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Hallo an die, die es wissen. Ich habe eine zur Auflastung und wie es bei euch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin steht. Zu erst mal zum Fahrzeug: Sunlight T65 mit Light Fahrwerk, Bj, 2019. Jetzt zur Sache: In der ZB Teil 1 stand unter F.1: 3500 und unter F.2 auch 3500, somit max. zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg. Soweit so gut. Jetzt mit der Auflastung (ZLF Goldschmitt mit Gutachten) steht unter F.1 3500 und F.2 3850. Kann das richtig sein? Ich verstehe es (oder will es) nicht. Folgende Info habe ich bekommen (Zitat): F.1 - Technisch zulässige Gesamtmasse in kg: Diese Angabe beschreibt das maximale Gewicht, das das Fahrzeug einschließlich aller Insassen und Ladung haben darf, um sicher betrieben werden zu können. Dieses Gewicht wird durch die Konstruktion und die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs festgelegt. F.2 - Zulässige Gesamtmasse in kg: Diese Angabe beschreibt das maximal zulässige Gesamtgewicht, das das Fahrzeug tatsächlich im Straßenverkehr haben darf. Diese Angabe kann durch gesetzliche Bestimmungen oder spezielle Zulassungsregeln begrenzt sein und kann daher niedriger sein als die technisch zulässige Gesamtmasse (F.1). Wie wurde bei denen, die das haben machen lassen geändert. Wurde bei der Auflastung F.1 und F.2 auf 3850 geändert? Ich möchte keine Diskussion warum, weshalb und über Sinn oder Unsinn des Light Fahrwerkes haben. Es sollen sich möglichst die Melden, die diese Eintragungen machen oder bei denen es gemacht wurde. Danke schonmal für euer Verständnis. P.S. Über die Suche bin ich nicht fündig geworden, leider :? Dein Fahrzeug ist Zulassung technisch noch ein 3,5t. Du kannst es nun auf der Zulassungsstelle auf 3,85 t zulassen, warum das nicht sofort gemacht wurde, kann ich nicht sagen. Wolltest du vielleicht nur die Hinterachslast erhöht haben, dann kann es Sinn machen, das Fahrzeug bei 3,5 t zu belassen. Nee, kann so nicht richtig sein. Bei Auflastung werden F1 und F2 geändert, F1 darf nie niedriger sein als F2. Umgekehrt geht es, wenn man ohne technische Änderung ablasten lässt. Gruss Manfred Bei mir steht im Fahrzeugschein nach der Auflastung sowohl in F1 als in F2 4000(kg). Die Zusatzluftfederung alleine gibt noch keine Auflastung auf 3,85t, dazu gehören auch entsprechende Felgen und Reifen mit passender Traglast. Erst diese Kombi ermöglicht ein zul. GesGew von 3,85t. Man muss aber auch nicht zwingend auflasten. Manchen reicht die erhöhte Hinterachslast, ohne das Gesamtgewicht zu erhöhen. Danke für die ersten Antworten. Die Felgen/Reifen passen. Das bereitet kein Problem. Es geht nur darum was steht bei F.1 und was bei F.2 bei denen die das schon hinter sich haben ... Ich war noch (2x) mal beim TüV und der nette Mann sagte mir, dass unter F.1 die alten Werte stehen und unter F.2 die neuen Werte die im Gutachten drin sind. Somit wäre alles im grünen Bereich. Ich mag das aber so nicht ganz glauben. Daher die Frage wie es bei anderen in der ZB Teil 1 drin steht. Ich sehe dass auch so, dass F.2 nie höher als F.1 sein kann. Wie geschrieben, der TüV mein alles ok ... Ich verstehe es gerade nicht ...
Stimmt. Bei Auflastung sollte aber der neue Wert in F.2 und F.1 gleich sein. Ich habe auch vor kurzem aufgelastet, und da stehen in F.1 und F.2 jeweils 3850kg. Der Tüv bescheinigt die Gültigkeit der Auflastung, nicht mehr. Es geht danach nicht mehr darum was der TÜV meint, sondern die Zulassungsstelle! Oder stellt der Tüv bei euch die Fahrzeugbescheinigungen aus?
Hast Recht, hatte den Beitrag nur überflogen und schnell getippt. Dann hat die Zulassungsstelle einen Fehler beim Eintragen der Daten gemacht, kommt vor. So, ich habe ein Anfrage an den ADAC geschrieben und darauf diese Antwort erhalten: Generell ist es etwas verwirrend, wenn man sich mit dem Text befasst. In F1 steht die technisch zul. Gesamtmasse(was ab Werk möglich ist). Das bleibt immer so, egal wie hoch das Fahrzeug aufgelastet wird. Die Summe in F2 ist dann das zertifizierte Gewicht durch eine Prüfinstitution wie dem TÜV. Bitte führen Sie stets das Protokoll der Auflastung mit, damit es keine Missverständnisse gibt. Sie sind somit immer auf der sicheren Seite. Im Prinzip das, was der Mann vom TüV probiert hat mir zu erklären. Dann haben wir anderen mit F1=F2=Auflastgewicht also die falschen Papiere? Naja, mir egal, auf jedenfall brauch ich das Protokoll nicht mit zu schleppen.
Es gibt auch Luftfederung, wo man auflasten kann und die original Felgen weiter fahren darf
…… sofern sie (und die Reifen) die entsprechenden Traglasten haben ….. ich hatte ja nicht geschrieben, dass das mit original Felgen nicht gehen würde. Du schreibst mit den Zusatz Luftfederung alleine reicht es angeblich nicht zur auflastung... Da bei fast allen Fahrzeugen die original reifen und Fiat Felgen genug Reserven haben, geht die auflastung,nur mit den Luftfederung..nur sind viele Hersteller/Händler gierig und wollen auch noch an neuen Felgen Geld verdienen
Quelle: P/M Ab dem Ducato Modell X 290, also ab Baujahr 2014, dürfen die Felgen immer mit höchstens der Hälfte der Tragfähigkeit der Hinterachse belastet werden – beim Light-Chassis sind das maximal 2000 kg, beim Heavy- oder Maxi-Fahrgestell 2500 kg. Das heißt also, alle Originalfelgen für das Light-Chassis – egal ob aus Stahl oder Leichtmetall – dürfen maximal 1000 kg tragen, beim Heavy 1250 kg. Quelle: Ramto Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Traglast bzw. Gutachtenlage der Originalfelgen. Auch wird immer wieder nach einer ABE gefragt. Diese Felgen sind OE-Teile mit FIAT Ersatzteilenummer – keine Aftermarkt Felgen mit kba Nummer. Es gibt weder eine ABE oder eine eingestanzte kba Nummer, noch ein offizielles Traglastgutachten. Sicherlich hat der Hersteller im Rahmen der Zulassung Materialtests bzw. Tragfähigkeitstest durchgeführt, jedoch sind diese Hersteller Intern. Sie haben keine Chance diese zu erhalten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir, die Fa. Ramto.de, nicht darüber diskutieren können und wollen warum diese Informationen nicht vorliegen. Wir sind nicht der Hersteller. Da die Felgen jedoch mit den jeweiligen Fahrzeugen homologiert sind, ergibt sich die Traglast der Felgen aus der zugelassenen Achslast im Auslieferungszustand. Diese ergibt sich aus 50% des Wertes, der auf dem Fahrzeugtypenschild eingestanzten Achslast. (vorne unter der Motorhaube) Meist ist die hintere Achslast die größere. Regelfall: Light Felge = 2000 Kg Hinterachslast = 1000 Kg Traglast Die Felge ist daher nicht für eine Auflastung geeignet. Ist zumindest mein Wissensstand. Kann aber jeder halten wie er möchte. Dein Wissen stand scheint nicht ganz aktuell zu sein in dem Gutachten von meiner Luftfederung darf zb maxi mit original Felgen auf 2550 aufgelastet werden und light mit 15 Zoll Stall 2300 kg
Siehste, alles abhängig von den verwendeten Komponenten. Meine LuFe geht überhaupt nur bis 2240 kg beim Light. Also nachschauen, was man hat. LuFe, Felgen und Reifen. Aber du darfst gerne recht haben. Darum informieren vor dem Kauf, spart dann viel Geld.. Hallo, Ich habe bei unserem Carrado T447 Bj 2021, nur die Linneppe Zusatz Lufe drin. Der TÜV hätte mir auf die Hinterachse 2600 kg eingetragen. Ging aber nicht weil Felgen und Reifen nur je 1250 kg können. Also habe ich jetzt 2500 kg auf der Hinterachse und 1850 kg auf der Vorderachse. Ohne andere Felgen, Reifen oder Federn. Das Gutachten lag gleich mit dabei, nix mit extra kaufen. Gruß Jörg Luftfederung kann man mit und ohne Gutachten kaufen zum auflasten, ohne auflastung Gutachten hätte meine Luftfederung nur 350 Euro gekostet, mit waren es 450 Hallo, Ich habe die Luftfederung nur eingebaut um die 2240kg Hinterachslast eintragen zu können ohne Auflastung . So hat der TÜV das bei mir eingetragen Auf der Zusatzseite hat er die 3850kg Auflastung schon mal vorab eingetragen dass ich bei Bedarf in der Zulassungsstelle F1/2 anheben lassen kann ohne erneut zur Eintragung zu ihm kommen zu müssen. Bis jetzt komme ich mit den 3500 gut hin. Bei mir war nur mit der zusätzlichen Stützlast meines Anhängers die Hinterachslast etwas knapp da wollte ich etwas Reserven schaffen. Ich wollte eigentlich unter F1 3850kg stehen haben (technisch zulässig) und unter F2 die 3500kg. (Im Mitgliedsstaat zulässig) Der TÜV wollte es aber wie auf den Bildern. Jetzt hab ich halt eine Zusatzseite.
Hallo, sei froh, dass es der TÜV so gemacht hat, die Österreicher orientieren sich nämlich bei der Erhebung der Autobahnmaut an den Eintrag unter F.1. Hallo Ich habe unser Wohnmobil aufgelastet auf 3850 kg, mit Hinterachslast auf 2240 kg (ZLF, neue Felgen und Reifen) Dann stand in der Zulassungsbesheinigung Teil 1 unter F1 3850 und F2 3850, und 2240 bei der Hinterachslast. Nach Ablastung ohne technische Änderungen jetzt unter F1 3850 und F2 3500, alles andere wurde nicht geändert. F1 ist das höchstzulässige technische Gewicht, F2 das in dem Herkunftsland angemeldeten Gewicht! VG Interessant! Wenn Österreich nun F1 zur Mautberechnung heranzieht bräuchtest du trotz Ablastung auf unter 3,5t ja dann eine Go Box? Kann das sein? Quelle: ASFINAG Webseite hzG wird zu tzGM Ab 1. Dezember 2023 wird vom bisher üblichen höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) umgestellt. Bezog sich die für die Mautpflicht maßgebliche Gewichtsgrenze bisher stets auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG), entscheidet künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) darüber, ob ein Fahrzeug der Vignettenpflicht bzw. Streckenmaut (bis 3,5 Tonnen tzGm) oder der GO-Maut-Pflicht (mehr als 3,5 Tonnen tzGm) unterliegt. Der ASFINAG-Tipp "Übergangsfrist" Wenn ein Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zum Zeitpunkt der Benützung der mautpflichtigen Strecke ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t aufweist, bereits vor dem 1. Dezember 2023 erstmalig zum Verkehr zugelassen und das höchste zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1. Dezember 2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht und der Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm (§ 33 Abs 18 Z 8 BStMG). Somit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge innerhalb dieser Übergangsfrist weiterhin mit Vignette und Streckenmaut das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren können Wenn also der User Seetramper mal angenommen erst nach dem Stichtag 1.12.2023 abgelastet hat bräuchte er trotz 3,5t eine Go Box. :?: So, da bin ich wieder und möchte von schlaflosen Nächten berichten ... Nein, aber Gedanken habe ich mir schon gemacht über die Eintragungen vom TüV Süd und der Begründung. Ich war ja noch mal beim TüV der mir die Auflastung in F1 mit 3500kg und in F2 mit 3850kg gemacht hat. Als Begründung meinte er, man müsse ja wissen, von welchem Gewicht zu welchem Auf/Abgelastet wird. Für mich war das nicht wirklich nachvollziehbar. Also Beim TüV in Leutkirch angerufen, die machen ja die Auflastungen für Goldschmitt in Leutkirch. Klare Aussage: F1 darf nie niedriger als F2 sein. Umgekehrt schon, wenn abgelastet wird. F2 wird ja vom Finanzamt für die Berechnung der Steuer herangezogen. Also wieder bei unserem TüV angerufen, die Antwort war die gleiche wie vorher :cry: . Weiter zur DEKRA in Mannheim, dort habe ich dann eine Ansprechpartnerin bekommen, Nina. Sie sagte das gleich wie der TüV Süd in Leutkirch -> F2 kann nicht größer sein als F1, also ist meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 falsch. Nina hat mir dann die Eintragung (F1: 3850kg und F2 3850kg) korrigiert. Was Nina gemacht hat, sie hat in Feld 22 geschrieben dass das Fahrzeug vorher in F1 3500kg hatte. Damit bin ich jetzt glücklich, weil auch ich, wie viele hier, der Meinung sind dass F1 nit kleiner als F2 sein darf. Danke ans Forum dafür. Als Reifen habe ich Michelin Crossclimate Camper 225/75R 16 118/116 drauf. Bin gespannt wie die laufen. Was das jetzt für Auswirkungen (u.a. blöder Aufkleber in FR usw.) für mich hat ist klar, aber so gewollt. Ich gehe jetzt Heckgarage voll laden :lol: Danke auch an Nina :dankeschoen: Dann fröhliches Packen. Zu den Aufklebern: Ich habe nur hinten einen geklebten, an den Türen habe ich magnetische. Die liegen ausserhalb Frankreichs bei der Fahrzeugunterlagen. Ist halt wie mit dem Warnschild hinten am Fahrradträger, in I/SP/P braucht mans, ansonsten fährt es so mit. |
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