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Kauf 2025 eines Neufahrzeug Modell 2023


AndyMu am 20 Apr 2025 13:24:42

Hallo,

wir sind seit einigen Monaten an der Marktrecherche für unser erstes Wohnmobil und wissen inzwischen durch viel anschauen und auch mal ausprobieren, was wir wollen.
Ich lese auch gerne schon hier im Forum mit und konnte einige gute Anregungen mitnehmen.
Es muss auch kein Neufahrzeug sein, aber auch nicht schon 10 Jahre alt.
Moment habe ich aber den Eindruck, dass viele private Verkäufer noch immer entweder gedanklich in den Corona-Hypes festhängen, oder aber während Corona gemeint haben, das Camping für sich entdeckt zu haben und jetzt nach ein paar Jahren merken, dass es das doch nicht ist... aber noch keine hohen Abschläge auf die damaligen Neufahrzeugpreise akzeptieren können. Bei Herstellern/Händlern hat sich das schon eher rumgesprochen, auch weil die Höfe voll stehen.
Darum soll es jetzt aber nicht gehen.

Unser "Traum-WoMo" (ein LMC V 646 G auf Fiat Ducato 8) hätten wir auch schon bei einem Händler gefunden, es handelt sich bei dem Fahrzeug entweder aufgrund der Marktsituation oder auch der etwas "nischigen" Klasse/Ausstattung um ein Modelljahr 2023.
Soweit ich das in der Anzeige sehen kann, ist das Fahrzeug noch nie zugelassen worden.
Ja, ich weiß, dass MJ 2023 bedeuten kann, dass das Fahrzeug auch schon Ende 2022 gebaut worden ist...
Der Preis reflektiert diesen Umstand durchaus, liegt rd. 20% unter Liste (und ist noch nicht endverhandelt).

Jetzt gibt es für uns ein paar rechtliche wie technische Fragen, für die ich noch keine 100%ige Antwort finden konnte:
1. Da es noch kein Erstzulassungsdatum gibt, müsste die Laufzeit der Gewährleistung bei 2 Jahren (Regelung für Neufahrzeug) liegen. Könnte der Händler aufgrund der Differenz zwischen Modelljahr bzw. Fertigungsdatum die Gewährleistung einschränken?
2. Kann es, was die Gewährleistung betrifft, Unterschiede beim Basisfahrzeug bzw. Aufbau geben? Eigentlich sollte es mir doch für die Gewährleistung egal sein, ab wann der Hersteller des Basisfahrzeuges an den WoMo-Bauer geliefert hat. Die Gewährleistung ist was zwischen Händler und Kunde.
3. Ab wann laufen dann Garantien, sei es beim Basisfahrzeug oder bei z.B. Dichtigkeitsgarantien vom Aufbau? Schließlich steht das Fahrzeug seit vielleicht 2 Jahren im Freien und hat diesbezüglich keine Behandlung erfahren.
4. Welche Standschäden könnte das Basisfahrzeug haben, ich denke da an Reifen aber auch vor allem den Motor
5. Kann es WoMo-spezifische Standschäden geben, wie z.B. am Kühlschrank oder in der Wasser- bzw. Gasversorgung?
6. Was könnte ich vom Händler fordern, was er aufgrund der langen Standzeit noch durchführen muss? Austausch von Betriebsstoffen (z.B. Motoröl, Bremsflüssigkeit, ...), oder bin ich da zu vorsichtig?

Mir ist schon klar, dass das keine rechtliche Beratung sein darf, aber vielleicht hat sich in der momentanen Marktlage schon der ein oder andere aus eigener Situation mit dem Thema intensiver beschäftigt und Antworten gefunden. Vielleicht wurde das hier auch schon in einem anderen Thread behandelt, den ich noch nicht gesehen habe.

Entweder kommt dabei raus: "alles halb so schlimm, freu Dich am Rabatt", oder "damit gibt es nur Ärger bzw. müsste der Abschlag viel höher sein"

Vielen Dank an alle für hilfreiche Antworten!

Vielen Dank im Voraus!

Anzeige vom Forum

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Pechvogel am 20 Apr 2025 15:08:33

Gewährleistung, richtigerweise Sachmängelhaftung, beginnt, bei einem Neufahrzeug, ab Auslieferungsdatum an den Kunden.
Die kann der Händler auch nicht verkürzen / verändern, das ist gesetzlich fest.
Garantien beginnen meistens ab Datum der Erstzulassung.
Daher vorsicht falls das Womo eine Tageszulassung haben sollte!
Dann laufen die Garantien bereits und der Händler kann die Sachmängelhaftung auf 12 Monate beschränken.

Worauf ICH noch achten würde ist die Schadstoffklasse und bis wann die Ausnahmegenehmigung zur Erstzulassung noch läuft!
Wenn die nämlich abgelaufen ist kann man das Womo nicht mehr „neu in den Verkehr bringen“! Also nicht mehr Erstzulassen. Wenn es mal zugelassen war: kein Problem mit erneuter Zulassung. Aber „neu“ geht dann nicht mehr!
Es KÖNNTE also sein das der Händler „im Zugzwang“ ist! :D



Grüße
Dirk

mar am 20 Apr 2025 15:51:48

Hallo,
wir haben vor einigen Jahren ein Fahrzeug gekauft, dass entsprechnede "Probleme" hatte. In den Fahrzeugpapieren steht, wann das Fahrzeug vom Band gerollt ist.
Die Garantie, Dichtigkeit etc. läuft ab Datum der 1. Zulassung (bei uns unsere Anmeldung). Das einzige, was einem bewusst sein sollte ist, dass die Reifen entsprechnd alt sind und somit eher erneurt werden müssen, da hier auch altersabhängige Schäden auftreten können.
Wir haben unser Wohnmobil jetzt 4 Jahre. Wie bei einem Neufahrzeug nicht unüblich, hatten wir in den ersten 2 Jahren mehrere Garantiemängel, diese wurden alle ordnungsgemäß behoben.

Meiner Meinung nach kein Grund, bei entsprechendem Abschlag, nicht zu kaufen.

Gruß Maren

Anzeige vom Forum


Pechvogel am 20 Apr 2025 16:05:24

mar hat geschrieben:…Das einzige, was einem bewusst sein sollte ist, dass die Reifen entsprechnd alt sind und somit eher erneurt werden müssen, da hier auch altersabhängige Schäden auftreten können...

Und der Zahnriemen? :gruebel:



Grüße
Dirk

kawabenemsi am 20 Apr 2025 16:22:32

Wenn es einer mit 9-Gang -Automatik ist , dann lies Dich mal in die Problematik "FIAT 9-Gang-Automatik" ein . Gibt es zig Beiträge im Netz und hier im Forum . Die neuen Fiat haben nicht ohne Grund jetzt eine 8-Gang-Automatik.

VG Ben

HollandSued am 20 Apr 2025 16:59:11

Sofern der Wagen bislang noch nie zugelassen wurde, schau mal in die „GSR II B“ rein.

Seit Juli 2024 müssen verbindlich eine ganze Latte an Notfall- und Assistenzsystemen an Bord sein, sonst kann es sein, daß da gar nix mehr zugelassen werden kann, soweit ich das recht in Erinnerung habe…

zB
--> Link

--> Link

Trouw am 20 Apr 2025 17:43:18

HollandSued hat geschrieben:Seit Juli 2024 müssen verbindlich eine ganze Latte an Notfall- und Assistenzsystemen an Bord sein, sonst kann es sein, daß da gar nix mehr zugelassen werden kann, soweit ich das recht in Erinnerung habe…




...na ja, kann ja nicht sein, dass dann so ein Auto in die Schrottpresse kommt, weil es nicht mehr zugelassen werden kann.
Ich habe gerade einen neuen Pkw gekauft und war überrascht ob der vielen Assistenzsystemen. Der Verkäufer meinte, das richte sich nach dem Baujahr, also demnach nicht nach dem Datum der Zulassung. Fahrzeuge ohne diese Assistenzsysteme kommen gar nicht mehr auf den Markt, was umgekehrt heißt, dass alle Fahrzeuge auf dem Markt zugelassen werden können.

PittiC am 20 Apr 2025 18:08:59

HollandSued hat geschrieben:Seit Juli 2024 müssen verbindlich eine ganze Latte an Notfall- und Assistenzsystemen an Bord sein, sonst kann es sein, daß da gar nix mehr zugelassen werden kann, soweit ich das recht in Erinnerung habe…

--> Link

Diese Notfall und Assistenzsysteme müssen bei der „Typzulassung“ integriert sein. Also nur komplett neu entwickelte Modelle.
„Gemäß der EU-Verordnung 2019/2144 sind viele Assistenzsysteme bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Autos verpflichtend. Seit dem 7. Juli 2024 müssen sie in allen neu zugelassenen Pkws vorhanden sein. Autokäufer müssen beachten, dass Fahrzeuge, die vor dem 6. Juli 2022 ihre Typzulassung erhielten, diese Assistenten nicht enthalten müssen“

flo1979 am 20 Apr 2025 18:49:13

Pechvogel hat geschrieben:Garantien beginnen meistens ab Datum der Erstzulassung.

Bei KnausTabbert läuft die Garantie automatisch am Ende des Kalenderjahres los, das dem Modelljahr entspricht. In diesem Fall also am 31.12.2023. Falls, wie bei uns, der Händler insolvent wird, durchaus von Bedeutung. Wäre also spannend, wie das bei der EHG aussieht.

Pechvogel am 20 Apr 2025 19:16:38

flo1979 hat geschrieben:Bei KnausTabbert läuft die Garantie automatisch am Ende des Kalenderjahres los, das dem Modelljahr entspricht...

Wenn ich mir also im September / Oktober 2025 schon das 26er Modell kaufe dann beginnt die Werksgarantie erst ab 12.2026?? :eek:
Cool, das wusste ich so auch noch nicht.



Grüße
Dirk

flo1979 am 20 Apr 2025 21:45:42

Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich mir also im September / Oktober 2025 schon das 26er Modell kaufe dann beginnt die Werksgarantie erst ab 12.2026??

Das wär natürlich schön :) Nein, sie beginnt spätestens zu diesem Termin, sonst natürlich ab EZ.

BOWO am 20 Apr 2025 21:55:19

Das Fahrzeug steht schon 3 Jahre beim Händler. Ich möchte drauf wetten, dass die Reifen Standschäden haben, die Starterbatterie und die Aufbaubatterie schon mehrfach tiefentladen waren und praktisch schon defekt bei der Auslieferung sind. Dazu muss Bremsflüssigkeit alle 2 Jahre erneuert werden egal ob gefahren oder gestanden, Öl ist auch abgestanden, also den Preis deutlich runterhandeln da kommen einige Folgekosten auf dich zu, alles keine Gewährleistungsmängel sondern "Verschleiß" bzw. Regelwartung. Ich würde das Mobil nicht kaufen, wenn schon Neufahrzeug dann auch aktuelles Modell. Ein sehr großer Händler am Niederrhein versucht immer noch Frankia Wohnmobile zum ursprünglichen Preis zu verkaufen, trotz Bj. 2023. Das klappt seit 1 Jahr nicht er geht aber im Preis nicht runter, manche Händler müssen noch lernen das andere Zeiten angebrochen sind. Zwischenzeitlich sind wahrscheinlich schon hunderte von Menschen darin gewesen und haben Klappen geöffnet, Sachen ausprobiert u.s.w. weit weg von Neufahrzeug.

hampshire am 20 Apr 2025 22:27:25

Für mich ist immer mitentscheidend, welchen Eindruck ich mir vom Händler verschaffe. Wenn ich dem nicht trauen kann, kaufe ich nicht. Das ist sehr einfach. Wenn der Eindruck grundsätzlich positiv ist, dann gibt es ja Gestatungsmöglichkeiten.

1. Die Fragen kannst Du dem Händler stellen und die Antworten schriftlich zurückgeben. Wichtiges als Zitat. Dann steht da beispielsweise: Auf meine Frage, welche Dauer die Gewährleistung habe, antworteten Sie, dass diese 2 Jahre ab Fahrzeugübergabe gelte.
Am Ende die Formel: Sollte ich etwas falsch verstanden oder wiedergegeben haben, bitte ich um Korrektur.
Unser Verbraucherschutz in Deutschland ist so stark, dass diese geschaffene Aktenlage eine ziemlich gute Absicherung ist.
Fairerweise schreibt man da nichts rein, was nicht auch so besprochen wurde. Wichtig ist nur, dass man genau fragt um genau zitieren zu können.

2. Den möglichen Einschränkungen bei der Zulassungsfähigkeit, die andere Foristen hier beschrieben würde ich in jedem Fall nachgehen. Du kannst auch die Anmeldung durch den Händler zum Vertragsgegenstand machen.

3. Bei einem länger stehenden Fahrzeug kannst Du entweder einen Abschlag für im Stehen verschleißende Teile verhandeln oder Dir neue einbauen lassen. Verhandlungssache.

4. Mir würde ein Fahrzeug, welches 2-3 Jahre stand keine grundsätzlichen Sorgen machen. Neue Reifen würde ich einpreisen.

flo1979 am 21 Apr 2025 08:41:53

Also die 9G-Automatik wäre für mich ein No-Go. Aber das wissen wir ja noch nicht.

Vergleichen musst Du am Ende die verhandelten Preise für Aussteller und Bestellfahrzeug. Letzteres gibt es inzwischen auch in vertretbaren Zeit auf dem Hof. Ich hab damals bei unserem letzten Wowa stumpf drei Händler im Umkreis angemailt und von einem auf Anhieb um die 10% auf ein absolutes Einstiegmodell bekommen. Mit sowas kannst Du natürlich dann gut argumentieren. Den Zustand innen kannst Du ja easy selbst beurteilen.

Neue Reifen und Betriebsflüssigkeiten sollten selbstverständlich sein. Oder wurde das Fahrzeug regelmäßig umgeparkt? Die CP-Reifen sind da durchaus tolerant.

Sollten 3,5t für Dich relevant sein, so hast Du vor MJ25 nochmal etwa 40kg mehr an Zuladung. Optisch finde das MJ25 jetzt auch keine Offenbarung, zumindest in Schwarz sah der alte Grill irgendwie stimmiger aus. Und Du kommst noch an die komplette Scheibe zum Reinigen, da im Stoßfänger eine Trittstufe ist.

Zum Fahrzeug selbst: Habt Ihr den Grundriss schon einmal probegecampt? Die Küche in Fahrtrichtung haben wir beim Alkoven auch und ist super, da man sich ja meist mit der Markise zur spannenden Seite stellt. Auch die nicht getrennte Dusche spart eine Menge Platz. Wo ich aber echt Bauchschmerzen hätte, wäre der untergebaute Kühlschrank. Nur mit Bücken zu erreichen und vom Volumen her überschaubar.

AndyMu am 21 Apr 2025 17:32:31

Ich bedanke mich bei euch allen für die Rückmeldungen! :top:
Nachdem ich diesen (ersten) Post eröffnet hatte, fand ich doch noch einen entsprechenden Thread. Konnte aber meinen Beitrag "in Freigabe" nicht mehr stoppen.
Hier wäre der Link für alle: --> Link
Ihr habt mir aber noch einige Gedanken mehr mitgegeben...

Jetzt mal zu den genannten Punkten:
Dass die Gewährleistung erst ab Erstzulassung gilt, und vom Händler auch nicht gekürzt werden kann, entspricht auch meinem Rechtsempfinden.
Soweit ich das aus der Anzeige gesehen habe, wurde das Fahrzeug noch nie zugelassen... kommt aber auf meine Frageliste drauf.

Schadstoffklasse ist geklärt, kein 6d-temp mehr, sondern bereits 6d. Dafür gibt es nach einer Internet-Recherche noch kein Enddatum.
Der Hinweis auf die seit Juli 2024 verpflichtenden Assistenzsysteme ist sehr gut, das heißt das Fahrzeug muss einen Notbremsassistenten für stehende oder sich bewegende Fahrzeuge haben, Spurhalteassistenten, Müdigkeitserkennung, eine Black Box und ein wenig mehr. Also kommt ein Zusatz in den Vertrag "zulassungsfähig gemäß GSR II" rein.

Das Thema mit der Garantie ist natürlich schon ein Punkt, denn dann würde von den 12 Jahren Dichtigkeitsgarantie auch schon gut 1 Jahr rum sein. Die Frage ist auch, wie LMC damit umgeht, wenn in 2024 evtl. keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Wäre also etwas, was ich mir auf alle Fälle im Vertrag schriftlich geben lassen würde.

Standschäden an Reifen sowie zeitabhängige Wartung ist dann doch ein Thema. D.h. die müssen einmal alle üblichen Betriebsstoffe (Bremsflüssigkeit, Öl) tauschen.
Ein wenig Gedanken mache ich mir über das Thema "Auskristallisieren von Ad-Blue". Kennt das jemand aus eigener Erfahrung? Angeblich kristallisiert das bei unter -11 Grad aus, die Kristalle sollen sich aber bei normalen Temperaturen wieder auflösen. Bei YT sah ich mal ein Video, wo aufgrund von Kristall-Problemen dann das ganze SCR-System getauscht werden musste..?

Aufbaubatterie wird eh ne AGM sein, die hätte ich so oder so ersetzt. Die Fahrzeugbatterie könnte natürlich gelitten haben.

Beim Zahnriemen habe ich schon gehört/gelesen, dass die altern und brüchig werden. Dann würde ich das, nach Sichtprüfung, vielleicht schon nach 4 Jahren machen lassen, nicht erst nach 5 Jahren.
Die 9-Gang Automatik ist, das kann man im Internet in einer großen Tabelle sehen, eigentlich nur bei den 160 PS bzw. 180 PS Varianten problematisch. Und das wohl auch nur bei schwereren Fahrzeugen oder Hängerbetrieb, bzw. wenn man viel im ECO Modus untertourig unter Last gefahren ist. Dabei entstehen Vibrationen, die sich vom Motor an den Wandler übertragen und schädigen. Es gibt auch einige Extremfälle, die keine 100km vom Hof weggekommen sind... da wurde aber in einer Charge von Getrieben zu wenig Öl ab Werk eingefüllt. 140 PS Fahrzeuge bis 3,5t sind unauffällig, könnte aber beim Wiederverkauf ein mentales Problem beim zukünftigen Käufer sein. Auch geht die Empfehlung, alle 2 Jahre das Getriebeöl zu wechseln, auch ins Geld. Ganz zu schweigen vom Getriebeölfilter-Wechsel nach 10 Jahren (oder so), bei dem komplett der Motor und Getriebe ausgebaut und dieses geöffnet werden muss. Da standen Kosten von rd. 3.000 EUR im Raum.

Pechvogel am 21 Apr 2025 17:54:17

AndyMu hat geschrieben:…Ganz zu schweigen vom Getriebeölfilter-Wechsel nach 10 Jahren (oder so), bei dem komplett der Motor und Getriebe ausgebaut und dieses geöffnet werden muss. Da standen Kosten von rd. 3.000 EUR im Raum.

Aber irgendwann muss die Kupplung auch mal gemacht werden.
Und dafür muss das Getriebe auch raus,…



Grüße
Dirk

AndyMu am 21 Apr 2025 19:31:11

Da haste auch wieder recht…
Hier noch ein Link zu den Assistenzsystemen
--> Link

Gibt einige Händler mit Neufahrzeugen aus 2023 ohne Zulassung. Die werden sich ja alle nicht Fahrzeuge hinstellen, die nicht zulassungsfähig sind. Könnte also gut sein, dass es da schon eine passende Typengenehmigung aus 2022 gibt bzw. die Systeme alle drin sind.

Pechvogel am 21 Apr 2025 20:38:33

AndyMu hat geschrieben:…Schadstoffklasse ist geklärt, kein 6d-temp mehr, sondern bereits 6d. Dafür gibt es nach einer Internet-Recherche noch kein Enddatum…

Sorry aber 6d bei Neufahrzeugen bis 3,5t nur noch bis 31.08.2024!!
Ab 01.09. dann nur noch 6e oder Ausnahmegenehmigung!

Bei den Schadstoffklassen und den Assistenzsystemen musst Du auch aufpassen ob BIS 3,5t oder AB 3,5t.
Für LKWs gelten andere Termine!



Grüße
Dirk

AndyMu am 21 Apr 2025 21:44:42

Leider kann ich meinen Beitrag oben nicht mehr editieren, daher hier nochmal:
Diese Zeile ist falsch! Es gab bereits ein Enddatum 31.8.2024 für Erstzulassung
AndyMu hat geschrieben:Schadstoffklasse ist geklärt, kein 6d-temp mehr, sondern bereits 6d. Dafür gibt es nach einer Internet-Recherche noch kein Enddatum.

Jagstcamp-Widdern am 22 Apr 2025 09:12:51

ist auch egal, lasz einfach den verkäufer zulaszen! :idea:

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 22 Apr 2025 09:22:32

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ist auch egal, lasz einfach den verkäufer zulaszen! :idea:

Ist auch so egal denn es ist nicht gestattet ein Fahrzeug zu verkaufen das nicht mehr zugelassen werden kann.
Dazu gibt es mittlerweile mehrere Gerichtsurteile.

D.h. also: der Händler ist im Zugzwang!
Denn selbst wenn er eine Ausnahmegenehmigung zur späteren Zulassung hat ( davon ist auszugehen ), dann läuft die auch nur bis Anfang nächsten Jahres (?).
Wenn er das Fahrzeug also bis September, wenn sich die Saison dem Ende neigt und die Hersteller ihre neuen Modelle vorstellen, nicht verkauft hat, dann wird das ziemlich eng....



Grüße
Dirk

AndyMu am 24 Apr 2025 07:07:13

Ich habe mich jetzt mal bei einigen Verkäufern gemeldet.
Momentan läuft da eine Aktion von LMC, Lagerfahrzeuge aus 2023 und 2024 auf den Markt zu bringen. Für diese Fahrzeuge hat LMC auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt und bekommen.
Man sieht auch, dass diese Fahrzeuge teilweise dann Anfang 2025 als Tageszulassungen angemeldet wurden.
Sollte also passen.

Pechvogel am 24 Apr 2025 08:01:05

AndyMu hat geschrieben:...Man sieht auch, dass diese Fahrzeuge teilweise dann Anfang 2025 als Tageszulassungen angemeldet wurden.
Sollte also passen.

Ja, aber Tageszulassung ab Anfang 2025 heißt auch das die Garantie seit dem läuft und man ein gebrauchtes Womo kauft bei dem der Händler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr begrenzt ( / begrenzen kann )!



Grüße
Dirk

AndyMu am 25 Apr 2025 21:11:39

Jetzt ging es recht schnell, das Angebot war fair
Es wurde ein 2024er Modell mit Tageszulassung Jan. 2025. Ein fast „nackiger“ LMC V 646 G, Navi und jetzt doch die Automatik. Ja, genau die 9-Gang
Da das Fahrzeug bisher 10km hat, und ich inzwischen weiß wie man die Automatik einzuschätzen hat, gehe ich das Risiko jetzt ein. Ich lasse zeitnah bei Fiat Prof. ne Ölstandsmessung machen, und der Eco-Modus wird „rausprogrammiert“ dann 3 Jahre Anschlussgarantie und alle 2 Jahre Getriebeölwechsel.
Vielen Dank euch allen auf dem Weg zum neuen WoMo

AndyMu am 25 Apr 2025 21:17:08

Ach ja, Sachmängelhaftung durch den Händler ist natürlich 12 Monate, dafür hat die Tageszulassung nochmals rd. 4.000 Euro Nachlass ergeben.
Von ursprünglich 88.500 Euro Listenpreis sind wir jetzt auf knapp 66.000 runter, ich finde das einen fairen Deal.

1stchoice am 25 Apr 2025 21:50:04

AndyMu hat geschrieben:Ach ja, Sachmängelhaftung durch den Händler ist natürlich 12 Monate, dafür hat die Tageszulassung nochmals rd. 4.000 Euro Nachlass ergeben.
Von ursprünglich 88.500 Euro Listenpreis sind wir jetzt auf knapp 66.000 runter, ich finde das einen fairen Deal.


hi,

ein Hinweis, falls Du vorhast, auf Lithium umzurüsten (seid 2022 verbaut LMC Kompressor-Kühlschränke - da macht das durchaus Sinn) - diese sind von LMC nicht freigegeben.

just my 2 ct.
1st.

Jagstcamp-Widdern am 26 Apr 2025 08:00:59

glückwunsch!

allesbleibtgut
hartmut

flo1979 am 26 Apr 2025 09:26:42

1stchoice hat geschrieben:ein Hinweis, falls Du vorhast, auf Lithium umzurüsten (seid 2022 verbaut LMC Kompressor-Kühlschränke - da macht das durchaus Sinn) - diese sind von LMC nicht freigegeben.

Zum Glück dürfte das der LiFePo egal sein :)

Viel Spaß mit dem Fahrzeug und allzeit gute Fahrt!

Florian

AndyMu am 27 Apr 2025 16:32:45

1stchoice hat geschrieben:hi,

ein Hinweis, falls Du vorhast, auf Lithium umzurüsten (seid 2022 verbaut LMC Kompressor-Kühlschränke - da macht das durchaus Sinn) - diese sind von LMC nicht freigegeben.

just my 2 ct.
1st.

Ist noch ein Absorber drin (Dometic Unterbau), ist ausreichend für uns.

Das mit Lithium ist natürlich ein Hammer!
Vielen Dank, dass du das geschrieben hast.
An sowas denkste nicht bei nem neuen Fahrzeug, wenn du überall hörst, dass man auf Lithium umrüstet.
In nem anderen Forum habe ich was gelesen, dass wohl eine Batterie von Movera ok wäre.
Ich habe auch was von der Firma Fraron (Autarkiespezialist) in Schöllkrippen gelesen, wo jemand mit nem LMC schon einen sauberen Umbau hat machen lassen. Die sind nur 25km von daheim weg, da schaue ich demnächst mal vorbei.
Jemand anderes hat geschrieben, dass die Batterie „SuperB“ gut funktioniert und auch von der Fa. Schaudt (Hersteller vom EBL) als problemlos angesehen wird. Muss allerdings auf AGM Ladekennlinie laufen, keine Ahnung ob das was ausmacht. Läuft lt. demjenigen aber seit Monaten.

flo1979 am 28 Apr 2025 10:15:55

AndyMu hat geschrieben:Jemand anderes hat geschrieben, dass die Batterie „SuperB“ gut funktioniert und auch von der Fa. Schaudt (Hersteller vom EBL) als problemlos angesehen wird. Muss allerdings auf AGM Ladekennlinie laufen, keine Ahnung ob das was ausmacht. Läuft lt. demjenigen aber seit Monaten.

Sicher? Eigentlich gelten alle LiFePo als mit Blei-Säure kompatibel, AGM hat eine zu hohe Ladeschlussspannung. Zumindest bei uns funktioniert das mit einer Accurat-Batterie hervorragend am Schaudt EBL.

Daran würde ich es sicher nicht festmachen.

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