mafrige hat geschrieben:ich sprach von Sachmängelhaftung und nicht von Haftpflichtschaden.
Dann sprach ich bei einer Reparatur von einem Ersatzfahrzeug.
Genau das meinte ich: wir sind
nicht beim Haftpflichtschaden. Dort
hat man Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (oder ersatzweise eine Ausfallzahlung). Daher bewusst die Abgrenzung. Es gibt sicherlich den Einen oder Anderen, der in die Richtung "Wenn mir einer reingefahren ist, bekomm ich doch auch n Ersatzwagen für die Reparaturzeit!" (also HP Schaden) argumentieren würde. Ich wollte Dir damit nicht unterstellen, dass Du HP und Sachmangelhaftung nicht auseinanderhalten kannst :)
mafrige hat geschrieben:Du fährst mehrere Kilometer zum Händler, gibst das Wohnmobil ab und erhältst ein Ersatzfahrzeug, das wird ein PKW sein, alternativ, kann der Verkäufer auch das Fahrzeug bei dir abholen.
So ist es bereits bei zwei Bekannten mit ihren Wohnmobilen erfolgt.
Klasse für Deine zwei Bekannten! Haben sie Glück gehabt. Es gibt genug Händler, die nicht so kulant sind. Ich wage auch mal die These aufzustellen, dass Letzteres eher die Regel als die Ausnahme ist. Mir fallen da gleich mehrere ein. Oft ist der Kunde nach Unterschrift des Kaufvertrags einfach nur noch lästig. Leider.
Was ich damit sagen wollte: es ist toll wenn der Händler ein Ersatzfahrzeug stellt. Die Frage des TE war:
maddin hat geschrieben:Hat man Anspruch auf ein Ersatz mobil für diese Zeit?
Und hier ist die Antwort in Sachen
Anspruch ganz klar: Nein. Wenn der Händler trotzdem etwas anbietet, umso besser. Wenn unser Auto in die Reparatur (oder nur zur Dichtheitsprüfung) muss, ist mein Deutschlandticket mein bester Freund. Ein Ersatzfahrzeug habe ich nur 1x bekommen, und da bekam ich aus "Mitleid" den Privatwagen der Chefin (es war, wie auch jetzt gerade wieder, Weselsky-Zeit).
mafrige hat geschrieben:Deswegen immer mit dem Verkäufer sprechen und ihm klarmachen wie man nach Hause kommt!
Mit viel Pech sagt er "Nicht mein Problem, aber da vorne um die Ecke fahren 1x am Tag die Öffis", und ist damit sogar im Recht...