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Blasen in der GfK Außenwand


maddin am 09 Mär 2024 10:50:24

Hallo Camperfreunde,
wir haben an unserem 6 Monate alten Wohnmobil Blasen an der Außenhaut festgestellt. Mittlerweile sind es sechs Stück über die ganze Außenwand verteilt. Die Firma Euromobil habe ich angeschrieben und warte auf Antwort.

Jetzt zu meiner Frage, sollte das Wohnmobil im Werk repariert werden, wird es sicherlich mehrere Wochen dort bleiben müssen. Hat man Anspruch auf ein Ersatz mobil für diese Zeit?

Beste Grüße Martin

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chrisc4 am 09 Mär 2024 10:55:27

Dein Ansprechpartner ist der Händler!

maddin am 09 Mär 2024 15:57:54

Meine Frage bezog sich auf das Leihmobil, hat da jemand Erfahrung?
Sonnige Grüße aus dem sonnigen Franken ...

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mafrige am 09 Mär 2024 16:41:23

maddin hat geschrieben:Meine Frage bezog sich auf das Leihmobil, hat da jemand Erfahrung?
Sonnige Grüße aus dem sonnigen Franken ...

So wie Hans das geschrieben hat, du musst dich an deinen Verkäufer wenden!
Wenn du Ansprüche aus der 2-jährigen gesetzliche Sachmängelhaftung geltend machen möchtest, haben Käufer Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Aber bei allen deinen Tätigkeiten, frage zunächst den Händler, bevor du irgend etwas managt!
In der Regel wird der Verkäufer eine Reparatur von wenigen Tagen erreichen!

ulysser am 09 Mär 2024 17:05:42

Nein, du hast kein Anspruch auf einen Wohnmobil als Ersatzwagen, das habe ich durch !
Wenn dein Händler Kulant ist, bekommst du für die Zeit der Reparatur, einen kostenlosen PKW,
so war es bei mir !

ChristianF am 09 Mär 2024 18:19:40

mafrige hat geschrieben:Wenn du Ansprüche aus der 2-jährigen gesetzliche Sachmängelhaftung geltend machen möchtest, haben Käufer Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug.


Dies hier ist ganz klar ein Fall der Sachmangelhaftung, kein Haftpflichtschaden. Wir sind also im §439 BGB, Stichwort Nacherfüllung. Woraus sollte sich ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ableiten? Eine passende Regelung ist da nicht vorgesehen. Es sei denn, mit dem Händler ist etwas abweichendes einzeln vereinbart worden. Aber dann wüsste der TE das sicher.

Ein solcher Anspruch würde nur bestehen, wenn der Verkäufer(!) Schuld am Mangel ist, zB weil im Kaufvertrag ein Aussttatungsmerkmal wie zB eine durch den Händler verbaute Solaranlage vereinbart ist, die nun erst nachgerüstet werden muss. Damit wären wir bei 280 BGB, nämlich der Pflichtverletzung aus dem Kaufvertrag, und der dortige Absatz 1 regelt ganz klar, dass der Verkäufer nur schadensersatzpflichtig ist, wenn ihn ein Verschulden am Mangel trifft. Ist der Verkäufer nicht Schuld am Mangel, muss er nur nachbessern (lassen), aber nicht für weitere Schäden aufkommen. Die passende Regelung dazu findet sich in 280 BGB.

Unabhängig davon: ein Wohnmobil ist ein Freizeitfahrzeug. Da einen wirklichen "Schaden" nachzuweisen, dürfte schwer werden. Für beispielsweise den Handwerker, der aufgrund eines Ausfalls eines Firmentransporters keine Kundenaufträge bedienen kann, wäre es da deutlich einfacher (aber immer noch nicht unbedingt rechtens).

Du sprachst an, dass sich die Reparatur möglicherweise lange hinziehen wird. Je nachdem, wie lange "lange" ist, kann aus "lange" auch "unzumutbar lange" werden. Dafür gibt es aber keine allgemeingültige Legaldefinition. Sollte es sich wirklich SEHR lange hinziehen, könnte man versuchen über einen Rücktritt vom Kaufvertrag nachzudenken (§440 BGB). Dafür bedarf es aber erstmal Fristsetzungen usw., und solch ein Thema sollte man auch nicht ohne einen guten Anwalt alleine angehen wenn man sich nicht zufällig sehr gut in der Materie auskennt.

mafrige am 09 Mär 2024 19:45:01

mafrige hat geschrieben:Wenn du Ansprüche aus der 2-jährigen gesetzliche Sachmängelhaftung geltend machen möchtest, haben Käufer Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug.


ChristianF hat geschrieben:... kein Haftpflichtschaden. Wir sind also im §439 BGB, Stichwort Nacherfüllung. Woraus sollte sich ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug ableiten? Eine passende Regelung ist da nicht vorgesehen. Es sei denn, mit dem Händler ist etwas abweichendes einzeln vereinbart worden. Aber dann wüsste der TE das sicher.

Hallo Christian,

ich sprach von Sachmängelhaftung und nicht von Haftpflichtschaden.
Dann sprach ich bei einer Reparatur von einem Ersatzfahrzeug.
Du fährst mehrere Kilometer zum Händler, gibst das Wohnmobil ab und erhältst ein Ersatzfahrzeug, das wird ein PKW sein, alternativ, kann der Verkäufer auch das Fahrzeug bei dir abholen.
So ist es bereits bei zwei Bekannten mit ihren Wohnmobilen erfolgt.
Deswegen immer mit dem Verkäufer sprechen und ihm klarmachen wie man nach Hause kommt!

ChristianF am 12 Mär 2024 00:54:25

mafrige hat geschrieben:ich sprach von Sachmängelhaftung und nicht von Haftpflichtschaden.
Dann sprach ich bei einer Reparatur von einem Ersatzfahrzeug.

Genau das meinte ich: wir sind nicht beim Haftpflichtschaden. Dort hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (oder ersatzweise eine Ausfallzahlung). Daher bewusst die Abgrenzung. Es gibt sicherlich den Einen oder Anderen, der in die Richtung "Wenn mir einer reingefahren ist, bekomm ich doch auch n Ersatzwagen für die Reparaturzeit!" (also HP Schaden) argumentieren würde. Ich wollte Dir damit nicht unterstellen, dass Du HP und Sachmangelhaftung nicht auseinanderhalten kannst :)

mafrige hat geschrieben:Du fährst mehrere Kilometer zum Händler, gibst das Wohnmobil ab und erhältst ein Ersatzfahrzeug, das wird ein PKW sein, alternativ, kann der Verkäufer auch das Fahrzeug bei dir abholen.
So ist es bereits bei zwei Bekannten mit ihren Wohnmobilen erfolgt.

Klasse für Deine zwei Bekannten! Haben sie Glück gehabt. Es gibt genug Händler, die nicht so kulant sind. Ich wage auch mal die These aufzustellen, dass Letzteres eher die Regel als die Ausnahme ist. Mir fallen da gleich mehrere ein. Oft ist der Kunde nach Unterschrift des Kaufvertrags einfach nur noch lästig. Leider.

Was ich damit sagen wollte: es ist toll wenn der Händler ein Ersatzfahrzeug stellt. Die Frage des TE war:
maddin hat geschrieben:Hat man Anspruch auf ein Ersatz mobil für diese Zeit?

Und hier ist die Antwort in Sachen Anspruch ganz klar: Nein. Wenn der Händler trotzdem etwas anbietet, umso besser. Wenn unser Auto in die Reparatur (oder nur zur Dichtheitsprüfung) muss, ist mein Deutschlandticket mein bester Freund. Ein Ersatzfahrzeug habe ich nur 1x bekommen, und da bekam ich aus "Mitleid" den Privatwagen der Chefin (es war, wie auch jetzt gerade wieder, Weselsky-Zeit).

mafrige hat geschrieben:Deswegen immer mit dem Verkäufer sprechen und ihm klarmachen wie man nach Hause kommt!

Mit viel Pech sagt er "Nicht mein Problem, aber da vorne um die Ecke fahren 1x am Tag die Öffis", und ist damit sogar im Recht...

chrisc4 am 12 Mär 2024 10:10:18

Es geht im nicht um die Heimreise in einem PKW sondern um ein Ersatz Wohnmobil, damit er damit reisen kann.
Das gibt es leider nicht oder nur im Ausnahmefällen.
Wenn du nachweisen kannst, dass eine Reise konkret gebucht ist, Fähre, Campingplatz usw. und eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Selbst dann musst du vermutlich dein Recht einklagen.
Fast jedes neue Wohnmobile hat in den ersten Monaten oder Jahren Sachmängel und muss oft wochenlang in die Werkstatt. Das ist leider so. Wenn dann jeder ein Ersatz Wohnmobil bekäme... :wink:

HalbvetteVenus am 12 Mär 2024 10:34:02

chrisc4 hat geschrieben:E
Wenn du nachweisen kannst, dass eine Reise konkret gebucht ist, Fähre, Campingplatz usw. und eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Selbst dann musst du vermutlich dein Recht einklagen.


Ja, so kenne ich das auch aus einem Fall in meinem Bekanntenkreis. Campingplatz war gebucht, das Fahrzeug kam nicht pünktlich aus dem Werk zurück (obwohl die Reparatur extra in die Wintermonate gelegt wurde). Der Kunde erhielt ein Mietfahrzeug für den gebuchten Urlaub, der Händler konnte diese Kosten mit dem Herstellerwerk abrechnen.
Vermutlich hängt das aber auch von Engagement und den persönlichen Möglichkeiten des Händlers ab.

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