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Umgang mit Karosserieschaden bei Neufahrzeug


Schnabelhagen am 20 Mai 2024 18:39:34

Hallo liebes Forum,
ich freue mich über Eure Meinung zum richtigen Umgang oder Erfahrungsbeiträgen zu/mit folgender Situation. Ich habe vor 14 Tagen mein Womo, Neufahrzeug, erhalten. Ich bin mit dem Verkäufer und der gesamten Abwicklung sehr zufrieden. Heute habe ich einen Karosserieschaden entdeckt, der durch eine Topfbohrung von Innen in der seitlichen Außenhaut entstanden sein muß. Die Bohrspitze ist zu tief eingedrungen und hat die Außenhaut von Innen derart penetriert, dass kein richtiges Loch zu sehen ist, jedoch ein Riss von ein, zwei Millimetern zu spüren und zu sehen ist. Einerseits sehe ich meinen Anspruch auf ein intaktes Fahrzeug, andererseits kann ich nicht beurteilen, in wie weit das eine Wertminderung darstellt, sollte ich z.B. in einem halben Jahr aus Gründen wieder verkaufen wollen. Da ich die Kaufabwicklung mit dem Händler auch als angenehm und kulant empfunden habe, bin ich nicht auf Konfrontation aus. Vermutlich würde ein Schaden, der schon in der Fertigung verursacht wurde auch nicht auf den Händler zurückfallen? Hat Jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Wie ist Eure Empfehlung im Umgang damit? Folgende Optionen stehen rein theoretisch im Raum: Fahrzeugwechsel, Reparatur, Schadenersatz für Wertverlust.

Danke und Grüße

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Pechvogel am 20 Mai 2024 20:51:44

ICH würde mal mit dem Händler das freundliche Gespräch suchen.
Gerade auch vor dem Hintergrund der Dichtigkeit (-sgarantie)!



Grüße
Dirk

WomoToureu am 20 Mai 2024 20:57:00

Auch ich würde den Schaden erst einmal melden / reklamieren und dann abwarten was der Händler sagt. Fotos machen ist nie verkehrt.

Anzeige vom Forum


chrisc4 am 20 Mai 2024 21:33:42

Das ist natürlich sehr ärgerlich!
Das ist ein Sachmangel, der behoben werden muss. Aus der Sichtweise des Händlers bzw. Fahrzeughersteller könnte es aber auch anders gewesen sein. Da du den Schaden erst nach der Übergabe entdeckt hast, könntest theoretisch auch du selbst oder eine andere Werkstatt den Schaden verursacht haben. Das würde dann nicht unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen. Ich hoffe du hast keinen Ärger!

rolf51 am 21 Mai 2024 07:18:39

Hallo,
keine Frage, ab zum Händler.

Schnabelhagen am 21 Mai 2024 11:35:20

Hallo und danke für Eure Rückmeldungen.

Ja, natürlich werde ich den Händler darauf ansprechen.
Meine Frage zielte darauf ab, ob Jemand schon mal einen ähnlichen Prozess durchlaufen hat und wie das ablief, bzw. ob Jemand die rechtliche Seite oder das Schadensmaß beurteilen kann.
Oder ist es üblich da einfach einen Aufkleber drauf zu machen und dann ist es wieder dicht und gilt als neu?

Grüße,
Schnabelhagen

chrisc4 am 21 Mai 2024 13:02:49

Von der rechtlichen Seite müsstest du die einen Fachanwalt nehmen und Klagen. Das Gericht wird einen Gutachter beauftragen, der wird dann die Schadenshöhe, Wertminderung etc. feststellen.
Diese Summe musst du dann einklagen. (Die Gegenseite wird natürlich bestreiten, dass der Schaden bei der Übergabe bereits vorhanden war.) Du musst zunächst alles bezahlen, im Falle, dass du zu 100 Prozent den Prozess gewinnst bekommst du das Geld von der Gegenseite zurück oder Anteilmässig.
Wenn du den Prozess verlieren solltest, dann musst du alle Kosten, auch die der Gegenseite tragen.
Bis zu einem Urteil dauert es erfahrungsgemäß ca. 2 Jahre. Dann kann man noch in Berufung gehen, das dauert dann noch länger und kostet natürlich nochmals Geld. Da kommen schnell einige tausend Euro zusammen.
Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht machen.

Viel Glück

xenio am 21 Mai 2024 13:38:15

Ich stimme Chris4 in seinen Ausführungen zu, bis auf die Tatsache, dass ich unabhängig vom Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung es nicht auf sich beruhen lassen würde, falls ich mit dem Händler nicht klar käme:
Dein neues Wohnmobil dürfte schätzungsweise deutlich über 50.000 € gekostet haben. Schäden in der Außenhaut können zu einem Wasserschaden und damit zu einem sehr hohen Schaden/Wertverlust führen. Du spürst schon jetzt außen an der Haut den Schaden. Für mich kann es gut sein, dass sich der Schaden durch die Fahrerei und Umwelteinflüsse noch verschlimmert.

Ich würde das sofort reklamieren. Sofern der Händler zu beschwichtigen versucht, würde ich mir einen Fachanwalt (Empfehlungen hier im Forum) nehmen der weiß wie man richtig vorgeht, auch beim "Reklamieren" kann man Fehler machen. Eine Beratung beim Anwalt ist nicht so teuer, Du kannst dann immer noch entscheiden wie Du weiter vorgehst.

Tinduck am 21 Mai 2024 13:49:53

1) Fotos machen
2) Beim Händler vorstellig werden
3) Wenn der kooperativ ist: Aufkleber drüber bis zur Reparatur
3a) Wenn der nicht kooperativ ist: Aufkleber drüber bis zum Prozeß

:)

Und nein, einen Aufkleber drüber zu kleben, ist keine professionelle Reparatur und das kann der Händler auch so nicht behaupten.

Von was für einem Womo reden wir? Kawa könnte ein Karosseriebauer gut reparieren, ein aufgebautes Fahrzeug mit einer angebohrten Seitenwand - heisst eigentlich Seitenwand tauschen, wenn die äußere Lage beschädigt ist. GFK könnte man noch reparieren & lackieren, Alu-Aussenhaut eher nicht. Bei einem alten Hund würde ich ne Aluplatte mit Sikaflex drüberkleben, aber bei nem Neufahrzeug?...

bis denn,

Uwe

ninjabulli am 21 Mai 2024 14:33:06

Hallo Schnabelhagen,

aus meiner Sicht gilt hier die Beweislastumkehr. Innerhalb des 1. Jahres muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht bestand. Kann er das nicht (und das wird schwierig für ihn), muss er den Mangel auf seine Kosten beheben.
Meldest du einen Mangel nach mehr als einem Jahr, musst du nachweisen, dass der Mangel schon vor der Übergabe bestand. Das wird dir dann genauso schwer fallen.

Da wir auch sehr große Probleme mit Gewährleistungsmängeln hatten, würde ich dir empfehlen, eine schriftliche Mängelmeldung zu verfassen am besten mit aussagekräftigen Fotos. Das Ganze würde ich per Einschreiben mit Rückschein zusenden (evtl. auch noch per E-Mail). So kannst du im Zweifel, falls du doch den juristischen Weg beschreiten musst, alles nachweisen.

Quelle ADAC: --> Link

MFG
Tilo

Pechvogel am 21 Mai 2024 15:16:37

Oh man, jetzt lasst doch mal die Kirsche im Dorf!

Der TE soll zu allererst mal zum Händler und mit dem reden. Wenn das vom Werk aus ist dann hat der Händler ja auch kein Problem und der TE einen "Verbündeten".
Und dann mal hören was Händler und Hersteller sagen.

Außerdem: ob ICH ein nagelneues Womo mit getauschter Seitenwand haben wollte? :gruebel: Ich weiß nicht!
Dann vielleicht akzeptabel reparieren ( und das ist KEIN Aufkleber! ) und vielleicht noch einen Preisnachlass, oder Zubehör, oder....

Ein Rechtsstreit würde teuer. Sehr teuer. Und sehr langwierig.
Und was soll dabei rauskommen? Das der TE sein Womo zurückgeben kann? Will er das? Wieder mal auf ein neues Womo warten?
Und sträubt sich der Hersteller überhaupt dagegen?

Und zum Thema "Beweislast(umkehr)" und ähnliche Vorschläge:
wetten das der TE ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat und damit bestätigt hat dass er ein mängelfreies Womo übernommen hat?!
Klar, wenn der Kühlschrank nach 4 Wochen kaputt geht dann kann man davon ausgehen das der Schaden, zwar versteckt, aber schon bei Übergabe angelegt war.
Aber "Löcher" in der Seitenwand??
Das wäre so ähnlich als wenn er jetzt einen Riss in der Windschutzscheibe reklamiert.

Nochmal:
ICH würde erstmal ein Gespräch mit dem Händler suchen. Vor allem wenn man bisher gut miteinander ausgekommen ist.
Einschreiben mit Fristsetzung, Anwalt, Gutachter ( den sowieso ein Gericht bestellen müsste ), .... vergiften doch, in der Situation, nur die Beziehungen.



Grüße
Dirk

cbra am 21 Mai 2024 16:15:11

Ich kann dem eingangsthreqad nicht entnehmen um was für eine art fahrzeug es geht

kastenwagen lackierter stahl - ziemlich blöder schaden, sollte asap von ausssen UND innen versiegelt werden, sonst beginnt es da zu rosten

weissware mit aluhaut - nicht ganz so schlimm. korossion von innen befürchte ich da nicht

weissware mit gfk aussen - mehr ein optischer mangel als ein technisches problem

mit dem händler was vernünftiges aushandeln im sinne langer und guter partnerschaft

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