch
nie verlangt.
Wieso soll sich das Abgasverhalten ändern, wenn ich ne andrer Bereifung fahre. Die produzierte Gasmenge des Motors ist von
der Drehzahl abhängig und nicht von der Geschwindigkeit.

Und es ist leider / oder Gott-sei-Dank für niemanden eine Verpflichtung wenn 50 km/h am Rand steht auch 50 km/h zu fahren.
Insofern kann man die veränderte Gasmenge eines Fahrzeugs auf Grund von Änderung der Bereifung gar nicht erheben,
weil man dann ja standartisierte Geschwindigkeiten auf der Straße fahren müsste.

Aber egal, Du hast sicherlich mit zig Umrüstungen zu tun gehabt und genügend Erfahrungen gesammelt um so eine Aussage
treffen zu können.
Mich würde hier nur interessieren: Erfahrungen als Fahrzeughalter mit Umrüstungswunsch oder als Inschniör auf Seiten TüV / GTÜ / etc.

WoMo NK19

Pechvogel am 24 Jan 2026 00:39:32

WoMoNK19 hat geschrieben:… Wieso soll sich das Abgasverhalten ändern, wenn ich ne andrer Bereifung fahre. Die produzierte Gasmenge des Motors ist von
der Drehzahl abhängig und nicht von der Geschwindigkeit…

Wenn sich der Abrollumfang ändert ändert sich auch die ( Motor- ) Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit.
Außerdem ändern sich Leistung und Drehmoment des Antriebs.

Und da sich die Abgasvorschriften u.a. nach Drehzahl, Leistung und Geschwindigkeiten richten, müsste eigentlich ein neues Abgasgutachten gefordert werden.

Es hat schon Hersteller gegeben die neue Abgasnormen, mit gleichem Fahrzeug, gleichem Motor, gleicher Leistung, … nur dadurch erreicht haben in dem sie die Leistungskurven etwas „verschoben“ haben.
Ford hat z.B. mal bei den TDCI-Motoren die strengeren Abgasnormen dadurch erreicht dass sie das max Drehmoment 200 oder 300 U/min später erreicht hat und dadurch, zwar die gleichen Abgaswerte aber in das nächst höheren Drehzahlband, verschoben hat.



Grüße
Dirk

mv4 am 24 Jan 2026 10:50:56

WoMo NK19.....vergiss das Geschriebene das du ein Abgasgutachten brauchst wenn du die Bereifung änderst.

"Und da sich die Abgasvorschriften u.a. nach Drehzahl, Leistung und Geschwindigkeiten richten, müsste eigentlich ein neues Abgasgutachten gefordert werden."

Das kannst du auch in die Tonne drücken...das ist schlicht unwahr. Es gibt nur Vorschriften unter welchen Bedingungen ein Motor Abgasgrenzwerte einzuhalten hat...Temp. ..Luftdruck..... Kraftstoff-Qualität....im gesamten Drehzahlbereich ..max Drehmoment...und max Leistung.

Wenn so ein Motor einmal homologiert wurde...und er nicht verändert wird..(einschließlich Ansaug und Abgasstrang) dann könnte man ihn überall einbauen...das Abgasgutachten (Einhaltung der Grenzwerte) bleibt.

Bei größeren Umbauten am Motor...oder am Fahrzeug da gehören dann auch Abnorme Reifengrößen dazu (Monster Truck Umbauten...oder Umbau auf Allrad dazu.) wird auf den Rollenprüfstand eine neue Prüfung gemacht.

Die möglichen Reifengrößen bei normalen Wohnmobilen von der Stange sind da viel zu gering das sowas notwendig wäre.

Pechvogel am 24 Jan 2026 13:06:27

mv4 hat geschrieben:… Wenn so ein Motor einmal homologiert wurde...und er nicht verändert wird..(einschließlich Ansaug und Abgasstrang) dann könnte man ihn überall einbauen...das Abgasgutachten (Einhaltung der Grenzwerte) bleibt...

Ein Motor wird nicht homologiert.
Wenn dann wird das ganze Fahrzeug homologiert.
Daher kann ein „Motor“ auch unterschiedlichen Abgasnormen entsprechen, je nachdem in welchem Fahrzeug er eingebaut wurde.

Und seit Euro 6 temp wird das real ausgestoßene Abgas je gefahrenem Kilometer ermittelt. Zudem nicht mehr nur auf einem Rollenprüfstand sondern auch auf durchgeführten Testfahrten.


Grüße
Dirk

mv4 am 24 Jan 2026 16:15:41

es wird beides homolgiert Motoren und Fahrzeuge...die Einstufung wird aber auf einen Rollenprüfstand gemacht...sonst müssten ja die Fahrzeuge immer auf einer genormten Teststrecke gprüft werden. Die Nachprüfung im realen Fahrbetrieb wurde eingeführt ...um Trickserein zu erkennen...und um zu sehen ob die Abgaswerte auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden.

ich habe dir schon mal angeboten...besuche mal paar Vorlesungen an der Uni...damit du auch weißt wovon du schreibst.

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