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Wohnmobile Gera GmbH Erfahrungen 1, 2


kawabenemsi am 04 Apr 2025 19:32:21

Hallo ,

ich warte seit über zwei Monaten auf die Auslieferung eines Bestandsmobils (Kabe Van 690 LB) von dieser Firma .

Das Mobil habe ich Anfang Februar besichtigt und mit einigen Zusätzen (Klima ,TV , Auflastung ohne techn. Änderung ) bestellt.

Nun warte ich seit über zwei Monaten auf einen Auslieferungstermin . Ständig werden mir irgendwelche Probleme berichtet .
Ich glaube aber langsam , dass der Hauptgrund ist , dass ich die Übrgebe des Kfz-Briefes bei Bezahlung ( Sofortüberweisung)
vereinbart hatte.

Der Verkaufsberater hat zwischenzeitlich plötzlich die Firma verlassen . Der Geschäftsführer ist nicht zu sprechen und im Impressum hat eine Mitinhaberin sich auch verabschiedet.Kontakt nur noch über die "Chefsekräterin" , die wohl nicht so ganz in der Materie steht .

Mir wurde aber nun nach wöchentlichen Nachfragen eine Rechnung zugestellt , dass ich den gesamten Kaufpreis sofort zu überweisen habe , ohne einen Liefertermin zu benennen .

Ich habe den dringenden Verdacht , das die Firma erhebliche Probleme hat .

Habe eine Mail mit dreiwöchiger Fristsetzung zur Lieferung ihres BESTANDSFAHRZEUGS gestellt und dann werde ich stornieren .

Hat jemand Erfahreung mit "Wohnmobile-Gera GmbH" ?

VG

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huohler am 04 Apr 2025 19:37:01

Ich kenne die Firma nicht. Aber richtig ist, dass du nach der Vorgeschichte jetzt besonders vorsichtig bist. Ich habe mein letztes Wohnmobil 2 Tage vor Übergabe komplett per Überweisung bezahlt. Nach so einer Vorgeschichte würde ich das nie und nimmer machen!

Hubert

Pechvogel am 04 Apr 2025 20:04:47

kawabenemsi hat geschrieben:…Ich glaube aber langsam , dass der Hauptgrund ist , dass ich die Übrgebe des Kfz-Briefes bei Bezahlung ( Sofortüberweisung)
vereinbart hatte…

Frage: Was hat der KFZ-Brief ( eigentlich Zulassungsbesch… ) mit der Zahlung bzw. der Auslieferung zu tun??



Grüße
Dirk

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wolfherm am 04 Apr 2025 20:10:47

Wahrscheinlich gehört das Fahrzeug der Bank und ohne Überweisung des Kreditbetrages darf er das Fahrzeug nicht herausgeben. Der „Brief“ ist nicht entscheidend sondern die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug. Mach dich mal schlau über Finanzierung, Bankkredite, Händler und Eigentumsrechte…..

redddi am 04 Apr 2025 20:16:13

wolfherm hat geschrieben:Wahrscheinlich gehört das Fahrzeug der Bank und ohne Überweisung des Kreditbetrages darf er das Fahrzeug nicht herausgeben. Der „Brief“ ist nicht entscheidend sondern die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug. Mach dich mal schlau über Finanzierung, Bankkredite, Händler und Eigentumsrechte…..


Dann versuch mal, ein Fahrzeug ohne "Brief" zuzulassen.

chrisc4 am 04 Apr 2025 21:08:11

Beim Kaufvertrag befinden sich auch die Liefer und Zahlungsbedingungen.
Das wurde von beiden unterschrieben. Was da steht das gilt!

Pechvogel am 04 Apr 2025 22:14:46

wolfherm hat geschrieben:Wahrscheinlich gehört das Fahrzeug der Bank und ohne Überweisung des Kreditbetrages darf er das Fahrzeug nicht herausgeben. Der „Brief“ ist nicht entscheidend sondern die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug. Mach dich mal schlau über Finanzierung, Bankkredite, Händler und Eigentumsrechte…..

„Gehört“ der Bank??

Aber lassen wir das:
einfach den Rechnungsbetrag an die Bank überweisen.
Die Bank hat das Geld und der Käufer die Rechnung und den Zahlungsbeleg.
Wo ist das Problem?


Grüße
Dirk

Pechvogel am 04 Apr 2025 22:19:20

redddi hat geschrieben:Dann versuch mal, ein Fahrzeug ohne "Brief" zuzulassen.

Die Bank KANN sogar den „Brief“ treuhänderisch an die Zulassungsstelle schicken und diese ihn dann, nach erfolgter Zulassung, zurück zur Bank.
Und warum sollte die Bank das nicht tun: ein Brief und schon bekommen sie Geld.
Und Womos wollen die eher nicht im Tresor liegen haben.



Grüße
Dirk

wolfherm am 04 Apr 2025 22:53:12

Dirk,

„gehört“ bedeutet Eigentumsrecht. Dachte, das würdest du verstehen…. :D

purplenew am 04 Apr 2025 23:06:06

Pechvogel hat geschrieben:...einfach den Rechnungsbetrag an die Bank überweisen...


An welche Bank und auf welches Konto? An die Bank und auf das Konto, so wie vom Verkäufer gewollt? Ist das dann auch die Bank, der das Eigentum an diesem Fahrzeug aufgrund einer Finanzierung vom Händler übertragen worden ist?

Wenn das Fahrzeug nicht im Eigentum des Händlers steht, dann kann er kein Eigentum an einen möglichen Käufer übertragen. Da nützt es einem Käufer dann nichts, wenn er den vereinbarten Kaufpreis auf ein Konto des Verkäufers überweist.

Beste Grüße
Thomas

Pechvogel am 04 Apr 2025 23:56:55

Oh man, macht Euch doch mal mit den Eigentumsrechten vertraut:
Eigentum an einer Sache kann man nur erwerben wenn man die Sache auch gekauft hat ( oder geschenkt, vererbt,… ).
Und wenn man nicht Eigentümer einer Sache ist kann man diese auch nicht verkaufen.
Der Händler wäre also „arbeitslos“ bzw dürfte die Womos nur „vermitteln“.
Außerdem wäre die Bank, da gewerbsmäßig unterwegs, auch in der Sachmängelhaftung.

Es dürfte wohl eher so sein das der Händler ( vielleicht, wir spekulieren ja nur ) das Womo als Sicherheit an die Bank gegeben hat. Davon ist sie aber noch lange nicht die Eigentümerin!
Und wenn das Womo z.B. sicherheitsübereignet ist ( was nicht heißt das es den Eigentümer gewechselt hat! ) dann hat die Bank dafür eine gewisse Summe Geld gegeben. Und genau diese will sie wieder haben.
Und das das Geld auf das Konto des Händlers bei genau dieser Bank eingeht, ist doch reine Formsache:
die Bank braucht doch, vor / bei Herausgabe des „Briefes“, nur die eigentliche Rechnung zu prüfen.

Das wird jeden Tag zigtausendfach gemacht.
Oder glaubt Ihr das die Fahrzeuge, die die Händler auf den Höfen stehen haben, alle zu 100% von den Händlern bezahlt sind?
Und das nicht nur im Womo-Bereich. Bei PKWs oder LKWs läuft das nicht anders.



Grüße
Dirk

Burkhard185 am 05 Apr 2025 11:39:40

Trotzdem ist es richtig, das der TE (bei der Vorgeschichte) vorsichtig handelt.

Kuhtreiber am 05 Apr 2025 11:46:39

Wenn ich der TE wäre würde ich da einfach mal hinfahren, das Fahrzeug und den Brief anschauen und nur wenn er sich sicher ist bezahlen. Ansonsten wäre mir das Risiko zu groß. Nur telefonieren bringt ihn nicht weiter.

redddi am 05 Apr 2025 12:59:18

Pechvogel hat geschrieben:
Und das nicht nur im Womo-Bereich. Bei PKWs oder LKWs läuft das nicht anders.



Grüße
Dirk


Ja klar, und bei diesen dubiosen Ausgangssituationen wie vom TE beschrieben kommt dann irgend ein windiger Rechtsverdreher und verkündet " Insolvenz" und Rausgabe der gezahlten Kohle unmöglich weil bla bla bla.
Gehört nur zum Teil dazu, aber gehört dazu nach dieser ausführlichen Rechtsberatung über Eigentum und Besitz.
Ich habe letztes Jahr einen neuen PKW gekauft, der stand beim Händler als Neuwagen auf dem Hof. Wir waren uns rasch einig, das es genau dieses Fahrzeug sein sollte (Bestandfahrzeug). Der Händler sagte, ich solle den Kaufpreis überweisen, in 3 - 4 Tagen hätte er den Brief dann da. Ich habe ihm gesagt, lieber Rosstäuscher, wir machen das so wie früher - Wenn Du den Brief hier auf den Tisch legen kannst und das Auto draussen gewaschen und Übergabefertig steht bekommst Du per Sofortüberweisung den Kaufpreis. Wenn Du das nicht leisten kannst, kauf ich ein anderes Fahrzeug bei einem anderen Händler.
Zwei Tage später rief er an, Brief wäre da. Also geht es doch.
Ich finde es eine furchtbare Unart, alles Risiko auf den Käufer zu verschieben.

Klappie am 05 Apr 2025 15:57:11

Ich habe bei meinem neu bestellten Womo etwas angezahlt, als das Fahrzeug abholbereit war habe ich es mir angeschaut, den Brief mitgenommen und angemeldet. Dann habe ich den Betrag überwiesen und das Fahrzeug beim Händler abgeholt.
Auch im PKW Bereich habe ich den Brief immer vor Zahlung des Gesamtbetrages bekommen.
Alternativ könnte ich mir noch eine Sofortüberweisung gegen Herausgabe des Briefes vorstellen, alles andere käme für mich nicht in Frage.
Du musst schauen, was vertraglich vereinbart ist, daran musst dich dich auch halten.
Wenn der Händler Zahlungsprobleme hat ist dein Geld weg und das Wohnmobil bekommst du auch nicht.

Jagstcamp-Widdern am 05 Apr 2025 16:34:35

das hat der te doch alles berücksichtigt, er will nur wiszen ob noch warten oder gleich stornieren.....

allesbleibtgut
hartmut

BiggiK am 05 Apr 2025 16:38:49

Ich würde auch nicht in Vorleistung gehen, wenn schon solche mitarbeiterwechsel sichtbar sind. Ein solventer Verkäufer kann mir den Brief vorher schicken, ich lasse den Wagen auf mich zu und zur Abholung überweise ich das Geld per sofortüberweisung. Dann schraube ich meine Kennzeichen an und fahre nach Hause. Ist das nicht möglich, hat der Händler ein Problem mit seinen Finanzen und ist nicht liquide genug, das die Bank den Brief herausgibt. In dem Fall kann es passieren das mein gezahltes Geld weg ist. Also ist Vorsicht schon angebracht bei der Kaufsumme.

kawabenemsi am 05 Apr 2025 16:45:11

Klappie hat geschrieben:...
Du musst schauen, was vertraglich vereinbart ist, daran musst dich dich auch halten...



Genau das versuche ich ja nun seit über zwei Monaten .

Vertraglich ist vereinbart :

"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig" . Schriftlich ist auf der Bestellung außerdem vermerkt : "Fahrzeugbrief bei Abholung vor Ort"
( Mit gesondertem Stempel und Unterschrift des Verkäufers) .


Und um eine Übergabe des "Kaufgegenstandes " bitte ich nun schon seit mehreren Wochen und seit 2 Wochen mit Fristsetzung .

Daraufhin bekam ich zwei ! verschiedene Rechnungen mit zwei verschiedenen Rechnungsnummern über jeweils den gesamten Kaufpreis an einem Tag per mail. Per Post dann nochmals eine Rechnung mit :

-Rechnungsdatum
-Fälligkeitsdatum
-Leistungszeitraum jeweils auf das gleiche Datum : 02.04.2025 !!!

(Bestelltermin war 04.02.2025 und unverbindlicher Liefertermin 03.03.2025 .Also recht ausreichende 4 Wochen für ein Bestandsfahrzeug )

Nur bis zum heutigen Tag keinen Liefertermin/Abnahmetermin/Übergabetermin .

Alles recht schwierig in Gera.

VG

huohler am 05 Apr 2025 17:02:24

huohler hat geschrieben:Ich kenne die Firma nicht. Aber richtig ist, dass du nach der Vorgeschichte jetzt besonders vorsichtig bist. Ich habe mein letztes Wohnmobil 2 Tage vor Übergabe komplett per Überweisung bezahlt. Nach so einer Vorgeschichte würde ich das nie und nimmer machen!

Hubert


Zur Ergänzung: Ich bekam den Brief vorab und konnte das Womo anmelden. Dann habe ich das Geld überwiesen. Bei der Übergabe mussten nur noch die Kennzeichen montiert werden.
Bei einem früheren Womokauf wollte man uns den Brief nicht vorab zuschicken. Da mussten wir extra ein Überführungskennzeichen besorgen. In dem Fall bekam der Händler die Restzahlung in Höhe von ca. 20 % in Bar bei Übergabe. Das ist aber schon fasst 10 Jahre her. Das würde ich heute vor Ort per Sofortüberweisung machen.

Ohne Brief Geld überweisen - niemals!

Hubert

Pechvogel am 05 Apr 2025 19:44:55

kawabenemsi hat geschrieben:…Vertraglich ist vereinbart :

"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei … Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig" …

Dann hast Du es doch unterschrieben: Zahlung nach Rechnungserhalt.
kawabenemsi hat geschrieben:…Daraufhin bekam ich zwei ! verschiedene Rechnungen mit zwei verschiedenen Rechnungsnummern über jeweils den gesamten Kaufpreis…

Dann schnapp dir die Rechnung(en), fahr‘ zu dem Händler, lass dir den Brief zeigen / geben und mach die Sofortüberweisung.

Vertrag ist Vertrag.
Gilt für Dich genauso wie „Brief bei Übergabe“ für den Händler.

Du willst den Brief und das Womo sonst kein Geld und
der Händler will erst Geld sonst kein Womo und kein Brief.

Also setzt man sich zusammen und macht das „Zug um Zug“.

Und nochmal: der „Brief“ ist KEIN Eigentumsnachweis! ( Steht auch so drauf! )



Grüße
Dirk

Joachim260 am 05 Apr 2025 20:05:45

kawabenemsi hat geschrieben:...

"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig" ..



Hier hättest du eine der beiden Möglichkeiten streichen lassen sollen. So hat der Verkäufer die Möglichkeit sich eine der 2 Bedingungen auszusuchen, er hat die 2. gewählt und dir die Rechnung geschickt, somit bist du jetzt zahlungspflichtig. Wenn du nicht bezahlst wird vermutlich eine Mahnung kommen.

Gruß
Joachim

kawabenemsi am 05 Apr 2025 20:30:07

Sorry ich überlasse das ab jetzt lieber meinem Rechtsbeistand . Hier habe ich ja auch nur nach Erfahrungen mit der o.g. Firma gebeten und keine Rechtsberatung ersucht.

Vielen Dank

mefor am 05 Apr 2025 20:33:21

kawabenemsi hat geschrieben:Vertraglich ist vereinbart :
"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig" . Schriftlich ist auf der Bestellung außerdem vermerkt : "Fahrzeugbrief bei Abholung vor Ort"
...

Da steht doch ganz klar "bei Übergabe des Kaufgegenstandes". Also bei Übergabe vom Womo, nicht bei Zusendung vom Brief.
Wenn man den Brief hat und auch die Rechnung bezahlt hat, ist man noch lange nicht Eigentümer des Fhz. Erst bei Übergabe des Womos durch den Verkäufer wird man der Eigentümer.

purplenew am 05 Apr 2025 20:38:10

Joachim260 hat geschrieben:Hier hättest du eine der beiden Möglichkeiten streichen lassen sollen. So hat der Verkäufer die Möglichkeit sich eine der 2 Bedingungen auszusuchen, er hat die 2. gewählt und dir die Rechnung geschickt, somit bist du jetzt zahlungspflichtig. Wenn du nicht bezahlst wird vermutlich eine Mahnung kommen.

Gruß
Joachim


Das liest Du nicht ganz richtig. Es ist so zu lesen:

"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig. Bei der Übergabe des Kaufgegenstandes wird die Rechnung ausgehändigt, alternativ wird diese zuvor übersandt".

Das heisst eindeutig, dass die Bezahlung erst bei Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgen muss (Zug um Zug).

Thomas

Pechvogel am 05 Apr 2025 22:28:47

Ich verstehe jetzt aber das Problem nicht:
wenn der Händler nach zwei Monaten die Rechnung schickt dann wird das Womo ja vermutlich fertig sein.
Vor allem wenn das sog. „Leistungsdatum“ auf der Rechnung der 02.04. ist.

Man könnte also das Womo abholen?!
Deutlicher kann der Händler es doch kaum machen.
Also ruft man da an, sagt „ich komm‘ Donnerstag Vormittag vorbei, bring die Kohle mit und fahr‘ mit Womo und Brief nach Hause.“
Erst wenn es dann heißt „geht nicht“ oder „nur per Vorkasse“,… sähe ich ein Problem.
Aber so?! :gruebel:



Grüße
Dirk

redddi am 05 Apr 2025 22:44:03

Pechvogel hat geschrieben:Ich verstehe jetzt aber das Problem nicht:

Also ruft man da an, sagt „ich komm‘ Donnerstag Vormittag vorbei, bring die Kohle mit und fahr‘ mit Womo und Brief nach Hause.“
Erst wenn es dann heißt „geht nicht“ oder „nur per Vorkasse“,… sähe ich ein Problem.
Aber so?! :gruebel:



Grüße
Dirk


genau so

purplenew am 05 Apr 2025 23:08:31

kawabenemsi hat geschrieben:...und im Impressum hat eine Mitinhaberin sich auch verabschiedet...


Das ist im HRB aber schon mit Datum vom 02.01.2025 so eingetragen worden, also vor dem Bestelltermin im Februar.

Thomas

dieter2 am 06 Apr 2025 09:29:44

Ein Kauf ist erst dann abgeschlossen wenn die Ware übergeben ist und der Kaufpreis bezahlt ist.
So hab ich das in Erinnerung.

Unser Womo wurde bei Übergabe bezahlt, es war bei Übergabe angemeldet weil ich den Brief vorabbekommen habe.
Geld blind überweisen ohne das Womo in der Hand zu haben käme mir nie in den Sinn.
Da gibt es genug negativ Beispiele für.

Joachim260 am 06 Apr 2025 10:19:18

purplenew hat geschrieben:
Das liest Du nicht ganz richtig. Es ist so zu lesen:

"Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig. Bei der Übergabe des Kaufgegenstandes wird die Rechnung ausgehändigt, alternativ wird diese zuvor übersandt".

Thomas


So kann man es auch lesen, danke für die Erleuchtung

Joachim

ollimk am 08 Apr 2025 11:20:05

Die jüngste veröffentliche Bilanz des Unternehmens bezieht sich auf das Jahr 2022, veröffentlicht im August 2024, und zeigt nichts Gutes. "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" von etwa TEUR 226, dazu 1,3 Millionen Verbindlichkeiten.... Sieht für mich nicht sehr solide aus. Inzwischen müsste auch längst die Bilanz von 2023 veröffentlicht sein.

Ich wäre da sehr vorsichtig, Geld dahin zu überweisen vor der Übergabe des Wohnmobils.

flo1979 am 09 Apr 2025 07:17:22

Das klingt nicht gut. Gibt es denn irgendeinen Liefertermin im Vertrag? Du müsstest den Händler wirksam in Lieferverzug setzen (konkretes Datum nennen, soweit ich weiß) um nach überschreiten der Frist Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären zu können.

Hast Du Dir mal das löchrige Kabe-Händlernetz angesehen? Da sieht es ganz mau aus mit Garantie etc., wenn der Händler nach Auslieferung pleite geht.

Der Fehlbetrag auf der Aktivseite kann natürlich durch ein Darlehen des Eigentümer gedeckt sein. Aber der Absturz der Preise kam im 2023 und das macht die Sache nicht besser.

Wenn Du das Mobil unbedingt bei dem Händler haben willst, würde ich anbieten, die Kosten für eine Bankbürgschaft zu übernehmen.

huohler am 09 Apr 2025 09:18:57

Ich möchte noch etwas zu bedenken geben.
Selbst wenn man Zahlung und Auslieferung einigermaßen Vernünftig hinbekommt, hätte ich bei dem Händler große Bedenken wenn anschließend Gewährleistungs Arbeiten anstehen. Vielleicht solltest du dich besser anderweitig umsehen.

Hubert

HollandSued am 09 Apr 2025 13:15:18

Wäre ich in der Situation, würde ich so flott es rechtlich geht- stornieren und schauen, daß ich aus der Nummer raus komme.
Wie gesagt, sofern das rechtlich geht.

Dann ganz froh sein, daß ich mit etwas flauem Gefühl am Ende glimpflich aus der Nummer raus bin (den Händler kann man offensichtlich eh abhaken….) und mir irgendwo in diesem wunderschönen Land ein anderes Mobil anlachen.

Stehen ja aktuell auch überreichlich welche auf Halde…..

Selbst wenn man das „hinbiegen kann“; ich für meinen Teil möchte mit solchen Leuten defacto keine Geschäfte machen!

kawabenemsi am 09 Apr 2025 18:39:37

huohler hat geschrieben:Ich möchte noch etwas zu bedenken geben.
Selbst wenn man Zahlung und Auslieferung einigermaßen Vernünftig hinbekommt, hätte ich bei dem Händler große Bedenken wenn anschließend Gewährleistungs Arbeiten anstehen. Vielleicht solltest du dich besser anderweitig umsehen.

Hubert


Da es hier um richtig viel Geld geht (ca. 140.000 T€ ) und ich noch nicht rechtssicher bin z.Z. möchte ich mich notgedrungen etwas bedeckt halten .

Sobald rechtssicherheit besteht , werde ich berichten .

Vielen Dank sonst erstmal vorab.

VG Ben

PS: Ich hätte nie gedacht , dass ich jemals in eine so beschissene Situation kommen könnte , zumal ich ja nicht das erste Auto in meinem Leben kaufen wollte . Bisher bei ca. 15 Transaktionen (mehrere PKW und zwei WoMo) ging alles ohne Probleme.
Ich habe mir das Fahrzeug vorab auf dem Hof des Händlers intensiv angesehen und nur "handesübliche" Zusatzbestellungen erbeten . Und nun warte ich seit über zwei Monaten auf einen Auslieferungstermin.

Es ist für mich derzeit einfach nur wie ein Albtraum . Ich habe meinen Winterurlaub (vor dem die Auslieferung eigentlich vereinbart war , also ca. 4 Wochen nach Bestellung) , sicher noch auch Ostern und meinen Jahresurlaub im Mai wahrscheinlich auch in den Sand gesetzt . Ich kämpfe darum einem Händler 140.000.-€ bezahlen zu dürfen um ein Bestandsfahrzeug vom Hof zu bekommen . Einfach nur groteskt , diese Situation .

uli644 am 09 Apr 2025 18:50:08

kawabenemsi hat geschrieben:… Ich kämpfe darum einem Händler 140.000.-€ bezahlen zu dürfen um ein Bestandsfahrzeug vom Hof zu bekommen . Einfach nur groteskt , diese Situation .


Aus meiner Sicht geht Dein Kampf in die falsche Richtung. Mir würde es nicht mehr darum gehen das Fahrzeug endlich zu bekommen. Mein Ziel wäre es aus dem Vertrag zu kommen, ohne das Fahrzeug zu nehmen / etwas zahlen zu müssen.
Der Alptraum ist ja nicht vorbei, wenn Du das Auto hast. Bei jedem Mangel ….

kawabenemsi am 11 Apr 2025 18:11:34

uli644 hat geschrieben:
Aus meiner Sicht geht Dein Kampf in die falsche Richtung. Mir würde es nicht mehr darum gehen das Fahrzeug endlich zu bekommen. Mein Ziel wäre es aus dem Vertrag zu kommen, ohne das Fahrzeug zu nehmen / etwas zahlen zu müssen.
Der Alptraum ist ja nicht vorbei, wenn Du das Auto hast. Bei jedem Mangel ….


Genau so ist es .

Aber es geht ja nun immer noch kurioser . Gestern habe ich eine mail bekommen , dass die Satschüssel garnicht auf das Fahrzeug passt und ich einer alternativen Lösung zustimmen soll .Das haben die nun nach 2,5 Monaten bemerkt .

Die Rechnung mit gleichlautenden Zahlungsziel wurde aber schon vor 10 Tagen gestellt . Das heißt vor zehn Tagen wäre das Wohnmobil fertig gewesen und ich zahlungspflichtig , aber gestern war noch nicht mal die Satschüssel montiert . Wohlgemerkt nach 2,5 Monaten .

Ich habe daher dringlich um Stornierung meiner Bestellung gebeten und nach 24 Stunden immer noch keine Antwort .Meine Fristsetzung zur Nachlieferung endet eh am 17.04.2025 .


Hoffentlich endet dieser Albtraum dann auch mal zeitnah .

rainerausbochum am 11 Apr 2025 22:35:58

Moin
Meine Empfehlung:nur noch alles über einen RA,egal das der dann auch noch Geld kostet!
Gruß,Rainer

Gast am 11 Apr 2025 23:02:46

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:das hat der te doch alles berücksichtigt, er will nur wiszen ob noch warten oder gleich stornieren.....

allesbleibtgut
hartmut


wissen, nicht wißen bzw. altertümlich wiszen

wolfherm am 11 Apr 2025 23:11:13

Champagner,

was hat dein Beitrag mit dem Thema zu tun? Wenn du dich mit dem Kollegen über die Schreibweise bestimmter Ausdrücke diskutieren möchtest, tu das bitte per KN. Hier nervst du total.

:thema:

HeideMobil am 12 Apr 2025 08:21:41

Dein Verhältnis mit dem Händler endet nicht mit der Fahrzeugübergabe. Daher empfehle ich den (Alb)Traum zu beenden und nochmal von vorne zu beginnen. Die Aussicht alles was mit Garantie oder Gewährleistung zu tun hat im Streit zu erledigen ist nicht so dolle :?

wolfherm am 12 Apr 2025 19:40:59

Moderation:Einige Beiträge entfernt, die eher in das Duden-Forum passen. Bleibt bitte beim Thema.


spechtinator am 13 Apr 2025 13:51:57

Wieso endet das Verhältnis zum Händler nicht mit der Fahrzeugübergabe? Garantie gibt doch der Hersteller und nicht der Händler. Dann suche ich mir dann eben einen anderen Händler. Habe ich mit meinem PKW auch so gemacht. Bei Händler A gekauft - die Auslieferung war grauenhaft - danach zur Inspektion und Garantie nur noch zu Händler B. Händler A hat mich nie wieder gesehen.

Ich war selbst über 10 Jahre Disponent bei einem Autohaus bis hin zur Insolvenz. Irgendwo hier hatte ich auch schon mal geschrieben wie das ganze mit der Händlerfinanzierung funktioniert. Hier nochmal kurz.

Der Hersteller liefert das neue Fahrzeug zum Händler. Die Händlerbank (das muss nicht die Hausbank des Händlers sein) bezahlt das Fahrzeug an den Hersteller und bekommt den Brief. Der Händler bekommt den Brief erst wenn der Händler das Fahrzeug bei der Bank bezahlt. Ist der Händler nicht liquide, hat er gar keine Chance den Brief z.B. vorab zur Zulassung zu versenden. Der Händler bekommt sein Geld dann entweder in Bar oder Überweisung vom Kunden oder per Überweisung von der Bank der Kundenfinanzierung. So lange ist sein Geld gebunden. Vorabüberweisung hilft dem Händler, das Risiko hat dann aber der Kunde.

Überweise ich als Kunde die Rechnung an den Händler ohne den Brief zu haben, ist nicht garantiert, daß der Händler das Geld auch tatsächlich dafür einsetzt MEINEN KFZ-Brief damit bei der Händlerbank zu bezahlen. Vielleicht zahlt er damit auch andere Verbindlichkeiten oder den KFZ-Brief eines anderen Kunden der noch länger wartet. Wer weiß das schon?

Man kann versuchen mit dem Händler zu sprechen und darum bitten mit offenen Karten zu spielen. Vielleicht kann man gemeinsam mit dem Händler bei der Händlerbank anrufen und den Kaufbetrag (bzw. den auszulösenen Wert) direkt dorthin überweisen? Das würde ich mir aber von der Händlerbank schriftlich geben lassen.

Bye Christian

Pechvogel am 13 Apr 2025 14:10:16

spechtinator hat geschrieben:…Ich war selbst über 10 Jahre Disponent bei einem Autohaus…

Dann solltest Du auch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung/ Sachmängelhaftung kennen!



Grüße
Dirk

spechtinator am 13 Apr 2025 18:19:51

Warum - ich war Disponent und kein Servicemitarbeiter. Außerdem war mein erster Satz eine Frage. :D

Mein Wohnmobil habe ich auch bei Hannover gekauft und bin zur Inspektion und zu Garantiearbeiten nach Leipzig gefahren. Eine Wandlung war nicht nötig.

Bye Christian

wolfherm am 13 Apr 2025 19:25:03

Weißt du denn, was Gewährleistung - im Gegensatz zur freiwilligen Herstellergarantie - bedeutet? Das hat wenig mit der Vorgehensweise im PKW-Bereich zu tun.

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