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Seit dem 1.1.2024 entfällt beim ADAC Schutzbrief (egal welche Stufe) die ADAC Hilfe für Anhänger wenn nur das Zugfahrzeug einen Defekt hat. Dies bedeutet, dass wenn man mit dem WoMo eine Panne hat und abgeschleppt wird oder das WoMo zurück nach Deutschland gebracht wird man sich selber um den Wohnwagen oder Lastanhänger kümmern muss. Der ADAC lässt den unbeschädigten Anhänger vor Ort stehen. Bisher habe man nur aus Kulanz den Anhänger mit abgeschleppt oder zurück geführt, damit ist jetzt Schluss. Das neue Vorgehen wurde auch schriftlich auf Anfrage bestätigt, die Schreiben kann man im Internet nachlesen. Ich werde jetzt den ADAC kündigen da ich gelegentlich mit Anhänger nach Spanien fahre und nun zum ACE wechseln, auch der HUK24 Schutzbrief bietet weiterhin den vollen Schutz auch für den unbeschädigten Anhänger. Kannst du mir die Stelle zeigen wo das steht, finde nichts?
Entsprechende Schreiben des ADAC findest Du im Netz und nein einen Link habe ich nicht. Das gilt nur, wenn der Anhänger im Schadenfall nicht am Zugfahrzeug hängt, also z.B. auf dem Campingplatz steht. Das stimmt nicht! Ich bin zwar nicht im ADAC, trotzdem liegt mir ein Schreiben des ADAC eines Kollegen vor, von anderen habe ich das gleiche gehört. Darin heißt es ausdrücklich, dass der mitgeführte Anhänger der unbeschädigt sei, keinen Schutz genießt und daher nur für das Zugfahrzeug ein Leistungsanspruch bestehe und daher der Anhänger wegen wegfall der Kulanzreglung auf Anweisung des ADAC Vorstand nicht zurückgeführt wird. Der Kollege hatte eine ADAC Plus Mitgliedschaft mit Fahrzeugdefekt 2023 in Frankreich. Wir hatten Ende März eine Panne mit dem Wohnmobil und haben eigentlich immer unseren Motorradanhänger dabei. Das Womo war nicht mehr fahrbereit (Radlager defekt), wir bekamen einen Ersatz-PKW (hatten nur noch gute 100 Km bis zuhause) und ich habe problemlos einen PKW mit Anhängerkupplung bekommen, denn den Anhänger mit der Harley wollte ich nirgends stehenlassen. Da das sofort mein Wunsch war kam das Gespräch gar nicht darauf, ob der Anhänger ansonsten zusammen mit dem Wohnmobil zu unserer Werkstatt gebracht worden wäre... Aber Ersatzwagen mit AHK war kein Problem.
Dann stelle dieses Schreiben doch mal hier rein. Aber vorher die Namen schwärzen.
Eine Zurückführung ins Heimatland ist aber auch was anderes, als Abschleppen. Der ADAC bringt weiterhin das Pannenfahrzeug samt Hänger in die nächste Werkstatt, aber nur das defekte Fahrzeug zurück ins Heimatland.
Wie kann das sein, wenn es doch diese Kulanzregelung erst ab 01.01.2024 nicht mehr gibt?
Ich stelle keine Schreiben des ADAC ohne deren Erlaubnis öffentlich aus, dazu bin ich nicht berechtigt. Ich habe einzelne Sätze daraus zitiert, dass reicht aus. Seit dem 1.1.24 gibt es diese Kulanzreglung gar nicht mehr lt. Anweisung Vorstand. Auch vorher waren nicht defekte Anhänger von der Rückführung erfasst, ob die transportiert wurden oder nicht - aus Kulanz - wurde soweit ich es verstanden von Fall zu Fall oder von Verfügbarkeit des Transportieres oder deren Preis für den Anhängertransport entschieden. Steht auch in anderen Threads, da will man helfen und schreibt Tatsachen schon wird er angegangen er solle doch dies udn das tun oder er sei böse ...... usw. :? Macht dann wenig Spaß etwas hier zu schrieben. Das ADAC Schreiben welches mir vorliegt, ist im Netz zu finden. Der Kollge war etwas sehr verärgert über das Verhalten ( was ich gut verstehen kann ) Der Beitrag von BadHunter geht etwas am Sachverhalt vorbei, da er den Anhänger mit einem Leihwagen ja selbst transportiert hat. Das ist erstens etwas anderes, aber auch nicht immer möglich siehe 5. Foto von oben im Link --> Link ein großer Wohnwagen 2,3 t schwer usw. Da bekomm erst mal einer einen PKW der so was ziehen kann.
Das sehe ich nicht so! Schließlich stelle einem der ADAC bei einer Panne auch einen Leihwagen kostenlos zur Verfügung, wenn das eigene Fahrzeug per Transport zurück nach Hause gebracht werden muss. In unserem Fall per Tieflader. Also habe ich beim ADAC angefragt, ob es ein Leihwagen mit AHK sein darf, und das war überhaupt kein Problem. Genau DAS könnte ja die Lösung für das Anhängerproblem bei einer Panne mit dem Zugfahrzeug sein! Sofern der Anhänger eben kein solches Schwergewicht ist, aber die meisten haben ja eher kleinere Anhänger für Motorrad, Kastenanhänger oder evtl. noch einen Smartanhänger dabei. Du musst ja auch nichts vom ADAC veröffentlichen sondern nur einen Link zu diesen Schreiben die du im Netz gefunden hast. Da machst du nichts falsch. Nur, beim ADAC selber ist da nichts zu finden. Sind warscheinlich nur Meinungen von irgend einem User. Geht (ging) aber auch mit großen Anhänger. Der ADAC musste etwas suchen, aber dann wurde mir ein Chrysler Grand Voyager zur verfügung gestellt um meinen Anhänger nach Hause zu bringen.
Ist ja ok, wenn Du es anders siehst. Ich sehe es eben so, dass wenn z.B. die Insassen eines Wohnmobil Unfallverletzt sind und nicht mehr fahrtüchtig, nur das defekte Wohnmobil transportiert wird, der nicht defekte Anhänger eben nicht.
Das sagst Du, dieses Forum läßt einen Link auf das Schreiben aber nicht zu.
Wie gesagt ab 1.1.24 ist eine Kulanzreglung wegen nicht defekter mitgeführter Anhänger ausgeschlossen lt. ADAC Schreiben Versteh Euch nicht Leute, schreibt doch den ADAC selbst an und bittet zeitgleich darum das Schreiben veröffentlichen zu dürfen. Ich schreibe nur was ich weiß und was ich habe, nämlich ein Schreiben des ADAC zu dem Thema, welches sich auch leicht geschwärzt im Netz befindet. Ich kann mir nicht vorstellen das der Abschlepper den Anhänger mitten auf der Strasse/Kreuzung stehen lässt und nur das Zugfahrzeug mitnimmt. :D In den ADAC Pannen- und Unfallhilfe-Bedingungen, Stand 01.04.2023, zuletzt veröffentlicht 03.2024!!, sind zumindest einachsige Anhänger mitversichert. --> Link Versichert ist nach 3. Satz „C“ das Gespann ( allerdings auch nur 1x je Gespann :gruebel: ). Wenn das noch die alten Bedingungen von 2023 ( 01.04. ) sind, diese am 01.01.24 geändert worden wären, dann hätten sie in 03.2024 ( Fußnote unten links auf der Seite ) aber nicht erneut veröffentlicht werden dürfen?!?! :gruebel: Grüße Dirk ( der kein ADAC-Mitglied ist )
Hallo, Ich finde, das ist eine hoch wichtige Information! Wir fahren auch gelegentlich mit Anhänger. Allerdings 'Kulanz' ist lt. ... FREIWILLIG Wie die Scheibe Fleischwurst für Kinder an der Fleischertheke. Ich muss mich mal beschweren, die geben mir keine mehr. Ja, es ist blöd, wenn es das nicht mehr gibt, oder nur noch gegen Aufpreis. . Nein. Steht doch ganz klar geschrieben. Einachsanhänger sind immer voll mitversichert.
Und was sagt uns das ? Es geht darum, dass ein Zugfahrzeug mit Anhänger durch einen Defekt / Schaden nicht mehr weiterfahren kann, weil das ZUGfahrzeug defekt ist. Der unbeschädigte ( mitversicherte ) Anhänger hat keinen Leistungsanspruch und es besteht deshalb kein Schutz für den Anhänger. Nur das Zugfahrzeug ( Wohnmobil ) wird abgeschleppt und im Anschluss ein Fahrzeugrücktransport vorgenommen. Da der Anhänger keinen Leistungsanspruch hat, nicht. Beim ADAC ist es nicht vorgesehen, eine Zusatzversicherung für intakte Anhänger einzuführen.
Volle Zustimmung ! Trotzdem, die derzeitige Überschrift: "ADAC kein Schutz mehr für mitgeführte Anhänger" ist so falsch und muss heißen: kein Schutz mehr für unbeschädigte mitgeführte Anhänger". Soll heißen wenn das Zugfahrzeug ausfällt und "zufälligerweise" der Anhänger einen Reifenschaden hat, werden beide Fahrzeuge abtransportiert und sind versichert und haben Anspruch. --> Link Das bedeutet, ein unbeschädigter Anhänger wird vom ADAC nicht nach Hause gebracht. Gruß Joachim
In dem Artikel aus dem Link heißt es: „ Der Anhänger oder der Wohnwagen muss also selbst beim ADAC versichert sein und auch einen Schaden vorweisen, um abgeschleppt zu werden“ Muss denn, um Pannenhilfe bekommen zu können, das Fahrzeug über den ADAC versichert sein? Ich dachte immer es geht um das Mitglied und dessen Fahrzeug aber nicht das man das Fahrzeug speziell beim ADAC angeben muss? :gruebel: Grüße Dirk
Hallo, Habe lange die Bedingungen nicht mehr gelesen. Keine Ahnung, wie es heute ist. Vor einigen Jahren bin ich mit dem Auto (geliehen) eines Kumpels liegen geblieben. Schaden an der Vorderachse. Der ADAC hat das Auto aufgeladen und zu meinem Kumpel nach Hause gebracht. Mein Kumpel ist kein Mitglied. Der Abschlepper hat nur kurz diskutiert, warum das Auto nicht zu mir gebracht werden sollte. Keine Rechnung, nach einiger Zeit eine Nachfrage, ob alles zu meiner Zufriedenheit gelaufen ist. . Ich finde nirgends eine verbindliche Aussage, das der Anhänger nicht mit abgeschleppt wird… Ein Link wäre schon schön…. Alles andere ist Tresengerede, wenn man es nicht schwarz auf weiß zeigt. Der obige Link ist auch wieder nur über dritte….. Wer, wenn nicht der Pressesprecher des ADAC, kann eine eindeutige Aussage abgeben? aus dem obigen Link:
Gruß Joachim PS.: den obigen Link habe ich mit 2 min "Googeln" gefunden. Mir hat's gereicht § 4 Welche Fahrzeuge sind geschützt? (1) Geschützt sind nicht zulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die von einer geschützten Person zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt werden. Das gleiche gilt, wenn die alleinverantwortliche Fahrt durch eine geschützte Person unmittelbar gestartet werden soll. (2) Geschützt sind weiter alle auf die geschützten Personen persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wenn eine geschützte Person zum Zeitpunkt des Schadens als Insasse an der Fahrt teilnimmt. Das gleiche gilt, wenn die Fahrt unmittelbar gestartet werden soll. Entsprechendes gilt für nichtzulassungspflichtige Kraftfahrzeuge im Eigentum der geschützten Personen. (3) Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine Achse. (4) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und – eine Gesamtbreite von 2,55 m, – eine Gesamtlänge von 10 m, – eine Höhe von 3 m sowie – eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.
DAS kann auch heißen das der Anhänger, sofern er einen Schaden erleidet, abgeschleppt wird. Wenn ein Fahrzeug, also auch ein Anhänger, aber in Ordnung ist, dann schleppt der ADAC auch nicht ab. Auf der anderen Seite heißt es, in den von mir weiter oben verlinkten Bedingungen, das auch das „Gespann“ geschützt also versichert ist. Und ein Gespann ohne Anhänger ist ja kein Gespann mehr? :gruebel: Grüße Dirk
Und wenn dann zufällig ein Küchenmesser in die Reifenflanke des Anhängers „fällt“? :eek: :D Grüße Dirk
Dann hilft Dir der ADAC, dass der Reifen repariert wird. Deswegen transportieren die den bestimmt nicht aus dem Ausland nach Deutschland… Hallo, Ich denke da gerade mal an etwas anderes. Die Kosten. Die Mitnahme eines Anhängers kostet Platz und Zeit. Wie bewegt man ihn auf dem Transporter ohne Zugfahrzeug. Klar, das geht, aber es ist aufwändig. Wer trägt die Mehrkosten? Die Allgemeinheit der Mitglieder, oder der Verursacher der Kosten. Alles hat eben mindestens zwei Seiten. Wir fahren auch gelegentlich mit Anhänger. .
Und hat der ADAC die vollen Kosten übernommen? Mir ist 2004 beim Ford Galaxy als Zugwagen auf dem Bremer Kreuz eine Welle im Getriebe gebrochen, ich hatte einen 1500er Wohnwagen dran. Der ADAC hat den Ford nach Dresden in die Werkstatt gebracht und mir einen Kleinwagen als Mietwagen angeboten. Wir haben dann wegen dem Wohnwagen einen T5 mit Anhängekupplung als Mietwagen bekommen und der ADAC hat nur die Kosten, die der Kleinwagen gekostet hätte, bezahlt. Ich hatte aber zusätzlich einen Schutzbrief über die Versicherung, die Allianz hat die Differenz bezahlt. Seit einem weiteren ähnlichen Vorfall bin ich nicht mehr im ADAC und Schutzbriefe habe ich jeweils über die Versicherung für ca. 1€ pro Monat und Auto... LG Peter Hier werden wieder mal einige Sachen durcheinander gebracht, nämlich Pannendienst und Rückführung. Auch der unbeschädigte Anhänger genießt natürlich den Pannenschutz und wird mit zur nächsten Werkstatt abgeschleppt, nur nicht nach Deutschland zurückgeführt. Man muss also nur die sehr seltene Rückführung des Anhängers selbst organisieren, indem man sich z.B. um einen entsprechenden Mietwagen als Zugfahrzeug kümmert.
War überhaupt kein Thema, wir haben für unseren Motorradanhänger einen aktuellen Golf Kombi bekommen, der hatte eine eingetragene Anhängelast von genau 1.500 kg (gebremst), und wir mussten keinen Cent bezahlen. DasThema wurde hier im Video super erklärt, einschl. Stellungnahme des ADAC: --> Link Damit wird klar: der unbeschädigte Anhänger hat keine Leistungen durch den ADAC, nur das defekte Zugfahrzeug erhält die Schutzbriefleistungen!
Der Anhänger wird im Pannenfall sehr wohl mit abgeschleppt. Er wird nur nicht nach Deutschland zurückgeführt. Und genau das wird auch im Video bestätigt.
Das Video, ist ja heute offenbar üblich, dass viele sich über langes Gequatsche in einem Video informieren. Hier offenbar ein " Werbevideo" so ist es eingeblendet nicht des ADAC sondern eines privaten Campers der seine Erfahrungen mitteilt, so zumindest sehe ich das. Mir ist meine Zeit zu schade mir derartig langatmige Ausführungen anzuhören, wobei ich immer das Gefühl habe, dass viele einen geradezu krankhaftes Selbstdarstellungsdrang ausleben, wobei die offenbar ein entsprechendes Publikum gefunden haben mögen. Selbstverständlich wird auch der Anhänger erst einmal geborgen, muss ja von der Strasse runter, die Frage ist nur auf wessen Kosten. So wie ich es verstanden hatte, zahlt der ADAC neuerdings ! ! ! nichts mehr für einen mitgeführten Anhänger der unbeschädigt ist. Ebenfalls wichtig ist, dass der ADAC selbst mitteilte, dass er bisher Kosten aus Kulanz übernommen hatte, dies nun nicht mehr tut. Letztlich sind auch Beiträge, dass der ADAC früher mal einen Leihwagen mit AHK zur Verfügung gestellt hatte recht sinnfrei, denn manchmal kann man nicht mehr selbst nach Hause fahren, z.B. weil man bei einem Unfall verletzt wurde, das Zugfahrzeug defekt ist der Anhänger unbeschädigt. Fazit: Es erscheint mir relativ sinnfrei zu diskutieren was der ADAC mal bezahlt hatte, sondern wichtig wäre für mich das ich "richtig" versichert bin. Die Preis - Leistung des ADAC spricht mich nicht an, deshalb bin ich da schon lange weg und kann den ADAC auch nicht empfehlen. Meine Rat an jeden ist daher informiert Euch und handelt nach Eurem Bedarf und Wünschen! So, genau der Fall ist nun bei einem Bootskollegen eingetroffen. Von einem Bootstreffen war er auf dem Rückweg von Rotterdam und hatte eine Panne bei Einhoven (Zahnriemen gerissen). Der Camperbus und das Boot wurden in Einhoven untergebracht, der Bus wird demnächst nach Hause gebracht.. irgendwann, (letztes Jahr dauerte das bei einem Freund 6 Wochen) und das Boot muss er selbst abholen. Wir hatten vor einigen Jahren unter unseren Bootsfreunden einen ähnlichen Fall, da wurde das Boot auf dem Rastplatz abgestellt und als man es 2 Tage später holen konnte, war es weg und keine Versicherung hat das bezahlt: In vielen Vers-Bediengungen steht, dass der Trailer wie folgt abgestellt werden muss: abgeschlossenes Gelände, bewacht und beleuchtet. So stand das auch bei mir drin, ich habe mir dann schriftlich eine Zusatztrailerklausel eintragen lassen, jetzt passt das. Tja, was können wir tun, wohl nix. Ich finde es halt schon ein Ding, dass der ADAC einfach so die Vertragsbedingungen ändern kann und mir das nicht persönlich mitteilt.
Welche Vertragsbedingungen soll der ADAC denn geändert haben? Eine Rückführung eines unbeschädigten Anhängers ins Heimatland war noch nie Vertragsbestandteil. Wenn dies früher noch gemacht wurde, dann aus Kulanz. Kulanz kostet Geld und Recourcen. Da letztere durch fehlende LKW Fahrer immer knapper werden, werden Fahrzeugrückführungen halt auf die defekten Fahrzeuge beschränkt. Ich für meinen Teil kann das durchaus nachvollziehen Die Zeiten sind halt vorbei, als der ADAC noch das 'Rundum-sorglos-Paket' war. Deren Kartenmaterial braucht kein Mensch mehr und die Leistungen im Pannenfall werden immer weiter zusammengestrichen bzw. kulante Regelungen aus der Vergangenheit, die den guten Ruf des Vereins ausmachten, nicht mehr umgesetzt. Meine Frau ist noch ADAC-Mitglied und wir haben eine Familienmitgliedschaft, aber ehrlich gesagt ist das überflüssig, weil ich über meine Kreditkarte einen Schutzbrief für jedes Fahrzeug, dass ich bewege, habe - und das funktioniert gut, wie wir schon ausprobieren durften. Wir behalten die Mitgliedschaft eigentlich primär wegen des Ausland-Krankenschutzes, der in der aktuellen Lebensphase noch ausreicht. Wenn man Wert auf gute Vertragsbedingungen legt und ein Womo über 3,20 Höhe hat, ist der ADAC eh nicht mehr in der Auswahl. bis denn, Uwe
Ist doch z.B. in den Leistungen der Mastercard Gold enthalten.
Aber nicht für mitreisende Kinder. Für Familien macht der ADAC an der Stelle schon Sinn. bis denn, Uwe |
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