Soloroy hat geschrieben: ...Wenn ich deren Logik folge dann verliere ich auch die Betriebserlaubnis durch den Anbau von Solarmodelen.
Das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" wird gerne mal als allgemeine Drohkulisse bei Umbauten an Fahrzeugen verwendet. In der Tat sind aber sehr konkrete Umstände notwendig, um die BE erlöschen zu lassen. Diese ergeben sich direkt aus §19 Absatz 2 StVZO
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(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.***
Man sieht also, dass z.B.eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein muss, um ein Erlöschen der BE durch einen Umbau zu rechtfertigen. Solch eine Gefährdung kann natürlich bereits durch den unsachgemäßen Anbau von Solarmodulen gegeben sein - speziell, wenn das Risiko besteht, dass sich diese Module während der Fahrt lösen. Das ist immer eine Einzelfallbeurteilung und orientiert sich am Kriterium der "sachgemäßen Montage". Wenn die Module also sachgerecht montiert werden, sollte man regelmäßig eine Verkehrsgefährdung i.S.d. §19 Abs. 2 verneinen können.
Konkret, auf die Erweiterung des Tankvolumens bezogen, sehe ich da eher wenig Risiko die BE zu verlieren. Sofern der Umbau sachgemäß (und u.U. mit alternativ verwendbaren Originalteilen) durchgeführt wird, kann man eine Gefährdung sicherlich ausschließen. Und wie sich das Tankvolumen auf dasGeräusch- und Abgasniveau des Fahrzeugs auswirken sollte, erschließt sich mir auch nicht :)
Hier noch ein bisschen Lesestoff zum Thema:
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