Moin,
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Auszug :
Ausgenommen von der Mautpflicht sind unter anderem Fahrzeuge des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie
Campingfahrzeuge und Handwerkerfahrzeuge.
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Ausnahmeregelung für Campingfahrzeuge
Wenn Sie eines der etwa 160.000 zugelassenen
Wohnmobile in Deutschland besitzen, die ein Gewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen haben, beachten Sie bitte, dass ab Juli einige dieser Fahrzeuge der Mautpflicht unterliegen könnten.
Der entscheidende Punkt ist jedoch:
Die meisten dieser Fahrzeuge sind von außen klar als Wohnmobile erkennbar und bleiben somit ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand
von der Maut befreit.Auszug Ende.
Alles bleibt gut :-)
Grüße Ralf.