mithrandir hat geschrieben:Ich würde diese Angelegenheit nutzen zu reflektieren und abzuwägen, wieviel Stress ich in Zukunft haben will.
Den Rat möchte ich dem TE ebenfalls geben.
Weiterhin sich mal mit der StVO zu beschäftigen.
Von Einfahrten ist in der Regel ein Abstand von 3 m zu halten, auch von Einfahrten auf der anderen Strassenseite. Besonders für ein die Verkehrssituation unübersichtlich machendes Fahrzeug gilt dies. Dies ist jedoch Ermessenssache, kann Dir aber viel Ärger bereiten.
oder
um den ADAC zu zitieren: --> Link
"Unübersichtlich wird es dann, wenn der fließende Verkehr nicht mehr einschätzen kann, ob der Verkehrsraum vor dem geparkten Fahrzeug frei ist."
Verboten ist das Parken allerdings auch ohne Halteverbotsschilder, wenn es zu einer tatsächlichen Behinderung führt, oder die Stelle durch das Abstellen des Fahrzeugs eng oder unübersichtlich wird.
Fazit: Ich empfinde das Verhalten der Behörde absolut korrekt und sogar nett. Ein Wohnmobil ist nun mal kein PKW und als Halter hast Du Pflichten, auch als Behinderter. Es ist sehr bedauerlich, dass Du offenbar entsprechende Ratschläge nicht auf der Strasse zu parken als "beleidigende und unverhältnissmäßige Kritik" empfindest. Bei einer angemessenen Selbstkritik sollte man einsehen, dass man es in der Anwohnerstraße tatsächlich nur auf dem Parkstreifen und mit entsprechendem Abstand zu Ausfahrten machen darf. Wenn da kein Platz ist, musst Du wie viele es machen einen Stellplatz mieten. Das Problem Wohnmobil im Wohngebiet ist immer wieder Thema im Forum wie auch im realen Leben. Der nett gemeinte Hinweis, dass es so nicht geht, von der Behörde sollte Dir eine Warnung sein. So oder so alles Liebe und Gute.

