Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:hatten die autos noch den eintrag "selbstfahrer vermietfahrzeug" :?:
Bei der HU „ja“, bei der Zulassung … :gruebel:
Waren allerdings beides Anmeldungen, keine Ummeldungen.
Grüße
Dirk
Bei der HU „ja“, bei der Zulassung … :gruebel: Waren allerdings beides Anmeldungen, keine Ummeldungen. Grüße Dirk Jedes Wohnmobil ist verkäuflich. Die Interessenten sind halt nicht bereit den Preis für hohe Laufleistung, Mietvorgeschichte und 9-Gang ZF Risiko nach der Saison zu bezahlen. Such nach einer Gebrauchtgarantieversicherung für Dein WoMo, dass das Risko für einen teuren Schaden versichert ist. Dann im Frühjahr gut aufbereitet und mit guter Anzeige inserieren. Dann geht’s auch weg! Mietfahrzeug, Fahrschulwagen, Behördenfahrzeug,… würde ich kaufen, wenn der Preis passt. Ist halt mehr benutzt, dafür weniger Kaltstarts und Service durchgeführt. Wenn ich selbst viel fahren will kaufe ich mit wenig KM, wenn ich wenig fahre, kaufe ich auch was mit viel KM. Gruß Grandeur Noch ein Gedanke zu 'Mietfahrzeug oder nicht ist egal'. Warum muss ein Mietfahrzeug jedes Jahr zum TÜV, wenn es doch genauso pfleglich behandelt wird wie ein Eigentumsfahrzeug? Grübel, grübel - richtig, weil es in der Regel eine wesentlich höhere Fahrleistung und somit auch höhere Abnutzung hat. Und mit Sicherheit im Schnitt öfter 'getreten' wird als ein privat genutztes Fahrzeug. Wobei, eigentlich müssten gewerblich genutzte Fahrzeuge dann generell öfter zum TÜV, vermietet oder nicht. Die Fahrleistungen sind da ja im Schnitt wesentlich höher als im Privatbereich. bis denn, Uwe
Richtig! Stellt sich ja auch die Frage: warum müssen Wohnmobile über 3,5 t ab dem 7. Jahr jedes Jahr zum Tüv? Werden ja bei Privatbesitz auch pfleglich behandelt und meist wesentlich weniger gefahren als ein in der Basis vergleichbares Firmenfahrzeug unter 3,5 t. Wir sind bisher in 30 Jahren mit Wohnmobilen selten mehr als 6000 Km im Jahr gefahren, das Fahrzeug geht jedes Jahr einmal in die Werkstatt zum Check, und haben nun seit 20 Jahren Fahrzeuge die älter als 7 Jahre waren/sind, aber über 3,5 t sind. Irgendwie unfair.
Weil bei einem privaten Eigentumsfahrzeug der Besitzer vermutlich regelmäßig mit diesem Fahrzeug unterwegs ist und auch einen prozentual relativ großen Anteil der Kilometer selber fährt. D.h. "er kennt" sein Fahrzeug, sollte bemerken wenn da plötzlich irgendwas klappert wenn man durch ein Schlagloch fährt oder man sich "wie blöd auf das Bremspedal stellen muss" damit sich da mal was bewegt. Der Vermieter fährt seine Vermietfahrzeuge aber in der Regel nicht selber. Und der neue Mieter hakt das vielleicht unter "großes, schweres Auto" ab. Außerdem hast Du hier einen Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einer Privatperson. Da gelten gesetzlich nun mal andere Regeln. Der "Private" soll besser geschützt werden vor "windigen Geschäftsleuten mit Dollarzeichen in den Augen". Das ist übrigens so ähnlich z.B. bei Garagentoren: Du darfst zu Hause Dein Garagentor elektrifizieren so dass Du bequem mit Deinem Womo rein- und rausfahren kannst. Mietest Du hingegen diese Garage muss der Vermieter dieses Tor jährlich einer UVV-Prüfung unterziehen ( lassen ). ( Zumindest dann wenn er gewerblich vermietet ) Grüße Dirk Ich sehe das genauso. Die kürzeren Fristen sind dem Umstand geschuldet, dass häufig wechselnde Fahrer das Fahrzeug bewegen und daher nicht die übliche Sorgfalt wie beim Fahrer und Eigentümer in einer Person zu erwarten ist. Dass ein Mietfahrer mit höherem Verschleiß fährt, bezweifele ich. Das liegt mehr an der Affinität des Einzelnen zur Fahrzeugtechnik generell. Bin ich mal geschäftlich mit einem Leihwagen unterwegs fahre ich den nicht anders als mein eigenes Fahrzeug.
Also ich würde einen 2,2l Duc mit 100k Kilometer nicht als neu bezeichnen!! Und dann noch aus Vermietung und 2 Vvermietenden Vorbesitzer?? Ich würde das Fahrzeug schlicht weg nicht kaufen! Ist aber halt meine Einschätzung zu einem Urlaubshobbyfahrzeug. Gruß Andreas
Ich kann das gut verstehen. Trotzdem, alles kann man verkaufen!? Begreift aber kaum jemand, dass Verkaufspreis bestimmt der Käufer und NICHT der Verkäufer. Und da liegt das Problem. :)
Kann man so nicht sagen - es gehören immer 2 zum Tango :razz: Nur wenn Einigkeit besteht kommt es zum Verlauf. Sonst halt eben nicht :!:
Sagen wir: „Den Verkaufspreis bestimmt der Markt.“ Konnte man zu Corona gut beobachten. Grüße Dirk Die Sache ist doch ganz einfach: Solange den Preis senken bis ein Käufer darin ein attraktives Angebot erkennen kann. Wenn kein Käufer anspringt, dann ist der Preis zu hoch.
Auch wenn's kein Wohnmobil war: wir haben seinerzeit einen Ford Focus Kombi gekauft, der zwei Jahre als Mietfahrzeug gelaufen ist und etwa 100.000 km drauf hatte (Diesel). Der Preis war mehr als ok. Innen sah man dem das aber nicht an. Dann haben wir den fast zehn Jahre gehabt und insgesamt nochmal 150.000 km draufgelegt. Eine gebrochene Feder vorne war alles. Aber der Preis hätte damals kein höherer sein dürfen. Ich denke, bei Wohnmobil würde ich es heute immer ähnlich halten. Vermietfahrzeug würde mich nicht abschrecken. Neue Matratzen, Klo-Refresher usw. sowieso einplanen. Andy
Ja, Einigkeit in so weit, dass der Verkäufer zufrieden ist damit was der Käufer bereit ist zu bezahlen, sonst kann die Ware weiter behalten. Wenn schon „2 zum Tango“, dann ist der Käfer, Derjenige der Takt angibt. :D
Das kann man auch andersherum sehen: Einigkeit ist wenn der Käufer bereit ist das zu zahlen wofür der Verkäufer die Ware abgeben würde. Ist er das nicht, bekommt er halt auch nix. ( Warum fällt mir jetzt das „Was is‘ letzte Preis?“ ein? :gruebel: ) Insofern: nur wenn sich beide einig werden kommt es zum Vertrag. Is‘ halt wie beim Tango: zwingen kanns‘e da niemanden. :D Grüße Dirk
Was heißt das? Genauso gut oder genauso miserabel? 98% der Fahrer sind der Meinung, dass sie besser als der Durchschnitt fahren.
Aus eigener Erfahrung reicht schon die Außerbetriebsetzung. Beim außer Betrieb gesetzten Fahrzeug gab es 2 Jahre "TÜV", korrekt §29 StVZO. Meine Vermutung: Hätte der Halter (der Vermieter) das Fahrzeug erneut zugelassen, wär diese Frist in der Zulassungsbescheinigung auf 1 Jahr verkürzt worden. Ein guter Kauf ist doch, wenn es dem Verkäufer ein wenig wehtut und dem Käufer auch ein wenig wehtuht!
Ein guter Kauf ist, wenn sich beide freuen, ein gutes Geschäft gemacht zu haben. RK |
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