rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Kfz Schein goes digital 1, 2


uli644 am 08 Nov 2025 11:45:50

kamann hat geschrieben:Jetzt möchte diese Behörde eine techn. Prüfung über div. an und Umbauten vornehmen: können oder sind die alle auf dem Handy gespeichert? es sind in Papierform bei mir immerhin mit dem Nachtrag immerhin 4 Seiten:


Ich hab nur zwei Seiten. Aber da ist schon nicht alles zu sehen, was im Schein steht.
Aber da die Beamten das eh online einsehen können bin ich da entspannt.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

siusebem am 08 Nov 2025 12:55:50

fulli1 hat geschrieben:Moin,
zu früh gefreut??
Auf meinem Androiden sind plötzlich alle 3 Fahrzeugscheine ungültig, auf dem IPhone aber nicht!
Hat jemand Ähnliches festgestellt?
Gruß Volker


War bei mir auch so. Ich denke das liegt daran, dass ich auf jedem Handy per Ausweis die gleichen Fahrzeuge registriert habe. Das ist wohl nicht so gedacht. Ich habe jetzt auf dem zweiten Handy das per QR-Code vom ersten Handy gemacht. Bisher auf beiden noch gültig.
Gerd

siusebem am 08 Nov 2025 13:02:39

Editieren geht wohl gerade nicht.
Also auf dem ersten Handy auf „Dokument teilen“ gehen. Dann wird ein QR-Code erstellt, den ich dann auf dem zweiten Handy scanne.

Anzeige vom Forum


fulli1 am 08 Nov 2025 13:09:56

Moin,
danke für die Info, Gerd!
Ich war tatsächlich etwas ratlos, habe dann die 3 Fahrzeuge auf dem Androiden noch einmal angemeldet, bisher scheint alles normal zu funktionieren.
Gruß Volker

dieter2 am 08 Nov 2025 13:15:21

Ich bleib bei Papier, hab ich immer am Mann, das Handy bleibt schon mal zuhause.

Wenn meine Frau das Auto fährt und bei einer Kontrolle den Schein nicht dabei hat, zahlt sie halt den Zehner.
Aber die Warscheinlichkeit ist sehr gering, ist noch nie vorgekommen.

Friedhelm19 am 08 Nov 2025 13:28:39

Kaum zu glauben, da bewegt sich der Bürokratenapparat und macht einen Schritt zur notwendigen Digitalisierung und schwupp, gibt es Bedenkenträger, die nur nach Fehlern suchen, um den Fortschritt im Keim zu bekämpfen, armes Deutschland mit solch ewigen Gestrigen wirst du nicht weit kommen :cry:

fulli1 am 08 Nov 2025 13:42:03

Moin,
ja, das ist Deutschland!
Diese Karikatur habe ich aus unserer Tageszeitung:
Akten.jpg

Gruß Volker

andwein am 08 Nov 2025 14:19:35

WomoToureu hat geschrieben:.......Das einzige was mich stört ist das die App verlangt, dass man ein Sperrbildschirm etc einrichten muss, dass will ich nicht. Mein Handy ist immer "offen".
Ja, das ist einer der notwendigen Nachteile, gilt auch für die "elektr. Patientenakte" und vieles mehr.
Gruß Andreas

hampshire am 08 Nov 2025 14:22:35

Seit Jahren führe ich eine Scan-Datei der Fahrzeugpapiere mit. Quasi digital.
Ich finde die Digitalisierung an dieser Stelle sinnvoll.

peter1956 am 08 Nov 2025 14:49:43

HerrKalle hat geschrieben:
Ich möchte keinem Polizisten mein Handy aushändigen und der zockelt damit erst mal in seinen Streifenwagen ab. Darin sind Daten gespeichert, die den nichts angehen. Das ein Handy mal hinfällt ist wahrscheinlicher, als ein verschwundener Schein im Gulli und auch den neuen Schein hätte ich dann gerne von der Polizei bezahlt.


Aber deine gesamten HandyDaten gibst du doch auch täglich Google preis. Da vertraue ich doch lieber der Polizei

Joachim260 am 08 Nov 2025 16:22:43

Friedhelm19 hat geschrieben:Kaum zu glauben, da bewegt sich der Bürokratenapparat und macht einen Schritt zur notwendigen Digitalisierung ...


Warum ist eine Digitalisierung in diesem Bereich notwendig?
Ein digitales Dokument ist so ziemlich der kleinste Zipfel der Digitalisierung. Behördengänge online erledigen und eine Verknüpfung der Behörden, so daß man nicht bei jeder Behörde wieder alles erneut angeben muß, das würde ich Digitalisierung nennen, aber sowas?
Wir haben alle eine Identifikationsnummer bekommen, wenn man damit mal endlich online was anfangen könnte das wäre was.

Gruß
Joachim

dieter2 am 08 Nov 2025 16:29:17

Joachim260 hat geschrieben:Ein digitales Dokument ist so ziemlich der kleinste Zipfel der Digitalisierung. Behördengänge online erledigen und eine Verknüpfung der Behörden, so daß man nicht bei jeder Behörde wieder alles erneut angeben muß, das würde ich Digitalisierung nennen, aber sowas?
.

Gruß
Joachim


So wie in Finland, da geht kein Mensch mehr zum Amt.

abenn am 08 Nov 2025 16:33:26

Das sehe ich genauso, warum fängt man an der Stelle eine Digitalisierung an?
Und fürn simplen Fischereischin muss ich zum Amt gurken. :roll:

rtiker am 08 Nov 2025 17:39:41

Bis jetzt ist es, im Gegensatz zu Frankreich, in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste. In diesem Fall brauchst dann doch wieder die Papierform.

uli644 am 08 Nov 2025 18:02:59

rtiker hat geschrieben:Bis jetzt ist es, im Gegensatz zu Frankreich, in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste. In diesem Fall brauchst dann doch wieder die Papierform.


Hab ich noch nie erlebt. Wieso auch, die haben das ganze Auto, was sollen die da mit dem Schein?

heinz28 am 08 Nov 2025 18:11:57

rtiker hat geschrieben:Bis jetzt ist es, im Gegensatz zu Frankreich, in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste. In diesem Fall brauchst dann doch wieder die Papierform.


Eine solche Werkstatt würde ich konsequent meiden.
Was für ein Quatsch.

amino am 08 Nov 2025 18:58:08

rtiker hat geschrieben:Bis jetzt ist es, im Gegensatz zu Frankreich, in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste. In diesem Fall brauchst dann doch wieder die Papierform.



Reicht dein Fahrzeug mit Schlüssel nicht aus ?.... komische Werkstätten

kielius am 08 Nov 2025 19:02:22

Die wollen meistens den Schein nur für die technischen Daten vom Fahrzeug.

andwein am 08 Nov 2025 20:34:49

rtiker hat geschrieben:Bis jetzt ist es, im Gegensatz zu Frankreich, in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste. In diesem Fall brauchst dann doch wieder die Papierform.

Nicht unbedingt, du kannst die Ehr hinterlegen (grinsend)
So ist das halt, du löst ein Problem nach Kundenwünschen und öffnest ein anderes. Da kommen während der Rep Fragen auf nach der Reifengröße und das Handy ist schon wieder fort.
Gruß Andreas

amino am 08 Nov 2025 20:52:23

kielius hat geschrieben:Die wollen meistens den Schein nur für die technischen Daten vom Fahrzeug.



Ja dem kopiert man sich , oder gibt die daten vom Schein direkt in den Auftrag ein .

Beim nächsten anrufen , frag ich nach dem Nummernschild, dann habe ich im PC alle Daten und kann vor dem Termin alle Filter etc bestellen .

Ich behalte den Schein nur am tüv Tag, so das der Stempel rein kann , sonst gibt's dafür kein Grund den Schein zu behalten .

Und das machen nach meinen Erkenntnisse alle so .

Der Schein ist doch weniger Pfand, als das Fahrzeug selbst.

Pechvogel am 08 Nov 2025 21:16:03

rtiker hat geschrieben:… in Deutschland üblich dass ich den Schein bei einer Reparatur immer als Pfand (?) in der Werkstatt lassen musste...

Als Pfand für was? :gruebel:
Falls Du die alte Möhre nicht wieder abholst damit sie Deine Adresse haben? :D
Der Schein ist nix Wert. Absolut rein gar nix.
Noch weniger wie der „Brief“ und auch der ist das Papier nicht wert auf das er gedruckt wurde.
Steht, zumindest auf dem „Brief“, auch drauf: „ist kein Eigentumsnachweis“.

Und die Adresse in Brief und Schein geben auch nur denjenigen her auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Hat auch nichts mit Eigentum oder Halter zu tun ( bzw. muss nichts mit zu tun haben ).

Derjenige der die Reparaturkosten übernehmen muss ist zunächst mal immer derjenige der sie auch in Auftag gibt! ( Abtretungserklärungen bei Versicherungsschäden mal außen vor ).
Und der muss eben NICHT zwangsläufig im Schein stehen.

Als Pfand für irgendwas eignet sich der Schein also nicht.



Grüße
Dirk

Pechvogel am 08 Nov 2025 21:24:13

abenn hat geschrieben:Das sehe ich genauso, warum fängt man an der Stelle eine Digitalisierung an?

Wir fangen ja nicht an der Stelle mit Digitalisierung an sondern das ist ein neuer Punkt und diesmal auf Bundesebene.
Hier bei uns kann man viele Behördengänge mittlerweile auch online machen.
Auch polizeiliche Anzeigen kann man online machen. KFZ abmelden,…

Ich hoffe nur das wir nicht in 10 Jahren feststellen das wir mit der Digitalisierung schon weit vorangekommen sind aber jede Stadt, Gemeinde, Land, … „ihr eigenes Süppchen gekocht“ hat und nichts untereinander austauschbar ist.

Aber das werden ja einige von uns hier vielleicht noch erleben?!



Grüße
Dirk

hampshire am 08 Nov 2025 23:26:59

Joachim260 hat geschrieben:Warum ist eine Digitalisierung in diesem Bereich notwendig?

Notwendig ist dieser Schein überhaupt nicht.
Die Digitalisierung in diesem Bereich vereinfacht eine Reihe von Prozessen. Ausstellen, Ändern, Eintragungen vornehmen, Untersuchungen vermerken, An- und Abmeldungen, an eine Versicherung übermitteln - das geht alles ohne Besuch einer Behörde, deutlich schneller und preiswerter als mit einem Papier und auch leichter automatisierbar
Weitere Funktionen sind denkbar, beispielsweise die Information zu Rückrufen über die Fahrzeugschein-App durch das Kraftfahrt Bundesamt um eine höhere Reichweite zu erzeugen. Digital ließe sich auch eine Fahrzeughistorie mit pflegen lassen oder weitere Daten anknüpfen.

Pechvogel am 09 Nov 2025 00:11:08

hampshire hat geschrieben:… schneller und preiswerter als mit einem Papier und auch leichter automatisierbar
… die Information zu Rückrufen über die Fahrzeugschein-App durch das Kraftfahrt Bundesamt um eine höhere Reichweite zu erzeugen. Digital ließe sich auch eine Fahrzeughistorie mit pflegen lassen oder weitere Daten anknüpfen.

Rückrufe kennt das KBA ja sowieso.
Die sind dafür aber nicht verantwortlich! Die überwachen den Rückruf in der Regel nur.
Auch wissen die wann der nächste „TÜV-Termin“ ansteht. Geben aber z.B. keine Rückmeldung an die Zulassungsstellen wenn man überzieht.
Erst wenn man das Fahrzeug abmelden will gibt es die große Überraschung wenn die Zulassungsstelle keinen passenden Stempel auf dem „Schein“ findet. Oder umgekehrt bei der Anmeldung: man muss einen Nachweis über eine gültige HU vorlegen obwohl die Zulassungsstelle beim KBA online eine Abfrage machen könnte.

Und eine Fahrzeughistorie?? Bei unserer DSGVO?? :kuller:

Aber das meinte ich ja: was nutzt eine punktuelle Digitalisierung wenn man die verschiedenen Systeme untereinander nicht vernetzt bzw. man sich selbst im Weg steht?



Grüße
Dirk

Joachim260 am 09 Nov 2025 10:00:15

Eigentlich bräuchte es den Schein überhaupt nicht wenn richtig digitalisiert wäre, dann könnte die Polizei das nämlich einfach online abrufen.
Ob der "digitale"Schein außerhalb D gilt?
Eine Digitalisierung in D ist nach heutigem Stand auch schon wieder eine Totgeburt, das müßte zumindest EU weit gleich sein.

Gruß
Joachim

Pechvogel am 09 Nov 2025 10:12:03

Joachim260 hat geschrieben:Eigentlich bräuchte es den Schein überhaupt nicht wenn richtig digitalisiert wäre, dann könnte die Polizei das nämlich einfach online abrufen.
Ob der "digitale"Schein außerhalb D gilt?…

Nein, er ist außerhalb Deutschlands nicht gültig und die Polizei kann die Daten auch heute schon digital runterladen.



Grüße
Dirk

heinz28 am 09 Nov 2025 10:35:08

Es gibt aber eine EU-Initiative, dass der Digitale Schein genauso wie der Digitale Führerschein in der EU überall anerkannt wird.

Pechvogel am 09 Nov 2025 10:48:58

Ja, eine Initiative zur Anerkennung.
Vielleicht hätte man sich gleich EU-weit auf ein einheitliches Verfahren einigen sollen??



Grüße
Dirk

cbra am 09 Nov 2025 10:56:36

Noch besser ein eu einheitlicher schein
Und nie mehr umschreiben

rtiker am 09 Nov 2025 11:30:20

heinz28 hat geschrieben:Was für ein Quatsch.

Wieso Quatsch? Nennt sich Werkunternehmerpfandrecht und ist gesetzlich in § 647 BGB verankert und gibt der Werkstatt das Recht, ein Fahrzeug als Sicherheit für ausstehende Reparaturkosten einzubehalten, bis die (berechtigte) Rechnung bezahlt ist.
Der Kfz-Schein ist nicht die Grundlage für das Pfandrecht selbst, aber die Werkstatt braucht ihn im Falle der Nichtzahlung als Teil des zurückgehaltenen Fahrzeugs nicht herausgeben denn dieser dient der Dokumentation des zurückgehaltenen Fahrzeugs.

Pechvogel am 09 Nov 2025 11:57:09

rtiker hat geschrieben:…dieser dient der Dokumentation des zurückgehaltenen Fahrzeugs.

Was soll der Schein denn dokumentieren?
Normalerweise sollte der Kunde einen Werkstattauftrag unterschreiben in dem u.a. auch die Fahrzeugdaten stehen und die Werkstatt später eine Rechnung ausstellen.
Der Auftrag und die Rechnung sind genug Dokumentation.

Und was soll der Schein nutzen wenn er
1. digital hochgeladen in Papierform gar nicht mehr gebraucht wird oder man
2. jederzeit einen neuen Schein beantragen kann ( „…verloren“ :nixweiss: )



Grüße
Dirk

heinz28 am 09 Nov 2025 18:06:58

Ja, schon klar.
Theoretisch könnte das ein Vorteil für die Werkstatt sein.
Bei einem Wohnmobil das möglicherweise das zigfache des Reparaturwertes and Wert hat, würde ich gerne mal sehen, was da juristisch entschieden wird.

Und da unser Wohnmobil auf meine Frau zugelassen ist, ich es aber in die Werkstatt bringe, hat sich das mit dem Werkunternehmerpfandrecht schon erledigt.
Ist also ein sehr theoretisches Thema.
Was bei Leasingfahrzeugen übrigens auch nicht angewendet werden kann.

Pechvogel am 09 Nov 2025 18:48:03

heinz28 hat geschrieben:…Und da unser Wohnmobil auf meine Frau zugelassen ist, ich es aber in die Werkstatt bringe, hat sich das mit dem Werkunternehmerpfandrecht schon erledigt.
Ist also ein sehr theoretisches Thema.
Was bei Leasingfahrzeugen übrigens auch nicht angewendet werden kann.

Das Unternehmerpfandrecht räumt dem Unternehmer das Recht ein Dinge die er hergestellt oder bearbeitet hat solange als Pfand zu benutzen bis seine Arbeit an diesen Dingen vollständig bezahlt ist.
Das hat also erstmal nichts mit „mein Auto“ oder „das Auto meiner Frau“ zu tun sondern mit dem Gegenstand / Auto als solches.
Das geht, wie auch das erweiterte Eigentumsrecht bei Verkauf / Lieferung von Gegenständen auch auf einen evtl. neuen Eigentümer über.
D.h. wenn Du dir in Dein Auto eine neue Wasserpumpe einbauen lässt, die Rechnung nicht bezahlst und stattdessen das Auto verkaufst dann kann „die Werkstatt“ auch dem neuen Eigentümer gegenüber Rechte an der Wasserpumpe geltend machen.
( Das ist das mit dem Spruch: „… Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in meinem Eigentum…“ ).



Grüße
Dirk

wolfherm am 09 Nov 2025 19:09:26

Moderation:Leute, könnt ihr noch mehr unwahrscheinliche Theoretien in Erbsenzählermanier ausgraben? Das nervt. Es geht um den digitalen Schein. Und nicht um eure Haarspaltereien. Also, lasst es sein.


Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

E Auto - Kfz Versicherung wurde stark erhöht
Knaus Boxlife, Batterie defekt, Verantwortlichkeit Garantie
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt