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Womo Verkauf - wie richtig und sicher? 1, 2, 3, 4


Russel am 08 Mär 2024 12:18:03

fomo hat geschrieben:Jeder könnte dann formlos irgendjemand anderes in die Verantwortung schicken.


Auch das sprach ich weiter oben an….

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Jagstcamp-Widdern am 08 Mär 2024 12:27:43

ich hab ca. 15 karren ohne probs zugelaszen verkauft, die 16. machte riesenprobs.
natürlich ist derverkäufer theoretisch aus allen probs und haftungsansprüchen raus, praktisch kann sich das aber seeehr hinziehen und nerven kosten :!:
seitdem weitere 5 nur noch abgemeldet....... :idea:

allesbleibtgut
hartmut

Rockerbox am 08 Mär 2024 12:37:15

Russel hat geschrieben:Eigentlich ist die (meine) Frage ganz einfach:

Wenn ich (oder irgendjemand anders) ein angemeldetes Fahrzeug angemeldet verkaufe und übergebe, kann ich durch eine Nachricht per Mail (egal zu welcher Uhrzeit und Wochentag) alle meine Rechte, Haftungen und Pflichten rechtssicher ausschließen?

Der eine sagt ja, der andere nein…


Solange DU als Halter eingetragen bist wirst DU als Erster angesprochen, sei es bei Versicherungsfragen oder bei Verkehrsverstößen durch den Käufer. Du kannst also zuerst mal keine Pflichten etc. ausschließen. Du kannst allerdings mit den entsprechenden Unterlagen den "Gefahrenübergang" (Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag) nachweisen. Dann ist der Käufer (Fahrer) in der Pflicht. Welche Konsequenzen und Aufwände / Ärger das nach sich ziehen kann lässt sich kaum beantworten.

Ist das selbe, wenn deine Frau / dein Kind mit deinem auf dich zugelassenen Fahrzeug fährt und ein Knöllchen kriegt. Als Erster wirst du als Halter angesprochen, wenn du es nicht gewesen bist, musst/kannst du ja auch den tatsächlichen Fahrer angeben.

Deswegen ist es ja beim Gebrauchtverkauf im angemeldeten Zustand wichtig, sich von der Identität des Käufers mittels Perso zu überzeugen und davon eine Kopie anzufertigen. Von Fällen mit organisierten Banditen wiollen wir hier mal absehen, aber im "normalen Leben" ist ein Kauf / Verkauf von angemeldeten Fahrzeugen kein "Drahtseilakt". Ich habe unzählige Fahrzeuge gebraucht an- und verkauft und damit nie ein Problem gehabt.

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Jagstcamp-Widdern am 08 Mär 2024 12:41:54

übrigens ist auch abgemeldet der gefahrenübergang genau zu dokumentieren inc persocopy vom käufer!

allesbleibtgut
hartmut

Russel am 08 Mär 2024 13:13:30

taps hat geschrieben:Ich sende die Veräußerungsbescheinigung mit Datum und Uhrzeit an meine Versicherung.
In dem Moment, wo der Käufer sich ins das gekaufte Auto setzt und damit wegfährt, greift seine EVB und ich als Verkäufer bin aus Allem raus...
Gruß
Andreas


Wahrheit oder Lüge?

Pechvogel am 08 Mär 2024 13:21:31

taps hat geschrieben:Ich sende die Veräußerungsbescheinigung mit Datum und Uhrzeit an meine Versicherung.
In dem Moment, wo der Käufer sich ins das gekaufte Auto setzt und damit wegfährt, greift seine EVB und ich als Verkäufer bin aus Allem raus...

Russel hat geschrieben:Wahrheit oder Lüge?

1. Gibt es Versicherungen da ist eine EVB nur 28 Tage gültig. Wenn ich mir also heute eine EVB geben lasse und Dir diese in 8 Wochen beim Autokauf zeige, ist sie nicht mehr gültig. Außerdem muss man beim beantragen einer EVB auch noch keine Einzelheiten zum Fahrzeug bekannt geben.
2. Angenommen der Käufer verursacht mit dem gerade abgeholten Fahrzeug einen Schaden und entfernt sich unerlaubter Weise vom Unfallort. Dann frage ich, so es vielleicht Zeugen gibt, über Polizei / Zentralversicherer / Zulassung die KFZ-Haftpflichtversicherung ab um meinen Schaden reguliert zu bekommen.
Welche Versicherung wird mir dann wohl benannt?



Grüße
Dirk

weser13 am 08 Mär 2024 13:33:16

Moin,

die EVB dient bei der Zulassung des Fahrzeugs als Versicherungsbestätigung.
Sie hat also nur eine Bedeutung in Verbindung mit einem amtlichen Kennzeichen.

Mit der EVB im Gepäck ohne Zulassung habe ich auch keinen Versicherungsvertrag.

Grüße aus NI

Russel am 08 Mär 2024 13:37:33

Pechvogel hat geschrieben:1. lasse und Dir diese in 8 Wochen beim Autokauf zeige, ist sie nicht mehr gültig. Außerdem muss man beim beantragen einer EVB auch noch keine Einzelheiten zum Fahrzeug bekannt geben.
2. Angenommen der Käufer verursacht mit dem gerade abgeholten Fahrzeug einen Schaden
Welche Versicherung wird mir dann wohl benannt?Grüße
Dirk


Also,Lüge?

Hier wird viel erzählt aber nix gesagt, fast wie in der politik.

Olli2305 am 08 Mär 2024 14:00:42

Wenn ich das hier so lese, wird der PKW Privat Markt vollständig zusammen brechen! :lol:

Rockerbox am 08 Mär 2024 14:21:34

Zum x-ten Mal:

Solange das Fahrzeug noch angemeldet ist braucht der Käufer KEINE EVB!!! Das Fahrzeug ist ja immer noch über die Versicherung des Verkäufers haftpflichtversichert!!! Erst wenn der Verkäufer das Fahrzeug auf sich ummeldet braucht er von seiner neuen Versicherung die EVB.

Ist doch nicht soooo schwer .....

Pechvogel am 08 Mär 2024 14:24:48

Russel hat geschrieben:Also,Lüge?
Hier wird viel erzählt aber nix gesagt, fast wie in der politik.

ICH würde NIEMALS irgend jemanden aus dem Forum hier als Lügner beschimpfen!
Vielleicht hat sich jemand vertan, wusste es nicht besser,... :D
Aber vorsätzlich die Unwahrheit schreiben? :gruebel:



Grüße
Dirk

wolfherm am 08 Mär 2024 15:11:03

Russel hat geschrieben:Wenn ich (oder irgendjemand anders) ein angemeldetes Fahrzeug angemeldet verkaufe und übergebe, kann ich durch eine Nachricht per Mail (egal zu welcher Uhrzeit und Wochentag) alle meine Rechte, Haftungen und Pflichten rechtssicher ausschließen?

fomo hat geschrieben: Welchen Sinn hätte dann die Zulassung?
Jeder könnte dann formlos irgendjemand anderes in die Verantwortung schicken.


Ich glaube, einige wollen oder können nicht verstehen: Natürlich erklärt der Käufer doch zum gleichen Zeitpunkt die Übernahme des Fahrzeuges und den Einstieg in die Haftung……es ist manchmal echt schwierig, einfache Sachverhalte, die täglich hunderte Mal so ablaufen, zu verstehen.

Russel am 08 Mär 2024 17:32:46

Pechvogel hat geschrieben:ICH würde NIEMALS irgend jemanden aus dem Forum hier als Lügner beschimpfen!


Dann nennen wir es verbreiten von Halbwissen. Ich habe auch niemanden als Lügner beschimpft, sondern ein hinterfragen mancher Aussagen auf eine Behauptung.

Wo steht das Wort Lügner und wer wurde wer als Lügner beschimpft?

hampshire am 08 Mär 2024 17:50:32

wolfherm hat geschrieben:Ich glaube, einige wollen oder können nicht verstehen: Natürlich erklärt der Käufer doch zum gleichen Zeitpunkt die Übernahme des Fahrzeuges und den Einstieg in die Haftung……es ist manchmal echt schwierig, einfache Sachverhalte, die täglich hunderte Mal so ablaufen, zu verstehen.

So ist es.
Die meisten Fahrzeuge werden sowieso in abgemeldetem Zustand übergeben - und ich empfehle das bei einem Verkauf an privat generell so zu handhaben.
Ob das Fahrzeug jemals wieder in Deutschland angemeldet wird ist völlig egal. Es kann auch auf einem Privatgrundstück genutzt werden oder ins Ausland gehen...

BestiaNegra am 08 Mär 2024 21:38:47

'n Abend,

es wurde schon Alles gesagt, aber eben noch nicht von Jedem. Und auch noch nicht von Jedem verstanden.

rtiker am 08 Mär 2024 22:43:13

Ein herzliches Dankeschön an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

Russel am 09 Mär 2024 08:37:46

Eigentlich gings ja um die Ablöse der Finanzierung, hier wurde alles gesagt.
Ab dann wurde es ein fast unlösbares Problem.

flo1979 am 09 Mär 2024 12:21:45

rtiker hat geschrieben:Ein herzliches Dankeschön an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

Wieso bedankst Du Dich als nicht-TE? Und warum liest Du es überhaupt, wenn es Dich nicht interessiert?

Hier stand soviel falsches Zeug, dass kann nicht unkommentiert als letzter Stand stehenbleiben.

Koblenzo am 09 Mär 2024 18:04:26

flo1979 hat geschrieben:Hier stand soviel falsches Zeug, dass kann nicht unkommentiert als letzter Stand stehenbleiben.

Das ist wohl wahr, denn:

flo1979 hat geschrieben:Ich kann zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen oder nach einem Schadensfall, sonst nicht.

Also außer man liest die Versicherungs(Kündigungs-)bedingungen deiner Versicherungsgesellschaft,
die du ausdrücklich erwähnst, in diesem Fall die Seite 22 Punkt G.2 --> Link - alles Andere wurde
bereits von allen erörtert.

flo1979 am 09 Mär 2024 20:02:36

Da steht aber immer noch, dass der ERWERBER im Fall der Veräußerung kündigen kann, nicht ich. Alternativ automatische Kündigung durch Ummeldung mit neuer EVB.

Oder welchen Passus meinst Du genau?

Ich bleibe dabei: Man kann dem Käufer nicht einfach die Versicherung unter dem Hintern wegkündigen.

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