HalbvetteVenus am 13 Apr 2024 15:27:32 Luppo hat geschrieben:Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen? Er kriegt das vom Werk bezahlt.
Die Wohnmobilwerkstätten, die ich kenne, haben in der Regel 4-6 Wochen Wartefrist, bevor man in der Werkstatt einen Termin bekommt. An Auslastung scheint es also nicht zu fehlen. Und alle, mit denen ich bis jetzt geredet haben, bestätigten mir, dass sie für Garantie-Arbeiten einen verminderten Stundensatz erstattet bekommen und an den Ersatzteilen gar nichts verdienen. In der Regel warten sie auch noch Wochen, bis die Kosten erstattet werden. Unter diesen Umständen ist es nachvollziehbar, das manche Händler nur die Arbeiten ausführen, die sie machen müssen (also bei den Kunden, für die sie Vertragspartner sind). Nicht schön, aber verständlich.
HerrKalle am 13 Apr 2024 15:29:05 Luppo hat geschrieben:Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen? Er kriegt das vom Werk bezahlt.
Aber nicht mit seinem Verrechnungssatz den er seinen Werkstattkunden berechnet.
Luppo am 13 Apr 2024 15:38:57 HerrKalle hat geschrieben:Aber nicht mit seinem Verrechnungssatz den er seinen Werkstattkunden berechnet.
Da wird häufig mit Pauschalen gearbeitet, das ist richtig. So kenne ich das aus dem IT-Bereich, wir durften da auch Gewährleistungsarbeiten durchführen an Geräten, die wir nicht verkauft haben. Das war nun mal vertraglich so festgelegt. Der Preis für die Händlerschaft. Mir war das eigentlich nie unangenehm, da ich die Chance hatte, den Kunden dauerhaft zu halten. Ob man da den "Neukunden" mit überzogenen Wartezeiten verprellen möchte, muss jeder Chef für sich entscheiden. Meine Erfahrungen bei "meinem" Händler sind jedenfalls gute. Ich habe mir da allerdings im Vorfeld auch keinen Kopp über Gewährleistung gemacht.
Camper510 am 13 Apr 2024 15:52:44 Luppo hat geschrieben:Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen?.
Weil er es meistens nicht darf. Das ist nicht so toll, wie beim Auto. Nur wenige Hersteller ermöglichen es, dass man mit seinen Ansprüchen zu jedem Händler gehen kann. Luppo hat geschrieben:..Er kriegt das vom Werk bezahlt.
Aber mit einem niedrigeren Stundensatz und an den Ersatzteilen verdient er auch nix.
Trailwild am 13 Apr 2024 15:59:01 Luppo hat geschrieben:Ich verstehe das Problem nicht ganz. Er kriegt das vom Werk bezahlt.
Fragt sich nur wie…. und ich weiß von einigen Pilotehändlern, die ihrer Gewährleistungspflicht nicht so dolle nach kommen, geschweige denn die Mängel von Fremdkunden beheben! Unser Händler nimmt wohl keine Fremdkunden mehr, weil sie so auch schon genügend ausgelastet sind und Gewährleistungsarbeiten dazu nicht gut bezahlt werden! (3 Monate Vorlaufzeit aktuell) und die können halt auch nur arbeiten!
Luppo am 13 Apr 2024 16:08:29 Na gut, dann bin ich froh, dass ich mir keinen Kopp gemacht habe und trotzdem alles planmäßig gelaufen ist. Ich kenne es nicht anders. Allerdings sollte man einzelne, "überlastete" oder unwillige Handels-/Servicepartner nicht als Normalfall hinstellen. Denn dann dürfte niemand mehr einen jungen Gebrauchten aus einer anderen Ecke Deutschlands kaufen. Die Verkaufsportale können dann auch ihre Seiten offline nehmen.
Trailwild am 13 Apr 2024 16:14:17 Luppo du scheinst da wohl etwas kräftig zu vermengen?
Auch beim Gebrauchtkauf hast du ein Jahr Gewährleistung! Kaufst du von Privat musst du halt schauen wo du bleibst.
Einen Anspruch auf die Behebung von Problemen im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Händler hast du nicht. Wenn einer das trotzdem tut fein, aber genau das ist eben nicht die Regel… sondern eher anders rum. Der eine macht das Geschäft und der andere soll für schlechten Lohn die Mängel beheben? Das kanns ja wohl nicht sein!
flo1979 am 13 Apr 2024 16:35:34 Luppo hat geschrieben:Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen? Er kriegt das vom Werk bezahlt.
Er bekommt die Stunden schlechter vergütet. Dazu kommt in manchen Regionen der Fachkräftemangel, sodass viele Händler nur mit Überstunden überhaupt die eigenen Kunden bedienen können. Ich hatte im Februar hier wegen Dichtigkeitsprüfung angefragt, da hieß es ab Juni...
Camper510 am 13 Apr 2024 16:38:56 Luppo hat geschrieben:Allerdings sollte man einzelne, "überlastete" oder unwillige Handels-/Servicepartner nicht als Normalfall hinstellen..
Ist aber momentan so.
Luppo am 13 Apr 2024 17:25:33 Trailwild hat geschrieben:Auch beim Gebrauchtkauf hast du ein Jahr Gewährleistung! Kaufst du von Privat musst du halt schauen wo du bleibst.
Einen Anspruch auf die Behebung von Problemen im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Händler hast du nicht. Wenn einer das trotzdem tut fein, aber genau das ist eben nicht die Regel… sondern eher anders rum.
Nope, da liegste falsch. Insbesondere wird durch einen Eigentümerwechsel die Garantieverpflichtung des Herstellers nicht berührt. Siehe Punkt 4: --> LinkDethleffs bietet 2 Jahre Mängelhaftung, wahlweise durch das Werk oder einen Händler. Siehe ebenfalls Link. Ob ein Händler mich da regelrecht abweisen dürfte und ich im Werk vorstellig werden muss, weiß ich nicht. Gängige Praxis ist jedoch wie bei Autos, dass ich zu jedem Händler gehen kann. Wir haben u.a. Firmenfahrzeuge von auswärts, deren Gewährleistung der örtliche Händler übernimmt. Zwischenzeitlich ist beim Womo die Gewährleistungsfrist abgelaufen, ich habe vor ein paar Tagen einen Micro-Riss in der Außenwand gemeldet (böse Sache), der Schaden wird vom örtlichen Händler zusammen mit dem Werk abgewickelt, wie es aussieht auch auf Kulanz.
Trailwild am 13 Apr 2024 17:36:39 Hier geht es aber um einen Pilote und nicht um einen Dethleffs…. unterschied Garantie und Gewährleistung scheinst du nicht zu kennen….
Eine Verpflichtung zu einer Garantie gibt es nicht, die ist immer freiwillig, eine gesetzl. Verpflichtung gibt es nur zur Gewährleistung und die musst idr nur der geben, der dir das WoMo verkauft hat. Wenn einzelne Hersteller eine Händlerungebundene Garantie geben, dann ist das freiwillig. Bei Pilote gibt es das nicht.
Pechvogel am 13 Apr 2024 20:01:43 Trailwild hat geschrieben:…Eine Verpflichtung zu einer Garantie gibt es nicht, die ist immer freiwillig, eine gesetzl. Verpflichtung gibt es nur zur Gewährleistung und die musst idr nur der geben, der dir das WoMo verkauft hat…
Genau so! Eine Gewährleistung, oder richtiger in der Sachmängelhaftung, ist KEIN Hersteller! Muss er auch nicht weil er, der Hersteller, nicht an Privatleute verkauft und unter Gewerbetreibenden ( Hersteller - Händler ) andere, auch gesetzliche, Grundlagen herrschen. In der Sachmängelhaftung ( früher „Gewährleistung“ ) steht immer nur der ( gewerbliche ) Vertragspartner des privaten Käufers ( der private Verkäufer steht grundsätzlich auch in der Sachmängelhaftung, kann diese aber, im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer, im Vertrag ausschließen ). Und die Sachmängelhaftung ist auch nicht so ohne weiteres übertragbar! Lediglich Garantiearbeiten, die über den Hersteller bezahlt werden, könnten evtl. auch andere Vertragshändler übernehmen. Arbeiten aus der Sachmängelhaftung bekommt der andere Vertragshändler aber u.U. nicht bezahlt ( bzw. nur vom Eigentümer des Womos, wenn er die Arbeiten beauftragt ). Sachmängelhaftung oder Garantie? Egal, Hauptsache repariert!??! Angenommen nach 22 Monaten geht ein Rollo am Fenster kaputt. Das wird zwar sofort reklamiert aber erst nach 6 Wochen „irgendwie“ repariert und ist nach weiteren 3 Wochen dann ganz kaputt. Wurde es im Rahmen der Sachmängelhaftung repariert darf sich der Händler da nochmal dran begeben denn die Reparatur hat den Ablauf der 24-monatigen Sachmängelhaftung gehemmt. D.h. die Sachmängelhaftung auf dieses Rollo läuft noch. Bei einer Reparatur auf Garantie hat man Pech: Garantie abgelaufen. Und wenn das jetzt nicht das Rollo ist sondern „dieses komische Klappern im Motor“? Oder bei einem Folgefehler: durchgebranntes Steuergerät wegen zu hoher Lima-Spannung durch Defekt in der Ladeelektronik? ( und Nein, beides nur als Beispiel ) Grüße Dirk
Trailwild am 13 Apr 2024 20:38:21 Pechvogel hat geschrieben: Wurde es im Rahmen der Sachmängelhaftung repariert darf sich der Händler da nochmal dran begeben denn die Reparatur hat den Ablauf der 24-monatigen Sachmängelhaftung gehemmt.
Kannst du das bitte näher ausführen? Wie lange hemmt eine Reparatur die 24monatige Sachmängelhaftung?
Pechvogel am 13 Apr 2024 21:09:17 Luppo hat geschrieben:…Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen? Er kriegt das vom Werk bezahlt.
NEIN, bekommt er, zumindest im Zuge der Gewährleistung/ Sachmängelhaftung NICHT! Eine Sachmängelhaftung / Gewährleistung zwischen Hersteller und Händler gibt es nicht! Und jetzt treiben wir es noch auf die Spitze: Du kaufst dir ein neues Womo und lässt dir vom Händler noch eine Anhängerkupplung, Solar, Klima und eine LiFe einbauen. Wer zahlt / repariert dann wenn die Solarpanele vom Dach fallen, der TÜV die AHK moniert ( weil nicht zum Fahrzeug passend ), die Batterie Schaden nimmt weil sie oder der Solarregler falsch konfiguriert waren,…? Der Hersteller?? Grüße Dirk
Luppo am 13 Apr 2024 22:29:11 Naja, das Thema entgleitet offensichtlich vollständig, die Solarpaneele vom Händler fallen vom Dach. Dass bei Pilote die Mängelhaftung angeblich anders gehandhabt wird wie bei Dethleffs, stört mich jetzt als Dethleffs-Kunde wenig, ich kann es mir auch nicht vorstellen. Ich bin dann mal raus, sind mir zu viel Rechtsanwälte an der Tastatur.
Trailwild am 14 Apr 2024 00:33:57 Luppo hat geschrieben:Naja, das Thema entgleitet offensichtlich vollständig, die Solarpaneele vom Händler fallen vom Dach. Dass bei Pilote die Mängelhaftung angeblich anders gehandhabt wird wie bei Dethleffs, stört mich jetzt als Dethleffs-Kunde wenig, ich kann es mir auch nicht vorstellen. Ich bin dann mal raus, sind mir zu viel Rechtsanwälte an der Tastatur.
Klingt ein bisschen beleidigt :lol: Regelt nicht nur Pilote so --> Link. Knaus auch und viele andere. Deswegen ist dieser Anbieter meiner Meinung nach nicht seriös, er bietet eine Herstellergarantie an, die es so wohl nicht gibt. Ich hab zumindest nirgends bei Pilote davon was lesen können.
Pechvogel am 14 Apr 2024 07:06:11 Trailwild hat geschrieben:Regelt nicht nur Pilote so …Knaus auch und viele andere. Deswegen ist dieser Anbieter meiner Meinung nach nicht seriös, er bietet eine Herstellergarantie an, die es so wohl nicht gibt. Ich hab zumindest nirgends bei Pilote davon was lesen können.
Und auch bei Dethleffs ist die Garantie ( wahlweise 12-36 Monate ) wohl aufpreispflichtig und läuft dann auch NICHT über Dethleffs als Hersteller. --> LinkGrüße Dirk
Trailwild am 14 Apr 2024 07:17:51 Das was du da hast Dirk ist die Anschlussgarantie, Dethleffs bietet aber zusätzlich eine 2jährige Herstellergarantie, die scheinbar nicht an deinen Händler gebunden ist und beim Verkauf innerhalb der ersten beiden Jahre auf den Käufer übergeht.
Pechvogel am 14 Apr 2024 07:26:41 Ok, ich hatte die Garantie bei denen nicht gefunden.
Grüße Dirk
flo1979 am 14 Apr 2024 08:02:26 Jetzt geht es hier durcheinander. Knaus und Dethleffs (hier genannt) gewähren eine Herstellergarantie, die über einen beliebigen Händler abgewickelt werden kann:
"4. Pflichten des Garantienehmers Voraussetzung für alle Garantieleistungen ist, dass der Kunde den Garantiean- spruch unverzüglich nach Feststellung des Mangels und vor Reparaturbeginn bei einem offiziellen KT-Handels- oder -Servicepartner seiner Fahrzeugmarke schriftlich geltend macht, diesem das Fahrzeug ebenso unverzüglich zur Unter- suchung und Reparatur zur Verfügung stellt sowie sämtliche zur Schadenbehe- bung erforderliche Auskünfte erteilt. Zur Vornahme aller von KT zur Erfüllung der übernommenen Garantie notwen- dig erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Reparatur oder Lieferung von Ersatzteilen, hat der Kunde der KT die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die KT bestimmt den Ort und den Handels- oder Servicepartner, bei dem die Garantiearbeiten ausgeführt werden."
Bedeutet, die Abwicklung der Herstellergarantie läuft über einen beliebigen Händler, wird aber vom Werk dem Endkunden gegenüber ausgesprochen.
Wäre ein klarer Grund keinen Pilote zu kaufen. Nach einem Jahr kann der Verkäufer ja auf die Beweislast des Kunden verweisen.
Trailwild am 14 Apr 2024 08:20:43 Flo, wo hast du das her? Als wir damals unseren Knaus gekauft haben hatte ich im Kopf wäre das auch so gewesen, jetzt finde ich auf den Seiten von Knaus aber nichts mehr dazu! Nur noch das in meinem Link: Gewährleistung durch den Handelspartner, nichts mehr von Herstellergarantie. Haben die das eventuell geändert? Oder dieser Abschnitt bezieht sich „nur“ auf die Dichtigkeitsgarantie? Es gibt nirgends einen Hinweis auf diese „Herstellergarantie“
Und was Pilote, aber auch alle anderen betrifft: Augen auf bei der Händlerwahl! Dann muss man sich darüber auch keinen Kopf machen, und kann auch einen Pilote kaufen ;).
Trailwild am 14 Apr 2024 08:33:19 Zitat aus meinem Link oben: Für Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen der Marke KNAUS bieten wir Ihnen im Rahmen unserer bei Fahrzeugauslieferung gültigen Garantiebedingungen 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie auf den von uns hergestellten Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.
Trollo am 14 Apr 2024 09:10:02 Neben der Dichtigkeitsgarantie bietet lediglich Dethleffs ein Garantie von 2 Jahren an. Knaus und Pilote nicht. Somit gibt es bei Pilote nur die gesetzliche Gewährleistung, sodass man auf den Verkaufshändler angewiesen und auch die Abwicklung eine andere ist.
Gruß Michael
wolfherm am 14 Apr 2024 09:34:02 :thema: :thema: :thema: Moderation:Kommt doch mal bitte wieder zum Discounter zurück.
flo1979 am 14 Apr 2024 09:36:53 Das ist in Bezug auf Knaus einfach gelogen!! Das Zitat oben stammt aus meinem Garantieheft von 2023. Knaus gewährt die Garantie, der Händler wickelt sie ab. Aus dem gleichen Garantieheft: "Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der ersten Uberga- be des Fahrzeugs an den Kunden oder der Erstzulassung des Fahrzeugs (soweit zeitlich vor Übergabe), 1.2 Für nicht von KT selbst hergestellte Einbauteile, wie z.B. Fahrgestell,Reifen, Fens- ter, Heizung und Kühlschrank, sowie für Ersatzteile und Zubehör übemnimmt KT keine Garantie. KT wird jedoch dem Garantienehmer (nachfolgend , Kunde" genannt) bei der Geltendmachung seiner Ansprüche hinsichtlich der nicht von KT selbst hergestellten Einbauteile gegenüber dem jeweiligen Hersteller (Zulie- ferer) aus dessen Herstellergarantie vermittelnd behilflich sein, wenn dieser den Zulieferer zuvor erfolglos in Anspruch genommen hat. KT garantiert für das Fahrzeug eine der serienmaßigen Ausstattung des Typs entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit bei erstmaliger Ubergabe an einen Endkunden für die in unter 1.1.2 genannte Dauer. Maßstab ist der für vergleichbare Freizeitfahrzeugtypen übliche Stand der Technik zum Produktionszeitpunkt. "Daher wäre ich sehr vorsichtig mit strafrechtlich relevanten Falschaussagen.
Trailwild am 14 Apr 2024 09:41:16 Flo jetzt mal langsam…. warum erwähnt das Knaus dann nicht mehr auf seiner Seite? Mal auf die Idee gekommen, das die das geändert haben?
flo1979 am 14 Apr 2024 09:50:24 wolfherm hat geschrieben::thema: :thema: :thema:
[mod]Kommt doch mal bitte wieder zum Discounter zurück.[/mod]
Um was, wenn nicht um Gewährleistung und Service, dreht sich denn die Händler-Wahl. Außerdem sollte es auch im Interesse des Betreibers sein, dass Fehlaussagen nicht unkommentiert Bestand haben. Bin mir sehr sicher, dass KT eine Rechtsabteilung hat. Ein externer Kollege von mir ist Nachbar vom Leiter selbiger Abteilung ;)
Trailwild am 14 Apr 2024 10:04:20 mach mal Flo…. Drohen klappt ja schon mal, aber laut der Website von Knaus gibts die nicht mehr selbst in den FAQ wird auf den Handelpartner verwiesen. Wenn du aktuelle offiziell zugängliche Quellen hast (2024) nur zu. Aber so wird das nix auch nicht mit Drohen oder so…
wolfherm am 14 Apr 2024 10:16:04 Moderation:Bitte tragt euren Streit um die unterschiedliche Bewertung von Herstelleraussagen bitte privat aus. Hier nervt es mittlerweile. Und bitte beachtet diesmal den Moderatorenhinweis. Sonst….ihr könnt es euch sicherlich denken.
Camper510 am 14 Apr 2024 10:34:17 Trollo hat geschrieben:Neben der Dichtigkeitsgarantie bietet lediglich Dethleffs ein Garantie von 2 Jahren an..
Und was umfasst die? Alles, wie bei der gesetzlichen Gewährleistung?
Luppo am 14 Apr 2024 10:44:01 Trailwild hat geschrieben:Kingt ein bisschen beleidigt :lol:
Nein, nicht beleidigt, aber ich habe die Bedingungen von Dethleffs verlinkt. Da steht eindeutig das, was ich geschrieben habe. Das ganze nochmals und gleichlautend auf einer Garantiekarte in den Fahrzeugunterlagen. Mein Fehler war, daraus zu schließen, dass es bei jedem Hersteller so ist, denn so kenne ich das auch aus dem Investitionsgüterbereich als langjähriger Markenpartner. Sollte es hier in diesem Falle es nicht so sein, dann muss man tatsächlich während der Gewährleistungszeit aufpassen. Es ist jedenfalls interessant, wie die Dinge möglicherweise unterschiedlich gehandhabt werden. Den Einwurf vom Moderator kann ich nicht verstehen, denn genau um die Problematik geht es dem TE mit seinem "Discounter"
Luppo am 14 Apr 2024 10:45:56 Camper510 hat geschrieben:Und was umfasst die? Alles, wie bei der gesetzlichen Gewährleistung?
Ich zitiere den ersten Satz aus meiner Verlinkung: "Sie erwerben mit der 2- jährigen Herstellergarantie direkten Anspruch auf eine kostenfreie Nachbesserung, durch ihren Händler bzw. die Firma Dethleffs, bei etwaigen Mängeln im Rahmen der Qualität des Aufbaus ihres Fahrzeugs."
ollimk am 16 Apr 2024 11:20:40 Man beachte die Einschränkung dabei: "....bei etwaigen Mängeln im Rahmen der Qualität des Aufbaus ihres Fahrzeug".
So wie ich das lese und einst bei meinem Pössl auch selbst wahrgenommen habe, übernehmen die Hersteller von Womos nur eine (immer freiwillige) Garantie auf ihre eigene Arbeit, also auf den Aufbau. Für das Basis-Fahrzeug gibt es dann in der Regel noch eine Garantiezusage von dessen Hersteller.
Üblich ist es, dass man dann als Kunde diese Garantie bei jedem vom Hersteller anerkannten Händlerbetrieb geltend machen kann - wenn der nicht gerade wegen Überlastung abwinkt, Annahmezwang hat ja kein Betrieb.
Diese Garantien können (und sind in der Regel) an Bedingungen geknüpft sein, z.B. Einhaltung von Wartungsterminen, Dichtigkeitsprüfungen usw. und können beliebig begrenzt sein in ihrem Umfang. Voreteil, wie gesagt, man kann sie bei theoretisch allen Vertriebspartnern der Hersteller geltend machen.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung hingegen ist unbedingt und umfasst die Mängelfreiheit des gekauften Gegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe (!). Tritt später ein Mangel auf, wird in den ersten 12 Monaten angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Das ist eine Phase der Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers. Der Verkäufer hat dann ein Nachbesserungsrecht, aber eben auch eine Nachbesserungspflicht und muss dabei sogar Transportkosten usw. übernehmen. Gut für den Käufer, wenn eine große Entfernung zwischen Käufer und Verkäufer liegt. Nachteil: a) die Sachmangelhaftung ist begrenzt auf das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Es gibt keinerlei Kopplung zum Hersteller und man kann als Kunde auch nicht einfach zu einem beliebigen anderen Markenhändler gehen - außer in Absprache mit dem Verkäufer, der halt in der HAftung steht. b) Ab dem 13. Monat gilt wieder die normale Beweislast, d.h. der Kunde / Anspruchsteller muss beweisen, dass der Mangel schon ab Kauf vorlag, was schwierig sein kann. Da KANN die o.g. freiwillige Garantie besser sein.
Der "Discounter" will / kann die Hersteller-Garantie ausschließen, vielleicht weil er gar nicht als Vertragspartner dort gehandelt wird. Er kann nicht die gesetzliche Sachmangelhaftung ausschließen, die zumindest während der ersten 12 Monate eigentlich eine ganz prima Sache ist.
flo1979 am 23 Apr 2024 15:17:53 Ich habe inzwischen eine Antwort von KnausTabbert zu dem Thema:
"Wie Sie unseren Garantiebedingungen entnehmen können, gewähren wir für Neufahrzeuge eine 24-monatige Aufbaugarantie. Die Laufzeit der 24 Monate Garantie beginnt mit dem Tag der ersten Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden oder der Erstzulassung des Fahrzeugs (soweit zeitlich vor Übergabe).
Haben weder Übergabe noch Erstzulassung bis zum Ende des Modelljahres, dem das Fahrzeug zuzuordnen ist, stattgefunden, so beginnt die Laufzeit spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres (31. Dezember) in dem das Modelljahr endet, dem das Fahrzeug zuzuordnen ist.
Die Garantiezeit endet 24 Monate nach Ihrem Beginn."
Man muss also echt aufpassen, welches Fahrzeug man als jungen Gebrauchten (oder neu) weiter weg kauft und welches nicht.
|
|