Wohnmobilpark
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Sitzplätze Erweiterung von 4 auf 5


jobo1960 am 12 Aug 2024 15:48:53

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.




Hallo zusammen

Mein Sunlight A 68 hat 4 Sitzpläze mit 3 Punkt Gurte es befinden sich aber noch 2 Beckengurte gegen Fahrtrichtung

darf ich dann noch weiter Gäste mitnehmen ???

Oder für was sollen dies Gurte sein??

Gruß Joachim aus Schwaben

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 12 Aug 2024 15:50:31

Hallo,

wie viele Sitze sind denn in deiner Zulassung eingetragen?

jobo1960 am 12 Aug 2024 15:52:55

wolfherm hat geschrieben:Hallo,

wie viele Sitze sind denn in deiner Zulassung eingetragen?


Hallo 4 einschließlich Fahrer

Anzeige vom Forum


wolfherm am 12 Aug 2024 16:10:51

Das ist ja dann schon die Antwort.

Gast am 12 Aug 2024 16:16:54

Die Beckengurte reichen meist aus, wenn gegen die Fahrtrichtung gesessen wird, weil beim Bremsvorgang die Rücklehne den notwendigen Halt bietet. Aber wenn nur 4 Sitzplätze eingetragen sind, dann darfst Du auch nur 4 Personen befördern. Einen 5. Sitzplatz wirst Du nur eingetragen bekommen, wenn die Restzuladung entsprechend hoch ist, damit noch 75kg + 5kg Gepäck für diese Person zur Verfügung stehen.

Gruß Axel

jobo1960 am 12 Aug 2024 16:36:30

Hallo rest gewicht danke ich kein Problem

aber reichen die Beckengurte ??

Wer weiss das genau ??

TÜV??

eurafritze64 am 12 Aug 2024 18:14:40

Ich bin mir ziemlich sicher dass es einen bestimmten Stichtag gibt, seit dem Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig sind, genauso wie entgegen der Fahrtrichtung, mit der Ausnahme, das nur in Verbindung mit "sicheren" Sitzen (Stabilität, integrierte Kopfstützen etc. u. 3Punkt Gurten) etc. möglich ist.

Find das aber nicht wieder - von daher reinstes Halbwissen :mrgreen:

purplenew am 12 Aug 2024 19:18:43

jobo1960 hat geschrieben:Mein Sunlight A 68 hat 4 Sitzpläze mit 3 Punkt Gurte es befinden sich aber noch 2 Beckengurte gegen Fahrtrichtung...


Auszug aus §21 StVO:
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

in Ergänzung dazu ein Auszug aus §35a StVZO:
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.

Wenn nun mehr als die 4 eingetragenen Sitzplätze mit einem zulässigen Rückhaltesystem ausgerüstet sind, dann dürfen auch mehr als 4 Personen in dem Fahrzeug befördert werden, wenn:

-das zulässige Gesamtgewicht / Achslasten des Fahrzeuges nicht überschritten werden
-die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt wird
-der Fahrzeugführer bei der erforderlichen Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht beeinträchtigt wird
-der Inhaber einer Fahrerlaubnis Klasse "B" darf maximal 8 Personen zuzüglich Fahrer befördern

Thomas

Gast am 13 Aug 2024 06:59:04

purplenew hat geschrieben:Wenn nun mehr als die 4 eingetragenen Sitzplätze mit einem zulässigen Rückhaltesystem ausgerüstet sind, dann dürfen auch mehr als 4 Personen in dem Fahrzeug befördert werden, wenn:
....


Meiner Meinung nach nach: "....wenn, diese auch im Schein eingetragen sind."

Nur weil ich mir in mein Wohnmobil 6 Gurte einbaue, darf ich nicht automatisch 6 Personen befördern, wenn nur 4 Sitzplätze im Schein drinstehen.

Gruß Axel

Pechvogel am 13 Aug 2024 07:34:16

Trikeflieger hat geschrieben:Meiner Meinung nach nach: "....wenn, diese auch im Schein eingetragen sind."

Eben, entscheidend ist was in den Fahrzeugpapieren steht.
Und bei Erweiterung der Sitzplätze geht dann das leidige Thema mit der Zuladung ( Anzahl der Reisenden plutimiziert mit der Länge des Fahrzeugs puls „X“,…. ) los.

Kein triviales Thema!



Grüße
Dirk

Tinduck am 13 Aug 2024 08:31:05

Bei einer Kontrolle ist nicht relevant, wie viele Sitzplätze in den Papieren stehen - da zählt nur, ob alle Passagiere ordnungsgemäße Rückhaltesysteme haben und ob die Achslasten und das zGG nicht überschritten sind. Die entsprechenden Paragraphen sind oben erwähnt.

"In § 21 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist diesbezüglich zu lesen:

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."

Quelle: --> Link, da steht auch noch mehr erklärt.

Beckengurte gegen die Fahrtrichtung sind zulässig, wenn das Fahrzeug so zugelassen wurde, dann gibt es Bestandschutz. Wenn man die neu einbauen würde, müssten es 3-Punkt-Gurte sein, weil dann die aktuellen Richtlinien zählen.

Ich war früher auch der Meinung, dass das, was in den Papieren steht, zählt, aber das ist offensichtlich überholt. Solange genug Gurtplätze vorhanden sind, keine Überladung irgendeiner Art stattfindet und der Führerschein passt, kann man die vorhandenen, geeigneten Sitzplätze ausnutzen, egal was in den Papieren steht.

bis denn,

Uwe

Gast am 13 Aug 2024 09:27:41

Tinduck hat geschrieben:Ich war früher auch der Meinung, dass das, was in den Papieren steht, zählt, aber das ist offensichtlich überholt. Solange genug Gurtplätze vorhanden sind, keine Überladung irgendeiner Art stattfindet und der Führerschein passt, kann man die vorhandenen, geeigneten Sitzplätze ausnutzen, egal was in den Papieren steht.


Ich glaube, man darf nicht daraus schließen, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Ich darf auch nicht mit einem Womo mit 4t rumfahren, nur weil es ein technisches zulässiges Gewicht von 4t hat, dieses aber abgelastet wurde und im Schein als zGG 3,5t drin steht. Das ist so in etwa vergleichbar.

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind."


Ich glaube, das muss man anders lesen: Wenn ich ein Auto habe, welches 5 eingetragene Sitzplätze hat, dann darf ich auch nur 5 Personen befördern, wenn alle Sitzplätze da sind und Gurte haben. Baue ich 2 Sitze aus, dann muss ich 2 Personen zuhause lassen und darf diese nicht auf dem Boden sitzend transportieren.

Wenn es so wäre, wie Du schreibst, wäre doch die ganze Sitzplatzdiskussion unnötig, wenn es um notwendige Sitzplätze und Zuladungsreserve geht. Dann kauft man sich ein Womo, welches nur 2 Sitzplätze im Schein drin stehen hat, weil die Restzuladung zu knapp ist und und befördert dann trotzdem die komplette Familie.

Gruß Axel

rkopka am 13 Aug 2024 09:35:00

Mein Zwilling (A361 2012) hat die Beckengurte und 6 Plätze zugelassen. Es gab damals eine Option, die man wählen konnte, die die entsprechenden Gurte enthielt, die bei dir wohl verbaut sind.

"Sicherheitspaket: 2 Kopfstützen und 2 Beckengurte mittl. Sitzbank entg.
Fahrtrichtung (zul. Personenzahl ergibt sich aus Fahrzeuggewicht) 2)"
"2) Allg. Hinweis zur zulässigen Personenzahl: Unter Berücksichtigung des Gesamtgewichts wird die zulässige Personenzahl angepasst"

RK

topolino666 am 13 Aug 2024 10:10:20

Ich denke auch das WoMo ist als 6-Sitzer gebaut und konzipiert, in der 3,5 to Version sind aber nur 4 Sitzplätze möglich.

Zul. Gesamtgewicht erhöhen lassen und zusätzliche Sitzplätze eintragen lassen.

Unser Dethleffs A6971 ist genau so konzipiert, Fahrersitze, 2 Sitze in Fahrtrichtung mit 3-Punktgurt, 2 Sitze gegen die Fahrtrichtung Beckengurte.
3,5 to = 4 Sitzplätze eingetragen
4,0 to = 6 Sitzpläte eingetragen

rkopka am 13 Aug 2024 10:45:48

topolino666 hat geschrieben:Ich denke auch das WoMo ist als 6-Sitzer gebaut und konzipiert, in der 3,5 to Version sind aber nur 4 Sitzplätze möglich.

Mein 3,5t ist für 6 Personen zugelassen. Das kann man realistisch aber nur ausgeräumt und mit sehr leichten Mitfahrern erreichen.

RK

Tinduck am 13 Aug 2024 11:26:47

Trikeflieger hat geschrieben:Wenn es so wäre, wie Du schreibst, wäre doch die ganze Sitzplatzdiskussion unnötig, wenn es um notwendige Sitzplätze und Zuladungsreserve geht. Dann kauft man sich ein Womo, welches nur 2 Sitzplätze im Schein drin stehen hat, weil die Restzuladung zu knapp ist und und befördert dann trotzdem die komplette Familie.

Gruß Axel


Solange alle angeschnallt sind und das Fahrzeug nicht überladen, sollte das nach der angegebenen Quelle kein Problem sein. Lies es mal ganz durch.

bis denn,

Uwe

Tinduck am 13 Aug 2024 11:28:08

Ergänzung: natürlich könnte man dann nicht mit 6 Personen in Urlaub fahren, ausser das Womo ist ansonsten leer.

Aber als Daily Driver ohne Urlaubsgepäck wäre das Fahrzeug schon benutzbar, ohne die 3,5 T oder die Achslasten zu reissen.

bis denn,

Uwe

purplenew am 13 Aug 2024 12:09:26

Ist es nicht schön, dass selbst die geltenden Rechtsvorschriften infrage gestellt werden :wall:?! Auch Uwe hat noch einmal auf §21 StVO verwiesen und in Verbindung mit §35a StVZO sind in Wohnmobilen über 2,5t auch Beckengurte auf den hinteren Sitzplätzen zulässig.

OLG München Beschluss vom 09.03.2010 - 4St RR 187/09

Auszug:
7. Zwar werden im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) die Zahl der Sitzplätze, über die ein Kraftwagen verfügt, angegeben. Eine Beförderung von mehr Personen, als Sitzplätze vorhanden sind, ist aber nur in Kraftomnibussen verboten (§ 34a Abs. 1 StVZO). Bei Personenkraftwagen ergibt sich eine Beschränkung der Zulässigkeit der Mitnahme von Personen lediglich aus den Vorschriften über die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht (§ 34 Abs. 2 StVZO) sowie aus den Vorschriften des § 23 Abs. 1 Sätze 1 u. 2 StVO, wonach der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass (unter anderem) durch die Besetzung des Fahrzeugs seine Sicht und sein Gehör sowie die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG Urteil vom 13.01.1984 – RReg. 1 St 346/83).

Thomas

rkopka am 13 Aug 2024 12:38:49

Selbst wenn das in Deutschland mit Urteil zulässig ist, sollte man bedenken, daß andere Länder andere Gesetze haben.

Z.B. A: --> Link
"Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern darf, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 11, die bei der Genehmigung festgesetzte größte zulässige Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden dürfen, nicht überschritten werden. "

RK

Gast am 13 Aug 2024 12:43:08

purplenew hat geschrieben:Ist es nicht schön, dass selbst die geltenden Rechtsvorschriften infrage gestellt werden :wall:?! ....


In dem Link von Uwe, der auf bissgeldkatalog.org verweist, steht aber auch bei einer Frage folgendes dran:

Frage: Liebe Redaktion, Ich fahre einen oldtimer aus dem Jahr 1973. Dieser besitzt 6 Anschnallgurte, ist aber im Kfz Schein nur mit 5 Personen eingetragen. Darf ich hier incl mir, 6 Personen befördern?

Antwort: Hallo XXX, grundsätzlich gelten die Angaben in den Zulassungspapieren. Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

purplenew am 13 Aug 2024 12:59:31

rkopka hat geschrieben:Selbst wenn das in Deutschland mit Urteil zulässig ist...


Es ist nicht laut Urteil zulässig, das Urteil hat nur die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der StVO bestätigt. Auch die österreichischen Verkehrsvorschriften sagen letztendlich nichts anderes: "Außer bei Omnibussen und Omnibusanhängern dürfen abgesehen vom Lenker nicht mehr als acht Personen, gleichgültig ob Erwachsene oder Kinder, befördert werden." (Zitat aus § 106 KFG 1967 Personenbeförderung)

In den Fahrzeugpapieren meines Wohnmobils steht zudem "Fzg. z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzpl." So dürfte es seit Jahren auch in anderen Fahrzeugpapieren hier in D stehen. Ich weiß leider nicht, ob es so auch in den österreichischen Fahrzeugpaieren steht.

Thomas

purplenew am 13 Aug 2024 13:05:39

Trikeflieger hat geschrieben:Antwort: Hallo XXX, grundsätzlich gelten die Angaben in den Zulassungspapieren. Die Redaktion von bussgeldkatalog.org


Diese Aussage kommt von "Die Redaktion von bussgeldkatalog.org" und ist daher rechtlich nicht belastbar. Bussgeld.org macht keine Gesetze und fällt keine Urteile. Die gesetzlichen Vorschriften (in Ergänzung des o. a. Beschlusses des OLG München) sind bedeutend, eindeutig und rechtlich verbindlich.

Thomas

Gast am 13 Aug 2024 13:07:48

purplenew hat geschrieben:In den Fahrzeugpapieren meines Wohnmobils steht zudem "Fzg. z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzpl." So dürfte es seit Jahren auch in anderen Fahrzeugpapieren hier in D stehen. Ich weiß leider nicht, ob es so auch in den österreichischen Fahrzeugpaieren steht.Thomas


Das bezieht sich aber auf die Fahrzeugklasse und nicht da drauf, wie viele Personen Du transportieren darfst. Das steht im Schein unter S.1. Und wenn dort 4 steht, dann hast Du offiziell auch nur 4 eingetragene Sitze, selbst wenn es noch welche gibt.

Gruß Axel

rkopka am 13 Aug 2024 13:16:53

purplenew hat geschrieben:Außer bei Omnibussen und Omnibusanhängern dürfen abgesehen vom Lenker nicht mehr als acht Personen, gleichgültig ob Erwachsene oder Kinder, befördert werden." (Zitat aus § 106 KFG 1967 Personenbeförderung)

Wie schon erwähnt ist das eine allgemeine Klassifizierung. Der gesamte Text lautet:

"Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern darf, unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 11, die bei der Genehmigung festgesetzte größte zulässige Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden dürfen, nicht überschritten werden. Außer bei Omnibussen und Omnibusanhängern dürfen abgesehen vom Lenker nicht mehr als acht Personen, gleichgültig ob Erwachsene oder Kinder, befördert werden."


In den Fahrzeugpapieren meines Wohnmobils steht zudem "Fzg. z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzpl." So dürfte es seit Jahren auch in anderen Fahrzeugpapieren hier in D stehen. Ich weiß leider nicht, ob es so auch in den österreichischen Fahrzeugpaieren steht.

Da steht nur M1/Personenkraftwagen. Und dann S1/S2 6/-

RK

Gast am 13 Aug 2024 13:18:03

purplenew hat geschrieben: Die gesetzlichen Vorschriften (in Ergänzung des o. a. Beschlusses des OLG München) sind bedeutend, eindeutig und rechtlich verbindlich. Thomas


Mir kann es eigentlich egal sein, was nun erlaubt ist oder nicht, ich habe ja 6 eingetragene Sitzplätze :mrgreen: . Auch Gerichte urteilen manchmal anders, auch wenn es irgendwelchen Gesetzen nicht so ganz entspricht. Ich nenne da nur das Thema Wohnmobil über 3,5t = PKW oder doch nicht? Ein Gericht hat es als PKW eingestuft, das Verkehrsministerium widerspricht und verweist auf die Zweckbestimmung "Wohnen", die Polizei verhängt Bussgelder, wenn so ein Womo im LKW-Überholverbot überholt (dürfte es aber, wenn es ein PKW ist).
Also man sieht, alles nicht so eindeutig, will mich da aber auch nicht drüber streiten. Mich würde aber eine Kontrolle mit einem so einem Fahrzeug mal interessieren, wenn 6 Personen drin sitzen und nur 4 Sitze eingetragen sind. Die Diskussion wird sicherlich interessant.

Gruß Axel

jobo1960 am 13 Aug 2024 14:43:50

Hallo zusammen

vielen DANK für euer komentare !!

Aber letzt endlich habe ich herausgefunden was in dem

COC Dokumnet geschrieben steht !!! Das jedes neu Fahrzeug in Deutschland hat....

und da stehen bei mir 6 Sitzplätze....
leider habe ich da nicht aufgepasst
und die von der Zulassungstelle haben nur 4 Eingetragen.....
jetz muss ich da hin und das berichtigen lassen...

Gruß Joachim

andwein am 13 Aug 2024 15:02:36

eurafritze64 hat geschrieben:Ich bin mir ziemlich sicher dass es einen bestimmten Stichtag gibt, seit dem Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig sind, genauso wie entgegen der Fahrtrichtung,

Ja, gibt es und hier sind sie in zusammengefasster Form
Gurten, bzw. Gurtpflicht im Wohnmobil sind eine sehr auslegungsbedürftige Regelung. Für vor 1992 zugelassene Wohnmobile möchte ich Ihnen die Anforderungen unterschlagen da diese von kaum jemand noch umgebaut werden.
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Wohnmobile gelten:
• Dreipunktgurte für die Außensitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe. Beckengurte für alle anderen Sitze, auch für die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil.

Ab 01.10.1999 wurden die Anforderungen wieder geändert.
• 3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
• 3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
• bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.

Mit Erstzulassung ab 01.01.2004 wurden erforderlich
• Automatik-Dreipunktgurte für alle Sitze; (gilt nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind.
Mit Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt:
• Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind nicht mehr zulässig.

Für alle alten Fahrzeuge gilt ein Bestandsschutz, bei einem Umbau gelten aber die heutigen Regelungen.
Die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ist zu beachten und muss nicht unbedingt mit der Anzahl der montierten Sicherheitsgurten übereinstimmen. Im Zweifelsfall sollte man mit dem TÜV Rücksprache halten.
In der Schweiz werden ab 2015 die eingetragenen Sitzplätze im Heck bei der nächsten HU gestrichen, wenn dort keine 3P-Gurten installiert sind.
Gruß Andreas

Tinduck am 13 Aug 2024 15:45:36

andwein hat geschrieben:In der Schweiz werden ab 2015 die eingetragenen Sitzplätze im Heck bei der nächsten HU gestrichen, wenn dort keine 3P-Gurten installiert sind.
Gruß Andreas


Das ist ja 'n dickes Ding. Keinerlei Bestandschutz? Selbst in nem Samba-T1 müsste man hinten 3P-Gurte nachrüsten? Das käme ja schon einem Frevel gleich.

bis denn,

Uwe

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

MFK Schweiz und obligatorischer Gastest
Kauf rückgängig wegen Wasserschaden
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt