redddi am 13 Mai 2026 10:36:59 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Hallo, ich wollte mir letzte Woche was gutes tun und Fahrrad fahren. Dabei bin ich so blöd gefallen, das ich eine Rotationsmanschetenruptur der rechten Schulter erlitten habe. Zur Zeit wir über operative oder konservative Therapie verhandelt, egal wie, es wird minimal 6 Monate dauern bis (wenn überhaupt) der Arm wieder in Ordnung kommt. Solange kann ich kein Auto/Wohnmobil fahren. Auto fährt meine Frau, Wohnmobil nicht. Also will ich das Womo abmelden und im Dezember / Januar wieder anmelden. Das Fahrzeug hat aktuell HU bis 12/26, wie würdet ihr vorgehen, damit das Auto im Dezember wieder angemeldet werden kann?
chrisc4 am 13 Mai 2026 11:14:01 Das Wohnmobil hat doch bis Ende Dezember TÜV, wo siehst du ein Problem? Im Dezember anmelden und dann zum TÜV.
Gute Besserung!
redddi am 13 Mai 2026 11:19:33 chrisc4 hat geschrieben:Das Wohnmobil hat doch bis Ende Dezember TÜV, wo siehst du ein Problem?
Gute Besserung!
ohne es bisher auf Richtigkeit zuverlässig geprüft zu haben zu können (ich bekomme von 2 Sachbearbeitern unterschiedliche Aussagen), angeblich erfolgt eine Zulassung nur wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung noch 2 Monate gültige HU hat.
nokli am 13 Mai 2026 11:25:49 Moin, ganz einfach. Abmelden, im Januar (oder wann auch immer) HU machen lassen und dann wieder anmelden. Außer du bist Laternenparker, dann ist abmelden eh keine gute Idee. Beim Anmelden muss das KfZ noch mindestens 2 oder 6 Monate TüV haben (bin mir gerade nicht sicher welcher Wert richtig ist!
Gruß nokli
chrisc4 am 13 Mai 2026 11:30:31 Das widerspricht allem was ich bisher gelesen habe! Die Anmeldung ist bis zum letzten Tag, im Tüvbericht möglich. Das kann aber regional anders sein. Jede Zulassungsstelle kann ihre Regeln teilweise selbst bestimmen. Ich würde dort einfach mal anrufen.
Derek am 13 Mai 2026 11:37:28 redddi hat geschrieben:Hallo,
wie würdet ihr vorgehen, damit das Auto im Dezember wieder angemeldet werden kann?
Nun ich würde das Fz. einfach angemeldet lassen oder ein Saisonkennzeichen anmelden
mithrandir am 13 Mai 2026 11:47:18 Gehen wir mal davon aus, das Fahrzeug hat zum aNmeldezeitpunkt keinen akzeptierten Tüv. Dann ergibt meineInternetrecherche: Kurzzeitkennzeichen beantragen und damit zum Tüv --> LinkOb das günstiger ist als "angemeldet" lassen, kann ich nicht sagen. Für solche Fragen wende ich mich immer an meinen Versicherungsvertreter vor Ort, der weiß meist eine günstige Lösung.
mv4 am 13 Mai 2026 11:56:33 die Regelung ist eindeutig...das Fahrzeug braucht bei einer Anmeldung ! einen gültigen TÜV Bericht. Und da gib es rechtlich auch keinen Spielraum der Zulassungsämter.
Und der TÜV Bericht ...ist bei dir... bis Ende Dezember gültig. Und du hast Zeit bis Ende Februar diesen machen zu lassen ...(ohne Bußgeld und Punkte)
chrisc4 am 13 Mai 2026 12:02:30 Ich habe gerade mal bei der Zulassungsstelle in Kaiserslautern nachgeschaut Für die Kfz-Ummeldung oder Anmeldung in Kaiserslautern (Stadt oder Landkreis) muss der TÜV (Hauptuntersuchung) im Moment der Anmeldung noch gültig sein. Eine Anmeldung ohne gültigen TÜV-Bericht ist nicht möglich, wobei die Plakette den aktuellen Monat und Jahr anzeigen muss.
fomo am 13 Mai 2026 12:26:18 mithrandir hat geschrieben:Gehen wir mal davon aus, das Fahrzeug hat zum Anmeldezeitpunkt keinen akzeptierten Tüv. Dann ergibt meineInternetrecherche: Kurzzeitkennzeichen beantragen und damit zum Tüv
Ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen mehr.
hampshire am 13 Mai 2026 12:31:07 redddi hat geschrieben:Also will ich das Womo abmelden und im Dezember / Januar wieder anmelden. Das Fahrzeug hat aktuell HU bis 12/26, wie würdet ihr vorgehen, damit das Auto im Dezember wieder angemeldet werden kann?
Solltest Du Stammkunde bei einer freien Werkstatt sein, bei der auch die HU gemacht wird, wirst Du damit kein Problem haben, die HU in abgemeldetem Zustand zu bekommen - die Regeln sind zwar klar, aber in der Praxis biegsam und machen kein Problem. (das wäre mein Vorgehen) Wenn Du selbst zur HU fahren willst, kann das genauso funktionieren - einfach mal fragen. Wenn es ein Problem bei der Prüfstelle gibt (durchaus wahrscheinlich), kannst Du von dem Straßenverkehrsamt eine Komplettauskunft bekommen, die das Prüfen ohne Zulassung problemfrei ermöglicht. Möglicherweise kannst Du diese Bescheinigung schon bei der Abmeldung mitnehmen, ich weiß nicht, wie lange diese gültig ist. Du kannst also die Fixkosten sparen und wieder gesund werden, ohne Dich um das Fahrzeug zu sorgen. Gute Besserung!
fomo am 13 Mai 2026 12:33:29 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) § 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probefahrten oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn 1. das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder dem Fahrzeug eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist, 2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen, 3. eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht und 4. das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Die Punkte 1 bis 4 sind und-verknüpft, müssen also alle erfüllt sein.
redddi am 13 Mai 2026 12:35:18 chrisc4 hat geschrieben:Ich würde dort einfach mal anrufen.
Das habe ich bereits zweimal und zwei unterschiedliche Aussagen bekommen. Entweder - wenn die HU 12/26 vorliegt ist die Wiederzulassung kein Problem, gleiche Zulassungsstelle, andere Sachbearbeiterin - wenn das Fahrzeug im Dezember 26 wieder zugalassen werden soll muss HU bis mindestens 2/27 vorliegen. Muss in Deutschland alles so kompliziert sein?
mowgli am 13 Mai 2026 12:44:38 Mit einer eVB Nummer sind alle Fahrten, die zur Zulassung notwendig sind, versichert. Ich hatte vor einigen Jahren dasselbe Problem. Womo >1Jahr abgemeldet und TÜV abgelaufen.. Also eVB Nummer holen. Mit dem Womo zum TÜV. Danach Zulassung machen. Alles kein Problem
mv4 am 13 Mai 2026 13:49:02 mal für einige zum mitlesen...ohne gültiges Kennzeichen...(und ein Kennzeichen ist nicht gültig wenn es entwertet wurde ..Siegel) ist es nicht zulässig damit auf öffentlichen Straßen zu fahren.. Ausnahme! zum TÜV zur folgenden Wiederzulassung ...für das Fahrzeug muss eine gültige HaftpflichtVersicherung bestehen.
mowgli am 13 Mai 2026 14:21:31 Und fahren zur Werkstatt, da dies zum Erlangen der Au/Hu notwendig ist. Ich hatte damals extra bei Versicherung nachgefragt.
Pechvogel am 13 Mai 2026 15:28:14 Wenn das doch alles soooo kompliziert ist, man vielleicht auch keine Werkstatt kennt die das Womo zur Not mit roter Nummer zum "TÜV" fahren könnte, ein Kurzzeitkennzeichen ebenfalls Geld ( Kennzeichen, Gebühren, u.U. Versicherung, ... ) und Arbeit kostet, .... warum dann nicht vor der Abmeldung noch eben "TÜV machen"?
Grüße Dirk
hampshire am 13 Mai 2026 15:38:57 Pechvogel hat geschrieben:warum dann nicht vor der Abmeldung noch eben "TÜV machen"?
Das war auch mein Gedanke, aber der Grund der Abmeldung ist ja, dass niemand das Fahrzeug fahren kann, bis reddi wieder gesund ist. Wer fährt das Fahrzeug zum TÜV? Schwanzbeißkatze aber auch!
saxe am 13 Mai 2026 18:28:05 Servus
und lass deine Rotatoren Manschette von einem Schulterspezialisten reparieren. Mit der richtigen Nachsorge....Dehngerät zu Hause etc. guten Physio für Lymphdrenagen und jeden Tag eine Phlogenzym bist schneller fit wie du denkst.
Gruß und viel Glück
amino am 13 Mai 2026 19:48:13 Moin,
Also 1. kannst du das Auto bis 31.12 anmelden, da gibt es KEINE 2 Monate TÜV muss er haben . 2. Ohne TÜV kein kurz Kennzeichen.
3. Würde ich mir nochmals überlegen den überhaupt ab zu melden. Ich fahre mein Wohnmobil seit 2 Jahren nicht mehr, wenns geklaut wird zahlt es keiner .
Mein Womo kostet VK 60€ im Monat, lohnt sich doch gar nicht ab zu melden.
MoritzFelix am 13 Mai 2026 21:24:14 Mir ist so ein Fall vor 3 Monaten ergangen.Ich habe ein Wohnmobil ohne gültigen Tüv gekauft. Das Fahrzeug hatte schon 2 Jahre kein gültigen Tüv mehr Vorbesitzer verstorben. Bis die Enkel zu Potte kamen um es so langsam zu verkaufen.Wohnmobil war zwar noch angemeldet auf den Vorbesitzer ist dann 1 Woche bevor ich es abgeholt habe abgemeldet worden.Ich hätte kein Kurzkennzeichen bekommen sowie Anmelden können ohne gültigen Tüv. Ich hätte mit den alten Schildern und einen gültigen Tüv Termin am Wohnort des Halters zum Tüv fahren dürfen. Nach der Tüv Prüfung ob bestanden oder nicht hätte ich mit dem Fahrzeug so nach Hause fahren dürfen ca 200 KM.Ich habe mir von einer Werkstadt wo ich den Chef gut kenne, seine Rote Nummer für die Überführung ausgeliehen zu mir nach Hause.Ich habe das Fahrzeug dann in aller Ruhe technisch durchgesehen. Bin dann zwei Wochen später so zur Werkstadt gefahren u habe Tüv machen lassen bin dann Mittags zur Werkstadt u habe den Tüvbericht u meinen alten Fahrzeugschein abgeholt und zum Strassenverkehrsamt und habe das Wohnmobil angemeldet.Hatte im vor feld schon eine Nummer reservieren lassen und auch schon die Schilder drucken lassen. Bin dann zur Werkstadt mit Schildern und dann nach Hause.Der Vorbesitzer bekommt noch einen Punkt in Flensburg wegen eines Fahrzeug ab 8 Monate ohne gültigen Tüv zu überziehen. Mann darf mit einem abgelaufenen Tüv und Fahrzeug nicht mehr angemeldet um am Strassenverkehr wieder teilzunehmen mit dem Fahrzeug auf dem kürzestem Weg zum Tüv fahren,bei Kontrolle gültigen Tüv Termin nachweisen.Selbst wenn der Wagen durchfällt ausser gravierende Mängel darf ich damit nach Hause oder zur Werkstadt fahren. LG Michael
nokli am 13 Mai 2026 21:57:45 Moin zusammen, habe mich noch mal erkundigt. Meine Aussage ist nicht richtig gewesen! Es reicht, wenn das Fahrzeug noch HU hat, es gibt wohl keine Mindestfrist. Sorry für die falsche Info!
Gruß Norbert
Pechvogel am 13 Mai 2026 22:16:34 amino hat geschrieben:… 2. Ohne TÜV kein kurz Kennzeichen. …
Seit wann ist das denn so? „Früher“ durfte man ohne gültigen „TÜV“ ( HU ) nur den Zulassungsbezirk ( bzw. auch noch den Nachbarbezirk ) nicht verlassen. Aber gerade Fahrten zum „TÜV“ waren doch erlaubt!??! --> LinkGrüße Dirk
frankjasper8 am 14 Mai 2026 10:12:21 redddi hat geschrieben:Solange kann ich kein Auto/Wohnmobil fahren. Auto fährt meine Frau, Wohnmobil nicht. Also will ich das Womo abmelden und im Dezember / Januar wieder anmelden. Das Fahrzeug hat aktuell HU bis 12/26, wie würdet ihr vorgehen, damit das Auto im Dezember wieder angemeldet werden kann?
Gibt es nicht im Bekannten- oder Verwandtenkreis jemanden, der mit Deinem Mobil ggf noch VOR der vorübergehenden Abmeldung zur HU fahren kann? Oder von Deiner Werkstatt holt jemand jetzt oder im Dezember das Mobil dann zur HU-Prüfung. Bevor hier wieder die kuriosesten Vorschläge kommen, würde ich mit a) der Versicherung ; b) der Vertrauenswerkstatt kontakt aufnehmen und das Problem schildern. Dann die Verwandten, Freunde und Bekannte um "Hilfe" bitten. Es scheint ja wirklich da verschiedene Regelungen in den einzelnen Bundesländern oder sogar Landkreisen zu geben; also auch keine allgemeinen Ratschläge möglich. Wie alt ist denn das Mobil; gibt es Gründe, bei der späteren Wiederzulassung auf Probleme zu stossen?? Ach ja; Dir natürlich auf alle Fälle "Gute Besserung!" :)
rtiker am 14 Mai 2026 10:21:58 Etwas OT: für all diejenigen die meinen dass in D alles (z.B. Kfz Zulassung) zu streng reglementiert ist ein Beispiel aus F. Dort darf die contrôle technique (TÜV) für ein Auto älter 4 Jahre höchstens 6 Monate alt sein wenn das Fahrzeug zwischen Privatleuten verkauft wird. Nix mit laissez-faire und savoir-vivre sondern strenge Regeln.
Ruedi1952 am 14 Mai 2026 10:59:55 --> LinkHier steht vieles beschrieben
purplenew am 14 Mai 2026 12:30:08 frankjasper8 hat geschrieben:Bevor hier wieder die kuriosesten Vorschläge kommen…
Kein kurioser Vorschlag, sondern die Rechtslage: 1. ohne gültige HU kein Kurzzeitkennzeichen 2. ohne gültige HU keine Anmeldung möglich 3. mit EVB-Nummer und montierten entstempelten Kennzeichen -Fahrt zur Zulassungsstelle zum Anmelden des Fahrzeugs möglich (begrenzt auf den Zulassungsbezirk und einen angrenzenden Zulassungsbezirk) -Fahrt zur Hauptuntersuchung auf dem Weg zur Zulassungsstelle zulässig, auch über eine Werkstatt (nicht zum TÜV, dann wieder nach Hause und später zur Zulassung) Thomas
amino am 14 Mai 2026 12:34:00 Seit wann ist das denn so? „Früher“ durfte man ohne gültigen „TÜV“
Owei Dirk , bestimmt so mehr als 10 Jahre? Früher ging das , ja , man wollte ein Auto kaufen , ist dann 4 oder 5 Autos anschauen gegangen und hat dann die kurzkennzeichen drauf gemacht und ggf noch die Fahrgestellnummer eingetragen. Heute musst du genau sagen welches Auto , Tüv vorzeigen , Zuhlassungs oder Brief Kopie , und bekommst dann einen Fahrzeugschein genau für dieses Fahrzeug mit . 20260514_123155.jpg
amino am 14 Mai 2026 12:38:14 MoritzFelix hat geschrieben:.Ich habe mir von einer Werkstadt wo ich den Chef gut kenne, seine Rote Nummer für die Überführung ausgeliehen zu mir nach Hause.Ich habe das Fahrzeug dann in aller Ruhe technisch durchgesehen.
LG Michael
Und das durfte dein guter Freund auch nicht , wenn dich dann jemand anhält gibt's für beide richtig Ärger!
Pechvogel am 14 Mai 2026 14:11:22 amino hat geschrieben:Owei Dirk , bestimmt so mehr als 10 Jahre? … Heute musst du genau sagen welches Auto , Tüv vorzeigen , Zuhlassungs oder Brief Kopie , und bekommst dann einen Fahrzeugschein genau für dieses Fahrzeug mit .
Also vor drei Jahren hab‘ ich das bei einem Motorrad noch anders erlebt: mit den ( nicht deutschen ) Fahrzeugpapieren ( EU-Import ) zur Zulassungstelle und dort ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Dafür brauchte ich eine EVB und meinen Perso. TÜV hatte ich nicht und COC gab es für das Baujahr noch nicht. Das gab dann ein Kurzzeitkennzeichen mit dem ich, solange ich keinen TÜV hatte, den Zulassungsbezirk und den Nachbarbezirk nicht verlassen durfte. „Ärger“ gab es nur als ich drei Wochen später nochmal ein Kurzzeitkennzeichen für das selbe Motorrad haben wollte. Da musste ich belegen das es beim 1. Mal keinen TUV bekommen hatte … Dann das 2. Mal genauso: ohne TÜV und ohne technische Angaben ein Kurzzeitkennzeichen … In dem „Behelfs-Fahrzeugschein“ war zwar die Fahrgestellnummer eingetragen, jedoch keine Angaben zu Leistung etc. Also zwar eindeutig zu identifizieren aber ohne detaillierte Angaben. Die gab es ja erst durch die Einzelabnahme. Grüße Dirk
amino am 14 Mai 2026 14:23:19 Was soll ich dazu jetzt schreiben ? Screenshot_20260514_142136_Samsung Internet.jpg
purplenew am 14 Mai 2026 15:20:31 Pechvogel hat geschrieben:Also vor drei Jahren hab‘ ich das bei einem Motorrad noch anders erlebt…
Moin Dirk, das ist auch heute noch. Fahrzeuge mit ausländischen Papieren bekommen auch ohne HU ein Kurzzeitkennzeichen. So wie Du es geschrieben hast. Falls kein TÜV besteht, ist das Kurzzeitkennzeichen auf Fahrten zur Untersuchungsstelle im selben oder angrenzenden Bezirk beschränkt. Thomas
Pechvogel am 14 Mai 2026 16:25:02 Das sagen übrigens „die gelben (B)ENGEL“ dazu: --> LinkGrüße Dirk
amino am 14 Mai 2026 17:07:12 Ja dann wird es in seinem Falle wohl machbar sein .
Aber ob sich das dann noch alles rechnet, mit Kennzeichen drucken, Versicherung für die Tage, das anmelden, der Termin zur zuhlassungstelle...... Dann danach wieder sein Womo anmelden.
Was hat er dann pro Monat gespart ? 30€ ? 40? Versteh den sinn nicht .
Man kann auch die Versicherung in der Zeit auf Teilkasko umstellen ( dann ist es wenigstens noch Diebstahl versichert)
Irmie am 14 Mai 2026 17:08:26 Hallo,
bekommt man bei der Neuanmeldung keine Probleme, wenn GSR2 nicht an Bord ist? :?:
amino am 14 Mai 2026 17:16:21 Irmie hat geschrieben:Hallo,
bekommt man bei der Neuanmeldung keine Probleme, wenn GSR2 nicht an Bord ist? :?:
Ist doch keine Neuanmeldung
Irmie am 14 Mai 2026 17:57:54 Danke für die Info!
purplenew am 14 Mai 2026 18:50:36 amino hat geschrieben:Was hat er dann pro Monat gespart ? 30€ ? 40?
Das kommt auf die Jahresprämie an. 7 Monate abmelden kann schon eine entsprechende Summe sein. Bei z. B. 1000€ Jahresprämie wären das dann 700€. Abmelden geht oft schon online und kostet etwas Kleingeld. Die Kennzeichen kann man sich auch reservieren lassen, so dass man keine neuen Schilder braucht. amino hat geschrieben: Man kann auch die Versicherung in der Zeit auf Teilkasko umstellen ( dann ist es wenigstens noch Diebstahl versichert)
Wenn das Fahrzeug nach der Abmeldung auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt Ist, dann greift bis zu 18 Monate die oftmals beitragsfreie Ruheversicherung, so dass das Fahrzeug gegen Diebstahl, Sturmschäden und … versichert ist. Thomas
WomoToureu am 14 Mai 2026 19:05:52 purplenew hat geschrieben:Das kommt auf die Jahresprämie an. 7 Monate abmelden kann schon eine entsprechende Summe sein. Bei z. B. 1000€ Jahresprämie wären das dann 700€.
Bei mir 1.000 € / 12 = 83,33 € pro Monat * 7 Monate = 583,33 € abzüglich Ab - und Anmeldung unter Berücksichtigung des Aufwand .... :wink:
purplenew am 14 Mai 2026 19:28:17 WomoToureu hat geschrieben:Bei mir 1.000 € / 12 = 83,33 € pro Monat * 7 Monate = 583,33 € abzüglich Ab - und Anmeldung unter Berücksichtigung des Aufwand .... :wink:
Stimmt, bei mir auch. Da war der Finger mal wieder schneller, als der Verstand. Aber auch das ist viel Geld. Und wenn man die Zeit hat… Thomas
Pechvogel am 14 Mai 2026 19:34:12 purplenew hat geschrieben:Das kommt auf die Jahresprämie an. 7 Monate abmelden kann schon eine entsprechende Summe sein. Bei z. B. 1000€ Jahresprämie wären das dann 700€...
Und falls man „vergisst“ sich bei der Versicherungs die „Schadenfreien-Jahre“ reservieren zu lassen zahlt man anschließend drauf?!!? Grüße Dirk
MoritzFelix am 14 Mai 2026 21:28:35 Ist man bei der Huk versichert bleibt das Fahrzeug trotz Abmeldung weiter versichert. Bis man einen Kaufvertrag vorweisen kann,ist so meiner Tochter ergangen bei ihrem Wohnwagen. Lg Michael
WomoToureu am 14 Mai 2026 21:58:01 purplenew hat geschrieben:Stimmt, bei mir auch. Da war der Finger mal wieder schneller, als der Verstand. Aber auch das ist viel Geld. Und wenn man die Zeit hat…
Zum einen ist es fragwürdig, dass der Kollege 1.000 € im Jahr zahlt, wenn es z.b. 750 € sind und wenn man die Kosten der Ab - und wiederanmeldung abzieht kommt das mit 40 € im Monat ungefähr hin. Ebenfalls würde ich an Stelle des TE nicht davon ausgehen, dass man nun 7 Monate nicht fahren kann. Klar ein Vierteljahr wird es dauern aber wenn es gut geht, kann und will man wieder. Meine Meinung dazu, ich hatte auch schon verschiedene Verletzungen und bin Wohnmobil gefahren.
Bergbewohner1 am 15 Mai 2026 15:53:13 Pechvogel hat geschrieben:„Früher“ durfte man ohne gültigen „TÜV“ ( HU ) nur den Zulassungsbezirk ( bzw. auch noch den Nachbarbezirk ) nicht verlassen. Aber gerade Fahrten zum „TÜV“ waren doch erlaubt!??! Grüße Dirk
Früher war alles besser, ist aber schon länger so, nicht gewußt Dirk ? Man lernt eben nie aus.
Pechvogel am 15 Mai 2026 16:26:46 Bergbewohner1 hat geschrieben:Früher war alles besser, ist aber schon länger so, nicht gewußt Dirk ? Man lernt eben nie aus.
Nö, laut ADAC ist das heute ja immer noch so! --> Link War eben früher doch nich´ alles besser!??! Grüße Dirk
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