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Neues Wohnmobil kaufen ohne Risiko 1, 2


Grandeur am 24 Aug 2025 09:41:51

Hallo zusammen,

seit 2 Jahren haben etliche Wohnmobilhändler Insolvenz angemeldet und ein paar davon haben noch Anzahlungen oder sogar mit gefälschten Bereitstellungsanzeigen sich komplette Kaufsummen ergaunert.

Akzeptiert Ihr bei Bestellung eine Anzahlung? Macht Ihr Zahlung gegen Bankbürgschaft? Oder tragt Ihr das Risiko, dass das Geld einfach weg sein kann? Welche Verzinsung vereinbart Ihr bis zur Lieferzeit, die ja auch mal ein Jahr sein kann.

Laut eines Brancheninsiders bestellt der Wohnmobilhändler beim Hersteller und erst bei Lieferung zahlt er den Einkaufspreis je nach Händlervertrag mit Skonto. Ich vermute, dass sich Händler mit den Anzahlungen zinsfreie Liquidität beschaffen und dann mit den Anzahlungen von mehreren Kunden dann beim Hersteller mit Skonto bezahlen und somit mehr Handelsmarge generieren.

Mein Plan ist für den Kauf auf dem Caravan Salon, dass wenn ein Verkäufer eine Anzahlung verlangt, ich mir ein weiteres Angebot von einem anderen Verkäufer ohne Anzahlungswunsch erstellen lasse. Da wohl nur der erstanbietende Verkäufer verkaufen darf, läuft die zweite Anfrage auf meine Partnerin, dass sich nachher beim Kauf die Verkäufer nicht kappeln um die Verkaufsprovision.

Wie geht Ihr vor bzgl. Kauf und Anzahlung?

Gruß Grandeur

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Schwimmbutz am 24 Aug 2025 09:46:34

Niemals Anzahlung ohne Gegenleistung oder Absicherung.
Gehst du Montags zum Aldi, legst dort 100€ in die Kasse und kommst erst Samstags einkaufen? Nein! Also warum sollte hier beim Womo-Kauf Geld ohne Warenübergabe fließen?
Was genau erwartest du dir von einer Bestellung auf dem Caravan Salon? Es stehen doch abertausende sofort verfügbare Neufahrzeuge in allen erdenklichen Konfigurationen zur Verfügung.

Luppo am 24 Aug 2025 10:05:27

Magst du mal die Suche bemühen?
Das Thema hat es schon ausführlich gegeben.
Keine unbesicherte Anzahlung leisten lautet das Credo.

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BikeAir am 24 Aug 2025 12:10:48

Niemals eine Anzahlung - auch nicht mit Absicherung, weil die meistens falsch ausgestellt wird, denn die Bank will ja eigentlich auch nicht zahlen.

Suche nutzen, da steht alles mehrfach drin.

Gruß,

Luppo am 24 Aug 2025 12:23:38

Ja gut, ich gehe natürlich davon aus, dass jemand eine Bankbürgschaft mit Zweckbestimmungserklärung lesen kann. Wir sind nicht in der Kita.

hampshire am 24 Aug 2025 12:33:18

Grandeur hat geschrieben:Wie geht Ihr vor bzgl. Kauf und Anzahlung?

Wenn ich Zweifel habe, kaufe ich nicht und verlasse mich auch nicht auf Sicherheitskonstrukte.
Der Geschäftspartner ist mir immer wichtiger als der günstigste Preis.
Wenn ich keine Zweifel habe, sind die Zahlungsmodalitäten Teil der Verhandlung.
Ein Wohnmobil haben wir erst einmal vor 9 Jahren gekauft. Neu und vom Hof. Auf den Preis und die Modalitäten geeinigt, Geld überwiesen, Brief bekommen, angemeldet, abgeholt, seit dem fröhliche Urlaubsreisen.
Ich bin eine mündige Person und in der Lage Risiken zu bewerten und für Fehlentscheidungen einzustehen.

Ruedi1952 am 24 Aug 2025 12:55:18

Wäre gegen Geld. Er legt den Brief vor, das Womo steht abholbereit,dann Geld und Brief an dem Kunden.

mv4 am 24 Aug 2025 12:58:49

Beim Neu Fahrzeugkauf verlangt man von seiner Bank eine Anzahlungsbürgschaft....da kann der Händler ein jahrelanger Geschäftspartner sein wie er will...wenn er von mir eine Anzahlung haben will....dann will ich eine Bürgschaft.

Bei Fahrzeugen die schnell mal über 100 000€ kosten ist das auch angebracht. Auch ein langjähriger Geschäftspartner kann schnell in Schieflage kommen..ohne eigenes zutun.

ChristianF am 24 Aug 2025 13:00:28

Vielleicht sollten wir mal klären, um welche finanzielle Dimension es hier geht. Planst Du, einen 250k€+ Liner zu bestellen, der nach Deinen Vorgaben gebaut wird, oder geht es um ein 70T€ Fahrzeug aus dem Standardportfolio?

Den Wunsch nach einer Anzahlung könnte ich im ersten Fall deutlich besser verstehen als im zweiten. Da Du aber indirekt von Kundenschutz sprichst, riecht das für mich nach einem exklusiveren Ambiente, zumal die Angebote für Standard Weissware eher einfach gehalten und selten personalisiert sind). Andererseits darf man auch nicht vergessen, dass eine Anzahlung für den Händler zumindest eine gewisse Sicherheit darstellt, dass das Geschäft so durchgeführt wird wie vereinbart und der Kunde nicht so einfach abspringen kann. Ghosting ist auch in diesem Wirtschaftszweig längst angekommen.

Mein Rat wäre, sich gut über die anbietenden Händler zu informieren (Bundesanzeiger, Wirtschaftsauskunftei usw). Ein großer, voller Platz zeugt nicht immer von wirtschaftlicher Stärke, wie wir in den letzten Monaten mehrmals erkennen durften/mussten. Eine BaBü ist für den Händler viel Aufwand und dementsprechend unbeliebt, besonders bei vergleichsweise kleinen Beträgen. Man darf nicht vergessen, dass für uns als Kunden 5-10T€ in der Regel viel Geld sind, bei den Summen die ein (größerer) Händler bewegt allerdings eher als Peanuts durchgehen und vielleicht das Monatsgehalt eines guten Verkäufers mit AG-Anteilen darstellen.

Aus meiner Sicht das beste: Echtzeitüberweisung bei Übergabe. Wird aber nicht bei allen Händlern und allen Beträgen machbar sein. Alles was darüber hinaus geht erfordert entweder viel Vertrauen oder entsprechende Absicherung.

DonWoMo am 24 Aug 2025 13:48:28

Wir haben Ende 21 gekauft, mit Anzahlung und später volle Entrichtung des Kaufpreises ohne Gegenleistung. Der Händler ist mittlerweile pleite gegangen. Aber damals war es ein Händlermarkt und das Wohnmobil, Zinsen gab es keine und der Händler konnte die Bestimmungen diktieren. Und auch wenn der Verlust der Anzahlung ärgerlich gewesen wäre, mehr wäre es auch nicht gewesen.

Das alles hat sich aber glücklicherweise geändert. Ich würde heute mein Geld per Bürgschaft abgesichert haben wollen, sonst geh ich zu einem anderen Händler und kaufe dort - im Zweifel ein anderes Modell oder halt gar nicht.

Und ob die Verkäufer um die Provision streiten wäre unwichtig, da ich bei mir unpassenden Konditionen nicht kaufe.

Grüße Don

Ruedi1952 am 24 Aug 2025 14:03:16

Bei Einzelanfertigung ist es anders dann wird aber auch nach Baufortschritt Anteilsmäßig gezahlt.
Zum Schluss die Restzahlung

HerrKalle am 24 Aug 2025 14:55:36

Ruedi1952 hat geschrieben:Bei Einzelanfertigung ist es anders dann wird aber auch nach Baufortschritt Anteilsmäßig gezahlt.
Zum Schluss die Restzahlung


Auch dann nicht! Ich würde vertraglich vereinbaren, das ich nur das fertige Fahrzeug wie beschrieben abnehmen muß. Oder was würdest du machen, wenn der Hersteller in die Insolvenz geht und das Fahrzeug erst zu 50% fertig ist? Soll ich dann meinen Kram bei Ihm abholen und irgendwo anders fertig bauen lassen?

Jaki1190 am 24 Aug 2025 15:24:50

Geld gegen Bürgschaft ok, aber bei Individualausbau wirst du du nach Baufortschritt sicher eine Zwischenzahlung vornehmen müssen. Andersherum was soll der Ausbauer mit deinem speziell auf dich zugeschnittenen Fahrzeug machen wenn du nicht zahlst ... klar er behält es... aber was ist es für den nächsten Kunden dann wert?

uli644 am 24 Aug 2025 15:24:59

Ruedi1952 hat geschrieben:Bei Einzelanfertigung ist es anders dann wird aber auch nach Baufortschritt Anteilsmäßig gezahlt.
Zum Schluss die Restzahlung


HerrKalle hat geschrieben: Auch dann nicht! Ich würde vertraglich vereinbaren, das ich nur das fertige Fahrzeug wie beschrieben abnehmen muß. …


Kannste ja so probieren. Bei einer echten Einzelanfertigung hast Du aktuell mindestens zwei, eher drei Jahre bis das Auto fertig ist. Das zwischen zu finanzieren macht m.W. keine der Firmen. Von daher kriegst dann halt nix.

Da geht man eher den Weg Zug um Zug zu bezahlen mit jeweiligem Eigentumsübergang. Wenn Basisfahrzeug da bezahlt an den Teil, es geht damit in mein Eigentum über. Wenn Kabine fertig zahlt man die, gehört damit mir,… usw

Haben das bei uns damals mit unserem Rechtsanwalt durchgesprochen. Der sah da kein Risiko im Falle einer Insolvenz, da wir immer nur fertige Dinge bezahlt haben, die in unser Eigentum übergehen konnten.

purplenew am 24 Aug 2025 15:33:17

HerrKalle hat geschrieben:Auch dann nicht! Ich würde vertraglich vereinbaren, das ich nur das fertige Fahrzeug wie beschrieben abnehmen muß.


Dann wirst Du wohl sehr lange suchen müssen. Sehr wahrscheinlich wirst Du aber keine Firma finden, die Dir deinen individuellen Aufbau ohne Abschlagszahlungen fertigt (ist bei einem schlüsselfertigen Hausbau ja auch nicht anders, man zahlt je nach Baufortschritt). Je indivudueller der Auf-/Ausbau, desto unverkaufbar das Fahrzeug bei einer Nichtabnahme durch den Besteller.

Thomas

pwglobe am 24 Aug 2025 16:15:21

Hallo, eine Anzahlung gibt es nur gegen Bankbürgschaft, die Kosten trägt der Händler, ansonsten kein Geschäft.
Zur Zeit ist ein Käufermarkt, die Händler gehen auf die Bedingungen der Kunden ein, ganz anders als in der Boomzeit.

Luppo am 24 Aug 2025 16:27:05

Das Szenario gibt es doch jeden Tag zigfach in der Baubranche mit ähnlichen Randbedingungen. Individuell und mit hohen (höheren) Beträgen.
Wenn ich einen Bauträgervertrag schließe sind die Abschlagszahlungen sogar gesetzlich vorgegebenen. Im Gegenzug ist eine Bürgschaft zu stellen.
Klappt dort auch.

Pechvogel am 24 Aug 2025 16:47:49

Eine andere Möglichkeit wäre u.U. das Womo erstmal für z.B. 6 Monate zu leasen ( evtl. mit einer hohen Leasingsonderzahlung ) und es dann, nach den 6 Monaten, von der Leasinggesellschaft kaufen.
Der Händler weiß das er sein Geld sicher bekommt ( da steht die Leasinggesellschaft für „gerade“ ) und ich zahle erst wenn ich das Fahrzeug übernehme / übernommen habe.
Allerdings kostet das 6 Monate lang Zinsen. Für „umsonst“ macht die Leasinggesellschaft das ja auch nicht.
Auf der anderen Seite sind die Zinsen bestimmt niedriger wie die Anzahlung, im Falle einer Händlerinsolvenz.



Grüße
Dirk

BikeAir am 24 Aug 2025 16:56:00

Luppo hat geschrieben:Ja gut, ich gehe natürlich davon aus, dass jemand eine Bankbürgschaft mit Zweckbestimmungserklärung lesen kann. Wir sind nicht in der Kita.

Wenn dort nicht drin steht, "auf erste Anforderng" oder "ohne Einrede" muß die Bank nicht sofort auszahlen, ein Insolvenzverwalter schon mal gar nicht. Aber ja hast Recht, weiß schon jedes Kind :mrgreen:

uli644 hat geschrieben:
Da geht man eher den Weg Zug um Zug zu bezahlen mit jeweiligem Eigentumsübergang. Wenn Basisfahrzeug da bezahlt an den Teil, es geht damit in mein Eigentum über. Wenn Kabine fertig zahlt man die, gehört damit mir,… usw

Genau so und nicht anders, Uli! ....und zusätzlich mit schriftlicher Eigentumsübertragung der bezahlten Teile, inkl. Markierung der selbigen - ansonsten kann das auch viel Zeit kosten.

Grüße

Luppo am 24 Aug 2025 21:16:59

Sollte jedes Kind, zumindest jeder Schulabgänger wissen.
Das leidige Thema Lehrinhalte.
Jetzt wissen wir, warum es wichtig werden kann.

huohler am 24 Aug 2025 23:16:25

Ich habe ein Bestandsfahrzeug gekauft das aber sehr mager ausgestattet war. Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben in dem die zusätzlichen Ausstattungen aufgeführt wurden. Die Zusatzausstattung entsprach ca. 10% der Gesamtsumme. Wir vereinbarten diese 10% als Anzahlung vereinbart mit der Zusage dass der Ausbau unverzüglich nach Eingang dieser 10% beginnt. Ich fand das sehr fair und verständlich da das Fahrzeug nach meinen Wünschen ausgestattet wurde. Es gab keinerlei Absicherung (Bankbürgschaft o.ä.) Alles ist gut gelaufen!
Nachdem was man hier liest war ich unverantwortlich naiv und unvorsichtig. Ich halte das bei einem etablierten Händler für OK.

Hubert

Pechvogel am 24 Aug 2025 23:37:42

huohler hat geschrieben:Ich habe ein Bestandsfahrzeug gekauft das aber sehr mager ausgestattet war. Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben in dem die zusätzlichen Ausstattungen aufgeführt wurden. Die Zusatzausstattung entsprach ca. 10% der Gesamtsumme. Wir vereinbarten diese 10% als Anzahlung vereinbart…

Du hättest doch auch das Fahrzeug für die 90% kaufen und an Dich ausliefern lassen können ( dann wäre es Deins ) und die 10% erst nach der Installation der „Extras“ zahlen können.
Das wäre zumindest „ungefährlicher“ gewesen. :gruebel:



Grüße
Dirk

Tinduck am 25 Aug 2025 10:22:12

Bei der aktuellen Marktsituation würde ich bei einem Womo von der Stange erstmal keine Anzahlung leisten. Wenn der Verkäufer darauf besteht und ich unbedingt da kaufen möchte => Bankbürgschaft.

Ich kann verstehen, dass Händler eine Anzahlung wollen - in der Boom-Phase war es ja egal, aber wenn jetzt ein Kunde nach der Bestellung abspringt, ist das schon ärgerlich und verursacht Aufwand, dazu weiss man gerade nicht, ob das Ding nicht zur Standuhr wird. Je nach Grundriss und Ausstattung durchaus denkbar. Eine Anzahlung verringert das Risiko dafür deutlich.

bis denn,

Uwe

Ruedi1952 am 25 Aug 2025 10:32:34

Ich mache es bei großen Beträgen so:
Bestelle die Ware, wenn ich die bekomme habe ich 7 Tage Zahlungsziel dann bucht der Lieferant ab.
Sage den Kunden bescheid der überweiset und bekommt die Ware.
Das sind aber Kunden die zu ihren Wort stehen.

rkopka am 25 Aug 2025 10:44:18

huohler hat geschrieben:Ich habe ein Bestandsfahrzeug gekauft das aber sehr mager ausgestattet war. Ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben in dem die zusätzlichen Ausstattungen aufgeführt wurden. Die Zusatzausstattung entsprach ca. 10% der Gesamtsumme. Wir vereinbarten diese 10% als Anzahlung vereinbart...

Ich hatte das ähnlich aber mit einer kleineren Summe. Ich hab das Womo (aus dem Verleih) vorher für ein WE ausgeliehen und eine €1000 Kaution hinterlegt. Ich habe auch einige Zusatzausstattung machen lassen bis zur Abholung und dem offiziellen Kauf. Die €1000 wurden als Anzahlung genommen. Wohl weniger als große finanzielle Absicherung des Händlers als als Versicherung, daß es mir auch ernst ist.

RK

Pechvogel am 25 Aug 2025 18:33:57

Ruedi1952 hat geschrieben:…Sage den Kunden bescheid der überweiset und bekommt die Ware.
Das sind aber Kunden die zu ihren Wort stehen.

D.h. diese Kunden kaufen bei Dir mit Vorkasse!??!



Grüße
Dirk

BikeAir am 25 Aug 2025 18:48:37

huohler hat geschrieben:Nachdem was man hier liest war ich unverantwortlich naiv und unvorsichtig. Ich halte das bei einem etablierten Händler für OK.

Leichtsinnig würde es wohl eher treffen, ja leichtsinnig und vielleicht zu leicht "einzuwickeln". Was ist ein etablierter Händler???????? Ein gesunder und/oder seriöser Händler fordert und braucht keine Anzahlung! - So einfach ist das.

Grüße

Ruedi1952 am 25 Aug 2025 19:24:26

Dirk nein die bezahlen und bekommen die Waren.
Je nach Lieferant habe ich 7 bis 14 Tage Zahlungsziel.
In der Zeit kommen sie bezahlen bar oder Überweisung und bekommen die Ware.
Ich gehe ja in der Regel auch nicht beim Lieferanten in Vorkasse.
Ich muss nur in Vorkasse gehen wenn ich zum ersten Mal bei einem Lieferanten bestelle.
Das Problem sind nur Neukunden die könnten einen sitzenlassen.
Da sage ich dann Anzahlung zur Sicherheit das sie mich nicht sitzenlassen.
Ich bin aber Schuldenfrei ich gehe nicht bei der Bank in die Miese.
Kann nur mit dem Geld wirtschaften was ich auf dem KTO habe.

BikeAir am 25 Aug 2025 22:12:57

Ruedi1952 hat geschrieben:Ich mache es bei großen Beträgen so:
Bestelle die Ware, wenn ich die bekomme habe ich 7 Tage Zahlungsziel dann bucht der Lieferant ab.
Sage den Kunden bescheid der überweiset und bekommt die Ware.
Das sind aber Kunden die zu ihren Wort stehen.

Da reden wir dann aber nicht über normale PKW oder Wohnmobile richtig? .....und damit ist das auch etwas völlig anderes. Kein einzioges Autohaus verlangt für ein Katalogauto oder einen Custom Made Benz oder Rolls Royce einen einzigen Cent Anzahlung ..................................nur ein paar dubiose Wohnmobilhändler versuchen das immer wieder - leider immer noch mit Erfolg ..................Findet den Fehler :lol:

Grüße

Pechvogel am 25 Aug 2025 22:33:10

BikeAir hat geschrieben:Da reden wir dann aber nicht über normale PKW oder Wohnmobile richtig? .....und damit ist das auch etwas völlig anderes...

:gruebel: Warum ist das was anderes? Wenn ein Kunde erst bezahlen muss und dann die Ware bekommt / abgeschickt wird dann ist das Vorkasse.
Das Gegenteil von „Vorkasse“ wäre „Kauf auf Rechnung“. Da bekommt der Kunde erst die Ware und muss dann bezahlen.
Klar, die Summen sind beim Auto- / Womokauf vermutlich höher. Die Risikoverteilung bleibt aber.

Und wenn man die Ware, nach Bestelleingang, bei einem anderen Lieferanten bestellen kann, dann handelt es sich ja vermutlich auch nicht um speziell auf den Kunden konfektionierte Ware.
U.U. könnte man diese Ware also auch an den Lieferanten zurückgeben!??!


Grüße
Dirk

BikeAir am 26 Aug 2025 08:48:40

Pechvogel hat geschrieben::gruebel: Warum ist das was anderes? Wenn ein Kunde erst bezahlen muss und dann die Ware bekommt / abgeschickt wird dann ist das Vorkasse.

Weil das, von Dir benannte Verhältnis zwischen Händler und Lieferant /Hersteller beim Womo/PKW Kauf für den Kunden völlig irrelevant ist.

Er zahlt bei Abholung, also Geld gegen Ware, leistet er Vorkasse und seien es nur Stunden, trägt er das volle Risiko eines Verlustes ganz alleine! Gut, bei wenigen Stunden dürfte das Risilo gegen Null gehen, aber hohe Anzahlungen Monate vorher - Nein! Meinen letzten PKW habe ich im Februar beim Händler per Echtzeitüberweisung bezahlt,

Grüße

Pechvogel am 26 Aug 2025 12:11:30

BikeAir hat geschrieben:Weil das, von Dir benannte Verhältnis zwischen Händler und Lieferant /Hersteller beim Womo/PKW Kauf für den Kunden völlig irrelevant ist.

Er zahlt bei Abholung, also Geld gegen Ware, leistet er Vorkasse und seien es nur Stunden, trägt er das volle Risiko eines Verlustes ganz alleine!... hohe Anzahlungen Monate vorher - Nein!...

ICH bin da ja ganz bei Dir! ( Hab´ übrigens schon vor über 10 Jahren mein Womo per Sofort- / Echtzeit-Überweisung bezahlt )
Aber in dem von Dir zitierten Fall
Ruedi1952 hat geschrieben:Ich mache es bei großen Beträgen so:
Bestelle die Ware...
Sage den Kunden bescheid der überweiset und bekommt die Ware...

Ist das Vorkasse! Oder?
Der Kunde bezahlt und bekommt dann die Ware.
Und das speziell bei "großen Beträgen"!


Grüße
Dirk

Ruedi1952 am 26 Aug 2025 14:29:17

Dirk als Neukunde macht er eine geringe Anzahlung, er bezahlt ja erst vollständig wenn die Ware bei mir steht..
Bestandskunden zahlen erst wenn die Ware Abholbereit bei mir steht.

Pechvogel am 26 Aug 2025 15:03:23

Ruedi1952 hat geschrieben:Dirk als Neukunde macht er eine geringe Anzahlung, er bezahlt ja erst vollständig wenn die Ware bei mir steht..
Bestandskunden zahlen erst wenn die Ware Abholbereit bei mir steht.

Wie beim Womo-Händler:
geringe Anzahlung, gerade bei Neukunden, und den Rest wenn das Womo auf dem Hof steht.
Und dann die Frage: Was sind "große Beträge"?
Und wann / wie zahlt Dein Kunde die? Vorab via Überweisung und dann "darf" er die Ware abholen oder in Bar bei Übergabe?



Grüße
Dirk

BikeAir am 26 Aug 2025 22:22:53

Pechvogel hat geschrieben:Wie beim Womo-Händler:
geringe Anzahlung, gerade bei Neukunden,

Nochmal Dirk und NUR für Dich: Es gibt keinen einzigen Grund für ein Standard KFZ inkl. Wohnmobile, auch nur einen einzigen Cent Anzahlung zu leisten. Man zahlt bei Abholung und fertig! Das war so, das bleibt so, außer vielleicht für Dich, das ist aber dann auch egal.

Grüße

Pechvogel am 27 Aug 2025 06:18:22

BikeAir hat geschrieben:Nochmal Dirk und NUR für Dich…

Sag‘ mal Du willst es nicht verstehen oder?
Es geht an DER Stelle doch um was ganz anderes:
warum sollte ein Kunde irgendetwas anzahlen oder vor der Lieferung kompl. bezahlen ( hier ist nicht „Zug um Zug“ gemeint sondern Vorkasse ) wenn es sich um „Standardware“ handelt?
In dem Fall dass der Kunde die Ware doch nicht abholt kann der ( Zwischen- ) Händler diese Ware wieder an seinen Lieferanten zurückgeben. Hat also so gut wie kein Risiko ( vielleicht abgesehen vom Porto ). Sein sog. „unternehmerisches Risiko“ ist auf ein Minimum reduziert.
Der Kunde hingegen trägt das Risiko des finanziellen Ausfalls falls der Händler z.B. zahlungsunfähig werden sollte.

Und das ist eben NICHT NUR im Womo- / KFZ- Bereich so sondern in allen Bereichen des täglichen Geschäftsverkehrs.
Ausgenommen vielleicht der grenzüberschreitenden Geschäfte aber die kann hier wohl erstmal ausklammern.



Grüße
Dirk

mv4 am 27 Aug 2025 07:28:25

...nur mal so zum Verständniss...der Händler kann das Auto/Wohnmobil nicht so einfach an den Hersteller zurückgeben... er hat wie der Kunde einen Kaufvertrag. Du kaufst ja auch nicht beim Hersteller (jetzt bleiben wir mal bei Wohnmobilen) sondern beim Händler. Der Händler hat einen vom Kunden unterschriebenen Kaufvertrag...kann also damit auf Erfüllung gegenüber dem Kunden klagen. (hat er natürlich wenig Neigung dazu...da nimmt er lieber eine Anzahlung vom Kunden)

BikeAir am 27 Aug 2025 09:38:25

Pechvogel hat geschrieben:Es geht an DER Stelle doch um was ganz anderes:
warum sollte ein Kunde irgendetwas anzahlen oder vor der Lieferung kompl. bezahlen ( hier ist nicht „Zug um Zug“ gemeint sondern Vorkasse ) wenn es sich um „Standardware“ handelt?

Eben - genau dazu rate ich doch die ganze Zeit! Liest du das nicht, oder änderst Du hier dauernd Deine Meinung?

Du dagegen schreibst:
Pechvogel hat geschrieben:Wie beim Womo-Händler:
geringe Anzahlung, gerade bei Neukunden,
Was ist gering? Auch eine geringe Anzahlung ist im Insolvenzfall weg! Also niemals einen Anzahlung leisten!

mv4 hat geschrieben:....Der Händler hat einen vom Kunden unterschriebenen Kaufvertrag...kann also damit auf Erfüllung gegenüber dem Kunden klagen........da nimmt er lieber eine Anzahlung vom Kunden)

Auch mit Anzahlung kann jeder Kaufvertrag platzen, zudem könnte der Händler noch auf Schadenserstatz klagen. Nein auch das ist kein Grund für eine Anzahlung. Umgekehrt könnte man ja auch vom Händler eine geldliche Sicherheit verlangen, das er auch wirklich liefert, das wäre aber der gleiche Unfug - deshalb macht ja auch beides keinen Sinn.

Grüße

Tinduck am 27 Aug 2025 10:24:39

BikeAir hat geschrieben:Auch mit Anzahlung kann jeder Kaufvertrag platzen, zudem könnte der Händler noch auf Schadenserstatz klagen. Nein auch das ist kein Grund für eine Anzahlung. Umgekehrt könnte man ja auch vom Händler eine geldliche Sicherheit verlangen, das er auch wirklich liefert, das wäre aber der gleiche Unfug - deshalb macht ja auch beides keinen Sinn.


Ich schätze mal, es gibt wesentlich mehr Kunden, die erstmal bestellen und sich dann umentscheiden, als es Händler gibt, die nicht liefern, wenn sie könnten. Insofern ist da schon eine gewisse Asymmetrie.

Eine Anzahlung verhindert, dass Leute auf blauen Dunst was bestellen und dann 2 Wochen später merken, dass sie das doch nicht wollen. Man überlegt sich das einfach besser, wenn gleich Geld über den Tresen muss. Insofern kann ich die Händler verstehen, die das so handhaben.

Wenn man das nicht will, kauft man da eben nicht. So wie Du. Andere sehen das nicht so verbissen - so völlig unüblich ist das bei Womos ja anscheinend nicht, wenn man hier mal so querliest. Insofern ist der Vergleich mit PKW nicht wirklich zielführend - Realität schlägt Theorie.

Es gibt ja den guten Kompromiss, eine Anzahlung durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Dann gibts auch bei Insolvenz kein Problem.

bis denn,

Uwe

mithrandir am 27 Aug 2025 11:26:13

So ganz ohne Risiko geht es eben nicht. Weder für den Käufer, noch für den Verkäufer. Ich denke damit muss man leben.
Gesunder Menschenverstand und eine gute Menschenkenntnis helfen das Risiko zu minimieren.
Auch wenn der Anschein manchmal ein anderer ist, aber wir leben in einer Welt in der es nur noch wenige Risiken gibt (ich rede von der sog. "westlichen zivilisierten Welt"). Wir haben quasi den weg des Lebens soweit gereinigt, dass jedes Steinchen als superschmerzhaft und unzumutbar empfunden wird. Dabei haben wir vergessen, dass wir früher quasi über Felsen klettern mussten.
Ja, ist ein bisschen philosophisch, aber nach wie vor gilt no Risk no Fun. Wir haben ja mittlerweile so wenig Risk, dass wir uns selbst welches kreieren um Fun zu haben (Bungee Jumping, Achterbahnen, usw.).
Leider verschließen wir vor den wirklich großen Risiken (Klimakatastrophe, etc.) zu gerne die Augen.

mv4 am 27 Aug 2025 15:16:21

Der einzige Grund eine Anzahlung zu verlangen ....ist weil es der Händler so will.

Es ist seine Firma...da kann er das tun. Es ist weder Sittenwidrig...noch verstößt es gegen Gesetze.
Nun obliegt es dem Kunden das zu akzeptieren....entweder so wie es der Händler will...oder mit Bankbürgschaft...oder eben gar nicht.
Dann muss sich der Händler einen anderen Kunden suchen ...und der Kunde einen anderen Händler.

Was ist daran so schwer zu verstehen.

Im Zweifel nimmt eben der Händler eine Anzahlung....damit sichert er sich einen Vorteil gegenüber Kunden die dann doch plötzlich vom Kauf zurück treten wollen...Der Kunde will seine Anzahlung wieder haben....der Händler seine evt dadurch entstandenen Verluste ersetzt haben....Wer ist wohl im Zugzwang?

BikeAir am 27 Aug 2025 16:27:15

mv4 hat geschrieben:Der einzige Grund eine Anzahlung zu verlangen ....ist weil es der Händler so will.
Es ist seine Firma...da kann er das tun. Es ist weder Sittenwidrig...noch verstößt es gegen Gesetze.


So ist das, rechtlich ist das ja auch völlig in Ordnung, er kann die Bedingungen vorschreiben, solange sie gesetzeskonform sind. Ob der Kunde den Händler dann aber noch als seriös in Erinnerung behält und das nirgendwo kundtut.....................Mancher vermeintlicher Vorteil endet auch als "Rohrkrepierer", wenn die Bekannten des Kunden dann später woanders kaufen.

mv4 hat geschrieben:Im Zweifel nimmt eben der Händler eine Anzahlung....damit sichert er sich einen Vorteil gegenüber Kunden die dann doch plötzlich vom Kauf zurück treten wollen...Der Kunde will seine Anzahlung wieder haben....der Händler seine evtl. dadurch entstandenen Verluste ersetzt haben....Wer ist wohl im Zugzwang?

Eine Anzahlung ist keine Absicherung eines Kaufvertrages, vielleicht ein Druckmittel, mehr aber auch nicht. Man kann jeden Kaufvertrag einvernehmlich aufheben, sofern man sich über die Bedingungen (hier: Schadensersatzzahlungen des Kunden) einig wird, ansonsten hilft nur noch eine Klage.

Den einzigen Vorteil aus einer Anzahlung zieht der Händler, denn der erhält dadurch nämlich ein zinsfreies, nicht abgesichertes Darlehen seines Kunden. Er hat so risikolos mehr Liquidität erhalten, sein Kunde degegen, meist unwissend, das Risiko eines Totalverlustes. Und genau deswegen bezeichne ich einen Händler, der eine Anzahlung verlangt und seinen Kunden nicht über die Risiken aufklärt, als "hochgradig unseriös"

Denn nur so macht es für den Händler Sinn. Eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft dafür auszustellen lohnt sich für ihn ja nicht, er müsste die Avalprovisionen tragen und seine würde ihm Bank dann i.d.R. umgehend den Kontokorrentkredit um die gleiche Summe kürzen und damit hätte er gar nichts gewonnen.

Es sind ja durchaus einige Ideen für eine Anzahlung genannt worden, allein eine stichhaltige war bis dato nicht dabei.

Grüße

Grandeur am 27 Aug 2025 21:46:21

Hallo zusammen,

danke für Eure Tipps. Denke Händler braucht keine Anzahlung verlangen, wenn er finanziell gesund ist. Wenn Kunden zum Spaß Wohnmobile bestellen und dann nicht abnehmen, dann kann er den Schaden einklagen, wenn ihm einer entstanden ist.

Auf der Messe kaufen nur beim Händler, der auch in der Wohnortnähe ist, auch wenn versprochen wird, dass Nacharbeiten / Garantiearbeiten bei anderen Händlern kein Problem sind oder gar ein Hol- und Bringservice des Mobils angeboten wird.

Gruß Grandeur

Pechvogel am 27 Aug 2025 21:56:16

Grandeur hat geschrieben:…Wenn Kunden zum Spaß Wohnmobile bestellen und dann nicht abnehmen, dann kann er den Schaden einklagen, wenn ihm einer entstanden ist…

Sofern bei dem Kunden „was zu holen“ ist!
Was nutzt einem ein Titel wenn da nix ist was man pfänden lassen könnte?

Und welches Klientel ist es wohl hauptsächlich die bestellte Waren / Wohnmobile nicht abnehmen?



Grüße
Dirk

BikeAir am 27 Aug 2025 23:16:22

Grandeur hat geschrieben:…Wenn Kunden zum Spaß Wohnmobile bestellen und dann nicht abnehmen, dann kann er den Schaden einklagen, wenn ihm einer entstanden ist…
Einer der es verstanden hat - Top!
Pechvogel hat geschrieben:Sofern bei dem Kunden „was zu holen“ ist!
Was nutzt einem ein Titel wenn da nix ist was man pfänden lassen könnte?

Einer der es immer noch nicht verstanden hat :lol:

Pechvogel hat geschrieben:Und welches Klientel ist es wohl hauptsächlich die bestellte Waren / Wohnmobile nicht abnehmen?

Dirk, sorry, aber jetzt wird es richtig peinlich.

Grüße

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