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Hallo zusammen, Wir haben vor 6 Monaten ein Wohnmobil für 58.000 € gekauft. Seid dieser Zeit ist das Wohnmobil mehr beim Händler als bei uns. (Ständige Nachbesserungen und Reparturen) Es sind Feuchtigkeitsschäden und vieles mehr aufgetreten. Gestern rief uns der Händler an und meinte er würde das Wohnmobil zurücknehmen. Das heißt er ist nicht mehr bereit die ganzen Schäden zu regulieren. Er meinte wir sollen uns Gedanken machen wieviel wir haben möchten. Er würde sich auch etwas überlegen und uns dann heute kontaktieren. Wir haben in der Zeit in der wir es bei uns hatten (insgesamt 90 Tage) eine hydraulische Hubstützenanlage einbauene lassen von einer Fachwerkstatt. Muss der Händler der unser Wohnmobil zurücknehmen will diese Kosten mit übernehmen. Wie sieht das rechtlich aus ? Oder ist diese Wertsteigerung sinnlos und ich muß die Hubstützenanlage auf meine Kosten ausbauen lassen. ? Wer zahlt mir diese 7500 € , die die Anlage gekostet hat ? Gruß Bernd Ich kann Dir nur raten, Dich von einem Anwalt unterstützen zu lassen. Und zwar am Besten einen, der sich mit Reisemobilen auskennt. Wer hierfür in Frage kommt, wissen sicherlich einige Forums-Kollegen (innen).
Ich würden den Händler bitten ein Rücknahme Angebot zu machen und wie es sich mit den Hubstützen verhält. Der Händler scheint ja recht kooperativ zu sein. Entspricht das nicht deinen Vorstellungen ab zum Rechtsanwalt.
Du musst Dir Nutzung und fiktive verursachte Schäden anrechnen lassen ( mindert Wert ), kannst zusätzliche Einbauten / Reparaturkosten usw. auf den Preis aufschlagen.
Das mit der Nutzung sehe ich auch so. Bei den zusätzlichen Einbauten werden die Meinungen mit Sicherheit auseinandergehen....
Streng nach BGB gibt es für den Käufer das Recht auf Nachbesserung oder (unter bestimmten Umständen) auf Wandlung des Kaufvertrages. Letzteres ist quasi die durch den Käufer verlangte "Rücknahme" des Wohnmobils durch den Verkäufer. Eine Wandlung erfolgt Zug um Zug, d.h. die Ware wird im Ursprungszustand zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet. Der Preis kann ggf. durch eine anteilige Nutzungspauschale gekürzt werden. Ein Anspruch auf Erstattung von Zubehörteilen etc. gibt es m.W. nicht, eher im Gegenteil: Der Verkäufer kann den Rückbau auf den Stand beim Verkauf verlangen. Hier bietet aber der Verkäufer die Rücknahme freiwillig an, also ist alles Verhandlungssache. Ich würde mal das Angebot des Verkäufers abwarten. Da dieser aber den erheblichen Invest für die verbaute Hubstützenanlage kennt, wird er sicherlich dort seinen Verhandlungsspielraum sehen. Dem Verkäufer ist klar, dass der Käufer die Hubstützenanlage ungern ausbauen möchte, auch weil das nur mit erheblichem finanziellen Verlust machbar wäre. Meine Vermutung: Der Händler wird ungefähr den Neupreis des Mobils anbieten, auf den Kosten der nachgerüsteten Hubstützenanlage wird er den Käufer sitzenlassen wollen. Bin mal gespannt wie es letztlich kommt :)
Wir sind auch sehr gespannt. Mit der Einbaufirma der Hubstützenanlage habe ich bereits telefoniert. Diese würde Sie auch wieder ausbauen und in meinem nächsten Wohnmobil, wenn ich dann wieder eins finde, einbauen.
Zumindest scheint es sich um einen vernüftigen Händler zu handeln. Das mit der Hubstützenanlage muss man halt verhandeln, denke aber, dass man sich auch in diesem Punkt einigen kann. An einem Rechtstreit der über viele Monate geht hat niemand Interesse und du am wenigsten. Interessant ist ja: (ch habe ja gar nicht verlangt, das er das Wohnmobil zurücknehmen soll. Der Vorschlag kam ja von Ihm, aufgrunf der immer weiter festgestellten Mängel am Fahrzeug, kam er mit dem Vorschlag das Wohnmobil zurückzunehmen. Wir hätten doch nie im Leben , noch die Hubstützenanlage im Januar eingebaut, wenn wir das Wohnmobil zurückgeben hätten wollen. Wie gesagt der Vorschlag kam ja von Ihm, nicht von uns. Der Händler kann es dir anbieten, entscheiden kannst du es, nur der Käufer kann auf Kaufrückabwickling bestehen. Wenn der Verkäufer es zu einem dir annehmbaren Preis zurück nimmt, dann gebe es ihm und such dir ein "besseres". Als ich meinen MTL in Sulzemoos zurück gegeben habe, wurde keine Nutzungsentschädigung berechnet-über 4 Tkm gefahren, dafür habe ich nichts für die Solar bekommen. Bin damit besser gefahren. Mit der Hubstützenanlage wieder ausbauen lassen und dann beim Nächsten wieder verbauen ist keine schlechte Idee, viel besser noch als sich ständig rum zu ärgern. Erst mal ohne Anwalt, geht auf alle Fälle schneller, scheint ja ein "fairer" Händler zu sein. In Sulzemoos ging es ohne Anwalt nicht, dann recht zeitnah, aber auch nicht einfach.
Du bist doch Herr des Verfahrens, Du entscheidest ob Du auf sein Angebot eingehst oder es behälst und Reparatur verlangst. Gleiches gilt für Verhandlungen über den Rücknahmepreis. Verhandel und erbitte DIr eine Bedenkzeit und entscheide. Ein völlig Mängelfreies Wohnmobil gibt es nicht, auch an unserem WOMO geht ständig etwas kaputt weshalb wir gefrustet eine entsprechende Seite erstellten. --> Link Aber die wunderschöne Zeit mit dem Wohnmobil möchten wir nicht missen.
Das ist so nicht ganz richtig! Auch der Verkäufer kann eine Reparatur ablehnen wenn diese für ihn unverhältnismäßig wäre. In diesem Fall müsste er dann aber die Ware zurücknehmen. Und bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages, wie in der Überschrift erwähnt, geht es maximal um die gezahlte Kaufsumme. Das andere wäre ein Ankauf des früheren Verkäufers…. Grüße Dirk
Der Händler scheint doch gesprächs- und verhandlungsbereit zu sein. Warum also nicht mit ihm über die Hubstützen reden?
Vielleicht auf Basis eines Schadensersatzes? Der Käufer geht von einem funktionstüchtigem Fahrzeug aus und rüstet Teil nach. Nun gibt es eben verdeckte Schäden, was zur Rückabwicklung führt. Damit ist dem Käufer eben ein finanzieller Schaden entstanden, weil er die zusätzlichen Teil nicht nutzen kann bzw. sogar wieder lassen ausbauen muss.
Selbstverständlich muss der Verkäufer alle Kosten die dem Käufer durch den Kauf und der "Rückabwicklung" entsanden sind ausgleichen. Dies gilt auch für Nummernschilder, Anmeldung sowie eben die Hubstützenanlage die der Käufer nach Treu und Glauben einbauen ließ. Da es sich offensichtlich um ein Angebot des Verkäufers handelt "muss" er gar nichts. Er bietet etwas an und der Käufer entscheidet.
Was ein Verkäufer in einem solchen Fall kann oder muss wird ihm falls er sich stur stellt ein Urteil sagen.Dann hat er auch das Vergnügen die dazugehörigen Kosten zusätzlich zu bezahlen. Das wird sich der Händler jetzt schon überlegt haben..
Hast du überhaupt eine Ahnung, wie lange ein Prozess mittlerweile dauert, wenn der Verkäufer sich stur stellt ? Sehr gute Nerven sind da Grundvoraussetzung und in der Zeit sollte das Teil nicht genutzt werden. Ich verstehe den Strang nicht. Da bietet ein Verkäufer einen Deal an. Die Konditionen dazu können doch nur die Vertragsparteien untereinander aushandeln. Alles hier ist doch Glaskugelleserei und Zeitverschwendung. Wieso hat der TE mit dem Verkäufer zwischenzeitlich noch nicht endverhandelt?
Zermürbung ist bei Händlern und Handwerkern heute eine gerne genommene Taktik um kostenerstattungen zu vermeiden ,mit einem Anwalt im Rücken muss man sich aber auch das nicht gefallen lassen Wenn der Händler schlau ist, wird er für jeden einzelnen dieser Reklamationspunkte einen Garantieantrag beim Hersteller eröffnet haben. Mit etwas Glück hat der Hersteller jetzt die Rücknahme angeboten. Anyway: wenn das Angebot kommt, für euch nicht zufriedenstellend ist und der Händler auch nicht mit sich reden läßt, würde ich ebenfalls einen Anwalt aufsuchen. Gern kann ich per KN jemanden empfehlen, der auf Wohnmobile spezialisiert ist und mit dem ich bereits mehrere Fälle lösen konnte.
Schön pauschal! Hoffentlich repariert Dir Dein Anwalt auch Deine Heizung das nächste mal! :roll: Habt ihr schon ein Angebot vom Händler bekommen HilgerBernd und konntet ihr das Problem der Hubstützen mit dem Händler klären?
Weiß nicht wo du deine Erfahrungen gemacht hast, aber gleich alle zu pauschalisieren ist schon was grenzwertig. Wenn ein Händler das Problem lösen will, dann kommt ein Anwalt dazu, kann der Schuß ganz schnell nach hinten los gehen. Noch was wir müssen als Handwerker keine Zermürbungstaktik mit Kunden machen, wenn es mal ein Problem geben sollte, dann wird es zeitnah behoben. Nach dem Motto: Ein guter Ruf ist schneller zerstört-als wieder aufgebaut. Ich verstehe auch nicht warum manche Menschen bei jedem Sch... sofort zum Anwalt rennen und nur Ärger dadurch verursachen. Früher hat man miteinander geredet und den Fall geklärt. Wenn das nicht möglich ist kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Ich habe noch nie einen gebraucht. Deine Überschrift lautet Rückabwicklung - hab ich mit KfZ 6x - durch dein Text sagt der Händler will zurück kaufen. Das sind zwei Paar Schuhe. Zurück kaufen heißt Verhandlungssache mit dem Verkäufer und Einigung. Rückabwickeln ist ein fester juristischer Begriff der Verkäufer stimmt der Rückabwicklung zu und es folgt ein festgelegtes Prozedere. Der Verkäufer stellt dich so als ob du den Kauf nicht getätigt hättest, inkl. Nebenkosten die angefallen sind wie z.B. die Zulassung etc. Der Käufer zahlt eine Nutzungsentschädigung in Höhe von - bei PKWs - 0,5 bis 1% des Kaufpreises pro 1000km. Ich kenne die Nutzungsentschädigung für Wohnmobile allerdings nicht. Was immer du auch tust, ich würde bei Übergabe ein Protokoll anfertigen mit Bildern von beiden Seiten unterschrieben damit nicht im Nachgang Minderungsansprüche des Händlers kommen. Beste Gruesse Bernd
Bernd hat sich leider nicht mehr gemeldet um zu schreiben, was denn aus dem Gespräch geworden ist.
Manchmal ist es ja auch schlauer, seine Überlegungen / alle Zwischenschritte nicht im Forum zu posten, bevor die Sache rund ist. Im Zweifel liest der Händler ja hier mit…
Das mit dem Endverhandeln gestaltet sich leider etwas schwieriger im Moment. Nach dem Telefonat , des Händlers, hat sich dieser nicht mehr gemeldet bzw ist auch leider nicht mehr erreichbar. Er reagiert weder auf Anrufe noch auf E-Mails. Und das jetzt schon seit 7 Tagen. Wir haben mittlerweile unseren Anwalt schon mal vorinformiert. Wir wollten es eigentlich ohne Anwalt durchziehen. Jetzt hat der Händler noch bis Ende dieser Woche Zeit sich zu melden, dann übergeben wir das Ganze leider unserem Anwalt. LG Bernd
Nein der Händler hat sich seit dem erwähnten Anruf weder telef. noch schriftlich gemeldet. Auch wir haben ihn täglich mehrmals versucht zu erreichen. Leider ohne Erfolg. (7 Tage bisher) . Wir haben ihm nun in einer freundlichen E-Mail eine Frist gesetzt sich bis Ende der Woche zu melden , um dann gegebenenfalls unseren Anwalt einzuschalten. Leider.
Vielen Dank fürs Angebot, ggf komme ich darauf zurück, falls unser Anwalt den Fall ablehnt .
Er hat sich bis zum heutigen Tag nicht mehr gemeldet.
Das wird wohl noch eine Weile dauern bis es soweit ist, aber das werde ich dann sicherlich machen.
Totstellen ist ne beliebte Masche, deshalb das ganze schriftlich mit Einschreiben mit Rückschein zusenden und vergiss nicht eine Frist zu setzen. Viel Erfolg! Gruß Grandeur Hallo, kein Einschreiben mit Rückschein, denn da kann die Annahme verweigert werden. Schreiben mit Einwurfbestätigung, dann ist der Empfang klar und vom Empfänger unabhängig. Gruß Klaus
Dann sollte man aber auch nicht vergessen sich einen reproduzierten Auslieferungsbeleg bei der Post erstellen zu lassen auf dem der Name des Postboten, seine Unterschrift mit Datum und einem Foto der Sendung befindet! Die Sendungsverfolgung an Hand der Sendungsnummer ist nämlich absolut nix wert und wird auch vor Gericht immer weniger anerkannt! :eek: Abgesehen davon das ein Auslieferungsbeleg nichts über den Inhalt des Schreibens aussagt ( leeres Blatt verschickt?? :D ). Grüße Dirk Der Anwalt wird schon wissen, wie er etwas gerichtsverwertbar zustellt, ihr Experten…. :D [quote="HilgerBernd"] Sorry, aber hast du mal im Insolvenzregister nachgeschaut, nur zu deiner Info. Auch ein Besuch vor Ort wäre ja möglich, oder? Klar, Mail, Whats app oder Telefon sind wessentlich einfacher, aber bei einem solchen Rückabwicklungsangebot würde ich schon mal persönlich vorsprechen. Ist aber natürlich nur meine Vorgehensweise, Gruß Andreas |
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