brzrkr2023 am 20 Feb 2025 16:14:19 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Hallo Gemeinde eine Frage an die Spezi"s, Statiker oder Physiker. ich bitte da doch mal um Antwort ob mein denken unsinnig ist oder was "dran" ist..Keine Ahnung. :eek: Schimpft mit mir oder lacht mich aus, ich verkrafte alles, aber auch einen OSKAR für Idee 2025 nehme ich gerne an :lol: Ich habe ein Eura Contura 7,25 mtr.lang und 4,25 to zul ges. gew.Womo. In meiner Nähe gibt es einen Stahlhdl., der hat eine geeichte 60 to Waage, 15 Mtr. lang. Da werden auch regelmässig von der Polizei Womos u. Wwg. zur Achsverwiegung darauf gefahren, ALSO: Eura Womo ist Reisefertig so wie ich es für richtig halte. Wenn ich nun NUR mit der Vorderachse auf die Waage fahre , --so ca. bis Womo mitte -- und das Heck --welches nicht auf der Waage ist-- VOR VERWIEGUNG durch entleeren der Luftbälge stark absenke, so müsste doch das Vorderteil angehoben , bzw. Gewichtsanzeigenmässig erleichtert werden??!!?? Nun mit dem Womo ganz drauf, es wird das komplette Womo Gewicht angezeigt, soweit OK. Nun soweit weiterfahren --Vorderachse runter---bis die Hinterachse --auch hier wieder bis Womo mitte-- draufsteht. JETZT ABER Pumpe ich die Bälge voll auf so das das Heck angehoben wird. Verschiebt sich dann nicht der Schwerpunkt zu "Gunsten" einer niedrigeren Gew. Anzeige des Hecks nach Vorne zur Vorderachse?? Ok , es mögen nicht direkt die Kilos Zentnerweise "verschwinden", aber es könnte doch möglich sein??? =============================================================== Bei einer Verwiegung durch die Behörde hier in Mettman fährt man über eine "Matte", so das keine Zeit für so eine "Trickserei" besteht. Ich danke allen für eine Erklärung, Klaus aus Düsseldorf PS: Ich hab EURA gepostet, es musste lt. Anweisung eine Marke angegeben werden, es gilt aber für alle Marken.
WomoToureu am 20 Feb 2025 16:18:53 So ganz verstehe ich Deine Frage nicht. Achsweises verwiegen sollte auf der Waage verboten sein und das sollte dort auch stehen. Das Problem ist, wie Du beschreibst, dass es dort nicht 100 %ig plan ist und die Waage dafür nicht zugelassen = geeignet ist. Selbstverständlich änderdert sich das Gewicht geringfügig wenn Du die Achsen anders aus der Federung drückst.
RaGu am 20 Feb 2025 16:29:30 Eine interessante Frage. Meine bescheidenen Überlegungen als absoluter Nichtphysiker dazu: Durch das Aufblasen / Ablassen veränderst du letztlich den Schwerpunkt des Fahrzeugs (mehr nach vorne bzw. hinten) ähnlich wie bei einer Wippe. Also könnte das rein physikalisch funktionieren, die Frage ist, von welchen Gewichten wir sprechen. Ich freue mich auf deinen realen Test mit entsprechenden Angaben, ich finde das spannend.
HalbvetteVenus am 20 Feb 2025 16:32:50 Klar verändert sich das Gewicht, allerdings aufgrund des geringen Höhenunterschiedes kaum messbar.
2 Männer tragen einen symmetrisch gebauten Tisch. Solange sie auf der Ebene laufen, verteilt sich das Gewicht auf beide gleich. Sobald sie eine Treppe herunter gehen, hat der vordere mehr Last zu schleppen. Wenn aber einer der beiden nur auf eine kleine Erhöhung tritt (z.B. sich auf ein Buch stellt), wird der andere kaum einen Unterschied merken :-)
UweHD am 20 Feb 2025 16:33:46 brzrkr2023 hat geschrieben: ...einen OSKAR für Idee 2025 nehme ich gerne an...
Grundsätzlich ist es korrekt, dass sich bei der Absenkung oder Anhebung einer Achse auch die anteilige Achslast ändert. Diese Änderung sollte aber bei den üblichen +/-10cm einer Zusatz-Luftfederung kaum in's Gewicht fallen (no pun intended :D ). Wer den Effekt genau ausrechnen möchte, kann das dann anhand des Radstandes und des Hubweges der ZLF gerne mal machen - mir fehlt dazu jetzt der Ehrgeiz, zumal für eine korrekte Berechnung auch noch die Höhe des Fahrzeugschwerpunktes relativ zur Reifenaufstandsfläche bekannt sein müsste :) Generell teile ich aber die Ansicht meines Vorschreibers, dass die üblichen LKW Brückenwaagen nicht für das achsweise Verwiegen zulässig sind. Die von dir konkret genannte Waage kenne ich allerdings nicht.
Jagstcamp-Widdern am 20 Feb 2025 16:38:50 und was wäre der zweck :?: wenn dich die rennleitung auf die waage stellt, machen die das schon richdich...
allesbleibtgut hartmut
MilesandMore am 20 Feb 2025 16:48:06 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:und was wäre der zweck :?: wenn dich die rennleitung auf die waage stellt, machen die das schon richdich...
allesbleibtgut hartmut
Genau das fiel mir auch ein. Wozu das "Schummeln"? Ein Wiegeschein der geschummelt ist verhindert nicht die korrekte Wiegung unterwegs der Polizei und das Bußgeld oder - der schlechteste Fall - das ausladen von Teilen der Ladung. Ich fuhr auf der Waage eines befreundeten Betriebs auch achsweise drauf -UND- Gesamt weil mich die Achslasten auch interessieren. Bisher war die Summe der Achslastwiegung immer recht exakt die des Gesamtgewichts auf der Waage - ohne Luftfederung. Beste Gruesse Bernd
UweHD am 20 Feb 2025 16:48:39 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben: ...wenn dich die rennleitung auf die waage stellt, machen die das schon richdich...
Die Rennleitung benutzt i.d.r. mobile, paarweise Radlastwaagen. Jetzt kann man natürlich, wenn man z.B. eine Überladung der HA befürchtet, vorher noch schnell die ZLF aufpumpen. Aber wie schon gesagt, der Effekt wäre wohl vernachlässigbar und es könnte auch sein, dass der Rennleiter das Hochpumpen bemerkt und mit dem Argument unterbindet, dass man bitteschön den für die Fahrt zulässigen Luftdruck einstellen soll und keinen Maximaldruck für Rangierzwecke etc. Aber ich hätte da auch noch eine Oskar-reife Idee: Einfach vor dem Wiegen die Hubstützen ausfahren :D
UweHD am 20 Feb 2025 16:51:50 MilesandMore hat geschrieben: ...Bisher war die Summe der Achslastwiegung immer recht exakt die des Gesamtgewichts auf der Waage - ohne Luftfederung.
Das sollte auch so sein, wenn die Fahrbahn vor, auf und hinter der Waage eben ist. Was im Regelfall natürlich auch so ist. Nur geeicht sind die üblichen Brückenwaagen für diesen Fall i.d.R. nicht.
brzrkr2023 am 20 Feb 2025 16:58:47 WOOOW, so schnell und interressante, fundierte Antworten. Danke Euch Nun schnell dazu:
Zu Jagscamp: ach, alles Zweckfrei, es geht mir nur darum ob das möglich ist. Ich halte mich schon aus Führerschein/ Euronen Selbsterhaltungstrieb an die Vorschriften.
ZU UWE/HD: Nun, bei der LKW --nicht nur dort--Verladung gibt es einen sog. Lastverteilungsplan, an den sich der Fahrer, Verlader und auch der Halter durch Schulung seinens Personals zu halten hat. Es gibt Waagen wie die von mir erwähnte die ein Achsweises verwiegen ermöglichen, denn der Verwieger hat Anweisung auf Überladungen zum Schutze aller beteiligten zu achten.
Selbstverständlich danke ich Dir für die Erwähnung von u.a.Aufstandsflächen, das wird alles so seine Richtigkeit haben und zählt auch zum Gesamtergebnis, aber soooooo genau wollt ichs nicht wissen. Einfach nur so. :lol:
ZU WOMO TOUREU Sorry, das muss ich Dir leider widersprechen, Achsweises verwiegen ist nicht verboten.
Allen anderen ein Danke, mal lesen was noch kommt. Schönen Tag noch :D
topolino666 am 20 Feb 2025 17:14:22 Natürlich ist das achsweise wiegen nicht verboten, aber bei 99,99 % der großen Plattform-Waagen ist das Ergebnis dieser Wägung nicht geeicht! ;-)
Man kann übrigens das Ergebnis noch viel mehr verfälschen wenn man achsweise "unter Zug" draufsteht. Das heisst die Hinterachse nicht auf der Waage aber mit der Handbremse blockiert und die vordere Antriebsachse unter Zug. Deswegen ist ja die achsweise Wiegung nicht geeicht.
pwglobe am 20 Feb 2025 17:52:53 Hallo, bei uns hat die Müllabfuhr eine Waage die auch die Achslasten erfasst obwohl es optisch nur eine Platform ist. Wenn man keinen Wiegeschein braucht kann man einfach drüber fahren und die Anzeige abfotografieren. Schummeln ist da nicht möglich, die Polizei nutzt die Waage übrigens auch. Der hatte richtig überladen: B34E782B-0BAE-47EE-9CD7-DC4B8C3F99B3.jpeg
Luppo am 20 Feb 2025 17:56:51 Ich habe mir mal die Arbeit gemacht und den Wägefehler für die Berger Radlastwaage (Einzelverwiegung jeden Rades) für den Fall berechnet, wenn man auf der Gegenseite nicht die Höhe der Waage unterlegt. Das waren bei 3,5 to und 4 cm Höhe immerhin 22 kg. Bei deinem Fall können da durchaus 50+ kg raus kommen.
Elgeba am 20 Feb 2025 19:25:07 Es gibt hier im Forum einen Achslastrechner, da brauchst Du nur die entsprechenden Daten Deines Fahrzeugs einzutragen,danach hast Du einen genauen Wert, was die Belastung der HA und die Entlastung der VA bei entsprechender Beladung und Hebelwirkung betrifft.
Gruß Bernd
heiner57 am 20 Feb 2025 19:55:48 Hallo Bernd,
schön das du auf den Rechner verweist. Du hast ihn ja event. wie der Ersteller und andere Mitglieder schon genutzt.Ich bisher noch nicht.
Die SUCHE habe ich kurz bemüht.
Falls DU oder ein anderes Mitglied einen direkten Link hat; Ich würd mich drüber freuen.
VG Heinrich
Stocki333 am 20 Feb 2025 20:54:10 Es gibt Waagen wie die von mir erwähnte die ein Achsweises verwiegen ermöglichen, denn der Verwieger hat Anweisung auf Überladungen zum Schutze aller beteiligten zu achten.
Hab ich noch nie bei eienr Firma gesehen. gibts nur bei Polizeikontrollstellen. Und die sind ungenau da nicht eichfähig. Weil bei darüber fahren gemessen wird. Und bei guten Waagen sind es immer 2 Teile. EIne für das Zugfahrzeug und der andere Teil für den Anhänger. Solche Achswaagen gibs im Osten bei den Grenzen. Gemeine Dinger für LKW Fahrer. Franz
brzrkr2023 am 20 Feb 2025 20:58:47 Fahr nach : stahlhandel hoberg und driesch, Düsseldorf, theodorstrasse, geh zur Waage und lass dir erklären. Es ist mal wieder so wie so oft; was mann nicht kennt: gibt's nicht.an dieser wage gibt's auch: ladungssicherungskontrollen, um Unheil von allen Beteiligten abzuhalten. Aber das ist ein anderes Thema, ich bin jetzt raus komplett....nur weil ich das nicht kenne gibt's das nicht...seufz. Einen schönen Abend allen by byyy Doch!!! 1 hab ich noch: ich poste wenn gewünscht das verwiegeprotokoll meines eura - tag der off. Tür--der Polizei Mettmann von 1 mobilen Waage wie sie auf der bab eingesetzt wird. Dann kannsze gerne mit denen über nicht vorhandene eichung diskutieren.
Elgeba am 20 Feb 2025 22:22:47 Das gibt es sehr wohl. Ich war lange Jahre bei Raiffeisen Kraftfutter in WI-Schierstein, direkt an der BAB.Die Polizei hat so manches Mal LKW auf unsere Waage gelotst, der " Rekordhalter" hatte 52 t bei erlaubten 40 t .....
Gruß Bernd
dietmardd am 21 Feb 2025 01:10:06 In meinen Augen ist es eine "brotlose Kunst", sich mit diesem Thema zu beschäftigen, weil: Wozu das "Schummeln"? Ein Wiegeschein der geschummelt ist verhindert nicht die korrekte Wiegung unterwegs der Polizei und das Bußgeld oder - der schlechteste Fall - das ausladen von Teilen der Ladung.
Stocki333 am 21 Feb 2025 08:48:03 Stocki333 hat geschrieben: Und die sind ungenau da nicht eichfähig.
Hast nicht genau genug gelesen. komme zwar aus dem Land der Schluchtenscheisser, aber ich kenne mich in De ganz gut damit aus. Ein mobile Anlage wie die Polizei sie verwendet, da sind die Wiegeplatten sehr wohl geeicht. Aber nicht der Aufstellungsort. Hast du schon mal einen LKW Parkplatz gesehen der Waagrecht gebaut ist. Ich nicht. Alsi wie machen sie das nun, da ssie trotzdem kassieren können. OHne eine Flut von Gerichtsstreitigkeiten auszulösen. Die Toleranzschwelle der Messung wurde erhöht. Und damit mußt du schon mit deinem Womo ziemlich überladen sein. Das du zur Kasse gebeten wirst. Franz
mv4 am 21 Feb 2025 09:04:13 an den TE....du kannst auch ganz hektisch während der Achsweisen Wiegung schwere Gegenstände von vorn nach hinten oder umgekehrt schaffen....das wäre genauso unsinnig ...weil das realitätsfern ist...genauso wie dein Aufpumpen oder Ablassen der Luftfederung. Halte dich einfach an die zugelassen Gewichte ...dann brauchst du auch bei einer Kontrolle nicht hektisch werden.
Pechvogel am 21 Feb 2025 09:42:13 brzrkr2023 hat geschrieben:...ich bitte da doch mal um Antwort ob mein denken unsinnig ist oder was "dran" ist ... Verschiebt sich dann nicht der Schwerpunkt zu "Gunsten" einer niedrigeren Gew. Anzeige des Hecks nach Vorne zur Vorderachse?? ...
Physikalisch und theoretisch betrachtet hast Du vollkommen Recht: wenn das Heck, durch z.B. eine Luftfeder, angehoben wird dann verschiebt sich der Schwerpunkt des Womos weiter nach vorne und wenn man das Heck absenkt wandert er weiter zur Hinterachse. Und wenn sich der Schwerpunkt in der Längsachse verschiebt dann ändert sich auch die Lastverteilung auf die Achsen. Praktisch und reell könntest Du aber vermutlich zwischen den Wiegungen auch einen Schluck Mineralwasser aus der Flasche im Kühlschrank trinken. Der Schwerpunkt wird sich nicht großartig verschieben und damit wird sich die Lastverteilung nur in Bruchteilen von Prozenten ändern. Vermutlich fällt der Unterschied auch in die Wägetoleranz der Waage ( 5-mal wiegen 3 Ergebnisse ). ABER: theoretisch "ja". Grüße Dirk
Tinduck am 21 Feb 2025 10:01:01 Wir haben hier in der Nähe einen Schrottplatz, der auch so ne Wiegeplatte hat, zeigt das Gewicht in 10-Kg-Schritten an.
Die ist grauslich eingebaut, leicht erhöht mit Gefälle zu allen Seiten. Hat man wohl auf den Boden gelegt und dann rundrum Asphalt rangebatzt - keine Ahnung :) Auf jeden Fall steht meine Hinterachse locker 10 cm tiefer als die Vorderachse, wenn ich nur die VA draufstelle. Und umgekehrt, wenn nur noch die HA drauf ist.
Aber selbst auf diesem unmöglich installierten (aber trotzdem geeichten) Ding war bisher die Summe meine einzeln gewogenen Achslasten immer +- 10 Kg das Gesamtgewicht, das mit beiden Achsen auf der Waage ermittelt wurde.
Ich würde nach dieser Erfahrung schätzen, dass das Rumgefummel mit der Luftfederung eine Änderung verursacht, die bestenfalls im Rahmen der Anzeigegenauigkeit der Waage liegt. Kann man sich also sparen. Und bei einer Kontrolle sowieso kaum unauffällig durchführbar.
bis denn,
Uwe
pwglobe am 21 Feb 2025 10:48:11 Hallo, ich war vor ein paar Jahren in einer Wiegekontrolle der Polizei, es wird jede Achse einzeln gewogen, man steht ca. für 3 - 5s auf der Fläche, das Gewicht wird addiert und protokolliert. Unser Wohnmobil hatte laut der Waage 7760kg von erlaubten 8600kg, die einzelnen Achslasten haben den Polizisten bei uns nicht interessiert. der Schwerpunkt der Kontrolle lag sowieso bei den Fahrzeugen <3,5t, da gab es bei fast jedem Fahrzeug eine böse Überraschung, selbst bei Kastenwagen waren 100kg drüber fast normal. Die Polizei war übrigens sehr kulant und nur bei deutlicher Überladung mussten die Fahrzeuge ausladen bzw. zur Beweisaufnahme auf eine geeichte Waage fahren. Schummeln ist völlig sinnlos.
babenhausen am 21 Feb 2025 10:59:00 Irgendwelche Spielchen mit Luftbälgern sind der Polizei beim verwiegen schon längst aus dem Schwerverkehr bekannt und die Herren darauf geschult denn es gibt reichlich Luftfederung bei LKW bis hin zu voolluftfahrwerken. Die wissen genau wie rechtssicher gewogen wird und bitten im Zweifel auf eine geeichte Waage.
Luppo am 21 Feb 2025 12:39:44 Pechvogel hat geschrieben:Der Schwerpunkt wird sich nicht großartig verschieben und damit wird sich die Lastverteilung nur in Bruchteilen von Prozenten ändern.
Wie ich oben schrieb, ist die Verschiebung größer als man gemeinhin denkt. Bei mir ging es allerdings um die "kurze" Strecke quer zur Fahrtrichtung. Dennoch dürfte es längs um 50+ kg gehen.
WomoToureu am 21 Feb 2025 12:51:21 Luppo hat geschrieben: Dennoch dürfte es längs um 50+ kg gehen.
Bei einer Fahrzeugwaage von 100 t git das sogenannte Zweifache der erlaubten Fehlergrenze. Üblicherweise 0,1 %, d.h. bei 100 kg. Zweimal rauffahren wird sicherlich also unterschiedliche Ergebnisse bringen, mal 40 kg mehr oder weniger. Wir haben ein 4,25 t Wohnmobil --> Link , wir wiegen ca. 3,75 t voll beladen. Polizei hat in der Schweiz und Frankreich festgestellt, alles in Ordnung. Vor zwei Wochen sind wir in Spanien in eine Wiegekonrolle geraten, nach kurzem Blick in die Fahrzeugpapiere wollte der Polizist und dann nicht mehr wiegen und schickte uns aus der Warteschlange raus. :D Gewünscht waren nur überladene 3,5 t Fahrzeuge ( Wohnmobile, Transporter, PKW Anhänger usw. ) In einer anderen Schlange LKW Kontrolle.
mv4 am 21 Feb 2025 13:00:01 Luppo hat geschrieben:Wie ich oben schrieb, ist die Verschiebung größer als man gemeinhin denkt. Bei mir ging es allerdings um die "kurze" Strecke quer zur Fahrtrichtung. Dennoch dürfte es längs um 50+ kg gehen.
einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
Elgeba am 21 Feb 2025 13:12:55 Ich wüsste zu gerne, was sich wirklich hinter der Frage des TE verbirgt, so ganz von Ungefähr kommt die sicher nicht.
Gruß Bernd
Gast am 21 Feb 2025 13:19:42 mv4 hat geschrieben:einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
Glückwunsch, sehr guter Beitrag und Link. Denn er führt das Thema vom glauben und meinen auf die analytisch-mathematische Ebene. Die Gefahr in (allen) Foren ist aber immer, dass man dann als "Klugscheisser" beschimpft wird :-) :-)
HalbvetteVenus am 21 Feb 2025 13:37:11 mv4 hat geschrieben:einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
Guter Beitrag, auch von mir danke für den link :top:
Luppo am 21 Feb 2025 13:44:07 mv4 hat geschrieben:einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
Ich habe mir erlaubt, die Herleitung der Formeln selbst zu entwickeln. Und ja, in meinem Lastfall war es, wie ich geschrieben hatte. Was genau willst du mir nun eigentlich mitteilen?
mv4 am 21 Feb 2025 13:49:31 Dann gebe uns doch deine Daten von deinen "Lastfall" hier durch...Rechnen können wir auch
Luppo am 21 Feb 2025 13:56:04 Einzellast 975 kg pro Seite, also 1950 kg Schwerpunkthöhe 1,15m Spurweite 1,84 m Höhendifferenz 3,8 cm. Mit Rechenweg bitte, zack.
UweHD am 21 Feb 2025 14:05:58 mv4 hat geschrieben: ...einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
Nehmen wir dich doch mal beim Wort und rechnen wir mal für den Fall einer ZLF auf der Hinterachse nach, analog zu der Berechnung auf Blatt 5, Zitat: *** Bestimmung des Anzeigefehlers bei der Messung der Achslast an einem Fahrzeug mit einem Achsabstand l = 4 m. Der Schwerpunkt befindet sich 1 m vor der Hinterachse (b = 1 m, a = l - b = 3 m) und h = 2 m über der Strassenoberfläche. Gefälle in Fahrtrichtung tanα = -3 %. Daraus berechnet man: a/l = 3/4 = 0,75 h/l = 2/4 = 0,5*** Bei dem hier angenommenen Tangens Alpha -3% gehen wir bei 4m Radstand grob von einer Erhöhung der Achse um 400/100*4 aus, also 16cm "Hochpumpen" der Hinterachse. Gemäß Diagramm auf Blatt 4 wird dadurch die höherliegende Achse (hier also die Hinterachse) um rund 4% entlastet Das Ducato Heavy Chassis hat eine zulässige HA Last von 2.400kg. Bei voller Beladung würde sich der Messfehler demnach auf 96kg summieren (0,04*2400) - also sogar deutlich über den hier genannten 50kg. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass hier einige Annahmen getroffen wurden, die nicht unbedingt auf das konkrete Fahrzeug zutreffen müssen, nämlich zum einen der Radstand (400cm) und die vertikale Schwerpunktlage (200cm über Grund). Wen man diese Werte konkret kennen würde, könnte man noch einmal exakt nachrechnen. Insgesamt kann man aber sagen, dass eine Achslastverschiebung von 50kg bei einem Wohnmobil über eine ZLF durchaus im realistischen Rahmen liegt. Was aber nichts an meiner vorab genannten Einschätzung ändert, dass diese 50kg immer noch eine eher zu vernachlässigende Ungenauigkeit darstellen.
UweHD am 21 Feb 2025 14:51:13 schampanja hat geschrieben: ...Glückwunsch, sehr guter Beitrag und Link. Denn er führt das Thema vom glauben und meinen auf die analytisch-mathematische Ebene. Die Gefahr in (allen) Foren ist aber immer, dass man dann als "Klugscheisser" beschimpft wird :-) :-)
Dann rechne doch bitte mal ganz analytisch-mathematisch den Lastfall von Luppo nach. Spoiler: Könnte passieren, das dann eine Entschuldigung fällig wird :) *** Einzellast 975 kg pro Seite, also 1950 kg Schwerpunkthöhe 1,15m Spurweite 1,84 m Höhendifferenz 3,8 cm. ***
mv4 am 21 Feb 2025 15:27:21 UweHD hat geschrieben: dass diese 50kg immer noch eine eher zu vernachlässigende Ungenauigkeit darstellen.
Und genau das ist der Punkt...es könnte durch der Toleranz der Waage auch mehr sein und auch weniger sein...völlig unbedeutend wenn man im Rahmen des erlaubten unterwegs ist.
Luppo am 21 Feb 2025 16:42:18 Ne, es geht um Deine dumme Anmache mv4 hat geschrieben:einfach mal Nachrechnen --> Linkmal sehen ob du dann immer noch von 50kg redest
ohne eben selbst gerechnet zu haben. Aber lass gut sein, ich kenne den Rechenweg und für meinen Fall das Ergebnis. Letztendlich ging es um nichts anderes. Bezugnehmend auf die Eingangsfrage kann man antworten, ja, durchaus, das macht ein paar schöne kg aus, obwohl man es nicht glaubt.
Elgeba am 21 Feb 2025 18:07:19 Hier mal die Berechnung für mein Fahrzeug
Radstand 380 cm Überhang 160 cm Träger 85 cm Gewicht 75 KG Roller 120 KG
Zusätzliches Gewicht HA + 320 KG incl. Hebelwirkung 1820 KG (1950 KG)
Entlastung VA - 105 KG incl. Hebelwirkung 1445 KG (1550KG)
Ermittelt durch hier im Forum vorhandenen Achslastrechner Nach der Montage fahre ich auf die Waage und werde Achsweise verwiegen,Bericht folgt.
Gruß Bernd
heiner57 am 21 Feb 2025 20:13:30 Hallo Bernd.
wie schon gestern bitte ich dich auch heute um den Link zum hier im Forum vorhandenen "Achslastrechners"
Vielen Dank im Voraus Heinrich
Ahorne7500 am 21 Feb 2025 20:51:27 Hallo,
Pechvogel hat Recht, es kommt auf den Schwerpunkt an.
Wenn man dann die Erbsen wirklich zählt, muß man auch die Höhe des Schwerpunktes berücksichtigen. Liegt er höher, verschiebt er sich auch weiter nach vorn oder hinten bei verändern der Neigung. .
Jagstcamp-Widdern am 21 Feb 2025 22:01:50 findet man egt das problem oder wird man von diesem gefunfen :?: egal - wo gips das zeug, was ihr raucht :?:
allesbleibtgut hartmut
huohler am 21 Feb 2025 22:16:13 War es dieser Achslast Rechner? Achslast2.xlsx --> LinkHubert
Elgeba am 22 Feb 2025 00:43:10 Der ist so ähnlich,
Gruß Bernd
Elgeba am 22 Feb 2025 00:59:42 Den "originalen" Achslastrechner findest Du unter " Achslastrechner Leben und Reisen im Wohnmobil"
Gruß Bernd
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