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Trigano und seine Begleiter


jobo1960 am 25 Aug 2024 09:31:36

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage wir wollen uns eine Roller Team Mobile kaufen.
Leider wenig Händler der nächste in Landsberg.
Können und dürfen die begleiteten Marken Garantie arbeiten ausführen?
Das ist mir nicht klar

Vielen Dank im vorraus
Joachim aus Weißenhorn

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Mann am 25 Aug 2024 09:50:15

ich denke können und dürfen ist garnicht die allererste Frage, sondern eher das wollen, wenn Du verstehst was ich meine bezogen auf das wo hast du gekauft.

teuchmc am 25 Aug 2024 10:16:07

Moin! Wäre ja als wenn man Skoda zum VAG-Händler oder Seat-Händler bringt wegen Garantie. Oder zu Porsche oder Lamborghini. Alles ein Konzern.Wird wohl eher nix.
Sonnigen weiterhin. Uwe

Anzeige vom Forum


jobo1960 am 25 Aug 2024 10:47:23

A ok...

Aber Hymer und ko sind doch auch ein Konzern.
Und es gibt doch durchhaus auch Händler die mehrere Marken anbieten ?? :?: :?:

LG Joachim

Pechvogel am 25 Aug 2024 11:07:32

teuchmc hat geschrieben:..Wäre ja als wenn man Skoda zum VAG-Händler oder Seat-Händler bringt wegen Garantie. Oder zu Porsche oder Lamborghini. Alles ein Konzern.Wird wohl eher nix.

Warum?
Du kannst einen Dacia ja auch nach Renault bringen. Auch für Garantiereparaturen.

An den TE:
denk aber dran das Garantie vom Hersteller was anderes ist wie die sog. Sachmängelhaftung des Händlers / Verkäufers!!
Wenn also z.B. an dem Basis-Fahrzeug ( Fiat, Ford,… ) ein Mangel auftritt dann musst Du damit, zumindest theoretisch, zu dem Händler bei dem Du das Womo gekauft hast.
Genauso wenn dieser Händler eine Anhängerkupplung, Markise, Sat,… angebaut hat. Alles Händler NICHT Hersteller!!



Grüße
Dirk

heiner57 am 25 Aug 2024 11:31:32

Hallo Dirk,
Thema Mängel Basisfahrzeug:

Ich bin mir (fast ) sicher das während der Garantie ( zB bei meinem Ford 5 Jahre)
der Basisfahrzeughersteller der richtige AP ist.

zB habe ich einige Mängel bei einem Ford-Händler in der Nähe kostenlos gerichtet bekommen.

Gruss

Heinrich

Pechvogel am 25 Aug 2024 11:43:02

heiner57 hat geschrieben:…Ich bin mir (fast ) sicher das während der Garantie ( zB bei meinem Ford 5 Jahre)
der Basisfahrzeughersteller der richtige AP ist…

Ist zwar schön wenn der Ford-Händler sich immer gekümmert hat aber informiere Dich doch mal zum Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung.
Das ist schon so manchem „auf die Füße gefallen“.



Grüße
Dirk

ChristianF am 26 Aug 2024 01:15:57

Die Chance, einen Händler zu finden, der Garantiearbeiten für ein nicht von ihm verkauftes Fahrzeug anbietet, ist sehr überschaubar. Dazu muss man ein bisschen was über die Hintergründe wissen.
Es ist nicht so, dass der Händler seine Rechnung einfach zum Hersteller schickt und der bezahlt dann. Bevor überhaupt etwas gemacht wird, muss der Händler beim Hersteller online einen Garantieantrag (GA) stellen. Bei Trigano heißt das System dazu zum Beispiel GA-Online2, der Ablauf ist aber bei den meisten Herstellern unabhängig vom verwendeten System ähnlich. In solchen Systemen wird detailliert inkl. Fotos beschrieben, was das Problem ist, welche Teile benötigt werden usw. Anschließend schaut man sich das beim Hersteller an und gibt entweder die Reparatur frei, oder eben auch nicht. Übrigens setzt der Hersteller fest, wie viel Geld es für eine Garantieleistung gibt: für nahezu jede Art von Reparatur gibt es einen festgelegten Aufwands-Wert (Arbeitszeit-Einheiten). Beispiel: Fenster ein- und ausbauen 2h, Schrankscharnier austauschen 15 Minuten. Und das natürlich nicht zu dem normalen Stundensatz den die Werkstatt ihrem Kunden für Standardarbeiten berechnet, sondern zu einem Verrechnungssatz den der Hersteller vorgibt. Der kann auch für jeden Händler anders sein, je nach Werkstatt-Ausstattung, Handelsvolumen, Partnerstatus usw. Hat der Händler dann die Teile bekommen (was auch nochmal lange dauern kann, je nach Teil), die Arbeiten abgeschlossen, meldet er das im System und bekommt für genau diesen im Voraus berechneten Wert eine automatische Gutschrift (FPC) erstellt. Nicht mehr und nicht weniger, auch wenn er länger oder kürzer gebraucht hat. Wie lange man dann auf das Geld wartet, ist dann nochmal eine andere Frage.

Du siehst, es ist kein Zuckerschlecken, eine Garantiearbeit zu erbringen. Eine Werkstatt, die gut ausgelastet ist, wird die Zeit ihrer Techniker lieber zu ihren normalen Stundensatz an örtliche Kunden verkaufen und die Kohle direkt "Cash in die Täsch" haben, da hat sie einfach mehr von. Wenn dann auch noch Handelsware mit verkauft wird wie zum Beispiel ein Maxxfan, eine Solaranlage oder eine Lithiumbatterie, ist deutlich mehr verdient als an einer Garantieabwicklung. Wenn die Werkstatt nicht ausgelastet ist kann es sinnvoll sein, Garantiearbeiten anzubieten, aber welche ordentliche WoMo Werkstatt ist im Moment nicht ausgelastet?

Noch zu Deiner Frage, ob die Werkstätten auch Garantiearbeiten für andere Marken ausführen dürfen: der Zugriff im GA-Online2 ist nicht markengebunden. Ob es vertraglich möglicherweise Einschränkungen für die Händler gibt, weiß ich nicht.

Was das Thema "Arbeiten am Basisfahrzeug" angeht, so machen es sich die Händler und Hersteller sehr einfach, in dem sie den Kunden zur Ford/Fiat/Mercedes/usw Werkstatt schicken und sich einfach raushalten. Wenn der Kunde das mit sich machen läßt, ok. Im Rahmen der schon mehrmals angesprochenen Sachmängelhaftung wäre eigentlich der verkaufende Händler derjenige, der sich darum zu kümmern hat, auch wenn er das Auto nur 1x über die Straße fährt und es bei Ford/Fiat/usw hinstellt, aber eigentlich hat er sich um die gesamte Sache zu kümmern.
Anders sieht es aus, wenn das Basisfahrzeug wie hier auch schon beschrieben wurde, eine erweiterte Garantie hat, die die Sachmängelhaftung zeitlich übersteigt. Dann ist der verkaufende Händler fein raus, denn die Garantie gibt ja der Hersteller des Basisfahrzeugs, und nicht der Händler. Von daher sehr gut möglich, dass der Fordhändler hier die Arbeiten erledigt hat, da es offenbar eine Fünf-Jahres-Garantie gibt, die nunmal länger ist als die 24M Sachmängelhaftung. Nur wird sich Ford eben nur das Basisfahrzeug anschauen, und nicht den Aufbau..

Pechvogel am 26 Aug 2024 06:44:14

ChristianF hat geschrieben:…Anders sieht es aus, wenn das Basisfahrzeug wie hier auch schon beschrieben wurde, eine erweiterte Garantie hat, die die Sachmängelhaftung zeitlich übersteigt. Dann ist der verkaufende Händler fein raus, denn die Garantie gibt ja der Hersteller des Basisfahrzeugs, und nicht der Händler...

Eine Garantie eines Herstellers, also z.B. Ford oder auch Fiat oder…, läuft ja aber auch ab dem 1. Tag und nicht erst wenn die Sachmängelhaftung des Verkäufers abgelaufen ist.
Aber 1. ist die Garantie eine freiwillige Leistung und muss nicht alles einschließen, die Sachmängelhaftung ist aber gesetzlich vorgeschrieben und muss erstmal alles einschließen ( außer Verschleiß und „eingefahrene Nägel in Reifen“ :D ).
Und schwierig wird es wenn 2. der verkaufende Händler an dem Womo noch eine Anhängerkupplung eingebaut hat oder in das Womo hat z.B. eine Standheizung einbauen lassen und der Ford- oder Fiat- oder… Händler schiebt den „CAN-Bus-Fehler“ darauf zurück.
Dann ist nix mit kostenloser Herstellergarantie! Dann ist der Händler in der Pflicht.
Beim PKW ist das ja meist noch überschaubar: der Händler bestellt was der Kunde haben will und wenn es um ein Fahrzeug auf dem Hof geht dann kommt eben max. die AHK dran.
Beim Womo gibt es aber Solar, Luftfeder, Markise, Lithium-Batterien, Booster, Wechselrichter,….
Vieles davon kann der Händler ab Werk bestellen. Da kostet dann so eine Solaranlage vielleicht 4.000€.
Wenn der Händler die selber besorgt und einbaut kostet die ihn vielleicht nur 2.000€. Ergo: der Händler macht 2.000€ zusätzlichen Gewinn und der Kunde bekommt was er bestellt hat. Garantie bekommt er aber keine. Zumindest nicht vom Womohersteller.



Grüße
Dirk

mv4 am 26 Aug 2024 06:56:16

Joachim...warum fragst du nicht einen oder mehrere der Händler die da in frage kommen könnten. Hier kann dir das keiner mit Sicherheit sagen ob ein Händler das machen möchte oder nicht.

Guenter296 am 26 Aug 2024 07:31:50

Hallo Joachim,
wir fahren seit 2022 ein RollerTeam WoMo und ich kann dir sagen das jeder RollerTeam Händler Garantiearbeiten durchführen darf, andere Trigano Händler leider nicht.
Wir hatten uns auch mit dem Thema beschäftigt, da der unser Händler über 500km entfernt ist (war leider der einzige der damals „unser“ WoMo liefern konnte).
Die Frage ist nur, möchte er das,da Garantiearbeiten meist „schlecht“ bezahlt werden vom Hersteller.
Empfehlen kann ich dir die WoMo‘s von RT aber uneingeschränkt, das Preis-Leistungsverhältnis ist top, wir hatten bis jetzt keine Beanstandungen, da haben andere renommierte Hersteller ganz andere Qualität.
Such mal auf Social Media nach den Roller Team Freunden, da werden auch viele Fragen rund um RT beantwortet.

VG Günter

Luppo am 26 Aug 2024 08:53:28

Ich kann dir Steigerwaldmobile in Rauhenebrach --> Link empfehlen, falls du noch einen Händler suchst. Das sind 250 km von dir.
Dort wäre es für uns fast ein Roller Team Kronos geworden, leider war damals die Lieferzeit zu lange.
Mit Fremdhändlern habe ich gute Erfahrungen.
Wir entschieden uns für einen 4 Monate alten Dethleffs von privat aus dem Ruhrgebiet.
Mein Händler hier vor Ort hat bisher alles anstandslos erledigt, auch eine ärgerlichen Riss in der Außenhaut auf Herstellergarantie (ca. 4k Euro). Vermutlich muss man sich die Bedingungen zur Garantie des Herstellers genau ansehen.

ChristianF am 26 Aug 2024 12:18:59

Pechvogel hat geschrieben:Und schwierig wird es wenn 2. der verkaufende Händler an dem Womo noch eine Anhängerkupplung eingebaut hat oder in das Womo hat z.B. eine Standheizung einbauen lassen und der Ford- oder Fiat- oder… Händler schiebt den „CAN-Bus-Fehler“ darauf zurück.
Dann ist nix mit kostenloser Herstellergarantie! Dann ist der Händler in der Pflicht.

Ich glaube man muss zwischen "authorisierten" und "unauthorisierten" Erweiterungen unterscheiden.
Für die authorisierten Erweiterungen gibt es ein Handbuch des Baisfahrzeug-Herstellers, bei FIAT den sog. "Converters’ and Upfitters’ Manual". Darin werden alle Arbeiten beschrieben, die von Fiat vorgesehen sind. Aus genau solchen Gründen haben die Basisfahrzeug-Hersteller die "Schnittstelle für Aufbauhersteller" entwickelt. Beim Ducato zum Beispiel der allseits beliebte C036 L1A, wo alle Informationen an den Aufbau übergeben werden. Wird diese Schnittstelle benutzt, erkennt die Werkstatt ganz einfach, ob ein Problem im Aufbau oder im Basisfahrzeug vorliegt: Stecker raus -> Fehler noch da -> Basisfahrzeug. Stecker raus -> Fehler weg -> Aufbau.
Eine Solaranlage wird den Basisfahrzeughersteller weniger interessieren als zB eine AHK (die in der Regel von der Werkstatt nur an die ohnehin nach hinten geführten Beleuchtungssignale und mit Glück noch Dauerplus und Ladeleitung angeklemmt wird). Damit sind wir dann ganz schnell im Bereich der "unauthorisierten Erweiterungen", und da ist dann tatsächlich derjenige welche, der es gebaut hat, zu konsultieren. Wenn der schon aus der Sachmängelhaftung raus ist: dumm gelaufen.

Erinnert mich ein bisschen an früher, als wir unsere Autos noch mit Nachrüstradios, Endstufen usw. aufgepimpt haben. Die Werkstatt hat einmal reingeguckt und gesagt "Fass ich nicht an, ist nicht mehr Serie" :D

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