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Ford Transit Custom - zu Camper umgebaut - Zulassung


Mavie am 19 Mär 2024 15:04:36

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Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe von erfahrenen Camper(um)bauern:
Wir haben einen Ford Transit Custom zum Camper umbauen lassen (in einer Hamburger Werkstatt), das TÜV Gutachten für die Zulassung als WoMo liegt vor.
Nun ist es bei uns im Kreis leider AUSNAHMSWEISE (hat sonst noch nie jemand gehört) so, dass man für die KfZ-Zulassung erst eine Betriebserlaubnis als WoMo von der Bündelungsbehörde in Fulda (Hessen) braucht. Die widerum bemängelt den Eintrag im TÜV-Gutachten in Feld 2.2, die Verschlüsselung würde LKW bedeuten und es sei ja ein PKW.
Die TÜV (Hamburg) Gutachterin habe ich nun noch auf Rückruf, doch wüßte ich gerne, ob diese Problem jemand kennt und wie es gelöst wurde. Der TÜV hat in seinem Gutachten lediglich den Eintrag aus den KfZ Papieren übernommen. An welchem Punkt (chronologisch) hat hier wer was zu ändern? Wir sind etwas verzweifelt, weil wir eigentlich gerne mal loslegen würden. Aktuell haben wir eine teure Transporterversicherung, die einem die Tränen in die Augen treibt.

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe
LG Mavie

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Kuddel56 am 19 Mär 2024 16:36:42

Hallo Mavie,
wenn der Transit Custom vor dem Umbau zum Wohnmobil ein geschlossener Kastenwagen war, ist die Zulassung als LKW korrekt,
die PKW-Zulassung bekommt nur das Modell mit Scheiben.
Eine Umschreibung zum Wohnmobil erfordert einige Vorarbeiten, aber das sollte die Hamburger Werkstatt ja wissen.
Warum wurde das Fahrzeug nicht in Hamburg umgeschrieben ?

Gruß
Frank

Marsu123 am 20 Mär 2024 08:13:14

Hallo Marvie,

nach Umbau zum Wohnmobil ist deine Typgenehmigung als LKW erloschen.
Das TÜV Gutachten sollte eine Zulassung als Wohnmobil ermöglichen (Erteilung einer neuen Typgenehmigung als Wohnmobil).
Für die Zuteilung einer neuen Betriebserlaubnis ist deine Zulassungsstelle zuständig.
--> Link
Auszug :
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.

Auszug Ende.


Ich vermute ein Kommunikationsproblem mit deiner Zulassungsstelle.
Hat man dort tatsächlich den Sachverhalt verstanden ?

Wünsche viel Erfolg :-)

Grüße Ralf.

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Jagstcamp-Widdern am 20 Mär 2024 09:43:31

sehe ich genau so.
es ist vollkommen egal, was das auto "vorher" war, pkw oder lkw.
jezz wirz halt ein Womo mit allen konsequenzen....

allesbleibtgut
hartmut

wurzelseppel am 20 Mär 2024 13:30:38

Bei unserem Wohnmobil steht unter
J: M1
(4): SA
(5): Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl.
Wohnmobil

So sollte es auch bei dir in dem Gutachten stehen.

Grüße

andwein am 21 Mär 2024 17:00:56

wurzelseppel hat geschrieben:Bei unserem Wohnmobil steht unter
J: M1 (4): SA (5): Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Wohnmobil
So sollte es auch bei dir in dem Gutachten stehen. Grüße

Tja, da wäre ich vorsichtigt. Aus einen als LKW zugelassenen Kastenwagen mit drei Sitzen macht man keinen Wagen mit 8 Spl.
Das würde heißen im Laderaum sind Sitzgelegenheiten und deren Befestigungspunkte einschl. Gurthalterungen lassen sich nicht so einfach umrüsten.
Kauft man den Kastenwagen als Lkw (Klasse N1 oder N2) zugelassen, kann man den ohne weiteres Ausbauen, aber es bleibt im Sinne der StVO, zulassungs- und steuertechnisch ein Lkw und bei über 3,5t zahlt man Maut!
Man kann ein zum Wohnmobil umgebauten Lkw zulassungsrechtlich als Lkw belassen, einen zwingenden Grund zur Umschlüsselung gibt es nicht. Eine Zulassung als Wohnmobil hat aber einige Vorteile.
Nur meine Einschätzung, Gruß Andreas

Jagstcamp-Widdern am 21 Mär 2024 17:51:07

andreas,
das stimmt nicht ganz. der umgebaute lkw kann nicht lkw bleiben, wenn der ausbau reingeschraubt ist.
im amtsdeutsch erlischt sogar die betriebserlaubnis!
wenn nur mit gurten o.ä. befestigt, ist das ladung und der lkw-eintrag kann bleibe.

allesbleibtgut
hartmut

Olli2305 am 22 Mär 2024 08:46:38

Außerdem heißt es in der Zulassung allgemein "bis zu 8 Sitzplätze".
Sonderregelungen wie Größenbeschränkung auf den Rücksitzen oder Sitzplätze nur in der Fahrerkabine, werden im Freitext eingetragen.
Bei der Umschlüsselung wird dann der LKW zum PKW oder Sonder KFZ, je nach Prüfer, dies ist aber erst nach vollständigem Ausbau möglich, es müssen ja die Zulassungskriterien erfüllt sein.

andwein am 22 Mär 2024 16:52:31

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:.....das stimmt nicht ganz. der umgebaute lkw kann nicht lkw bleiben, wenn der ausbau reingeschraubt ist. im amtsdeutsch erlischt sogar die betriebserlaubnis! wenn nur mit gurten o.ä. befestigt, ist das ladung und der lkw-eintrag kann bleibe. allesbleibtgut hartmut

Hast recht, war unsauber formuliert!
Gruß Andreas

Mavie am 16 Apr 2024 16:03:15

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten und Mitdenken!
Inzwischen - seit heute, also fast 4 Wochen später - haben wir eine Womo-Zulassung...hier bei uns im Kreis ist die KfZ-Zulassungsstelle NICHT BERECHTIGT, diese Betriebserlaubnis zu erteilen, das muss eine andere Behörde machen, bei uns die Bündelungsbehörde in Fulda. Dort sitzt (nach meinem Gefühl) ein einziger Mensch und prüft diese TÜV Gutachten ("zur Erlangung einer Betriebserlaubnis"!). Natürlich hat er einen Formfehler gefunden (für den es lt. TÜV Hanse keine rechtliche Grundlage gibt) und die mussten das Gutachten neu machen...und dann konnte der Herr Schmidt walten - aber natürlich nicht vor Ostern, da der Stapel auf seinem Schreibtisch so groß war.
Wir sind also mit einem LKW in Urlaub gefahren...Und in der Zwischenzeit kam diese Betriebserlaubnis.
Lt. Zulassungsstelle hätten wir bei der Terminbuchung anstelle von "Ummeldung Gebrauchtfahrzeug" "technische Änderung" auswählen müssen und DA hätten wir dann wohl alle Informationen gefunden. Und auch ein paar Euro und Mühe gespart.
Ich verkneife mir wiederholtes Kopfschütteln und hoffe sehr, dass unsere Erfahrung irgendwann jemandem behilflich ist.
Danke nochmal und viele Grüße
Mavie

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