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Änderung der StVZO Gasprüfung 1, 2, 3, 4


Navigatore am 23 Sep 2022 10:04:52

Anfang 2023 wird eine novellierte StVZO in Kraft treten. Der Entwurf zur Abstimmung im Bundesrat/Bundestag enthält auch Bestimmungen zur Gasprüfung:


Neu ist der § 5 StVZO Flüssigkeitsanlagen in Fahrzeugen:

Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ... haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge ..., die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten nach Maßgabe von DVGW-Arbeitsblatt G 607 ... in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen.

Die Unterlassung ist gem. dem ebenfalls geänderten § 69a Abs. 2 aa StVZO bußgeldbewehrt (ähnlich wie bei der HU zeitlich gestaffelt von 15 bis 60 Euro)


Was bedeutet das:

Ziff. 5.2 DVGW-Arbeitsblatt G607 definiert die Wiederholungsprüfung. Sie erstreckt sich nicht nur auf die Dichtigkeit sondern auf sämtliche Komponenten der Gasanlage, also alles was im gelben Heft eingetragen ist. Was nicht eingetragen ist oder ohne Änderungsprüfung (Ziff. 5.3 G607) verändert wurde, ist im Umkehrschluss nicht zulässig und führt zur Verrweigerung der Plakette.

Im Zusammenhang mit der neuen StVZO entstehen bei unzulässigen Gasanlagen m.E. aber noch weitere Konsequenzen:

Neu ist ebenfalls der § 19 Abs. 2a StVZO. Darin heißt es u.a:

Für Änderungen von Bauteilen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten oder Software an Fahrzeugen sind ausnahmslos sämtliche Auswirkungen auf die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu berücksichtigen, welche sich durch die Veränderung auf bereits vorhandene Bauteile, Systeme, selbstständige technische Einheiten oder Software des Fahrzeugs ergeben könnten...

Falls Änderungen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen (davon darf man m.E. bei illegalen Änderungen an der Gasanlage ausgehen) erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die Konsequenzen sind bekannt und für Kontrollen ist u.a. auch die Polizei zuständig. Wer also in seinem Gaskasten oder sonstwo an der Anlage "kreativ" ist, könnte nun im Falle einer Kontrolle schlimmstenfalls mit einer Stilllegung vor Ort rechnen müssen.


Aber Achtung :!: : Dabei handelt es sich bislang nur um einen Entwurf der Bundesregierung. Ich prophezeie aber wenig Änderungsbedarf an dem relativ einfachen § 5 StVZO, der ja eigentlich auch nichts Neues enthält, nur aber im Zusammenhang mit dem geänderten § 19 StVZO Brisanz entwickeln könnte. Der Schwerpunkt der neuen StVZO liegt neben der Betriebserlaubnis auch eher auf der Abgasentwicklung, Aufzeichnungsgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern für Fahrzeuge über 3,5t.

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duesselman am 23 Sep 2022 10:34:35

Navigatore hat geschrieben:
Neu ist ebenfalls der § 19 Abs. 2a StVZO. Darin heißt es u.a:

Für Änderungen von Bauteilen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten oder Software an Fahrzeugen sind ausnahmslos sämtliche Auswirkungen auf die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu berücksichtigen, welche sich durch die Veränderung auf bereits vorhandene Bauteile, Systeme, selbstständige technische Einheiten oder Software des Fahrzeugs ergeben könnten...


Das wäre dann wahrscheinlich auch das Argument für die Hubstützen Geschichte

--> Link

oder sehe ich das falsch

hopfabaua am 23 Sep 2022 11:13:20

Servus

Wenn da schon öfter was passiert ist, kann man darauf warten dass sich etwas ändert, um die Stützen gegen herabsenken zu sichern.
Ich denke die Fachwerkstätten die sie einbauen, oder eingebaut haben, werden das schon machen.
Wichtig ist, dass sie nicht zurückgebaut werden müssen ...... :wink:

Gruß

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seewolfpk am 23 Sep 2022 12:21:09

Immer wieder liest man vom "gelben Heft".
Laut Aussage meines TÜV Prüfers ist das nicht erforderlich.
Ich besitze auch keines und bekomme trotzdem meine Plakette.

Trashy am 23 Sep 2022 12:37:42

Herzlichen Glückwunsch an die Gaslobby. Die haben wieder ganze Arbeit geleistet.
Da dürfte die Gasprüfung dann etwas teurer werden, weil............
Es fragt sich was außer der Dichtigkeit und den Abschaltvorrichtungen kontrolliert werden soll?
Nix, oder wollen die einen nichtssagenden Blick auf die Heizung oder den Kühler werfen?
Die selbsteingebaute Tankanlage bleibt auch legal, denn geprüft wird die verbaute Anlage einschl. der Anschlussleitungen der Flaschen. Die Tankflaschen selber haben eine Zulassung und werden genauso angeschlossen wie eine Leihflasche.
Welche Art Flaschen ich anschließe werden die weder mitbekommen noch ist es damit prüfbar geworden.

Tramp678 am 23 Sep 2022 12:42:11

seewolfpk hat geschrieben:Immer wieder liest man vom "gelben Heft".
Laut Aussage meines TÜV Prüfers ist das nicht erforderlich.
Ich besitze auch keines und bekomme trotzdem meine Plakette.

Mit der HU verbundenen Gasprüfung habe ich eine Prüfungsbescheinigung auf dem DEKRA-Papier erhalten.

M.E. ist es prinzipiell eh egal, um welches Papier es sich handelt, Hauptsache es ist eine bescheinigte und bestandene Prüfung durch eine zugelassene Institution. Aussage war auch hier, dieses Dokument ist ausreichend.

Navigatore am 23 Sep 2022 13:50:32

seewolfpk hat geschrieben:Immer wieder liest man vom "gelben Heft".
Laut Aussage meines TÜV Prüfers ist das nicht erforderlich.
Ich besitze auch keines und bekomme trotzdem meine Plakette.

Das ist richtig und doch wieder nicht ganz richtig.

Um prüfen zu können, benötigt der Sachkundige eine Dokumentation der Erstabnahme deiner Gasanlage, um feststellen zu können, was bei Dir i.S.d. der DIN EN 1949 i.V.m der Ziff 5.1 des DVGW-Arbeitsblattes G607 zulässig verbaut ist. Wenn Du nichts verändert hast, reicht dafür die Herstellererklärung deines Aufbauherstellers.
Ob der Prüfer die bisher sehen wollte oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Zuvor war die vorhandene Gasprüfung gem. Anlage VIIIa der StVZO zwar im Rahmen der HU zu überprüfen, sie war aber an sich nicht Bestandteil der StVZO. Das wird zukünftig anders sein. Bei einer Polizeikontrolle könnte es nun heißen, "bitte die Herstellerklärung und einmal Öffnen des Gasfachs".

Die das Wohnmobil ausliefernden Händler legen in aller Regel das sogenannte "gelbe Heft" oder richtig ausgedrückt die Prüfbescheinigung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 den Fahrzeugpapieren zusätzlich bei.
Diese Prüfbescheingung hat den Vorteil, dass man anders als bei der Herstellerbescheingigung auch zukünftige, erforderliche Änderungsprüfungen (z.B. Einbau von Tankgasflaschen) i.S.d der Ziff. 5.3 G 607 oder die (nun) verpflichtenden Wiederholungsprüfungen i.S.d. Ziff 5.2 G 607 fortlaufend dokumentieren kann.

Bei mir sind im Gaskasten z.B Tankgasflaschen. Sie sind von einem Sachkundigen des DVGW abgenommen und mit dem Hinweis auf die Abweichung von der Ziff. 2 der Herstellererklärung über die Erstabnahme mit ihren Serienummern im "gelben Heft" dokumentiert. Gleiches gilt auch für ein Dreiwege-Ventil zur Einspeisung von einer Außengasflasche, die ich mir ebenfalls habe montieren lassen. Dazu das Datum der jeweiligen Änderungsprüfung.

Es ist nun von sekundärer Bedeutung wer schon was in der Vergangenheit erlebt oder gehört hat. Die Gasprüfung wird nun Bestandteil der StVZO sein. Und was bei den Wiederholungsprüfungen geprüft werden muss, steht in der Ziff. 5.2 G 607.

stroem am 03 Apr 2023 16:12:24

Weiß man denn jetzt schon DEFINITIVES mit Quellenangabe ..

A) Gaprüfung ja/nein
B) gelber Prüfschein ja/nein

Es ist nicht meine Absicht wieder ein FÜR und WIEDER zu initiieren, bitte nur definitive quellengestützte Angeben .. wer sie denn hat ..

Komisch ist, wenn man sich einerseits an Gesetze halten soll, die dann aber in irgendwelchen KOSTENPFLICHTIGEN Schriften veröffentlicht werden .. Sollten solche Dinge nicht absolut öffentlich kostenlos verteilt werden?

Steffen

Tinduck am 03 Apr 2023 16:18:29

stroem hat geschrieben:Komisch ist, wenn man sich einerseits an Gesetze halten soll, die dann aber in irgendwelchen KOSTENPFLICHTIGEN Schriften veröffentlicht werden .. Sollten solche Dinge nicht absolut öffentlich kostenlos verteilt werden?

Steffen


Alle Gesetze, die in der BRD gelten, sind hier --> Link kostenlos herunterzuladen.

Was der Laie damit anfangen kann, ist die andere Frage...

bis denn,

Uwe

stroem am 03 Apr 2023 16:24:20

Hi Uwe,

die Suchmaske für die Stichwortsuche gibt bei "Gasprüfung", "Wohnmobil" usw. NICHTS aus ...
Selbst wenn da was käme, wäre es ein "Laber"Text ... denn erst irgendwelche Ausführungsbestimmungen wären dann erst zielführend ..
Echt .. das ist alle so derartig ätzend ..

Steffen

Navigatore am 03 Apr 2023 18:33:49

Lieber Steffen,

noch etwas Gefuld. Das BMDV hat die Novellierung der StVZO auf Sommer 2023 verschoben. Bis dahin ändert sich nichts und du findest auch nichts Neues. Mein Beitrag Nr.1 hat in der genannten Form weiterhin Bestand.

Ausführungsbestimmungen oder Verwaltungsvorschriften zur StVZO gab es noch nie und wird es auch nicht geben. Die StVZO wird nur durch EU-Richtlinien ergänzt, die zwar alle sogar mehrsprachig bei EUR-Lex veröffentlicht, aber leider oft schwer verständlich sind.
Für den neuen Par 5 StVZO braucht man sich allerdings dort nicht einzulesen, weil es dazu nichts gibt. Den einzigen Querverweis enthält der 5 Abs.1 selbst und zwar auf das DVGW-Arbeitsblatt G607.

PapaHeinrich am 11 Mai 2023 15:33:58

Hallo,
denn mal eine Frage dazu:
Ich habe einen Ford F 350 mit einer Absetzkabine, rein rechtlich ist sie ja Ladung. Brauche ich dafür auch eine Gasabnahme?

Gruß
Heinrich

stroem am 11 Mai 2023 19:48:41

Hallo Heinrich,
die Bestimmungen gelten der Gasanlage .. egal ob im Wohnmobil, Van oder Absetzkabine. Gasprüfungen z.Zt. noch ausgesetzt, aber sinnvoll sie dennoch durchführen zu lassen. Nach 10 Jahren muss Druckminderer ausgewechselt werden.
Zur HU gehört der Test der Gasheizung, kostet aber nichts extra.

Gruß
Steffen

Navigatore am 11 Mai 2023 20:20:32

Hallo Heinrich,

wenn du eine Abesetzkabine hast, weißt du ja, dass sich auch die Versicherungen mit der Einstufung schwer tun.

Soweit in der Zulassungsbescheinigung dein Ford als PKW oder LKW und nicht als Wohnmobil klassifiziert ist, ist die Absetzkabine als Ladung zu betrachten. Das gilt dann zwangsläufig auch für Installationen.
Die zukünftige Pflicht zur Gasprüfung i.S.d. Par 5 StVZO gilt für das Fahrzeug, also Wohnmobil oder Wohnwagen, meines Erachtens daher nicht für die Absetzkabine soweit sie als Ladung zu betrachten ist. So würde ich das bei einer Kontrolle bewerten. Ich bin aber kein Richter und ich denke, dass dies einer der Grenzfälle ist, die im Zuge einer Verordnungsänderung von Oberlandesgerichten im Zuge laufender Rechtsprechung zu regeln ist.

babenhausen am 11 Mai 2023 20:27:16

Knackpunkt ist bei dem Thema Absetzkabine/Gasprüfung der nicht vorhandene Durchgang zum Führerhaus.
Ist dieser vorhanden könnte Gas nach vorne eindringen und zu einer Gefährdung des Fahrzeugführers und somit zur Gefährdung beitragen.

stroem am 11 Mai 2023 20:32:08

zu Navigatore:
meines Wissens sind steuerliche Einstufung und Versicherung zwei verschiedene Dinge.
Das Fahrzeug wird sinnvollerweise, weil billiger, als LKW KFZ-steuerlich geführt. Mit aufgesetzter Kabine ist das Gespann für die Versicherung ein Wohnmobil.

noch zu Heinrich:
die Absetzkabine macht doch ohne Fahrzeug gar keinen Sinn .. Würdest Du die Kabine bei der Prüfstelle absetzen .. was sollte das bringen ... Du willst sie ja wieder aufsetzen und mitnehmen ..
Ob Gasprüfung oder nicht ist insofern eine sinnlose Diskussion. Selbstverständlich muss Gasprüfung sein ... wie gesagt, wenn die Anpassung der Norm für das Prüfgerät endlich durch ist.

Gruß
Steffen

stroem am 11 Mai 2023 20:35:47

zu Babenhausen:

die Gasprüfung gilt der Anlage .. man will keine potentiell explodierende Ladung drauf haben .. ob mit oder ohne Durchstieg .. .. Auch im Falle eines Unfalles spielt der Durchstieg keine Rolle.
Es geht um die Gasanlage.

Gruß
Steffen

babenhausen am 11 Mai 2023 20:43:56

Stroem

Eine Absetzkabine ist solange sie nicht fest montiert ist Ladung. Sonst wäre es keine Absetzkabine, Ladung hatte bisher keine Prüfpflicht .

Ladung darf aber auch den Fahrzeugführer zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigen.

bernds2 am 11 Mai 2023 20:52:21

Sorry Steffen, Du schmeisst da vieles durcheinander.
Die "steuerliche Einstufung des Pickups ist schonmal völlig egal. Relevant ist nur die Fahrzeugeinstufung der Zulassung.
Eine Wohnmobilzulassung eines PU mit Kabine ist sehr selten. Normal ist die Zulassung Als "Lkw offener Kasten" mit Kabine als Ladung.
Die Ladung mußte bisher nicht zur Gasprüfung und muß es vermutlich in Zukunft auch nicht.

stroem am 12 Mai 2023 09:21:33

Hi Bernd,

wir haben 12 Jahre lang erst einen Nissan PU, später einen Ford Ranger PU gehabt .. waren als LKW zugelassen (niedrige Steuer) .. versichert waren die Teile als Wohnmobil (preiswerteste Möglichkeit) ... die Versicherungen waren immer informiert über die Konstellation PU + Kabine ...
Weder bei der Zulassung oder bei der Steuer oder bei der Versicherung ist jemals die Frage nach "Ladung" gestellt worden. Interessant wäre die Frage, was es bedeutet, dass die Kabinen fest mit dem Fahrgestell verschraubt werden .. so jedenfalls bei Tischer und Bimobil .. gilt das dann überhaupt noch als "Ladung"? ..
Ob die Kabine Ladung war, hat uns nicht interessiert .. warum sollten wir nach einem Schlupfloch suchen, um die Gasprüfung zu umgehen. Man will doch Sicherheit haben mit dem Teil.
Man denke auch immer an Unfälle .. dann kommen die Fragen auf ... war die Anlage sicher? ... gab es einen Crashsensor? ... durften die während der Fahrt den Kühlschrank anhaben? ... usw. usw...
Und die 10-jährige Austauschpflicht der Anlage gilt der Anlage .. egal ob Ladung oder nicht ..
Die Diskussion hier zeigt auch deutlich wie abartig bürokratisch man in Deutschland ist. Das gibt es wirklich nur in D .. oder vielleicht noch bei den verkniffenen Schweizern ;-) ..

Gruß
Steffen

Navigatore am 12 Mai 2023 10:29:34

stroem hat geschrieben:Ob die Kabine Ladung war, hat uns nicht interessiert ..


Dich nicht, Steffen, aber den TE. Das war seine Frage:

PapaHeinrich hat geschrieben:Ich habe einen Ford F 350 mit einer Absetzkabine, rein rechtlich ist sie ja Ladung. Brauche ich dafür auch eine Gasabnahme?


Das war deine Antwort:

stroem hat geschrieben:die Bestimmungen gelten der Gasanlage .. egal ob im Wohnmobil, Van oder Absetzkabine.


Deine Sicherheitsbedenken in allen Ehren (auch wenn man das entgegen deiner Ausführungen zur deutschen Bürokratie nicht überall in Europa so sieht) aber deine Aussage war schlicht nicht richtig. Das sollte man auch eingestehen können und nicht jetzt mit Ausführungen zu Gott weiß was versuchen, irgendwie die eigene Aussage zu retten. Damit ist niemandem geholfen.

Jagstcamp-Widdern am 12 Mai 2023 11:14:29

gestern hu bei der dekra, irgendwelche gasanlagen oder ominöse gelbe bücher haben niemand interessiert!

allesbleibtgut
hartmut

andwein am 12 Mai 2023 11:15:45

stroem hat geschrieben: Interessant wäre die Frage, was es bedeutet, dass die Kabinen fest mit dem Fahrgestell verschraubt werden .. so jedenfalls bei Tischer und Bimobil .. gilt das dann überhaupt noch als "Ladung"? .. Gruß Steffen

Fest verschraubt, also nur mit Werkzeug lösbar, heißt "es gehört zum Fahrzeug", so wie Außenspiegel, und mit dem Rahmen verschraubte Anhängerkupplungen und ist damit keine Ladung die man wegnehmen kann.
Das ist zumindest die Sprachregelung, die ich im Laufe meines Wohnmobil/TÜV Lebens von den Mitarbeitern gehört habe.
Gruß Andreas

stroem am 12 Mai 2023 12:15:06

zu Navigatore:

Gebe zu, dass ich nicht sauber Fakt und Vernunft getrennt habe ..

Fakt ist: Lt. einem DEKRA - Ingenieur, der sich zusätzlich mit einem DEKRA-Gas-Ingenieur in Verbindung gesetzt hat, entfällt die Gasprüfung bis auf nicht absehbare Zeit. Da eine Neuauflage über EU-rechtliche Regelungen laufen wird, könne das Jahre bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern.
Fakt ist: Bei der HU wird die Gasheizung geprüft. Wenn die Kabine auf dem PU drauf ist, wird die Heizung geprüft .. Lt. DEKRA spielt es dabei keine Rolle, ob die Kabine als Ladung oder als Teil des Gesamtfahrzeuges gilt. Die Prüfung der Gasheizung kostet nicht zusätzlich.

Vernunft ist: Die Gasanlage prüfen zu lassen. Die DEKRA (sicher auch andere) macht das auf Auftrag natürlich. Damit ist man auf der sicheren Seite hinsichtlich Unfällen, Versicherungen ...
Es soll auch Campingplätze geben, die sich die Gasplakette anschauen und nur geprüfte Fahrzeuge zulassen.

Hoffe damit alle "Klarheiten beseitigt" zu haben .. ;-)

Gruß
Steffen

bernds2 am 12 Mai 2023 12:29:44

Leider schon wieder nicht richtig Steffen.
Die Gasheizung wird nur geprüft, wenn es eine eingetragene Fahrzeugstandheizung ist.
Ist es eine Aufbauheizung hat das nichts mit der HU zu tun.

Und nochmal: der TE hat ausdrücklich wegen seiner Absetzkabine gefragt. Wie das Wort schon sagt,ist diese nicht fest verschraubt und somit rechtlich Ladung (!)
Und die hat noch nie einer Gasprüfungspflicht unterlegen. Warum auch.

babenhausen am 12 Mai 2023 12:38:03

Ingenieur, der sich zusätzlich mit einem DEKRA-Gas-Ingenieur in Verbindung gesetzt hat, entfällt die Gasprüfung bis auf nicht absehbare Zeit. Da eine Neuauflage über EU-rechtliche Regelungen laufen wird, könne das Jahre bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern.



Bei der HU wird die Gasheizung geprüft. Wenn die Kabine auf dem PU drauf ist, wird die Heizung geprüft .. Lt. DEKRA spielt es dabei keine Rolle, ob die Kabine als Ladung oder als Teil des Gesamtfahrzeuges gilt.



Ja was denn nun ? Gasprüfung ein muss oder nach deiner oberen Aussage ausgesetzt?

War erst kürzlich bei der HU, Gas hat den Prüfer in keinster Weise interessiert da Prüfung ausgesetzt...
Übrigens gab es für Wohnwagen noch nie eine Prüfpflicht. Wie auch eine Prüfpflicht auch nicht in unseren Gesetzeswerken zum Straßenverkehr nicht zu finden ist.

ManfredK am 12 Mai 2023 12:44:15

An der Rechtslage hat sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts geändert. Gasprüfung ist für die HU nicht notwendig. Eine Änderung der StVZO ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Ob sie wie hier angekündigt im Sommer 2023 kommen wird ist offen, ebenso die tatsächliche Ausgestaltung (bisher gibt es nur einen Referentenentwurf)

ManfredK am 12 Mai 2023 12:48:14

Als Ergänzung - auch an der Prüfpflicht für Heizungssysteme die nicht vom Fahrzeug betrieben werden (also außerhalb des Kühlsystems) hat sich ebenfalls nichts geändert. Diese ist nach wie vor im Punkt 6.6 der Anlage VIIIa der StVZO enthalten --> Link

bernds2 am 12 Mai 2023 15:15:50

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Diese ist nach wie vor im Punkt 6.6 der Anlage VIIIa der StVZO enthalten --> Link[/quote]
Dieser Passus ist älter als es Wohnmobile gibt und bezog/bezieht sich auf Heizsysteme von Luftgekühlten Motoren in Pkw U. Lkw und Kraftstoff betriebene Stand- oder Zusatz-Luftheizungen, wie sie früher oft in gewerblichen Fahrzeugen zu finden waren.
Das hat nichts mit der Truma oder Alde o.ä. Aufbauheizung im Wohnmobil zu tun.

stroem am 12 Mai 2023 15:18:44

zu babenhausen:

vorrausgesetzt, man zweifelt nicht an den Aussagen der beiden DEKRA-Ingenieure, mit denen ich heute deswegen telefonierte (der eine hat einen PU, allerdings ohne Kabine und der andere hat selbst ein Wohnmobil), dann ist festzuhalten:

Bitte unterscheide man zwischen Gasprüfung und Prüfung der Gasheizung. Die Prüfung der Gasheizung ist Teil der HU, so die DEKRA, kostet aber nix zusätzlich. Im Wohnmobil ist die Prüfung der Gasheizung lt. DEKRA Teil der HU. Als mein WoMo im April HU hatte, hat mir der DEKRA-Prüfer auch die Quelle genannt (sorry, kann ich nicht mehr erinnern, aber wozu sollte ich zweifeln).
Die Gasprüfung ist definitiv ausgesetzt.

Die Frage, ob Kabine Last ist, ist nicht klar geregelt. Der DEKRA-Ingenieur meinte, eine Verschraubung mit Spannschrauben (zB. Tischer) ist eine schnell entfernbare Verschraubung, die als nicht FIX angesehen würde .. somit sei die Kabine Last. Er verglich das mit Lastbefestigung mit Spannschrauben im LKW-Verkehr.
Eine FIX verschraubte Kabine (ich glaube bei Bimobil ist das so?) ist nicht mal eben einfach abschraubbar, gelte dagegen als Einheit mit dem Fahrzeug.
Er räumte aber ein, dass ihm keine klare Regelung auf Anhieb bekannt sei.

Wie auch immer, wer keine bösen Überraschungen hinsichtlich (hoffentlich nie eintretenden) Unfällen oder Undichtigkeiten mit Blick auf Verantwortung und Versicherung eingehen will, lässt wohl am Besten die Gasprüfung (ganze Anlage) durchprüfen. Dann ist es auch egal, ob Last oder nicht Last, was die Kabine angeht.

Gruß
Steffen

WomoTechnikService am 12 Mai 2023 15:43:06

stroem hat geschrieben:Die Gasprüfung ist definitiv ausgesetzt.


Und zum 100ersten Male: Nein!

Wie schon in den 90ern ist die Gasprüfung Pflicht und bei nicht aktueller Gasprüfung darf jeder Platzwart die Zufahrt verwehren und die Versicherung wird sich im Schadenfall auch sträuben...
Ausgesetzt ist die TÜV-Relevanz, man bekommt also auch ohne Gasplakette den TÜV, das war bei Wohnwagen immer so, bei Wohnmobilen war die bestandene Gasprüfung Vorraussetzung für die TÜV-Plakette. Warum der Unterschied, konnte keiner erklären...

Was von der EU angedacht ist, ist die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Prüfgeräte. Seit 50 Jahren pumpen wir per Handpumpe auf den 3fachen (50mBar) bzw. 5fachen (30mBar) Druck auf, also auf 150mBar und prüfen per Manometer, ob sich der Druck in 5 Minuten verringert. Steht der Druck, werden noch die Abschalteinrichtungen geprüft und eine Sichtprüfung der Leitungen sowie des Alters des Reglers und der Schläuche. Die EU möchte gern digitale Prüfgeräte, die den Druck aufpumpen und digital dokumentieren und drucken. Wenn ich davon ausgehe, dass bereits die einfache Prüfpumpe ca. 300,-€ kostet, werden die neuen Geräte sicher im vierstelligen Bereich zu finden sein, womit sich die Gasprüfung massiv verteuern würde und viele kleine Anbieter wie ich es sicher gar nicht mehr anbieten werden.

LG Peter

Netforce am 12 Mai 2023 16:01:34

Das ist doch eh nur in DE mit dieser Gaspruefung. (Wohnmobil)
Habe noch keinen Italiener oder Spanier getroffen der eine Gaspruefung hat machen lassen.

Navigatore am 12 Mai 2023 17:29:27

WomoTechnikService hat geschrieben:... und bei nicht aktueller Gasprüfung darf jeder Platzwart die Zufahrt verwehren

Na, na, nun wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen. In den vergangenen 24 Jahren in denen wir mit dem Wohnmobil unterwegs waren, hat uns beim Einchecken auf den zig Campingplätzen oder Stellplätzen, wo wir bisher waren, noch nie jemand nach einer gültigen Gasprüfung gefragt, geschweige denn ist um unser Womo herumgelaufen, um nach einer Plakette zu suchen. Im Ausland schon gar nicht, weil man dort Gasprüfungen größtenteils überhaupt nicht kennt.

JamesBond am 12 Mai 2023 21:41:26

Navigatore hat geschrieben:Na, na, nun wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen. In den vergangenen 24 Jahren in denen wir mit dem Wohnmobil unterwegs waren, hat uns beim Einchecken auf den zig Campingplätzen oder Stellplätzen, wo wir bisher waren, noch nie jemand nach einer gültigen Gasprüfung gefragt, geschweige denn ist um unser Womo herumgelaufen, um nach einer Plakette zu suchen. Im Ausland schon gar nicht, weil man dort Gasprüfungen größtenteils überhaupt nicht kennt.



Genau so isses.

Habe in vierzig Jahren noch keinen CP in D erlebt, wo es so etwas geben soll….


Weiß auch nicht, warum immer wieder gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wird. :lach:

Luppo am 12 Mai 2023 21:57:42

JamesBond hat geschrieben:Weiß auch nicht, warum immer wieder gebetsmühlenartig darauf hingewiesen wird. :lach:

Weil das vermutlich auf genau 2 von 25000 Plätzen genau 3 mal vor kam die letzten 30 Jahre.
Im Herumsprechverfahren werden aus solchen seltenen Kuriositäten harte Fakten, die tagtäglich praktiziert werden.
Das ist doch mit den Narkosegasüberfällen nicht anders.

bernds2 am 12 Mai 2023 22:52:17

[mod]Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.[/mod]
Uuuund ? jetzt richtig??

Man kann hier echt die Krise kriegen mit den Gängeleien der Mods !!! - Einmal ist das Zitat viel zu lang, dann ist es angeblich unvollständig, ein Zitat im Zitat darf auch nicht sein aber manchmal doch.
WAS DENN NUN ???
Könnt ihr euch bitte mal entscheiden??

Und ja, natürlich muß man aus einem langen Text mit mehreren Punkten als Zitierender unwichtige Dinge herausschneiden können, um den Kernpunkt der Antwort klar herausstellen zu können.
Das geht auch normalerweise problemlos. Warum jetzt und hier plötzlich nicht??

Und warum wird mir neuerdings eine Schreibfehlerkorrektur, auch unmittelbar nach dem ersten Absenden, mittels Beitrag editieren unmöglich gemacht?? - Ich hatte ein paar Tippfehler in dem Text und hatte nicht die geringste Möglichkeit, diese durch "editieren/bearbeiten" zu ändern. Manchmal geht's, manchmal nicht.
Gibt es hier Beiträge zweiter Klasse?

Ich hätte darauf gene mal eine vernünftige Antwort. Danke im Voraus.

bernds2 am 12 Mai 2023 22:57:08

bernds2 hat geschrieben:

Man kann hier .....
Ich hätte darauf gene mal eine vernünftige Antwort.


Ich kann auch diesen Beitrag nicht editieren / korrigieren ..... ???? - Gibt es hier direkte Zensur??

bernds2 am 12 Mai 2023 22:58:55

bernds2 hat geschrieben:Ich kann auch diesen Beitrag nicht editieren / korrigieren ..... ???? - Gibt es hier direkte Zensur??

Genau DAS meine ich! Diesmal mußtze ich das Zitat bis zur Unkenntlichkeitb einkürzen, weil es angeblich viiiiiiiel zu groß war.

WAS bitte lieber Admin/Mod soll der Mist ?????

wolfherm am 12 Mai 2023 23:00:24

Hallo,

vielleicht mal etwas freundlicher.

1. Warum schaffen es andere hier, vernünftig zu zitieren. Du mußt nur die erforderlichen Steuerzeichen richtig setzen.
2. Wann verstehst du es endlich mal, das in bestimmten Bereichen eine nachträgliche Edition nicht möglich ist.

Wenn du das Zitieren nicht mehr lernen kannst, laß es doch sein. Man muß nicht immer Zitieren, wenn man eine Antwort geben will.

So, und jetzt werde mal wieder sachlich.

bernds2 am 12 Mai 2023 23:37:42

Lieber Wolfgang,
ich bin sehr sachlich. Und ich kann auch sehr wohl richtig zitieren. Die Unterstellung das ich das nicht könnte oder nicht mehr lernen kann ist eine Frechheit.
Was bitte soll Deine Überheblichkeit??

Und was soll das heißen, ich "soll es endlich mal verstehen" ? WAS sind "bestimmte Bereiche" ? Und warum ist dort eine Edition nicht möglich?
Diese Info habe ich nie bekommen und sie ist nicht einfach iwo zu sehen. Sag es mir bitte einfach mal, dann ist doch alles gut.

Das fehlende Steuerzeichen war ein simpler Schreibfehler, den ich auch gerne sofort korrigiert hätte. Aber genau das war ja nicht möglich.

LG, bernds

wolfherm am 12 Mai 2023 23:42:41

Schau doch einfach mal in die FAQ. Da steht viel Wissenswertes. Und ja, du kannst nicht Zitieren. Sonst würde es ja anders aussehen. Das kann man prima in der Vorschau prüfen, bevor man es abschickt…

Apropos Überheblichkeit: Lies dir mal deine letzten Beiträge durch…..

bernds2 am 13 Mai 2023 00:31:35

wolfherm hat geschrieben: Und ja, du kannst nicht Zitieren .....

Alter Verwalter, schon heftig wie Du in Dich in Selbstgefälligkeit suhlst. Unglaublich.

andwein am 14 Mai 2023 16:38:08

stroem hat geschrieben:.....vorrausgesetzt, man zweifelt nicht .........???????
Bitte unterscheide zwischen Gasprüfung und Prüfung der Gasheizung. Die Gasprüfung ist definitiv ausgesetzt.
Gruß Steffen

Deine Darstellung (oder die deines "Fachmannes) ist total unlogisch und falsch. Du solltest deine Sätze klarer formulieren!
1. Ja es gibt für den TÜV einen Unterschied!! In der Arbeitsanweisung (G607 neu) für die Gasprüfung in Wohnmobilen sind beide Punkte detaillierter aufgeführt. Nämlich eine Druckprüfung des Leitungssystems und eine Prüfung der "Abschalteinrichtung wenn die Flamme erloschen ist"
2. Da must du klarer formulieren: Die Gasprüfung (was immer diese bei den jeweiligen Prüforganisationen auch bedeutet) ist zumindest innerhalb der TÜV Organisation zur Erlangung der HU Prüfplakette ausgesetzt. Was aber nicht heißt, dass der TÜV oder die anderen Prüforganisationen das nicht mehr machen!! Und auch in unterschiedlicher Tiefe machen!!
3. Ist die Gasheizung Teil der Fahrzeug-Chassis Heizung (Standheizung) ist die Prüfung weiterhin Teil der TÜV Prüfung, auch wenn sie von manchen Prüfern lässigerweise nicht durchgeführt wird.
Man muss in den vielfältigen Arbeitsbereichen der HU Prüfung schon unterscheiden zwischen "vorgegeben in der Arbeitsanweisungen zur HU/AU Prüfung" und ausgeführte Prüfung HU/AU für 120 € innerhalb von 30 Min
Gruß Andreas
Nichts für ungut an das Prüfpersonal der jeweiligen Prüforganisationen,

stroem am 14 Mai 2023 17:08:55

Hallo andwein,

nichts von dem, was Du schreibst widerspricht dem, was ich ausführte. Allerdings hast Du es mit Hinweis auf Formulare präzisiert und die Gasprüfung etwas näher erläutert.
Es ging an der Stelle allerdings nur darum, und denke das auch deutlich geschrieben zu haben, dass man Gasprüfung und Prüfung Gasheizung getrennt betrachten müsse.
Deine Kritik an den Ausführungen der DEKRA-Ingenieure, mit denen ich sprach, erklärst Du leider gar nicht. Da fällt Dein etwa aus der Sachlichkeit herausfallender Hinweis auf fehlende Klarheit leider auf Dich zurück ;-).
Man kann auch freundlich nachfragen, wenn man den Eindruck hat, die Ausführung eines Mitdiskutanden sei nicht ausführlich oder verständlich genug. Genau das tue ich jetzt, indem ich Dich frage, was Deiner Ansicht nach an den Aussagen der DEKRA-Ingenieure unlogisch sein sollte?
Die meisten, die hier mitlesen, sicher auch Du, wollen doch sachlichen Austausch.

Gruß
Steffen

andwein am 15 Mai 2023 10:56:18

stroem hat geschrieben:.........Deine Kritik an den Ausführungen der DEKRA-Ingenieure, mit denen ich sprach, erklärst Du leider gar nicht. Da fällt Dein etwa aus der Sachlichkeit herausfallender Hinweis auf fehlende Klarheit leider auf Dich zurück ;-).
Gruß Steffen

1. Meine Kritik galt nicht "deinen DEKRA Ingenieuren" sondern einer Vielzahl von Kfz Prüfern, die das Thema in seiner Vielfalt entweder nicht erklären können oder wollen oder es schlicht nicht wissen. Und solange ich Prüfingenieure in der Praxis sehe, die eine Gasprüfung ausschließlich per Luftpumpe Manometer und 3 Minuten Wartezeit (auf Druckabfall) durchführen halte ich meine Kritik an dieser Arbeitsweise aufrecht!!!!!!
2. Ich habe zumindest versucht es mit meinen Worten zu erklären, "dein" DEKRA Ingenieur anscheinend nicht, oder ich habe deine daraus entstandene Erklärung nicht verstanden, mein Fehler.
Aber lassen wir es gut sein,
1. die Gasprüfung zur Erlangung der HU Plakette ist ausgesetzt weil der TÜV es nicht kann/will oder tun soll
2. Eine neue Vorschrift im Rahmen der HU seitens des Gesetzgebers fehlt, und
3. die Die Gasprüfung nach Richtlinie 2001/56/EG bzw. DVGW Arbeitsblatt G 607 2014/06, (Überwachung & Betrieb) gilt in Deutschland weiterhin.
4. Betreiber von Campingplätzen und Unterstellhallen können weiterhin die Benutzung ihrer Plätze/Hallen von der Einhaltung bzw. dem Nachweis (Plakette Gasprüfung) abhängig machen.
Damit ist eigentlich alles wichtige gesagt, jetzt kann jeder handeln wie er möchte.
Gruß Andreas

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