den wichtigen Teil meiner Frage hast du nicht beantwortet.
Scout hat geschrieben:Hast Du den Druckminderer im Womo, im Gaskasten,montiert?
Gruß
Scout
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Hallo BossHogg, den wichtigen Teil meiner Frage hast du nicht beantwortet.
Gruß Scout
Natürlich nicht Peter, es ist aber schon eigenartig, der eine macht Gasprüfung ohne Umbau und der andere macht keine, ehe nicht umgebaut ist. Da sei einem als Betroffener schon mal gestattet, nach zufragen oder denkst du nicht :?: Ihr habt als Gasprüfer Lehrgänge etc.da muß doch bei euch drüber gesprochen werden, wie dieser unausgegorene "Schwachsinn" angewendet/durchgeführt werden soll.
Der DM ist ein mobiles Testgerät, dieser kommt bei verschiedensten Gelegenheiten an diversen Orten zum Einsatz. Zur Zeit ist er noch in der Werkstatt im Einsatz, Sommers powert er auch den Wokbrenner neben dem Wärmebrenner. Für Tests an Anlagen nach EN 1949 nutze ich Spreizmanometer um ihn genau einstellen zu können (ist dort nicht permanent verbaut bei ner Verdampfungsleistung von 18 kg/h !!) Dafür sind einige Gassteckkupplungen verbaut
Ein Sichewrheitsventil ist Vorschrift bei der Verwendung im Wohnmobil/Caravav Yachtbereich. Gruß Andreas Hallo BossHogg! Du hast viel geschrieben was für das Schweißwesen oder Grillsportvereine von Interesse sein kann. Wir sind sind hier in weiterem Sinne Camper und damit haben deine Ausführungen absolut nichts zu tun.
Du nennst hier die EN 1949, weißt aber vermutlich nicht was darin steht. Hier ein Auszug aus der DIN EN 1949 zu deinem Thema. Zitat: 6.1 Druckregeleinrichtungen 6.1.1 In der Flüssiggasanlage muss eine Druckregeleinrichtung installiert werden. Druckregeleinrichtungen in Straßenfahrzeugen müssen einen festen Ausgangsdruck von 30 mbar haben mit einem maximalen Durchfluss von 1,5 kg/h entsprechen. 6.3 Einrichtungen gegen Überdruck Bei Fahrzeugen muss/müssen (eine) Einrichtung(en) in die Anlage eingebaut oder Bestandteil der Druckregeleinrichtung sein, die zuverlässig verhindert(n), dass ein Druck von mehr als 150 mbar einem der Geräte zugeleitet wird. Du prahlst mit einem Durchsatz von 18 kg/h und einem Druck von 4 bar. Im Womo sind 1,5 kg/h und 30 mbar erlaubt. Der Druck im Gassystem eines WOMO darf 150 mbar nicht überschreiten, deshalb müssen WOMO-Gasregler ein Sicherheitsabblaseventil haben, das bei einem Druck über 150 mbar Gas abbläst. Gruß Scout
So handhabe ich das auch. Und dann sehen wir mal nächstes Jahr. Und wenn irgendwas unlogisch ist, kommt zur Prüfung die 11kg-Tauschflasche rein. Die Thematik ist bei mir sowieso ziemlich durch. Ich habe genug Kindergarten im Leben erlebt.
das nicht, aber vielleicht mal eine persönliche Ansicht als fachkundiger Gasprüfer kund tun, wie DU in solchen, nicht eindeutigen Situationen entscheiden würdest. Grüße At scout und andwein, Ich bin selbst Sachkundiger G 607, der DM ist wie oben geschrieben, Testgerät was mobil im Einsatz ist (wenn eine zweifelhafte Anlage zu prüfen ist, läuft das bei mir in mehreren Stufen ab falls nötig. Sicherheit geht vor, d.h. da kann der Eigentümer durchaus realistisch vorgeführt bekommen was das Problem seiner Installation ist. D.h. wenn im Betrieb mit Druckluft das System entspr. auffällig wird). Die meiste Zeit ist der besagte DM Bestandteil der Werkstatt und gelegentlich Wokstation. Wenn aber mir eine verbastelte Gasanlage unterkommt, ist der DM im Einsatz (das letzte Mal war das eine Gruppe Tattooträger die mit mehreren Fz. nach Afrika fahren wollte und ich die Fz.-installationen als unbrauchbar einstufen mußte. Der Kleinkrieg der dann entstand, war sehenswert. Ich war zum Glück nicht Teilnehmer dieser Reisegruppe 8) :D ) Der Geruchsmarkerstoff ist schon toll, auch wenn nur Druckluft im System ist, die faulsten Leute werden schnell. BossHogg :?: :?: :?:
Servus, für die Ermetoverschraubung gibt es Datenblätter zum Verarbeiten. Hier wird das genaue Vorgehen erklärt, Vormontieren, endmontieren, Gleitpasteneinsatz. Ich empfehle für die saubere Montage die Strichmethode auf der Mutter und dem Gegenstück. Um das Endergebnis zu prüfen (kann die Verschraubung ab), gehe ich im Einzelfall dann schonmal mit 1-4 bar auf die Leitung, natürlich hängen da nicht die Endgeräte am Druck, die Haupthähne sind gesichert damit die Geräte keinen Schaden nehmen. Dasselbe gilt analog für Flüssiggas (LPG) Wenn ich die Befüllschläuche samt Stutzen entferne, müsste demnach die Alugas Travel Mate als entnehmbare Gasflasche gesehen werden, oder? :gruebel: Servus, Ja. Schraube aber eine UNF 3/4 Blindkappe auf den Stutzen, das Rückschlagventil des Füllventils kann u. U. nicht 100% dicht sein.
......ja, aber warum sollte man das tun? Man kauft doch keine teure "Selbst befüllbarer Druckbehälter in Flaschenform", um sie dann zu "kastrieren", oder? :lanz: Grüße Das wäre ja nur vorübergehend ;D Ich habe heute mit einer Prüferin gesprochen. Sie meinte, dass sie nur die Anlage ab den Schläuchen prüfe... 8) "Vi får se..." sagt der Schwede :D Hallo, war heute bei der DEKRA und wollte wie immer auch Gas prüfen lassen... er hat es abgelehnt wegen der neuen Vorschriften. Super... Was für ne "neue" Vorschrift? Da ist doch noch gar nichts beschlossen. :? Bei mir hat die Prüferin ab Regler geprüft. Sie sagte, dass sie ab September mit einer Neuregelung rechne, so dass sie in 2 Jahren es so nicht mehr abnehmen könnte. Für mich heißt das dann, vor der Prüfung, Gaskasten ausräumen und sauber machen. 8)
War gestern zur Gasprüfung, 67 Euro bezahlt und alles war OK. Prüfer meinte auf meine Frage, wegen neuer Vorschriften: es gibt keine: war vor 2 Wochen zur Weiterbildung, es soll wohl was Neues für gewerbliche Nutzer kommen, aber das sei alles noch Ungewiss. Wenn zu ihm einer kommt, der den angeblichen notwendigen Umbau machen lassen hat, der bekommt keine Plakette. Gastankflaschen müssen derzeit fest installiert sein und dürfen keine Art von Kupplungen/Verschlüssen haben: das sind die gültigen Vorschriften.
Was soll denn knallen wenn man statt einer regulären Alugasflasche eine zum selbst befüllen drin hat. Gasflaschen knallen nicht und explodieren nicht - jedenfalls keine Deut anders als ein reguläre Flasche. Im Schadensfall geht es doch darum was die Ursache war - die ist meiner Meinung nach in fast keinem Fall die Flasche. Es sind eher Schläuche oder Manipulationen wenn überhaupt. Ich hab heute mit 2 Tankflaschen Gastüv bekommen bei der KÜS. Die Flaschen haben den nicht interessiert. Die sind ein fest aufrecht stehender von Hand lösbarer Austattungsgegenstand meinte er, sowie jede andere Flasche. Die Flasche selbst ist ja zulässig und hat EU Zertifikat und TÜV bis 2034. Beste Gruesse Bernd
So sollte es immer sein und nicht anders. Grüße Die Berliner Bürokraten und ihre Lobbyisten sehen das leider zu oft anders. :roll: Die Konsequenz daraus ist, dass die Leute ihr eigenes Ding machen. Hauptsache: der "Bäbber" ist drauf. ;D Servus, At Milesand more, Vernünftiger Mann. Sehe ich auch so. Habe gestern die Dasprüfung machen lassen durch einen Heizungsfachmann des Vertrauens meiner Fordwerkstatt. TÜV und ASU durch TÜV Süd. Tankflasche Alugas fest, Tauschlasche, Duomatik, Seccumotion. Keine Beanstandung en von TÜV und Heizungsfachmann an Flaschenbefestigungen etc. Mit en entsprechenden Fachleuten kann das alles recht easy ablaufen! Gruß Andreas
Da liegt er aber grob daneben... es gab nie eine Vorschrift, dass "Gastankflaschen" fest installiert werden müssen... es gab für "Gastankflaschen" keinerlei Vorschrift und daher haben einige Prüforganisationen die Vorschrift angewandt, die für Gastanks für "motorische" Zwecke, also mit Gas fahrende Fahrzeuge, besteht und diese besagte, Befestigung mit 20G in Fahrtrichtung, 8G seitlich, Anschluss mit Rohren und Verbot einer automatischen Umschalteinrichtung. Den Prüfern vom DVFG wurde ja vor Jahren auch empfohlen, "Gastankflaschen" nicht abzunehmen, das war einfach Lobbyarbeit im Sinne der auch im DVFG beheimateten Füllbetriebe, die dem Kunden die Gasfüllung für 30€ verkaufen wollten. LG Peter |
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