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Unzulässige Gasanlage, trotzdem Gasprüfung abgestempelt 1, 2


Verratnix76 am 11 Apr 2025 08:03:58

Moin moin,

ich weiß nicht ob das Thema so richtig benannt wurde.

Situation aktuell: 2 Gastankflaschen 2014 mit Außenbetankung vorhanden. Nicht fest eingebaut, verwendet werden nur die Kletthaltebänder der 11 kg Flaschen.

Druckregler Truma Duomatik von 2010. 2. Druckregler mit T Stück an den Entnahmestutzen der Flasche montiert, geht zu einer 8 mm Stahlleitung mit Außenanschluss. 1 Abgang des T Stück durch Hochdruckschlauch zur Duomatik belegt, ggüb der 30 mbar Druckregler).

Der Außenanschluss befindet sich jedoch nicht Außen sondern im Fahrzeuginneren, in der Heckgarage.

Prüfbuch 2011 erstellt. Druckregler Truma mit Herstellungsdatum 2010 dokumentiert. Anlage als 2 Flaschenanlage dokumentiert. 2. Druckregler nicht aufgeführt. Tankanlage nicht eingetragen.

Wiederholungsprüfung 2023 ebenfalls dokumentiert.

M.E. nach hätte weder 2021 noch 2023 eine Gasprüfung abgestempelt werden dürfen.

Wie geht man damit um? Wer haftet wenn es knallt? Was bringt eine Gasprüfung wenn ein Sachkundiger m.E. nach unzulässige Dinge "abnickt"?

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HalbvetteVenus am 11 Apr 2025 08:42:23

Zwei Jahre nach der Prüfung lässt sich vermutlich nichts mehr beweisen. Der damals Prüfende wird sich im Streitfall auch an nichts mehr erinnern.
Zudem besteht das Problem, dass viele Prüfer gar nicht so genau wissen, wie sie mit Tankflaschen umgehen sollen.
Die Werkstatt, in der ich meine Gasprüfung immer machen lasse, lehnt z.B. alle Fahrzeuge mit Tankflaschen (Alu / Stahl) ab. 500 Meter weiter gibt es eine LKW Werkstatt, die auch Wohnmobile repariert. Dort sieht man scheinbar alles lockerer. :oops:

rkopka am 11 Apr 2025 09:17:05

HalbvetteVenus hat geschrieben:Zudem besteht das Problem, dass viele Prüfer gar nicht so genau wissen, wie sie mit Tankflaschen umgehen sollen.

Hier sind aber die Jahreszahlen der Regler (und Schläuche) interessanter. Darauf schauen sie eigentlich immer und lehnen über 10 Jahre ab. Wenn das akzeptiert wird, stellt sich die Frage, wie gut die restliche Prüfung war ? Ob die Regler nach 10 Jahren wirklich schlecht oder gefährlich sind, ist eine andere Frage.

RK

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dieter2 am 11 Apr 2025 09:26:45

Der Betreiber ist für eine Anlage verantwortlich.

Tankflaschen von 2014 sind abgelaufen, dürfen nicht mehr befüllt werden.
Wenn sie aber voll sind dürfen sie solange im Betrieb sein bis sie leer sind.

HalbvetteVenus am 11 Apr 2025 09:46:23

rkopka hat geschrieben:Hier sind aber die Jahreszahlen der Regler (und Schläuche) interessanter. Darauf schauen sie eigentlich immer und lehnen über 10 Jahre ab. Wenn das akzeptiert wird, stellt sich die Frage, wie gut die restliche Prüfung war ? Ob die Regler nach 10 Jahren wirklich schlecht oder gefährlich sind, ist eine andere Frage. RK


Da gebe ich Dir Recht. Manche Prüfer sind da offensichtlich sehr nachlässig, insbesondere dann, wenn sie keine Neuteile vorrätig haben...

neyoo am 11 Apr 2025 09:47:02

Verratnix76 hat geschrieben:Moin moin,

i......

Wie geht man damit um? Wer haftet wenn es knallt? Was bringt eine Gasprüfung wenn ein Sachkundiger m.E. nach unzulässige Dinge "abnickt"?


Du haftest für deine Gasanlage, so wie du auch haftest, wenn nach dem TÜV dein Fahrzeug auseinander fällt.
Und wenn du schon der Meinung bist, daß "ein Sachkundiger m.E. nach unzulässige Dinge "abnickt", gehe eben zu einem, der es nicht abnickt.
Betreibe deine Gasanlage so. daß sie sicher ist. - oder was willst du hören ??????

Und es gibt Tankgasflaschen, die nach 10 Jahren NICHT ablaufen. Aus Stahl z.B.

viele grüße
neyoo

HalbvetteVenus am 11 Apr 2025 09:47:54

dieter2 hat geschrieben:Tankflaschen von 2014 sind abgelaufen, dürfen nicht mehr befüllt werden.
Wenn sie aber voll sind dürfen sie solange im Betrieb sein bis sie leer sind.


Da geht die Diskussion schon los. Wie beschrieben, kenne ich auch Gasprüfer, die gar keine Fahrzeuge mit Tankflaschen annehmen :-). Und sich hierbei auf ihre Schulung berufen.

Verratnix76 am 11 Apr 2025 09:52:07

Hier ist in dem Sinne ja überhaupt nichts in Ordnung. Geht bei den Tankflaschen los, abgelaufene Regler und Schläuche bis hin zu dem 2. Regler mit dem innen vorhandenem Außenanschluss.

Da wird der Rest (welcher Rest?) wohl auch Asche sein.

Das der Betreiber für die Anlage verantwortlich ist ist eine ganz andere Sache. Er muss von evtl Mängeln ja Kenntnis haben bzw erlangen. Deshalb lässt man ja solche Prüfungen wie auch z.B. eine TÜV Abnahme durchführen.

Ich glaube nicht das man verlangen kann das ein Betreiber alle Voraussetzungen für den Betrieb eines Kfz oder Gasanlage kennen muss. Denn dann könnte er die anstehenden Prüfungen selbst durchführen und wäre auch Sachkundiger.

Sachkundiger für Flüssiggas sind 2 Tage Lehrgang mit Prüfung.

Ginnes am 11 Apr 2025 09:53:45

HalbvetteVenus hat geschrieben:... kenne ich auch Gasprüfer, die gar keine Fahrzeuge mit Tankflaschen annehmen :-). Und sich hierbei auf ihre Schulung berufen.


M.W. brauchen die für
GasTANKS eine extra-"Schein".
Vermutlich steht nirgends, ob eine Gastankflasche denn nun eine Flasche oder ein Tank ist...

Verratnix76 am 11 Apr 2025 09:58:11

Gasflasche oder Gastankflasche sieht aufgrund der vorhandenen Füllschläuche im Gasflaschenkasten ein Blinder mit Krückstock.

Oder der Blindenhund knurrt.

Es geht um das Gesamtpaket. Bitte nicht an den Tankflaschen festbeißen.

mv4 am 11 Apr 2025 10:08:05

wie geht man damit um

....du solltest das schnellstmöglich auf den Stand bringen lassen der Gesetzeskonform ist. Du hast die Mängel ja schon erkannt und die sind dir bekannt. Sicherheitshalber natürlich die Gas Anlage nicht mehr betreiben.

Luppo am 11 Apr 2025 10:10:42

Interessant ist, dass nach gefühlten 1000 Beiträgen, in denen sich über die unzureichende Ausbildung der Prüfer ausgelassen wird, weil sie den aktuellen Stand der Vorschriften nicht umsetzen und die Tankflasche nicht abnehmen, nun mal einer findet, der um die Außerbetriebsetzung seiner Installation bittet.
Verrückte Welt.

Verratnix76 am 11 Apr 2025 11:55:29

In einem anderen Tröt hatte ich gefragt ob Gas ausströmt bzw ob man die Flaschen ausbauen kann.

Also schon längst geschehen. Ist gesetzeskonform zurück gerüstet und 2 x 11 kg Grau drin. Einfüllstutzen gesetzeskonform mit einem passenden Deckel verschlossen.

BossHogg am 11 Apr 2025 14:18:31

Servus,
ist der 2. Regler getrennt absperrbar?

Ich hätte die Anlage so nicht abgenommen sondern erst einige andere Prüfer kontaktiert da die Anlage wahrscheinlich nicht nach EN 1949 erstellt wurde (ggf. gab es aber Altanlagenteile oder -installationen).
Es gibt noch einige andere Vorschriften die gewerblich genutzte Fz für Berufszwecke behandeln sowie Sonderbauten.
Ein offener Anschluß ist ein Nogo.

Verratnix76 am 11 Apr 2025 15:13:42

Nein, nicht absperrbar. Nur der Hahn an der Kupplung.

Hab' den ganzen Mist rausgeschmissen.

BossHogg am 12 Apr 2025 04:02:30

Servus,
das ist schade da Du so keinerlei Bestandsschutz mehr hast.
Denn je nach Rüstzustand der Anlage hätte man u. U. alte Anteile behalten können.
Denn wenn ein Gas-Wasser-Sch-Installateur nach anderer Norm einbaut und abnimmt (der G 607 Sachkundige kratzt da nur die Oberfläche des Wissens an), kann das durchaus genehmigungsfähig sein (TRG Installation, das hierzu nötige Material bekommt man nur im entspr. Fachgroßhandel Sanitär, ein G607er wird das nie sehen oder gar verarbeiten).
Sanitärmaterial soll langlebig sein, im Gegensatz soll der Camper deren Industrie versorgen.

Wenn der Camper selbst kein Sanitärfachmann ist, kann er das kaum beurteilen (ich habe für Testzwecke auch einen Druckminderer aus der Schweißtechnik im Einsatz wo die Membran wechselbar ist. Dieses Material ist robust und langlebig, ebenso wie einige Schläuche aus Silikon. Gummischläuche wären da längst rissig)

Verratnix76 am 12 Apr 2025 06:23:12

Kann ich mir kaum vorstellen mit Bestandsschutz und nach meinem Kenntnisstand sollen ab 9/ 25 div Dinge "aufgerüstet" werden müssen wie "Schnellentnahmeventile oder Kupplungen". Da soll es keinen Bestandsschutz geben.

Nicht mehr zulässig sollen dann die Fülladapter sein die direkt auf der Flasche sitzen und unmittelbar nach Öffnung der Tür zum Gasflaschenkasten zugänglich sind.

Völlig irre.

Ich kann schwer vorstellen das es zulässig sein kann die Tankflaschen nur mit den Flaschengurten zusichern wenn fester Einbau vorgeschrieben ist, Gas- Wasser- Sche*ße hin oder her.

Ob das in NL oder B anders ist weiß ich nicht. Eine Tankflasche scheint aus B zu sein. Wo der Kram eingebaut wurde weiß ich auch nicht. Nur soviel das der Prüfer in einem Laden für Anhänger beschäftigt ist und vermutlich auch Imbisswagen und ähnliches prüft (lt Webseite). Der konnte sich logischerweise nicht an das Fahrzeug erinnern, meinte aber der 2. Druckminderer wäre unzulässig und es gäbe Tankflaschen die nicht eingetragen werden (müssen). Was hier stimmt oder nicht, keine Ahnung.

Wenn ich ehrlich bin ist mir der Aufwand auch zu hoch Datenblätter der Tankflaschen, entsprechende Halterungen und Co zu beschaffen und zusätzlich den Standard ab 9/ 25 mit weiteren Komponenten herzustellen.

Ich verbrauche das Gas und schmeiße die Flaschen danach in den Schrott bzw Kleinanzeigen oder in die Bucht damit.

BossHogg am 13 Apr 2025 19:06:09

Wenn das die Alugas 3. Generation 14 kg ist (4 Lochflasche), mach das nicht!
Die konnte man bei entspr. Armaturenumbau (90 °) auch liegend verbauen.
Hatte das vorübergehend in einem Spezialumbau eines Fz. getestet.

Scout am 13 Apr 2025 19:25:29

BossHogg hat geschrieben:Wenn der Camper selbst kein Sanitärfachmann ist, kann er das kaum beurteilen (ich habe für Testzwecke auch einen Druckminderer aus der Schweißtechnik im Einsatz wo die Membran wechselbar ist.

Hast Du den Druckminderer im Womo, im Gaskasten,montiert
Hat der Druckminderer eine Sicherheitsabblaseventil?

Gruß
Scout

Verratnix76 am 14 Apr 2025 17:31:18

Zufällig gesehen: --> Link

Diese Anlage dürfte es so auch nicht geben. Lt Alugas und Wynengas sind Hochdruckschläuche und Duomatik bei Tankflaschen unzulässig.

--> Link

Verratnix76 am 15 Apr 2025 08:06:02

Screenshot_20250415-075113.png


Quelle Vorschriften (Screenshot):

--> Link

Glaubt man diesen Vorschriften aus dem Link sind sämtliche Videos mit Einbau von Gastankflaschen in Kastenwagen etc nicht zulässig wie auch die Anlage/ Link im Vorbeitrag.

Bergbewohner1 am 15 Apr 2025 18:40:17

Alle beiden Alugastankflaschen sind mit Schläuchen im Flaschenfach verbunden, hat die DEKRA so abgenommen und eine Gasprüfung von einem dritten Fachmann ist auch noch erfolgt.

Verratnix76 am 17 Apr 2025 05:46:14

Moin,

ja, dass habe ich inzwischen auch heraus gefunden. Die Alu Travel Mate sind trotz der Möglichkeit der Betankung keine Tankflaschen sondern als reine Flaschen definiert, gelten als Gasflasche. Eintragung nach § 21 entfällt damit, Hochruckschläuche und Duomatik erlaubt.

Aber eigentlich darf man die an der Gastankstelle nicht betanken denn Betankung von Gasflaschen auch mit zur Betankung vorgesehen ist verboten.

Dieses ganze Regelwerk ist in sich völlig widersprüchlich.

Gastankflaschen dürfen nicht in Gasflaschenkästen z.B. von Kastenwägen. Die Alu Travel Mate schon weil es nur Gasflaschen sind. Für Gasflaschen reichen die Befestigungen der Aufbauhersteller. Jedoch braucht man einen festen Einbau um die legal zu betanken. Denn dann wird aus der Flasche eine Tankflasche. Völliger Irrsinn.

Theoretisch wäre es zulässig eine graue Flasche fest einzubauen, Füllleitungen zu montieren und mit 20 l an der Gastankstelle zu befüllen. 80 % Füllstop wäre zwar nicht vorhanden und wäre händisch über die Menge zu regeln, wäre aber gesetzeskonform.

Überreguliert der ganze Kram. Letztendlich blickt keiner vollständig durch und je nach Auslegung ist man im Bußgeldbereich oder alles ist gut weil gesetzeskonform.

Scout am 17 Apr 2025 09:30:47

Verratnix76 hat geschrieben:Theoretisch wäre es zulässig eine graue Flasche fest einzubauen, Füllleitungen zu montieren und mit 20 l an der Gastankstelle zu befüllen. 80 % Füllstop wäre zwar nicht vorhanden und wäre händisch über die Menge zu regeln, wäre aber gesetzeskonform.
Wäre eben nicht gesetzeskonform.

Zitat aus Regelung ECE Nr. 67
7.3 Die LPG-Anlage
17.3.1 Eine LPG-Anlage umfasst mindestens die folgenden Bauteile:
17.3.1.1 Kraftstoffbehälter;
17.3.1.2 80%-Füllstoppventil;
17.3.1.3 Füllstandsanzeiger;


Gruß
Scout

Gast am 17 Apr 2025 10:09:43

Verratnix76 hat geschrieben:
M.E. nach hätte weder 2021 noch 2023 eine Gasprüfung abgestempelt werden dürfen.

Wie geht man damit um? Wer haftet wenn es knallt? Was bringt eine Gasprüfung wenn ein Sachkundiger m.E. nach unzulässige Dinge "abnickt"?


Am besten wäre es diese Fragestellung mit der letzten Prüfstelle zu erörtern, deren Arbeit du reklamierst. Das Schwarm"wissen" hier ist eher allgemeines Mitreden, und bringt dich in der Angelegenheit sicher nicht belastbar weiter.

Verratnix76 am 17 Apr 2025 11:07:48

Steht weiter vor: Selbstverständlich hatte ich dort ein Gespräch geführt aber der Prüfer konnte sich, wie zu erwarten an nichts erinnern.

WomoToureu am 17 Apr 2025 15:10:10

Ich bin ertaunt über Eure Beharrlichkeit über Einbaumöglichkeiten von Gastankflaschen zu diskutieren.
Wie nahezu alle hier im Forum war ich gestern bei der Gasprüfung. Damit der Prüfer ein sauberen Gasflaschenraum vorfindet, haben wir die Gastnakflsche und kleine 5 kg graue Tauschflasche rausgenommen. Meine Frau hat den kleinen Raum gut durchgewischt und versehendlich habe ich nur die 5 kg graue Gasflsche reingestellt, die Gastankflasche dummerweise in der Garage vergessen.
Nach erfolgter Gasprüfung und anschließender HU bei der Dekra ist mir die Gastankflasche wieder eingefallen und ich habe sie reingestellt.
Bezahlen musste ich 54 € für die Gasprüfung inkl. zwei neuen Aufklebern ( beim Tanken Gasgeräte ausschalten ), der Plakette und ein neues gelbes Gasprüfbuch ( das alte war voll ) .Die HU war knapp 200 €.
Aber alles völlig entspannt und Stressfrei.
Selbstredend wird das bei der nächsten Prüfung auch wieder so gemacht, ausräumen, wischen ......

WomoTechnikService am 17 Apr 2025 19:32:12

Verratnix76 hat geschrieben:Aber eigentlich darf man die an der Gastankstelle nicht betanken denn Betankung von Gasflaschen auch mit zur Betankung vorgesehen ist verboten.


Ehe Du hier alle durcheienander bringst mit Deinem Nicht- oder Halbwissen, informiere Dich bitte mal über die aktuellen Änderungen...

Ein Gastank muss mit 20/8G befestigt werden, mit Rohr angeschlossen und darf mit über eine automatische Umschalteinrichtung wie die DuoControl laufen...

Eine Gasflasche darf man in Deutschland nicht selbst betanken...

Daher heißen die Alugas Travelmate jetzt nicht mehr Gas Tank Flasche... sondern (typisch deutsch) "Selbst befüllbarer Druckbehälter in Flaschenform"...

Einbau muss wie bei einer Gasflasche "ohne Werkzeug entnehmbar" sein, daher werden Neueinbauten mit der neuen Alugas-Schnellkupplung eingebaut, Altanlagen müssen bei der nächsten Gasprüfung nachgerüstet werden. Dasselbe trifft auf den Betankungsanschluss zu, er ist nur noch als Außenanschluss erlaubt, Altanlagen müssen bei der nächsten Gasprüfung umgerüstet werden. Wer sich die teuren Stahlbänder hat aufschwatzen lassen, muss diese auf Fügelmuttern umrüsten, wegen "ohne Werkzeug entnehmbar"...

Übrigens... ich bin seit 2014 Gasprüfer nach G607.

LG Peter

Verratnix76 am 18 Apr 2025 08:18:28

Moin..


Hmm, ich hab' ja lange überlegt aber:

Ich verweise nochmal auf die Webseite Tecgas und Wynengas.

Bei beiden steht das die Verwendung einer Duomatik unzulässig ist, der Druckregler direkt am Gastank erfolgen muss und fest verrohrt sein muss.

Du behauptest jetzt das das erlaubt wäre. Wie soll eine feste Verrohrung bewerkstelligt werden wenn 2 Tankflaschen eingebaut sind? Ich meine übrigens Tankflaschen. Nicht die Alu Travel Mate die ja keine Tankflasche ist, somit nicht Eintragspflichtig ist und lt Beschreibung von Alugas als Flasche gilt die nicht getauscht sondern befüllt wird.

Wie geht das wenn der Druckminderer direkt am Gastank bzw an 2 Gastankflaschen zu montieren ist?

Selbst befüllen darf man die Alu Travelmate nur wenn eine Einweisung erfolgte die auch dokumentiert wurde und man "Befähigter" ist.


Kleiner Hinweis noch zu der Betankungsarie: Lt einem Herrn Dr. ***-**** des DFVG hätte die Neufassung des/ der Nachrüstung Außenanschluss nicht zwingend bei Fahrzeugen mit direkter Außentür des Gasflaschenkasten erfolgen müssen. Aber da geht es um Geld bzw wie verleidet man dem Endnutzer den Einbau des selbst nachfüllbaren Gasvorrats wenn man mit den Tauschflaschen mehr Umsatz erzielen kann?

Nochmals: Die Bedingungen widersprechen sich zum Teil. Gastanks werden zu Gasflaschen damit einige Vorgaben nicht (mehr) eingehalten müssen.

PS: Ich muss nicht Recht haben oder jemand belehren. Mir fallen nur so einige Dinge auf die m
E. nicht so ganz passen.

BikeAir am 18 Apr 2025 09:54:40

WomoTechnikService hat geschrieben:Übrigens... ich bin seit 2014 Gasprüfer nach G607.

WomoTechnikService hat geschrieben:
Daher heißen die Alugas Travelmate jetzt nicht mehr Gas Tank Flasche... sondern (typisch deutsch) "Selbst befüllbarer Druckbehälter in Flaschenform"...

Einbau muss wie bei einer Gasflasche "ohne Werkzeug entnehmbar" sein, daher werden Neueinbauten mit der neuen Alugas-Schnellkupplung eingebaut, ........ muss diese auf Fügelmuttern umrüsten, wegen "ohne Werkzeug entnehmbar"...


Dann mal zwei Fragen an den "Gasprüfer" : Wie will den der Feuerwehrmann, so er denn die Gasflaschen im Brandfall überhaupt entnehmen will, die Gasflaschen ohne Wekzeug entnehmen, wenn beide "Selbst befüllbaren Druckbehälter in Flaschenform" mit einenander mit Schläuchen verbunden sind? Soll man dann4 Schnellverschlüsse einbauen, von denen 1 (Verbindungsschlauch -> Rückschlagventil) immer noch Flüssiggas enthalten? So eine Idee ist doch völliger Humbug. Und warum muß man eine "Selbst befüllbarer Druckbehälter in Flaschenform" entnehmen können, eine normale aber nicht? Nur weil sie befüllbar ist. Macht doch auch keinen Sinn, oder?

WomoTechnikService hat geschrieben:Dasselbe trifft auf den Betankungsanschluss zu, er ist nur noch als Außenanschluss erlaubt, Altanlagen müssen bei der nächsten Gasprüfung umgerüstet werden.


Ich kann das aber gar nicht umrüsten, denn erstens stehen meine beiden "Selbst befüllbarer Druckbehälter in Flaschenform" in einem, von außen zugänglichen Gaskasten auf einem Flaschenauszug und 2. hätte ich auch gar keinen Platz dafür, ohne durch "Nebenräume" gehen zu müssen, was ich definitiv nicht machen werde.
Ich ziehe meinen Gasauszug immer ein Stück raus zum füllen (einfacher) das ist doch dann eine Außenbetankung, oder?

Also , was antwortet der "Gasprüfer"? Das würde mich ernsthaft interessieren

Besten Dank

Pechvogel am 18 Apr 2025 12:00:04

BikeAir hat geschrieben:…Wie will den der Feuerwehrmann, so er denn die Gasflaschen im Brandfall überhaupt entnehmen will, die Gasflaschen ohne Wekzeug entnehmen, wenn beide "Selbst befüllbaren Druckbehälter in Flaschenform" mit einenander mit Schläuchen verbunden sind? … So eine Idee ist doch völliger Humbug...

Vielleicht rührt dieser Humbug ja daher das alles was im Fahrzeug ohne Werkzeug demontierbar ist, zur Ladung zu zählen ist? :gruebel:
Und dafür gelten halt ganz andere Regeln und Vorschriften als für an/in das Fahrzeug eingebaute Teile, die dann zum Fahrzeug gehören.
Dazu kommt dann noch das die Vorschriften und Regelungen zum Transport von Ladung unterschiedlich sind ob man die Ladung gewerbsmäßig oder privat transportiert. :gruebel:



Grüße
Dirk

Verratnix76 am 18 Apr 2025 12:58:03

Ät Bike Air, gleiches Argument habe ich mit dem Dr XYZ des DVFG besprochen, einfach unnötig was mir der Herr auch so bestätigt hat.

Auch die Anmerkung zur 2. Flasche topp. Vielleicht kommt ja noch einer drauf das man dann ein 2. Ventil für weitere 45 € einbauen lassen muss.

BossHogg am 18 Apr 2025 15:07:44

Die Feuerwehr kommt doch gar nicht an die Flasche ran wenn die abbläst.
Und wenn, wie will man das Gas abdrehen (wahrscheinlich kommt daher die Forderung nach der HD Steckkupplung), seit dem Einbau des Rotarex Multiventil gibt es da diesen komischen blauen Hebel aus Plastik am Ventil.
Dieser dürfte im Brandfall in kürzester Zeit schmelzen und ein Schließen unmöglich machen.

Hatte da persönlich bei Alugas vor Markteinführung den Kontakt gesucht und darauf hingewiesen daß die damaligen Armaturen (Gen. 3 TF, 4 Lochflasche) wegen der Forderung aus der Schweißtechnik aus Metall gefertigt wurden um die notfalls mit der großen Rohrzange zudrehen zu können.
Und daß man doch einen Messingknebel auf Anfrage liefern können sollte.

Bergbewohner1 am 18 Apr 2025 15:43:47

Ein Kunde von uns ist Leiter einer Berufsfeuerwehr in einer Großstadt-mit AB Anbindung.
Ich habe ihn vor kurzem darauf angesprochen, er würde in keinem Fall, eine Kameraden an ein brennendes Fahrzeug-auch Wohnmobil schicken, um Gasbehälter zu entfernen.
Dies sei gar nicht zulässig, er hat bei Schulungen auch diesbezüglich noch keine Anweisungen bekommen.
Was noch nicht beschlossen ist und man schon davor gezwungen wird Umbauten vorzunehmen, dann sollte wir doch erst mal warten, ob es überhaupt so sinnfrei kommt.
In diesem Land ist ja mittlerweile alles möglich, auch so ein Umbau, wo sich dann eh niemand ranntraut, die "Gastankflaschen" im Brandfall knieend noch aus dem Gasfachkasten raus zu fummeln und das noch mit brandsicheren Handschuhen-Till Eulenspiegel - lässt grüßen.
Ich bekomme im Juni eine neue Gasprüfung, ohne den noch nicht beschlossenen Umbau durchführen zu müssen. Muß etwas weiter fahren, aber das ist es mir Wert.

ManfredK am 18 Apr 2025 15:48:43

Bergbewohner1 hat geschrieben:..... dann sollte wir doch erst mal warten, ob es überhaupt so sinnfrei kommt.


Genau - solange keine neuen Vorschriften veröffentlicht werden, wird meine Gasanlage auf dem alten Stand bleiben....

BikeAir am 18 Apr 2025 19:36:50

Na klar ist da noch nichts verabschiedet, aber Peter versucht sie ja schon mal im Übertragenen Sinne anzuwenden / anzuraten, daher meine Frage mal speziell an ihn, als Gasprüfer, wie er die dargestellte Problematik sieht, welche Lösungen er auf meine spezielle Fragestellung sieht, oder ob er da nicht auch, wegen vieler ungeklärter Dinge ein "Hornberger Schiessen" auf uns zukommen sieht.

WomoTechnikService hat geschrieben:Übrigens... ich bin seit 2014 Gasprüfer nach G607.


Deshalb meine Frage an Dich

Grüße

BossHogg am 18 Apr 2025 19:57:28

Servus,
klar kann man Neuanlagen oder bei Reglertausch so vorgehen.
Bei Reglertausch wird man HD seitig sicher etwas ändern.
Altanlagen haben aber Bestandsschutz.

Bergbewohner1 am 19 Apr 2025 14:13:55

BikeAir hat geschrieben:Na klar ist da noch nichts verabschiedet, aber Peter versucht sie ja schon mal im Übertragenen Sinne anzuwenden / anzuraten, daher meine Frage mal speziell an ihn, als Gasprüfer, wie er die dargestellte Problematik sieht, welche Lösungen er auf meine spezielle Fragestellung sieht, oder ob er da nicht auch,

Grüße

Peter hat vor einiger Zeit geschrieben, dass er die ersten Schnellkupplungen bekommen hat und verbaut, sonst hätte er sie ja nicht gekauft.
Man könnte hier den Eindruck bekommen"endlich haben wir als Gasprüfer/Fachleute wieder was zum Geld verdienen.
Es kann doch nicht sein, dass Gasprüfer sagen, ich war gerade auf Lehrgang, ich kann dir ohne den noch nicht beschlossenen Umbau, selbstverständlich die Derzeit notwendige Gasprüfung machen.
Im Umkehrschluß bedeutet das, wer sich die Anlage für viel Geld umbauen läst und die Änderung kommt gar nicht, dann muß er das alles wieder zurück bauen, weil es nicht zugelassen ist. Wenigtens in Teilkomponeneten, ich hatte Peter schon mal eine ähnliche Frage gestellt, die er nicht beantwortet hat.
Mein Gasprüfer, wo ich über viele Jahre war, hat die neue Prüfung abgelehnt, aus meine Frage warum-neue Bestimmungen-wo steht das-ruft er die Gasfachfrau an und sagt: die sagt es, hör zu.
Mir kommt es so vor, wie bei den EG Kontrollgeräten, die für WoMos neuerdings vorgeschrieben sein sollten.
Das ist genau so, als wenn die Werkstatt sagt, du mußt jetzt Vollgummireifen fahren :!:
Mich würde mal Interessieren, wer von den Gasprüfern hat eine verbindliche gesetzliche Anweisung, vor der anstehenden Prüfung, die Anlage umzubauen.

BikeAir am 19 Apr 2025 14:37:24

Bergbewohner1 hat geschrieben:Mich würde mal Interessieren, wer von den Gasprüfern hat eine verbindliche gesetzliche Anweisung, vor der anstehenden Prüfung, die Anlage umzubauen.

Die gibt es ja eben noch nicht, aber Peter ist Sachverständiger, der müsste doch eine technische Lösung haben, oder?
Um dem Anspruch der Entnehmbarkeit genüge tun zu können, müsste ich zum z.B. 4 = VIER Schnellkupplungen verbauen!!!!!.

2 Stück um die Entnahmeschläuche zu lösen und nochmal 2 um die Hochdruckverschlauchung meiner beiden, miteinander verbundenen Flaschen zu trennen, eine 5. ist noch am Füllstutzen. Mit Verlaub, das ist doch völlig IRRE. Mit dem Lösen der Bänder, dauert die Entnahme so doch bestimmt 1 - 2 Minuten und das an einem brennenden Fahrzeug --------den Feuerwehrmann der das machen würde, möchte ich sehen. Niemand wird an einem brennenden Fahrzeug gefüllte Gasflaschen entnehmen!

Schade das Peter noch keine Antwort gegeben hat. ........aber vielleicht ist er ja verhindert.

Grüße

WomoTechnikService am 20 Apr 2025 08:40:28

BikeAir hat geschrieben:Um dem Anspruch der Entnehmbarkeit genüge tun zu können, müsste ich zum z.B. 4 = VIER Schnellkupplungen verbauen!!!!!.


Die Alugas Schnellkupplung wird direkt an den Füllanschluß der Flasche geschraubt, wenn ich die Flaschen entnehmen will, bleibt die Leitung vom Füllanschluß zum T-Stück mit diesem und der Leitung vom T-Stück zur zweiten Flasche im Gaskasten. nur die Flaschen mit der "halben" Schnellkupplung kommen raus. Dafür muss ich die Plastikplomben zerstören und die Schnellkupplungen nach dem Wiedereinbau neu verplomben lassen.

LG Peter

WomoTechnikService am 20 Apr 2025 08:48:41

BikeAir hat geschrieben:auf einem Flaschenauszug und 2. hätte ich auch gar keinen Platz dafür, ohne durch "Nebenräume" gehen zu müssen, was ich definitiv nicht machen werde.
Ich ziehe meinen Gasauszug immer ein Stück raus zum füllen (einfacher) das ist doch dann eine Außenbetankung, oder?


1. Ich würde das so sehen, dass, wenn der Auszug zum Tanken herausgezogen wird, es eine Außenbetankung ist... (Das ist aber wie mit den Polizisten, die ich mal auf dem Autobahnparkplatz gefragt habe, wie sie das sehen, dass ich mit über 3,5t zwar wie die Busse 100km/h fahren darf, aber nicht wie die Busse im LKW-Verbot überholen... sie sagten, sie halten das für Schwachsinn und sehen weg, können aber nicht sagen, wie ihre Kollegen das sehen.)

2. Platz ist immer in der Schürze unterhalb das Bodens, einfach durch den Boden des Gaskastens und dort nach links oder rechts...

LG Peter

BikeAir am 20 Apr 2025 10:43:47

Hallo Peter,

danke das Du Dich der Diskussion stellst, obwohl das ja noch nicht verabschiedet ist. Du wirst aber derjenige sein, der mit den Fragen "vor Ort" konfrontiert sein wird. Deshalb sind Deine Antworten vorab auch so wichtig.

BikeAir hat geschrieben:Um dem Anspruch der Entnehmbarkeit genüge tun zu können, müsste ich zum z.B. 4 = VIER Schnellkupplungen verbauen!!!!!.

WomoTechnikService hat geschrieben:Die Alugas Schnellkupplung wird direkt an den Füllanschluß der Flasche geschraubt, wenn ich die Flaschen entnehmen will, bleibt die Leitung vom Füllanschluß zum T-Stück mit diesem und der Leitung vom T-Stück zur zweiten Flasche im Gaskasten. nur die Flaschen mit der "halben" Schnellkupplung kommen raus.

Ja, das würde für den Füllbereich gehen und wie löst der "Gelehrte" die Entnahmeschläuche ohne Werkzeug? Das ginge doch auch nur mittels Schnellkupplung.
Ach ja, mein Füllstutzen würde dann noch weiter in die Länge wachsen,nach dem T-Stück, Rückschlagventil und Fülladapter, jetzt noch mal 8 cm für die Schnellkupplung. Und nicht vergessen: Jede zusätzliche Verbindung ist auch ein zusätzliche pontentielle Fehler / Leckagequelle!!!!!!!!

WomoTechnikService hat geschrieben:Dafür muss ich die Plastikplomben zerstören und die Schnellkupplungen nach dem Wiedereinbau neu verplomben lassen.

Eine Frage hast Du allerdings nicht beantwortet: Warum muß eine füllbare Flasche überhaupt ,mittels Schnellkupplung zu entnehmen sein, eine normale 11kg dagegen aber nicht, - Nur weil sie befüllbar ist? Wozu eine Plombe? Warum sollte ich eine füllbare Flasche nicht auch mal gegen eine andere tauschen können dürfen, ohne gleich wieder zur Gasprüfung zu müssen? Das richtig eindeutig nach "Kasse machen wollen"

WomoTechnikService hat geschrieben:2. Platz ist immer in der Schürze unterhalb das Bodens, einfach durch den Boden des Gaskastens und dort nach links oder rechts...
Nein, ist es leider nicht, dann ist mein Gasauszug durchlöchert und nicht mehr nutzbar , plus ein Loch im Boden. Nein, das werde ich daher definitv nicht machen und das für eine Regelung, deren Sinn sich mir bis dato nicht erschließt.

Die Gassachverständigen sollte doch eigentlich wissen, dass Regelungen, deren Inhalte den Nutzern nicht plausibel zu vermitteln sind, von sehr vielen auch nicht umgesetzt werden. Da wandert dann einfach die normale Gasflasche zur Gasprüfung wieder in den Gaskasten und genau das wäre ja nicht im Sinne der "Erfinder"
Das hier scheint leider so eine sinnbefreite Regelung zu sein. Man will etwas regeln und sucht sich krampfhaft Dinge die man in die Regeln schreiben kann, egal ob sie Sinn machen, oder nicht.

Warum nicht einfach Gasflasche raus - befüllbare rein und gut ist es. Das Leben könnte so einfach sein :razz:

Grüße

Bergbewohner1 am 20 Apr 2025 17:37:54

Ich gebe dir vollkommen recht-BikeAir-
Was Peter als Gasprüfer auch nicht beantwortet, warum wird schon umgebaut, wenn es noch gar nicht Gesetzt ist :?: Wo steht das :?:
Warum macht er sich als Praktiker nicht dafür stark, diesen Schwachsinn dem Gesetzgeber mal näher zubringen, das gleiche trifft für die Gasfachfrau und weiteren Gasprüfern zu.
Genau so ein Schwachsinn ist, das ein Prallblech-DEKRA - abgenommen, vor dem Gastank in Fahrtrichtung angebracht werden soll, welches 20 G aufnimmt :?:
Bei 20 G Abbremsung ist von dem WoMo eh nichts mehr übrig.
Wenn das Prallblech schon am Unterboden befestigt wird, falls Platz vorhanden, wie weit sollen die Befestigungsschrauben nach oben gehen :?:
Dazu kommt noch, das ein Drittes Band verbaut werden muß, dieses müßte dann durch die Armaturenplatte führen.
Das sollen doch die Gasprüfer mal beantworten, ich habe bei denen die von mir kontaktiert wurden keine Auskunft erhalten, im Gegenteil, bevor sie auflegen gekomme ich das zuhören, wenden sie sich an die Gasfachfrau.
Mir war nicht bekannt, dass die Gasfachfrau Gesetzgeber ist, geht es doch nur ums Geld unter dem Deckmantel der angeblichen besseren Sicherheit :?:
Es fehlt dann nur noch, wenn der Umbau dann von der DEKRA abgenommen und in die Papiere (wie geplant) eingetragen ist und man macht dann eine normele rein, ist die Betriebserlaubnis erloschen.

BossHogg am 22 Apr 2025 21:39:25

Scout hat geschrieben:quote="BossHogg"Wenn der Camper selbst kein Sanitärfachmann ist, kann er das kaum beurteilen (ich habe für Testzwecke auch einen Druckminderer aus der Schweißtechnik im Einsatz wo die Membran wechselbar ist. /quote
Hast Du den Druckminderer im Womo, im Gaskasten,montiert
Hat der Druckminderer eine Sicherheitsabblaseventil?

Gruß
Scout


Servus,
Der DM ist regelbar von 0 bis 4 bar, Durchsatz 18 kg/h.
Wozu braucht der ein Sicherheitsventil? Das ist schon an der Flasche die speziell nur für den Wokbrenner (Fa. Manniu, 25 kW Leistung bei 1,5 bar) im Einsatz ist. Gab da vor Kurzem ein Angebot im Grillsportverein-Forum.
Eine abgestimmte Schlauchbruchsicherung (Länge, Durchmesser des Schlauchs) ist wichtig da ein versehentlich getrennter Schlauch sonst zum Problem werden kann (Bruchtest mit Druckluft)

WomoTechnikService am 23 Apr 2025 17:43:23

Bergbewohner1 hat geschrieben:IWarum macht er sich als Praktiker nicht dafür stark, diesen Schwachsinn dem Gesetzgeber mal näher zubringen


:lol: :lol: :lol:

Soll ich eine Petition starten oder was?

LG Peter

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