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Womo Verkauf - wie richtig und sicher? 1, 2, 3, 4


JTLorsch am 24 Feb 2024 08:56:02

Hallo,

Ich möchte gern unser Wohnmobil verkaufen.
Wie mache ich das am besten, wenn noch eine Finanzierung besteht? Ich suche konkret nach Informationen die mich, aber auch den Käufer absichern (sonst will er/sie ja nicht).
Ich bin verunsichert, wie der Vertrag aussehen sollte und die Zahlungsmodalitäten in dem Fall.
Besten Dank an euch.

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Alfi1 am 24 Feb 2024 09:39:08

Guten Morgen Fräulein Jott Tee
Im Internet gibt es vorgefertigte Kaufverträge für Privatverkauf, das sollte doch passen.
Gruß Jörg

Joachim260 am 24 Feb 2024 09:45:19

Hallo

als erstes mal mit dem Finanzierer reden, mit diesem hast du ja schließlich einen Vertrag und eventuell ist er auch der Eigentümer solange das Womo nicht abbezahlt ist. Ob du vorzeitig aus dem Vertrag raus kommst, ob eine Ablöse fällig wird,..? Lauter Fragezeichen. Solange das nicht geklärt ist kann man eigentlich keine Aussge treffen.
Der Fahrzeugbrief liegt bei dir oder beim Finanzierer?

Gruß
Joachim

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Hendrik74 am 24 Feb 2024 09:57:42

Joachim260 hat geschrieben:Hallo

als erstes mal mit dem Finanzierer reden, mit diesem hast du ja schließlich einen Vertrag und eventuell ist er auch der Eigentümer solange das Womo nicht abbezahlt ist. Ob du vorzeitig aus dem Vertrag raus kommst…6
Der Fahrzeugbrief liegt bei dir oder beim Finanzierer?

Gruß
Joachim


Inzwischen liegen die Papiere meist nicht beim finanzierer, weil diese kein Eigentum begründen. Stattdessen wird eine Abtretungsurkunde unterschrieben.
Man kommt aus jedem Vertrag raus mit 1% ablöse, mehr ist gesetzlich bei Konsumentenkrediten nicht erlaubt.
Aber ja, falls du eine Abtretung unterschrieben hast, nimm in jedem Fall Kontakt mit ihm auf.

Gast am 24 Feb 2024 10:10:42

Wenn die Finanzierung beim Käufer weiter laufen soll, dann muss das mit dem Finanzierer geklärt werden, der macht die Bedingungen. Ansonsten das Fahrzeug vorzeitig auslösen und dann ganz normal verkaufen.

Gruß Axel

chrisc4 am 24 Feb 2024 10:11:08

Ich denke die Bank wird keinerlei Risiko eingehen und das Wohnmobil erst freigeben, wenn alles bezahlt ist. :|
Eventuell musst du Zwischenfinanzieren. Das kostet extra und du brauchst eine entsprechende Sicherheit oder Bürgen. :)
Ob am Ende der Erlös vom Verkauf alles abdeckt ist fraglich!

Joachim260 am 24 Feb 2024 10:37:22

Hendrik74 hat geschrieben:
Inzwischen liegen die Papiere meist nicht beim finanzierer, weil diese kein Eigentum begründen. Stattdessen wird eine Abtretungsurkunde unterschrieben.
Man kommt aus jedem Vertrag raus mit 1% ablöse, mehr ist gesetzlich bei Konsumentenkrediten nicht erlaubt.
Aber ja, falls du eine Abtretung unterschrieben hast, nimm in jedem Fall Kontakt mit ihm auf.


Danke für die Aufklärung, bin da nicht wirklich auf dem Laufenden. Das einzige was ich finanziert hatte ist mein Haus, ansonsten wird erst gespart und dann gekauft.

Gruß
Joachim

Grandeur am 24 Feb 2024 10:51:11

Guten Morgen Fräulein Jott Tee,

Folgende Reihenfolge ist denkbar:
1) Käufer finden / Kaufvertrag
2) Ablösesumme bei Bank anfragen
3) Käufer überweist Ablösesumme direkt an Bank und Diffenenz an Dich
4) Bank schickt Zulassungsbescheinigung Teil 2 direkt an Käufer
5) Käufer bekommt Kennzeichen/Zulassungsbesch. Teil 1/COC/Tüvbericht zu Ummeldung
6) Käufer holt Wohnmobil auf sich zugelassen bei Dir ab

Viel Erfolg.

Gruß Grandeur

chrisc4 am 24 Feb 2024 11:01:39

Wenn das Wohnmobil über den Händler finanziert wurde, dann ist es am einfachsten, das Wohnmobil dort zurückgeben und damit die Finanzierung ablösen. Du hast dann keinerlei Risiko und Aufwand. Allerdings wird das wahrscheinlich auch die teuerste Variante sein. :)

andwein am 24 Feb 2024 14:52:10

Grandeur hat geschrieben:Folgende Reihenfolge ist denkbar: 1) Käufer finden / Kaufvertrag Gruß Grandeur

Nur meine Meinung: Du kannst nicht verkaufen was dir nicht gehört.
Also, wie sind die Eigentumsverhältnisse
Gruß Andreas

Russel am 24 Feb 2024 17:21:12

andwein hat geschrieben:Nur meine Meinung: Du kannst nicht verkaufen was dir nicht gehört.
Also, wie sind die Eigentumsverhältnisse
Gruß Andreas


Eigentümer meines Haus bin ich, obwohl noch Schulden bei der Bank sind oder?

Wenn ein WoMo finanziert ist gehört es dem Darlehensnehmer, also kann er es auch verkaufen, der Brief liegt halt zur Sicherheit auf der Bank.

Ich habe bei PKW einen Käufer gesucht, Vertrag abgeschlossen und Brief ins Autohaus bestellt (Als Treuhand). Bei Bezahlung gab es den Brief und das Fahrzeug.

chrisc4 am 24 Feb 2024 18:24:03

Bei einer Hausfinanzierung wie bei einer Fahrzeugfinanzierung sichert sich eine Bank ab. Wenn du nicht mehr die Raten bezahlst, dann hat die Bank das Recht, das Haus oder Fahrzeug zu verkaufen und extra Gebühren zu verlangen, das nennt man "Sicherungsübereignung". Das hast du zuvor unterschrieben. Ein Blick in die Unterlagen könnte die Fragen dazu eindeutig klären. Deshalb kann man nur mit Zustimmung der Bank und deren Bedingungen verkaufen.

Russel am 24 Feb 2024 18:52:58

chrisc4 hat geschrieben:zuvor unterschrieben. Ein Blick in die Unterlagen könnte die Fragen dazu eindeutig klären. Deshalb kann man nur mit Zustimmung der Bank und deren Bedingungen verkaufen.


Wenn ich die Ablöse zahle kann ich mit dem Womo machen was ich will. Bank anrufen, Geld überweisen und verkaufen. Den Händler interessiert das nicht die Bohne, der war nur Vermittler.

Pechvogel am 24 Feb 2024 19:39:35

Oh, man, man kann aber auch alles kompliziert machen!
Sprich mit Deiner Hausbank und der Bank bei der das Womo finanziert ist.
Der Darlehensgeber ( die Bank bei der das Darlehen für das Womo besteht ) soll den Brief an Deine Hausbank schicken. Morgen oder nächste Woche ist erstmal egal.
Wenn Du einen Käufer für das Womo hast dann zahlt der den Kaufpreis bei Deiner Hausbank ein und diese gibt den KFZ-Brief ( Zulassungsbescheinigung…. ) an den Einzahler oder an Dich raus ( so wie vorher abgesprochen ).
Deine Hausbank schickt dann die Summe, die noch „offen“ ist, an den Darlehensgeber ( Bank die das Womo finanziert hat ) und der Rest bleibt auf Deinem Konto.

Ist doch alles kein Hexenwerk!!



Grüße
Dirk

Russel am 24 Feb 2024 20:07:48

So ähnlich schrieb ich es weiter oben....

Ja, manches ist schon kompliziert und kann über Seiten ausdiskutiert werden obwohl ein Anruf reichen würde.....

flo1979 am 24 Feb 2024 21:16:59

Naja, das eigentliche Problem ist ja, dass solange der Brief bei der Bank liegt, kein Zug-um-Zug-Geschäft möglich ist. Der potentielle Käufer geht also immer ein Risiko ein, wenn er zahlt, aber nicht gleichzeitig das Fahrzeug und Brief bekommt. Die vermutlich günstigste Variante wäre, das Fahrzeug nach Verkauf über einen weiteren Kredit abzulösen. Meine Volksbank vergibt für 5% bei vorhandener Grundschule Geld mit kostenloser beliebiger Sondertilgung. Sobald Du dann den Brief hast, kannst Du mit dem Käufer gegen SEPA Instant Überweisung Mobil und Papiere übergeben und das Darlehen tilgen. Bei zwei Wochen tun aber auch übliche Dispo-Zinsen nicht weh Bankbürgschaft oder Treuhandkonto wären noch Optionen, kämen aber sicher teurer. Und wenn die Bank für Dich bürgt, gibt Sie Dir auch einen Dispo.

Alternative: Käufer fragen, ob er die eventuell günstige Finanzierung übernehmen will. Da besichert, dürfte die Bonität des Käufers nicht die große Rolle spielen. Aber die finanzierende Bank muss dem zustimmen.

chrisc4 am 24 Feb 2024 22:05:48

Ich nehme an es geht um über 50.000 Euro.
Die Bank über die das Wohnmobil finanziert wurde hat eine Sicherungsübereignung für das Wohnmobil, das ist üblich. Die Bank wird sie nicht löschen bevor das Geld komplett und alle zusätzlichen Forderungen ausgeglichen sind. Davon kannst du ausgehen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das Wohnmobil nach Telefonanruf herausgeben oder den Brief an eine andere Bank schicken - und dann hoffen, das das Geld kommt! (Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist seit einiger Zeit kein Eigentumsnachweis mehr. Das steht dort auch drauf.)
Eine Zwischenfinanzieung ist wahrscheinlich der richtige Weg.
Die Hausbank gibt dir sehr wahrscheinlich nur einen Kredit, wenn du entsprechende Sicherheiten vorweisen kannst.
Noch einfacher, der Händler wo du das Wohnmobil gekauft hast, kauft es und zahlt die offene Summe an die finanzierende Bank. Das ist meiner Meinung nach die beste Lösung. :)

Pechvogel am 25 Feb 2024 00:04:04

chrisc4 hat geschrieben:…Die Bank über die das Wohnmobil finanziert wurde hat eine Sicherungsübereignung für das Wohnmobil, das ist üblich. Die Bank wird sie nicht löschen bevor das Geld komplett und alle zusätzlichen Forderungen ausgeglichen sind….

Eine Sicherungsübereignung ist keine Grundschuld die irgendwo eingetragen und später wieder gelöscht wird sondern ein Dokument das zur gegebenen Zeit wieder zurückgegeben wird.

chrisc4 hat geschrieben:…Noch einfacher, der Händler wo du das Wohnmobil gekauft hast, kauft es und zahlt die offene Summe an die finanzierende Bank...

Der Wert des Womos könnte ja, im Laufe der Jahre, höher sein als die Restschuld. Da es ja eine Sicherungsübereignung gibt könnte das Womo damit auch noch als Sicherheit für ein weiteres Darlehen dienen. Oder zusammen mit z.B. einem PKW als Sicherheit für dessen Finanzierung….
Dann würde die Bank die Sicherheit nicht rausgeben.
Also warum sollte der Händler ein Risiko eingehen das jeder andere Käufer auch nicht eingehen würde?



Grüße
Dirk

huohler am 25 Feb 2024 01:01:27

Solange sich der TE nicht weiter äußert können wir nur verschiedene Theorien durchspielen. Eins ist mir aus der Diskussion jedoch wieder bewusst geworden (muss beim TE nicht sein!). Ein Wohnmobil zu finanzieren ohne weitere Sicherheit, also nur das Womo als Sicherheit auch bei 50% Anzahlung ist eine schlechte Idee. Da unterscheidet sich ein Womo wesentlich von einer Immobilie. Ich denke die meisten die ein Womo finanzieren haben andere Sicherheiten, z.B. eine Immobilie. In dem Fall sollte auch eine Zwischenfinanzierung kein so großes Problem sein.

Hubert

Russel am 25 Feb 2024 08:31:54

chrisc4 hat geschrieben: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das Wohnmobil nach Telefonanruf herausgeben oder den Brief an eine andere Bank schicken - und dann hoffen, das das Geld kommt! (Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist seit einiger Zeit kein Eigentumsnachweis mehr. Das steht dort auch drauf.)



Also, ich beschreibe dir jetzt nochmal genau wie ich das schon ein vielfaches gemacht habe und wie es üblich ist.

1. Man fragt die Ablösesumme beim Kreditgeber an.
2. Man sucht einen Käufer.
3. Wenn ein ernsthafter Käufer vorhanden und der Kaufvertrag unterschrieben ist fordert man den Brief entweder zum Händler oder an die Bank an. Dieser ist hinterlegt und wird erst heraus gegeben wenn die Ablöse bezahlt wird. (Brief dauert so 3 Tage)
4. Verkäufer bezahlt, entweder per Überweisung oder Bar.
5. Brief abholen und Wohnmobil übergeben.

Und ja, es soll sogar Käufer geben die den Brief nachgeschickt bekommen haben. Ist doch heutzutage alles kein Problem.
Nicht jeder Käufer oder Verkäufer ist ein Verbrecher.

Meine Fahrzeuge wurden oft ungesehen gekauft, meist von Händler die von weiter weg kamen.
Da lief alles nur per Mail oder Telefon.
Am Ende kam ein Fahrer und hat das Fahrzeug abgeholt.
Habe gerade so einen PKW verkauft. Wert >80000€.

UweHD am 25 Feb 2024 10:00:53

Hier wird das Thema recht ausführlich erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben: --> Link

Man sieht: Die genaue Vorgehensweise auf den Einzelfall und die finanzierende Bank an.

Pechvogel am 25 Feb 2024 12:33:07

UweHD hat geschrieben:…Die genaue Vorgehensweise auf den Einzelfall und die finanzierende Bank an.

Ergo man ruft mal bei der Hausbank oder, noch besser, bei der finanzierenden Bank an und fragt dort nach.
Für die ist das nämlich tägliches Geschäft.



Grüße
Dirk

HerrKalle am 25 Feb 2024 12:55:30

UweHD hat geschrieben:Hier wird das Thema recht ausführlich erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben: --> Link

Man sieht: Die genaue Vorgehensweise auf den Einzelfall und die finanzierende Bank an.



Ganz ehrlich? Als Käufer habe ich keine Lust auf solche Sachen. Ich schau mir das Fahrzeug an, es gibt eine Sofortüberweisung auf das Konto des Verkäufers und ich nehme das Fahrzeug und die Papiere mit. Wenn da nicht möglich ist, lass ich lieber die Finger von dem Deal.

andwein am 25 Feb 2024 12:56:19

Der TE hat das Thema bestimmt schon lange ad acta gelegt.
Der Gedanke "dann verkaufen wir halt das Wohnmobil" wir wohl nicht weiter verfolgt.
meine Schlussfolgerung, Gruß Andreas

wolfherm am 25 Feb 2024 13:53:09

Nur ruhig Blut. Das Thema wurde doch gestern erst gestartet. Hat nicht jeder so viel Zeit vor dem Rechner wie einige hier….. :D

Russel am 25 Feb 2024 18:01:52

HerrKalle hat geschrieben:Ganz ehrlich? Als Käufer habe ich keine Lust auf solche Sachen. Ich schau mir das Fahrzeug an, es gibt eine Sofortüberweisung auf das Konto des Verkäufers und ich nehme das Fahrzeug und die Papiere mit. Wenn da nicht möglich ist, lass ich lieber die Finger von dem Deal.


Naja, dann kannst du manchmal nicht dein Wunschfahrzeug kaufen.
Bei mir war noch nie jemand der sofort mitnehmen wollte, alle wollten nich mal drüber schlafen oder am Preis fuggern oder die Frau fragen oder oder. Bei mir auch, ich fahre erstmal hin, egal wie weit, dann denke ich kurz nach und kaufe.

Was machst du wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und der Verkäufer es so nicht mitgibt? Hast du immer ein Überführungskennzeichen parat? Ich war auch schon bei einer Besichtigung, am Ende sagte mir der Verkäufer ab weil die Frau weinte und das Womo doch nicht verkauft wurde….

Deine Ansicht finde ich „altbacken“. Was soll daran den Faul sein, bzw. warum nicht kaufen? Der Vertrag wird unterschrieben, Anzahlung, und das Fahrzeug wird keinen cm mehr bewegt. Alles kein Problem und tägliches gebaren.

Mir z.B. würde jeder misstrauen der „sofort“ mitnehmen will wie: komme heute noch und zahle sofort. Das sind meist Luftpumpen oder Preistreiber die meinen dadurch besser handeln zu können. Hier habe ich nur negative Erfahrungen, egal ob PKW oder WoMo.

TE: ruf einfach deine Bank an wo das Womo finanziert ist, normalerweise hast du auch einen Tilgungsplan, da steht genau die Ablöse.

flo1979 am 25 Feb 2024 18:11:13

HerrKalle hat geschrieben:Ganz ehrlich? Als Käufer habe ich keine Lust auf solche Sachen. Ich schau mir das Fahrzeug an, es gibt eine Sofortüberweisung auf das Konto des Verkäufers und ich nehme das Fahrzeug und die Papiere mit. Wenn da nicht möglich ist, lass ich lieber die Finger von dem Deal.

So sieht es aus und genau darum ging es ja auch dem TE. Wenn irgendwas nicht läuft wie geplant, bist Du als Käufer erstmal der blöde und rennst Deiner Anzahlung hinterher.

Wie gesagt, wenn die Finanzierung noch aus der 0-Zins-Phase stammt, wäre eine Übernahme des Kredits durch den Käufer die vermutlich attraktivste Variante.

Die andere Alternative wäre eben die Zwischenfinanzierung. Wenn man ein Freizeitgerät für über z.B. 50k finanziert, sollte man finanziell schon so aufgestellt sein, dass einem die Hausbank diesen Betrag auch blanko leiht (wenn auch für einen höheren Zins). Dumm natürlich, wenn man wegen 5€ im Monat sein Konto bei einer Direktbank führt. Da ist der Spielraum vermutlich ein anderer.

Russel am 25 Feb 2024 19:00:12

flo1979 hat geschrieben:So sieht es aus und genau darum ging es ja auch dem TE. Wenn irgendwas nicht läuft wie geplant, bist Du als Käufer erstmal der blöde und rennst Deiner Anzahlung hinterher..


Wie gesagt, hinfahren, bezahlen und sofort mitnehmen klappt nicht mal beim Händler. Meist haben die den Brief auch nicht in der Schublade.
Das ist auch kaum üblich, eher die Ausnahme.

Pechvogel am 25 Feb 2024 20:28:26

Ok, mal ein praktisches Beispiel?
Ich hab‘ mein Womo von einem Händler der es vorher in der Vermietung hatte.
Der Händler hatte nicht nur das Womo in der Vermietung und zumindest meins bei einer bekannten, großen Bank finanziert ( oder geleast? ).
Kaufvertrag gemacht, Händler hat noch TÜV neu gemacht ( bei Vermietung ja nur 1 Jahr ), dann hat er das Womo abgemeldet, die Bank hat mir den „Brief“ geschickt, ich hab‘ es auf mich angemeldet, mit den Kennzeichen zum Händler, Einweisung / Übergabe, Sofortüberweisung, Fahrt nach Hause.

Alles ganz easy! Alles ohne Probleme und Risiko sowohl für mich als auch für den Händler.



Grüße
Dirk

JTLorsch am 25 Feb 2024 20:34:12

Ich danke euch für eure Antworten. Den Ablösebrief hab ich bereits. Ich werde dort trotzdem nochmal anrufen, wie es dort gehandhabt wird.

Pechvogel am 25 Feb 2024 20:37:55

Russel hat geschrieben:Wie gesagt, hinfahren, bezahlen und sofort mitnehmen klappt nicht mal beim Händler...

Hast Du ‘ne „rote Nummer“?
Ohne Kennzeichen kann man ein Womo doch nur schlecht abholen!?! :gruebel:
Und bei „von Privat“: würdest Du dein Womo einem Käufer mit „Deinen“ Kennzeichen mitgeben?
Kurzzeitkennzeichen geht übrigens nicht wenn das Womo noch angemeldet ist.
( at Russel: die Fragen auf ein Zitat Deines Textes sind nur rein rhetorisch! Deine Antworten kenne ich! Wären die gleichen wie meine! :D )



Grüße
Dirk

wolfherm am 25 Feb 2024 20:40:11

Warum nicht mitgeben? Erkundige dich mal bei deiner Versicherung. Du teilst den Verkauf und die Übergabe an den Käufer mit.

Russel am 25 Feb 2024 20:42:12

Hinfahren und mitnehmen klappt nicht mal beim PKW, außer < 5000€ und ich hab einen Hänger dabei.

Mein Freund kaufte einen Q5, 14 Tage hat er auf das Auto gewartet bis es Übergabe bereit war.

mantishrimp am 25 Feb 2024 20:57:06

Hallo,

"rote Nummer" und zugelassenes Fahrzeug führt zu Stress mit der Rennleitung wenn sie es bei einer Überprüfung feststellen.

BestiaNegra am 25 Feb 2024 21:11:21

wolfherm hat geschrieben:Warum nicht mitgeben? Erkundige dich mal bei deiner Versicherung. Du teilst den Verkauf und die Übergabe an den Käufer mit.


'n Abend,

ich habe noch 'n paar Ergänzungen zu der Vorgehensweise. Als erstes sollte der Verkäufer die Identität des Käufers prüfen, das geht nur mit dem Personalausweis, weil nur hier die aktuelle Adresse eingetragen ist. Ohne Feststellung der Identität kann es später erhebliche Probleme geben. In den Kaufvertrag gehört der Satz: "Der Käufer kündigt die bestehende Versicherung sofort." Damit hat er nach der Unterschrift keinen Versicherungsschutz mehr. Aus diesem Grund sollte der Verkäufer den Käufer bitten, sich vorher eine eVB und eine vorläufige Deckung von seinem Versicherer geben zu lassen.

Nach Unterschrift und Erledigung aller Formalitäten wird der Kaufvertrag sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle geschickt, am besten natürlich per Mail. Dann kann auch ein zugelassenes KFZ mitgegeben werden. Weil kein Versicherungsschutz mehr besteht, muss die Behörde schnellstens für die Ummeldung sorgen. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Adresse geprüft wurde und ein deutscher Wohnsitz vorhanden ist. Der Arm deutscher Gesetze reicht nur bis Frankfurt/Oder.

So haben ich es meinen Kunden in fast 40 Jahren Tätigkeit als Versicherungsvertreter nahegelegt. Von denen, die hiernach verfahren sind, hat keiner irgendein Problem bekommen.

Pechvogel am 25 Feb 2024 22:00:46

wolfherm hat geschrieben:Warum nicht mitgeben? Erkundige dich mal bei deiner Versicherung. Du teilst den Verkauf und die Übergabe an den Käufer mit.

Hermann DARUM ging es nicht!
Aber wer so ein „Tam Tam“ um einen Fahrzeugverkauf / Finanzierungsablöse macht, gekaufte Fahrzeuge in Bar bezahlt ( da freut sich der Verkäufer wenn er 50.000€ in Scheinen bekommt! :eek: :mrgreen: ) und nur wenn er sie sofort mitnehmen kann, der verkauft selber keine Autos und lässt den Käufer mit seinen Kennzeichen nach Hause fahren! Oder?



Grüße
Dirk

Pechvogel am 25 Feb 2024 22:11:48

BestiaNegra hat geschrieben:…Damit hat er nach der Unterschrift keinen Versicherungsschutz mehr. Aus diesem Grund sollte der Verkäufer den Käufer bitten, sich vorher eine eVB und eine vorläufige Deckung von seinem Versicherer geben zu lassen.

Eine EVB ohne Zulassung nutzt einem aber absolut garnix!


BestiaNegra hat geschrieben: …Nach Unterschrift und Erledigung aller Formalitäten wird der Kaufvertrag sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle geschickt, am besten natürlich per Mail. Dann kann auch ein zugelassenes KFZ mitgegeben werden. Weil kein Versicherungsschutz mehr besteht, muss die Behörde schnellstens für die Ummeldung sorgen….

Die Behörde selbst kann für keine Ummeldung sorgen. Der Käufer muss das Fahrzeug ja auch nicht auf seinen Namen anmelden. Vielleicht ist es ein Geschenk für die liebe Gattin, den Sohn,…??
Und der Versicherungsschutz gilt sogar am Tage der Abmeldung noch bis 23.59Uhr!
Du kannst, zumindest in Deutschland, davon ausgehen das es kein zugelassenes Fahrzeug ohne Versicherung gibt. Es heißt nämlich Haftpflichtversicherung!
Teil- bzw Vollkasko nicht. Aber in der Haftpflicht bleibt die alte Versicherung bis das Fahrzeug abgemeldet ist.
Ob die Versicherungsgesellschaft, im Schadenfall, auf den ursprünglichen Versicherungsnehmer durchgreift oder nicht ist natürlich eine andere Sache.

Grüße
Dirk

wolfherm am 25 Feb 2024 23:21:59

Sie greift auf den Käufer zu. Frag mal nach…..

fomo am 26 Feb 2024 08:27:23

Hendrik74 hat geschrieben:Inzwischen liegen die Papiere meist nicht beim Finanzierer, weil diese kein Eigentum begründen.

Aber es gibt dem Geldgeber eine geringfügig größere Sicherheit, dass das Fahrzeug nicht mehrfach als Sicherheit eingesetzt wird.

fomo am 26 Feb 2024 08:45:41

Zum Thema "Ummeldung" gibt es jetzt die Online-Zulassungsvorgänge. Das funktioniert in wenigen Minuten. Da setzen sich dann Verkäufer und Käufer zusammen hin und erledigen das. Das geht viel schneller, als die vor-Ort-Prozeduren.

Pechvogel am 26 Feb 2024 09:26:07

Hendrik74 hat geschrieben:Inzwischen liegen die Papiere meist nicht beim Finanzierer, weil diese kein Eigentum begründen.

fomo hat geschrieben:Aber es gibt dem Geldgeber eine geringfügig größere Sicherheit, dass das Fahrzeug nicht mehrfach als Sicherheit eingesetzt wird.

Vor allem gibt das dem Geldgeber die Sicherheit das das Fahrzeug nicht auf jemanden anderen zugelassen werden kann.
Also Fahrzeug "verpfänden" und anschließend verkaufen wird schwierig weil der Käufer es nicht zugelassen bekommt.
Bliebe noch die Möglichkeit den "Brief" als verloren zu melden und für relativ kleines Geld einen neuen zu beantragen.
Wenn der Geldgeber, der den "Brief" ja hat, aber ordentlich gearbeitet hat dann hat er der Behörde gemeldet das er im Besitz des "Briefes" ist und diese erinnert den Eigentümer dann daran wo er ihn "verloren" hat. :mrgreen:



Grüße
Dirk

Pechvogel am 26 Feb 2024 09:27:18

fomo hat geschrieben:Zum Thema "Ummeldung" gibt es jetzt die Online-Zulassungsvorgänge. Das funktioniert in wenigen Minuten. Da setzen sich dann Verkäufer und Käufer zusammen hin und erledigen das. Das geht viel schneller, als die vor-Ort-Prozeduren.

Blöd nur wenn der Käufer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt und die Kennzeichen nicht mitnehmen kann / will.



Grüße
Dirk

BestiaNegra am 26 Feb 2024 10:42:58

Pechvogel hat geschrieben:Eine EVB ohne Zulassung nutzt einem aber absolut garnix!


Moin,

ich finde es immer wieder beeindruckend, dass mir berufsfremde Personen erzählen wollen, wie Versicherungen funktionieren.

Auf unseren eVBen steht: Vorläufige Deckung
Aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage bzw. bei Verwendung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung haben Sie
nur vorläufigen Versicherungsschutz. Dieser beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt oder an dem Tag, an dem die Zulassung erfolgt.
Ich schrieb: sich vorher eine eVB und eine vorläufige Deckung
Damit besteht definitiv Versicherungsschutz im Rahmen der vorläufigen Deckung.

Pechvogel hat geschrieben:Die Behörde selbst kann für keine Ummeldung sorgen. Der Käufer muss das Fahrzeug ja auch nicht auf seinen Namen anmelden. Vielleicht ist es ein Geschenk für die liebe Gattin, den Sohn,…??


Genau das ist die Aufgabe der Behörde. Sie muss dafür sorgen, dass das KFZ um- oder abgemeldet wird, weil ja keine Haftpflichtversicherung mehr besteht, denn die wurde durch den Käufer mittels Kaufvertrag gekündigt. Grundsätzlich geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über, es besteht immer ein außerordentliches Kündigungsrecht für Käufer und Versicherer, aber nicht für den Verkäufer. Der Käufer kann sofort kündigen, der Versicherer mit einer Frist von einem Monat.


Pechvogel hat geschrieben:Aber in der Haftpflicht bleibt die alte Versicherung bis das Fahrzeug abgemeldet ist.
Ob die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall auf den ursprünglichen Versicherungsnehmer durchgreift oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.


Eben nicht, weil der Vertrag ja gekündigt wurde. Zwar besteht noch eine Nachhaftung seitens des Versicherers, aber das kann dem Verkäufer egal sein.

rkopka am 26 Feb 2024 11:08:53

BestiaNegra hat geschrieben:Als erstes sollte der Verkäufer die Identität des Käufers prüfen, das geht nur mit dem Personalausweis, weil nur hier die aktuelle Adresse eingetragen ist. Ohne Feststellung der Identität kann es später erhebliche Probleme geben.

Nicht jeder hat einen Personalausweis, ich hab nur einen Reisepaß.

RK

rtiker am 26 Feb 2024 11:43:00

rkopka hat geschrieben:Nicht jeder hat einen Personalausweis, ich hab nur einen Reisepaß.

RK


Im Reisepass, zumindest im deutschen, ist aber keine Meldeadresse angegeben. Deshalb braucht man in D zusätzlich eine amtliche Wohnsitzbescheinigung wenn man ein Fahrzeug mit dem Reisepass anmelden möchte. In F gibt's (noch) keine Meldepflicht. Dort reicht eine aktuelle Strom- Telefon- Wasserrechnung zum Anmelden eines Fahrzeugs. Geht übrigens in F nur online.

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