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Wohnmobilparkverbot auf Parkplatz 1, 2


Joachim260 am 15 Feb 2024 14:32:33

Tinduck hat geschrieben:Die dürfen da nicht parken.

Wir sind fein raus - über 3,5 T, also rüber zu den LKW.

..

bis denn,

Uwe


Also Uwe so einfach geht das nicht, du bist doch kein LKW.
Beim Parkplatz ist dieses Schild auch nicht für Fahrzeuge über 3,5 t sondern für LKW, sonst bräuchte es ja auch keinen Bus auf dem Schild der hat auch über 3,5 t.

Gruß
Joachim

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hampshire am 15 Feb 2024 14:42:46

palstek hat geschrieben:Was würden die Kollegen hier mit einem 3,5-t-Womo tun, für die die PKW-Beschilderung angeblich eindeutig, ja sogar höchstrichterlich geklärt ist, die oben beteuert haben, sie würden auf jeden Fall dort nicht parken...
1.jpg

Originalbild: --> Link

In der Tat gibt es dort laut Schild keine Parkplätze für Wohnmobile unter 3,5t.
Ich würde mit meinem Kastenwagen bei den PKW parken.
Einem Mitbürger, der mich darauf aufmerksam machen würde, dass ich da falsch stünde würde ich recht geben und stehen bleiben. Ein Knöllchen würde ich bezahlen und wenn mich eine Ordnungskraft wegschicken sollte würde ich weiterfahren. Alles nicht schlimm, am Ende hätte ich in jedem dieser Fälle eine witzige Reisegeschichte erlebt.

huohler am 15 Feb 2024 15:06:22

hampshire hat geschrieben:Ein Knöllchen würde ich bezahlen und wenn mich eine Ordnungskraft wegschicken sollte würde ich weiterfahren..


Die sollen mir erst einmal sagen wo ich stattdessen stehen soll. Wenn es keine andere reguläre Möglichkeit gibt wird auch eine "blöde" Ordnungskraft einsehen dass der Fehler nicht bei mir liegt. Zum Glück sind nicht alle Ordnungskräfte solche Paragraphenreiter wie so mancher hier im Forum und können noch ihren gesunden Menschenverstand benutzen.

Hubert

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hampshire am 15 Feb 2024 15:11:12

huohler hat geschrieben:Zum Glück sind nicht alle Ordnungskräfte solche Paragraphenreiter

Das ist auch meine praktische Erfahrung. Sehr viel lässt sich freundlich und unaufgeregt lösen.

Camper510 am 15 Feb 2024 15:28:12

huohler hat geschrieben:Die sollen mir erst einmal sagen wo ich stattdessen stehen soll..

Rechtzeitig von der Autobahn runter und/oder nicht erst auf den letzten Drücker was suchen, wäre ein Lösung.
huohler hat geschrieben:..Wenn es keine andere reguläre Möglichkeit gibt, wird auch eine "blöde" Ordnungskraft einsehen, dass der Fehler nicht bei mir liegt..

Liegt er aber doch. Oder hast du das in Erwägung gezogen?
Rechtzeitig von der Autobahn runter und/oder nicht erst auf den letzten Drücker was suchen.

Camper510 am 15 Feb 2024 15:30:52

huohler hat geschrieben:Zum Glück sind nicht alle Ordnungskräfte solche Paragraphenreiter

hampshire hat geschrieben:Das ist auch meine praktische Erfahrung. Sehr viel lässt sich freundlich und unaufgeregt lösen.

Naja, bei seiner bisherigen Wortwahl glaube ich nicht, dass es den "huohler" auch in freundlich gibt. :roll:

huohler am 15 Feb 2024 15:42:38

Camper510 hat geschrieben:Naja, bei seiner bisherigen Wortwahl glaube ich nicht, dass es den "huohler" auch in freundlich gibt. :roll:


Wie man sich doch täuschen kann! :mrgreen:
Ich bin immer der Meinung dass man erst mal versuchen sollte ein Problem mit einem freundlichen Gespräch aus der Welt zu schaffen! :respekt: :knuddel:

Hubert

supcamper am 15 Feb 2024 16:39:23

Joachim260 hat geschrieben:Beim Parkplatz ist dieses Schild auch nicht für Fahrzeuge über 3,5 t sondern für LKW, sonst bräuchte es ja auch keinen Bus auf dem Schild der hat auch über 3,5 t.

Das stimmt nicht, siehe StVO Paragraf 39
Das Sinnbild einer Seitenansicht eines LKW hat die Bedeutung: „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihre Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“.
Daher werden die Omnibusse hier extra dargestellt.

rkopka am 15 Feb 2024 16:46:19

supcamper hat geschrieben:Das stimmt nicht, siehe StVO Paragraf 39
Das Sinnbild einer Seitenansicht eines LKW hat die Bedeutung: „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihre Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“.

Dann dürfen da aber auch keine schweren Womos stehen :gruebel:

RK

kunibertk am 15 Feb 2024 16:53:37

palstek hat geschrieben:Was würden die Kollegen hier mit einem 3,5-t-Womo tun, ...


In der Situation ignorieren wir die Schilder und parken da, wo Platz ist, unter der Annahme dass es nicht die Absicht der Autobahnmeisterei gewesen sein kann, ausgerechnet Wohnmobilen und Kleinlastern bis 3,5to das Parken zu verbieten. Für die Wohnmobile gäbe es ja theoretisch ein Zusatzzeichen, für die Kleinlaster nicht einmal das.

Wenn aber nur das PKW-Zeichen aufgestellt ist, dann gehe ich im Zweifelsfall davon aus dass das auch so gemeint ist.

Tinduck am 15 Feb 2024 17:02:17

rkopka hat geschrieben: „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihre Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“.

Dann dürfen da aber auch keine schweren Womos stehen :gruebel:

RK


Doch, weil sie Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und keine PKW und KOM sind. Es ist kein Verbot sondern eine Erlaubnis.

bis denn,

Uwe

Tinduck am 15 Feb 2024 17:03:35

Joachim260 hat geschrieben:
Also Uwe so einfach geht das nicht, du bist doch kein LKW.
Beim Parkplatz ist dieses Schild auch nicht für Fahrzeuge über 3,5 t sondern für LKW, sonst bräuchte es ja auch keinen Bus auf dem Schild der hat auch über 3,5 t.

Gruß
Joachim


Siehe Beitrag vor diesem. Dieses Piktogramm ist genau definiert und bedarf nicht deiner Interpretation :-)

bis denn,

Uwe

palstek am 15 Feb 2024 18:35:53

Camper510 hat geschrieben:Rechtzeitig von der Autobahn runter und/oder nicht erst auf den letzten Drücker was suchen, wäre ein Lösung.

Thema verfehlt. Es geht hier nicht darum, einen Übernachtungsplatz zu suchen, sondern eine Fahrpause einzulegen.

Ich denke aber, es ist klar geworden, dass die Beschilderung sowie deren Auslegung eben nicht eindeutig ist. Niemand wird ernsthaft glauben, dass Wohnmobile (und Kleinlaster, wie korrekt bemerkt) keine Fahrpausen an der Autobahn einlegen sollen, da die Mehrzahl der Parkplätze so beschildert ist.

Die Diskussion wurde hier übrigens vor 15 Jahren schon einmal geführt: --> Link

Camper510 am 15 Feb 2024 18:46:02

palstek hat geschrieben:Es geht hier nicht darum, einen Übernachtungsplatz zu suchen, sondern eine Fahrpause einzulegen.

Wo ist da der Unterschied? Falsch geparkt ist falsch geparkt.

rkopka am 15 Feb 2024 19:19:40

palstek hat geschrieben:Es geht hier nicht darum, einen Übernachtungsplatz zu suchen, sondern eine Fahrpause einzulegen.
Camper510 hat geschrieben:Wo ist da der Unterschied? Falsch geparkt ist falsch geparkt.

Rein rechtlich - vielleicht. Vom Sinn her aber darf jeder auf den (meisten) AB Parkplätzen parken und z.B. etwas essen oder aufs Klo gehen. PKW, LKW, Busse, Wowa Gespanne. Nur Womos müssen weiterfahren, weil kein Schild dafür montiert wurde ? Ähnlich evt. für Motorräder ?

RK

Pechvogel am 15 Feb 2024 20:40:07

rkopka hat geschrieben:…Nur Womos müssen weiterfahren, weil kein Schild dafür montiert wurde ? Ähnlich evt. für Motorräder ?

Wir könnten ja noch ein „Womo-Schild“ aufstellen. :gruebel: Und natürlich eins für Motorräder!
Aber was machen dann die Fahrer von Trikes? :gruebel:
Oder PickUps mit Wohnauflieger?
Sind Amphicars ( --> Link ) eigentlich PKWs? :gruebel:

Manchmal hilft auch ein kleines bisschen „gesunder Menschenverstand“.
ICH gebe übrigens auch ganz ehrlich zu dass ich mit Womo und Anhänger unerlaubter weise lieber auf einen fast leeren AB-PKW-Parkplatz fahre als den letzten erlaubten LKW-Stellplatz zu blockieren.
Und andersrum, auch ohne Hänger sonntags lieber auf einen LKW-Platz wenn im Ferienverkehr der PKW-Platz „aus allen Nähten platzt“.

So what?




Grüße
Dirk

fschuen am 15 Feb 2024 21:02:43

Amphibienfahrzeuge sind Pkw, genau wie Leichenwagen, kleine Wohnmobile ...

Geländewagen nicht, die sind deshalb auch nicht in der Aufstellung oben.

Gruss Manfred

Gast am 16 Feb 2024 08:34:08

Tinduck hat geschrieben:Doch, weil sie Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und keine PKW und KOM sind. Es ist kein Verbot sondern eine Erlaubnis. bis denn, Uwe


Beim Parken sind schwere Womos keine PKW sondern LKW, beim LKW-Überholverbot sind sie dann plötzlich wieder PKWs? :lol:

Fakt ist doch, was in der Zulassung drin steht. Bei den einen ist es ein Sonder-KFZ, dann zählt es zu den LKWs, wenn über 3,5t. Bei anderen (so wie bei mir) steht es in der Zulassung als Fahrzeug zur Personenbeförderung und Klasse M1, somit zähle ich es zu den PKWs, wie auch so manches Gericht.

Ich würde auch nicht auf den Bildchen einer Rastanlage rumreiten und eine Ewigkeit darüber diskutieren, wer wo stehen darf. Im Prinzip ist es doch so, dass die Parklätze von der Länger her entsprechend ausgelegt sind. Und damit nicht versehentlich ein BUS, LKW oder PKW mit Anhänger in eine Gasse fährt, wo es nur kurze Parkplätze gibt, wird eben mit klar zu deutenden Symbolen hingewiesen, wo man mit seinem Fahrzeug hinfahren soll. Meiner Meinung nach haben diese Schilder keinerlei rechtlichen Charakter. Darum gibt es auch an machen Rastplätzen zusätzliche Durchfahrtsverbotsschilder mit dem entsprechenden Zusatzschild (z.B. Raststätte bei Pforzheim)

Anders ist es bei dem Parkplatzschild mit dem Zusatzschild PKW.

Gruß Axel

Camper510 am 16 Feb 2024 12:04:30

Trikeflieger hat geschrieben:Im Prinzip ist es doch so, dass die Parkplätze von der Länge her entsprechend ausgelegt sind. Und damit nicht versehentlich ein BUS, LKW oder PKW mit Anhänger in eine Gasse fährt, wo es nur kurze Parkplätze gibt, wird eben mit klar zu deutenden Symbolen hingewiesen, wo man mit seinem Fahrzeug hinfahren soll. Meiner Meinung nach haben diese Schilder keinerlei rechtlichen Charakter..

Doch, denn der Rastplatz ist Privatgelände und somit gelten diese Schilder auch für dich, denn auf Privatgeländen müssen klar erkennbare Schilder nicht der StVO entsprechen. Die Polizei darf dir zwar keinen Knollen geben, aber der Parkplatz-Betreiber ist dir gegenüber weisungsbefugt.

palstek am 16 Feb 2024 12:06:24

Trikeflieger hat geschrieben:Meiner Meinung nach haben diese Schilder keinerlei rechtlichen Charakter. ... Anders ist es bei dem Parkplatzschild mit dem Zusatzschild PKW.


Ich stimme dir ja zu, aber schau dir noch mal das von mir verlinkte Streetview-Bild an und schwenke nach rechts... --> Link

msfox am 16 Feb 2024 12:43:25

Wir waren dieses Jahr in Italien unterwegs. Da hätte es diese Diskussion auf der Autobahn NICHT gegeben.
Ganz im Gegenteil. Da war bereits an (fast) jedem Parkplatz schon auf der Autobahn selbst die V/E ausgeschildert. Und wo es eine V/E gibt, gibt es auch einen offiziellen Parkplatz für Wohnmobile.
An Wohnmobilfreudlichkeit kann sich Deutschland da mal ein Stück abschneiden. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Autobahnnutzung in Italien nicht ganz billig ist.

Camper510 am 16 Feb 2024 12:59:38

msfox hat geschrieben:An Wohnmobilfreudlichkeit kann sich Deutschland da mal ein Stück abschneiden.
Allerdings muss man dazu sagen, dass die Autobahnnutzung in Italien nicht ganz billig ist.

Du willst also nur wegen Wohnmobil-Parkplätzen auch in Deutschland teure Autobahnen? :roll:

Pechvogel am 16 Feb 2024 13:15:04

msfox hat geschrieben:...Allerdings muss man dazu sagen, dass die Autobahnnutzung in Italien nicht ganz billig ist.

Ist sie das denn in Deutschland?
Nur weil wir keine PKW-Maut haben sind die Strassen und Autobahnen ja nicht "für umsonst". Die wachsen nämlich nicht einfach so! :mrgreen:



Grüße
Dirk

Malibu640 am 16 Feb 2024 17:36:08

Camper510 hat geschrieben:Du willst also nur wegen Wohnmobil-Parkplätzen auch in Deutschland teure Autobahnen? :roll:


Nein. Sondern dass man ohne Gerumpel fahren kann.

dietmardd am 16 Feb 2024 18:06:47

Es ist nicht immer "Schikane", wenn an manchen Parkplätzen nur ein Parken für PKW erlaubt ist. In der Regel sind das meist überfüllte Innenstadtparkplätze, aber auch Wanderparkplätze, die wenn voll, ein Womo einfach wegen der Enge nicht mehr verlassen kann. Bei Parkplätzen von Kaufhallen im Innenstadtbereich in D ist das manchmal so, einfach weil diese sehr beengt sind. Da kaufe ich eben in großen Kaufhallen am Stadtrand ein. Die haben in der Regel sehr große Parkplätze, die auch für größere Womos geeignet sind und die fast nie so voll sind, dass nicht auch viel freie Flächen zur Verfügung stehen.

Aber in F ist es uns schon einige Male passiert, dass die Einfahrt in die Parkplätze von riesigen Einkaufszentren einen Balken zur Höhenbegrenzung haben und die Parkplätze riesig sind. Dann haben diese Einkaufszentren und oft auch deren Tankstellen es nicht nötig, dass wir für Umsatz sorgen.Dann fahren wir eben woanders hin.

Das ist eben so und ich werde doch nicht meine Urlaubsstimmung deswegen ruinieren.

msfox am 16 Feb 2024 20:02:57

dietmardd hat geschrieben:In der Regel sind das meist überfüllte Innenstadtparkplätze,

Manchmal habe ich auch das Gefühlt, dass die Schilder dort stehen, wo man keine LKW's (über nacht) haben will (z.B. an Rastplätzen an Landstraßen). Dann macht man einfach ein PKW drunter und denkt nicht bis zum Schluss und wen man damit noch alles ausschließt.

msfox am 16 Feb 2024 20:04:29

Pechvogel hat geschrieben:Nur weil wir keine PKW-Maut haben sind die Strassen und Autobahnen ja nicht "für umsonst".

OT: In Italien ist es eine zweckgebundene Maut. In Deutschland ein Steuer, die für alles möglich eingesetzt werden kann. Und das merkt man in Deutschland.

Milchschnitte am 19 Feb 2024 15:19:28

Was ich schade finde, ist, dass immer unterstellt wird, dass böse Absichten oder Ignoranz o.ä. vorliegen.

Ich unterscheide zwischen PKW und Wohnmobil für mich nach Nutzung.

Wie schon gesagt, fahre ich einen Kastenwagen als 2.- Fahrzeug. Bin ich mit dem Kasten zum Einkaufen unterwegs, fahre ich natürlich auf Supermarktparkplätze. Zum Übernachten nicht!

Die Wahrscheinlichkeit, dass ich eine Strafe bekomme, weil ich auf den „falschen“ Abweiger (welcher immer das auch sein soll…) auf dem Autobahnparkplatz gefahren bin, halte ich für eher gering.

Insofern verstehe ich die emotionalen Ausbrüche einiger hier nicht.

Genausowenig übrigens geschwollene, nichtssagenden Begründungen… (und ja ich höre jetzt auf! Sonst nimmt das mit dem „Sozialprediger“ und der „moralischen Boardinstanz“ hier ja kein Ende!)

Lg Kai

boulette am 19 Feb 2024 18:57:28

Ach wie schön war es in meiner Fahrschulzeit. Da bedeutete das PKW-Symbol nicht PKW sondern Fahrzeug bis 3,5 t. :razz:

Camper510 am 19 Feb 2024 18:59:27

boulette hat geschrieben:.wie schön war es in meiner Fahrschulzeit. Da bedeutete das PKW-Symbol nicht PKW, sondern Fahrzeug bis 3,5 t.

Korrektur. Bis 2,8 t. 3,5 t kam erst mit der EU.

supcamper am 19 Feb 2024 20:29:39

Camper510 hat geschrieben:wie schön war es in meiner Fahrschulzeit. Da bedeutete das PKW-Symbol nicht PKW, sondern Fahrzeug bis 3,5 t.

boulette hat geschrieben: Korrektur. Bis 2,8 t. 3,5 t kam erst mit der EU.

Ok, dann wissen wir jetzt ja, wer schuld ist, das das so unlogisch geändert wurde, weil er sich das nicht merken konnte…
:lol:

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