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Womo bis 4250 kg mit B-Führerschein in Österreich ab 2029


basste315 am 06 Jan 2026 13:03:12

Zitat:

"Ab 26.11.2027 steigt für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z.B. E-Autos) das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 4250 kg, für Einsatzfahrzeuge sogar auf 5 Tonnen. Voraussetzung: B-Schein seit min. zwei Jahren.

Ab 26.11.2029 dürfen mit B-Schein konventionell betriebene Wohnmobile bis 4250 kg und Einsatzfahrzeuge gefahren werden.
Bedingung: ein 7-stündiges Training oder eine Pfüfung"


Quelle: ÖAMTC auto touring jan/26 Seite 26

Helmut

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Tinduck am 06 Jan 2026 13:18:26

...also doch nicht so ganz bedingungslos, 7 Fahrstunden/Prüfung und 2 Jahre B.

Ist billiger als ein C1, immerhin.

bis denn,

Uwe

Kuhtreiber am 06 Jan 2026 13:57:12

Nicht schlecht, aber für normale Wohnmobile über 3,5t dauert es auch noch fast 4 Jahre. Mit Strom wird es nicht sehr viele geben.

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bert am 06 Jan 2026 14:17:26

Wird dann noch spannend mit welcher Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Ebenso das Thema Maut. >3,5t bedeutet ja Gobox.

Vielleicht ziehen die nach weil ab 2029 das technische Gewicht zählt für die Maut.
Bedeutet wenn 3,5t eingetragen sind aber 3,85t tzGG eingetragen sind wird die Gobox fällig.
Dazu würde dann die Regelung wieder Sinn machen.

Pechvogel am 06 Jan 2026 14:28:33

Gilt das dann IN Österreich, für Österreicher grundsätzlich oder nur für Österreicher in Österreich?



Grüße
Dirk

cbra am 06 Jan 2026 14:32:46

basste315 hat geschrieben:Zitat:

"Ab 26.11.2027 steigt für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z.B. E-Autos) das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 4250 kg, für Einsatzfahrzeuge sogar auf 5 Tonnen. Voraussetzung: B-Schein seit min. zwei Jahren.

Ab 26.11.2029 dürfen mit B-Schein konventionell betriebene Wohnmobile bis 4250 kg und Einsatzfahrzeuge gefahren werden.
Bedingung: ein 7-stündiges Training oder eine Pfüfung"


Quelle: ÖAMTC auto touring jan/26 Seite 26

Helmut


mmn eine sinnlose aktion

solange weiter ein grossteil von beschränkungen auf 3,5t gesetzt ist bringt das mmn nur wenig. ein paar wenige sparen ein paar cent für den führerschein - und dafür ein hoher administrativer aufwand. schade drum.

entweder die grenzen generell von 3,5 auf 4,25 setzen (wechselkennzeichen, einfahrverbote etc.) oder die leute einfach den entsprechenden führerschein machen lassen.

und dann aber bitte EU-weit einheitlich

purplenew am 06 Jan 2026 16:20:57

Pechvogel hat geschrieben:Gilt das dann IN Österreich, für Österreicher grundsätzlich oder nur für Österreicher in Österreich?


Es handelt sich hier um eine Änderung des nationalen Führerscheinrechts. Die Änderung/Erweiterung der Fahrerlaubnis gilt für Österreicher grundsätzlich bzw. für alle, die dann eine österreichische Fahrerlaubnis haben (jemand mit einer FE aus Österreich darf dann auch in D, F, I... mit einem Wohnmobil 4,25t fahren, jemand mit einer FE aus D darf dann weder in D und auch nicht in Österreich ein Wohnmobil mit 4,25t fahren, jednfalls so lange in D das Führerscheinrecht nicht ändert wird)

Thomas

Pechvogel am 06 Jan 2026 16:23:51

purplenew hat geschrieben:Es handelt sich hier um eine Änderung des nationalen Führerscheinrechts...

Es gibt aber auch nationale Änderungen die nur in dem Land gelten in denen der Führerschein ausgestellt wurde.



Grüße
Dirk

cbra am 06 Jan 2026 17:05:52

purplenew hat geschrieben:Es handelt sich hier um eine Änderung des nationalen Führerscheinrechts...

Pechvogel hat geschrieben:Es gibt aber auch nationale Änderungen die nur in dem Land gelten in denen der Führerschein ausgestellt wurde.



Grüße
Dirk


richtig - ein beispiel ist das mit 17 jahren - dürfen in österreich fahren aber nicht in italien (unsere jugendsportler am weg an den gardasee z.b.)

purplenew am 06 Jan 2026 17:15:55

cbra hat geschrieben:richtig - ein beispiel ist das mit 17 jahren - dürfen in österreich fahren aber nicht in italien (unsere jugendsportler am weg an den gardasee z.b.)


Der 17jährige erhält nach bestandener Prüfung ja auch keinen Führerschein der Klasse B, sondern er bekommt nur eine Prüfbescheinigung. Als einiges Land im "Verbund" akzeptiert Österreich auch diese Prüfbescheinigung.

Thomas

heinz28 am 06 Jan 2026 17:22:57

bert hat geschrieben:Wird dann noch spannend mit welcher Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Ebenso das Thema Maut. >3,5t bedeutet ja Gobox.

Vielleicht ziehen die nach weil ab 2029 das technische Gewicht zählt für die Maut.
Bedeutet wenn 3,5t eingetragen sind aber 3,85t tzGG eingetragen sind wird die Gobox fällig.
Dazu würde dann die Regelung wieder Sinn machen.


Die Änderung mit der tzGG gilt bereits jetzt für Neu zugelassene Wohnmobile.
Die Übergangsfrist zählt nur für etwas ältere Wohnmobile.

Bisher gibt es von der EU nur den Vorschlag zur Änderung des Führerscheins.
Kein Land mit einer Maut hat eine Änderung der Mautregeln kommuniziert.
Somit wird alles über 3,5t immer noch die bisherigen Regeln beibehalten.

Stocki333 am 06 Jan 2026 18:31:12

Und wie ich als gestandener Österreicher die Volksseele kenne. Werden sie das auch nicht ändern.
Ist ja eine gute Einnahmequelle. Den auch die Kleintransporter Firmen sind davon betroffen.
Franz

Pechvogel am 06 Jan 2026 20:58:49

purplenew hat geschrieben:Der 17jährige erhält nach bestandener Prüfung ja auch keinen Führerschein der Klasse B, sondern er bekommt nur eine Prüfbescheinigung. Als einiges Land im "Verbund" akzeptiert Österreich auch diese Prüfbescheinigung.

Wenn man aber z.B. den B196 macht, der gilt, weil die „B-Nummer“ über 100 liegt, nur in dem Land in dem die FE ausgestellt wurde.
Und in den Ländern mit denen das Land ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen unterzeichnet hat.

Irgendwie muss diese „Zusatzprüfung“ mit den Fahrstunden ja im Führerschein eingetragen werden.

Ist dann wie mit dem deutschen „79 C1E>=12t L<=3“: diskutier‘ das mal mit einem 30-jährigen Verkehrspolizisten in Portugal…



Grüße
Dirk

purplenew am 06 Jan 2026 21:16:26

Pechvogel hat geschrieben:Wenn man aber z.B. den B196 macht, der gilt, weil die „B-Nummer“ über 100 liegt, nur in dem Land in dem die FE ausgestellt wurde.


B196 ist eine nationale deutsche Schlüsselnummer und ist nicht durch die EU-Führerscheinrichtlinie gedeckt. Daher wird die Erweiterung B196 nicht im Ausland anerkannt. Anders wird es sich mit der Erweiterung auf 4,25t verhalten. Diese stützt sich auf die EU-Führerscheinrichtlinie 2025 und erweitert den Führerschein der Klasse B, sodass Inhaber künftig Wohnmobile (und andere Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) bis 4,25t zulässigem Gesamtgewicht fahren dürfen. Die Mitgliedsstaaten haben jetzt 4 Jahre Zeit diese Richtlinienänderung in das jeweilige nationale Recht zu übernehmen.

Thomas

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