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Sprinter 907 Tankvolumen


garth am 24 Feb 2026 11:58:56

Hallo Leute,

beim Ducato ist ja als "60L" Tank ein 90L verbaut der nicht voll befüllt werden kann, was man durch Anpassen des Belüftungsrohres ändern kann.

Weis jemand ob das beim Sprinter ähnlich ist und man den 60L Tank nachträglich auf eine höhere Füllmenge ändern kann ?

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Fernfahrer am 24 Feb 2026 19:46:07

Hallo, bevor Du diese Änderung durchführst ließ mal den aktuellen Beitrag in der "P/M".

Hier kann man die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren.

Gruß
Wolfgang

Soloroy am 24 Feb 2026 19:54:18

Warum soll ich da die Betriebserlaubnis verlieren. Kannst du das begründen??

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MilesandMore am 24 Feb 2026 20:12:20

garth hat geschrieben:Hallo Leute,

beim Ducato ist ja als "60L" Tank ein 90L verbaut der nicht voll befüllt werden kann, was man durch Anpassen des Belüftungsrohres ändern kann.

Weis jemand ob das beim Sprinter ähnlich ist und man den 60L Tank nachträglich auf eine höhere Füllmenge ändern kann ?


Nein, das sind zwei verschiedene Tanks der 92l Tank ist schlicht größer, kann aber anscheinend umgerüstet werden.

Google doch mal das:

92l tank sprinter nachrüsten

Beste Gruesse Bernd

Joachim260 am 24 Feb 2026 20:57:21

Soloroy hat geschrieben:Warum soll ich da die Betriebserlaubnis verlieren. Kannst du das begründen??


Lies einfach den Beitrag bei P/M.

Gruß
Joachim

Soloroy am 24 Feb 2026 21:11:28

Die schreiben leider nur Blödsinn ohne sachliche Begründung.
Wenn ich deren Logik folge dann verliere ich auch die Betriebserlaubnis durch den Anbau von Solarmodelen.
Das ganze ist mal wieder nur viel bla bla ohne sachlichen Hintergrund

UweHD am 26 Feb 2026 12:10:28

Soloroy hat geschrieben: ...Wenn ich deren Logik folge dann verliere ich auch die Betriebserlaubnis durch den Anbau von Solarmodelen.

Das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" wird gerne mal als allgemeine Drohkulisse bei Umbauten an Fahrzeugen verwendet. In der Tat sind aber sehr konkrete Umstände notwendig, um die BE erlöschen zu lassen. Diese ergeben sich direkt aus §19 Absatz 2 StVZO --> Link
***
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

***
Man sieht also, dass z.B.eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein muss, um ein Erlöschen der BE durch einen Umbau zu rechtfertigen. Solch eine Gefährdung kann natürlich bereits durch den unsachgemäßen Anbau von Solarmodulen gegeben sein - speziell, wenn das Risiko besteht, dass sich diese Module während der Fahrt lösen. Das ist immer eine Einzelfallbeurteilung und orientiert sich am Kriterium der "sachgemäßen Montage". Wenn die Module also sachgerecht montiert werden, sollte man regelmäßig eine Verkehrsgefährdung i.S.d. §19 Abs. 2 verneinen können.

Konkret, auf die Erweiterung des Tankvolumens bezogen, sehe ich da eher wenig Risiko die BE zu verlieren. Sofern der Umbau sachgemäß (und u.U. mit alternativ verwendbaren Originalteilen) durchgeführt wird, kann man eine Gefährdung sicherlich ausschließen. Und wie sich das Tankvolumen auf dasGeräusch- und Abgasniveau des Fahrzeugs auswirken sollte, erschließt sich mir auch nicht :)

Hier noch ein bisschen Lesestoff zum Thema: --> Link

Soloroy am 26 Feb 2026 12:36:39

Danke für den link, Uwe.
Für mich ist das mal wieder Angstmacherei. P-M sollte etwas besser recherchieren bevor sie Halb- oder Unwahrheiten verbreiten. Da der Ducato auch mit dem 90 l Tank gekauft werden kann, ist der Ausbau von diesem Rohr wohl kaum eine illegale Bauveränderung.
Vorgesetzt das zulässige Gesamtgewicht wird dadurch nicht überschritten.
In keinen meiner Papiere steht die Tankkapazität.
Und das ein Gutachter ein Auto nach einem Unfall wiegen lässt habe ich noch nie gehört.

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