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Blinken um Kreisverkehr 1, 2, 3


GertE am 12 Dez 2024 20:10:19

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.





In meinem Umfeld befinden sich mehrere Kreisverkehre. Mir fällt auf, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr nicht mehr blinken. Mit einem größeren trägeren Fahrzeug, Lkw oder Wohnmobil, muss man dann warten bis die Weiterfahrt oder Ausfahrt des Fahrzeugs von links eindeutig erkennbar ist. Das verlangsamt die Durchlässigkeit eines Kreisverkehrs.
Es gibt auch welche, die erzwingen sich die Einfahrt, hauptsächlich dann, wenn es eine mitten durchgehende Hauptrichtung gibt. Ich habe in solchen Fällen schon kurz links geblinkt um anzuzeigen, dass ich im Kreisverkehr verbleibe. Den Einfahrenden bleibt dann meistens nur die Vollbremsung.

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Kuhtreiber am 12 Dez 2024 20:17:17

Deine Beiträge sind manchmal schon sehr schwer verständlich. Was willst du uns jetzt damit sagen? Es gibt Menschen die nicht blinken? Und morgen vielleicht es gibt Menschen die bei Rotlicht die Straße überqueren.. das Rücklicht geht nicht… der Beifahrer war nicht angeschnallt…?
Mir ist der Sinn solcher Beiträge immer unverständlich. Kann aber auch an mir liegen :D

botego am 12 Dez 2024 20:19:04

Also laut meinem Halbwissen ist das Ausfahren aus einem Kreisverkehr sogar ein Abbiegen. Demzufolge wäre Blinken eine Pflicht. Habe sogar mal gelesen, dass Fahrzeuge über 3,5t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, also theoretisch auch so nur aus dem Kreisel ausfahren dürfen. Vielleicht gibt es hier aber jemanden, der das rechtssicher erklären kann.

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mv4 am 12 Dez 2024 20:27:58

Das fällt dir jetzt erst auf das kaum noch der Blinker genutzt wird ??
Das ist doch heutzutage normal ...in die Eisen steigen und am Ruder reisen...die Generation z hat keine Zeit mehr um irgendwo am Blinkhebel zu fummeln....da müssten sie ja das Handy aus der Hand legen. Es ist auch schick geworden auf der Autobahn bis zum letzten Meter links volle Lotte....dann kurz vor der beabsichtigten Abfahrt schräg über 2 Spuren rüber....auch ohne Blinken...dafür aber stark abbremsen...so das der nachfolgende Verkehr um nicht aufzufahren noch stärker Bremsen muss. So sieht's aus.

Und ja das ausfahren aus dem Kreisverkehr ist mittels Fahrtrichtungsanzeiger anzuzeigen...in Deutschland

kamann am 12 Dez 2024 21:04:17

Hallo;
Für Unwissende steht bei uns an den Ausfahrten vom Kreisel solche Schilder: Bei Ausfahren bitte blinken.....
Manchmal hilfts oft nicht, weil zwischen lesen und tun etwas fehlt.....
So long KH
PS in Mehrspurigen Kreisverkehren tun sich viele sehr schwer

kielius am 12 Dez 2024 21:11:16

kamann hat geschrieben:Hallo;
Für Unwissende steht bei uns an den Ausfahrten vom Kreisel solche Schilder: Bei Ausfahren bitte blinken....
So long KH

Das hatte mal ein Ortsbürgermeister aus der Nähe bei seinen "neuen" Kreiseln auch angeordnet.
Die Schilder wurden dann auf Anordnung einer Ordnungsbehörde wieder entfernt. Die Schilder hatten keine Genehmigung und dienten dadurch zur Verunsicherung der Autofahrer.

Gast am 12 Dez 2024 21:17:25

mv4 hat geschrieben:
Und ja das ausfahren aus dem Kreisverkehr ist mittels Fahrtrichtungsanzeiger anzuzeigen...in Deutschland


Und auch in Spanien und hier ist sogar beim Einfahren und auch ich im Kreisverkehr wenn man die Zweite oder Dritte Ausfahrt nimmt.

Ahorne7500 am 12 Dez 2024 21:18:43

Hallo,

Ich will das Thema nicht anfeuern! Muss geblinkt werden.

Vielleicht liegt es an meiner Sitzposition oder an der Größe der Kreisverkehre in meinem Dunstkreis,
mir ist aufgefallen,
viele Blinker der abbiegenden Autos kann ich nicht sehen,
weil sie von dem jeweiligen Fahrzeug selbst verdeckt werden.
.

GertE am 12 Dez 2024 21:42:37

Richtiges Blinken im Kreisverkehr:
Beim Ausfahren ist der rechte Blinker Pflicht. Schon ab Höhe der Ausfahrt davor, nicht erst beim Ausfahren blinken – sonst bringts ja nichts. Bekannt ist auch: Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken. Blinker links, weil man weiter kreiselt? Unüblich – aber erlaubt! Teils auch sinnvoll, falls man später ausfährt als die meisten anderen. Aber vor dem Ausfahren muss man dennoch zwingend wieder rechts blinken.
Es gibt sogar ein Bußgeld, wenn man nicht blinkt, wird aber seltenst geahndet.

Selmo am 12 Dez 2024 22:05:07

So, ham wa das auch bered :mrgreen:

Joachim260 am 12 Dez 2024 22:40:58

GertE hat geschrieben:... Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken. ...


Meines wissens in D nicht erlaubt.

Gruß
Joachim

huohler am 12 Dez 2024 23:03:42

Joachim260 hat geschrieben:Meines wissens in D nicht erlaubt.


erlaubt oder nicht ...
wäre aber vor allem bei kleinen Kreiseln sinnvoll denn alles andere ist zu spät!

Hubert

ulimm am 12 Dez 2024 23:05:36

Was willste denn bei den inzwischen häufigen Minikreiseln machen, wo die 1. Ausfahrt 2m nach der Einfahrt kommt?

Im übrigen vergessen die alle das Blinken nicht; die konnten sich halt bei den Preisen die Blinker nicht mehr leisten :lol:

Kai P. am 12 Dez 2024 23:17:09

Manchmal liegt es auch einfach nur daran, dass vergessen wurde die Blinkerflüssigkeit aufzufüllen.

GertE am 12 Dez 2024 23:33:50

Was ist in D nicht erlaubt? Links blinken im Kreisverkehr? Es ist nicht verboten, damit kann man es tun, wenn es im Interesse des Verkehrsflusses und der Sicherheit liegt. Lieber einmal mehr blinken, als es gar nicht zu tun. Das Blinken beim Ausfahren hat nämlich einen Sinn. Man nennt das vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme. Lernt man in der Fahrschule.

neyoo am 13 Dez 2024 00:19:23

GertE hat geschrieben:...... blinken im Kreisverkehr? Es ist nicht verboten, damit kann man es tun, wenn es im Interesse des Verkehrsflusses und der Sicherheit liegt. Lieber einmal mehr blinken, als es gar nicht zu tun. Das Blinken beim Ausfahren hat nämlich einen Sinn. Man nennt das vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme. Lernt man in der Fahrschule.


In Frankreich kenne ich es nicht anders. Es ist dort sehr enspannend zu fahren. 95% weniger idi.ten.
Leider herrscht in Deutschland eine komische Verkehrsmoral- "Weg DA jetzt komm ich". ."...mir doch Schei,,,,,egal, der soll doch schauen wo er bleibt",
Ist echt traurig. Das NICHTBLINKEN im Kreisel gehört dazu. Und wenn es dann alle machen, dann muß auch der NICHTBLINKER in Zukunft warten, bis er merkt, wohin der andere fährt. Und im Womo hab ich es nicht eilig. Wenn frei ist, fahre ich, und wenn alle nicht Blinken und abbiegen, dann warte ich eben.

viele grüße
neyoo

Ausderasche am 13 Dez 2024 02:02:57

neyoo hat geschrieben:In Frankreich kenne ich es nicht anders. Es ist dort sehr enspannend zu fahren.


Jein! Wir hatten das Erlebnis (und gute Bremsen), dass erst "links" vor der Ausfahrt geblinkt wurde, dann ganz kurz vor der Ausfahrt "rechts" geblinkt wurde (also Verlassen des Kreisel) und dann plötzlich doch weiter gefahren wurde, weil man (frau) zu früh mit den Blinkern war. . Da sieht man in Falle eines Unfalls mit dem Nachweis auch blöd aus!

Da ziehe ich "Rechts-Vor Links" im Kreisel ohne Beschilderung oder eindeutige Beschilderung mit "Vorfahrt achten" vor!

hampshire am 13 Dez 2024 04:32:45

Ausderasche hat geschrieben:Jein! Wir hatten das Erlebnis (und gute Bremsen), dass erst "links" vor der Ausfahrt geblinkt wurde, dann...

Es ist doch immer wieder verwunderlich wie einzelne Ausnahmesituationen dazu verwendet werden um das Gesamte anzuzweifeln. Auch der Eingangspost ist so gehalten. Manchmal machen Autofahrer (nur die anderen natürlich...) Fehler, begehen Nachlässigkeiten oder haben es unterschiedlich eilig. Da fast alle Autofahrer etwas aufeinander aufpassen passiert wenig. Mein Eindruck ist, dass die Bereitschaft, sich übereinander aufzuregen seit ein paar Jahren wieder steigt, wenngleich es für mich schon immer auffällig war, dass Menschen in Deutschland gerne andere "zum Idioten" erklären.

Ausderasche hat geschrieben:Da ziehe ich "Rechts-Vor Links" im Kreisel ohne Beschilderung oder eindeutige Beschilderung mit "Vorfahrt achten" vor!

Das nennt sich "kreisförmiger Verkehr" und macht gerade meinem Sohn bei der Fahrschule viele Gedanken - die Fahrprüfer scheinen das in unserer Gegend gerne als "Hürde" für die Prüflinge einzubauen.

GertE hat geschrieben:Lieber einmal mehr blinken, als es gar nicht zu tun. Das Blinken beim Ausfahren hat nämlich einen Sinn. Man nennt das vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme. Lernt man in der Fahrschule.

Vorausschauend fahrenlernt man in der Fahrschule. Sich gegen die Regeln zu verhalten, weil man den Sinn nicht erkennt ganz bestimmt nicht. Mein führerscheinerwerbender Sohn, der einen Hang zu dem hat, was ich aus meiner väterlichen Ignoranz heraus mal Besserwisserrei, mal Ignoranz nenne, hat kommt da derzeit etwas an seine Grenzen seine Akzeptanz. Dazu findet er es unfair, dass die meisten Autofahrer eine Führerscheinprüfung mit ihrem Fahrverhalten nicht bestehen würden. Möglicherweise hat er ja recht, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.

Marsu123 am 13 Dez 2024 07:28:05

GertE hat geschrieben:... Nimmt man die erste Ausfahrt, soll man schon vor dem Kreisel rechts blinken. ...

Joachim260 hat geschrieben:
Meines wissens in D nicht erlaubt.

Gruß
Joachim


GertE hat geschrieben:Was ist in D nicht erlaubt? .


Das Blinken bevor man im Kreisel ist.
Anders ausgedrückt : Du darfst nicht Blinken wenn du in den Kreisel fährst, kostet 10,-€ Lehrgeld ;-)

--> Link.
Auszug :
Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?
Das Blinken ist lediglich bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr vorgeschrieben. Wenn Sie bei der Einfahrt blinken, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht blinken.
Auszug Ende.

Grüße Ralf.

partliner am 13 Dez 2024 08:59:53

der wirkliche Grund, weshalb bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht mehr geblinkt wird, liegt doch in der Datenschutzgrundverordnung:
„Es geht niemanden etwas an, wohin ich fahre!“

Pechvogel am 13 Dez 2024 09:17:37

partliner hat geschrieben:der wirkliche Grund, weshalb bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht mehr geblinkt wird, liegt doch in der Datenschutzgrundverordnung:
„Es geht niemanden etwas an, wohin ich fahre!“

Der wirkliche Grund warum da nicht mehr geblinkt wird, ist wohl eher in der Tatsache zu finden, dass durch verschiedene Fördermaßnahmen jede Stadt / Kommune an zig Stellen Kreisverkehre gebaut oder auch nur auf die Straße "gemalt" hat, an denen es "früher" Einmündungen oder Kreuzungen gab.
An 80% dieser Kreisverkehre fährt man an der zweiten Ausfahrt wieder raus. "Gefühlt" also "gerade durch". Und "früher" hat man da dann ja auch nicht blinken müssen, ging ja geradeaus.
Außerdem ist der Autofahrer faul geworden: Assistenzsysteme nehmen einem jeden Schei. ab.
Scheibenwischer schalten sich automatisch ein, Licht auch, Ölpeilstab braucht heute ( angeblich ) niemand mehr, ...
Nur den Blinker muß man ( meistens ) noch von Hand betätigen. Und das immer öfter da Kreisverkehre halt "in Mode gekommen" sind.



Grüße
Dirk

Trouw am 13 Dez 2024 10:35:23

Fahrtrichtungsanzeiger betätigen ist einfach uncool und etwas für Weicheier, Warmduscher, Muttersöhnchen, och wat weiß ich.... Und außerdem kann man die anderen damit mächtig ärgern und sich über deren Reaktionen kaputt lachen. Das ist die Mentalität der Spielkinder im Straßenverkehr. Dazu zählen auch illegale Rennen. Es fehlt einfach an geistiger Reife, das hat nix mit dem Alter zu tun. Ursache könnten Mängel in der Erziehung sein.

topolino666 am 13 Dez 2024 10:57:10

.... viel schlimmer / gefährlicher empfinde ich die Fahrer die bei mehrspurigen Kreiseln aus einer der inneren Spuren (mehr oder minder gnadenlos) ausfahren.

Gibt es bei uns auch, in Spanien (Mallorca) ist das eine echte Seuche!

GertE am 13 Dez 2024 12:24:55

Es ist schon erstaunlich welche Aussagen zum Thema getroffen werden, dabei ist die StVO ziemlich eindeutig und es macht keinen Sinn seine eigenen Regeln aufzustellen oder zu erklären, wie man es gerne hätte. Es behauptet auch keiner von uns, im Straßenverkehr fehlerfrei zu sein. Die, die Kreisverkehrsregeln nicht einhalten, lesen dieses Forum eh nicht und für die, die es lesen ist es vielleicht einfach nur ein Achtungsszeichen.
Nochmal zum Blinken bei der Einfahrt. Das ist nicht erlaubt.
Aber; Kreisverkehre sind oft so gebaut, das die Einmündungen kurz aufeinander folgen und dass das Blinken vor der Ausfahrt zu spät für den Einfahrenden ist. Also setzt man den Blinker rechts schon in der Kurve der Einfahrt, wenn man an der kurz dahinter folgenden Ausfahrt wieder raus will. Das hilft den Einfahrenden und irritiert den nachfolgenden Verkehr nicht. Eigentlich ganz einfach. So halte ich es und es hat sich noch keiner darüber beschwert. Mancher hat aber schon die Hand gehoben (LKW-Fahrer im Beeufsverkehr).

Pechvogel am 13 Dez 2024 12:34:43

GertE hat geschrieben:...dabei ist die StVO ziemlich eindeutig...

Genau!
Und die besagt auch ausdrücklich dass das blaue runde UND das rote dreieckige Schild vor jeder Einfahrt stehen müssen.
Ansonsten müsste man bei der Einfahrt nämlich doch blinken! :D



Grüße
Dirk

Russel am 13 Dez 2024 12:59:05

Manche werfen eine brennende Kippe als Blinkerersatz aus dem entsprechendem Fenster (-:

Kuhtreiber am 13 Dez 2024 13:04:47

Russel hat geschrieben:Manche werfen eine brennende Kippe als Blinkerersatz aus dem entsprechendem Fenster (-:


:lol:

shoe1 am 13 Dez 2024 14:48:39

- Generation Z
- uncoole Weicheier, Warmduscher, Muttersöhnchen
- 95 Prozent weniger Idi.ten in Frankreich

Interessant - wie ihr unsere Gesellschaft darstellt und das nur, weil jemand vergessen hat, im Kreisverkehr zu blinken. Übrigens - ich auch schon und ich gehöre laut meiner eigenen Einschätzung zu keiner der obengenannten Gruppen ...

LG

Jagstcamp-Widdern am 13 Dez 2024 14:54:49

warum sind egt nicht manche kreisel im uhrzeidersinn?
dann würden die blinker nicht so einseitig belastet... :idea:

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 13 Dez 2024 15:11:56

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:warum sind egt nicht manche kreisel im uhrzeidersinn?
dann würden die blinker nicht so einseitig belastet... :idea:

Muzt Du halt ab und zu mal ein paar Entlastungs-Urlaube in England machen! :D



Grüße
Dirk

Russel am 13 Dez 2024 15:20:07

Ja, da wäre so mancher bestimmt ein guter Sheriff geworden.

Die Polizei sucht doch Personal? Da kann man dann mal was aktiv bewegen.

fomo am 13 Dez 2024 15:30:03

Hier mal die offiziellen "Empfehlungen":
StVO § 8 Vorfahrt
(...)
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt
gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen
Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(...)


Und hier noch die "Empfehlungen" zum Schild 215:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

mv4 am 13 Dez 2024 16:24:33

zwischen mal vergessen und notorisch nicht mehr blinken ...ist immer noch ein sehr großer Unterschied. ...bei manchen wird die Vergesslichkeit dann zur schlechten Gewohnheit ...oder es hat dann schon medizinische Gründe.
Aber wie immer hier...es gibt eben nur schwarz und weiß...und das eigene Verhalten wird sich schön geredet mit dem noch schlechteren der anderen.

hampshire am 13 Dez 2024 19:16:40

Wenn man es genau nimmt darf man im Kreisverkehr auch nicht schneller als 30 km/h fahren. Hat mich auch erstaunt, war aber eine Theoriefrage in der Prüfungsapp meines Sohnes. Wer mag hat hiermit einen weiteren Grund sich zu echauffieren.

purplenew am 13 Dez 2024 20:09:20

Verkehrszeichen 215

VZ 215.jpg


Bei dem VZ 215 handelt es sich um ein Ge-/Verbotszeichen und in §41 Abs.2 StVO ist dazu geregelt:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.
3. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.

Weitere Ge- bzw. Verbote zu Zeichen 215 enthält die StVO nicht.

Die zul. Geschwindigkeit wird in §3 StVO bzw. durch Vorschriftzeichen des §41 Abs.2 StVO geregelt. Weder in §3 StVO wird der Kreisverkehr gesondert angesprochen, noch gibt es ein spezielles Verkehrszeichen in §42 Abs.2 StVO, dass die Geschwindigkeit in einem Kreisverkehr regelt. Somit gelten gesetzlich nur die generellen Bestimmungen aus §3 StVO:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen....
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h
2. außerhalb gescglossener Ortschaften für (je nach Fahrzeugtyp und zGM zwischen 60 und 100 km/h)

§9 StVO -Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren- regelt das Anzeigen der Fahrtrichtung.

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen...

Somit muss man beim Verlassen eines Kreisverkehrs den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, da es sich hierbei um einen Abbiegevorgang handelt. Das Einfahren in einen Kreisverkehr ist kein Abbiegen im Sinne der StVO und somit darf der Fahrtrichtungsanzeiger nicht betägt werden (Negativabgrenzung zur Betätigungspflicht).

Das Verbot des Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers ergibt sich auch aus §8 StVO:

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Verkehrszeichen 205

VZ 205.jpg


Thomas

GertE am 13 Dez 2024 21:40:46

Na, dann ist ja jetzt alles geklärt. Nun brauchen wir uns nur dran zu halten und der Teil der im Kreisverkehr richtig Blinkenden ist wieder etwas größer geworden.

Kuhtreiber am 13 Dez 2024 21:59:58

GertE hat geschrieben:Na, dann ist ja jetzt alles geklärt. Nun brauchen wir uns nur dran zu halten und der Teil der im Kreisverkehr richtig Blinkenden ist wieder etwas größer geworden.


Nächstes Thema vielleicht „Ich sehe derzeit immer mehr mit dem Handy am Steuer “? :D

cbra am 14 Dez 2024 09:28:35

GertE hat geschrieben:Na, dann ist ja jetzt alles geklärt. Nun brauchen wir uns nur dran zu halten und der Teil der im Kreisverkehr richtig Blinkenden ist wieder etwas größer geworden.


Kuhtreiber hat geschrieben:Nächstes Thema vielleicht „Ich sehe derzeit immer mehr mit dem Handy am Steuer “? :D


Am besten in kooperation mit koblenzo :D :lol: :lol:

Luppo am 14 Dez 2024 11:07:49

Was würde ich nur ohne dieses unendliche Wissen hier im Forum tun?

Jagstcamp-Widdern am 14 Dez 2024 11:10:18

du wärst schon längst in der klappse....
das kann man aber auch mit dem forum schaffen! ;D

allesbleibtgut
hartmut

mv4 am 14 Dez 2024 11:44:55

cbra hat geschrieben:
Am besten in kooperation mit koblenzo :D :lol: :lol:


da fallen mir noch paar andere Kandidaten mit dazu ein...am besten alle in eine Bus über 7,5t setzen mit Anhänger und rauf auf die Piste :lach:

hopfabaua am 14 Dez 2024 13:24:53

Servus

Ich setze bei Ausfahrt keinen Blinker, und verlasse mich auch nicht auf den Blinker eines Ausfahrenden.
Wenn ich im Kreisverkehr den Blinker zum Ausfahren setze und dann merke das ich doch eine Ausfahrt weiter muß habe ich und der Einfahrende ein Problem......wenn ich der Einfahrende bin ist es genauso.
Wenn ich ohne Blinker fahre sind Alle auf der sicheren Seite, nur der Verkehr läuft etwas langsamer.
Aber da ich selten in deutschen Städten zur Hauptverkehrszeit fahre ist das nicht so schlimm.

Hab schon Kreisverkehre, speziell in Podgorica, Montenegro, erlebt, wo die Abfahrten direkt rechts neben deiner Einfahrspur sind.....was machen denn die ,,Blinkersetzenden,, da??
Speziell im südl. Ausland, wo etwas flotter gefahren wird, und sie von der inneren Spur plötzlich über die äußere, wo du gerade einfährst, in die Ausfahrt vor dir rausschießen....glaubt ihr da hilft ein Blinksignal irgendjemandem??
Drum, ohne Blinker, mit Übersicht, und wenn es geht mit richtig Gas...trödeln hält den Verkehr mehr auf, wie ein nicht gesetzter Blinker.

Meine Meinung und Fahrweise, egal was Andere schreiben...seit 50 Jahren unfallfrei, auch im Westbalkan, wo das Fahren in den Kreisverkehren noch eine Herausforderung ist.

Jetzt kommen die denen nicht egal ist, wie ich fahre... :roll: :lach:

Gruß

kamann am 14 Dez 2024 13:56:45

Hallo;
Und wenn dann ein Ducatomobilfahrer mal nicht blickt dann: liegt es wie üblich an der fehlenden Masse!!!
So long KH

Rockerbox am 14 Dez 2024 14:07:32

kamann hat geschrieben:Hallo;
Und wenn dann ein Ducatomobilfahrer mal nicht blickt dann: liegt es wie üblich an der fehlenden Masse!!!
So long KH


Wenn er es nicht blickt liegt es eher an der fehlenden Brille :lach:

starlight am 14 Dez 2024 14:15:21

Fredl Fesl sagte, „warum soll ich blinken, ich weiß wo ich hin will und den anderen geht’s nichts an“.

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