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Es macht keinen Spaß mehr. Erst habe ich morgens einen Anruf von dem Herrn vom Ordnungsamt erhalten und dann diese E-Mail. Guten Tag Herr ....., ich beziehe mich auf unser soeben geführtes Telefonat, welches ich um diese E-Mail ergänzen möchte: Sie parken das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen OL-.... gelegentlich am Fahrbahnrand der Straße „Richtweg“, in Höhe Hausnummer ... Die verbleibende Restfahrbahnbreite ist möglicherweise so gering, dass dies zu einem Verstoß gegen Parkregeln nach der Straßenverkehrsordnung führen könnte. Hierzu lasse ich ab und an weitere Messungen folgen. Sollte die verbleibende Fahrbahn zu schmal sein, könnte dies zu einer schriftlichen Verwarnung führen. Freundliche Grüße Im Auftrag ....... .............. Der Bürgermeister Fachdienst Straßen und Verkehr Und wie breit ist denn nun die Restfahrbahnbreite? Oder anders gefragt, hat das Ordnungsamt recht? Wenn ja, was hat das dann mit „nicht mögen“ zu tun? Klär uns doch mal auf bitte! Wenn die Fahrbahn zu eng ist darf man da nicht parken. Die Durchfahrt für den fließenden Verkehr muss mindestens 3,05 m breit sein. Ist in unserer Straße teilweise auch der Fall Sieht man doch immer öfters,am Straßenrand geparkte Wohnmobile die den Verkehrsfluss behindern, zumindest aber die Müllabfuhr und oft auch den ÖPNV. Dass die Ordnungsämter dagegen vorgehen, ist gut und richtig. Gruß Bernd
Ist doch ausgesprochen freundlich, auf eine „mögliche“ Verwarnung hinzuweisen. Woanders wird sofort bestraft ! Ich würde mich jedenfalls schlau machen, nachmessen und ggfs. einen besseren Abstellplatz suchen. Helmut Darauf gibt es keine letzlich allgemeingültige Antwort. Kommt drauf an, welche Strasse, kommt drauf an, wie motiviert der Ordnungsamtsmitarbeiter ist, kommt drauf an, ob es irgendwelche Nachbarn gibt, die ständig "Terz" machen. Als grobe Richtschnur kannst Du für einen Minimalwert annehmen, das soviel Strassenbreite sein muss, das die Müllabfuhr oder die Feuerwehr durchkommen. Der Rechenweg dazu ist 2,55 mtr. Fahrzeugbreite (für einen LKW) plus 25 cm auf jeder Seite , also gesamt 3,05 mtr. Mindestbreite OHNE einen daneben liegenden Gehweg. Aber wie gesagt, s.o. Im Gegenteil - die müsen dich ausserordentlich mögen, so nett wie die sind
Auch wenn das Wohnmobil angemeldet und zugelassen ist und der Fahrer schwerbehindert?
Meinst Du das ernst? LKW oder die Feuerwehr können/dürfen da nicht mehr durch fahren weil Du Schwerbehindert bist? Ist nicht Dein Ernst, oder? Gruß Dieter Moin RaPe, ich nehme einmal an, du parkst gelegentlich dein Womo in der Nähe deines Hauses oder deiner Wohnung. Jetzt stell dir mal vor, bei euch brennt es und die Feuerwehr kommt viele Minuten später zum Löschen, weil sie um zehn Zentimeter nicht an deinem Fahrzeug vorbeikommen. Nur wenige Minuten zu spät kann gewaltige Auswirkungen haben. Ich will kein Besserwisser sein, nur einen Denkanstoß geben. Gruß Bruno Seit wann darf man denn mit einer Schwerbehinderung verkehrswidrig parken (wenn die Angaben des Ordnungsamtes zutreffend sind)??
Moin, mein Wohnmobil ist zugelassen und ich Schwerbehindert. Trotzdem parke ich vernünftig! ich wünsche mir so ein freundliches ordnungsamt! allesbleibtgut hartmut Einfach das Messergebnis abwarten. Sicher ist sich das Ordnungsamt nicht. Vielleicht hast du nach der Messung den "amtlichen" Nachweis das die Abmessungen passen ;) das läuft hier ganz, ganz anders: diese Woche, auf der Seitenstrasse, 20er Zone, beidseitig Trottoir, die Strasse breit genug zum Kreuzen, befristete Parkplätze 1h, öffentliches Parkhaus, 4Fr./h. Ich auf meinem Geschäftsparkplatz am Bremsleitungen erneuern am Ducato, mal kurz ohne Regen oder Schnee, aber immer noch ein Drecksjob, ehrlich. Kommt ein Deutscher gelaufen, hat wie in D auf dem Trottoir, ein klein wenig noch auf einer Bushaltestelle, parkiert. Fragt mich, ob er dies hier stehen lassen darf für 2h. Darfst du nicht, ist sehr teuer, mir aber ist es egal, nicht meine Strasse. Nimm doch einen der befristeten oder geh ins Parkhaus. Nein, befristet ist zu weit weg, (50m..) Parkhaus zu teuer. Läuft grusslos weg, Karre lässt er stehen. Geht nicht 30 min und es klebt eine fette 140Fr. Busse an der Scheibe. So läuft das hier. Ohne Mail und Verwarnung seitens einer Behörde. Hat übrigens noch Glück gehabt, etwa 10 min. nach seiner Abfahrt kommt der Abschlepper, beginnt dann bei 350.- + Busse, dann in bar. Hallo "Bürgermeister" ? RaPe, Vieeeeele Gedanken hier ! ( Ist es wirklich etwas eng ? Bürgersteig auf der anderen Seite ? ; Unbefestigter aber ( Im Notfall) befahrbarer Randstreifen dort ? etc. Poste doch mal ein Foto der Parksituation deines Womos an der genannten Straße. Auch ich möchte schreiben das der Ordnungsamts-Mitarbeiter wohl sehr höflich war! VG Wenn das eine Engstelle ist, dann parke dein Wohnmobil woanders! Egal ob es gerade noch erlaubt sein könnte! Ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder LKW merkt das wahrscheinlich nichteinmal, wenn es eine Furche in deine Seitenwand zieht, dann bleibst du auf den Kosten sitzen! :eek: So parke ich ab und zu. Dann messe doch einfach mal nach und du weißt ob du darfst oder nicht Du wirst einen guten Nachbarn haben....der hat das Ordnungsamt angerufen...es wird der sein wo dein Wohnmobil vor seinen Haus parkt... Wem gehören die beiden PKW? Wenn Platz wäre würde ich es dorthin stellen.
Warum parkst du nicht auf der anderen Straßenseite, wo es offensichtlich einen Parkstreifen gibt? Deine Schwerbehinderung ist auf alle Fälle KEIN Freibrief …. Ich könnte direkt vor der Haustür parken. Aber dort wo die beiden PKW stehen, parken sonst 3 Mitarbeiter einer Physiopraxis. Ich stehe weder, im Halteverbot noch bin ich nicht zu nah an der Kreuzung. Wenn die Mitarbeiter am Abend nach Hause fahren parkst Du eben da. So wie die Parkkünstler sich da hingestellt haben passt das Womo da noch hin. Ist doch nett vom Ordnungsamt. :lach: Ist es jetzt zu eng oder nicht? Sieht knapp aus auf dem Foto. Ohne nachmessen bringt doch die ganze Diskussion nix, wohin soll das führen? Was hat Deine Schwerbehinderung damit zu tun? Würde eher zum Maßband greifen als hier zu posten :lol: Gruß Michael
wenn es zu schmal ist passt es dennoch nicht oben bereits zigfach begründet
Du parkst aber u.U. zu nah an den beiden parkenden Autos so dass die verfügbare Durchfahrtsbreite nicht mehr ausreicht. Und da die beiden Autos da parken dürfen, wenn da ein Parkstreifen ist, bist Du derjenige der den seitlichen Abstand nicht eingehalten hat. Grüße Dirk
Sag mal, ist das wirklich so schwer zu verstehen? Es geht nicht um Halteverbot oder Kreuzung, es geht um den Abstand zwischen deinem Wohnmobil und den gegenüberliegenden Fahrzeugen. Ist der 3,05 m oder größer darfst du da parken, ansonsten nicht. Messe es halt einfach nach!!!
Sage doch immer wieder, was bilden die D sich ein und dann läuft der auch noch, schleppt seine Falschparker mit sich rum.
Unabhängig davon das der Abstand IMMER mind. 3,05m betragen muss, KÖNNTE man, in DER Situation, ja auch mal darüber nachdenken ob man nicht wenigstens mal die Außenspiegel einklappen könnte?! :gruebel: Grüße Dirk
Uninteressant ist hier, dass auf der gegenüberliegenden Seite Fahrzeuge parken. Dort könnte auch ein Zaun stehen, eine Mauer, oder eben nichts. Es geht hier auschließlich um die verbleibende Restbreite der Fahrbahn. Gerichtlich festgelegt ist die zu verbleibende Mindestrestbreite auf 3,05m. Wie bereits zuvor gesagt, einfach die Breite zwischen dem parkenden Wohnmobil und dem gegenüberliegenden Fahrbanhrand messen. Achtung, der Aussenspiegel (den könnte man allerdings einklappen) gehört zum Fahrzeug! Thomas Das Photo hat alles klar gestellt. Aus Erfahrung (2 Jahre Tiefbauamt) denke ich sagen zu können, dass die asphaltierte Straße eine Mindestbreite von 5,5m hat, Erfahrungsaugenmaß. --> Link Siehe auch --> Link. Dein WoMo hat wie ich annehme 2,3m + Spiegel, die verbleibende Restbreite ist also 3,2m minus Spiegel ... aber die kann man ja einklappen :) Es zählen in so einem Fall IMMER die real vorhandenen Maße, nicht die eingetragenen. Wenn für die Fahrbahnseite keinerlei Halte- oder Parkbeschränkung vorhanden ist, kannst Du Dein WoMo dort "gebührenfrei" abstellen, solltest aber in einer Nacht- und Nebelaktion das WoMo abends mal auf den Parkstreifen vor Deinem Haus umparken. Dass die Mitarbeiter der Physiopraxis dann woanders parken müssen ist deren Problem - mache niemals das Problem von Anderen zu Deinem :twisted: Fährt bei euch ein Bus, evtl. sogar in beide Fahrtrichtungen? Dann gelten die Mindestmaße für den Begegnungsverkehr. --> Link Besorge Dir beim zuständigen Tiefbauamt einen Plan mit den Fahrbahnbreiten in Deinem Abschnitt ... sollte der Kollege vom OAmt auch mal machen. :) Anmerkung: Meiner völlig unmaßgeblichen Meinung nach liebt Dein Gegenüber es nicht, dass Du Dein WoMo vor seinem Haus abstellt und hat erstmal das OAmt heiß gemacht. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wird er damit auf die Nase fallen, trotzdem er wahrscheinlich der unumstößlichen Meinung ist, dass es ein Recht auf freie Aussicht gibt ... die es aber nicht gibt. Das Leben kann manchmal grausam sein. Das Einzige was ihm helfen könnte, wäre ein einseitiges (auf seiner Seite) Halteverbot, womit er sich allerdings dann selbst ins Knie schießt :P
Woher kennen die deine E-Mail-Adresse?
...kann man ja nachmessen. Warum also das "möglicherweise".
"Hätte, könnte, wäre": Alles klar....
Wenn du immer gleich parkst, frag ich mich, ob der Beamte nicht bei der ersten Messung sein Messgerät korrekt ablesen kann und sieht, ob du richtig oder falsch parkst. Die Straße wird beim nächsten Messen nicht von sich aus schmaler werden. Soll sich das Ordnungsamt um wichtigere Dinge kümmer, also x-Mal den Abstand zu messen.
Mehr Konjuktiv geht in der Mail glaube nicht! Das Ordnungsamt soll man die Kirche im Dorf lassen.... -- Zu Feuerwehr und anderen Fahrzeugen: Wenn ich mir hier in der Stadt ansehe, wie z.T. in den Viertel schon die PKWs in engen Straßen parken, dann sieht das auf deinem Foto ja aus, wie auf der Autobahn. Ist das eigentlich ein Fußweg, wo die beiden Autos parken? Danke für deine Antwort. Die vom Amt wissen das wohl auch und drohen nur, weil sie mir sonst schon die Maße mitgeteilt hätten. Das soll ein Fußweg sein. Und es ist eine 30er Zone und genug Platz für Feuerwehr und Müllabfuhr. Und wieso stellst Du Dein Auto nicht auf Deinem Grundstück ab? Gruß Bernd Danke Michael und msfox für die aufmunterten Worte, nachdem erst alle mich am liebsten hier gekillt hätten.
Deshalb könnte man auf dem Parkstreifen parken, wenn das Womo nicht zu breit ist :?: Wenn man die Pflastersteine (20x10) des Parkstreifens zählt.... komme ich auf ca. 2,10 Meter für den Parkstreifen.
Kannst oder willst Du die Frage nicht beantworten? Gruß Bernd Ich wohne zur Miete. Bevor ich mir das Auto gekauft habe, sind alle Mitbewohner von mir gefragt worden, ob es sie stört, wenn ich es auf dem Hof abstelle. Nach 3 Jahren hat sich dann einer beim Vermieter beschwert. Wo es mal gestanden hat, kann man auf einem Foto noch sehen. Moin, wenn der gepflasterte Bereich ein Fußweg sein soll, dann stehen die beiden PKW´s dort verbotswidrig. Ich würde mein Womo so nicht parken, irgendwann hast du einen Streifschaden. Wenn du Glück hast, meldet sich der Fahrer, wenn du Pech hast, nicht.... Gruß Frank So sieht es aus, wenn ich Glück habe. So muss ich nun.
Darum hatte ich mir sowas in den Mietvertrag schreiben lassen. Ich hab ein Motorrad, wo ich sicher gehen musste, dass ich das immer im Hof abstellen kann, auch im Winter, da Saisonkennzeichen. Naja, hinterher ist man immer schlauer. DU SOLLTEST MAL SCHNELL DIE KENNZEICHEN NOCH UNKENNTLICH MACHEN!
Warum? Kannst du dadurch meinen Namen, erfahren oder irgend etwas anderes? |
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