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Speicher für Balkonkraftwerk auch im Womo sinnvoll nutzbar?


Majestix am 28 Apr 2024 16:18:24

Hallo,

ich habe mir für das Balkonkraftwerk eine Dyness Junior Box gekauft. Dieser 1,6 kWh-Speicher hat zwei Eingänge für Solarmodule und einen Ausgang, an dem der Einspeisewechselrichter angeschlossen wird. Nach meinen ersten Untersuchungen kann dieser Speicher auch zum Aufladen von Powerstationen genutzt werden. Dazu muss der Ausgang des Speichers mit dem Solareingang der Powerstation verbunden werden. Dieser Eingang sollte min. 60V vertragen, da die Dyness Box bis zu 55V im Leerlauf liefert. Somit gibt es für diese Speicher sinnvolle Zusatznutzen, z.B. als Kapazitätserweiterung für Powerstationen.
Gleiches gilt auch für das Wohnmobil. Wer dort bereits einen eigenen Solarregler für ein mobiles Solarpanel installiert hat, der könnte den Ausgang des Speichers für Balkonkraftwerke mit diesem Eingang verbinden und so den internen Aufbauakku zusätzlich aufladen. Das mobile Solarpanel würde dann den Speicher fürs Balkonkraftwerk aufladen. Ähnlich wie beim Balkonkraftwerk zuhause ist auch mobil ein Zusatznutzen zu erwarten, denke ich. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Speicher nach der Reise wieder am Balkonkraftwerk arbeiten kann.
Wahrscheinlich macht es keinen Sinn, sich extra einen solchen Speicher für das Wohnmobil zu kaufen, aber wenn man ihn bereits besitzt, dann ist diese Idee vielleicht interessant, oder? Was haltet Ihr von meinen Gedanken?

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fschuen am 28 Apr 2024 16:54:07

Mit einem Speicher zwischen Panelen und einem deutlich kleiner dimensionierten Wechselrichter hast du im besten Fall eine stetige Einspeisung für den Eigenbedarf, also Tag und Nacht. Macht im Womo keinerlei Sinn.

Gruss Manfred

Majestix am 28 Apr 2024 17:59:13

fschuen hat geschrieben:Mit einem Speicher zwischen Panelen und einem deutlich kleiner dimensionierten Wechselrichter hast du im besten Fall eine stetige Einspeisung für den Eigenbedarf, also Tag und Nacht. Macht im Womo keinerlei Sinn.

Gruss Manfred


Ich habe den Speicher als Speichererweiterung des eingebauten Aufbauakkus gedanklich gesehen. Im Speicher kann zwischen Last- und Ladepriorität gewählt werden. Zusätzlich kann die Ausgangsleistung zwischen 150W und 800W eingestellt werden. Wenn im Sommer der Aufbauakku bereits voll geladen ist, dann wird der Speicher des Balkonkraftwerks zusätzlich geladen. Wenn dann später im Fahrzeug die Kapazität des Aufbauakkus aufgebraucht wird, dann lädt der Speicher des Balkonkraftwerks die eingebaute Aufbaubatterie über den Solareingang automatisch nach. Die Ladeleistung wird entweder durch den verwendeten Solarregler im Womo oder die eingestellte Ausgangsleistung beschränkt. In der Summe ergibt sich somit durchaus eine Kapazitätserweiterung des eingebauten Aufbauakkus. Bei einem längeren Aufenthalt auf einem Platz kann ich mir durchaus positive Effekte auf die zur Verfügung stehende Akkukapazität vorstellen.

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Pechvogel am 28 Apr 2024 19:26:48

Majestix hat geschrieben:…In der Summe ergibt sich somit durchaus eine Kapazitätserweiterung des eingebauten Aufbauakkus. Bei einem längeren Aufenthalt auf einem Platz kann ich mir durchaus positive Effekte auf die zur Verfügung stehende Akkukapazität vorstellen.

Wenn man dadurch wirklich einen nennenswerten Effekt erzielen kann dann passt die im Womo eingebaute Akkukapazität nicht zur Solarkapazität bzw zum Stromverbrauch.
Normalerweise sollte die Solaranlage den Strom, den man abends, nachts verbraucht hat, über den Tag wieder in den Akku geladen haben. Bei sehr gutem Wetter vielleicht bis Mittag, bei sehr schlechtem Wetter sollte die Batterie genug Kapazität haben auch mal zwei oder drei Tage mit weniger Ertrag auszukommen.
Zusätzlicher Speicher bringt im Winter auch nix weil der Solarertrag so gering ist das der zusätzliche Speicher nicht geladen werden kann.
Sinn macht das, meiner Meinung nach, nur wenn man im Sommer, aus welchem Grund auch immer ( Festivalbesuch,… ) mal einen extrem großen Strombedarf hat den die Solar dann nicht bis Mittag sondern bis abends wieder einladen kann.

Btw: das ein Speicher in einem Balkonkraftwerk nicht legal ist, ist klar. Oder?



Grüße
Dirk

Majestix am 28 Apr 2024 19:49:44

Pechvogel hat geschrieben:Btw: das ein Speicher in einem Balkonkraftwerk nicht legal ist, ist klar. Oder?

Grüße
Dirk


Ich stimme Dir im Prinzip zu, aber warum soll ein Speicher in einem Balkonkraftwerk nicht legal sein? Diese Speicher von bspw. Anker, Zendure oder Dyness werden gerade überall verkauft.

mowgli am 28 Apr 2024 20:35:58

Wäre es nict einfacher und billiger eine zusätzliche LiFePo zu verbauen.

Pechvogel am 28 Apr 2024 20:49:10

Majestix hat geschrieben:Ich stimme Dir im Prinzip zu, aber warum soll ein Speicher in einem Balkonkraftwerk nicht legal sein? Diese Speicher von bspw. Anker, Zendure oder Dyness werden gerade überall verkauft.

Stromspeicher, die in irgendeiner Form an das öffentliche Netz angeschlossen werden, sind genehmigungspflichtig.
Und genehmigungspflichtig heißt nicht anmeldepflichtig, wie z.B. das BKW, sondern: Antrag, Genehmigung abwarten, Errichten, Abnahme.
Streng genommen wird, bei der Konstellation die Du vor hast, sogar das Balkonkraftwerk anmeldepflichtig. ( da, per Definition, kein BKW mehr )



Grüße
Dirk

UweHD am 29 Apr 2024 10:41:06

Pechvogel hat geschrieben:
Stromspeicher, die in irgendeiner Form an das öffentliche Netz angeschlossen werden, sind genehmigungspflichtig.

Dieser Speicher wird aber nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, denn er befindet sich im DC Bereich zwischen Solarpanel und dem eigentlichen Solar-Wechselrichter. Und wenn der am 230V Netz angeschlossene Solar-Wechselrichter den Richtlinien genügt, dann ist es egal, woher dieser seinen DC Input bekommt. Das kann dann ein Solarpanel oder eben eine Batterie sein.
Deswegen gibt es ja dieses eigentlich unsinnige Konstrukt, vor den eigentlichen Solarregler noch einen weiteren Solarregler zu schalten

Pechvogel am 29 Apr 2024 11:05:37

Es geht darum das mit dem Speicher Strom aus erneuerbaren Energien gespeichert wird und dieser Strom, zumindest theoretisch möglich, in das öffentliche Netz eingespeist werden könnte.
Und solange technisch nicht zu 100% ausgeschlossen ist das auch nur Teile des Stroms ( also z.B. die Regelzeit eines Wechselrichters bei Abfall der gerade anliegenden Leistung ) in das öffentliche Netz fließen können, ist der Speicher anzumelden.
Ausgeschlossen sind quasi nur reine Inselanlagen!
--> Link.
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Grüße
Dirk

Tinduck am 29 Apr 2024 15:49:50

Ein BKW muss so oder so angemeldet werden, ob mit Speicher oder ohne.

Bei meiner Anmeldung hätte ich einen Speicher mit eintragen können.

Und das ganze bleibt genehmigungsfrei, solange nie mehr als 600 (demnächst 800) Watt ins Netz eingespeist werden, egal ob aus einem Speicher oder direkt von der PV. Wichtig ist halt, dass der WR abschaltet, sobald die externe Netzfrequenz wegfällt (Stromausfall). Und das ist auch mit Speicher der Fall.

bis denn,

Uwe

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