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Wohnmobildiscounter Go oder Nogo 1, 2


MichaT660 am 12 Apr 2024 08:35:24

Hallo zusammen,

seit längerem suchen wir ein passendes Wohnmobil und sind nun evtl. fündig geworden.
Allerdings beschäftigt uns eine Frage.Der Händler ist ein Wohnmobil Discounter, sprich bekommt von Großhändlern Fahrzeuge, die eine Standzeit über 300 Tage hatten und nicht verkauft wurden.
Vorteil ist, dass das Wohnmobil neu weniger kostet, als die angebotenen gebrauchten Wohnmobile und dass es die 2jährige Herstellergarantie gibt.
Nachteil ist, dass es sozusagen keinen Service seitens des Händlers gibt, das heißt, in einem Garantiefall muss man sich einen direkten Pilote Händler suchen.
Was sagt ihr dazu? Ist das ein No go, oder kein Problem?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

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wolfherm am 12 Apr 2024 08:54:43

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie dieser Discounter sich vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken will. Wir gestaltet er den Kaufvertrag?

maranot575 am 12 Apr 2024 09:00:02

Kannst Du mal den Händler nennen, dann kann man recherchieren.

Gruss Heinz

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rkopka am 12 Apr 2024 09:05:37

MichaT660 hat geschrieben:Nachteil ist, dass es sozusagen keinen Service seitens des Händlers gibt, das heißt, in einem Garantiefall muss man sich einen direkten Pilote Händler suchen.
wolfherm hat geschrieben:mich würde mal interessieren, wie dieser Discounter sich vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken will. Wir gestaltet er den Kaufvertrag?

Bei der Gewährleistung wird er schwer rauskommen. Aber ohne Werkstatt und Händlervertrag mit dem Hersteller gehts wohl billiger. Garantie geht ja direkt vom Hersteller. Es wird nur umständlicher eine Werkstatt dafür zu finden.

RK

Pechvogel am 12 Apr 2024 09:37:38

MichaT660 hat geschrieben:...sprich bekommt von Großhändlern Fahrzeuge, die eine Standzeit über 300 Tage hatten und nicht verkauft wurden...

Dann müsste der Discounter pleite sein!? :gruebel:
Welche Wohnmobile waren denn in den letzten 10-12 Monaten unverkäuflich? Der Boom ebbt zwar langsam ab, aber Womos die seit fast einem Jahr bei Neuwagenhändlern rumstehen??

Auf der anderen Seite:
hier im Forum gibt es zig Beispiele von Käufern die wegen "ein paar tausend Euro" einige hundert Kilometer weiter weg zu einem Händler gefahren sind und es im Nachhinein bereut haben!
Auch bei nagelneuen Wohnmobilen kann es nicht sein dass irgendwelche Sachen nicht funktionieren / ordnungsgemäß eingebaut wurden sondern es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so sein! Gerade bei den Mobilen die während der "Boom-Zeit" gebaut ( zusammen geschustert ) wurden.
Wohnmobile sind KEINE Pkws! ( das Zulassungsthema lassen wir jetzt mal :mrgreen: )
Und dann ist "guter Rat teuer", wenn man nicht mal eben einen Ansprechpartner / Händler hat.
Wer Womo-Erfahrung hat, viel und gerne selbst schrauben kann, ok. Aber wer bei jeder "abgefallenen Schranktür" in die Werkstatt muss.... :gruebel:



Grüße
Dirk

Camper510 am 12 Apr 2024 10:00:05

wolfherm hat geschrieben:mich würde mal interessieren, wie dieser Discounter sich vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken will.

Macht er doch gar nicht. Er repariert halt nur nicht selbst, bezahlt aber die Rechnungen der reparierenden Werkstätten. Wird bei vielen Import-Händlern genauso gehandhabt.

wolfherm am 12 Apr 2024 10:16:30

Und das weißt du woher?

topolino666 am 12 Apr 2024 10:25:03

Wir haben einmal im Leben einen markeninternen (!) Werkstattwechsel durch einen Umzug mitgemacht, so was brauche ich nicht nochmal. Man wird zum letzten Bittsteller!

Das ganze hier hört sich aber eher nach "Reste-Rampe" als nach "Discounter" an.
Die "Discounter" - die es ja gibt - lassen sich idR günstige WoMos bauen und vertreiben die als z.B. gelabelte Eigenmarke.
Aber dann mit Werkstatt (muss ja jemand die 'Pakete' einbauen ;-) ) und Service, .....

Camper510 am 12 Apr 2024 10:36:17

wolfherm hat geschrieben:Und das weißt du woher?

1. Ist es gesetzlich geregelt, dass er nur für die Kosten aufkommen, es aber nicht unbedingt auch selber reparieren muss.
2. Aus mehrfacher eigener Erfahrung.
Hat immer wunderbar funktioniert, bzw. sogar besser, weil der Importhändler in Bremerhaven war, ich aber trotzdem zu einem Händler in meiner Nähe konnte. Dazu musste ich nicht einmal in Vorlage treten.

MichaT660 am 12 Apr 2024 11:09:49

Nur für uns zum Verständnis: die 2 Jahres Garantie läuft doch dann eh über den Hersteller und nicht über den Händler, oder? Wir dachten, dass man sich dann eine entsprechende Vertragswerkstatt suchen muss, aber verpflichtet sind die doch dann, einem weiterzuhelfen?
Vielleicht haben wir auch ein falsches Verständnis?
Der Verkäufer wäre in diesem Fall halt wirklich nur Verkäufer, aber das Womo ist knapp 20Tsd.€ unter Neupreis und sieht top aus, da wir es uns gestern angeschaut haben.
Sind halt verunsichert, da es trotzdem noch eine riesige Investition ist

MichaT660 am 12 Apr 2024 11:16:23

andererseits wäre ein 2 oder 3 jähriges Wohnmobil, was wir dann evtl. zum gleichen Preis von privat kaufen, auch vollkommen ohne Garantie

Pechvogel am 12 Apr 2024 11:24:47

MichaT660 hat geschrieben:Nur für uns zum Verständnis: die 2 Jahres Garantie läuft doch dann eh über den Hersteller und nicht über den Händler, oder? Wir dachten, dass man sich dann eine entsprechende Vertragswerkstatt suchen muss, aber verpflichtet sind die doch dann, einem weiterzuhelfen?...

Erstmal gibt es eine sog. Sachmängelhaftung eines Händlers der Dir etwas verkauft. Diese Sachmängelhaftung hat NICHTS mit der Garantie zu tun die Dir vielleicht der Hersteller einräumt.
In die Sachmängelhaftung kann man auch nur den einen Händler nehmen. Dafür ist die Sachmängelhaftung bzw deren Umfang gesetzlich geregelt.

Garantien von z.B. Herstellern sind immer freiwillig. Und der Garantiegeber ( hier wohl Hersteller ) legt fest auf was und unter welchen Bedingungen er irgenwas repariert oder austauscht.
Einige Hersteller schließen z.B. die Garantie aus wenn das Fahrzeug mal in der Vermietung war. Oder die Garantie verfällt wenn nicht innerhalb von 12 Monaten eine Inspektion / ( Dichtigkeits- ) Prüfung durchgeführt wurde....
Auch ist eine Garantie für einen Käufer fast immer schlechter als die Sachmängelhaftung.

Und ob ein anderer Händler Garantiearbeiten übernehmen MUSS, ist eine Frage zwischen dem Hersteller und dem Händler / der Werkstatt.
In der Regel bezahlen die Hersteller die Werkstätten bei Garantiearbeiten schlechter als das was die Werkstätten für die gleiche Arbeit "auf dem freien Markt" bekommen.
D.h. der Händler / die Werkstatt verdient ( erheblich ) mehr an einer z.B. Kühlschrankreparatur wenn der Kunde die bezahlen muss als als wenn der Hersteller ihn zur Garantiereparatur verpflichtet.

Stell Dir einfach vor das ein Neuwagenhändler eine gewisse "Reparaturkosten-Pauschale" im Neuwagenpreis eingerechnet hat.
Wenn das Womo dann von jemand anderem verkauft wurde, Dein Händler aber die Reparaturkosten übernehmen soll, dann freut ihn das nicht unbedingt.



Grüße
Dirk

Trailwild am 12 Apr 2024 11:25:53

1. Wer ist denn dieser Discounter?

2. Aus der gestzl. Gewährleistung kommt auch der nicht raus!

MichaT660 hat geschrieben:Nachteil ist, dass es sozusagen keinen Service seitens des Händlers gibt, das heißt, in einem Garantiefall muss man sich einen direkten Pilote Händler suchen.
Was sagt ihr dazu? Ist das ein No go, oder kein Problem?


Dabei wünsche ich dir dann mal viel Erfolg! Das Netz der Pilotehändler ist dünn gesäht, ich kenne vielleicht 3-4 die man wirklich guten Gewissens empfehlen kann, aber ob die noch Kapazitäten für Fremdkunden haben wage ich mal schwer zu bezweifeln! Die anderen... da sind deren Kunden mehr als glücklich, wenn sie ihre Gewährleistungsansprüche bearbeitet bekommen und nicht wegignoriert werden!

Davon mal abgesehen, aber vielleicht habe ich das auch übersehen gibt es bei Pilote eine zusätzliche 2jährige Garantie ab Werk? Es gibt die 5jährige freiwillige Dichtigkeitsgarantie, aber das wars dann auch schon!

surfoldie11 am 12 Apr 2024 11:53:26

Na ja, ganz so schlimm kanns nicht werden. Wir haben im PKW-Bereich schon diverse Fahrzeuge als Re-Import gekauft. Auch 2 Transporter.
Sehr zum Ärger der "Deutschen Michel" Verkaufsläden vor Ort. Hatten immer satte Rabatte. Und ja, die hiesigen Läden mit ihren Lohnkosten bedingten Preisen sind mir wurscht!
IMMER gilt die Herstellergarantie.
Da gabs NULL Probleme bei Ansprüchen die wir hatten. Klare Kante geben und die Gesetzte erwähnen, schon klapps.

DonCarlos1962 am 12 Apr 2024 12:04:22

MichaT660 hat geschrieben:Der Verkäufer wäre in diesem Fall halt wirklich nur Verkäufer, aber das Womo ist knapp 20Tsd.€ unter Neupreis und sieht top aus, da wir es uns gestern angeschaut haben.
Sind halt verunsichert, da es trotzdem noch eine riesige Investition ist

Das solltet ihr auch sein.
In der heutigen Zeit scheint es ziemlich unlogisch, dass ein Wohnmobil ohne einen triftigen Grund so lange auf dem "Hof" steht und dann für fast 20.000€ weniger verkauft wird.

Ich suche den Pferdefuß an der Geschichte. Ist es ein sehr außergewöhnliches Modell? Hat der Kunde es wegen Mängeln nicht abgenommen? Ist es zu schwer?

Zum Verständnis: Mein Händler hätte mir für mein damals 5 Jähriges Wohnmobil als Gebrauchter fast die Neuwagensumme gegeben, weil er es sofort wieder dafür hätte verkaufen können. So sind inzwischen die Preise gestiegen!
Und Dir wird ein neues Mobil fast 20.000€ unter Preis angeboten?

Sicher, der ganz große Hype ist vorbei, aber noch nicht so.

Mein Tipp: Nimm jemanden mit der sich mit den Teilen wirklich auskennt.

Vergleiche die Papiere penibel und lass Dir das Wiegeprotokoll des Werkes geben.
Das geben die Händler ungern heraus, aber es wird wohl jedem Fahrzeug bei Auslieferung mitgeliefert.
Wenn es nicht dabei sein sollte, bitte um ein aktuelles Wiegeprotokoll. Nur so kanns Du einschätzen ob da alles stimmt.
surfoldie11 hat geschrieben:Na ja, ganz so schlimm kanns nicht werden.
IMMER gilt die Herstellergarantie.
Da gabs NULL Probleme bei Ansprüchen die wir hatten. Klare Kante geben und die Gesetzte erwähnen, schon klapps.

Das ist für den PKW oder Transporterbereich sicher richtig.
Im Regelfall wird auch der Hersteller des Basisfahrzeuges keine Probleme machen. (Hier wahrscheinlich FIAT?)
Wenn das Mobil ordnungsgemäß gemeldet ist, wird jede FIAT-Werkstatt Garantiearbeiten übernehmen.

Anders sieht es für den Aufbau aus! Hier ist nur der Verkäufer in der Verantwortung.

Eine Werkstatt für anfallende Garantiearbeiten für den Aufbau zu finden wird sicher sportlich.
Mein Händler hat keine Termine für nicht bei ihm gekaufte Mobile, sagt er.
Seine Werkstatt versucht, nach dem großen Verkaufserfolg neuer Mobile, diese auch in Gang zu halten. Aber die Werkstatt wurde in dieser Zeit nicht größer und Servicetechniker für Wohnmobile sind kaum zu bekommen. Also bedient er in aller erster Linie die eigene Kundschaft. Alle anderen müssen warten, sehr lange warten.
Er hat einfach keine Termine frei! Da machst Du als "Fremdkunde" einfach nichts! Du hast keinen Anspruch auf die Werkstattleistung beim fremden Wohnmobilhändler.

Wenn sonst aber alles stimmt und Du willens bist Garantiearbeiten ggf. auch selbst durch zu führen, greif zu.

LG Carsten

wolfherm am 12 Apr 2024 12:05:48

Camper510,


Du hast mich, glaube ich, nicht richtig verstanden. Das er das so machen könnte, ist klar. Mir ging es aber darum: Macht er das auch? Steht das im Vertrag, das der Kunde zu einem anderen Händler kann und er bezahlt? Wird der andere Händler auch mit Freuden Gewährleistungsarbeiten ausführe, obwohl er nicht am Verkauf partizipiert hat? Fragen über Fragen, die vorher schriftlich geklärt sein sollten.

Pechvogel am 12 Apr 2024 12:24:33

wolfherm hat geschrieben:...Steht das im Vertrag, das der Kunde zu einem anderen Händler kann und er bezahlt?...

Und zahlt der alles zu jedem Preis? :D



Grüße
Dirk

Trailwild am 12 Apr 2024 12:53:29

surfoldie11 hat geschrieben:IMMER gilt die Herstellergarantie.


Garantie ist IMMER einer freiwillige Leistung und Pilote hat (von der Dichtigkeitsgarantie mal abgesehen) ansonsten keine Garantie! Für die gestzl. Gewährleistung, die du 2 Jahre bei Neuware hast ist IMMER der Verkäufer zuständig. Keine Ahnung wie das bei Reimport ist.

Pechvogel am 12 Apr 2024 13:02:31

Trailwild hat geschrieben:...Für die gestzl. Gewährleistung, die du 2 Jahre bei Neuware hast ist IMMER der Verkäufer zuständig. Keine Ahnung wie das bei Reimport ist.

Wenn man den Reimport bei / über einen deutschen Händler kauft, gilt deutsches Recht also die Sachmängelhaftung.
Kauft man direkt im europäischen Ausland gilt die Sachmängelhaftung, da europaweit gültig, auch. Aber es gilt das Recht des Landes in dem man gekauft hat. Gerichtsstand ist also u.U. im Ausland.
Kauft man ausserhalb der EU, gilt auch das Recht des jeweiligen Landes. Und da Länder ausserhalb der EU nicht unbedingt den europäischen Verbraucherschutz ratifiziert haben,....


Grüße
Dirk

Tinduck am 12 Apr 2024 13:19:43

Für mich wäre wichtig, wo die Fahrzeuge herkommen. Irgendwie finde ich die Begründung mit den ‚Standuhren‘ bei den Marktverhältnissen der letzten Jahre unrealistisch.

Sind das evtl. Fahrzeuge, die schnell angemeldet werden müssen, weil alte Abgasnorm?

Hast du das Fahrzeug schon Live gesehen oder gibts das womöglich nur im Internet? Scam-Gefahr?

Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht.

bis denn,

Uwe

goldfinger am 12 Apr 2024 14:30:16

at MichaT660

Schau doch mal ob es zu dem Händler Google-Bewertungen gibt. Ebenso bei Trustpilot und natürlich auch dieses Forum durchsuchen.


Andreas

MichaT660 am 12 Apr 2024 16:08:06

Tinduck hat geschrieben:Für mich wäre wichtig, wo die Fahrzeuge herkommen.
Sind das evtl. Fahrzeuge, die schnell angemeldet werden müssen, weil alte Abgasnorm?

Hast du das Fahrzeug schon Live gesehen oder gibts das womöglich nur im Internet? Scam-Gefahr?

Uwe


Ja, wir haben uns das Fahrzeug vor Ort angeschaut, über eine Stunde lang.
Ist ein Modell 2023 mit aktueller Abgasnorm, Neufahrzeug etc.

HalbvetteVenus am 12 Apr 2024 16:23:02

Wenn das Fahrzeug schon länger als 300 Tage beim Händler stand (was seit Corona ja eher ungewöhnlich wäre), fragt sich auch, wann das Chassis an den Aufbauhersteller ausgeliefert wurde.
Die Chassis-Hersteller können sich nämlich gegen allzu lange Gewährleistungs-Fristen wehren. Das nennt sich dann "Einrede der Verjährung" und wird bei solchen "Standuhren" gerne angewendet.

Falls es zum Vertragsabschluss kommt, würde ich auf jeden Fall eine entsprechende Garantie-Versicherung empfehlen. Die sind zwar nicht billig, aber beruhigend.

MichaT660 am 12 Apr 2024 16:25:07


hampshire am 12 Apr 2024 16:40:31

MichaT660 hat geschrieben:Der Händler ist ein Wohnmobil Discounter, sprich bekommt von Großhändlern Fahrzeuge, die eine Standzeit über 300 Tage hatten und nicht verkauft wurden.

"Discounter", der aus dem Begriff des Lebensmittelhandels kommt und in seiner Bedeutung nichts mit dem Wohnmobilgeschäft zu tun hat. Wer sich da Discounter nennt suggeriert einen niedrigen Preis und eine hohe Lieferfähigkeit und senkt gleichzeitig die Erwartung an die Servicequalität. Nicht mehr und nicht weniger. Der könnte sich auch McWohnmobil oder sonstwie nennen. Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Die Art des Zukaufs der Wohnmobile hat nichts mit dem Begriff "Discounter" zu tun.

Pechvogel am 12 Apr 2024 16:49:22

HalbvetteVenus hat geschrieben:Wenn das Fahrzeug schon länger als 300 Tage beim Händler stand... fragt sich auch, wann das Chassis an den Aufbauhersteller ausgeliefert wurde.
Die Chassis-Hersteller können sich nämlich gegen allzu lange Gewährleistungs-Fristen wehren. Das nennt sich dann "Einrede der Verjährung" und wird bei solchen...

12 Monate ab Produktionsdatum gilt ein Fahrzeug auch NICHT mehr als Neuwagen / Neufahrzeug.
Wenn ein Womo also 300 Tage und länger bei einem Händler gestanden ist und man davon ausgehen kann das zwischen der Produktion des Fahrgestells und der Auslieferung durch den Aufbauhersteller auch 2 Monate vergangen sein könnten, so ist das Fahrgestell kein Neufahrzeug mehr! :eek:



Grüße
Dirk

Camper510 am 12 Apr 2024 16:51:00

wolfherm hat geschrieben:Steht das im Vertrag, dass der Kunde zu einem anderen Händler kann und er bezahlt? Wird der andere Händler auch mit Freuden Gewährleistungsarbeiten ausführe, obwohl er nicht am Verkauf partizipiert hat? Fragen über Fragen, die vorher schriftlich geklärt sein sollten.

Das muss nicht im Vertrag stehen, denn laut Gesetz gibt es bei Neuware im Normalfall immer 2 Jahre Gewährleistung. Im Schadensfall muss man den Verkäufer aber erst kontaktieren und er entscheidet dann, wie es weitergeht. Da er ja nicht selbst reparieren kann und auch nicht muss, wird er dich, wegen einer Diagnose und dem voraussichtlichen Preis der Reparatur zu einer Werkstatt schicken und deren Rechnung dann nach Rücksprache bezahlen auch bezahlen müssen. Man hat aber eventuell keine freie Wahl der Werkstatt.
So wird das generell bei Importen und reinem Weiterverkauf gehändelt und genauso wurde es bei mir auch schon dreimal erledigt.

Noch was. Bei manchen Fahrwerks-Herstellern beginnt die Herstellergarantie schon zu laufen, sobald das Basisfahrzeug an den Aufbauer übergeben wurde. Eine Standzeit verkürzt also auch gleichzeitig die Garantiezeit,

Pechvogel am 12 Apr 2024 16:59:18

MichaT660 hat geschrieben:...Ist ein Modell 2023 mit aktueller Abgasnorm, Neufahrzeug etc.

Ich weiß ja nicht um welches Womo es sich genau handelt aber die Fahrzeuge in dem Mobile-Link sind alle Schadstoffklasse "Euro 6d".
Und Euro 6d kann man noch bis 31.08.2024 erstmalig zulassen. Danach sind sie sozusagen unverkäuflich. ( Also wird am 31.08.2024 alles was nicht verkauft ist als Tageszulassung angemeldet... ).

Und was heißt
MichaT660 hat geschrieben:... das Womo ist knapp 20Tsd.€ unter Neupreis...
?
UVP ( am Besten noch von 2024 ) des Herstellers oder Marktpreis?
Mittlerweile sollen Händler ja schon wieder Rabatte einräumen...



Grüße
Dirk

MichaT660 am 12 Apr 2024 17:17:44

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



??? Hier habe ich diesen Begriff gewählt, weil ich es nicht anders auszudrücken wusste.
Was hat deine Antwort für einen Mehrwert?

MichaT660 am 12 Apr 2024 17:25:15

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Das gilt meines Erachtens nur für PKW. Diesel Wohnmobile ist 6d die aktuellste Norm meines Wissens

Palu am 12 Apr 2024 17:26:48

Hallo
falls es der c-line sein sollte,
kennt ihr "777 - Die Zwei Löfflers" auf YT?
Nette Filmchen (und Kommentare) dazu.
Gruß Lutz

flo1979 am 12 Apr 2024 17:35:22

Mir ist der Begriff Großhändler im dem Kontext sehr suspekt. Gibt es bei Pilote wirklich einen Importeur, der auf eigenes Risiko Fahrzeuge auf Halde einkauft?

Andererseits wäre es denkbar, dass im Moment jemand Händlern in großem Maßstab Fahrzeuge abkauft. Spart dem verkaufenden Händler die Zinsen und verhindert eine Preisschlacht zwischen den Händlern gegenüber den Endkunden.

Trotzdem wäre ich da echt skeptisch. So muss bei KnausTabbert zum Beispiel der Händler online das Garantieheft pflegen, damit die Dichtigkeitsgarantie gilt.

Pechvogel am 12 Apr 2024 17:43:44

MichaT660 hat geschrieben:Das gilt meines Erachtens nur für PKW. Diesel Wohnmobile ist 6d die aktuellste Norm meines Wissens…

Wohnmobile bis 3,5t sind PKWs ( jedenfalls bei der Zulassung ).
Und für PKWs gilt bei Neuzulassung ab 01.09.2024 mind. 6e!
Für Fahrzeuge über 3,5t gilt aber aktuell dann immer noch „Euro VI“.
( Wobei „Euro VI“ nix mit „Euro 6“ zu tun hat!! :eek: )



Grüße
Dirk

Palu am 12 Apr 2024 17:52:12

Wenn der "Händler" der ist, der in mobile angegeben ist, sollte man sich mal die Bewertungen seines Kerngeschäftes durchlesen (Mieter/Wohnungseigentümer). Wie die dann auf Mängellisten von Womo-Käufern reagieren, weiß ich natürlich nicht. Evt. liegen ja gerade dort deren Stärken.
Gruß Lutz

hampshire am 12 Apr 2024 21:06:09

MichaT660 hat geschrieben:??? Hier habe ich diesen Begriff gewählt, weil ich es nicht anders auszudrücken wusste.
Was hat deine Antwort für einen Mehrwert?

Deine Frage war ja ob man bei einem Wohnmobildiscounter kaufen kann. Die Antwort ist: So etwas gibt es nicht. Daher ist auch Deine Frage aus dem Titel nicht beantwortbar. Das ist der Mehrwert direkt aus Deiner Frage.

Trailwild am 12 Apr 2024 21:48:06

Im Angebot steht,
volle Neuwagen Hersteller Garantie
…. frag doch mal bei Pilote nach, ob sie sowas haben….

Wenn du mich fragst… das stinkt zum Himmel…

goldfinger am 13 Apr 2024 00:22:51

Die beiden angebotenen Pilote-Modelle haben eine Länge von 7,45m und ein zul. Gesamt-Gewicht von 3,5t. Da würde ich vor einem Kauf unbedingt die Achsen einzeln wiegen um zu sehen, wie viel Zuladung auf der Hinterachse noch möglich ist.


Andreas

Konsul am 13 Apr 2024 08:45:48

Ob der Kauf bei diesem Händler zu diesem Preis sinnvoll ist oder nicht, lasse ich mal dahingestellt.
Aber mit einem knapp 7,5m langen WoMo bis max. 3,5t fährst Du zu 99% überladen. Mein Etrusco mit ähnlicher Grösse wiegt leer (voller Dieseltank, voller AdBlue-Tank, ohne Wasser, ohne Gasflaschen, ohne Fahrer, ohne Beifahrer, ohne irgendwelches Zubehör,....) 3,1 t mit einer Hinterachslast von 1830 Kg.
Setz mal 4 Leute rein + Gepäck + evtl. Fahrräder auf dem Heckträger...... Da kommst Du niemals auf max. 3,5t.
Nur mal so zum drüber nachdenken.

MichaT660 am 13 Apr 2024 09:07:14

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Der Wagen hat ein Leergewicht von 2935kg,das würde bei 2 Personen schon gehen.
Aber das ist ja auch nicht so wichtig, weil eine Auflastung möglich wäre...
Wir werden wohl Abstand nehmen, sind ein wenig traurig, weil wir schon lange suchen.
Vorteil ist aber, dass wir nun unser Womo gefunden haben...
Aber 70Tsd.€ zu investieren und nicht zu wissen, ob man mit dem Händler Probleme in Bezug auf Sachmängelhaftumg bekommt, ist uns zu risikoreich

MichaT660 am 13 Apr 2024 12:11:26

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Und wie soll ich das machen, wenn ich die Fehlermeldung bekomme, dass das Zitat zu lang ist und es einkürzen soll?

goldfinger am 13 Apr 2024 12:14:27

Einfach einen Teil vom zitierten Text löschen.


Andreas

MichaT660 am 13 Apr 2024 12:17:44

goldfinger hat geschrieben:Einfach einen Teil vom zitierten Text löschen.


Andreas


Das hab ich ja gemacht und dann kommt vom Moderator der Hinweis, dass das unvollständige Zitat gelöscht wurde.
Nun ja, meist sitzt der Fehler ja vor dem Bildschirm

wolfherm am 13 Apr 2024 12:37:01

Du hast beim Löschen auch Klammern gelöscht. Dann ist das Zitat nicht mehr erkennbar.

Pechvogel am 13 Apr 2024 13:25:29

MichaT660 hat geschrieben:Das hab ich ja gemacht und dann kommt vom Moderator der Hinweis, dass das unvollständige Zitat gelöscht wurde.
Nun ja, meist sitzt der Fehler ja vor dem Bildschirm

Die Klammern um das „quote“ müssen unbedingt stehen bleiben.
Übrigens gibt es neben dem „Absenden“-Button noch einen „Vorschau“-Button.
Da sieht man dann wie der Beitrag voraussichtlich aussehen würde. :gruebel:



Grüße
Dirk

Luppo am 13 Apr 2024 15:17:44

Ich verstehe das Problem nicht ganz.
Wir haben unseren Youngster mit 4 Monaten auf dem Buckel von privat gekauft, einige hundert km weg.
Ich kannte nicht mal den ursprünglich ausliefernden Händler.
Wir hatten kaum etwas zu bemängeln außer einem sich verzogenen Dichtgummi am Panoramafenster.
Dann bin ich zum Händler hier vor Ort (naja, 50 km einfach) und habe das fixen lassen. Ohne jegliche Diskussion.
Nun sind wir sowieso aus der Gewährleistung raus, lediglich für die Dichtigkeitsgarantie fahre ich noch hin.
Motorservice hatte ich bisher beim Citroen-Professional-Service machen lassen. Jetzt nach der Gewährleistung mache ich das privat.
Warum sollte nicht jeder Händler die Gewährleistungsabwicklung machen? Er kriegt das vom Werk bezahlt.

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